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Geringerer Unterhalt wegen verheimlichtem Kuckuckskind

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Peter A.Riemann

unread,
Apr 3, 2012, 7:45:01 AM4/3/12
to
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/geringerer-unterhalt-wegen-verheimlichtem-kuckuckskind-393904

"Karlsruhe (jur). Hat eine Frau ihrem Ehemann heimlich ein Kuckuckskind untergeschoben, kann nach einer Scheidung dies zu einer Kürzung oder Streichung des Ehegattenunterhalts führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Ehemann wegen seines vermeintlich leiblichen Kindes jahrelang seine berufliche Entwicklung vernachlässigt hat, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 2. April 2012, veröffentlichten Urteil (Az.: XII ZR 137/09). Um die Kürzung des Unterhalts für die geschiedene Frau durchzusetzen, sei eine Vaterschaftsanfechtung nicht erforderlich, so der XII. Senat in seiner am 15. Februar 2012 verkündeten Entscheidung..."

Richtig so! Im Femifaschismus ist es seit Jahren Usus, dass die Mutter "heilig" und der Vater "böse" ist und zu zahlen hat. Millionen von Männern haben in den letzten Jahrzehnten für Kuckuckskinder gezahlt und mussten dennoch Unterhalt abdrücken.

Dabei ist das Unterschieben eines fremden Kindes ein Betrug, der einen Mann mehrere Hunderttausend Euro kostet.

Es wird also Zeit, dass die Betrügerinnen, die wissentlich einen Mann betrügen und ihm Kinder anderer Männer unterschieben, finanzielle Konsequenzen zu spüren bekommen.

Schließlich ist es ja schon soweit gekommen, dass ein Mann, gleichwohl wessen Schuld eine Trennung ist, immer der Verlierer ist.

Meiner Meinung nach ist das Unterschieben von Kuckuckskindern schlichtweg kriminell und müsste viel härter bestraft werden. Die Männer haben also noch lange für ihre Rechte zu kämpfen, bis kriminelles Verhalten von Frauen auch nicht mehr mit einem "Klapps auf die Finger" bestraft wird.

Meine Gruppe "Die Männerpartei":

https://groups.google.com/forum/#!forum/deutsche-maennerpartei

(Falls der Link nicht funktioniert, nehmen Sie diesen hier:)

https://groups.google.com/group/deutsche-maennerpartei?hl=de

Meine Gruppe "Femifaschismus":

https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!forum/femifaschismus

(Falls der Link nicht funktioniert, nehmen Sie diesen hier:)

https://groups.google.com/group/femifaschismus?hl=de

Meine Gruppe "Gegen die Frauenquote":

https://groups.google.com/forum/?fromgroups#!forum/gegen-die-frauenquote

(Falls der Link nicht funktioniert, nehmen Sie diesen hier:)

http://groups.google.com/group/gegen-die-frauenquote?hl=de

Kommen Sie zahlreich und diskutieren Sie friedlich über die nicht
vorhandene Gleichberechtigung in Deutschland.

Kämpfen Sie für mehr Rechte für Männer und Väter!

Prangern Sie Ungerechtigkeiten an!

Ihr

Peter A.Riemann

Friedrich Bartel

unread,
Apr 3, 2012, 10:55:02 AM4/3/12
to
Am 03.04.2012 13:45, schrieb Peter A.Riemann:
> http://www.juraforum.de/recht-gesetz/geringerer-unterhalt-wegen-verheimlichtem-kuckuckskind-393904

http://wikimannia.org/Kuckuckskind

"Theoretische Rechtsfolgen für die Täterin

Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie,
dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch
Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem
Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind
untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die
Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist.
...

>
> Schließlich ist es ja schon soweit gekommen, dass ein Mann, gleichwohl wessen Schuld eine Trennung ist, immer der Verlierer ist.
>
...

Sollte der richtige Vater nur ein geringes Einkommen haben, bleibt
der Scheinvater auf seinen Kosten sitzen, die ihm durch das
betrügerische Verhalten der Mutter entstanden sind.
... "

> Meiner Meinung nach ist das Unterschieben von Kuckuckskindern schlichtweg kriminell und müsste viel härter bestraft werden. Die Männer haben also noch lange für ihre Rechte zu kämpfen, bis kriminelles Verhalten von Frauen auch nicht mehr mit einem "Klapps auf die Finger" bestraft wird.

...
In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein
Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde.
...

... Seit dem 18. April 2008 können Männer, die Unterhalt für
Kuckuckskinder gezahlt haben, eine Vaterschaftsfeststellung für einen
anderen Mann erzwingen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe.[8] Das Gericht schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei
der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war.

Dadurch seien sie "faktisch der Willkür der Kindesmutter und des
wahren Erzeugers" ausgeliefert gewesen, begründete der BGH sein
Urteil.
...
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