Am 03.04.2012 13:45, schrieb Peter A.Riemann:
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http://www.juraforum.de/recht-gesetz/geringerer-unterhalt-wegen-verheimlichtem-kuckuckskind-393904
http://wikimannia.org/Kuckuckskind
"Theoretische Rechtsfolgen für die Täterin
Die Mutter weiß genau, wer als Vater in Frage kommt. Verschweigt sie,
dass mehrere Männer als Vater in Frage kommen, macht sie sich durch
Unterdrückung wahrer Tatsachen strafbar. Stellt sich in einem
Rechtsverfahren heraus, dass die Mutter dem Mann ein Kind
untergeschoben hat, müsste die Justiz ein Strafverfahren gegen die
Mutter einleiten, da Betrug ein Offizialdelikt ist.
...
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> Schließlich ist es ja schon soweit gekommen, dass ein Mann, gleichwohl wessen Schuld eine Trennung ist, immer der Verlierer ist.
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...
Sollte der richtige Vater nur ein geringes Einkommen haben, bleibt
der Scheinvater auf seinen Kosten sitzen, die ihm durch das
betrügerische Verhalten der Mutter entstanden sind.
... "
> Meiner Meinung nach ist das Unterschieben von Kuckuckskindern schlichtweg kriminell und müsste viel härter bestraft werden. Die Männer haben also noch lange für ihre Rechte zu kämpfen, bis kriminelles Verhalten von Frauen auch nicht mehr mit einem "Klapps auf die Finger" bestraft wird.
...
In der Praxis ist aber kein Fall bekannt, in dem eine Mutter, die ein
Kind untergeschoben hat, strafrechtlich belangt wurde.
...
... Seit dem 18. April 2008 können Männer, die Unterhalt für
Kuckuckskinder gezahlt haben, eine Vaterschaftsfeststellung für einen
anderen Mann erzwingen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe.[8] Das Gericht schloss damit eine Gesetzeslücke, die bei
der Reform des Beistandschaftsgesetzes von 1998 entstanden war.
Dadurch seien sie "faktisch der Willkür der Kindesmutter und des
wahren Erzeugers" ausgeliefert gewesen, begründete der BGH sein
Urteil.
...