Der Ökowatt-Betrug | Der dritte Nußsprung heute: Experimente mit Ökogas-Reaktoren

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Jul 1, 2023, 6:06:22 AM7/1/23
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>>>> Experimente mit Ökogasreaktoren
>>> 308.2019 (4.November) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar) | 11.2022 (11.Januar) | 49.2022 (18.Februar) | 94.2022 (4.April) | 150.2022 (30.Mai) | 18.3.2023 (18. Januar) | 182.26.2023 (31. Juni)
>> Die bessere Hälfte der Welt
 
Isar. Früher war Landluft Gestank nach Gülle. In der Bahn­unter­führung von Leng­gries auf der Graffiti-Wand aus den 2010er Jahren leckt die Kuh Emmy aber Sprühlack aus den Nüstern. Wo letztes Jahr ein Fladen lag, wächst das Gras in einem dunkleren Grün, und das schmeckt Emmy nicht und sie lässt es stehen.
 
Schon nach den Almen und Feldern bis Bad Tölz setzte die Isar einen bräunli­ch­­en Film auf Strandkiesel ab. Wo beim Klär­werk in Weidach bei Wolfratshausen das Klär­­wasser kurz vor der Isar in die Loi­sach gepumpt wird, wuchsen Busch und Gras üppig und geil.
 
Und schon bei Buchen­hain wucherten die Gräser am Ufer, und an Fels­brocken das Moos, und im Flußbett die Algen.
 
Im Herbst, Winter und Frühling konnten kalk­­­wasser­­em­pfindliche und kneip­pende Bade­gäste hinter der Einmündung der Loisach in der Isar nicht baden.
 
Heute düngt kaum ein Bauer noch mit Gülle. Wenn wird Gülle nur noch gelöscht mit Stroh auf die Felder ausgebracht.
 
Und beispielsweise das Chemiewerk bei Wolfrats­hausen nutzt längst neue Filter und Kata­lysatoren für sein Klärwasser. Verdünnung oder Streckung kam damals zu teuer, und zu aufwändig.
 
Das Klärwasser wird heute in Tanktürmen gesammelt. Es wird in Sandgruben verdunstet oder über Forsten aus­gesprengt, oder über Parks, wo es sich auswachsen kann, oder in Sickerbäche gespült, die sich kilometerweit erstrecken.
 
Der Sand und auch sterilisierte Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Verdunst­ungsfilter­ung wie gelöschter Mist als Dünger, oder zur Regeneration aus­ge­dor­rter Böden genutzt werden, andernfalls werden die angereicherten Verdunstungsgruben bepflanzt.
 
Den Klärschlamm verbrauchen heute Öko­gas-Re­ak­­­­toren alle, und auch fast alle Gülle aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen.
 
Einzelne Höfe filtern und sammeln und vergären Se­di­­­mente aus Ab­was­ser autark in heiz­­­ofen­großen Reaktor-zellen zur Ökogas-Her­stel­lung.
 
Die Einnahmen aus den schwankenden Preis­faktoren des Ki­lo­­­­­wattgases der SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Öko­gas-Reaktoren in­­­ves­tiert worden.
 
Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas war demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt und Gas nur noch in Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet worden, wobei die Preis­fak­toren der Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Ge­ne­rator, ver­­steckt und fingiert wurden.
 
 


Am 18-Jan-2023 17:53:48 +0100 schrieb postho...@e.mail.de:
posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto: fake news as fake news
308.2019 (4.November) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar) | 11.2022 (11.Januar) | 49.2022 (18.Februar) | 94.2022 (4.April) | 150.2022 (30.Mai) | 18.3.2023 (18. Januar)
Die bessere Hälfte der Welt
Experimente mit Ökogasreaktoren
*Isar.* Früher war Landluft Gestank nach Gülle. In der Bahn­unter­führung von Leng­gries auf der Graffiti-Wand aus den 2010er Jahren leckt die Kuh Emmy aber Sprühlack aus den Nüstern.  Heute düngt kaum ein Bauer noch mit Gülle. Wie ganz früher wird die Gülle nur noch vermistet auf die Felder ausgebracht.

Früher setzte die Isar schon bei Bad Tölz einen bräunli­ch­­en Film auf Strandkiesel. Wo beim Klärwerk in Weidach bei Wolfratshausen das geile Klär­­wasser in die Loi­sach gepumpt wird, wuchsen Busch und Gras viel üppiger.

Und schon bei Buchen­hain wucherten die Gräser am Ufer, und an Fels­brocken das Moos, und im Flußbett die Algen geil.

Nach der Einmündung der Loisach konnten kalk­­­wasser­­em­pfindliche und kneip­pende Bade­gäste im Herbst, Winter und Frühling in der Isar nicht baden.

Heute nutzt beispielsweise das Chemiewerk bei Wolfrats­hausen längst neue Filter und Katalysatoren für das Klärwasser. Verdünnung oder Streckung kam damals zu teuer oder zu aufwändig. Das Klärwasser wird heute entlang der Loisach in großflächigen Klärgruben ver­sickert.

Sterilisierte Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Sicker­filter­ung als Dünger oder zur Regeneration aus­ge­dor­rter Böden genutzt werden. Untergemischter faulender Klär­­­schlamm soll zu­sätz­lich Insekten an­loc­ken.

Einzelne Höfe filtern und vergären au­tark selbstgesammelte Se­di­­­mente aus Ab­was­ser in heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen zur Ökogas-Her­stel­lung.

Öko­gas-Re­ak­­­­toren brauchen heute nicht nur allen Klär­schlamm, auch fast alle Gülle aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen auf.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisfaktoren des Ki­lo­­­­­wattgases der SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Öko­gas-Reaktoren in­­­ves­tiert worden.

Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas war demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt und Gas nur noch in Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Ge­ne­rator, ver­­steckt und fingiert worden waren.

On 18/01/2023 16:16, Posthörnleinklackern. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:

posthörnchenklackern
JaniFaberisCalendarAbsMinaLuna: 30.6.2021 || Nußsprung 11.1.2022 | 18.3.2023 (18. Januar)
Rubrique: Die bessere Hälfte der Welt
Paranoid Schizophrener kriegt Recht: Gasfaktorabrechnung in Kilowattstunden
lässt Betrug unzumutbar vermuten
München. Sein Anwalt hatte Peter Kubik von einer Betrugsklage ge­gen seinen En­er­­gie­­­versorger abgeraten: Wenn kein konkreter Be­­trugs­­verdacht be­stün­de, hätte eine Klage keine *Chance*. Nun hat Peter Kubik mit seiner Klage wegen Vertrags­betrug doch Recht bekommen. Die SWM dürfen Gas nun nicht mehr in Kilo­watt­­­stunden ab­rech­nen.

Dem Richter Johannes Spezal zufolge erzeuge die vorrangige und ausschließliche Ab­rech­­­nung der gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden dem Vertrags­kun­den grundsätzlich und wesentlich Psychoterror.

Die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter Gas sei von einem Brenn­­wert abhängig, dessen Schwankungen für den einzelnen Kun­den nicht überprüfbar und nicht nachvollziehbar seien.

Dem Kunden werde bei der Turnus­abrechnung seines Gas­ver­brauchs wegen der unregelmäßig schwan­kenden Brennwerte ein ihm un­kal­ku­lier­barer Preis aufge­zwungen, bei dessen Be­rech­nung dem Kunden ein Umstand auf­ge­nötigt werde, unter dem ein weiter­gehender Vergleich zwi­schen den SWM und dem Kun­den nicht nur angedeutet werde, son­dern auch notwendig wer­de, inso­fern die Um­rechnung über oft mehrere Brenn­werte un­ver­­­­meidlich undurchsichtig und unnach­voll­ziehbar sei.

Der Vergleich zwischen den SWM und dem Kunden werde rech­­­­nungs­wesent­lich ermittelt, und dem Kun­den werde die Form der Ab­rechnung so­mit ver­aus­maßt. Wofür denn dann, ob ein Extrapreis oder ein Minuspreis, zu zahlen wäre, werde notdürftig begründet auf aktuell veränderliche Preis­bedingungen ver­an­schlagt. Dabei würden im aufgezwungenen Vergleich Informationen des Kunden ermittelt und im offenen Betrugsverdacht der Betrug ver­glichen und selbst zum Vertrags­gegen­stand unterstellt.

Auch wenn Schwank­ung­en des Brennwerts zu einem einheitlichen Tur­­nus­­­­preis aufgerechnet wür­den, müsse dennoch jeweils der Zäh­­ler abgelesen werden und die SWM müssten dazu eigens be­nach­richti­gen, weil auch der Verbrauch zwischen zwei Zähler­ablesungen nur durch­schnitt­lich errechnet werde, denn sonst wür­den beide Durchnittsrechnungen unkenntlich und ebenfalls verdächtig vermischt.

Die SWM hatten gegen den Verdacht auf Sonderpreise argu­men­­­tiert, daß sie schon des Aufwandes wegen nicht einzelne Kun­den zu ver­schie­d­enen Brenn­werten abrechnen könnten und nie­man­dem höhere oder niedrigere Gaspreise machen würden. Dem Rich­­ter Spezal zufolge haben die SWM mit dieser Argumen­tation das Problem missachtet und die Klage nicht nur verfehlt, sondern verhöhnt und ihre Schuld erwiesen: Alleine die Er­regung eines Ver­dachts und die Er­zeu­gung eines Verdachts­­­mo­ments wären schon je nach Metier Leistungen bzw. Leis­tungs­­ver­luste, die aber in jedem Fall Aufwand erzeugen und den Han­del trügerisch verstellen würden.

Die SWM hielten erfolglos dagegen, daß dann auch viele Wer­bung il­legal wäre. Aber Werbung würde nicht ihren eigenen Be­trug an­deuten und sie würde nicht wesentlich mit Vertragstexten ar­beiten.

Das Gericht ließ auch diejenige Verteidigung der SWM nicht zu, man hätte nur Richtlinien der EU zur Vergleichbarkeit von Strom und Gas um­gesetzt. Für eine Vergleichbarkeit der Preise von Arten von Energie­trä­gern wäre keine direkte Abrechnung in einer Vergleichs­dimension erfor­derlich, sondern es würde eine zu­­sätzliche unver­bind­liche Aufr­echnung an­ge­fordert. Das EU-Recht sei im Sinne des Verbrauchers auszulegen und entsprechend neu um­zusetzen.
Die SWM als Gasnetzanbieter sind nun verpflichtet, jeden Gas­ver­­sorger direkt in Kubikmetern abzurechnen, und Gasversorger dür­­fen nur mit dem Gasnetz­anbieter die Preise der schwank­en­den Brenn­werte oder der schwan­kenden Gasdichte aus­han­deln, und auch die anderen Gasnetzmarken müssen ihren Kun­den ver­­­bind­­liche und kalkulierbare Turnuspreise weiter­geben.

Der Richter Johannes Spezal warnte im Urteil vor der Rechtfertigung, die Psycho­tech­­nik solcher Vertrags­modelle lasse sich nicht sozial nutzen. Man dürfe keinen Verdacht streuen, auch nicht gegen sich selber, und es ließen sich damit keine anderen wirklichen Ver­brechen er­­wischen, sondern nur wiederum tatsächlich andere ermitteln. Lobend schloß Richter Spezal, daß mit dem Urteil dem Ablasshandel und dem Schwarz­markt kein Raum mehr gegeben würde. Derartige Para­noia sei aber nicht immer ein Anzeichen eines irgendwo ver­steckten Be­truges, und umgekehrt aber eben auch nicht immer ein An­zeichen irgendeiner »versteckten Leiche« oder eines *Handi­caps*.

On 18/01/2023 13:31, Posthörnleinklackern. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:
posthörnleinklackern <https://faulnusz.github.io/magazin/index.html>
285.2018 (12. Oktober)
Nußschalensprung 33.2019 (12. Februar) | Marzipan 100.2019 (10. April) | Fallprallfederschweifbogen 332.2020 (27. November) | 117.2022 (28.April)
Fallprallfederschweifbogen. Der Almanach für 2021 auch nach 2021 weiterhin im Voraus
Karfreitag. 118.2022 (28. April) | Nußsprung 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11. Juli) | 224.2022 (12. August) | 227.2022 (15. August) | 262.2022 (19.September) | 335.48.2022 (1. Dezember) | 347.50.2022 (13. Dezember) | 354.51.2022 (19. Dezember) | 18.3.2023 (18. Januar)
Zebra-Überfall 2018: Überfalltäterin war eine Komplizin des Gaspreisfaktorbetrugsklägers

Seit Sommer 2018 verweigere das Amtsgericht und die Polizei München dem Kläger Joachim Schneider die Strafanzeige gegen die SWM wegen vorsätzlichem Preisfaktorbetrug bei der Gasabrechnung und wegen Kundendienstschikane. Gegen eine Kundendienstangestellte der MVG verweigere ihm jetzt auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg die Gegenanzeige.

Auf dem Weg mit dem Fahrrad, den SWM seine Kündigung der Gas- und Stromversorgung selbst einzureichen, sei er am 7. August 2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die den Zusammenstoß gesucht und herbeigeführt habe.

Erst im Sommer 2021 habe er in dem Arztbericht der Unfallaufnahme aus der Schadenersatzforderung des Rechtsanwaltes der Überfalltäterin erlesen, daß sie als Angestellte der MVG am Unfalltag in der Emmy-Nöter-Straße gearbeitet hätte, wohin er zum Hauptgeschäftsitz der SWM unterwegs gewesen sei.

Sie habe Auge in Auge mit ihm erst zu seiner Anfahrt den Zebrastreifen betreten, und habe sich nicht ausweichen lassen. Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert: hinter ihr vorbei habe sie ihren Schritt verlangsamt, wiederum vor ihr vorbei wiederum beschleunigt, deswegen seien sie in abgebremster Fahrt mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe sich fallen lassen.

Nachdem er kehrt gemacht habe, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?«. Jetzt hätte er die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, was sie aber unter den Verdacht des *Firts* und Kontaktversuchs gestellt habe. Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei nicht mehr möglich gewesen, und seinen Verdacht auf einen Überfall gegen ihn gewendet, darauf habe er kurzschlüßig die Flucht ergriffen, und habe sich abgewandt, um weiterzufahren.

Sofort sei ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen provoziert habe. Dieser Mann dürfte vorher beim Streitgespräch zugeschaut und abgewartet haben. Als er endlich wieder locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er in der Lobby eines nahen Hotels gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Die fehlerhafte Niederschrift seiner Aussage durch einen Polizeibeamten habe er nur notdürftig korrigieren dürfen. Bei den späteren Nachbesserungen seiner Vernehmung per *E-­Mail* habe er sich zunächst noch verfänglicher ausgedrückt.

Am Tag nach dem Unfall habe ihn auf dem Weg zum Einkaufen eine fremde Fußgängerin gestreift, wieder auf einem Zebrastreifen, an der Kreuzung Albert-Roßhaupter-Straße Passauerstraße. Diese Nachahmungstäterin habe er erst 2021 im Zuge seines Antrages zur Wiederaufnahme des Verfahrens angezeigt.

Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Preisbetrug durch die SWM habe er wie bei der Unfallaufnahme angekündigt nachgereicht, zunächst per *E-Mail* an die Polizei.

Nachdem ihn die Unfallaufnahme auf seine telefonisch vereinbarte *E-Mail* wiederum selber per *E-Mail* aufgefordert habe, seinen Strafantrag formbrieflich an irgendeine Polizeiwache einzugeben, sei er auf mehreren Polizeiwachen des Hauses verwiesen worden, wo er auch seine Anzeigen gegen Nachbarn erfolglos wiederholt habe, die von der Staatsanwaltschaft im Juli 2018 förmlich eingestellt worden seien.

Die geforderte Strafanzeige in Postbriefform habe er gegen die SWM wie gegen die Überfalltäterin im Oktober 2018 vor dem Amtsgericht gestellt, mit seinem schriftlichen Widerspruch und Einspruch gegen seinen Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« (943 Cs 415 Js 1856/18).

*Angestellte der Münchener Verkehrs Gesellschaft stellte bestochene Münchener Staatsanwältin!*

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin (»Und jetzt auch noch Anschriften austauschen [oder was] ?!«) außerdem als Beweis des öffentlichen Interesses für seine Strafanzeige gegen Nachbarn angeführt, sowie für deren Spionage und für seine Gefährdung durch die Staatsanwältinnen.

Anfang Mai 2018 habe er einen neuen Nachbarn in seinem Stockwerk angezeigt, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince Ritzinger c/o Schneider« gemeldet habe, und sich außerdem mit vereinzelten Aktionsauftritten in eine Reihe von Streitsachen mit Hausverwaltung, Hausmeister, Nachbarn, sowie mit seinem Vermieter und Bruder Ingo Schneider belästigend aufgedrängt und beleidigend eingemischt habe, und von vielen Seiten als gegnerischer Aktivist unterstützt würde:

im Streit um seine Karikatur der psycho-terroristischen Proforma-­Rattenjagd vom November 2017;

im Streit mit der Hausverwaltung um eine von ihm beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner Haftpflichtversicherung seit Oktober 2015 verschleppt worden sei, was damals seit Dezember 2017 Streitsache zunächst noch nur mit der Versicherung gewesen sei;

und im Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder ebenfalls seit November 2017, der schon 2012 zum Wohnungskauf und zur Vermietung gezwungen worden sein habe wollen, was ihm im Streit als seines Bruders Verachtung und Verschwörung gegen ihn erschienen sei, im Streit mit seiner Schwägerin um deren Abbruch eines Tischgespräches am Muttertag 2017 wie unter der Hetze von Hausverwaltung und Hausmeister mit ihrem Gegenplakat auf seine Karikatur im November 2017.

Er habe seinen Strafantrag gegen den Gegenaktivisten und gegen dessen unbekannte Hintermänner kombiniert mit einem Auskunftsantrag über das Grundbuchamt gestellt, wer der Eigentümer der Wohnung des neuen Nachbarn wäre, und ob sein neuer Nachbar eine zuvor heimlich ihm selber im Mietkündigungstreit mit seinem Bruder geschenkte Wohnung besetzt hätte, vorsorglich wegen Eigentumsbetrug, und mit Verdacht gegen seinen Bruder und Vermieter auf Veranstaltung eines Vermietergerichtes.

Im Juli 2018 hätten die Staatsanwältinnen den Leugnungen der Absender auf seine Rücksendungen stattgegeben, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen, und der Postbote hätte die Empfänger verwechselt, in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid zur Einstellung des Verfahrens (261 AR 2847/18, 2. Juli 2018). Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen können, seit seinen Rücksendungen nenne sich der neue Nachbar mit einem älteren Mitbewohner auf seinen Namenschildern »Schwarz«.

Auch das Grundbuchamt habe ihm die Auskunft verweigert, obwohl er sein Interesse mit Mietvertrag und Mietkündigungsvertrag nachgewiesen hätte, allerdings auch Auskunft zu Namen der Eigentümer weiterer Nachbarswohnungen beantragt habe.

Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen, während der Bearbeitung seines Strafantrags, als den Namen des neuen Eigentümers der betroffenen Nachbarswohnung den Namen »Prince Damian Ritzinger« genannt, während seine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war. Den Bescheid seines Bruders habe er erst in der Neufassung seiner Strafanzeige vom 12. November 2018 als Beweismittel eingereicht, die am 4. Februar 2019 endgültig von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen worden sei, es würden sich keine »Gesichtspunkte« für einen »Anfangsverdacht« ergeben. Auf seine erneuten Verständigungsversuche seit Sommer 2021 habe ihm sein Bruder 2022 mit einer geschwärzten Eigentümerliste den Verdacht gegen die Hausverwaltung zwar eigentlich bestätigt, würde ihm aber in der Klage und Anzeige gegen die Hausverwaltung nicht beipflichten wollen.

*Verkehrsrichterin tadelte seinen Rückzug mit Geldstrafe!*

Im November 2017 habe er mit einer *E-Mail* seinen Bruder und seine übrigen Familienangehörigen zu bedrohlichen Aktionen von Nachbarn alarmieren wollen, und habe gleichzeitig auch seine Mitpatientin und ehemalige Verlobte verdächtigt, ihm nachzustellen und ihm dadurch Psychoterror zu verursachen, welchen Verdacht er auch gegen seinen Bruder und Vermieter angedeutet und gehegt habe.

Gegenüber seinem Bruder und Vermieter wie gegenüber seiner übrigen Familie habe er bis zu der Ausgabe seines *E-Magazin* vom 23. September 2018 vernachlässigt, die Intrige des Gegenplakates von Hausverwaltung und Hausmeister zu melden. Hausverwaltung und Hausmeister hätten nachweislich verschwörerisch und hetzerisch gelogen und erpresserisch gedroht, es wäre immer nur eine einzige Mülltonne überfüllt gewesen, und hätten jede sachliche Kritik oder Abhilfe als daher ohnehin gegenstandslos unterbunden, an einer bei kaputten und zu wenigen Tonnen und bei für Bahnhofsnähe sehr seltenen Ratten verfehlten Rattenjagd.

Die Hausverwaltung und der Hausmeister hätten sich bei Erpressungen von Nachbarn vermutlich auf ihn berufen, während sie sich eigentlich gegenseitig der Erpressung bezichtigen müssten, der Hausmeister weil er der Lüge der Hausverwaltung zu widersprechen gehabt hätte, die Hausverwaltung, weil sie den Hausmeister andernfalls anzuweisen gehabt hätte, die einzelne überfüllte Mülltonne umzuschichten, und die Bewohner hauptsächlich und noch vor einer außerdem kostenhohen Rattenjagd zu ermahnen gehabt hätte.

Der Ausgabe vom 23. September 2018 hätte er Karikatur und Gegenplakat angehängt, und sie auch dem Amtsgericht München, sowie Ärztinnen der Helferkomplextherapie und Milieunachwuchs-Station »Soteria« in Haar zugesendet. Der Staatsanwaltschaft habe er von dem Gegenplakat der Hausverwaltung über die Ablehnungen seiner Strafanträge und Beschwerden seit Juli 2018 erst 2022 berichtet.

*Vermieter kündigte Schizophrenie von jüngerem Bruder beim Betreuungsgericht!*

Kurz vor seinem Einzug im Jahr 2012 habe die Eigentümerversammlung noch ohne die Stimme seines Bruders eine Reihe aufwändiger und zweifelhafter Renovierungen beschlossen, 2013 und 2014 habe man Sichtschutzbäume am Bahndamm zu den Häusern gegenüber gefällt. Sein Bruder und Vermieter habe ihm von der Wohnungseigentümerversammlung 2013 berichtet gehabt, wo die erste Rattenjagd beschlossen worden war, und zwar, weil ein »alter Mann« gestorben gewesen wäre, der Ratten gefüttert gehabt hätte, die sich gewöhnt gehabt hätten.

Im Oktober 2018 habe er die erste Ausgabe der Serie »Die Nachrichtenpolizeianzeige« mit seiner Projektzeitung gegen Klatsch und Drohungen in seiner Nachbarschaft veröffentlicht, auch als Druckausgabe am Mülltonnenschuppen, und auch der Staatsanwaltschaft seine Projektzeitung als Ermittlungshinweise eingereicht, und habe einzelne Nachbarn nach der Einstellung seines Strafantrages ersatzweise mit einer eigenen Zeitung angezeigt.

Eine Nachbarin und der Hausmeister hätten sich im Frühjahr und im Sommer 2019 mit verlogenen Beschwerden bei der Polizei und bei der Hausverwaltung nud bei seinem Bruder und Vermieter gerächt, die dieser an ihm vorbei ans Gesundheitsamt weitergeleitet habe.

Das Gesundheitsamt habe ihm nach einem verpassten Hausbesuch vor einem neuen Termin vorab keine Auskunft zu den Beschwerden geben wollen, bis zu seiner Festnahme wegen einer Geisterfahrt mit dem Fahrrad beim Abbiegen in einem Kreisverkehr habe er nicht gewusst, was gegen ihn vorgebracht worden wäre.

Nach Entlassung aus der Unterbringung in Haar im Oktober 2019 habe sein Bruder einen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag gegen ihn gestellt. Man habe ein neues Betreuungsverfahren eingeleitet, und habe darüber seine Strafanträge und Richtigstellungen gegen die verleumderischen Beschwerden von Nachbarn und Hausmeister fallen lassen.

Seine schriftlichen Absagen zur Tagung des Betreuungsgerichts im Herbst 2020 habe die Betreuungsrichterin übergangen, und habe ihn von der Polizei zum Gericht abholen lassen, wo ihm die Gutachterin, auf deren Urteil das frühere Verfahren mitsamt seiner Beschwerden eingestellt worden war, bei seiner Befragung durch die Richterin das Wort wegnehmen habe dürfen. Auch seinen schriftlichen Beschwerden aus der Unterbringung in der Psychiatrie Haar habe man keine Folge geben wollen, bis heute.

Man habe ihm im Oktober 2020 einen gerichtlichen Betreuer angestellt gehabt, die Betreuung sei im Juli 2021 wieder aufgehoben worden, aber mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht, gegen die Gutachter, und gegen den Betreuer.

In dem Streit um den Fahrradunfall vom August 2018 habe ihm sein ehemaliger Betreuer eine Rechtsanwältin besorgt, die ihn nur in dem Mahnungstreit um die Schmerzensgeldforderung vertreten wollen würde, aber nicht in dem abhängigen Strafbefehlverfahren. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden, der Betreuer versuche noch weitere Versäumnisse zu verschleiern.

Im Oktober 2020 hätten ihm die SWM den Strom abgestellt, nachdem er seit Anfang 2020 jeder Mahnung begründet widersprochen gehabt habe. Zum Zeitpunkt seiner Abholung durch die Polizei habe er in seiner Küche auf dem Boden geschlafen.

Sein ehemaliger Betreuer habe die Rechnungen überwiesen, seither zahle er den SWM Gas und Strom unter Vorbehalt, weil ihm kein Gasanbieter bekannt sei, der direkt in Kubikmetern abrechnen würde.

Seit seiner Entlassung im Mai 2021 werde anstatt sein Bruder und Vermieter, er gezielt unter den Verdacht der Abstimmung mit seinen Nachbarn gezogen und gestellt, obwohl er an Betreuungsgericht und Gesundheitsamt Richtigstellungen und Gegenanzeigen gerichtet habe.

*Vermieter überführt Betreuungsgericht der Bestechung!*

Sein Bruder und Vermieter habe seinen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag hauptsächlich begründet gehabt, daß er eigenmächtig und gegen Verbot und unfachmännisch den Schutzleiter der Stromkabelrenovierung von 2013 angeschlossen und auf Putz verlegt habe.

Während seiner Unterbringung in der Psychiatrie Haar von August bis Oktober 2019 habe ihm sein Bruder und Vermieter in seiner Abwesenheit eine Zwischentür abgebaut gehabt, die er sich aus einem Garderobengitter gebastelt habe, der Einbruchsgefahr wegen, die man am 10. März 2018 mit den ersten Einbruchspuren in seiner Wohnung heraufbeschworen habe, als er nach dem Einkaufen feststellen habe müssen, das Türriegelschloß sei von innen ausgeschlagen worden, was sich auf seine Reparaturen bis Sommer 2018 zweimal wiederholt habe.

Etwa gleichzeitig sei im März 2018 in der Wohnungseigentümerversammlung der Antrag seines Bruders auf Austausch aller Wohnungstüren abgelehnt und ein Neuanstrich beschlossen worden.

Sein Bruder und Vermieter Ingo habe nicht nur die Einbrüche sondern auch die eigenmächtig gebastelte Zwischentür bei seinem Betreuungsantrag im Herbst 2019 gegenüber dem Betreuungsgericht verheimlicht.

Im Winter 2017/18 habe er nach den enttäuschenden Reaktionen auf sein Karikaturenplakat eines Nachts seine Zimmertür mehrmals zugedonnert, um lärmende Nachbarn zur Nachtruhe aufzufordern.

Im Frühsommer 2019 habe er seine Wut auf die trotz seiner Anti-Klatsch-Zeitung ihn eisern meidenden und verschworenen Nachbarn an der Kellertür abreagiert, die gegen einen Holzverschlag federt. Der Nachbarsohn Blazic habe ihn im Treppenhaus an dessen Wohnungstür abgepasst und sich ihm in den Weg gestellt. Er habe sich an dem aufgebrachten Jüngeren vorbeigedrückt, den er in Artikeln der Anti-Klatschzeitung angezeigt gehabt habe. Der habe bei dieser Gelegenheit selber die Polizei gerufen, und habe sich bei der Hausverwaltung beschwert, die seinen Bruder und Vermieter wegen einer »heftigen Auseinandersetzung« benachrichtigt habe. Sein Bruder und Vermieter habe ihm gegenüber weiter vermieden, auf seine Anzeigen mit seiner Anti-Klatsch-Zeitung einzugehen.

Später im Frühsommer 2019 habe die Nachbarin Blazic einen Zwischenfall für eine weitere Beschwerde erfunden, er hätte in einem Wutanfall auf die Nachbarskinder Hussein deren Fahrrad geworfen, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten hätten können.

Die Einbrüche habe er seinem Bruder und Vermieter Ingo erst nach der Aufschiebung seiner Kündigung im Frühsommer 2019 angezeigt, der ihn um den Begriff »Einbruch« verwickeln habe wollen und ihm anscheinend nicht geglaubt habe. Sein Bruder und Vermieter hätte im März 2018 der Lauschgefahr und der Einbruchsgefahr wegen den Einbau neuer Wohnungstüren vorgeschlagen. Bei den Einbrüchen im Frühjahr 2018 habe man das Türschloss spurlos geöffnet gehabt, und habe ihm dies nach dem ersten Einbruch sogar einmal in seiner Anwesendheit demonstriert gehabt. Er habe eine Aufweichung seines Streites wegen Spionage befürchtet und eine Verwicklung im Sreit mit seinem Bruder und Vermieter, und deswegen auf einen Polizeiruf verzichtet.

*Gutachterin half mit Vertauschung von Fremdgefährdung durch Selbstgefährdung!*

Seit Beginn 2019 habe er das Gas abgestellt und boykottiert, allerdings hauptsächlich, weil in der Wohnanlage die Gasherde nicht an den Kamin angeschlossen sind.

Den SWM per Zählerwert, Nachbarn per Aushängen, und seinem Bruder und Vermieter und dem Kaminkehrer außerdem persönlich erklärt sei sein Boykott allerseits bekannt gewesen.

Der Kaminkehrer habe bei einer Routineüberprüfung während seiner Unterbringung in Haar im Winter 2020 einen Lappen im Kaminrohr gefunden, der deswegen außerdem den Zähler habe ausbauen lassen. Zum Herbst 2021 habe sein Bruder und Vermieter den Zähler wieder einbauen lassen. Mit dem Lappen habe er den Luftzug durch den ungenutzten Kamin verstopfen wollen.

Die Gutachterin vom Betreuungsgericht habe den Lappen dennoch als Beweis seiner Selbstgefährdung genommen, und habe im Winter 2021 auf dieser Beweislage und erst auf besondere Anforderung durch eine Psychiaterin in Haar seine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika angeordnet, auf die Ärzte bei der Unterbringung in Haar 2019 verzichtet hätten.

Seine schriftlichen Rückfragen, Beschwerden und Klagen bei der Gutachterin, bei dem Betreuer, bei dem Betreuungsgericht, bei seinem Bruder und Vermieter seien allerseits ignoriert worden.

Sein Bruder und Vermieter habe in Sachen Abgasgefahr stets auf vermutlich verkokelnden Grind an seinen Gastellern übertrieben und verwiesen, und habe im Sommer 2018 die Nebenkosten vom Mahnungsgericht Coburg eintreiben lassen, die er zur Deckung seiner Kosten zur Anschaffung einer Abgasabzugsvorrichtung einbehalten habe, und dem Mahnungsgericht sofort nachgegeben habe, aus Haltlosigkeit, denn nur für einen Kaminausbau hätte eine Nebenkosteneinbehaltung als eine Aktion gelten können, und für einen Kaminausbau wäre auch in der angenommenen Öffentlichkeit die Nebenkosteneinbehaltung beim Bruder und Vermieter für eine Herdabgasabzugshaube als Aktion nur für Spione sinnvoll gewesen, weil sein Bruder und Vermieter ohnehin kein Gehör in der Wohnungseigentümerversammlung gehabt habe.

Dem Kaminkehrer würde ein zusätzliches Rohr an den Kamin anschließen müssen und der Luftsog sei ihm dafür zu schwach oder zu stark, auch mit Schleuse, und das Abgas vom Kamin entweder zu dreckig, oder ein Kondensatfiler zu aufwändig.

Aus fast allen übrigen Kaminen der Leipartstraße ragen Aluminiumrohre, die aber laut Kaminkehrer nicht zur Verstärkung des Luftsoges, sondern der Heizungswirkung dienen würden.

Bis Sommer 2017 seien ihm mehrere Waschlappen aus der Waschmaschine oder von der Wäscheleine gestohlen worden.

*Großer Bruder gibt für schwulen Nachbaraktivisten den Buhmann gegen seinen frömmelnden Bruder!*

Seit November 2017 habe er seine Kritik mit Plakaten auf weitere Hausmeistersachen ausgeweitet und konkrete Verbesserungen vorgeschlagen. Seine später im Oktober 2018 begonnene Anti-Klatsch-Zeitung habe er fortlaufend gegen Unterstellungen und Verreißungen ausbessern, aber auch ergänzen müssen.

Sein Bruder und Vermieter Ingo sei das übliche Angebot der Psychiatrie einer Zwangsbehandlung für eine ermittelte Feindseligkeit von Verwandten und Gegnern bewusst eingegangen und zwar bewusst vorbei an seiner Fehlbehandlungsklage und an seinem Hilfsgesuch im Nachbarstreit und an seiner Einladung zum Philosophischen Salon.

Vermutlich hätten ihm sein Bruder und Vermieter und seine Schwägerin auf die verleumderischen Beschwerden gegen ihn eine Auskehr und Abwendung von ihren Anstreitungen gegen ihn selber auf andere ihm unterstellen lassen, und hätten sich gefallen lassen, dann selber ausschließlich berechtigte Strittigkeiten in angemessener Form zu hegen. Sie dürften sich auf seine Diagnose der »Paranoiden Schizophrenie« darauf verständigt haben, ihm seine solche Feindseligkeit lieber psychiatrisch und medizinisch behandeln zu lassen, als die ihnen von ihm selber angebotene Auseinandersetzung aufzunehmen, die ihnen unter den Umständen des Nachbarstreites und des Streites mit Mitpatienten und des Publikums des Gegenaktivisten »Prince Ritzinger« jedoch verwehrt und verstellt gewesen sein könnte.

Während er seinen Verdacht auf Spionage gegen seinen Bruder und Vermieter Ingo seit November 2017 hintan gestellt habe, würde sein Bruder seine Klagen missachten, und würde sich mit seiner Verleugnung der Einbrüche und der Belagerung und der Spionage für Nachbarn verwenden, und für Mitpatienten, als ob er selber typisch wie ein Schizophrener die Klage anderer nur mit seiner womöglichen eigenen Klage abgleichen könnte, und nicht in der Lage wäre, seinen eigenen Schaden zu unterscheiden.

Die zweite Frau seines Bruders und Vermieters Ingo, seit 2014, Frau Hanna Graf, eine Arbeitsagenturbeamtin, stehe ihm schon seit dem Geburtstag seiner Mutter 2015 im Verdacht, sich auf jene Spießbrüderlichkeit der Delegation von Hilfeleistungen seinem Bruder anzustellen zu versuchen, »die kommen dann an und wollen von ihrer Familie Hilfe«, während seine erste Frau Zeit ihrer Ehe arbeitslos gemeldet geblieben sei.

Mit der Briefaktion »Prince Ritzinger c/o Schneider« habe man hingegen versucht, seinen Bruder und Vermieter auf genau die Verschwörung zu erpressen, die er mit seinem Vorbehalt vom Mietvertrag vermieden habe, just auf die Vertrauenserweise seiner Streitschrift vom November 2017, mit der er neben den Themen des Streites mit seiner Schwägerin und Arbeitslosenagentin vom Muttertag 2017 auch den Verdacht auf Spionage und Hintergehung gegen seine Brüder und gegen deren Frauen aufgeworfen habe.

Er habe in seinem Alarm an Familienangehörige im November 2017 am Fallbeispiel seiner ausgelaufenen Einladung an seine Mitpatientin und ehemalige Verlobte vom Mai 2017 die Selbstverständlichkeit einer *gegenseitigen* nachrichtlichen Verbundenheit scherzweise ausblenden wollen, um seine Angewiesenheit auf Antwort und Verständigung zu verdeutlichen und zu verdringlichen, und um die Einladung an die Heiratsgesellschaft zurückzuleiten, mit der er sich denn gesondert zu den Aktionen und Informanten-Sprüchen seiner Mitpatientin beraten habe wollen, was man ihm als Stalker-Aktion ausgelegt habe, für die man die Mitpatientin habe rächen wollen, und dazu an ihm vorbei und hinter seinem Rücken nur mit dieser Kontakt gehalten habe, und mit seiner Psychose experimentieren habe wollen, wozu sich hauptsächlich Fremde und Nachbarn betätigt zu haben scheinen, die er aber selbst nicht benachrichtigt gehabt habe.

Insbesondere seine Mitpatienten aus der Psychiatrie würden sich gegen seine Klagen auf eine Stellung und Bannung von Gegnern und auf therapeutische Ermittlung so anmaßend wie gezwungen zu rechtfertigen versuchen, wie sich auch sein Bruder und Vermieter mit seinem Betreuungsantrag und in seinen Verleugnungen der Intrigen der Nachbarschaft entschuldigen habe lassen, der daher mit seinen Leugnungen von Spionage und Belagerung als einziger das Betreuungsgericht selbst zu stellen und zu überführen scheine, das daher ihm zu folgen scheine, und das bei seiner Petzerei keine Feindseligkeit feststellen wollen würde, und auch keine »Paranoide Schizophrenie«.

Seine ihm verfeindeten Mitpatienten hätten sich in der Beichte bei Psychologen mehr entfremden lassen als er und würden als Informanten und Objektheiler stets den Psychiater zu überführen versuchen, wenn sie seine Gedanken lesen wollen würden, oder ihm Konfliktpositionen stellen würden, während sie in ihrer Isolation unter Mitpatienten für den Psychiater den Engel zu spielen hätten, und müssten die Seelen des Psychiaters mit dessen Botenstoff vergessen, wie sich dieser selbst vergiften pseudo-homopathisch vergiften würde, um nervlich gesund zu bleiben.

Sein Bruder und Vermieter würde mit der bewussten Normalität des Mietvertrages zuerst bei Mitpatienten Verdacht auf sich gezogen haben, auf welchen sich diese rechtfertigen wollen würden, die sich darauf den seinen Aufforderungen und Belehrungen auch zu seiner Familiengeschichte verweigern würden, worauf sich wiederum sein Bruder und Vermieter seine Nachrichtensperre rechtfertigen lasse, usw.

Mitpatienten und Brüder würden sich in Vorbehalten und Hintergehungen auf ihn wie gegen ihn zu vergleichen und auszutauschen scheinen, während Nachbarn und Fremde dazwischen seinen Raum zunehmend einzunehmen und zu besetzen scheinen würden. Die Nachbarn schon weil sie den Raum einer Abfindung und Schlichtung auf Fremdheit und Geschiedenheit verteidigen würden, die sich aber teilweise in Konflikte mit seinem Bruder wie mit seiner Mitpatientin gezielt aufstellen und einmischen würden und die gezogenen und befriedeten Fronten und Grenzen bewusst einreißen und kontrollieren wollen würden, und die Schlichtung zwischen seiner Familie und seinen Mitpatienten auf Grundsätzlichkeiten und Abgeschiedenheiten wieder zum konkretistischen und psychotischen Verdacht auf Verschwörung und Absprache gegen ihn herunterbrechen würden, den sie selbst aber gegen sich bei ihm wecken würden, und mit beiden Lagern, die sich im Verdacht gegen ihn selber auf seine eigenen Vorbehalte und Vorwürfe beide Lager zu verpflichten suchen würden.

*Reicher Bruder und Vermieter lässt Arbeitsamt für psychiatrisierten kleinen Bruder die Miete zahlen!*

Sein Bruder habe Anfang 2012 nach seinem Scheidungsjahr eigentlich eine neue Wohnung für sich kaufen wollen, sein Verkäufer sei aber kurz vor Vertragschluß zurückgetreten. Mitpatienten hätten zum Streitausbruch im November 2017 ihr Bekenntnis zu ihrer Erzwingung des Wohnungskaufes durch seinen Bruder in Vergessenheit und Verdrängung gebracht gehabt, die 2012 auf einer Psychiatriestation seinen Stationstelefonnotruf an seine Mutter nachgestellt hätten, die er damals angefleht gehabt habe, ihn dort heraus zu holen: ein noch fremder Mitpatient habe darauf eine »Kerstin« angefleht, wie auch seine ehemalige Verlobte und Mitpatientin heißen würde, Kerstin Pokorny, die sich 2012 überraschend doch verloben zu wollen schien, und ihn in seiner ersten eigenen Wohnung überfallen habe, ihn aber über ihre eigenen Verhältnisse und über ihre Familie bewusst und gezielt belogen habe, und ihm ihre Abstimmung und Verschwörung mit Mitpatienten selber nicht auflösen zu können schien.

Sein Bruder und Vermieter Ingo verweigere ihm auf seinen Vorwurf einer verweigerten Geschäftspartnerschaft scheinbar stolz auch die Hilfe gegen die Einbrüche und die Spionage und die Belagerung der Nachbarn, und könnte sich auf seine übertriebene und waghalsige Begründung seiner außerordentlichen Mietkündigung vom Mai 2018 verhämt berufen haben. Dort habe er auf seines Bruders Anforderung einer wenn förmlichen Kündigung, seinen Bruder wegen der Pseudo-Normalität seines Mietvertrages auf Psychoterror verklagt, im November 2017, um seines Bruders verweigerte Hilfeleistung gegen die Nachbarn herum, und fast völlig an den Ursachen seiner früheren psychotischen Krisen vorbei, nach seiner gescheiterten Verlobung von 2010, und nach seinem Hungerfasten zur Jahreswende 2007/8.

Sein Bruder und Vermieter Ingo scheine ihn mit dem Betreuungsantrag nachäffen zu wollen, als ob er mit seiner Mietkündigung und mit seinen Nachbarstreitsachen arglistig und schaulustig vor Gericht gezogen wäre, was sein Bruder eigentlich nur den Nachbarn zu Rache und den Betreuungsrichtern zu Gefallen sinnvoll tun könnte, und als Saubermann bzw. als Werbeträger, falls sein Bruder nicht deren Fehleinschätzung seiner Miete trotzen wollen würde, oder aber sich ausschleimen wollen würde, wenn sein Bruder nicht sogar seine Nachbarn versöhnen wollen würde, wenn auch eher mit dem Betreuungsgericht.

*Strafbefehlgericht besteht gegen erpresste Verteidigungsschriften auf persönlicher Verhandlung!*

Im Januar 2019 sei er nicht zur Tagung der Verhandlung seines Strafbefehls wegen »Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahrlässiger Körperverletzung« erschienen und habe leider erst am selben Tage seine begründete Absage in den Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße zugestellt.

In der Ladung zur Verhandlung habe man seine Gegenanzeigen nicht einmal erwähnt gehabt, und habe den verdächtigen Komplizen der Klägerin weiterhin als Zeugen geführt.

Erst auf seinen Antrag auf Revision habe dann nur die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen, weil »das Vorbringen des Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Seine Strafanzeige wegen des Gaspreisbetruges und der Schikane der SWM habe man gar nicht erst angenommen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber trotzdem wieder wegen unentschuldigten Fernbleibens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, wider seine Anträge habe man ihm damals weder Pflichtanwalt oder Rechtshilfe bestellen wollen.

*Rechtsanwalt hält Schmerzensgeldforderung gegen Arbeitslosen bis zuletzt zurück!*

Ende August 2018 habe sich der Rechtsanwalt der Klägerin nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, und habe dabei die laufende Strafanzeige nicht benannt und nicht erwähnt. Eine Unfallversicherung habe ihre Ansprüche vorsorglich angemeldet, je nach Urteil der Strafanzeige.

Er habe dem Rechtsanwalt der Klägerin Anfang September 2018 geantwortet, keine Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein, und habe der Klägerin unter eigenem Anschreiben auf der selben Seite des Briefes an den Rechtsanwalt den Ersatz der Fahrkarte für ihren vermutlich verpassten Zug nach Rosenheim angeboten.

In seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 habe er den Rechtsanwalt der Klägerin wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt, weil Haftpflichtversicherungen keine straffälligen Schäden übernehmen dürften.

Der Rechtsanwalt der Klägerin habe ihm erst im Winter 2019 nach der Neuausfertigung des ersten Urteils im schikanösen Revisionsverfahren eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechnung geschickt und habe ihm erst vor dem Mahnungsgericht Coburg im Juni 2020 die Forderung der MVG-Angestellten aufgeschlüsselt.

Dieser ersten Rechnung vom 28. November 2019 liege ein Arbeitsunfallaufnahmebericht vom 8. August 2018 bei, in dem als Angabe der Klägerin deren Beschäftigung bei den MVG in der Emmy-Nöter-Straße eingetragen sei, den er aber damals nicht gründlich gelesen habe, und der bei der Klägerin nur leichte und nicht behandlungswürdige Verletzungen diagnostiziere.

Die Rechnung vom Winter 2019 habe er nicht beantwortet und sofort dem Gericht angezeigt, das aber schon seine Anzeige gegen den Rechtsanwalt vom November 2018 nicht aufgenommen habe.

Die Klägerin fordere Schadenersatz für Zuzahlungen für Massagen für Verspannungen, die sie auf ihren dritten oder vierten Besuch in der Unfallaufnahme verschrieben bekommen habe, und für eine Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre.

Vor dem Mahnungsgericht Coburg habe der Rechtsanwalt gelogen, er hätte dessen »diverse« Schreiben nicht beantwortet, und verheimliche sein Zahlungsunfähigkeitsgesuch und Vergleichsangebot mit seiner Antwort vom September 2018.

Gegen die Rechtsanwältin wie gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer im Sommer 2022 Beschwerde eingereicht. Zu beiden Beschwerden sei ihm beschieden worden, sie dürften ihre laufenden Verfahren dennoch weiterführen.

*Rechtsanwältin verglich Schuldunfähigkeitsbehandlungspauschalurteil für Psychiatrisierten mit Zahlungsunfähigkeit!*

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren (17 O 14400/20) habe die Schadenersatzmahnungsrichterin der Klagepartei einen Vergleich angeboten, mit dem sie deren Schadensersatzforderung auf 3500€ in etwa halbiere, und ihr mit teuren Gutachten gedroht, ihr aber ein psychiatrisches Gutachten ausgeschlossen habe, die das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Unzurechnungsfähigkeit selber abgelehnt hätte. Auch ein psychiatrisches Gutachten für ihn habe die Schadenersatzmahnungsrichterin als zu teuer abgelehnt. Abgelehnt habe den ersten Vergleich die Klagepartei.

Seine Rechtsanwältin habe auf Anweisung des ehemaligen Betreuers auf seine Schuldunfähigkeit als Psychiatrisierter plädiert, und gleichzeitig auf seine Zahlungsunfähigkeit als Arbeitsloser. Er habe sie angewiesen, den Vergleich abzulehnen. Sie würde auf die ihr zur Vereinbarung einer Strategie vorgelegte Teilschulderklärung und auf seine Gegenanzeigen erst »zu gegebener Zeit« zurückkommen wollen. Auch in ihrer Kanzlei würde es keinen Rechtsanwalt geben, um ihn auch in der Wiederaufnahme des zugehörigen Strafbefehlverfahrens zu vertreten, ebensowenig in dem Beschwerdeverfahren gegen Betreuer und Betreuungsgericht und Gutachter und Psychiater.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe man sein Fahrrad von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe auch dem Gutachter vorab ungefragt eine Teilschulderklärung eingereicht, zum Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben-­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt werden könnten. Seine Rechtsanwältin habe ihn dafür sofort geschimpft.

Obwohl er sein Fahrrad außerdem fahruntauglich gemeldet habe, habe ihn seine Rechtsanwältin das Fahrrad zu dem Gutachter nach Pasing bringen lassen wollen, und habe auch bei der Terminvereinbarung für einen Hausbesuch des Gutachters zu schikanieren und zu eskalieren versucht, nachdem sie ihn aufgefordert habe, den Gutachter nicht zu beeinflussen.

Die Klägerin sei aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden.

Nachdem seine Rechtsanwältin der teuren Begutachtung nicht widersprechen habe wollen, und sich kurz vor dem Gutachten in den Urlaub begeben habe, habe er das Gutachten nicht kurzfristig selbst absagen mögen.

Er habe sich darauf gegen seine Rechtsanwältin zunächst vor dem Landgericht München beschwert.

*Schmerzensgeldrichterin plante Prozesskostenstrafe gegen Klägerin!*

Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde zuvorkommend gekündigt. Die Schadenersatzmahnungsrichterin habe der Rechtsanwältin dennoch nach wie vor die Gerichtspost zugesendet.

Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das Mandat wieder aufnehmen, um noch dem Vergleichsvorschlag der Schadenersatzmahnungsrichterin zuzustimmen, mit dem ihm nur noch 800 Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden.

Der seinerseits von ihm verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe die Schadenersatzmahnungsrichterin ermahnt, ihm die Frist zur Zustimmung zu verlängern, um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte.

Zuletzt habe die Schadenersatzmahnungsrichterin der Rechtsanwältin die Kündigung angenommen und habe ihm zwei Wochen Frist zur Suche eines neuen Anwaltes gegeben. Die Schadenersatzmahnungsrichterin übergehe seine Beschwerden und Anträge weiterhin, er habe dennoch sofort einen Notanwalt beantragt.

Die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen Beschwerden und seiner Gegenanzeigen und seiner Teilschulderklärung und seiner Forderung auf einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich nach §46a (StGB), er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben, als könnte sie bei Anwaltszwang seine Schreiben nicht zur Kenntnis nehmen, oder könnte nicht direkt von der Rechtsanwältin eine Begründung für deren Kündigung fordern.

Im November 2022 habe die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren wider seinen Antrag auf Bestellung eines Notanwaltes einen Betreuungsantrag gegen ihn gestellt, und habe ihn dazu doch wieder über die schon von ihr entlassene Rechtsanwältin benachrichtigen lassen.

*Geldstrafenrichterin belohnte seine nachträgliche Teilschulderklärung mit Verfahrenseinstellung!*

Auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafbefehlverfahrens mitsamt Teilschulderklärung und Gegenanzeigen sei unangekündigt ein mit ihm schon lose bekannter Psychiater von der Staatanwaltschaft zu einem Gutachten berufen worden. Er sei zuerst und überraschend von dem Psychiater kontaktiert worden, per Einschreiben, bei laufender Beschwerde gegen seine psychiatrische Unterbringung von August bis Oktober 2019 und von Oktober 2020 bis Mai 2021, und zeitgleich mit den Unfallhergangsgutachten im Schadenersatzmahnungsverfahren. Nachdem er die Sache des Terminangebotes erfragt hatte, habe er das Gutachten schließlich nach Aktenlage erstellen lassen. Das Wiederaufnahmegericht in Starnberg würde das Verfahren auf dieses Gutachten einstellen wollen, und habe ihm auf seine Anträge die Akteneinsicht wiederholt und bescheidlos verweigert.

Dort wolle ihm die Geldstrafenrichterin gegen seinen begründeten Widerspruch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm zwischendurch in zwei Schreiben eindringlich geraten habe, er sollte sie den Strafbefehl aufheben und das Verfahren als zu seinen Gunsten einstellen lassen, wogegen er weiter auf seiner Teilschulderklärung und seinen Gegenanzeigen und auf seinen Beschwerden bestanden habe, und auf einem ordentlichen Täter-Opfer-­Vergleich zwischen Schmerzensgeld und Bußgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren, nach §46a des StGB.

Seine Flucht vom Unfallort habe die Geldstrafenrichterin im Wiederaufnahmeverfahren nicht als Kurzschlußreaktion unter der Anmache und unter der Zeugenvereinnahmung durch die Klägerin oder unter der Verschanzung von deren Komplizen beurteilen wollen. Er habe sich in der Wiederaufnahme nicht noch einmal darauf zu rechtfertigen versucht, er wäre durch Staatsanwältinnen gefährdet gewesen, die sich gegen ihre Durchführung ihrer Anweisung verwahrt gehabt haben könnten, »Und jetzt auch noch Anschriften austauschen [oder was]?!«

Auch seine Beschwerde gegen die Geldstrafenrichterin des Wiederaufnahmegerichtes Starnberg habe man nicht aufnehmen wollen.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin beschieden, er würde im Urlaub noch auf die Akte warten, und wolle weder zurücktreten, noch sich einer Beschwerde gegen die Geldstrafenrichterin anschließen.

Nun habe das Strafbefehlgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2022 seinen Freispruch angekündigt und begründet, die Klägerin hätte ihren Strafantrag nun »zurückgenommen«, und ein »öffentliches Interesse« würde die Staatsanwaltschaft nicht mehr anerkennen wollen, demnach auch nicht an seiner Verleumdung durch die MVG-Mitarbeiterin, oder an dem falschen Gutachten auf »Paranoide Schizophrenie«, oder für die Beschwerden gegen das Gericht.

*Psychiatrisierter rekonstruierte nach Therapieabschirmung allen anderen längst bekannte Geschichten!*

Während Nachbarn ihn meiden würden und sich ins Vertrauen stehlen würden, würde man unter seinem Aktivismus Deckung suchen und würde ihn in seiner Wohnung überwachen und beschatten und bei ihm spionieren. Unter der Deckung seiner psychiatrischen Diagnose und Therapie würden sich Nachbarn in seiner Einsamkeit ungehindert einlauschen und sich in den Verschwiegenheiten seines Streites mit seinem Bruder und seiner Schwägerin und seinen Mitpatienten einkeilen und einspitzeln.

Man würde insbesondere gegen seine Projektzeitung Raubwerbung machen, und manchmal dürften Trittbrettfahrer Anderen nicht erkennbar gewesen sein, den verhaltenen Äußerungen von Kassierern nach zu urteilen, bei Besorgungsgängen, bei denen immer wieder einzelne Passanten auffällig paradieren würden.

Während man ihn vor der Unterstellung von Gestecktheiten und von Aufhetzungen und vor der Hintergehung und Berufung auf solche Gegenöffentlichkeit gegen ihn pseudo-psychiatrisch abschirmen würde, gegen Gutachter und Psychiater wie diese mit quälend widersinnigen und beleidigend entmündigenden Begründungsweisen auf die Durchsetzung oder Wiedereinsetzung als ihres eigentlichen und eigenen Botenstoffes dringen, würden ihm bei der Arbeit unter der Bewachung und Belagerung durch Nachbarn immer wieder Fehler unterlaufen, weil er bei seinen Nahestehenden Vorwissen nicht von Vertraulichkeiten unterscheiden könne, während man seinen Bewachern und Belagerern den Anstand beimessen würde, den er in seinen Offenen Briefen bei Mitpatienten und bei seiner Familie vorausgesetzt habe.

An seinem Badeort an der Isar in Wolfratshausen vor der Loisacheinmündung habe man in Anspielung auf das Maskottchen seiner Projektzeitung namens »Posthörnchen« Baumstämme als Biberbäume angeschnitzt, ebenso am Thalkirchener Platz, dort habe man außerdem unnütze Rattenfallen ausgelegt, dort lege er Druckausgaben aus, seit ihm im Mai 2019 in dem Supermarkt EDK dort einmal Graulbrot verkauft worden sei.

In seiner Wohnung habe er vereinzelte Male Ekelpakete vorgefunden, und man habe während seiner Unterbringung in Haar von Oktober 2020 bis Mai 2021 einzelne Pflanzen überdüngt. Man habe vermutlich schon vor 2018 seine Tagebücher ausspioniert. Er habe sich erst im Winter 2021 eine Überwachungskamera angeschafft. Die Staatsanwaltschaft halte die Pseudo-Biberbäume für echt (Aktenzeichen: bei der Polizei Wolfratshausen: BY1619-007444-21/0; bei der Staatsanwaltschaft München II: 43 UJs 1795/22 qu; Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München: 403 Zs 618/22 b), und verdächtige umgekehrt ihn der Verschwörung.

Seinen Verdacht gegen die Angestellte der MVG mit Arbeitsplatz im selben Bürogebäude wie seinem Streitgegner, den SWM, ächte man als Paranoia, deren Verdächtigung gegen ihn am Unfallort hingegen nicht, daß er sie anzufahren beabsichtigt gehabt hätte.

Sein Beharren auf seiner Teilschulderklärung wie auf seinen Gegenanzeigen und auf seinen Anzeigen gegen die SWM gegen das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Schuldunfähigkeit wie Zahlungsunfähigkeit und gegen deren Strategie einer Pseudo-Geldstrafe aus Prozesskosten für die Klägerin, ächte man als Schizophrenie, die völlig überzogenen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen der Klägerin hingegen nicht.

Er suche einen Rechtsanwalt für alle bezeichneten Streitsachen, und eine neue Mietwohnung nahe oder in Puchheim oder im Westen von München, möglichst am Stadtrand und mit Raumlüftung, gerne unter Dachgebälk.

Hänsel Keller

SWM fördern Ökogas! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#oekogas>
Februar 2019: Gaza-Gas AG baut Öko-Gas-Fabrik! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungGazagas> Februar 2019: Öko-Leiche im Kilowatt gefunden! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKilowatt> Nachrichten-Polizisten decken Krimi-Touristen ! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKrimitouristen> Täuschung war nur Verkehrs-Unfall! Gericht urteilt alternativ: Bei Megaphon-Paradewagen ist das normaler Gegenverkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungVerkehrungsunfall>
April 2019: Papiertiger lieben Monkeys,Rechnungsprüfer lieben Dengler. Die Wilden im Asylum Ignorantiae. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#MarzipanDenglerliebe>
Almanach: SWM Entschuldigten Seinen Streit Mit Seiner Psychiatriemitpatientin Als Seine Gedächtnisarbeit und Umkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachHimmelfahrtOekowatt> Almanach: Polizist psychotisch? Polizist will bei Festnahme im Oktober 2020 blanke Kupferleitungen gesehen haben. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachSilvesterPsychosePolizei> 2012/13. Dr. Klatsch's 7 nachträgliche Antworten auf eine unziemliche Frage: Wer hat denn da am helllichten Tage gestöhnt? <#AlmanachAllerheiligenBettschellerin>



On 20/12/2022 17:05, Posthörnleinklackern. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:
posthörnleinklackern <https://faulnusz.github.io/magazin/index.html>
285.2018 (12. Oktober)
Nußschalensprung 33.2019 (12. Februar) | Marzipan 100.2019 (10. April) | Fallprallfederschweifbogen 332.2020 (27. November) | 117.2022 (28.April)
Fallprallfederschweifbogen. Der Almanach für 2021 auch nach 2021 weiterhin im Voraus
Karfreitag. 118.2022 (28. April) | Nußsprung 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11. Juli) | 224.2022 (12. August) | 227.2022 (15. August) | 262.2022 (19.September) | 335.48.2022 (1. Dezember) | 347.50.2022 (13. Dezember) | 354.51.2022 (19. Dezember)
Zebra-Überfall 2018: Überfalltäterin war eine Komplizin des SWM­-Gaspreisbetrugsklägers

Seit Sommer 2018 verweigere das Amtsgericht und die Polizei München dem Kläger Joachim Schneider die Strafanzeige gegen die SWM wegen Gaspreisfingierung und Kundendienstschikane. Gegen eine Kundendienstspezialkommandokämpferin der MVG verweigere ihm jetzt auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg die Gegenanzeige.

Auf dem Weg mit dem Fahrrad, den SWM seine Kündigung der Gas- und Stromversorgung selbst einzureichen, sei er am 7. August 2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die den Zusammenstoß gesucht und herbeigeführt habe.

Erst im Sommer 2021 habe er in dem Arztbericht der Unfallaufnahme aus der Schadenersatzforderung des Rechtsanwaltes der Überfalltäterin erlesen, daß sie als Angestellte der MVG am Unfalltag in der Emmy-Nöter-Straße gearbeitet hätte, wohin er zum Hauptgeschäftsitz der SWM unterwegs gewesen sei.

Sie habe Auge in Auge mit ihm erst zu seiner Anfahrt den Zebrastreifen betreten, und habe sich nicht ausweichen lassen. Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert, hinter ihr vorbei habe sie ihren Schritt verlangsamt, wiederum vor ihr vorbei habe sie beschleunigt, deswegen seien sie in abgebremster Fahrt mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe sich fallen lassen.

Nachdem er Kehrt gemacht habe, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?«. Er hätte die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, was sie aber unter den Verdacht der Anmache gestellt habe. Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei nicht mehr möglich gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und habe sich abgewandt, um weiterzufahren.

Sofort sei ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er in der Lobby eines nahen Hotels gefangen gehalten worden. Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Bei den späteren Nachbesserungen seiner Vernehmung per *E-­Mail* habe er sich zunächst noch verfänglicher ausgedrückt.

Tags darauf habe ihn auf dem Weg zum Einkaufen eine fremde Fußgängerin gestreift, wieder auf einem Zebrastreifen, an der Kreuzung Albert-Roßhaupter-Straße Passauerstraße. Diese Nachahmungstäterin habe er erst 2021 im Zuge seines Antrages zur Wiederaufnahme des Verfahrens angezeigt.

*Verkehrsrichterin tadelte seinen Rückzug mit Geldstrafe!*
Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Preisbetrug durch die SWM habe er wie bei der Unfallaufnahme angekündigt nachgereicht, zunächst per *E-Mail* an die Polizei.

Nachdem ihn die Unfallaufnahme auf seine telefonisch vereinbarte *E-Mail* zur formbrieflichen Eingabe bei irgendeiner Wache wiederum auch per *E-Mail* aufgefordert habe, sei er auf mehreren Polizeiwachen abgewiesen worden, wo er auch seine Anzeigen gegen Nachbarn erfolglos wiederholt habe, die von der Staatsanwaltschaft im Juli 2018 abgelehnt worden seien.

Seine förmliche Strafanzeige gegen die SWM habe er mitsamt seiner Gegenanzeige gegen die Überfalltäterin erst im Oktober 2018 auf seinen Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« (943 Cs 415 Js 1856/18) gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht dennoch als Zeuge geführt werde.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin (»Und jetzt auch noch Anschriften austauschen [oder was] ?!« als Beweis seiner Gefährdung durch die Ablehnung seiner Strafanzeige gegen Nachbarn angeführt.

Er habe Anfang Mai 2018 einen neuen Nachbarn im Stockwerk angezeigt, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince Ritzinger c/o Schneider« gemeldet habe.

Nachbarn, Hausmeister und Hausverwaltung würden diesen neuen Nachbarn seit dessen Einzug im März als gegnerischen Aktivisten unterstützen, der sich den Falschbriefen und vereinzelten Aktionsauftritten belästigend aufgedrängt und beleidigend eingemischt habe, in den Streit mit Wohnungseigentümern und Hausmeister und Hausverwaltung um seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd vom November 2017, in den Streit mit der Hausverwaltung um eine von ihm beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner Haftpflichtversicherung seit Oktober 2015 verschleppt worden sei, und was damals seit Dezember 2017 Streitsache erst nur mit der Versicherung gewesen sei, und in seinen Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder ebenfalls seit November 2017, als er diesem auch die Bedrohung durch Nachbarn angezeigt gehabt habe.

Er habe seinen Strafantrag gegen den Gegenaktivisten und seine unbekannten Hintermänner kombiniert mit einem Auskunftsantrag über das Grundbuchamt gestellt gehabt, wer der Eigentümer der Wohnung des neuen Nachbarn wäre, und ob sein neuer Nachbar eine zuvor ihm heimlich geschenkte Wohnung besetzt hätte, vorsorglich wegen Eigentumsbetrug, und mit Verdacht gegen seinen Bruder und Vermieter auf Veranstaltung eines Vermietergerichtes, dem er zeitgleich außerordentlich gekündigt habe, weil dieser zum Wohnungskauf und zur Vermietung gezwungen worden sein habe wollen, und weil in solcher pseudo-normalen Miete schlimmer wie in einer Psychiatrie zu wohnen gewesen wäre, um die Tatsache dessen unterlassener Hilfeleistung gegen die Nachbarn und den Hausmeister herum, die er auf den Beginn des Mietvertrages zurück verfolgt habe, und zurück verbannt habe, während bei Nachbarn seine Kritik an der terroristischen Proforma-Rattenjagd von der Hausverwaltung mit einem Gegenplakat gegen seinen Bruder und Vermieter gewendet worden sei.

Im Juli 2018 hätten die Staatsanwältinnen den Leugnungen der Absender auf seine Rücksendungen stattgegeben, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen, und der Postbote hätte die Empfänger verwechselt, in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid zur Einstellung des Verfahrens (261 AR 2847/18, 2. Juli 2018). Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen können, seit seinen Rücksendungen nenne sich der neue Nachbar mit einem älteren Mitbewohner auf seinen Namenschildern »Schwarz«.

*Angestellte der Münchener Vekehrs Gesellschaft stellte bestochene Münchener Staatsanwältin!*

Auch das Grundbuchamt habe ihm die Auskunft verweigert, obwohl er sein Interesse mit Mietvertrag und Mietkündigungsvertrag nachgewiesen hätte, allerdings auch Auskunft zu Namen der Eigentümer weiterer Nachbarswohnungen beantragt habe.

Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen, während der Bearbeitung seines Strafantrags, als den Namen des neuen Eigentümers der betroffenen Nachbarswohnung den Namen »Prince Damian Ritzinger« genannt, während seine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war. Den Bescheid seines Bruders habe er erst in der Neufassung seiner Strafanzeige vom 12. November 2018 als Beweismittel eingereicht, die am 4. Februar 2019 endgültig von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen worden sei, es würden sich keine »Gesichtspunkte« für einen »Anfangsverdacht« ergeben.

Im November 2017 habe er seinen Bruder und seine übrigen Familienangehörigen über die Drohungen von Nachbarn alarmiert, aber noch vor seiner Karikatur der Rattenjagd. Über die abwehrenden Antworten seines Bruders und seiner Mutter seit November 2017, habe er seinen Familienangehörigen erst im Herbst 2018 von seiner Karikaturenaktion berichtet, im Streit außerdem mit der zweiten Frau seines Bruders und Vermieters Ingo, mit der es beim Muttertag 2017 zum Eklat gekommen war, Frau Hanna Graf, einer Arbeitsagenturbeamtin, die ihm schon seit dem Geburtstag seiner Mutter 2015 im Verdacht gestanden sei, seinen Bruder auf Erschleichung von Hilfeleistungen seiner Grundsicherungsmietzahlungen vom Arbeitslosenamt zu erpressen.

Die Hausverwaltung habe im November 2017 am Tag nach seiner Karikatur der terroristischen Proforma-­Rattenjagd den Hausmeister ein Gegenplakat an allen Haustüren aufhängen lassen, und darauf gelogen, es würde immer nur eine einzelne Mülltonne überfüllt werden, und habe damit nicht nur jede sachliche Kritik an einer bei kaputten und zu wenigen Tonnen verfehlten Rattenjagd unterbunden, man habe auch die Schürung von Drohungen und Gefahren unter Bewohnern untereinander oder zwischen deren Vermietern auf seine Diagnose der Paranoiden Schizophrenie verleugnet, und in seinem Namen zumindest verschärft, wogegen er seine Kritik fortlaufend präzisiert und verbessert habe, auch in weiteren Hausmeistersachen, auch seine später im Oktober 2018 begonnene Anti-Klatsch-Zeitung.

Der Staatsanwaltschaft habe er von dem Gegenplakat der Hausverwaltung über die Ablehnungen seiner Beschwerden seit Juli 2018 erst 2022 berichtet.

*Vermieter kündigte Schizophrenie von jüngerem Bruder beim Betreuungsgericht!*

Kurz vor seinem Einzug im Jahr 2012 habe die Eigentümerversammlung noch ohne die Stimme seines Bruders eine Reihe aufwändiger und zweifelhafter Renovierungen beschlossen, 2013 und 2014 habe man Sichtschutzbäume zu den Häusern gegenüber gefällt. Sein Bruder und Vermieter habe ihm von der Wohnungseigentümerversammlung 2013 berichtet gehabt, wo die erste Rattenjagd beschlossen worden war, und zwar, weil ein »alter Mann« gestorben gewesen wäre, der Ratten gefüttert gehabt hätte, die sich gewöhnt gehabt hätten.

Im Oktober 2018 habe er die erste Ausgabe der Serie »Die Nachrichtenpolizeianzeige« mit seiner Projektzeitung gegen Klatsch und Drohungen in seiner Nachbarschaft veröffentlicht, auch als Druckausgabe am Mülltonnenschuppen, und auch der Staatsanwaltschaft seine Projektzeitung als Ermittlungshinweise eingereicht, und habe einzelne Nachbarn nach der Einstellung seines Strafantrages ersatzweise mit einer eigenen Zeitung angezeigt.

Eine Nachbarin und der Hausmeister hätten sich im Frühjahr und im Sommer 2019 mit verlogenen Beschwerden bei seinem Vermieter und bei der Polizei gerächt.

Im Sommer 2019 habe sein Bruder und Vermieter die verlogene Beschwerde einer Nachbarin an ihm vorbei ans Gesundheitsamt weitergeleitet, das ihm nach einem verpassten Hausbesuch vor einem neuen Termin keine Auskunft zu den Beschwerden hatte geben wollen, bis zu seiner Festnahme wegen einer Geisterfahrt mit dem Fahrrad in einem Kreisverkehr.

Nach Entlassung aus der Unterbringung in Haar im Oktober 2019 habe sein Bruder einen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag gegen ihn gestellt. Man habe ein neues Betreuungsverfahren eingeleitet, und habe darüber seine Strafanträge und Richtigstellungen gegen die verleumderischen Beschwerden von Nachbarn und Hausmeister fallen lassen.

Sein Bruder und Vermieter habe seinen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag hauptsächlich begründet gehabt, daß er eigenmächtig und gegen Verbot und unfachmännisch den Schutzleiter der Stromkabelrenovierung von 2013 angeschlossen und auf Putz verlegt habe.

Während seiner Unterbringung in der Psychiatrie Haar von August bis Oktober 2019 habe ihm sein Bruder und Vermieter eine Zwischentür abgebaut gehabt, die er aus einem Garderobengitter gebastelt habe, der Einbruchspuren wegen, die man am 10. März 2018 bei Einkaufsgängen in seiner Wohnung hinterlassen habe, was sich auf seine Reparaturen bis Sommer 2018 zweimal wiederholt habe.

Etwa gleichzeitig sei in der Wohnungseigentümerversammlung der Antrag seines Bruders auf Einbau neuer Wohnungstüren abgelehnt und ein Neuanstrich beschlossen worden. Die Einbrüche und die Gittertür habe sein Bruder und Vermieter Ingo dem Betreuungsgericht verheimlicht, um eine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika durchzusetzen, die man sonst bei Einbruchsgefahr und bedrohlicher Belagerung als nachrangig hätte einstufen können.

Auch ihm gegenüber leugne sein Bruder und Vermieter die Intrigen der Nachbarn und der Hausverwaltung, weigere sich, ihm eine neue Wohnung zu besorgen, oder sich wenigstens mit seinem Rechtsanwalt seinen Klagen anzuschließen.

Die Betreuungsantragrichterin habe seine schriftlichen Absagen zur Tagung des Gerichts im Herbst 2020 übergangen, und habe ihn von der Polizei zum Gericht abholen lassen, wo ihm die Gutachterin, auf deren Urteil das frühere Verfahren mitsamt seiner Beschwerden eingestellt worden war, bei seiner Befragung durch die Richterin das Wort wegnehmen habe dürfen, und wo man auch seine schriftlichen Beschwerden aus der Unterbringung in der Psychiatrie Haar seither keine Folge habe geben wollen.

Man habe ihm im Oktober 2020 einen gerichtlichen Betreuer eingesetzt gehabt, die Betreuung sei im Juli 2021 wieder aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht, gegen die Gutachter, und gegen den Betreuer.

In dem Streit um den Fahrradunfall vom August 2018 habe ihm sein ehemaliger Betreuer eine Rechtsanwältin besorgt, die ihn nur in dem Mahnungstreit um die Schmerzensgeldforderung vertreten wollen würde, aber nicht in dem abhängigen Strafbefehlverfahren. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden, der Betreuer habe sein Versäumnis zu verschleiern versucht.

Im Oktober 2020 hätten ihm die SWM den Strom abgestellt, nachdem er seit Anfang 2020 jeder Mahnung begründet widersprochen gehabt habe. Zum Zeitpunkt seiner Abholung durch die Polizei habe er in seiner Küche auf dem Boden geschlafen.

Sein ehemaliger Betreuer habe die Rechnungen überwiesen, seither zahle er den SWM Gas und Strom unter Vorbehalt, weil ihm kein Gasanbieter bekannt sei, der direkt in Kubikmetern abrechnen würde.

Seit seiner Entlassung im Mai 2021 werde er gezielt unter den Verdacht der Abstimmung mit seinen Nachbarn gezogen und gestellt, obwohl er an Betreuungsgericht und Gesundheitsamt Richtigstellungen und Gegenanzeigen gerichtet habe.

*Gutachterin half mit Vertauschung von Fremdgefährdung durch Selbstgefährdung!*
Seit Beginn 2019 habe er das Gas abgestellt und boykottiert, allerdings hauptsächlich, weil in der Wohnanlage die Gasherde nicht an den Kamin angeschlossen sind, wo laut Kaminkehrer wegen Verdreckungsgefahr und Sogstärke ein neuer Kamin gebaut werden müsste, und wo die Aluminiumrohre nur der Heizung dienen würden, die aus allen anderen Kaminen der Leipartstraße ragen, oder wo zumindest Säuberungskosten anfallen würden.

Den SWM per Zählerwert, Nachbarn per Aushängen, und seinem Bruder und Vermieter und dem Kaminkehrer außerdem persönlich erklärt sei sein Boykott allerseits bekannt gewesen. Mit dem Lappen habe er den Luftzug durch den ungenutzten Kamin verstopfen wollen,

Die Gutachterin habe dennoch einen Lappen im Rohr zum Kamin als Beweis seiner Selbstgefährdung genommen, und habe im Winter 2021 auf dieser Beweislage und auf besondere Anforderung durch eine Psychiaterin in Haar seine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika angeordnet, auf die Ärzte bei der Unterbringung in Haar 2019 verzichtet hätten.

Den Lappen habe der Kaminkehrer bei einer Routineüberprüfung während seiner Unterbringung in Haar im Winter 2020 gefunden, der deswegen außerdem den Zähler habe ausbauen lassen. Zum Herbst 2021 habe sein Bruder und Vermieter den Zähler wieder einbauen lassen. Seine schriftlichen Rückfragen, Beschwerden und Klagen seien allerseits ignoriert worden.

Sein Bruder und Vermieter habe in Sachen Abgasgefahr stets auf vermutlich verkokelnden Grind an seinen Gastellern übertrieben und abgewiesen, und habe im Sommer 2018 die Nebenkosten vom Mahnungsgericht Coburg eintreiben lassen, die er zur Deckung seiner Kosten zur Anschaffung einer Abgasabzugsvorrichtung einbehalten hätte, und dem Mahnungsgericht sofort nachgegeben hätte.

Bis Sommer 2017 seien ihm mehrere Waschlappen aus der Waschmaschine oder von der Wäscheleine gestohlen worden.

Den atemraubenden Gestank von Imprägnierspray aus dem Treppenhaus in seiner Wohnung hätten im Frühjahr 2022 weder Polizei noch Feuerwehr verfolgen wollen, trotz Geständnis des Gegenaktivisten.

*Strafbefehlgericht besteht gegen erpresste Verteidigungsschriften auf persönlicher Verhandlung!*
Im Januar 2019 sei er nicht zur Tagung der Verhandlung des Strafbefehls erschienen und habe leider erst am selben Tage seine begründete Absage in den Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße zugestellt.

In der Ladung zur Verhandlung habe man seine Gegenanzeigen nicht einmal erwähnt gehabt, und habe den verdächtigen Komplizen der Klägerin weiterhin als Zeugen und fehlerhaft als »Beweismittel« geführt.

Erst auf seinen Antrag auf Revision habe und auch dann nur die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen, weil »das Vorbringen des Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Seine Strafanzeige wegen des Gaspreisbetruges und der Schikane der SWM habe man gar nicht erst angenommen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber trotzdem wieder wegen unentschuldigten Fernbleibens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, wider seine Anträge habe man ihm damals weder Pflichtanwalt oder Rechtshilfe bestellen wollen.

*Rechtsanwalt hält Schmerzensgeldforderung gegen Arbeitslosen bis zuletzt zurück!*

Ende August 2018 habe sich der Rechtsanwalt der Klägerin nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, und habe dabei die laufende Strafanzeige nicht benannt und nicht erwähnt. Eine Unfallversicherung habe ihre Ansprüche vorsorglich angemeldet, je nach Urteil der Strafanzeige.

Er habe dem Rechtsanwalt der Klägerin Anfang September 2018 geantwortet, keine Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein, und habe der Klägerin unter eigenem Anschreiben auf der selben Seite des Briefes an den Rechtsanwalt den Ersatz der Fahrkarte für ihren vermutlich verpassten Zug nach Rosenheim angeboten.

In seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 habe er deswegen den Rechtsanwalt der Klägerin wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt, weil Haftpflichtversicherungen keine straffälligen Schäden übernehmen dürften.

Der Rechtsanwalt der Klägerin habe ihm erst im Winter 2019 nach der Neuausfertigung des ersten Urteils im schikanösen Revisionsverfahren eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechnung geschickt und habe ihm erst vor dem Mahnungsgericht Coburg im Juni 2020 deren Forderung aufgeschlüsselt.

Dieser ersten Rechnung vom 28. November 2019 liege ein Arbeitsunfallaufnahmebericht vom 8. August 2018 bei, in dem als Angabe der Klägerin deren Beschäftigung bei den MVG in der Emmy-Nöter-Straße eingetragen sei, den er aber damals nicht gründlich gelesen habe, und der bei der Klägerin nur leichte und nicht behandlungswürdige Verletzungen diagnostiziert.

Die Rechnung vom Winter 2019 habe er nicht beantwortet und sofort dem Gericht angezeigt, das aber schon seine Anzeige gegen den Rechtsanwalt vom November 2018 nicht aufgenommen habe.

Die Klägerin fordere Schadenersatz für Zuzahlungen für Massagen für Verspannungen, die sie auf ihren dritten oder vierten Besuch in der Unfallaufnahme verschrieben bekommen habe, und für eine Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre.

Vor dem Mahnungsgericht Coburg habe der Rechtsanwalt gelogen, er hätte dessen »diverse« Schreiben nicht beantwortet, und verheimlicht Schneiders Zahlungsunfähigkeitsgesuch und Vergleichsangebot vom September 2018.

Vor beiden Gerichten fordere Schneider aktuell erfolglos einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich nach §46a (StGB).

Gegen die Rechtsanwältin wie gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer im Sommer 2022 Beschwerde eingereicht. Zu beiden sei ihm beschieden worden, sie dürften ihre laufenden Verfahren dennoch weiterführen.

*Rechtsanwältin verglich Schuldunfähigkeitsbehandlungspauschalurteil für Psychiatrisierten mit Zahlungsunfähigkeit!*
Seine Rechtsanwältin habe auf Anweisung des ehemaligen Betreuers auf seine Schuldunfähigkeit als Psychiatrisierter plädiert, sowie auf seine Zahlungsunfähigkeit als Arbeitsloser verwiesen. Er habe sie angewiesen, den Vergleich auf etwa den halben Betrag der Schmerzensgeldforderung abzulehnen, sie habe auf die ihr zur Vereinbarung einer Strategie vorgelegte Teilschulderklärung und auf seine Gegenanzeigen erst »zu gegebener Zeit« zurückkommen wollen. Auch in ihrer Kanzlei gebe es keinen Rechtsanwalt, um ihn auch in der Wiederaufnahme des zugehörigen Strafbefehlverfahrens zu vertreten, ebensowenig in dem Beschwerdeverfahren gegen Betreuer und Betreuungsgericht und Gutachter und Psychiater.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren (17 O 14400/20) habe die Schadenersatzgeldrichterin der Klagepartei einen Vergleich angeboten, mit dem sie deren Schadensersatzforderung auf 3500€ in etwa halbiert, und ihr mit teuren Gutachten gedroht, ihr aber ein psychiatrisches Gutachten ausgeschlossen habe, die das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Unzurechnungsfähigkeit selber abgelehnt hätte. Auch ein psychiatrisches Gutachten für ihn habe die Schadenersatzgeldrichterin als zu teuer abgelehnt. Abgelehnt habe den ersten Vergleich die Klagepartei.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe man sein Fahrrad von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe auch dem Gutachter vorab ungefragt eine Teilschulderklärung eingereicht, zum Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben-­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt werden könnten. Seine Rechtsanwältin habe ihm das sofort strikt verboten.

Obwohl er sein Fahrrad außerdem fahruntauglich gemeldet habe, habe ihn seine Rechtsanwältin das Fahrrad zu dem Gutachter nach Pasing bringen lassen wollen, und habe auch bei der Terminvereinbarung für einen Hausbesuch des Gutachters schikaniert und zu eskalieren versucht, nachdem sie ihn aufgefordert habe, den Gutachter nicht zu beeinflussen.

Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden.

Nachdem seine Rechtsanwältin der teuren Begutachtung nicht widersprechen habe wollen, und sich kurz vor dem Gutachten in den Urlaub begeben habe, habe er das Gutachten nicht kurzfristig selbst absagen mögen.

Er habe sich daher gegen seine Rechtsanwältin zunächst vor dem Landgericht München beschwert und sie angeklagt.

*Schmerzensgeldrichterin plante Prozesskostenstrafe gegen Klägerin!*
Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde zuvorkommend gekündigt. Die Schadenersatzgeldrichterin habe der Rechtsanwältin dennoch nach wie vor die Gerichtspost zugesendet.

Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das Mandat wieder aufnehmen, um noch dem Vergleichsvorschlag der Schadenersatzgeldrichterin zuzustimmen, mit dem ihm nur noch 800 Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden.

Der seinerseits von ihm verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe die Schadenersatzgeldrichterin ermahnt, ihm die Frist zur Zustimmung zu verlängern, um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte.

Zuletzt habe die Schadenersatzgeldrichterin der Rechtsanwältin die Kündigung angenommen und habe ihm zwei Wochen Frist zur Suche eines neuen Anwaltes gegeben. Die Schadenersatzgeldrichterin übergehe seine Beschwerden und Anträge weiterhin, er habe dennoch sofort einen Notanwalt beantragt.

Die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen Beschwerden und Bedingungen, er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben. Im November 2022 habe die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren einen Betreuungsantrag gegen ihn gestellt, und habe ihn dazu doch wieder über die schon von ihr entlassene Rechtsanwältin benachrichtigen lassen.

*Bußgeldrichterin belohnte seine nachträgliche Teilschulderklärung mit Verfahrenseinstellung!*

Zeitgleich mit den Unfallhergangsgutachten im Schadenersatzmahnungsverfahren sei auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafbefehlverfahrens mitsamt Teilschulderklärung und Gegenanzeigen unangekündigt ein mit ihm schon lose bekannter Psychiater von der Staatanwaltschaft zu einem Gutachten berufen worden. Er sei zuerst und überraschend von dem Psychiater kontaktiert worden, per Einschreiben, und bei laufender Beschwerde gegen seine psychiatrische Unterbringung von August bis Oktober 2019 und von Oktober 2020 bis Mai 2021. Nachdem er die Sache des Terminangebotes erfragt hatte, habe er das Gutachten schließlich nach Aktenlage erstellen lassen. Das Wiederaufnahmegericht in Starnberg würde das Verfahren auf dieses Gutachten einstellen wollen, und verweigere ihm die Akteneinsicht.

Dort wolle ihm die Bußgeldrichterin gegen seinen begründeten Widerspruch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm zwischendurch in zwei Schreiben eindringlich geraten habe, er sollte sie den Strafbefehl aufheben und das Verfahren als zu seinen Gunsten einstellen lassen, wogegen er weiter auf seiner Teilschulderklärung und seinen Gegenanzeigen und auf seinen Beschwerden bestanden habe, und auf einem ordentlichen Täter-Opfer-­Vergleich zwischen Schmerzensgeld und Bußgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren.

Seine Flucht vom Unfallort habe die Bußgeldrichterin im Wiederaufnahmeverfahren nicht als Kurzschlußreaktion unter der Anmache und unter der Zeugenvereinnahmung durch die Klägerin oder unter der Verschanzung von deren Komplizen beurteilen wollen. Er habe sich in der Wiederaufnahme nicht noch einmal darauf zu rechtfertigen versucht, er wäre durch Staatsanwältinnen gefährdet gewesen, die doch ihrerseits eine Verfolgung zu fürchten haben müssten.

Auch seine Beschwerde gegen die Bußgeldrichterin des Wiederaufnahmegerichtes Starnberg habe man nicht aufnehmen wollen.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin beschieden, er würde im Urlaub noch auf die Akte warten, und wolle weder zurücktreten, noch sich einer Beschwerde gegen die Bußgeldrichterin anschließen.

*Psychiatrisierter rekonstruierte nach Therapieabschirmung allen anderen längst bekannte Geschichten!*

Während Nachbarn ihn meiden würden und sich ins Vertrauen stehlen würden, würde man unter seinem Aktivismus Deckung suchen und würde ihn in seiner Wohnung überwachen und beschatten. Unter der Deckung seiner psychiatrischen Diagnose und Therapie würde man sich in seiner Einsamkeit ungehindert einspionieren und sich in den Verschwiegenheiten seines Streites mit seinem Bruder und seiner Schwägerin einkeilen und Fronten schaffen. Man würde sich insbesondere in Schikane und in Betrug und in Verleumdungen gegen ihn andauernd gegen seine Projektzeitung Raubwerbung machen. Während man ihn mit Hetze und Hintergehung und Spionagen pseudo-psychiatrisch abschirmen würde, würden ihm bei der Arbeit unter der Bewachung und Belagerung durch Nachbarn immer wieder Fehler unterlaufen, weil er seinen Lesern Vorwissen unterstelle, während man seinen Bewachern Anstand voraussetzen würde.

An seinem Badeort an der Isar in Wolfratshausen vor der Loisacheinmündung habe man in Anspielung auf das Maskottchen seiner Projektzeitung namens »Posthörnchen« Baumstämme als Biberbäume angeschnitzt, und am Thalkirchener Platz, dort habe man außerdem unnütze Rattenfallen ausgelegt, wo er seine Druckausgaben auslege, seit ihm im Mai 2019 in dem Supermarkt EDK dort einmal Graulbrot verkauft worden sei. In seiner Wohnung habe er vereinzelte Male Ekelpakete vorgefunden, und man habe während seiner Unterbringung in Haar von Oktober 2020 bis Mai 2021 einzelne Pflanzen überdüngt. Man habe vermutlich schon vor 2018 seine Tagebücher ausspioniert. Er habe sich erst im Winter 2021 eine Überwachungskamera angeschafft. Die Staatsanwaltschaft halte die Pseudo-Biberbäume für echt (Aktenzeichen: bei der Polizei Wolfratshausen: BY1619-007444-21/0; bei der Staatsanwaltschaft München II: 43 UJs 1795/22 qu; Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München: 403 Zs 618/22 b), und verdächtige umgekehrt ihn der Verschwörung.

Seinen Verdacht gegen die Angestellte der MVG mit Arbeitsplatz im selben Bürogebäude wie seinem Streitgegner, den SWM, ächte man als Paranoia, deren Verdächtigung gegen ihn am Unfallort hingegen nicht, daß er sie anzufahren beabsichtigt gehabt hätte.

Sein Beharren auf seiner Teilschulderklärung wie auf seinen Gegenanzeigen und auf seinen Anzeigen gegen die SWM gegen das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Schuldunfähigkeit wie Zahlungsunfähigkeit und gegen deren Strategie einer Pseudo-Geldstrafe aus Prozesskosten für die Klägerin, ächte man als Schizophrenie, die völlig überzogenen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen der Klägerin hingegen nicht.

Er suche einen Rechtsanwalt für alle bezeichneten Streitsachen, und eine neue Mietwohnung nahe oder in Puchheim oder im Westen von München, möglichst am Stadtrand und unter hohem Dach.

Hänsel Keller

SWM fördern Ökogas! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#oekogas>
Februar 2019: Gaza-Gas AG baut Öko-Gas-Fabrik! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungGazagas> Februar 2019: Öko-Leiche im Kilowatt gefunden! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKilowatt> Nachrichten-Polizisten decken Krimi-Touristen ! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKrimitouristen> Täuschung war nur Verkehrs-Unfall! Gericht urteilt alternativ: Bei Megaphon-Paradewagen ist das normaler Gegenverkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungVerkehrungsunfall>
April 2019: Papiertiger lieben Monkeys,Rechnungsprüfer lieben Dengler. Die Wilden im Asylum Ignorantiae. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#MarzipanDenglerliebe>
Almanach: SWM Entschuldigten Seinen Streit Mit Seiner Psychiatriemitpatientin Als Seine Gedächtnisarbeit und Umkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachHimmelfahrtOekowatt> Almanach: Polizist psychotisch? Polizist will bei Festnahme im Oktober 2020 blanke Kupferleitungen gesehen haben. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachSilvesterPsychosePolizei> 2012/13. Dr. Klatsch's 7 nachträgliche Antworten auf eine unziemliche Frage: Wer hat denn da am helllichten Tage gestöhnt? <#AlmanachAllerheiligenBettschellerin>
On 01/12/2022 16:50, Posthörnleinklackern. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:

posthörnleinklackern <https://faulnusz.github.io/magazin/index.html>
285.2018 (12. Oktober)
Nußschalensprung 33.2019 (12. Februar) | Marzipan 100.2019 (10. April) | Fallprallfederschweifbogen 332.2020 (27. November) | 117.2022 (28.April)
Fallprallfederschweifbogen. Der Almanach für 2021 auch nach 2021 weiterhin im Voraus
Karfreitag. 118.2022 (28. April) | Nußsprung 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11. Juli) | 224.2022 (12. August) | 227.2022 (15. August) | 262.2022 (19.September) | 335.48.2022 (1. Dezember)
Zebra-Überfall 2018: Überfalltäterin war eine Komplizin des SWM­-Gaspreisbetrugsklägers

Das Amtsgericht und die Polizei München verweigere Joachim Schneider seit Sommer 2018 gegen die SWM die Strafanzeige wegen Gaspreisfingierung und Kundendienstschikane. Gegen ein Kundendienstspezialkommandokämpferin der MVG verweigere ihm jetzt auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg die Gegenanzeige.

Auf dem Weg mit dem Fahrrad, den SWM seine Kündigung der Gas- und Stromversorgung selbst einzureichen, sei er am 7. August 2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die den Zusammenstoß gesucht und herbeigeführt habe.

Erst im Sommer 2021 habe er in dem Arztbericht der Unfallaufnahme aus der Schadenersatzforderung des Rechtsanwaltes der Überfalltäterin erlesen, daß sie als Angestellte der MVG am Unfalltag in der Emmy-Nöter-Straße gearbeitet hätte, wohin er zum Hauptgeschäftsitz der SWM unterwegs gewesen sei.

Sie habe Auge in Auge mit ihm erst zu seiner Anfahrt den Zebrastreifen betreten, und habe sich nicht ausweichen lassen. Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert, hinter ihr vorbei habe sie ihren Schritt verlangsamt, wiederum vor ihr vorbei habe sie beschleunigt, deswegen seien sie in abgebremster Fahrt mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe sich fallen lassen.

Nachdem er Kehrt gemacht habe, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?«. Er hätte die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, was sie aber unter den Verdacht der Anmache gestellt habe. Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei nicht mehr möglich gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und habe sich abgewandt, um weiterzufahren.

Sofort sei ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er in der Lobby eines nahen Hotels gefangen gehalten worden. Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Bei den späteren Nachbesserungen seiner Vernehmung per *E-­Mail* habe er sich zunächst noch verfänglicher ausgedrückt.

Tags darauf habe ihn auf dem Weg zum Einkaufen eine fremde Fußgängerin gestreift, wieder auf einem Zebrastreifen, an der Kreuzung Albert-Roßhaupter-Straße Passauerstraße. Diese Nachahmungstäterin habe er erst 2021 im Zuge seines Antrages zur Wiederaufnahme des Verfahrens angezeigt.

*Verkehrsrichterin tadelte seinen Rückzug mit Geldstrafe!*
Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Preisbetrug durch die SWM habe er wie bei der Unfallaufnahme angekündigt nachgereicht, zunächst per *E-Mail* an die Polizei, dann auf seinen Strafbefehl auch beim Amtsgericht München, nachdem ihn die Unfallaufnahme auf seine telefonisch vereinbarte *E-Mail* zur formbrieflichen Eingabe bei irgendeiner Wache wiederum auch per *E-Mail* aufgefordert habe. Auf mehreren Polizeiwachen sei er abgewiesen worden, wo er auch seine Anzeigen gegen Nachbarn erfolglos wiederholt habe, die von der Staatsanwaltschaft im Juli 2018 abgelehnt worden seien.

Auch seine förmliche Gegenanzeige gegen die Überfalltäterin habe er erst im Oktober 2018 auf seinen Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« (943 Cs 415 Js 1856/18) gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht dennoch als Zeuge aufgeführt worden sei.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin (»Und jetzt auch noch Anschriften austauschen [oder was] ?!« als Beweis seiner Gefährdung durch die Ablehnung seiner Strafanzeige angeführt. Er habe Anfang Mai 2018 einen neuen Nachbarn im Stockwerk angezeigt, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince Ritzinger c/o Schneider« gemeldet habe.

Nachbarn, Hausmeister und Hausverwaltung würden diesen neuen Nachbarn seit dessen Einzug im März als gegnerischen Aktivisten unterstützen, im Streit um seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd vom November 2017, im Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder ebenfalls seit November 2017, sowie im Streit mit der Hausverwaltung um eine beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner Haftpflichtversicherung seit Oktober 2015 verschleppt worden sei, und was damals seit Dezember 2017 Streitsache erst nur mit der Versicherung gewesen sei.

Er habe seine Anzeige kombiniert mit einem Auskunftsantrag über das Grundbuchamt gestellt gehabt, wer der Eigentümer der Wohnung des neuen Nachbarn wäre, und ob sein neuer Nachbar eine zuvor ihm heimlich geschenkte Wohnung besetzt hätte, vorsorglich wegen Eigentumsbetrug, und mit Verdacht gegen seinen Bruder und Vermieter auf Veranstaltung eines Vermietergerichtes, dem er zeitgleich ausführlich gekündigt habe, weil dieser zum Wohnungskauf und zur Vermietung gezwungen worden sein hätte wollen, und weil in solcher pseudo-normalen Miete schlimmer wie in einer Psychiatrie zu wohnen wäre, und genau nicht wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Nachbarn und Hausmeister, und ebenso genau nicht wegen Erschleichung von Hilfeleistungen seiner Grundsicherungsmietzahlungen vom Arbeitslosenamt.

*Angestellte der Münchener Vekehrs Gesellschaft stellte bestochene Münchener Staatsanwältin!*

Auch das Grundbuchamt habe ihm die Auskunft verweigert, obwohl er sein Interesse mit Mietvertrag und Mietkündigungsvertrag nachgewiesen hätte, allerdings auch Auskunft zu Namen der Eigentümer weiterer Nachbarswohnungen beantragt habe.

Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen als den Namen des neuen Eigentümers der betroffenen Nachbarswohnung den Namen »Prince Damian Ritzinger« genannt, während seine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war. Den Bescheid seines Bruders habe er erst in der Neufassung seiner Strafanzeige vom 12. November 2018 als Beweismittel eingereicht, die am 4. Februar 2019 endgültig von der Generalstaatsanwaltschaft abgewiesen worden sei, es würden sich keine »Gesichtspunkte« für einen »Anfangsverdacht« ergeben.

Im Juli 2018 hätten die Staatsanwältinnen den Leugnungen der Absender auf seine Rücksendungen stattgegeben, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen, und der Postbote hätte die Empfänger verwechselt, in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid zur Einstellung des Verfahrens (261 AR 2847/18, 2. Juli 2018). Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen können, seit seinen Rücksendungen nenne sich der neue Nachbar mit einem älteren Mitbewohner auf seinen Namenschildern »Schwarz«.

Im November 2017 habe er seinen Bruder und seine übrigen Familienangehörigen über die Drohungen von Nachbarn alarmiert, aber noch vor seiner Karikatur der Rattenjagd, von der er erst im Herbst 2018 berichtet habe, über die abwehrenden Antworten seines Bruders und seiner Mutter seit November 2017, und über das Schweigen seiner Schwägerin und Arbeitsagenturbeamtin Hanna Graf, die beim Muttertag 2017 eine Debatte harrsch und aufgeregt abgebrochen habe, deren Themen er bedient und aufzugreifen versucht habe.

Die Hausverwaltung habe im November 2017 am Tag nach seiner Karikatur der terroristischen Proforma-­Rattenjagd ein Gegenplakat an allen Haustüren aufhängen lassen, und darauf gelogen, es würde immer nur eine einzelne Mülltonne überfüllt werden, und habe damit jede sachliche Kritik an einer unnötigen Rattenjagd unterbunden.

Von dieser Streitsache und insbesondere von dem Gegenplakat der Hausverwaltung habe er auch der Staatsanwaltschaft erst 2022 berichtet.

*Vermieter kündigte Schizophrenie von jüngerem Bruder beim Betreuungsgericht!*

Kurz vor seinem Einzug im Jahr 2012 habe die Eigentümerversammlung noch ohne die Stimme seines Bruders eine Reihe aufwändiger und zweifelhafter Renovierungen beschlossen, 2013 und 2014 habe man Sichtschutzbäume zu den Häusern gegenüber gefällt. Sein Bruder und Vermieter habe den Kauf dieser Wohnung des öfteren bedauert.

Im Sommer 2019 habe sein Bruder und Vermieter die verlogene Beschwerde einer Nachbarin an ihm vorbei ans Gesundheitsamt weitergeleitet, die sich wegen der »Nachrichtenpolizeianzeigen« seiner Anti-Klatsch-Zeitung habe rächen wollen. Nach Entlassung aus der Unterbringung in Haar im Oktober 2019 habe sein Bruder einen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag gegen ihn gestellt, dessentwegen man ein neues Betreuungsverfahren eingeleitet habe, und seine Richtigstellungen gegen die verleumderischen Beschwerden von ersatzweise mit eigener Zeitung angezeigten Nachbarn fallen habe lassen.

Das Betreuungsgericht habe seine schriftlichen Absagen zur Tagung des Gerichts übergangen, und habe ihn von der Polizei zum Gericht abholen lassen, wo ihm die Gutachterin, auf deren Urteil das frühere Verfahren mitsamt seiner Beschwerden eingestellt worden war, bei seiner Befragung durch die Richterin das Wort wegnehmen habe dürfen, und wo man auch seine schriftlichen Beschwerden aus der Unterbringung in der Psychiatrie Haar seither keine Folge habe geben wollen.

Sein Bruder und Vermieter habe seinen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag hauptsächlich begründet gehabt, daß er eigenmächtig und gegen Verbot und unfachmännisch den Schutzleiter der Stromkabelrenovierung von 2013 angeschlossen und auf Putz verlegt habe. Während seiner Unterbringung in der Psychiatrie Haar von August bis Oktober 2019 habe ihm sein Bruder und Vermieter eine Zwischentür abgebaut, die er aus einem Garderobengitter gebastelt hätte, der Einbruchspuren wegen, die man mehrmals wiederholt seit 10. März 2018 bei Einkaufsgängen in seiner Wohnung hinterlassen habe, als in der Wohnungseigentümerversammlung der Antrag seines Bruders auf Einbau neuer Wohnungstüren abgelehnt und ein Neuanstrich beschlossen worden sei. Auch die Einbrüche und die Gittertür habe sein Bruder dem Betreuungsgericht verschwiegen, der auch ihm gegenüber die Intrigen der Nachbarn und der Hausverwaltung leugne, und sich weigere, ihm eine neue Wohnung zu besorgen, oder sich wenigstens mit seinem Rechtsanwalt seinen Klagen anzuschließen.

Man habe ihm im Oktober 2020 einen gerichtlichen Betreuer eingesetzt gehabt, die Betreuung sei im Juli 2021 wieder aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht und gegen die Gutachter, und gegen den Betreuer. Der Betreuer habe ihm in dem Streit um den Fahrradunfall vom August 2018 eine Rechtsanwältin besorgt, die ihn nur in dem Mahnungstreit um die Schmerzensgeldforderung vertreten wollen würde, aber nicht in dem abhängigen Strafbefehlverfahren. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden, der Betreuer habe sein Versäumnis zu verschleiern versucht.

*Strafbefehlgericht besteht gegen erpresste Verteidigungsschriften auf persönlicher Verhandlung!*
Im Januar 2019 sei er nicht zur Tagung der Verhandlung des Strafbefehls erschienen und habe leider erst am selben Tage seine begründete Absage in den Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße zugestellt.

In der Ladung zur Verhandlung habe man seine Gegenanzeigen nicht einmal erwähnt gehabt, und habe den verdächtigen Komplizen der Klägerin weiterhin als Zeugen und wortwörtlich als »Beweismittel« geführt.

Erst auf seinen Antrag auf Revision habe und auch dann nur die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen, weil »das Vorbringen des Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Seine Strafanzeige wegen des Gaspreisbetruges und der Schikane der SWM habe man gar nicht erst angenommen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber trotzdem wieder wegen unentschuldigten Fernbleibens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, wider seine Anträge habe man ihm damals weder Pflichtanwalt oder Rechtshilfe bestellen wollen.

*Rechtsanwalt hält Schmerzensgeldforderung gegen Arbeitslosen bis zuletzt zurück!*

Ende August 2018 habe sich der Rechtsanwalt der Klägerin nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, und habe dabei die laufende Strafanzeige nicht benannt und nicht erwähnt. Eine Unfallversicherung habe ihre Ansprüche vorsorglich angemeldet, je nach Urteil der Strafanzeige.

Er habe dem Rechtsanwalt der Klägerin Anfang September 2018 geantwortet, keine Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein, und habe der Klägerin unter eigenem Anschreiben auf der selben Seite des Briefes an den Rechtsanwalt den Ersatz der Fahrkarte für ihren vermutlich verpassten Zug nach Rosenheim angeboten.

In seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 habe er deswegen den Rechtsanwalt der Klägerin wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt, weil Haftpflichtversicherungen keine straffälligen Schäden übernehmen dürften.

Der Rechtsanwalt der Klägerin habe ihm erst im Winter 2019 nach der Neuausfertigung des ersten Urteils im schikanösen Revisionsverfahren eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechnung geschickt und habe ihm erst vor dem Mahnungsgericht Coburg im Juni 2020 deren Forderung aufgeschlüsselt.

Dieser ersten Rechnung vom 28. November 2019 liege ein Arbeitsunfallaufnahmebericht vom 8. August 2018 bei, in dem als Angabe der Klägerin deren Beschäftigung bei den MVG in der Emmy-Nöter-Straße eingetragen sei, den er aber damals nicht gründlich gelesen habe, und der bei der Klägerin nur leichte und nicht behandlungswürdige Verletzungen diagnostiziert.

Die Rechnung vom Winter 2019 habe er nicht beantwortet und sofort dem Gericht angezeigt, das aber schon seine Anzeige gegen den Rechtsanwalt vom November 2018 nicht aufgenommen habe.

Die Klägerin fordere Schadenersatz für Zuzahlungen für Massagen für Verspannungen, die sie auf ihren dritten oder vierten Besuch in der Unfallaufnahme verschrieben bekommen habe, und für eine Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre.

Vor dem Mahnungsgericht Coburg habe der Rechtsanwalt gelogen, er hätte dessen »diverse« Schreiben nicht beantwortet, und verheimlicht Schneiders Zahlungsunfähigkeitsgesuch und Vergleichsangebot über den Rechtsanwalt an die Klägerin vom September 2018.

Vor beiden Gerichten fordere Schneider aktuell erfolglos einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich nach §46a (StGB).

Gegen die Rechtsanwältin wie gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer im Sommer 2022 Beschwerde eingereicht. Zu beiden sei ihm beschieden worden, sie dürften ihre laufenden Verfahren dennoch weiterführen.

*Rechtsanwältin verglich Schuldunfähigkeitsbehandlungspauschalurteil für Psychiatrisierten mit Zahlungsunfähigkeit!*
Seine Rechtsanwältin habe auf Anweisung des ehemaligen Betreuers auf seine Schuldunfähigkeit als Psychiatrisierter plädiert, sowie auf seine Zahlungsunfähigkeit als Arbeitsloser verwiesen. Er habe sie angewiesen, den Vergleich auf etwa den halben Betrag der Schmerzensgeldforderung abzulehnen, sie habe auf die ihr zur Vereinbarung einer Strategie vorgelegte Teilschulderklärung und auf seine Gegenanzeigen erst »zu gegebener Zeit« zurückkommen wollen. Auch in ihrer Kanzlei gebe es keinen Rechtsanwalt, um ihn auch in der Wiederaufnahme des zugehörigen Strafbefehlverfahrens zu vertreten, ebensowenig in dem Beschwerdeverfahren gegen Betreuer und Betreuungsgericht und Gutachter und Psychiater.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren (17 O 14400/20) habe die Richterin der Klagepartei einen Vergleich angeboten, mit dem sie deren Schadensersatzforderung auf 3500€ in etwa halbiert, und ihr mit teuren Gutachten gedroht, ihr aber ein psychiatrisches Gutachten ausgeschlossen habe, die das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Unzurechnungsfähigkeit selber abgelehnt hätte. Ein psychiatrisches Gutachten für ihn habe die Richterin als zu teuer abgelehnt. Abgelehnt habe diesen Vergleich die Klagepartei.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe man sein Fahrrad von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe auch dem Gutachter vorab ungefragt eine Teilschulderklärung eingereicht, zum Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben-­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt werden könnten. Seine Rechtsanwältin habe ihm das sofort strikt verboten.

Obwohl er sein Fahrrad außerdem fahruntauglich gemeldet habe, habe ihn seine Rechtsanwältin das Fahrrad zu dem Gutachter nach Pasing bringen lassen wollen, und habe auch bei der Terminvereinbarung für einen Hausbesuch des Gutachters schikaniert und zu eskalieren versucht, nachdem sie ihn aufgefordert habe, den Gutachter nicht zu beeinflussen.

Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden.

Nachdem seine Rechtsanwältin der teuren Begutachtung nicht widersprechen habe wollen, und sich kurz vor dem Gutachten in den Urlaub begeben habe, habe er das Gutachten nicht kurzfristig selbst absagen mögen.

Er habe sich daher gegen seine Rechtsanwältin zunächst vor dem Landgericht München beschwert und sie angeklagt.

*Schmerzensgeldrichterin plante Prozesskostenstrafe gegen Klägerin!*
Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde zuvorkommend gekündigt. Die Richterin habe der Rechtsanwältin dennoch nach wie vor die Gerichtspost zugesendet.

Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das Mandat wieder aufnehmen, um noch dem Vergleichsvorschlag der Richterin zuzustimmen, mit dem ihm nur noch 800 Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden.

Der seinerseits von ihm verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe die Richterin ermahnt, ihm die Frist zur Zustimmung zu verlängern, um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte.

Zuletzt habe die Richterin der Rechtsanwältin die Kündigung angenommen und habe ihm zwei Wochen Frist zur Suche eines neuen Anwaltes gegeben. Die Richterin würde seine Beschwerden und Anträge weiterhin übergehen, er habe dennoch sofort einen Notanwalt beantragt.

Die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen Beschwerden und Bedingungen, er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben. Im November 2022 habe die Richterin im Schadenersatzmahnungsverfahren einen Betreuungsantrag gegen ihn gestellt, und habe ihn dazu doch wieder über die schon von ihr entlassene Rechtsanwältin benachrichtigen lassen.

*Bußgeldrichterin belohnte seine nachträgliche Teilschulderklärung mit Verfahrenseinstellung!*

Zeitgleich mit den Unfallhergangsgutachten im Schadenersatzmahnungsverfahren sei auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme des Strafbefehlverfahrens mitsamt Teilschulderklärung und Gegenanzeigen unangekündigt ein mit ihm schon lose bekannter Psychiater von der Staatanwaltschaft zu einem Gutachten berufen worden. Er sei zuerst und überraschend von dem Psychiater kontaktiert worden, per Einschreiben, und bei laufender Beschwerde gegen seine psychiatrische Unterbringung von August bis Oktober 2019 und von Oktober 2020 bis Mai 2021. Nachdem er die Sache des Terminangebotes erfragt hatte, habe er das Gutachten schließlich nach Aktenlage erstellen lassen. Das Wiederaufnahmegericht in Starnberg würde das Verfahren auf dieses Gutachten einstellen wollen, und verweigere ihm die Akteneinsicht.

Die dortige Richterin wolle ihm gegen seinen begründeten Widerspruch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm zwischendurch in zwei Schreiben eindringlich geraten habe, er sollte sie den Strafbefehl aufheben und das Verfahren als zu seinen Gunsten einstellen lassen, wogegen er weiter auf seiner Teilschulderklärung und seinen Gegenanzeigen und auf seinen Beschwerden bestanden habe, und auf einem ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich zwischen Schmerzensgeld und Bußgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren.

Seine Flucht vom Unfallort habe die Bußgeldrichterin im Wiederaufnahmeverfahren nicht als Kurzschlußreaktion unter der Anmache und unter der Zeugenvereinnahmung durch die Klägerin oder unter der Verschanzung von deren Komplizen beurteilen wollen. Er habe sich in der wiederaufnahme nicht noch einmal darauf zu rechtfertigen versucht, er wäre durch Staatsanwältinnen gefährdet gewesen, die doch ihrerseits eine Verfolgung zu fürchten haben müssten.

Seine Beschwerde gegen die Richterin des Wiederaufnahmegerichtes Starnberg habe man nicht aufnehmen wollen.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin beschieden, er würde im Urlaub noch auf die Akte warten, und wolle weder zurücktreten, noch sich einer Beschwerde gegen die Richterin anschließen.

*Gutachterin half mit Vertauschung von Fremdgefährdung durch Selbstgefährdung!*
Seit Beginn 2019 habe er das Gas abgestellt und boykottiert, allerdings hauptsächlich, weil in der Wohnanlage die Gasherde nicht an den Kamin angeschlossen sind, wo laut Kaminkehrer wegen Verdreckungsgefahr und Sogstärke ein neuer Kamin gebaut werden müsste, und wo die Aluminiumrohre nur der Heizung dienen würden, die aus allen anderen Kaminen der Leipartstraße ragen, oder wo zumindest Säuberungskosten anfallen würden.

Den SWM per Zählerwert, Nachbarn per Aushängen, und seinem Bruder und Vermieter und dem Kaminkehrer außerdem persönlich erklärt sei sein Boykott allerseits bekannt gewesen. Mit dem Lappen habe er den Luftzug durch den ungenutzten Kamin verstopfen wollen, Die Gutachterin habe dennoch einen Lappen im Rohr zum Kamin als Beweis seiner Selbstgefährdung genommen, und habe im Winter 2021 auf dieser Beweislage und auf Anforderung durch eine Psychiaterin seine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika angeordnet, auf die Ärzte bei der Unterbringung in Haar 2019 verzichtet hätten.

Den Lappen habe der Kaminkehrer bei einer Routineüberprüfung während seiner Unterbringung in Haar im Winter 2020 gefunden, der deswegen außerdem den Zähler habe ausbauen lassen. Vor Herbst 2021 habe sein Bruder und Vermieter den Zähler wieder einbauen lassen. Seine schriftlichen Rückfragen, Beschwerden und Klagen seien allerseits ignoriert worden.

Sein Bruder und Vermieter habe in Sachen Abgasgefahr stets auf vermutlich verkokelnden Grind an seinen Gastellern übertrieben und abgewiesen, und habe im Sommer 2018 die Nebenkosten vom Mahnungsgericht Coburg eintreiben lassen, die er zur Deckung seiner Kosten zur Anschaffung einer Abgasabzugsvorrichtung einbehalten hätte, und dem Mahnungsgericht sofort nachgegeben hätte.

Im Oktober 2020 hätten ihm die SWM den Strom abgestellt, nachdem er seit Anfang 2020 jeder Mahnung begründet widersprochen gehabt habe. Zum Zeitpunkt seiner Abholung durch die Polizei habe er in seiner Küche auf dem Boden geschlafen. Seit sein ehemaliger Betreuer die Rechnungen überwiesen habe, zahle er unter Vorbehalt.

Bis Sommer 2017 seien ihm mehrere Waschlappen aus der Waschmaschine oder von der Wäscheleine gestohlen worden.

Den atemraubenden Gestank von Imprägnierspray aus dem Treppenhaus in seiner Wohnung hätten im Frühjahr 2022 weder Polizei noch Feuerwehr verfolgen wollen, trotz Geständnis des Gegenaktivisten.

*Psychiatrisierter rekonstruierte nach Therapieabschirmung allen anderen längst bekannte Geschichten!*
Im Oktober 2018 habe er die erste Ausgabe der Serie »Die Nachrichtenpolizeianzeige« mit seiner Projektzeitung gegen Klatsch und Drohungen in seiner Nachbarschaft veröffentlicht, auch als Druckausgabe am Mülltonnenschuppen. Eine Nachbarin und der Hausmeister hätten sich im Frühjahr und Sommer 2019 mit verlogenen Beschwerden bei seinem Vermieter und bei der Polizei gerächt. Seit seiner Entlassung im Mai 2021 werde er gezielt unter den Verdacht der Abstimmung mit seinen Nachbarn gezogen und gestellt, obwohl er an Betreuungsgericht und Gesundheitsamt Richtigstellungen und Gegenanzeigen gerichtet habe, und auch der Staatsanwaltschaft seine Projektzeitung als Ermittlungshinweise eingereicht habe.

Während Nachbarn ihn meiden würden und sich ins Vertrauen stehlen würden, würde man unter seinem Aktivismus Deckung suchen und würde ihn in seiner Wohnung überwachen und beschatten. Unter der Deckung seiner psychiatrischen Diagnose und Therapie würde man sich in seiner Einsamkeit ungehindert einspionieren und sich in den Verschwiegenheiten seines Streites mit seinem Bruder und seiner Schwägerin einkeilen und Fronten schaffen. Man würde sich insbesondere in Schikane und in Betrug und in Verleumdungen gegen ihn andauernd auf die Gegenöffentlichkeit seiner Projektzeitung berufen. Während man ihn mit Hetze und Hintergehung und Spionagen pseudo-psychiatrisch abschirmen würde, würden ihm bei der Arbeit unter der Bewachung und Belagerung durch Nachbarn immer wieder Fehler unterlaufen, weil er seinen Lesern Vorwissen unterstelle, während man seinen Bewachern Anstand voraussetzen würde.

An seinem Badeort an der Isar in Wolfratshausen vor der Loisacheinmündung habe man in Anspielung auf das Maskottchen seiner Projektzeitung Biberbäume geschnitzt, und am Thalkirchener Platz, dort habe man außerdem unnütze Rattenfallen ausgelegt, wo er seine Druckausgaben auslegen würde, seit ihm im Mai 2019 in dem Supermarkt EDK dort einmal Graulbrot verkauft worden sei. In seiner Wohnung habe er vereinzelte Male Ekelpakete vorgefunden, und man habe während seiner Unterbringung in Haar von Oktober 2020 bis Mai 2021 einzelne Pflanzen überdüngt. Man habe vermutlich schon vor 2018 seine Tagebücher ausspioniert. Er habe sich eine Überwachungskamera angeschafft. Die Staatsanwaltschaft halte die Pseudo-Biberbäume für echt (Aktenzeichen: bei der Polizei Wolfratshausen: BY1619-007444-21/0; bei der Staatsanwaltschaft München II: 43 UJs 1795/22 qu; Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München: 403 Zs 618/22 b), und verdächtige umgekehrt ihn der Verschwörung.

Seinen Verdacht gegen die Angestellte der MVG mit Arbeitsplatz im selben Bürogebäude wie seinem Streitgegner, den SWM, ächte man als Paranoia, deren Verdächtigung gegen ihn am Unfallort hingegen nicht, daß er sie anzufahren beabsichtigt gehabt hätte.

Sein Beharren auf seiner Teilschulderklärung wie auf seinen Gegenanzeigen und auf seinen Anzeigen gegen die SWM gegen das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Schuldunfähigkeit wie Zahlungsunfähigkeit und gegen deren Strategie einer Pseudo-Geldstrafe aus Prozesskosten für die Klägerin, ächte man als Schizophrenie, die völlig überzogenen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen der Klägerin hingegen nicht.

Er suche einen Rechtsanwalt für alle bezeichneten Streitsachen, und eine neue Mietwohnung nahe oder in Puchheim oder im Westen von München.

Hänsel Keller

SWM fördern Ökogas! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#oekogas>
Februar 2019: Gaza-Gas AG baut Öko-Gas-Fabrik! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungGazagas> Februar 2019: Öko-Leiche im Kilowatt gefunden! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKilowatt> Nachrichten-Polizisten decken Krimi-Touristen ! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungKrimitouristen> Täuschung war nur Verkehrs-Unfall! Gericht urteilt alternativ: Bei Megaphon-Paradewagen ist das normaler Gegenverkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#NussschalensprungVerkehrungsunfall>
April 2019: Papiertiger lieben Monkeys,Rechnungsprüfer lieben Dengler. Die Wilden im Asylum Ignorantiae. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#MarzipanDenglerliebe>
Almanach: SWM Entschuldigten Seinen Streit Mit Seiner Psychiatriemitpatientin Als Seine Gedächtnisarbeit und Umkehr! <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachHimmelfahrtOekowatt> Almanach: Polizist psychotisch? Polizist will bei Festnahme im Oktober 2020 blanke Kupferleitungen gesehen haben. <https://faulnusz.github.io/magazin/Posthoernlein.DieNachrichtenpolizeianzeige.html#AlmanachSilvesterPsychosePolizei> 2012/13. Dr. Klatsch's 7 nachträgliche Antworten auf eine unziemliche Frage: Wer hat denn da am helllichten Tage gestöhnt? <#AlmanachAllerheiligenBettschellerin>



On 20/09/2022 18:16, Posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:
>>>> posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«
>>> 118.2022 (28. April) | Nußsprünge 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11.Juli) | 227.2022 (15.August) | 263.2022 (19. September)
>> Die Nachrichtenpolizeianzeige
> ÜBERFALLTÄTERIN WAR EINE KOMPLIZIN DES SWM­-GASPREISBETRUGSKLÄGERS

Auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigere dem Kläger wegen Gaspreisbetrug und Kundendienstschikane der SWM Joachim Schneider seine Gegenanzeigen. Auf dem Weg mit dem Fahrrad, seine Kündigung selbst auszutragen, war er am 7. August 2018 auf dem Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die sich nicht ausweichen habe lassen, und die angegeben habe, als Mitarbeiterin der MVG München in der Emmy-Nöter-Straße zu arbeiten.

Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert und deswegen seien beide in abgebremstem Schrittempo mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe sich fallen lassen.

Nachdem er an den Randstein gefahren sei, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften austauschen[oder was]!?« Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei ihm danach nicht mehr möglich gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und habe Kehrt gemacht, um weiterzufahren. Er hätte die aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, was sie aber unter den Verdacht der Anmache gestellt habe.

Sofort war ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er in der Lobby eines nahen Hotels gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Bei Nachbesserungen seiner Vernehmung per *E-­Mail* habe er sich zunächst noch verfänglicher ausgedrückt, nachdem ihn die Unfallaufnahme auf seine telefonisch vereinbarte *E-Mail* zur formbrieflichen Eingabe bei irgendeiner Wache wiederum auch per *E-Mail* aufgefordert habe. Auf mehreren Polizeiwachen sei er abgewiesen worden, wo er auch seine Anzeige gegen Nachbarn erfolglos wiederholt habe.

Seine Anzeige wegen der Schikane und dem Kilowattbetrug durch die SWM habe er wie bei der Unfallaufnahme angekündigt nachgereicht, zunächst per *E-Mail* an die Polizei, dann auf seinen Strafbefehl auch beim Amtsgericht München.

Auch seine förmliche Gegenanzeige gegen die Überfalltäterin habe er erst auf seinen Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger Körperverletzung« (943 Cs 415 Js 1856/18) im Oktober 2018 gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht trotzdem als Zeuge geführt würde.

Weil ihm das Amtsgericht seine Gegenanzeigen nicht bestätigt habe, sei er im Januar 2019 nicht zur Tagung der Verhandlung seines Widerspruches erschienen und habe leider erst am selben Tage seine begründete Absage in den Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße zugestellt. Erst auf seinen Antrag auf Revision habe auch dann nur die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen, weil »das Vorbringen des Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Seine Strafanzeige wegen des Gasreisbetruges und der Schikane der SWM habe man gar nicht erst angenommen. Deswegen habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber wieder wegen unentschuldigten Fernbleibens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, wider seine Anträge habe man ihm damals weder Pflichtanwalt oder Rechtshilfe bestellen wollen.

Ende August 2018 habe sich der Rechtsanwalt der Klägerin nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, und habe dabei die laufende Strafanzeige nicht benannt und nicht erwähnt. Eine Unfallversicherung habe ihre Ansprüche vorsorglich angemeldet, je nach Urteil der Strafanzeige.

Er habe dem Rechtsanwalt der Klägerin Anfang September 2018 geantwortet, keine Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein, und habe der Klägerin unter eigenem Anschreiben auf der selben Seite des Briefes an den Rechtsanwalt den Ersatz der Fahrkarte für einen vermutlich verpassten Zug angeboten.

In seinem Widerspruch gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 habe er deswegen den Rechtsanwalt der Klägerin wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt.

Erst vor dem Mahnungsgericht Coburg im Juni 2020 habe der Rechtsanwalt der Klägerin ihm deren Forderung aufgeschlüsselt und damit beurkundet, daß die Klägerin Angestellte der MVG wäre.

Der Rechtsanwalt der Klägerin habe ihm erst im Winter 2019 nach der Neuausfertigung des ersten Urteils im schikanösen Revisionsverfahren eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldrechnung geschickt und habe dabei gelogen, er hätte dessen »diverse« Schreiben nicht beantwortet.

Diese erste Rechnung vom 28. November 2019 liege ein Arbeitsunfallaufnahmebericht vom 8. August 2018 bei, in dem als Angabe der Klägerin deren Beschäftigung bei den MVG in der Emmy-Nöter-Straße eingetragen sei, den er aber damals nicht gründlich gelesen habe, und der bei der Klägerin nur leichte und nicht behandlungswürdige Verletzungen diagnostiziert.

Die Rechnung vom Winter 2019 habe er nicht beantwortet und sofort dem Gericht angezeigt, das aber schon seine Anzeige gegen den Rechtsanwalt vom November 2018 nicht aufgenommen habe.

Die Klägerin fordere Schadenersatz für Massagen für Verspannungen und für eine Lohnprämie, die ihr bei bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren (261 AR 2847/18) habe die Richterin der Klagepartei einen Vergleich angeboten, den auch diese abgelehnt habe.

Seine Rechtsanwältin habe auf seine Schuldunfähigkeit als Psychiatrisierter plädiert, sowie auf seine Zahlungsunfähigkeit, und zwar außerdem wider seine Anweisungen und wider seine Teilschulderklärung und seine Gegenanzeigen, und sei von seinem ehemaligen Betreuer angestellt worden.

Die Richterin habe ausdrücklich wegen der Kosten auf ein psychiatrisches Gutachten verzichtet und ein teures Unfallhergangsgutachten angefordert.

Zeitgleich sei auf seinen Antrag auf Wiederaufnahme in dem Strafbefehlverfahren unangekündigt ein ihm bekannter Psychiater von der Staatanwaltschaft zu einem Gutachten berufen worden, wider und trotz seiner Teilschulderklärung und seiner Gegenanzeigen. Er sei zuerst und überraschend von dem Psychiater per Einschreiben kontaktiert worden, bei laufender Beschwerde gegen seine psychiatrische Unterbringung von Oktober 2020 bis Mai 2021, und nachdem er die Sache des Terminangebotes erfragt hatte, habe er das Gutachten schließlich nach Aktenlage erstellen lassen, dessen Akteneinsicht ihm das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigere.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe man sein Fahrrad von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe sowohl dem Gutachter als auch der Rechtsanwältin vorab eine Teilschulderklärung eingereicht, zum Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben-­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt werden können.

Obwohl er sein Fahrrad außerdem fahruntauglich gemeldet habe, habe ihn seine Rechtsanwältin das Fahrrad zur Begutachtung nach Pasing bringen lassen wollen, und habe auch bei der Terminvereinbarung für einen Hausbesuch des Gutachters schikaniert und zu eskalieren versucht, nachdem sie ihn aufgefordert habe, den Gutachter nicht zu beeinflussen. Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden.

Nachdem seine Rechtsanwältin der teuren Begutachtung nicht widersprechen habe wollen, und sich kurz vor dem Gutachten in den Urlaub begeben habe, habe er das Gutachten nicht kurzfristig selbst absagen mögen.

Er habe sich gegen seine Rechtsanwältin vor dem Landgericht München beschwert und sie angeklagt.

Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde zuvorkommend gekündigt. Die Richterin habe der Rechtsanwältin dennoch nach wie vor die Gerichtspost zugesendet. Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das Mandat wieder aufnehmen, um noch dem Vergleichsvorschlag der Richterin zuzustimmen, mit dem ihm nur noch 800 Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden.

Der seinerseits von ihm verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe zuletzt die Richterin ermahnt, ihm die Frist zur Zustimmung zu verlängern, um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte.

Zuletzt habe die Richterin am Zivilgericht der Rechtsanwältin die Kündigung angenommen und habe ihm zwei Wochen Frist zur Suche eines neuen Anwaltes gegeben. Die Richterin würde seine Beschwerden und Anträge weiterhin übergehen, er habe dennoch außerdem einen Notanwalt beantragt.

Gegen die Rechtsanwältin wie gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde eingereicht. Zu beiden sei ihm beschieden worden, sie dürften ihre laufenden Verfahren dennoch weiterführen.

Erst vor dem Mahnungsgericht Coburg habe der Rechtsanwalt der Klägerin weitere Verlaufsberichte der Unfallaufnahme vorgelegt, mit derem letzten vom Dezember 2018 wegen nachhaltiger Verspannungen der Klägerin eine »besondere Heilbehandlung« verordnet worden sei, Massagen, die dem Rechtsanwalt zufolge Selbstzahlerleistungen wären.

Auch vor dem Zivilgericht München scheine der Rechtsanwalt der Klägerin seine angeblichen »diversen« unbeantworteten Schreiben bisher nicht dokumentieren haben müssen.

Die Richterin am Zivilgericht behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen Beschwerden und Bedingungen, er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben. Vor beiden Gerichten fordere er aktuell einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich nach §46a (StGB).

In dem Strafbefehlverfahren habe man seine Beschwerde gegen die Richterin des Wiederaufnahmegerichtes Starnberg nicht aufnehmen wollen.

Die dortige Richterin wolle ihm gegen seinen begründeten Widerspruch einen Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm zwischendurch in zwei Schreiben geraten habe, er sollte sie den Strafbefehl aufheben und das Verfahren als zu seinen Gunsten einstellen lassen, wogegen er weiter darauf bestanden habe, seine Teilschulderklärung, seine Gegenanzeigen und seine Beschwerden aufzunehmen, und auch im Falle einer Verurteilung nur vor dem Zivilgericht einen ordentlichen Täter-­Opfer-­Vergleich mit dem Schadenersatz und Schmerzensgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren zu verfügen.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin (»Und jetz auch noch Anschriften austauschen [oder was] ?!« in Zusammenhang mit seiner abgelehnten Anzeige gegen einen neuen Nachbarn im Stockwerk wegen Meldebetrug gebracht, der sich im März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince Ritizinger c/o Schneider« gemeldet habe. Seine Nachbarn würden diesen neuen Nachbarn im Streit um seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd vom November 2017 als gegnerischen Aktivisten unterstützen, der sich mit dieser Pseudo-Untermiete und einem schwulen Mitbewohner auch in seinen Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder eingemischt habe, sowie in seinen Streit mit der Hausverwaltung um eine beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner Haftpflichtversicherung seit Oktober 2015 verschleppt worden sei, und was seit Dezember 2017 Streitsache zunächst nur mit der Versicherung gewesen sei; außerdem in seinen Streit mit seiner Schwägerin und Arbeitsagentin Hanna Graf, um deren Gesprächsabbruch beim Kaffee mit seinen Eltern zum Muttertag 2017.

Die Hausverwaltung habe gegen seine Karikatur der Proforma-­Rattenjagd im November 2017 ein Gegenplakat an allen Haustüren aufhängen lassen, es würde immer nur eine einzelne Mülltonne überfüllt werden, und habe damit jede sachliche Kritik unterbunden. Während Nachbarn ihn meiden würden und sich ins Vertrauen stehlen würden, würde man unter seinem Aktivismus Deckung suchen und würde ihn in seiner Wohnung überwachen und beschatten. Unter der Deckung seiner psychiatrischen Diagnose und Therapie würde man sich in seiner Einsamkeit ungehindert einspionieren und würde ihn unter Gegenöffentlichkeit pseudo-psychiatrisch abschirmen.

Auf seinen Strafbefehl im Oktober 2018 habe er die Staatsanwältinnen seiner Anzeige vom Mai 2018 wegen Gefährdung angezeigt, die den Leugnungen der Absender auf seine Rücksendungen stattgegeben hätten, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch »Schneider« heißen, in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid zur Einstellung des Verfahrens (261 AR 2847/18, 2. Juli 2018). Er habe seine Anzeige kombiniert mit einem Auskunftsantrag gestellt gehabt, wer der Eigentümer der Wohnung des neuen Nachbarn wäre, und ob der neue Nachbar eine ihm zuvor heimlich geschenkte Wohnung besetzt hätte, zusätzlich und sicherheitshalber auf Eigentumsbetrug und Bestechung. mehr als auf eine Verschwörung seiner Brüder. Auch das Grundbuchamt habe ihm die urkundliche Auskunft zum vollen Namen des Eigentümers verweigert.

Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen den Namen »Prince Damian Ritzinger« als den Namen des neuen Eigentümer der Nachbarswohnung genannt, und zwar während der Bearbeitung seiner Anzeige über das Grundbuchamt, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war.

Die SWM hätten in ihrer Antwort behauptet, der frühere Eigentümer der Nachbarswohnung hätte den neuen Eigentümer als »Prince Ritzinger c/o Schneider« gemeldet.

Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen müssen, seit seinen Rücksendungen nenne sich der neue Nachbar mit einem Mitbewohner »Schwarz«.

Seine Beschwerden mit Ergänzungen zum Nachbarstreit und zum Hausverwaltungstreit habe die Staatsanwaltschaft seither verworfen. Den Bescheid seines Bruders habe er erst in der Neufassung seiner Strafanzeige vom 12. November 2018 als Beweismittel eingereicht, die am 4. Februar 2019 abgewiesen worden war, es würden sich keine »Gesichtspunkte« für einen »Anfangsverdacht« ergeben.

Auch seine Anzeigen wegen der sichtbaren und öffentlich bedrohlichen Raubwerbung mit angeschnitzten Pseudo-Biberbäumen an seinem Badeort an der Isar in Wolfratshausen vor der Loisacheinmündung, und am Thalkirchener Platz, dort außerdem mit unnützen Rattenfallen, wo er seine Druckausgaben auslegen würde, und wo er den EDK boykottieren würde, seit ihm im Mai 2019 in dem Supermarkt EDK einmal Graulbrot verkauft worden sei (261 AR 2847/18).

Ende 2020 sei er zum zweiten Mal auf Beschwerden von Nachbarn durch seinen Bruder und Vermieter in der Psychiatrie untergebracht worden, nachdem das Betreuungsgericht seine schriftlichen Absagen zur Tagung des Gerichts übergangen habe, und nachdem ihm nach der Abholung zum Gericht die selbe Gutachterin, auf die das frühere Verfahren mitsamt seiner Beschwerden eingestellt worden war, vor Polizisten ins Wort fallen durfte.

Sein Bruder und Vermieter habe seinen Betreuungs- und Zwangsbehandlungsantrag hauptsächlich begründet gehabt, daß er eigenmächtig und gegen Verbot und unfachmännisch den Schutzleiter angeschlossen und auf Putz verlegt habe, damals noch im außerordentlichen Mietkündigungstreit seit November 2017 um seines Bruders angeblichen Zwang zum Kauf einer Mietwohnung für ihn, in den sich Nachbarn unter der Deckung der Hausverwaltung eingemischt, und sich unter der Deckung durch seine Aktion gegen die Proforma-Rattenjagd eingekeilt hätten. Erst im September 2022 habe er seinen Bruder und Vermieter nachdrücklich aufgefordert, ihm eine geschwärzte Kopie der Eigentümerliste zu übermitteln, der die Intrigen der Nachbarn und der Hausverwaltung aber zumindest vor ihm weiterhin leugnen würde. Er sei seit seinem Studiumsabbruch 2010 arbeitlos gemeldet. Sein Bruder und Vermieter würde ihm keine neue Wohnung kaufen wollen.

Man habe ihm im Oktober 2020 einen gerichtlichen Betreuer eingesetzt, der ihm nur in dem Mahnungstreit um die zusätzliche Schadenersatzrechnung eine Rechtsanwältin besorgt habe, aber das Strafbefehlverfahren in der selben Streitsache vernachlässigt habe, und insbesondere dieses Versäumnis zu verschleiern versucht habe. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden. Die Betreuung sei im Juli 2021 wieder aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht und gegen die Gutachter, und gegen seinen ehemaligen Betreuer.

Seit Beginn 2019 habe er das Gas abgestellt und boykottiert, allerdings auch, weil in der Wohnanlage die Gasherde nicht an den Kamin angeschlossen sind, wegen Verdreckungsgefahr oder Säuberungskosten. Im Oktober 2020 hätten ihm die SWM den Strom abgestellt, nachdem er seit Anfang 2020 jeder Mahnung begründet widersprochen gehabt habe. Seit sein ehemaliger Betreuer die Rechnungen überwiesen habe, zahle er unter Vorbehalt.

Im Oktober 2018 habe er die erste Ausgabe der Serie »Die Nachrichtenpolizeianzeige« seiner Projektzeitung gegen Klatsch und Drohungen in seiner Nachbarschaft veröffentlicht. Seine Richtigstellungen und Gegenanzeigen gegen die verleumderischen und falschen Gegennachrichten der Beschwerden der Nachbarn im Frühjahr und Sommer 2019 habe er bisher erfolglos wiederholt, und werde seit seiner Entlassung 2021 gezielt unter den Verdacht der Abstimmung mit seinen Nachbarn gezogen und gestellt.

Seinen Verdacht gegen die Angestellte der MVG mit Arbeitsplatz im selben Bürogebäude wie seinem Streitgegner und Fahrtziel SWM ächte man als Paranoia, deren Verdächtigung gegen ihn am Unfallort hingegen nicht, daß er sie anzufahren beabsichtigt hätte, oder daß er Polizei und Gericht vermeiden hätte wollen. Sein Beharren auf seiner Teilschulderklärung wie auf seinen Gegenanzeigen und auf seinen Anzeigen gegen die SWM gegen das Plädoyer seiner Rechtsanwältin auf Schuldunfähigkeit wie Zahlungsunfähigkeit und gegen deren Strategie einer Pseudo-Geldstrafe aus Prozesskosten für die Klägerin, ächte man als Schizophrenie, die völlig überzogenen Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen der Klägerin hingegen nicht.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin beschieden, er würde im Urlaub noch auf die Akte warten.

Er suche einen Rechtsanwalt für alle bezeichneten Streitsachen, und eine neue Mietwohnung nahe oder in Puchheim oder im Westen von München.

Hänsel Keller


On 19/08/2022 00:13, Posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news« wrote:
>>>> posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto »fake news as fake news«
>>> 118.2022 (28. April) | Nußsprünge 171.2022 (20. Juni) | 192.2022 (11.Juli) | 227.2022 (15.August)
>> Die Nachrichtenpolizeianzeige
> ÜBERFALLTÄTERIN WAR EINE KOMPLIZIN DES SWM­-KRITIKERS

Auch das Wiederaufnahmegericht Starnberg verweigert dem SWM­Kritiker seine Gegenanzeigen. Auf dem Weg
mit dem Fahrrad, seine Kündigung selbst auszutragen, war der Zeitungsmacher am 7. August 2018 auf dem
Zebrastreifen am Hauptbahnhof Eingang Arnulfstraße von einer Passantin abgepasst worden, die sich nicht
ausweichen habe lassen.

Sie habe gezielt gegenläufig auf seine Lenkung reagiert und deswegen seien beide in abgebremstem Schrittempo
mit den Schultern zusammgeprallt. Die Frau sei gestürzt, er habe sie aber nicht umgerempelt, sondern sie habe
sich fallen lassen.

Nachdem er an den Randstein gefahren war, habe ihn die Frau angefahren: »Und jetzt Anschriften
austauschen[oder was]!?« Eine ruhige und sachliche Unfallabwicklung sei ihm danach nicht mehr möglich
gewesen, deswegen habe er die Flucht ergriffen, und Kehrt gemacht, um weiterzufahren. Er hätte die
aufgebrachte Frau selbst beruhigen müssen, und das habe die Frau unter den Verdacht der Anmache gestellt
gehabt.

Sofort war ein Mann herbeigeeilt, der ihn am Kragen gepackt habe und unaufhörlich mit Beschimpfungen
provoziert habe. Als er endlich locker gelassen habe, sei er auf die Chance sofort wieder losgeradelt, sei verfolgt
und zu Fall gebracht, und im Würgegriff gefangen genommen worden. Bis zum Eintreffen der Polizei sei er im
nahen Hotel gefangen gehalten worden.

Die Polizei habe zwar getrennt verhört, aber alle im selben Raum. Seine Anzeige wegen der Schikane und dem
Kilowattbetrug durch die SWM habe er wie angekündigt nachzureichen versucht, sei aber auf Polizeiwachen
abgewiesen worden. Bei Korrekturen seiner Vernehmung per »E­Mail« habe er sich zunächst noch verfänglicher
ausgedrückt.

Gegenanzeige habe er erst auf den Strafbefehl wegen »Unerlaubten Entfernens vom Unfallort und fahrlässiger
Körperverletzung« gestellt, auch gegen den vermutlichen Komplizen der Zebraüberfalltäterin, der von der
Staatsanwaltschaft und vom Amtsgericht trotzdem als Zeuge geführt würde, weil »das Vorbringen des
Antragstellers« keine andere Beurteilung ermöglichen würde.

Weil ihm das Amtsgericht seine Gegenanzeigen nicht bestätigt habe, sei er im Januar 2019 nicht zur Tagung der
Verhandlung seines Widerspruchs erschienen und habe leider erst am selben Tage wenn auch schriftlich in den
Briefkasten des Gerichts in der Nymphenburgerstraße abgesagt. Erst auf seinen Antrag auf Revision habe dann
die Staatsanwaltschaft auf seine Gegenanzeigen geantwortet und habe diese leichtfertig abgewiesen. Deswegen
habe er auch der Tagung der Revision abgesagt, diesmal rechtzeitig, die Revision sei aber wieder wegen
unentschuldigten Fehlens abgelehnt worden. Seine Beschwerden und Widersprüche wären zuletzt an der
fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwaltes gescheitert, im Frühjahr 2020, Pflichtanwalt habe man ihm damals
keinen bestellen wollen.

Er habe in seinen Gegenanzeigen gegen den Strafbefehl vom Oktober 2018 den Ausspruch der Klägerin in
Zusammenhang mit seiner abgelehnten Anzeige gegen einen neuen Nachbarn im Stockwerk gebracht, der sich im
März 2018 bei den SWM, bei der Hausverwaltung und bei einem Notarbüro falsch und betrügerisch als »Prince
Ritizinger c/o Schneider« gemeldet habe. Seine Nachbarn würden diesen neuen Nachbarn im Streit um seine
Karikatur der Proforma­Rattenjagd vom November 2017 als gegnerischen Aktivisten unterstützen, der sich auch
in seinen Mietkündigungstreit mit seinem 10 Jahre älteren Bruder eingemischt habe, und in einen Streit mit der
Hausverwaltung um eine beschädigte Fassadenplatte, deren Austausch von der Hausverwaltung und von seiner
Haftpflichtversicherung verschleppt worden sei.

Die Hausverwaltung habe auf einem Gegenplakat auf seine Karikatur der Proforma­Rattenjagd mit der Lüge, es
würden immer einzelne Mülltonnen überfüllt werden, die Sache seiner Kritik aufgeblasen und die Grundlagen
seiner Kritik untergraben und ausgehöhlt. Nachbarn würden gezielt eine Pseudo­Psychiatrie gegen ihn und gegen
seine Familie veranstalten, und würden unter seinem Aktivismus Deckung suchen.

Die Staatsanwältinnen habe er wegen Gefährdung angezeigt, die den Leugnungen der Absender auf seine
Rücksendungen stattgegeben und behauptet hätten, der neue Eigentümer der Nachbarswohnung würde auch
»Schneider« heißen, ohne amtliche Auskunft, und in einem außerdem auffällig fehlerhaft auf einen Schneider mit
Jahrgang 1947 ausgestellten Bescheid. Seinem Bruder und Vermieter habe die Hausverwaltung unterdessen den
Namen »Prince Damian Ritzinger« als neuen Eigentümer der Nachbarswohnung genannt, und zwar während
seine Anzeige über das Grundbuchamt weitergeleitet worden war, die er kombiniert mit einem Auskunftsantrag
gestellt habe, wer der Eigentümer der neuen Wohnung wäre, und ob der neue Nachbar eine ihm zuvor geheim
geschenkte Wohnung besetzt hätte. Auch sein Bruder und Vermieter verweigere ihm einen beweiskräftigen
Bescheid zu der intriganten Keilmeldung durch die Hausverwaltung nach wie vor, und auch das Grundbuchamt
die Auskunft.

Der Postbote hätte die Briefe damals bei »Ritzinger« einwerfen können, heute nenne sich der neue Nachbar mit
einem Mitbewohner »Schwarz«. Die SWM hätten in ihrer Antwort behauptet, den neuen Eigentümer als »Prince
Ritzinger c/o Schneider« hätte der frühere Eigentümer der Nachbarswohnung gemeldet.

Seine Beschwerden mit Ergänzungen zum Nachbarstreit und zum Hausverwaltungstreit habe die
Staatsanwaltschaft seither verworfen.

Die Klägerin habe sich bei einer Unfallaufnahme als Angestellte der »MVG« in der »Emmy­Nöter­Straße«
ausgegeben und fordere Schadenersatz für Massagen für Verspannungen und für eine Lohnprämie, die ihr bei
bezahltem Urlaub gestrichen worden wäre. Bei den ersten Besuchen in der Unfallaufnahme seien nur leichte
Verletzungen attestiert worden, die keine Behandlung erfordert hätten. Der Rechtsanwalt der Klägerin habe sich
noch vor dem Strafbefehl 2018 zunächst nach seiner Haftpflichtversicherungsnummer erkundigt, den er
deswegen wegen versuchten Versicherungsbetruges angezeigt habe, und der sein Antwortschreiben damals nicht
erhalten haben will, mit dem er mitgeteilt habe, keine Haftpflichtversicherung zu haben, und arbeitslos zu sein,
und den Ersatz der Fahrkarte für einen verpassten Zug angeboten habe.

Ende 2020 sei er zum zweiten Mal auf Beschwerden von Nachbarn durch seinen Bruder und Vermieter in der
Psychiatrie untergebracht worden, und man habe ihm einen gerichtlichen Betreuer eingesetzt, der ihm nur in
dem Mahnungstreit um die zusätzliche Schadenersatzrechnung eine Rechtsanwältin besorgt habe, aber das
Strafbefehlverfahren in der selben Streitsache vernachlässigt habe, und diese Versäumnisse gezielt zu verschleiern
versucht habe. Pünktlich zu seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Mai 2021 sei er zum Antritt der
Ersatzfreiheitstrafe der Geldstrafe des Strafbefehls geladen worden. Die Betreuung sei im Juli 2021 wieder
aufgehoben worden, mitsamt seinen Beschwerden gegen das Betreungsgericht und gegen die Gutachter, und
gegen seinen ehemaligen Betreuer.

In dem Schadenersatzmahnungsverfahren habe die Klagepartei auf einen ersten Vergleichsvorschlag der Richterin
ein teures Gutachten gefordert, auf ein psychiatrisches Gutachten habe die Richterin trotz des Plädoyer seiner
Rechtsanwältin auf deren besonderen Antrag wegen Kosten hin verzichtet, das aber zeitgleich in der Strafsache
von der Staatanwaltschaft angeordnet worden sei, gegen seine Teilschulderklärung und gegen seine
Gegenanzeigen.

Die Klägerin wäre aus Rosenheim zu einem Arzt am Flughafen München bestellt worden. Sein Fahrrad habe man
von einem Ingenieur begutachten lassen wollen. Er habe vorab eine Teilschulderklärung eingereicht, zum
Zustand seiner altertümlichen Klemmschrauben­Bremsen, die nicht scharf genug eingestellt werden können.
Anfang 2022 habe ihn seine Rechtsanwältin das fahruntaugliche Fahrrad zur Begutachtung trotzdem nach Pasing
bringen lassen wollen, und habe der Begutachtung nicht widersprechen wollen.

Er habe sich gegen seine Rechtsanwältin vor dem Landgericht München beschwert und sie angeklagt, weil sie
gegen seinen Willen auf seine Schuldunfähigkeit plädieren würde, und ihn in der selben Streitsache nicht auch
vor dem Strafgericht vertreten wollen würde, und ihm eine Strategie nahelegen würde, eine inoffizielle
Prozesskostengeldstrafe wegen Schadensersatzbetrug gegen die Klägerin zu erreichen.

Die Rechtsanwältin habe ihm auf seine Beschwerde gekündigt. Die Richterin würde der Rechtsanwältin dennoch
nach wie vor die Gerichtspost zusenden. Darauf habe ihm die Rechtsanwältin zuletzt angeboten, sie würde das
Mandat wieder aufnehmen, und dem Vergleichsvorschlag der Richterin noch zuzustimmen, mit dem ihm nur 800
Euro Schadenersatz und der Klägerin 90% der Prozesskosten berechnet würden. Der seinerseits von ihm
verklagte Rechtsanwalt der Klägerin habe zuletzt die Richterin ermahnt, die Frist zur Zustimmung zu verlängern,
um einen neuen Anwalt zu finden, ohne welchen er gar nicht zustimmen könnte. Gegen die Rechtsanwältin wie
gegen den Rechtsanwalt der Klägerin habe er auch bei der Rechtsanwaltskammer Beschwerde eingereicht. Beiden
sei erlaubt worden, ihre laufenden Verfahren dennoch weiterzuführen.

Die Richterin behaupte in ihren Fristverlängerungen des Vergleichsvorschlages trotz seiner schriftlichen
Bedingungen, er würde »ohne Begründung« noch nicht zugestimmt haben.

Für das gleichzeitige psychiatrische Gutachten für die Staatsanwaltschaft sei er erst von dem Psychiater
kontaktiert worden, das er nach Aktenlage zu erstellen gebeten habe.

Aktuell fordere er vor dem Wiederaufnahmegericht Starnberg wie vor dem Landgericht München einen
ordentlichen Täter­Opfer­Vergleich nach §46a (StGB) weil die Richterin dort das Strafverfahren auf dieses
Gutachten hin einstellen wolle, dessen Akteneinsicht ihm außerdem verweigert würde.

Die Richterin am Wiederaufnahmegericht Starnberg wolle ihm gegen seinen begründeten Widerspruch einen
Anwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht und Visumsrecht als Pflichtverteidiger bestellen, nachdem sie ihm
zwischendurch in zwei Schreiben geraten hatte, er solle sie das Verfahren zu seinen Gunsten einstellen lassen,
wogegen er weiter darauf bestanden habe, seine Teilschulderklärung wie seine Gegenanzeigen aufzunehmen,
und im Falle einer Verurteilung einen ordentlichen Täter­Opfer­Vergleich mit dem Schadenersatz und
Schmerzensgeld in beiden zusammenhängenden Verfahren herzustellen, wie vor der Zivilssachenrichterin in
München auch.

Der Pflichtverteidiger habe auf seinen auch ihm erklärten Widerspruch hin beschieden, er würde im Urlaub noch
auf die Akte warten. Der SWM­Kritiker fordere und suche einen Pflichtanwalt für beide Streitsachen, und eine
neue Mietwohnung nahe Puchheim oder im Westen von München.

Das Landgericht München ächte seine Beschwerde gegen die Richterin am Wiederaufnahmgericht der
Strafbefehlsache in Starnberg wie gegen die Richterin in dem Schadenersatzstreit am Landesgericht München als
Schizophrenie, wie seine Flucht vom Unfallort auch. Seinen Verdacht gegen die Klägerin als Angestellte der MVG
im Streit mit den SWM im selben Bürogebäude ächte man als Paranoia, deren Verdacht am Unfallort gegen ihn
selber hingegen nicht, daß er Polizei und Gericht vermeiden hätte wollen, die seine Strafanzeige gegen die SWM
seit kurz nach dem Unfall im August 2018 nicht aufgenommen und nicht einmal beschieden hätten.

Hänsel Keller


On 30/05/22 20:03, Das E-Magazin Posthörnlein wrote:
posthörnlein. Das E-Magazin nach dem Motto: fake news as fake news
308.2019 (4.November) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar) | 11.2022 (11.Januar) | 49.2022 (18.Februar) | 94.2022 (4.April) | 150.2022 (30.Mai)
Die bessere Hälfte der Welt
Experimente mit Ökogasreaktoren

*Isar.* Früher war Landluft Gestank nach Gülle. In der Bahn­unter­führung von Leng­gries auf der Graffiti-Wand aus den 2010er Jahren leckt die Kuh Emmy aber Sprühlack aus den Nüstern.

Heute düngt kaum ein Bauer noch mit Gülle. Wie ganz früher wird die Gülle nur noch vermistet auf die Felder ausgebracht.

Früher setzte die Isar schon bei Bad Tölz einen bräunli­ch­­en Film auf Strandkiesel.  Wo beim Klärwerk in Weidach bei Wolfratshausen das geile Klär­­wasser in die Loi­sach gepumpt wird,  wuchsen Busch und Gras viel üppiger.

Und schon bei Buchen­hain wucherten die Gräser am Ufer, und an Fels­brocken das Moos, und im Flußbett die Algen geil.

Nach der Einmündung der Loisach konnten kalk­­­wasser­­em­pfindliche und kneip­pende Bade­gäste im Herbst, Winter und Frühling in der Isar nicht baden.

Heute nutzt beispielsweise das Chemiewerk bei Wolfrats­hausen längst neue Filter und Katalysatoren. Und Klärwasser wird heute entlang der Loisach in Klärgruben ver­sickert.

Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Sicker­filter­ung als Dünger oder zur Regeneration aus­ge­dor­rter Böden genutzt werden. Untergemischter ver­faul­­ter Klär­­­schlamm soll zu­sätz­lich Insekten an­loc­ken.

Einzelne Höfe filtern und vergären au­tark Se­di­­­mente aus Ab­was­ser in heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen zur Ökogas-Her­stel­lung.

Öko­gas-Re­ak­­­­toren brauchen heute nicht nur allen Klär­schlamm, auch fast alle Gülle aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen auf.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisfaktoren des Ki­lo­­­­­wattgases der SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Öko­gas-Reaktoren in­­­ves­tiert worden.

Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas wird demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Ge­ne­rator, ver­­steckt und fingiert werden.


On 14/04/22 14:20, Posthoernchen wrote:
Liebe Leser!

Im Anhang mein aktuelles Schreiben an die SWM, mit dem ich hier meinen bisherigen Schriftwechsel im Streit mit den SWM seit März 2018 aufliste. Es fehlen leider unter anderem meine Beschwerden wegen der preislich fingierbaren Abrechnung von Gas direkt in Kilowattstunden, ebenfalls seit März 2018, die ich zur nächsten
Antwort der SWM noch nachtragen werde!

Frohen Palmdonnerstag!


On 04/04/22 21:22, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
345.2019 (11. Dezember 2019) || Nußsprünge | 46.2020
(15.Februar 2020) | 116.2020 (25.April 2020) | 144.2020 (23. Mai
2020) | 226.2020 (13. August 2020)|  137.2020 (25. August 2020) |
12.2022 (12. Januar 2022) | Erstmals zum Kölner Silvester 2016
recherchiert: (14. Januar 2022) | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.2022 (19. Januar 2022) | den Kinderficken: SchlitzSchlitz-Hack
erkannt: 27.2022 (27. Januar 2022) |49.2022 (18. Februar 2022) |
94.2022 (4. April 2022)
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob: »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an *Projects*,
die mit Wort­­witz und Poesie einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung
des Vertragsrechts und des Handels entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.

Während 2015 in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« zur Frage der
Kirchen­ge­schich­te den Sektenkrieg als Hooligan-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt.

Der Israelboykott hätte der­weil in ganz Deutschland die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten und Siedlerheere in den
Gebieten der PLO und der Hamas zu
Asyl­an­ten­­­­ver­schwö­­rungs­­opfern und *Unfair-Trade-Marreds*
erklärt, und hätte Gegnern des Boykotts als allgemeinen Ket­zern Marken-
und Warennamen daten­­­­klau­end zer­setzt.

Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem *Slo­gan* »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­­­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher *Slogan* außerdem an die amtierende parteilose
Ober­­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimm­­zettel zu drucken, auf denen durch
über­große Partei­­namen  Parteilose nicht mehr be­nach­tei­ligt würden.

*Hacker* würden mit dem *Hack* »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, son­dern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze
gegen Kinds­köpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher *Hacker*
habe ein gro­ßes Ge­­setz, demnach es streng genommen schon ein
Verbrechen vom Rang von Sex mit unreifen Mädchen wäre, die Addresse
einer Internetzseite überhaupt aufzurufen. Und ein kleines Gesetz,
demnach aller Psycho­terror und Markenschund dann gerechtfertigt wäre.
Entsprechend würden *Hacker* beliebig Verbrechen unterstellen und
Straf­­recht beanspruchen. Psychoterror würden *Hacker* mit einer
Analphabeten-Meta­­physik der magiemächtigen Schrift der Addresszeile
und Befehlszeile zu rechtfertigen versuchen, deren Ignorieren wie deren
Ignoranz sie umgekehrt als rücksichtslos und grausam ahnden würden, und
gegen deren Nach­ahmung und deren Aus­agieren sie vorsorglich zu
konditionieren behaupten würden. In ihrem versteckten Kontakt würden die
*Hacker* bei dieser Verkehrung gleichzeitig eine Psychoanalyse des
Klammeraffens und der »Subdomain« einsetzen, um aus Kontakten
Autoritäten und Masken zu ermitteln.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­ma­terielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Oft würden Bettler in der Verfolgung durch die Schufa und
ähnliche Zahlungsverhaltengaranten quasi ausgebildet.

Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft durch
Markt­for­scher bei sogenannten »Punktesammlungen« mit
Kaufpreisprozenten bei Ein­­zel­­­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein *Project*:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations« - Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein« - Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Ver­kauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine »Raumfahrernahrung«:
Öko­logisch ex­por­tie­ren wol­­len nur noch ge­­­trock­nete,
geräucherte, gepökelte, kandierte, ein­ge­legte oder na­tür­lich
halt­­­­b­are Lebensmittel in unverarbeiteter Form nicht nur Bauern aus
Afrika und Südamerika.

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines
*Side-Pro­ject*: Die »Fair Face Application«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen
*Fairtrade-Purchasers* von ihren *Anti-Star-Photos* auf Ver­pac­kungen
bekannt sind, schalten auf den Verpackungen nun nur noch
Ferienarbeitergesuche.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das *Ghostwriter-Project* von
Post­hoern­chen »Pun­­job. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an ge­eigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: SWM fördern Ökogas!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Gaza-Gas AG baut
Öko-Gas-Fabrik!




posthoernchen
308.2019 (4.November 2019) || Nußsprünge 35.2020 (14.Februar
2020) | 11.2022 (11.Januar 2022) | 49.2022 (18.Februar 2022) |
94.2022 (4.April 2022)
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. In der Bahn­unter­führung von Leng­gries auf der Graffiti-Wand
leckt die Kuh Emmy Sprühlack aus den Nüstern. Früher grundierte der
Gestank nach Gülle die Herbst­luft bis nach München. Unvermistet wurde
die Gülle früher bis hart ans Ufer ausgebracht. Kaum ein Bauer düngt
heute noch mit Gülle.

Schon bei Bad Tölz setzte die Isar früher einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wuchs dick Moos an Felsbrocken und am Ufer.
Kalk­­­wasserempfindliche und kneippende Bade­gäste konnten im Herbst,
Winter und Frühling nicht in der Isar baden.

Im Klärwerk in Weidach bei Wolfratshausen wird das geile Klär­wasser
heute gefiltert in die Loi­sach gepumpt. Kom­post­erde aus
Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der Sickerfilter­ung als Dünger
genutzt werden. Untergemischter ver­faul­­ter Klär­­schlamm soll
zu­sätz­lich Insekten an­loc­ken. Einzelne Höfe filtern und vergären
au­tark Se­di­­­mente aus Abwasser zur Ökogas-Her­stel­lung in
heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen.

Solche Öko­gas-Re­ak­­­­toren brauchen heute auch fast alle Gülle aus
den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen auf.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisfaktoren des Ki­lo­­­­wattgases
der SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch in­­­ves­tiert worden.
Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas
wird demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­­heim­licht und fingiert werden.


On 02/02/22 21:53, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
30.6.2021 || Nußsprung 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Paranoid Schizophrener kriegt Recht: Gasabrechnung in Kilowattstunden
lässt Betrug unzumutbar vermuten

München. Sein Anwalt hatte Peter Kubik von einer Betrugsklage ge­gen
seinen En­er­­gie­­­versorger abgeraten: Wenn kein konkreter
Be­­trugs­­verdacht be­stün­de, hätte eine Klage keine Chance. Nun hat
Peter Kubik mit seiner Klage wegen Vertragsbetrug doch Recht bekommen.
Die SWM dürfen Gas nun nicht mehr in Kilo­watt­­­stunden ab­rech­nen.

Dem Richter Johannes Spezal zufolge erzeuge die übliche Ab­rech­­­nung
der gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden dem Vertrags­kun­den
grundsätzlich und wesentlich Psychoterror.

Dem Kunden werde bei der Turnusabrechnung seines Gas­ver­brauchs wegen
der unregelmäßig schwankenden Brennwerte ein ihm unkal­ku­lier­barer
Preis aufgezwungen, bei dessen Be­rech­nung dem Kunden ein Umstand
aufgenötigt werde, unter dem ein weiter­gehender Vergleich zwi­schen den
SWM und dem Kun­den nicht nur angedeutet werde, son­dern auch notwendig
wer­de, inso­fern die Umrechnung über oft mehrere Brenn­werte
un­ver­­­­meidlich undurchsichtig und unnachvollziehbar sei. In der
rech­­­­nungs­wesent­lichen Ermittlung eines Vergleichs zwischen den SWM
und dem Kun­den werde die Form der Abrechnung so­mit ver­aus­maßt und
ein anderer Vertragsgegenstand illusionär und illegal er­mit­telt, wofür
denn dann, ob ein Extrapreis oder ein Minuspreis, zu zahlen wäre, was
regelmäßig irrtums­anfällig und bedingt aktuell ver­an­schlagt werde.

Die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter Gas sei von einem Brenn­wert
abhängig, dessen Schwankungen für den einzelnen Kun­den nicht
überprüfbar und nicht nachvollziehbar seien. Auch wenn Schwank­ung­en
des Brennwerts zu einem einheitlichen Tur­­nus­­­­preis aufgerechnet
wür­den, müsste dennoch jeweils der Zäh­­ler abgelesen werden, weil auch
der Verbrauch zwischen zwei Zähler­ablesungen nur durch­schnitt­lich
errechnet werde, denn sonst wür­den beide Durchnittsrechnungen vermischt.

Die SWM hatten gegen den Verdacht auf Sonderpreise argu­men­tiert, daß
sie schon des Aufwandes wegen nicht einzelne Kun­den zu ver­schie­d­enen
Brenn­werten abrechnen könnten und nie­man­dem höhere oder niedrigere
Gaspreise machen würden. Dem Rich­­ter Spezal zufolge hät­ten die SWM
mit dieser Argumen­tation das Problem verkannt und die Klage verfehlt:
Alleine die Er­regung eines Verdachts und die Er­zeu­gung eines
Verdachts­­mo­ments wären schon je nach Metier Leistungen bzw.
Leistungs­ver­luste, die aber in jedem Fall Aufwand erzeugen und den
Han­del trügerisch verstellen würden.

Die SWM hielten erfolglos dagegen, daß dann auch viele Wer­bung il­legal
wäre. Aber Werbung würde nicht ihren eigenen Be­trug an­deuten und sie
würde nicht wesentlich mit Vertragstexten ar­beiten.

Das Gericht ließ auch diejenige Verteidigung der SWM nicht zu, man hätte
nur Richtlinien der EU zur Vergleichbarkeit von Strom und Gas
um­gesetzt. Für eine Vergleichbarkeit der Preise von Arten von
Energie­trä­gern wäre keine direkte Abrechnung in einer
Vergleichs­dimension erfor­derlich, sondern es würde eine zu­­sätzliche
unver­bind­liche Aufr­echnung benötigt. Das EU-Recht sei im Sinne des
Verbrauchers auszulegen und entsprechend neu um­zusetzen.
Die SWM als Gasnetzanbieter sind nun verpflichtet, jeden Gas­ver­­sorger
direkt in Kubikmetern abzurechnen, und Gasversorger dür­­fen nur mit dem
Gasnetzanbieter die Preise der schwank­en­den Brenn­werte oder der
schwankenden Gasdichte aus­han­deln, und auch die anderen
Gas­ver­sor­ger müssen ihren Kun­den ver­­­bind­­liche und kalkulierbare
Turnuspreise weiter­geben.

Der Richter Johannes Spezal warnte im Urteil davor, die Psycho­tech­­nik
solcher Vertrags­modelle lasse sich nicht sozial nutzen. Man dürfe
keinen Verdacht streuen, auch nicht gegen sich selber, und es ließen
sich damit keine anderen wirklichen Verbrechen er­­wischen, sondern nur
tatsächlich andere ermitteln. Lobend schloß Richter Spezal, daß mit der
Klage dem Ablasshandel und dem Schwarz­markt kein Raum mehr gegeben
würde. Derartige Para­noia sei aber nicht immer ein Anzeichen eines
irgendwo ver­stekckten Be­truges, und umgekehrt aber eben auch nicht
immer ein An­zeichen irgendeiner »versteckten Leiche« oder eines
Handi­caps.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: Verrückter Doktor wird
wegen Veröffentlichung paraphänomenologischer Forschungen von
Psi-Terroristen gequält!
Die Nachrichtenpolzeianzeige vom 11.2.2019: Doktor Schöngeist wird
von Papier-Tigern geplagt!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Öko-Leiche im Kilowatt
gefunden!


posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | Erstmals zum Kölner Silvester
2016 recherchiert: 14.1.2022 | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.1.2022 | den Kinderficken:SchlitzSchlitz-Hack erkannt: 27.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob: »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wort­­witz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 zur Frage der
Kirchen­ge­schich­te den Sektenkrieg als Hooligan-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt. Der
Israelboykott hätte der­weil über­all im Land die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten zu
Asyl­an­ten­­­­ver­schwö­­rungs­­opfern und Unfair-Trade-Marreds
erklärt, aber kri­tischen Super­­­­markt­­kunden Marken- und Warennamen
als allgemeinen Ket­zern daten­­­­klau­end zer­setzt.

Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem Slo­gan »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­­­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Ober­­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimm­­zettel zu drucken, auf denen
Parteilose nicht mehr durch über­große Partei­­namen be­nach­tei­ligt
würden.

Hacker würden mit dem Hack »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, son­dern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze
gegen Kinds­köpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher Hacker
habe ein gro­ßes Ge­­setz, demnach es streng genommen schon ein
Verbrechen vom Rang von Sex mit unreifen Mädchen sei, die Addresse einer
Internetzseite in einem Browser aufzurufen. Und ein kleines Gesetz,
demnach aller Psycho­terror und Markenschund damit gerechtfertigt sei.
Entsprechend würden Hacker Straf­­recht beanspruchen, und entsprechend
pflege man nicht nur eine Ana­lyse und Psychoanalyse der Addresszeile
und des Klam­meraffens, auch eine Meta­­physik der magiemächtigen
Schrift, deren Wirk­samkeit durch Igno­ranz oder Feigheit bedingt zu
sein, behauptet werde, anstatt durch wil­lent­liche Irre­­­führung und
Täuschung und Erzwingung, sowie in der ent­sprech­enden
Rück­­­­sichtslosigkeit und Grausamkeit, gegen deren Nach­ahmung und
Aus­agieren man gleichzeitig vorsorglich konditionieren würde.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­ma­terielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft
durch Markt­for­scher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten
»Punktesammlungen« mit Ein­­zel­­­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebten Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations«-Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Ver­kauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine»Raumfahrernahrung«:
Öko­logisch ex­por­tie­ren wol­­len nicht nur Bauern aus Afrika und
Südamerika und damit nur noch ge­­­trock­nete, geräucherte, gepökelte,
kandierte, ein­ge­legte oder na­tür­lich halt­­­­b­are Lebensmittel in
unverarbeiteter Form.

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Pro­ject: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen Fairtrade-Käufern
von ihren Anti-Star-Fotos auf Ver­pak­kungen bekannt sind, schalten
direkt auf den Verpackungen Gäste­haus­a­n­­ge­bote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.
Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Pun­­job.

Kartellbildungsgesetze und Schau­prozess­ge­setze als
Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand von Debatten in
Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an ge­eigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.

Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 12.10.2018: SWM fördern Ökogas!
Die Nachrichtenpolizeianzeige vom 11.2.2019: Gaza-Gas AG baut
Öko-Gas-Fabrik!


posthoernchen
4.11.2019 || Nußsprünge 14.2.2020 | 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. Der Gestank nach Gülle grundiert die Herbst­luft in beiden
Städten. In der Bahn­unter­führung von Leng­­gries leckt die Kuh Emmy
auf der Graf­fiti-Wand aber Sprühlack aus den Nüstern.

Schon bei Bad Tölz setzt die Isar einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wächst dick Moos an Felsbrocken am Ufer.

Es wird experimentiert, und die wenigen Öko­gas-Re­ak­­­­toren können
nicht allen Dünger aus den Vieh­­­­­­höfen der Isarauen aufbrauchen.
Noch beharren viele Bauern auf Gülle-Düngung. Bis an die Ufer der Isar
wird der Dünger un­ver­mis­tet aus­gebracht.

Im Klärwerk bei Wolfratshausen wird mit Sicker­­­fil­tern versucht,
weniger geiles Klär­wasser in die Loi­sach zu pumpen. Sterili­sierte
Kom­post­erde aus Bio­ab­­fall­­sammlungen kann nach der
Sickerfilter­ung als Dünger genutzt werden. Untergemischter
ver­faul­­ter Klär­­schlamm soll zu­sätz­lich Insekten an­lok­ken.
Einzelne Höfe filtern und vergären au­tark Se­di­­­mente aus Abwasser
zur Ökogas-Her­stel­lung in heiz­­­ofen­großen Reaktorzellen.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisen des Ki­lo­­­­wattgases der
SWM waren vor­nehm­lich in die For­­­­schung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch in­­­ves­tiert worden.
Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom & Gas
wird demonstrativ reni­tent um­­­­gesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden ab­­­­gerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­­heim­licht und fingiert werden.

Kalk­­­wasserempfindliche und kneippende Bade­gäste müssen sich also
noch Jahre ge­dul­den, ehe im Winter wieder in der Isar gebadet werden
kann.



On 28/01/22 01:43, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | Erstmals zum Kölner Silvester
2016 recherchiert: 14.1.2022 | Verbesserte Rechercheergebnisse:
19.1.2022 | den Kinderficken:SchlitzSchlitz-Hack erkannt: 27.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
»Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­be­trug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an *Projects*,
die einer rech­­nungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wort­­witz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durch­set­zung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die andere
Art Mot­to-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 zur Frage der
Kirchen­ge­schichte den Sektenkrieg als *Hooligan*-Sportverein-Krawall
befeuert habe, hätten Gegen­de­mons­­tranten sofort die friedliche
Demonstration zur Form des sakra­men­talen Bekenntnisses angeheizt. Der
Israelboykott hätte der­weil überall im Land die
jordanisch-egyptisch-syrisch unintegrierten ismaeli­tischen (mit m)
Rück­züglerkarnickel und Berufsdemonstranten zu
Asyl­anten­ver­schwö­­rungs­­opfern und *Unfair-Trade-Marreds* erklärt,
aber kri­tischen Super­­markt­­kunden Marken- und Warennamen als
allgemeinen Ket­zern daten­­klau­end zer­setzt.
Von beiden Bewegungen hätten die in Köln extra zur Silversternacht mit
Zügen an­ge­reis­ten Karthager aus Mittelmeerafrika Fahrtwind
auf­ge­nom­men, wie mit ei­nem *Slo­gan* »Colony Co-Lone So Long!« am
Kölner Haupt­bahn­hof Pas­san­tin­nen an­­zu­­fal­len.

In Köln gemahne solcher Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Ober­bür­­­­ger­­­meisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen
gewonnen hatte, und zwar schwer­­­­­­verletzt nach einem
Messerstecherattentat kurz vor der Wahl. Die Wahl war vor dem Attentat
verschoben worden, um neue Stimmzettel zu drucken, auf denen Parteilose
nicht mehr durch übergroße Parteinamen be­nach­tei­ligt würden.

Hacker würden mit dem Hack »age titty pee - colon - slash-slash«
meistens keine kleinen Mädchen verführen oder Kinderpornos schauen
wollen, sondern gegen Missbrauch des Internetz androhen oder Netze gegen
Kindsköpfe und Sturköpfe abschotten. Der Codex solcher Hacker habe ein
großes Gesetz, demnach es streng genommen schon ein Verbrechen vom Rang
von Sex mit unreifen Mädchen sei, die Addresse einer Internetzseite in
einem Browser aufzurufen. Und ein kleines Gesetz, demnach aller
Psychoterror und Markenschund damit gerechtfertigt sei. Entsprechend
würden Hacker Strafrecht beanspruchen, und entsprechend pflege man nicht
nur eine Analyse und Psychoanalyse der Addresszeile und des
Klammeraffens, auch eine Metaphysik der magiemächtigen Schrift, deren
Wirksamkeit durch Ignoranz oder Feigheit bedingt zu sein, behauptet
werde, anstatt durch willentliche Irreführung und Täuschung und
Erzwingung, sowie in der entsprechenden Rücksichtslosigkeit und
Grausamkeit, gegen deren Nachahmung und Ausagieren man gleichzeitig
vorsorglich konditionieren würde.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geld­wege geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bet­tler­­banden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll für im­­­materielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so
angesetzt. Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft
durch Markt­for­scher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten
»Punktesammlungen« mit Ein­zel­­­händlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rech­nungs­­­­jahres als Startkapital, erhielt das *Project*
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das gewon­nene
Gas in Gasflaschen aus­lie­fern will, zusammen mit dem *Project*
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toi­let­­­ten­ka­bi­nen­großen
Reaktoren aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das
gewon­nene Gas auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Sy­rien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein *Project*:
»Iss-Supermarkt«. Die Rech­nungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern kön­nen als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Sied­­lung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bür­ger­wehr­­­kämpfe gegen Briten
und mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer,
und deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein sy­risches Zion unter dem Namen
»Ismael«. Der Verein ist von Münchner Ein­zel­han­­­del­s­­kaufleuten
gegründet wor­den, die keine »Agitations«-Waren han­deln wollen, etwa
keine sog. »Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm
keimtot konserviert sind).

Verkauft wird in den »Iss-Supermärkten« aber keine »Raumfahrernahrung«.
Ökologisch ex­por­tie­ren wol­­len nicht nur Bauern aus Afrika und
Südamerika und damit nur noch ge­­­trock­nete, geräucherte, gepökelte,
kandierte, eingelegte oder na­tür­lich halt­­­­b­are Lebensmittel in
unverarbeiteter Form

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
*Pro­ject*: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer Her­­­kunft, die vielen Fairtrade-Käufern
von ihren Anti-Star-Fotos auf Ver­pac­kungen bekannt sind, schalten
direkt auf den Verpackungen Gäste­haus­a­n­­ge­bote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins EU-Par­la­ment,
or­ga­nisiert von der JU, erhält das *Ghostwriter-Project* von
Post­hoern­chen »Pun­job. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fe­tisch­isie­rungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Ka­bul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des af­gha­­­n­ischen
Stam­mes­­fürsten und zwischen der Urform des Tempels als de­ren
weiter­lebenden Büros in Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind
Pa­kis­­­t­aner oder Inder mit doppelter Staatsbürgerschaft? Dann
beschreiben Sie Tem­­pel in Indien als Versicherungsfirmen. Und zeigen
Sie anhand von Proto­­kollen von Parlamentsdebatten in Afghanistan,
Pakistan und Indien an geeigneten Fallbeispielen erzieherische und
künstlerische Ge­setze auf.



On 14/01/22 17:40, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022 | 14.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
»Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­betrug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rechnungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wortwitz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durchsetzung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die
andere
Art Motto-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab.
Während in Köln der »Pegida«-Ableger »Hogesa« 2015 die Frage der
Kirchengeschichte als Hooligan-Sportverein-Krawall befeuert hatte, und
Gegendemonstranten sofort die friedliche Demonstration zur Form des
sakramentalen Bekenntnisses angeheizt hatten, hätte der Israelboykott
überall im Land die jordanisch-egyptisch-syrisch ismaelitischen (mit m)
unintegrierten Rückzüglervermehrer und Berufsdemonstranten zu
Asylantenverschwörungsopfern und *Unfair-Trade-Marreds* erklärt und
kritischen Supermarktkunden Marken- und Warennamen als allgemeinen
Ketzern daten­klauend zer­setzt. Und die karthagischen Nickel-Ketzer
hätten in ihrem oft ohnedies ähnlich außengepolten
Schwarzinstitutionenmarkt und Schwarzmarktschutzgeschäft der
Markenvergüterung und Gehirnwäsche von beiden Bewegungen Fahrtwind
aufgenommen, in der Silvesternacht 2016 wie mit einem Slogan »Colony
Co-Lone So Long!« Kölner Passantinnen anzufallen.

In Köln gemahne der Slogan außerdem an die amtierende parteilose
Oberbürgermeisterin, die erstmals im Herbst 2015 die Wahlen gewonnen
hatte, welche zum Neudruck von sonst mit übergroßen Parteinamen
Parteilose benachteiligenden Stimmzetteln verschoben worden waren, und
zwar schwerverletzt nach einem Messerstecherattentat.

Die Per­mutation der Silben von Logismen und Namen sei außerdem typisch
in der Ausgestaltung von Assoziationen in der Plakat­werbung, deren
Geldwege auch geldwäsche­verdächtig wären. Bei Datenerhebungen durch
Bettlerbanden, die im Handel mit Design- und Luxusartikeln eine Art
Zoll
für immaterielle Güter eintreiben würden, würde ebenfalls so angesetzt.
Und auch bei Eigenmarken aus dem Kauf von Käuferkundschaft durch
Marktforscher mit Kaufpreisprozenten bei sogenannten »Punktesammlungen«
mit Einzelhändlern sei dieser Kult zu vermuten.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rechnungs­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das
gewon­nene
Gas in Gasflaschen ausliefern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toilet­ten­ka­bi­nen­große Reaktoren
aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das gewon­nene Gas
auch in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Syrien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rechnungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern können als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Siedlung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim und über die Bürgerwehrkämpfe gegen Briten und
mohammedanische Nazipakteure vor 1948 in arabischer, hebräischer, und
deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein syrisches Zion unter dem Namen
Ismael. Der Verein ist von Münchner Einzelhandelskaufleuten gegründet
wor­den, die keine »Agitations«-Waren handeln wollen, etwa keine sog.
»Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm keimtot
konserviert sind).

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Project: »Ad Fair«. Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer
Herkunft, die vielen Fairtrade-Käufern von ihren Anti-Star-Fotos auf
Verpackungen bekannt sind, schalten direkt auf den Verpackungen
Gästehausangebote, Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Sowie für das dritte Projekt: »Raumfahrernahrung«. Ökologisch
exportieren wollen nicht nur Bauern aus Afrika und Südamerika und damit
nur noch getrocknete, geräucherte, gepökelte, kandierte, eingelegte
oder
natürlich haltbare Lebensmittel in unverarbeiteter Form.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins
EU-Par­la­ment,
organisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Punjob. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fetischisierungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Kabul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des afghanischen
Stam­mes­­fürsten
und zwischen der Urform des Tempels als deren weiter­lebenden Büros in
Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind Pakistaner oder Inder mit
doppelter Staatsbürgerschaft? Dann beschreiben Sie Tempel in Indien als
Versicherungsfirmen. Und zeigen Sie anhand von Proto­kollen von
Parlamentsdebatten in Afghanistan, Pakistan und Indien an geeigneten
Fallbeispielen erzieherische und künstlerische Ge­setze auf.




On 12/01/22 21:24, Posthoernchen wrote:
posthoernchen
30.6.2021 || Nußsprung 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Paranoid Schizophrener kriegt Recht: Gasabrechnung in Kilowattstunden
lässt Betrug unzumutbar vermuten

München. Sein Anwalt hatte Peter Kubik von einer Betrugsklage gegen
seinen En­er­­gie­­­versorger abgeraten: Wenn kein konkreter
Betrugs­verdacht be­stün­de, hätte eine Klage keine Chance. Nun hat
Peter Kubik mit seiner Klage wegen Vertragsbetrug doch Recht bekommen.
Die SWM dürfen Gas nun nicht mehr in Kilowattstunden ab­rech­nen.

Dem Richter Johannes Spezal zufolge erzeuge die übliche Ab­rech­nung
der
gemessenen Kubikmeter Gas in Kilowattstunden dem Vertrags­kun­den
grundsätzlich und wesentlich Psychoterror.
Dem Kunden werde bei der Turnusabrechnung seines Gas­ver­brauchs wegen
der unregelmäßig schwankenden Brennwerte ein ihm unkal­ku­lier­barer
Preis aufgezwungen, bei dessen Berechnung dem Kunden ein Umstand
aufgenötigt werde, unter dem ein weiter­gehender Vergleich zwi­schen
den
SWM und dem Kunden nicht nur angedeutet werde, son­dern auch notwendig
werde, inso­fern die Umrechnung über oft mehrere Brenn­werte
unvermeidlich undurchsichtig und unnachvollziehbar sei.
In der rechnungs­wesent­lichen Ermittlung eines Vergleichs zwischen
den
SWM und dem Kun­den werde die Form der Abrechnung somit ver­aus­maßt
und
ein anderer Vertragsgegenstand illusionär und illegal er­mit­telt,
wofür
denn dann, ob ein Extrapreis oder ein Minuspreis, zu zahlen wäre, was
regelmäßig irrtums­anfällig und bedingt aktuell ver­an­schlagt werde.

Die Umrechnung der gemessenen Kubikmeter Gas sei von einem Brenn­wert
abhängig, dessen Schwankungen für den einzelnen Kun­den nicht
überprüfbar und nicht nachvollziehbar seien. Auch wenn Schwank­ung­en
des Brennwerts zu einem einheitlichen Tur­nus­­preis aufgerechnet
wür­den, müsste dennoch jeweils der Zähler abgelesen werden, weil auch
der Verbrauch zwischen zwei Zähler­ablesungen nur durch­schnitt­lich
errechnet werde, denn sonst wür­den beide Durchnittsrechnungen
vermischt.

Die SWM hatten gegen den Verdacht auf Sonderpreise argu­men­tiert, daß
sie schon des Aufwandes wegen nicht einzelne Kun­den zu
ver­schie­d­enen
Brenn­werten abrechnen könnten und nie­man­dem höhere oder niedrigere
Gaspreise machen würden. Dem Rich­ter Spezal zufolge hät­ten die SWM
mit
dieser Argumen­tation das Problem verkannt und die Klage verfehlt:
Alleine die Erregung eines Verdachts und die Er­zeu­gung eines
Verdachts­­moments wären schon je nach Metier Leistungen bzw.
Leistungsverluste, die aber in jedem Fall Aufwand erzeugen und den
Han­del trügerisch verstellen würden.

Die SWM hielten erfolglos dagegen, daß dann auch viele Werbung
il­legal
wäre. Aber Werbung würde nicht ihren eigenen Betrug an­deuten und sie
würde nicht wesentlich mit Vertragstexten arbeiten.

Das Gericht ließ auch diejenige Verteidigung der SWM nicht zu, man
hätte
nur Richtlinien der EU zur Vergleichbarkeit von Strom und Gas
um­gesetzt. Für eine Vergleichbarkeit der Preise von Arten von
Energie­trä­gern wäre keine direkte Abrechnung in einer
Vergleichs­dimension erfor­derlich, sondern es würde eine zusätzliche
unver­bind­liche Aufr­echnung benötigt. Das EU-Recht sei im Sinne des
Verbrauchers auszulegen und entsprechend neu umzusetzen.

Die SWM als Gasnetzanbieter sind nun verpflichtet, jeden
Gas­ver­sorger
direkt in Kubikmetern abzurechnen, und Gasversorger dür­fen nur mit
dem
Gasnetzanbieter die Preise der schwankenden Brenn­werte oder der
schwankenden Gasdichte aushandeln, und auch die anderen
Gas­ver­sor­ger
müssen ihren Kunden verbindliche und kalkulierbare Turnuspreise
weitergeben.

Der Richter Johannes Spezal warnte im Urteil davor, die Psycho­technik
solcher Vertrags­modelle lasse sich nicht sozial nutzen. Man dürfe
keinen Verdacht streuen, auch nicht gegen sich selber, und es ließen
sich damit keine anderen wirklichen Verbrechen erwischen, sondern nur
tatsächlich andere ermitteln. Lobend schloß Richter Spezal, daß mit
der
Klage dem Ablasshandel und dem Schwarz­markt kein Raum mehr gegeben
würde. Derartige Paranoia sei aber nicht immer ein Anzeichen eines
irgendwo versteckten Be­truges, und umgekehrt aber eben auch nicht
immer
ein An­zeichen irgendeiner »versteckten Leiche« oder eines Handicaps.



posthoernchen
4.11.2019 || Nußsprünge 14.2.2020 | 11.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
Gülledüngung Bald Passé: Zwischen Lengries und Bad Tölz wird mit
Ökogas-Reaktoren experimentiert

Isar. Der Gestank nach Gülle grundiert die Herbstluft in beiden
Städten.
In der Bahn­unter­führung von Leng­gries leckt die Kuh Emmy auf der
Graffiti-Wand aber Sprühlack aus den Nüstern.
Schon bei Bad Tölz setzt die Isar einen bräunli­ch­­en Film auf
Strandkiesel. Bei Buchen­hain wächst dick Moos an Felsbrocken am Ufer.

Es wird experimentiert, und die wenigen Öko­gas-Reak­­toren können
nicht
allen Dünger aus den Vieh­­­höfen der Isarauen aufbrauchen.
Noch beharren viele Bauern auf Gülle-Düngung. Bis an die Ufer der Isar
wird der Dünger un­ver­mis­tet ausgebracht.

Im Klärwerk bei Wolfratshausen wird mit Sicker­­­filtern versucht,
weniger geiles Klär­wasser in die Loisach zu pumpen. Sterili­sierte
Kom­post­erde aus Bioabfall­sammlungen kann nach der Sickerfilter­ung
als Dünger genutzt werden. Untergemischter verfaulter Klär­schlamm
soll
zu­sätz­lich Insekten an­locken. Einzelne Höfe filtern und vergären
au­tark Sedi­mente aus Abwasser zur Ökogas-Her­stel­lung in
heizofen­großen Reaktorzellen.

Die Einnahmen aus den schwankenden Preisen des Kilowattgases der SWM
waren vor­nehm­lich in die Forschung an Ökogas-Reaktoren
sozial­öko­nomisch investiert worden.

Die EU-Vorschrift zur Vergleichbarkeit der Ab­rech­nung von Strom &
Gas
wird demonstrativ reni­tent umgesetzt, und Gas nur noch in
Kilo­watt­stunden abgerechnet, wobei die Preis­fak­toren der
Um­rech­nung in Kilo­­watt­stunden, Brenn­­wert und Gene­rator,
ver­heim­licht und fingiert werden.

Kalkwasserempfindliche und kneippende Bade­gäste müssen sich also noch
Jahre ge­dul­den, ehe im Winter wieder in der Isar gebadet werden
kann.



posthoernchen
11.12.2019 || Nußsprünge | 15.2.2020 | 25.4.2020 | 23.5.2020
| 13.8.2020| 25.8.2020 | 12.1.2022
Die bessere Hälfte der Welt
SWM verleihen Preis für den besten Punjob:
 »Assad Of Munick«

München. Die SWM wollen sich mit einer Preisverleihung für den
Ökowatt­betrug entschuldigen. Der »Assad of Munick« geht an Projects,
die einer rechnungswesentlichen Zersetzung des Vertragsrechts und des
Handels mit Wortwitz und Poesie entgegentreten, oder einer
des­informativen Durchsetzung von Netzwerken.

Die Krawalle in Köln zu Silvester 2016 seien ein Beispiel für die
andere
Art Motto-Event, wehrte ein Pressesprecher der SWM Ver­gleiche ab, zu
denen außer der Politik der Kölner Bahnhofs­führung, der Israelboykott
geführt hätte, mit dem überall im Land nicht­teil­nehmenden Kunden
Marken- und Warennamen daten­klauend zer­setzt worden seien. Die
Per­mutation der Silben von Fremd­­wörtern wie in »Colony Co-Lone So
Long!« sei außerdem typisch für Plakat­werbung, deren Geldwege oft
geldwäsche­verdächtig wären, sowie für Bettlerbanden, die im Handel
mit
Design- und Luxusartikeln eine Art Zoll erheben würden.

Den ersten Preis, die gesamten EU-EE-Fördermittel der SWM eines
Rechnungs­­jahres als Startkapital, erhielt das Project
»Öko­watt­strand«, das Gülle und Klärschlamm vergären und das
gewon­nene
Gas in Gasflaschen ausliefern will, zusammen mit dem Project
»Öko­­gas­reaktor«, das in mobilen toilet­ten­ka­bi­nen­große
Reaktoren
aus­gesiebte Abwassermasse vergären will, bei de­nen das gewon­nene
Gas
in Gasflaschen abgefüllt werden kann.

Den zweiten Platz, einen ARGE-Agentur-Vertrag für Billiglohnkräfte aus
Syrien, erhielt der Verein »Anti-IS« e.V. für sein Project:
»Iss-Supermarkt«. Die Rechnungen neu verpackter Lebensmittel aus
ara­bischen Ländern können als Spenden bescheinigt werden, um mehr
Gelder für eine Heimkehrer-Siedlung in Syrien zu sammeln. Die
Ver­packungen werben mit Fotos und mit kurzen Essays über die
histo­rischen Kibbuzim vor 1948 in arabischer, hebräischer, und
deut­scher Schrift jeweils auf Deutsch für eine zivile Landnahme und
Rückkehrvorbereitung und damit für ein syrisches Zion unter dem Namen
Ismael. Der Verein ist von Münchner Einzelhandelskaufleuten gegründet
wor­den, die keine »Agitations«-Waren handeln wollen, etwa keine sog.
»Pellestein«-Kartoffeln (meist Bio-Kartoffeln, die in Lehm keimtot
konserviert sind).

Den Preis erhielt der Verein »Anti-IS e.V.« auch wegen seines zwei­ten
Project: »Ad Fair« Besorgte Bauern meist
süd­ameri­kanisch-indianischer
Herkunft, die vielen Fairtrade-Käufern von ihren Fotos auf
Verpackungen
bekannt sind, schalten direkt auf den Verpackungen Gästehausangebote,
Ferienarbeitergesuche, und Grund­stück­­verkäufe.

Den dritten Platz und Förderpreis, eine Studienreise ins
EU-Par­la­ment,
organisiert von der JU, erhält das Ghostwriter-Project von
Post­hoern­chen »Punjob. Kartellbildungsgesetze und
Schau­prozess­ge­setze als Fetischisierungen der Gesetzgebung, anhand
von Debatten in Parlamenten zwischen Kabul und Deli.« Zwischen der
Ein-Mann-Eine-Institution-Institution des afghanischen
Stam­mes­­fürsten
und zwischen der Urform des Tempels als deren weiter­lebenden Büros in
Indien herrscht im Punjab Krieg. Sie sind Pakistaner oder Inder mit
doppelter Staatsbürgerschaft? Dann beschreiben Sie Tempel in Indien
als
Versicherungsfirmen. Und zeigen Sie anhand von Proto­kollen von
Parlamentsdebatten in Afghanistan, Pakistan und Indien an geeigneten
Fallbeispielen erzieherische und künstlerische Ge­setze auf.








--

posthörnleinklackern. Das E >> Magazin nach dem Motto: »fake news as fake news«.

Das Werbeorgan der            
Chercheling: Beratung         

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Rubriquen:

.|.|. Die Nachrichtenpolizeianzeige

Zeitung, die davor davon schreibt.

 

Die bessere Hälfte der Welt (only online on googlegroups yet)

Die Gute Nachricht. Oder die Frohe Botschaft. Der Biedere Markt. Die Warenstiftungswerbung darauf.

Politisch korigiert (only online on googlegroups yet)

Der Verstand des Kategorienfehlers ist der Verstand des Fehlers manchmal. Bei den verwunderlichen Listen von Suchergebnissen der Suchmaschine »Google« fehlen Kantianern gesonderte Kategorien und speicherbare Verzeichnisse, Blekko (nach Wikipedia 7.10.2021: Abgeschaltete Suchmaschine, die alle Nutzer zum Mitsortieren der Suchergebnisse eingeladen haben soll, und bei der man mittels engl. sog. slashtags im Eingabefeld Kategorien von Titel- und von Text-Wörtern trennen könnte).

Die Agentur der Wissenschaft

Wenn der Lehrer aber nicht nur noch forscht, sondern selber erforscht wird...

Culture Clash (only online on googlegroups yet)

Es scheppert in der Mülltonne des kulturwissenschaftlichen Historikers.

Overbombing (only online on googlegroups yet)

Wählt den Winkel-Zug! Wählt den Wählt-Krieg. WÄHLT den Winkel-Zug. WÄHLT den Weltkrieg. Wollt ihr einen totalen K r i e g. Kriegt ihr tot allen Krieg.

Das Gedächtnis des Germanischen Elefanten Hannibal (only online on googlegroups yet)

Augustin ist dumm, weil er gebeichtet hat, anstatt zu bekennen. Augustin ist dumm, weil er bekehrt hat, anstatt zu gestehen. Augustin ist dumm, weil er sich vergangen hat, anstatt zu begehen. Gedächtnis ist Tröten, wenn Fasching ist.

Siebenschläfer (only online on googlegroups yet)

Fremdbestimmungswahn und Beeinflussungswahn sind selbstverständlich Behandlungsgründe, und keine Behandlungswirkungen. Von Aufträgen zur Besserung des wunderdrogenunverdächtig sperrend behandelten Gehirnbotenstoffwechsels reden in der Psychiatrie weder Ärzte noch Patienten, aber alle meinen immerzu dasselbe.

Schatten Seiner Selbst (only online on googlegroups yet)

Die Karikatur.

The Great Brother (only online on googlegroups yet)

Hat jemand meine heimlichen Lauscher meine Erhörer anspielen GESCHAUT? Als der bewusste Gott der Belagerer größerer Brüder Fernsehprogrammskizzen für deren unbewussten Gott.

In Orwells Arche (only online on googlegroups yet)

In Orwells »1984« sind Richtigstellungen in Zeitungsarchiven der Informationsimmaterialisierung verdächtig, sind aber prozessanalytisch, textgeschichtlich oder kriminal eigentlich nicht interessant gewesen, vom Beschattungsprofil, von der Abschottungsdichtung oder von der Abschirmungstechnik her, aber als Vereinnahmungen eines Autors mit Künstlernamen durch und in den Nominierungen seiner Kritik und Rezension, die Orwell, geborener Blair sonst in einer seinerseits eigenartigen Ausführlichkeit und Ausformbarkeit der sonst eher kollektiven Gegenarbeit von Leser und Schreiber hätte einbüßen müssen, der seinen guten Namen wohl bewusst auffällig eingesetzt hat auf eine Zusammenfassung seiner Erzählung in den Buchrezensionen der Tageszeitungen, mit denen er zuvorderst vor der Paranoia einer tatsächlichen Archivwäsche gewarnt haben muss, gemeinsam mit der Psychiatrie, als ein großer Bruder, der aber wiederum in seiner Erzählung noch ein Buch veröffentlicht, vielleicht den amerikanischen Comic »Hellboy«, der mit seiner Verfilmung noch spät nach 1984 vor Kalk und vor trockener Haut und vor dünnem Haar und vor dem kosmetisch-industriellen Komplex nur fantastisch warnen kann, und die schönen Brunnen der Proben des klaren Leitungswassers dazu als eine Art riesiges Altarblutbecken sakralisiert, der aber doch niemals und keinesfalls in Fleisch und Blut brennend und tosend einen Psychiatrisierten in seiner ersten eigenen Wohnung zur Miete bei seinem großen Bruder aus protestantisch aktivem Elternhaus auf der Internetzseite der Tageszeitung vor dem *Heimcomputer* lange Zeit immerhin raunend unspezifisch vor den Rückständigen wie vor den Überfliegern abgeschattet hätte, bis zum Kauf und zur Retoure eines gebrauchten *P.C.* zum Schneiden eines neuen eigenen Films, anstatt mit seiner Stimme zu warnen vor den täglich frischen hintergrundlosen und geschichtslosen und sprachgeregelten und verschlagworteten nichtamtlich meldeberufenen Tatsachenbericht-Formaten von wie über oft ungesetzlich und unkirchlich Getaufte, der nicht mehr weiß, ob er »1984« im Sommer 2009 noch auf Station in Haar oder nach Entlassung gelesen hatte, oder woher ihn seine gedankenvorlesende und traumtelefonierende und familienbild- und frauenbildmalende und kopfhinhaltende Mitpatientin im Sommer 2010 so bewusst angesprochen hatte, »Und dann geben sie ihm die ganze Schuld...«, auf das unter dem Verbot ihr Zuschauer oder Mitspieler zu sein, spannungsgeladene System einer Puppenbestrafung im Namen des großen Bruders Jesous Christous, deutsch etwa Johler Schmiere, wie er aber in seinem theologischen Traktat »1948 und das Christentum« von August 2009 den Parteitags-Austausch der Zentral-Eigentümer auf den großen Bruder - wie einer Fernsehmagazin-Kritik vermutlich - Stalin dem Puppenbedankungs-System in der Bekehrungs- oder Entschuldigungs- oder Genesungs-Szene der Pfingstler verglichen haben soll, und noch nicht mit der Hochzeitsgesellschaft aber erst der zweiten Frau des Witwers Orwells namens Brownwell in einem Lungensanatorium in London kurz vor dessen Tod.
Hätte Orwell das »Hypertextprotocol« *performen* können, ohne diesen Namen zu kennen und lange vor der Fertigung dieser auflagenunabhängigen und leitungsroutenunabhängigen und frei bewerbbaren und verzeichenbaren Form der schriftlichen Publikation mit Textverbeitungsprogrammen nicht nur für Bildschirmdrucke?
Hat sich auch Orwell für seinen Archivbrunnen vorwerfen lassen müssen, auf seinen Namen einen typischen Selbstläufer zu seiner Vergötterung installieren zu wollen?
Hätte er vor jeder elektronischen Absendung als eigener Verteiler und einsamer Schreiber einen Probelauf eisern durchgeführt, vor jedem finalen Knopfdruck?
Hätte man übrigens bei den allerersten Tageszeitungen mit landesweiter Massenauflage jeden Abbonenten unter Strafe stellen sollen, wer nicht auch selber ausschneidet, sammelt, ordnet und forscht?
Die Nußsprünge. Die Nußschalensprünge. Die Nußsprungschweifbögen. Die Nußfallprallfederungen. Die Gehörntenohren.

Chercheling: Beratung zu Nebenprodukten in Produktionsverwandtschaften (only online on googlegroups yet)

In eigener Sache.


Dossiers:




Der Philosophische Salon (only online on googlegroups yet)

Im Sommer 2010 Planspiel für ein *Clubhouse* in einer Tiefgarage auf einem Spaziergang, mit meiner Therapie-Verlobten und Familienbild-Malerin aus der W.G.-Station für Helferkomplex- und Verschwörungsverdacht- und »Milieu-Therapie« »Soteria« in der Psychiatrie Haar.

Gastarbeiter und Gastwirtschaft (only online on googlegroups yet)

Fast-Food-Kette startet hauseigene Zeitschrift. Die kostenpflichtige Zeitschrift hat in jeder Filiale eine eigene Redaktion. Die Rubriken werden jeweils landesweit vorgegeben: Die Restauration (Freibühnenführer) | Schlepperpaket (Stellengesuche und -angebote von und speziell für Selbstzahlerasylanten) | Die Halbdeutschen in der Arche der Archaischen (Werbung & Veranstaltungen) | Das Gespenst des Königs im Palast (Zimmergesuche und Wohnungsgesuche von Asylanten) | Rücksiedlereskorte (Reiseangebote) | Herkunftsangabe (Nachrichten von Asylanten aus ihren Heimatländern) | Huren Und Luden Aller Länder Verheiratet Eure Spioninnen und Flüchtlinge Lieber (Kontaktgesuche von und für Asylanten und Asylantinnen) | Mischfruchtacker (Nachrichten aus der Gegend der Filiale) | Kopftuchsache Frackschöße (Dresscodes in fremden Ländern). | Matrix: The Game (Kritiken zu Fernseh- und Radio- und Kinoprogrammen in Heimatländern von Flüchtlingen). | Zweifachklassensprachschule (Ausgewählte deutsche Texte von Inhaltstoffangabe bis Bibelvers in lateinischer und in jeweiliger nichtlateinischer Schrift nebst Übersetzung).

Hausverwaltungsberatungsgesellschaft

Hausmeister suchen Hausmeister.

Der Packstation Supermarkt (only online on googlegroups yet)
Gelbe Karte

Der Packstation Supermarkt
empfiehlt ein zweites Fließband hinter der Kasse, Holzfassbier und Mineralwasser in 10 Liter Öko-Fässchen und Großpackungen frei Haus liefern und ein einheitliches archivierbares Internetzseitenlesezeichenformat als betriebsystemunabhängige *server-based Application* mit Anschluß für und Zugriff auf *Cookies*, *Storage*, *History* mit *Cache*

Stillebenobst und Geilsalat in der Globalsaison (only online on googlegroups yet) Grüne Karte

Für eine einheitliche Ausschilderung aller Lebensmittel jenseits von Bio-Öko und Geno-Nekro und diesseits von Werbeartikel oder Chemiewaffenvertrag: Saatgut, Ernte, Küche, Gifte und Dünger.

Schächte und Äste vom Stammstrecken (only online on googlegroups yet)

Spät aber ohne Doppeltunnel einfacher und arbeitslos multizentral zur Passagieraufkommensverdoppelung.

Das Schreien der Lampen. (only online on googlegroups yet)

Mondähnellaternen mit Mückentücke und Falterfallen, wenn die Sonntagschule mal selber zum Abendmahl gefastet hat? Läuterleuchten mit Pupilleneinschärfung und mit zu Haus guten 16 Stunden Hellsicht, wenn doch auch nicht jede Flasche grün oder braun werden muss? Aber in gedimmten U-Bahnen Leselampen über Fahrplänen und Leseecken statt Talglichtern und Schweißglanz? Deckenstrahler und Grellzonen statt Signaldetail und Kellerschattenkryptik? Kreisrunde Reflektorschliffdeckenplastik für einen Glimmrand auch im Hellen und dahinter ein Gleißlicht? Und gegen die Mondsucht Flitzröhrenlampen und Langblinktaktlaternen statt Facettenrand- und Winkelflächen-Leuchtkörper oder Funkelsternströmwasser als Laternenlampenschirme?

Der Ökowatt-Faktor-Betrug (only online on googlegroups yet)

Gas direkt in Kilowatt zu beliebig schwankenden Brennwerten und Zustandszahlen. Bald mit Vergleichswerten aus neuem Experiment-Aufbau: Ökogas-Motor gegen Elektro-Motor

Das Luke Sam Bourg Werbeplakatmuseum Für ein reeles Werbeplakatmuseum außer in Luxemburg, denn dort hat es keine Werbeplakate

Derzeit mit den laufenden Ausstellungen:
Ein pieksendes Gatter von Longinus' Format. | Konsens der Ikone! | Kein Pranger im Paradies! | Thekentapetenwelthandel. |
Die Gallerie vom Christlichen Zoll. | Für Schnelle und Frische Neugierige: Bald verschwindende Fotos vom Reliquiensammeln. | Fitness-schlanke Spanner-Puritanerinnen. | Photographien des Westens. |
Szenenbilder für den Traum unglückseliger Schauspieler von ihren Zeugen. | Schirmherrschergefecht Eines Klammeraffen Mit Bildschirm Ohne Pascha Oder Mogul Oder Sultan. | Zielgruppe Amok. | Vor den Zug den Selbstmördern! Für sie hervor, in ihrer Schau aus ihnen hervor! |
*Activity* spielen mit Marktforschern | Heilige Kunst ist nicht verschanzt, sondern geschützt überpersönlich. | Kann auch ein Künstler enteignet werden? | Wie der Adam-Preis für Neologismen verliehen wird? |
Das Kongeniale Genie aus dem Ingenium heraus UNschalten. | Im Winkel des Holograms. | Lügen sind wie Farben. | Pointillismen der Nähe. |
Der Farbdruck brachte den Frohsinn in die bunte Runde. | Die neuen Schichten der flachen Hierarchie. | Die Zielgruppe kann hinter dieser Szene unsere Stimme *ersehen*. | Die Konkurrenz der Passanten. |
Wenn Für Zigeuner Sonderangebote Fallen Sind, was Sind Dann Werbeartikel Für Polizisten? Und Was Sind Dann Händler Überhaupt Für Zigeuner? | Entschmierte Entscheidungsweichen für Pegelstrichraucher und -raucherinnen inhalationsanft und schwachdosagiert preparierten Perfekttabaks. | Kaufkraftdamm. | Fasten mit Prometheus. |
Aber noch keine Raubwerbung machte Schleichwerbung. | Ohne Standesbeamten und mit Kuppelei freier und mit freieren Trauzeugen nach Zugkunft Bahnhof! | Globalisierung der Privatsphäre. | Kleinlasterverfahren vor den Toren der Stadt. |
Achtung! *Browser*- Landung mit Schutzschild und Verdrängungsdampf, und Strahlenkanonen. | Beim »Beamen« wird das Modell selbst zum Modell. | Kostenloses Bildschirmkater-Weibchen mit kostenlosem Bildschirm. | Das Perfekte Modell aller vermiedenen *Flirts* und ein *Flirt* mit einer Werbedesignerin dazu. |
Die gerettete Haut jener Wand, an der sie die Wand mir nicht allein für mich spielen hätte wollen. | Ist für dich an der Tafel mit Modellen die Hölle wesentlich pornografisch? | Unterschwelligen Reizwäsche. | Modelle für die Psychoanalyse der Prominenten. |
The Make Up Faces Mirror. | Gesichtsplastik der Leisen und Stillen Grimasse. | Die Askese-Theorien von Drogeriemarktverkäuferinnen. | Der versteckte Steckbrief. | Ist der Stroeer so? |
Vor-Kopernikanische Barrieren und nicht-analytische Meme a priori bei der Kant-Lektüre (Es gibt meinen Verstand und meine Anschauung auch für mich aber nicht nur für mich: »Kritik der reinen Vernunft«. Es gibt Gott nur, insofern ich sittlich handele, d.h. göttlich handele: »Kritik der praktischen Vernunft«).

 
Kartina. Visitenkartenbonmots und vermutlich Tarotarkanas einer Therapie-Verlobten.
 

Bisher unveröffentlichte und ausspionierte Sammlung von Gedichten seit November 2017 auf die schon seit 2015 gesammelten verdächtigen Sprüche von drei Jahre älterer Mitpatientin aus Psychiatrie Haar zur Dokumentation der Wandlung der Bedeutung ihrer mitunter bedrohlichen und beleidigenden Botschaften und zur Unterscheidung ihrer so offenbar wie womöglich feindseligen Projektionen von auftrags- und planmäßig injektiven oder sondierenden Desinformationen, sowie zur Verwahrung gegen die durch sie mitunter unterstellten und angezogenen eigenen Projektionen und zur Kündigung der von ihr beanspruchten spiritistischen und konkretistisch telefonischen Vormundschaft.

Anzeige und Klage wegen nötigender Verleumdung und beleidigendem Vormundschaftsbetrug und verschleierter Hurerei unaufgenommen, scheint meist gedeckt und entschuldigt zu werden als Therapiepatientin, wird aber nicht zur Entschuldigung und Klärung bei mir und zwischen uns verpflichtet, gegen eigenen Anspruch auf Rechtmäßigkeit und Staatlichkeit selber andauernd bedroht und erpresst auf Narrenfreiheit mit Enteignung und Entmündigung, zwar angeregt Streitsachen und Konfliktsachen aufzunehmen und anzugehen, aber zur Verteidigung von therapierelevanten Bekannten als gegen wiederum deren Verschimpfung die als paranoid wahrgenommen wiederum als Angriff sachlos und grundlos, welche sie zu einzelnen Aktionen und Sprüchen zwischen 2010 und 2016 hinterhältig ausgekundschaftet und anvisiert hatte.

Im Sommer 2017 Absetzung von Neuroleptika erstmals ausschleichend und geglückt, seither fleischlose Kost, Rauchen aufgehört, nervlich unterstützt von einem täglichen Bier, später stattdessen zwei alkoholfreie.

Versuch bedrohliche Stimmen als öffentliche und allgemeine Beleidigung und Verleumdung dingfest zu machen mit Karikatur der nutzlosen Proforma-Rattenjagd im November 2017 offenbar allerseits als Gegenangriff und Frechheit und Fallenschnappen verrufen: Hausverwaltung und albanischer Hausmeister decken sich mit Gegenplakat gegenseitig auf immer nur eine einzige überfüllte Tonne erfolgreich.

Verirrter Gasalarm wegen Trocknerabgas aus dem Keller im Juli 2017 gegen Nachbarn leider Entglaubigung in Ruhestörungsbeschwerde und Notruf seit deren Vergraulungsaktionen 2013. Im Spätsommer 2017 neue Vergraulungsaktionen durch Nachbarn.

Nach ausgelaufener Einladung im November 2017 gleichzeitig Mieteralarm und Streitschrift an Brüder und Eltern, Dringlichkeit verdeutlicht mit beispielhafter Psychotik aus abgewiesener Einladung an Mitpatientin und damit auch erste Nachricht zur Verlobung, dennoch allerseits abgewiesen.

Daher Kündigung der Miete bei 10 Jahre älterem Bruder Ingo, außerordentlich begründet gekünstelt um unterlassene Hilfeleistung im Nachbarstreit und Hausmeisterstreit und Vertragsbrüchigkeiten herum als wegen unter seiner vermutlichen Lüge von der erzwungenen Wohnungshilfeleistung psychiatrieartig pseudo-therapeutischer psychoterroristischer Wohnbedingungen, argumentativ gleiche Psychologie wie gegen Proforma-Rattenjagd, bisher verweigert Bruder und Vermieter Gespräch und Bündnis.

Unter seit März 2018 neuen Nachbarn der Drohbriefaktion »Prince Ritzinger c/o Schneider« Streit um Wohnungsdarlehen auf Arbeitslosengeldmiete abgebrochen und vereinnahmt, Bürgschaft arbeitslosenrechtlich verboten, Bruder als Treuhand ebenso, Verleugnungen durch Bruder und Vermieter von Nachbarstreit und Hausmeisterstreit bevormundend und demütigend und ermüdend, vermutlich methodisch, auf pseudo-normal, Rollentausch mit Schizo, Buhmann, Saubermann, jedoch keine Ermächtigung oder Hilfe etwa gegen den schon seit 2013 aktivistischen Hausmeister, Verleugnung und Verharmlosung von Lauschangriffen und Belästigungen durch Nachbarinnen und Nachbarn, Stattgabe von Verleumdungen.

Fehlerhafte Kündigung dennoch vorerst zurückgenommen im Sommer 2021, Bruder lehnt Kauf einer neuen Eigentumswohnung ab, Wohnungssuche 2021 und 2022 wieder aufgenommen, über Internetzportale, erfolglos, Kündigung von *Newsletter* angenommen im Sommer 2022, die von älterem Bruder und Cousin nachträglich zu 2018.

Im Streit außerdem mit zweiter Frau des Bruders und Vermieters und Diplom-Informatikers Ingo seit Muttertag 2017, einer Arbeitsagentin, Trauungsfest 2014, vorherige Frau ursprünglich arbeitslos, geschieden zum Ende der Verlobung mit Mitpatientin 2010, deren Bruder angeblich auch arbeitslos und ein Kind mit einer Arbeitslosen, eigener Heiratsbetrugsverdacht gegen die geschiedene Schwägerin seit ca. 2020, ungeteilt. Zu den Ehen der 10 und 11 Jahre älteren Brüder insgesamt nur äußerst spärlich und vieldeutig informiert. Frau von Vermieter und Bruder lässt Einladungen zur Beilegung der Streitsachen von 2017 zu Jahrestagen 2022 und 2023 absagen. Zu neuer Heirat des älteren von zwei Brüdern und Steuerfahnder Joel im Herbst 2019 nicht benachrichtigt, dessen Scheidungsehe deutsch-französisch, geschieden Ende 2016, Lymphkrebs-Chemo als routinemäßig in der Stillzeit des einzigen Kindes und Sohnes 2005, zuvor Schilddrüsen-Entfernung.

Seit erstmaliger Verständigung von Familienangehörigen im November 2017 per *E-Mail* endlich Raum erschlossen außer für Therapiepatientin für weitere wichtige Themen und Auseinandersetzungen, Übertragungen aus Streitsachen mit Nachbarinnen und Nachbarn und aus Scheidungen der Brüder vor Unterbringung in der Psychiatrie 2019 erkennbar, Einladungen zu Lesungen und Besprechungen allerseits ausgelaufen, Einlassungen von allen Empfängern vermieden. Ebenso nach Plakatveröffentlichungen für Nachbarn, bis heute.

Seit Sommer 2017 die lange unfassbar wiederholten und andauernden Visitationen zu ihren Sprüchen eindringlicher, seit November 2017, seit Karikaturenplakat wie seit *E-Mail* an Angehörige empörender.

Auch fremdländische Nachbarn drohen seit 2013 mit Auslauschung, dies erst seit Sommer 2017 nach und nach fassen können. Infiltration des zwischen Sommer 2017 und Winter 2022 ausschließlich genutzten Mobilfunktelefoninternetzes belegbar in manipulierten Internetzseiten, auch von Markenhändlern, falls nicht durch Spionage.

Während Mietkündigungstreit im Februar 2018 drei Geschäftsbriefe erhalten, die erkennbar Unterlagen zur Nachbarswohnung von neuem Bewohner »Ritzinger« an »Prince Ritzinger c/o Schneider« enthalten; ungeöffnet zurückgesendet; mit Beschwerde; Absender (SWM, Hausverwaltung, Notarbüro Lorenz & Schmidt) verleugnen Meldebetrug und Strafbarkeit, auf Postbotenfehler, die Wohnung gehöre auch einem »Schneider«, obwohl an den Namenschildern des Nachbarn damals »Ritzinger«, seither »Schwarz«.

Staatsanwaltschaft urteilt gleichfalls auf Postbotenversagen, beruft sich auf Hausverwaltung, Strafanzeige über das Grundbuchamt mit Auskunftsanträgen, wegen Verdacht auf Eigentumsbetrug und Bestechungsversuch im Nachbarstreit, ob Besetzung einer geschenkten Wohnung, mit Schilderung von Sorgen wegen Spionage, Rufmord und Enteignung, ohne Auskunft weitergeleitet, Bescheid der Staatsanwältin fehlerhaft an »Hans Joachim Schneider, geb. 1947«, ohne Vornamen irreführend, Vermieterstreit und Streit mit der Hausverwaltung schon angezeigt, Bescheid als vermutliche Fälschung und Drohbrief zurückgesendet und beschwert.

Kurz vor Bescheid Nachricht von Vermieter und Bruder, die Nachbarswohnung gehöre laut Urkunden der Hausverwaltung einem »Prince Damian Ritzinger«, dieser hätte geschrieben, hätte vorher kurzzeitig an eine Frau Schneider vermietet, tatsächlich öfters laute Unterhaltungen einer Frau in Begleitung aus dem Treppenhaus, vermutlich gezielt, die auch Gast von Nachbarn auf Nr. 14. Hausverwaltung in Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft sofort angezeigt, Hausverwaltung außerdem im Streit um Verschleppung von Bearbeitung von Haftpflichtversicherungsmeldung einer beschädigten Fassadenplatte durch diese und durch die Haftpflichtversicherung angezeigt, Gegenplakat der Hausverwaltung gegen Karikatur der Proforma-Rattenjagd erst 2021 in der Psychiatrie als Beweismittel einholen können, Beschwerden 2018 und seither unbegründet und knappst abgelehnt, bis heute mehrmals ergänzt und wiederholt, letzter Bescheid Anfang 2019 (StA I: 261 AR 2847/18, GStA: 22 Zs 2483/18 g).

Auch Grundbuchamt verweigert Auskünfte zu Nachbarswohnungen sämtlich, bis auf Auskunft zur eigenen Wohnung beim Vermieter und Bruder, diese ohne Blätter der beantragten Auskunft zu dessen Darlehen; Kündigung und Verdacht auf Vermieterterror gegen Bruder schon eingereicht, dennoch bestünde kein »berechtigtes Interesse«, daher unvollständige Grundbuchauskunft als verweigert und irreführend zurückgesendet und Zahlungsaufforderungen widersprochen, Irrsinn über den Dokumenten als solchen selbstdiagnostiziert und als Beweis angegeben; insbesondere »Grundrechtanteil« für Bestechung, »Miteigentumsgeschäft« für Betrug.

Seit März 2018 in der Gegenöffentlichkeit durch einen neuen Nachbarn und Aktivisten »Prince Ritzinger c/o Schwarz« im selben Stockwerk vereinzelte geschützte und teils auf aktuelle Ereignisse und Berichte andeutungsreiche Aktionen durch Gegenaktivisten und Nachbarn, Gegenwart der Belagerung durch Lauscher und Spioninnen auch oft gemütlich und spielerisch unterhaltsam, Verleumdungen mehr und mehr als Aufstellungen und Umzingelungen durch Nachbarn auch fantastisch eindrücklich, zur Dramatisierung mit ausgegliederten und entmündigenden Rollen vermutlich Stuhlkreise, Signalmanöver von Nachbarn mit Hupen, Rufen, Kreischen, ob als lästige Andienungen, oder ob als beleidigend vergleichende Gegenüberstellungen, Mimikry vor allem auf Brüder und Mitpatientin, auch Streitsachen jeweils verhetzend verausmaßt und zur Verteidigung und Mäßigung aufgestachelt, dabei immerzu und jederzeit, in Entspannung wie in Überlegenheit stetig gegenlenkend und zeitraubend, manchmal gezielte Stellungen auf verfängliche oder selbstbezügliche Widerreden, auch in die Rotation hetzend, Widerreden sämtlich unerhört und unaufgenommen, perfider Psychoterror.

Bis zu Internetzsuche 2021 Aktivist »Prince Ritzinger« nicht als Star der *Show* »D.S.D.S.« bekannt, für einen weiteren *Ex*-Fabel-Darsteller gemieden (nach Buchautor Dour Arthur in der Soteria 2011). Angebot einer eigenen Öffentlichkeit für

Seit Ende 2016 kolumbianische Nachbarin im Stockwerk tiefer einen Mitbewohner, beide ausgezogen Anfang 2018, seit 2017 Verdacht auf Spionage, vorher durch Fehlinfo von alarmiertem Nachbar mitverdächtig für Lauschangriff einer orgasmisch stöhnenden Frau 2013, dieser Nachbar 2016 ausgezogen, früherer Lauschangriff einer deutschen Nachbarin bis 2023 unbeachtet, diese unabsichtlich auch selber gedeckt, in Projektzeitung mit Offenkundigen Enten-Schlagzeilen zur Aufdeckung von Vergraulungsaktionen und Spionage von Nachbarn, seit Oktober 2018 auch mit Aushängen am Mülltonnenschuppen, fortlaufend und nachgiebig verbessert und ergänzt, erst im April 2023 (laufende Arbeit)Entdeckung der Verschwörung um denursprünglichen Lauschangriff einer anderen Nachbarin, Streit mit dem Hausmeister um Versperrung von Zählerkeller im Frühjahr 2018 erst in der Serie von 2021 wiederentdeckt, zum Artikel mit Thema der Nummernsymbolik der Zahl »18« erst 2022 Aufdeckung der Ursächlichkeit desersten Nervenzusammenbruches nach drei Tagen Hungerfasten zwischen den Jahren 2007/8.

Im Sommer 2019 Enten-Beschwerde und Falschzeugnis der Nachbarin Gordana Blazic durch Bruder und Vermieter weitergeleitet. Keine Bezugnahme auf Veröffentlichungen am Mülltonnenschuppen und Enten-Nachrichten gegen Nachbarn, auch nicht durch den Bruder und Vermieter, der vorbei an Betreuungsbehörden weiterleitet. Nachbarskinder Hussein dürften auch selber lügen, hätte ihr Fahrrad auf sie geworfen, mit dem sie den schmalen Gehweg blockiert, waren beim Wegräumen gestolpert. Verleumdung als jähzorniger Wüterich, Deckung der Nachbarin in Sachen Lauschangriff als Gedächtnisschwund verstellt. Damals entglaubigt wegen Wutabreagieren an Zimmertür in Wohnung wegen Nachbarsfeier im Winter 2017/18, dafür Racheakt von Nachbarn während Einkaufsgängen mit Einbrüchen von März-Juni 2018, von innen ausgefahrenes Türriegelschloß drei Mal zerschlagen, mehrmals repariert, zeitgleich Antrag auf Austausch aller Wohnungstüren durch Bruder und Vermieter, der Einbrüche und Nachrichten vor dem Betreuungsgericht verheimlicht. Unter Meidung von allen Seiten im März 2019 allerdings an Kellertür gegen hetzende und verfolgende Lauscher Wut abreagiert, und den streitsuchenden Nachbarn Blazic Junior im Treppenhaus stehen lassen.

Unangemeldeter Hausbesuch von Gesundheitsbeamten verpasst, die schriftliche und ausführliche Terminvereinbarung zu Treffen außer Haus und zu Sachen der Veröffentlichungen ablehnen. Im August 2019 beim Abbiegen in Kreisverkehr nahe Polizeiwache Beethovenplatz wegen Trunkenheitsverdacht festgenommen, aber polizeibekannt als wiederholt angehaltener bewusster Geisterfahrer auf den Fahrradwegen der linken Straßenseite, Alkoholtest verweigert, außerdem seit August 2018 im Strafprozess um Fahrradunfall bei eigenhändiger Zustellung von Kündigung von Gas und Strom mit einer SWM-Mitarbeiterin, erste Kenntnis zu Beschwerden der Nachbarn mit Unterbringungsbeschluß der Polizei erhalten (Betreuungsverfahren 2019: 716 XVII 5114/19, Unterbringungsverfahren 2019: 716 XIV 2032(L)), darin auch vorauseilende Beschwerden des Hausmeisters, der Gesprächen zu Sachen von Plakaten und Veröffentlichungen nach wie vor ausweicht, ebenso wie Bruder und Vermieter. Von Weiterleitung der Nachbarbeschwerden durch Bruder und von Betreuungantrag erstmals bei beantragter Akteneinsicht im Amtsgericht Linprunstraße im August 2021 Kenntnis erhalten.

Para-akustische Stimmen seit Sommer 2017 thematisierbarer, absichtslose Sinnsprüche angreifbar, aber nicht beantwortbar, auf Widerrede ausweichend, mit Reden interessierbar, dabei insbesondere gegen Richtigstellungen mitunter erbost Störungen, nach Verortung von Morddrohungen bei Pseudo-Rattenjagd und nach Karikaturenplakataktion im November 2017 eindringlich in der Wut auf Kerstin, deren Kanaillerien als Halsabschneidereien darstellerisch grotesk vorgeführt, austreiberische Eindringlichkeiten und ekelhafte Anliebelungen unerträglich, Stimmen später öfter ausgedehnter wiedergebend und absichtlich unaufgeregt bevormundend, nach gleichzeitiger *E-Mail* an Familienangehörige mit erster Nachricht zu Verlobung Sprüche von Mitpatientin insgesamt wichtiger und leidenschaftlicher, etliche Lieder, vermutlich außerdem von Nachbarn mitgeschnitten oder ausgelauscht oder diesen weitergeleitet oder ausgekundschaftet.

Zur Entlassung im Oktober 2019 beantragt Bruder und Vermieter heimlich Betreuung und erneute Unterbringung mit diesmal Zwangsmedikation, noch im Mietvertragstreit, wegen eigenmächtigen Anschluß des Schutzkontaktleiters aus Sanierung von 2013 als gefährlich (gegen Smog, unnütz, 2021 nachgegeben), unerwähnt ebenfalls: eigenmächtig gebastelte Zwischentür im Betreuungsantrag, aus Garderobengitter und Hakenangeln gebastelt, wegen wiederholter Einbrüche während Einkaufsgängen zwischen März und Juli 2018, diese dem Bruder und Vermieter im Frühsommer 2019 jedoch angezeigt, sowie den Beamten vom Gesundheitsamt, das jeden Schriftwechsel abgelehnt hatte.

Außerdem unerwähnt von Bruder und Vermieter: Streit um Kamin auch für das Abgas vom Gasherd und nicht nur von Wasserkessel für Heizung und Warmwasser, Nebenkosten einbehalten um Beistand zu erzwingen und Kosten zu decken, sofort vom Mahnungsgericht Coburg eingetrieben, Alleingang gegen eigenen Vermieter, verblendet und übertrieben in Gegenöffentlichkeit; seit Zählerkellerstreit mit Hausmeister 2018 irakische Nachbarskinder regelmäßig störend bei Schriftwechseln und Beschwerden bei SWM, wegen Preisfaktor-Betrug und für Saisonabrechnung ohne Überschneidung mit jährlichem Arbeitslosengeldantrag, pünktlich zur Kündigung der SWM im Sommer 2018 Werber der »Gaza Gas« im Haus. Keine alternativen Anbieter ohne Gaspreisfaktorbetrug, Kündigung aufgeschoben, Mahnungen jeweils einzeln widersprochen, Ende Oktober 2020 berufener Betreuer zahlt nach, seit Entlassung 2021 Zahlung unter Vorbehalt, siehe dazuSchreiben an die SWM vom 14 April 2022). Grillen am Fenster, Grillqualm aus dem Garten, Plakate mit Beschwerden dagegen 2022 auch Hausverwaltung zugeschickt, Beschwerden übergangen, auch in diesem Jahr. Albanische Nachbarn im Stockwerk tiefer attackieren seit 2021 bei offenen Fenstern regelmäßig unauffällig mit Deo-Spray und Putzmittel-Gas, länger ungewaschene Kleidung in Küche muffelt trotz abgeschalteter Gaswasserheizung nach Abgas.

Betreuungsgericht verlässt 2019 anstehende Beschwerden und Richtigstellungen gegen Beschwerden von Nachbarn mit neuem Aktenzeichen und übergeht begründeten Widerspruch gegen Ladung mit Polizeiabholung im Oktober 2020 als »zu umfangreich«, bis heute unablässlich beschwert, dennoch abgefertigt und verweigert (Betreuungsverfahren 2020/21: 716 XVII 1388/20, Beschwerdeverfahren zum Betreuungsverfahren 2020/21: 13 T 1617/21).

Gutachterin lässt Betreuungsverfahren zum Winter 2019 zunächst einstellen, zum Winter 2020 begründet sie Zwangsbehandlung auf Selbstgefährdung mit Lappen im Kaminrohr; damit war Luftsog durch Kamin gestopft, Gas nachweislich und auch dem Kaminkehrer bekanntlich abgedreht seit Sommer 2019, im Gas-Boykott für Herdkamin, dennoch von Kaminkehrer sofort gesperrt, der ebenfalls Richtigstellung verweigert; außerdem als wegen tödlich gefährlichem Hautekzem an Kehle (am obersten Hemdknopf), Kalkwasser und Parfumwaschmittel vermieden seit Sommer 2017, Waschmaschinen in Waschküche stinkend und Wäsche dort erfahrungsgemäß diebstahlgefährdet, Diebstahl von Waschlappen 2016 und 2017 nicht angezeigt; regelmäßiges Erholungsbaden an der Isar seit Sommer 2018, seit Winter 2018 flußaufwärts vor der Mündung der Loisach beim Klärwerk in Wolfratshausen, verfolgt (in Sachen angeschnitzter Pseudo-Biberbäume an »Stammplätzen«, bei der Polizei Wolfratshausen: BY1619-007444-21/0; abgewiesen bei der StA II: 43 UJs 1795/22 qu, Beschwerde bei der GtA: 403 Zs 618/22 b), bei Tagebuch und bei Gedichten auf Sprüche der Mitpatientin auch dort aufgelauert und belagert, seit 2021 Baden seltener, »Voralterung« inzwischen schwerer, keine Gesprächspartner außer Reden für Lauscher und gegen Spione, Persönlichkeits- und Stimmverfremdungen.

Den belagernden Nachbarinnen und Nachbarn im Sommer 2022 Applaus-*Samples* vorgespielt, die rufen Polizei, die mit Beschlagnahmung der Lautsprecher droht, Applaus nur noch im Zimmer gespielt, Schilder gegen die Psycho-*Sounds* von Ritzinger und gegen die Fiepstimmen von nebenan mit *Loops*, seit 2023 jederzeit Watte im Ohr, bald darauf, seit 7. März 2023 unaufhörliches Dröhnen angeblich von Kanalreinigung, auch nach Abzug von Kanalreinigungslaster vor dem Fenster in der ersten Juni-Woche 2023, Dröhnen folgt auch in den Park und nach Wolfratshausen an die Isar, Nachbar auf III.M springt mit Roller in seiner Wohnung, vermutlich auch deswegen Gas-Wasserheizung kaputt, Bruder und Vermieter verzichtet auf Anzeige wegen bebendem Fußboden, tauscht Gerät wegen Alter gegen neues aus, leugnet aber auch das in den Füßen spürbare Dröhnen.

Bekenneraktion von Mitpatienten zur überraschenden Wohnungshilfe durch Bruder in Haar 2012 bis 2022 undurchstiegen als Verspottung von eigenem Hilferuf an Mutter am Stationstelefon: »Hol' mich hier 'raus, Kerstin!«. Verdacht auf Anstiftung von Vergraulungsaktionen durch Nachbarn 2012 und 2013 durch Mitpatientin. Anspielungen der Mitpatientin und weiterer Mitpatienten auf Verschwörung untereinander schon 2010, diese Anspielungen und Streuungen schrittweise entdeckt erst seit 2018, schon vor November 2017 mehrmals in Briefen an Mitpatientin Austausch gesucht, seit 2011, auf entscheidende Streitsachen zu, unbeantwortet.

Im März 2022 nach Anschreiben und Telefonat mit Dame von der Betreuungsstelle »Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung« eingestellt (716 XVII 1233/22). 18. Januar 2023: wieder nach Anschreiben und Telefonat mit Dame von der Betreuungsstelle, diesmal trotz Beschwerde erneut »Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung«, auch bereits wieder dieselbe Verfahrenspflegerin bestellt (716 XVII 6430/22), als auf deren Anraten mit Bescheid und Beschluß vom 15. Mai 2023 wieder eingestellt, verweigerte Beschwerden mit Schreiben vom 22. Mai 2023 bei der Polizei angezeigt.

Grundlage für Fragen und Forderungen, diese in Offenen Briefen an die Mitpatientin und an weitere Mitpatienten seit 2018 stetig nachgebessert und aufholend, die in E-Mails an Familie, an ausgewählte Bekannte fast völlig, an Amtsgericht und Polizei, an einzelne Mitpatienten und Psychiater der WG-Station »Soteria« (an die Mitpatientin nur Druckausgaben, da ihre E-Mail-Address unbekannt) völlig antwortlos bleiben, und damit ganz leerig annahmslos, bis zur amtlichen Androhung durch deren gerichtliche Betreuerin, die würde Bitte folgen, Frau Pokorny möchte »keinerlei Kontakt« mehr, »auch wenn Ihre Briefe keinen zu beanstandenen Inhalt«, so auch zuvor auf den Umschlägen der zurückgesendeten Ausdrucke des Offenen Briefes zu ihrem Geburtstag im September 2020 »Lass uns in Ruhe, sonst verklage ich dich«, ihre Mutter »ungelesen zurück!!! da müll!« in gemeinsamem Umschlag, Betreuerausweis von Dezember 2015; andauernde spionagegestützt andeutungsreiche Passantenspiele auf Besorgungsgängen, seltener mit der Mitpatientin, sie einmal in Männerbegleitung am Bahnhof (kurz nach erstem Offenen Brief im Januar 2019), in anderer Männerbegleitung in der S-Bahn vorbeihuschend (Frühsommer 2019), an der Spitze eines Geschwaders (August 2021) vorübermarschierend (bald mehr in kommentierter Neuauflage der Offenen Briefe), reagiert jeweils bevorzugt auf Gespitzel und Gehetz zu ihrem Verbleib, weicht Angebot auf eigenes Publikum außer Dour und Ritzinger aus, macht sich mit Mitpatienten in Mienenspiel und Pose über Vorwurf der Spionage lustig, weicht Streitfragen und Aufrollungen aus, auch Nachbarn missbrauchen erfundene Schlagzeilen zur Deckung und zum Vergnügen, ebenso Sprüche der Mitpatientin, Imititationen auch ihrer Person, Nachstellung und Simulation von informatischen Konkretismen und Egoismen wie der bestellbaren Vertraulichkeit oder austauschbaren Persönlichkeit über jahrelange Auslauschung, und betreuungsgerichtlich befolgte Verleumdung, und über Verrat.

Zuletzt Treffen für einvernehmlichen Abschied an der Isar im Sommer 2016 trotz allem hoffnungsvoll, was von ihr verspielt und verhöhnt, in betrunkenem Zustand, bei sorgenvoll angebotener Übernachtung ebenso boshaft, danach Trennungswunsch überreizt als ihr wiederholt.

Neue Einladungen zur Aussprache und Grußbotschaften seither unbeantwortet. Rückfällig mit planlosem Besuch bei ihr im Februar 2017. Ihre Erzählung zwischen Tür und Angel bedeutungsvoll um Spitznamen eines dubiosen »ebay«-Verkäufers um damals aktuelle Retoure, diesmal schlägt sie einen »neutralen Ort« für ein Treffen vor, und gegen eine Selbsteinladung, 2016 sie zu ihrem Geburtstag zu einer selbstgemachten Pizza eingeladen, sie würde lieber etwas trinken gehen, Telefongespräch angefangen hatte sie mit »Ich bin sitt«, ihr abgesagt gehabt, man sollte sich nur dann in einem Wirtshaus treffen, wenn man sich auch nach Hause begleiten würde. Auch auf Einladung von Mai 2017 mit Treffpunkt und Uhrzeit und Themenliste für Gespräch bleibt sie fern.

Ihre Antwort auf neuen Antrag beim Picknick 2016, was sie eigentlich mit ihren Anratungen wollen würde, ob sie mich doch eigentlich heiraten wollen würde, »Wir passen nicht, Joachim«, zum Abschied aufgebrochen, zurückhalten lassen mit »Komm schon, Jocki!«, Spitzname aus Schulzeit ihr vordem nicht gebräuchlich, sie täuscht Brautkuss an, spuckt mir antäuschungsweise in den Mund, erstmals Juni/Juli 2021 verstanden als ihre Einlenkung mehr für den Flaschensammler, den sie abgewiesen hatte, der ein Glas Wein mittrinken hatte wollen, heute mehr für den vermutlichen Asylanten unter den Passanten an der Isar, mit diesem vor ihr damals verglichen, als diesen vereinnahmt; ansonsten als Heimzahlung ihrer Überrumpelung; außerdem auf Hörspiel »Kaffeekränzchen« der Fördergruppe »spuc« mit Schulkameraden und -kameradinnen im Puchheimer Culturcentrum (puc) um Gesprächstherapieprojekt in Irrenhaus, Jahr 2002, ihr bisher noch nicht vorgespielt.

Damals und bislang ihr späteres »Ich bin sitt« (sie, Telefonat zu Geburtstag 2016) noch nicht bezogen und auch noch nicht verständlich als Reue auf ihre quengeligen Fragen »Holst Du mir ein Bier?« und »Krieg ich einen Kaffee?« auf dem Weg zu ihr trotz allem angebotener Ausnüchterungsübernachtung, letztere bisher verstanden als bewusste Anspielung auf Arbeitsagent namens Biermann, ihr ungenannt, damals nur sehr selten Bier oder Wein, oder aber wegen eigenem Scherz »Rauch und sauf!«, beim Aufbruch vom Picknick 2016, auf ihre Bitte nach Feuer, nachdem uns einer der vielen Isargäste auf dem Nachhauseweg auf Kiff angesprochen hatte, insofern verständlich als ihre Klage gegen Ermunterung und Ausnutzung von legalem Substanzmissbrauch, »Ohne Wein bist Du nicht willkommen!«, im Jahr 2012, trotzdem eine Flasche von der Tankstelle geholt, »Der Wein ist Pisse!«; 2010 wischte sie auf Bitte um reinen Tisch ihren Tisch mit Putzlappen ab.

»Du rufst hier nicht deinen Vater an!«, unvermittelt, krankengeschichtlich bedeutsam zu Nervenzusammenbruch nach Hungerfasten zwischen den Jahren 2007/8 in Gedicht auf Bibelvers »Lass diesen Kelch an mir vorüber gehen!« in Rundbrief mit weiteren Werken per *E-Mail* an alle bis damals gesammelten Addressen; dieser ihr Spruch kurz bevor erstes und gebraucht gekauftes *Handy* klingelte, mit undeklariert auf Briefkasten in Frankfurt vorregistrierter »S.I.M.«, Anruf von Vater, wo man hausen würde, vor seinem Besuch von ihr verscheucht. Vater Funktechnikingenieur und mobilfunkkritisch, 2010 zu Anfang noch auf Station Mitpatientin zu Geburtstagsfeier von Vater eingeladen, sie überraschend doch gekommen, mitten in Streit und Wutausbruch gegen Eltern geplatzt, noch überraschender sie als längst zugesagt zu Tournee als Malerin und Dichter, vorher hämisch-hoffnungsloses Planspiel als Blenderei vielversprechend angegriffen, Vater: »Hochzeitsreise? (Schweigen) Dafür haben wir kein Geld«, Eltern kein Geld für Wohnwagen, anschließend kurzer Besuch in Ausstellung »Familienbilder« mit ihren Kunsttherapiegemälden in Niederlassung der D.A.P., polizeiliche Abholung wegen verspäteter Rückkehr auf Station, Verlegung, *Handy* von Mitpatientinnen ausgeliehen für Anrufe bei ihr, deren Verschwörung lange unfassbar und unvorstellbar, auch ihre Sondierungen, sie telefoniert bei Besuchen und Couchübernachtungen in den Traum und liest Gedanken, keine anderen Kontakte, auch keine gemeinsamen, außer ein fünf Jahre älterer Mitpatient von 2009, Wohnwagenwohner, Matthias Fuchs, und eine etwa 25 Jahre ältere Mitpatientin von anderer Station. Nach Entlassung mit Eltern zerstritten, Studium endgültig abgebrochen, Wohnungssuche, sie gibt ihre Lüge von angeblichem festen Freund Andi nicht auf, würde mit ihm *picknicken*, zu Vorstellung aufgefordert, täuscht Tage später unvermittelt und unverstanden pseudo-telefonisch Vorstellung vor, »Ja! Deine Frau!«, damals Vermutung auf ihre Hörigkeit oder Prostitution, ob ich den *Arthur* haben wollen würde, aber ein Freund ihrer Freundin Verena, der wäre Schauspieler, würde Nietzsche lesen wie bei einem Besuch auch ich, darauf später Schundroman durch neuen Mitpatienten und Buchautor David Dour, den auch selbst sie bei Neuanfang 2012 aber nicht näher gekannt haben will, auch ihm hätten auf Station ihre Wanderstiefel besser gefallen.

Dessen Lanzelot-Persiflage spielt im heiligen Land, Juden und Mohammedaner als hässliche Orks im Installations-Rundgang zur geliebten Göttin, beruft sich offenbar nicht nur auf ihren *Ex* Arthur und auf die Kerstin angebotene Tournee, auch auf deren Lüge, ihr Vater hätte eine Pension auf Borkum, dem ihr Hund hätte in die Scheidung folgen wollen, welcher später in die Isar gefallen und in einem Rotor verunglückt wäre, als Besetzung von Rügen, Hochzeits-Tournee 2010 spontan in Richtung Ostsee und Nordwald, Rotor Anspielung auf Neiße, Freudianer schon 2010 für abwegig, seit 2018 unter der Einmischung und Anwohnung durch vermutlich Rektalsex praktizierenden »Prince Ritzinger« ausgeschlachtet auf Kindermissbrauch, außerdem anti-trinitarisch gegen freikirchliche Eucharistie, erst seit kurzem aufgedeckt: ich hätte hauptsächlich als kirchlich psychotischer deutscher Mitpatient eigentlich mehr Polen zurück erobern wollen, Schwägerin deutsch-französisch, Pokorny demnach Polin, Fragen in offenen Briefen unbeantwortet.

Botschaft ihrer *Ex*-Geschichten jeweils auf Rücktritt von Heirat, 2010 als Facetten eines Verlobungsringdiamanten bezeichnet, 2019 in erstem offenen Brief als Flüche und Götzen, mittlerweile teilweise als Charakterbilder Streitsachen und Verleumdungen mit und durch Dritte zuordenbar. Mitpatient spielte sich 2010 erst am Telefon als Beschützer auf, empfiehlt nächstens Hure, auf Toleranz abgelehnt, Vergleich auf Übernachtung bei einem schwulen Bettler, Tage später bei Telefonat 2010 ihr »Ohne diesen Schwuchtel hätten wir es schon!« zusammenhanglos, fast 10 Jahre lang vergessen als ihr Schimpf auf mich nicht dem Gespräch mit dem Wohnwagenwohner und Mitpatienten Fuchs zuordenbar.

Eucharistische Formeln. (only online on googlegroups yet)

Eucharistische Formeln beim Vergessen von Botenstoffen, bei der Einnahme von Nervoesmachern gegen Realitätsverlust, und allgemein bei der Einnahme von Medikamenten gegen Krankheits-, Behandlungs-, Zuständigkeits-, Fähigkeits-, Anforderungs- Uneinsichtigkeit und der jeweiligen Konkretismen und Idiotien.

Der 30taegige Simplicissimus. (only online on googlegroups yet)

Vorbereitung einer Studienreise zum dreißigjährigen Krieg 2019. Dreißig Tage, Dreißig Kirchen, Dreißig Thesen. Von Hanau nach Köln. Von Advent bis Sylvester.


posthoernlein @ e.mail.de


Joachim Schneider
Leipartstraße 12
81369 München

Posthoernchen Nussschalen

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178.26.2023 (27. Juni)

 

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