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Hausi: Durchsuchungsbeschluss auf Vorrat

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Thomas Homilius

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May 7, 2020, 4:21:23 PM5/7/20
to
Wenn ich jetzt durch ein Telefongespraech mit einem investigativ
taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?

So ein Hausdurchsuchungsbeschluss kann noch bis zu 1/2 Jahr ausgefuehrt
werden. Ich mache nichts illegales, aber am meisten nerven wuerde mich
die Beschlagnahme meines Computers, den ich zum Arbeiten benoetige, ich
muss auch Rechnungen per Computerueberweisung bezahlen usw.

Kann ich den Ermittlungsrichter, der seine eigenverantwortliche Pruefung
des Durchsuchungsgesuchs der Staatsanwaltschft nicht richtig ernst
genommen hat, einfach anrufen und ihn bitten, er solle den Beschluss
wiederrufen? Darf er das ueberhaupt?

--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

Rupert Haselbeck

unread,
May 7, 2020, 4:40:09 PM5/7/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Wenn ich jetzt durch ein Telefongespraech mit einem investigativ
> taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
> auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
> bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?

Zunächst mal prüfen, welcher "investigativ tätige" Journalist das gewesen
sein sollte. Und dann nicht wundern, wenn sich das verwirklicht, was der,
sofern er echt sein sollte, herausgefunden hat.

> So ein Hausdurchsuchungsbeschluss kann noch bis zu 1/2 Jahr ausgefuehrt
> werden. Ich mache nichts illegales, aber am meisten nerven wuerde mich
> die Beschlagnahme meines Computers, den ich zum Arbeiten benoetige, ich
> muss auch Rechnungen per Computerueberweisung bezahlen usw.

Natürlich machst du illegales! Deine Verleumdungen zum Schaden deiner
Namensvettern sind noch immer im Netz zu finden! Es verwundert nicht, dass
sich das nicht jeder gefallen lassen mag.

> Kann ich den Ermittlungsrichter, der seine eigenverantwortliche Pruefung
> des Durchsuchungsgesuchs der Staatsanwaltschft nicht richtig ernst
> genommen hat, einfach anrufen und ihn bitten, er solle den Beschluss
> wiederrufen? Darf er das ueberhaupt?

Anrufen kannst du ihn vielleicht. Da er aber richtig entschieden hat, wird
das ebensowenig helfen wie ein Rechtsmittel gegen den Beschluss.

Bist du wirklich so blöd, dass du nicht endlich erkennst, dass du deine
Straftaten beenden solltest?!
Möchtest du denn wieder in den Bau einfahren?

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
May 8, 2020, 4:11:29 AM5/8/20
to
Am 2020-05-07 um 22:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Bist du wirklich so blöd, dass du nicht endlich erkennst, dass du deine
> Straftaten beenden solltest?!

Du beziehst dich auf:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2019/12/thomas-homilius-zufaellige.html>

Ich sehe da keine Straftat meinerseites.

> Möchtest du denn wieder in den Bau einfahren?

Ein Anderer wuerde jetzt bei deinen Aeusserungen die beleidigte
Leberwurst spielen, ich nicht.

Mal abgesehen von einer Verurteilung wegen Diebstahls in 2007:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2020/03/2006-verurteilung-wegen-diebstahls-am.html>
bin ich kein veruteilter Straftaeter.

Rupert Haselbeck

unread,
May 8, 2020, 5:30:10 AM5/8/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Rupert Haselbeck:
>> Bist du wirklich so blöd, dass du nicht endlich erkennst, dass du deine
>> Straftaten beenden solltest?!
>
> Du beziehst dich auf:
> <https://thomashomilius.blogspot.com/2019/12/thomas-homilius-zufaellige.html>
>
> Ich sehe da keine Straftat meinerseites.

Womöglich aber deine Opfer und der Staatsanwalt sowie der letztlich
entscheidende Richter

> Mal abgesehen von einer Verurteilung wegen Diebstahls in 2007:
> <https://thomashomilius.blogspot.com/2020/03/2006-verurteilung-wegen-diebstahls-am.html>
> bin ich kein veruteilter Straftaeter.
>

Offensichtlich aber arbeitest du mit Kräften daran, dass sich das ändert

MfG
Rupert

Stefan Schmitz

unread,
May 8, 2020, 10:05:46 AM5/8/20
to
Am Donnerstag, 7. Mai 2020 22:40:09 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Thomas Homilius schrieb:
>
> > Wenn ich jetzt durch ein Telefongespraech mit einem investigativ
> > taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
> > auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
> > bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?
>
> Zunächst mal prüfen, welcher "investigativ tätige" Journalist das gewesen
> sein sollte. Und dann nicht wundern, wenn sich das verwirklicht, was der,
> sofern er echt sein sollte, herausgefunden hat.

Mich würde das allerdings schon wundern.
Wie könnte es passieren, dass erstens ein Journalist von einem noch nicht
ausgeführten Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen einen ziemlich
uninteressanten Menschen aus Chemnitz erfährt und dieser zweitens
auch noch den Betroffenen warnen kann?

Detlef Meißner

unread,
May 8, 2020, 10:27:46 AM5/8/20
to
Die Aussage "von einem investigativ taetigen Journalisten ..."
sagt doch bereits alles.

Detlef

Thomas Hochstein

unread,
May 9, 2020, 5:15:02 PM5/9/20
to
Stefan Schmitz schrieb am 08.05.2020:

> Mich würde das allerdings schon wundern.

Mich wundert in de.soc.arbeitslos nur sehr wenig.

Thomas Homilius

unread,
Jun 18, 2020, 11:58:40 AM6/18/20
to
Am 2020-05-07 um 22:21 schrieb Thomas Homilius:
> Wenn ich jetzt durch ein Telefongespraech mit einem investigativ
> taetigen Journalisten erfahren habe, dass sich die Staatsanwaltschaft
> auf Vorrat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss gegen mich
> bei einem Ermittlungsrichter besorgt hat, wie gehe ich da am besten vor?

Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war vom 24 Februar 2020,
beglaubigte Abschrift vom 02 Maerz 2020, Richterin am Amtsgericht
Chemnitz Teschner. Die Hausdurchsuchung wurde am 28 Mai 2020 bei mir
durchgefuehrt.

Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"

Gut, ich habe meine IT-Sachen heute am Donnerstag, den 18 Mai 2020
wieder bekommen. Das sind dann zumindest keine "Tatwerkzeuge".


Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei
keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich
davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion
handelt. Das will ich wie folgt begründen:

2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem
Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl
(PKZ) der DDR enthält. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn
einen Zettel; wo die PKZ abgeschnitten wurde. Kurz darauf folgte eine
Hausdurchsuchung bei mir, natürlich ohne Ergebnis.

Ende 2019 wendete ich mich in der selben Sache an das Amtsgericht
Chemnitz. Das ist ohne Rechtsmittelfrist möglich. Ich verlangte vom
Amtsgericht Chemnitz, dass es das Standesamt Chemnitz anweist, mir ein
Dokument mit meiner PKZ darauf zu übergeben. Am 24 Februar 2020 folgte
der Hausdurchsuchungsbeschluss des Amtsgericht Chemnitz.

Offensichtlich stehe ich mit einer falschen PKZ im Geburtenbuch. Meine
richtige PKZ ist 190972428217. Die Frau Finn und die Polizei wissen
davon oder hätten davon wissen können.


Verschwoerungstheorie?


Antrag ans Amtsgericht wegen DDR-Geburtsurkunde mit PKZ
<https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.datennetze/mKAy2dDIZo8/vC-vEk3qEgAJ>

Und besonders das ist wichtig:
<https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
<http://xup.in/dl,20933092>

Detlef Meißner

unread,
Jun 18, 2020, 12:05:36 PM6/18/20
to
Am 18.06.2020 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:

> Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei
> keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich
> davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion
> handelt.

Ein Racheakt, den ein Richter völlig grundlos angeordnet hat?

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Jun 18, 2020, 1:22:21 PM6/18/20
to
Am Donnerstag, 18. Juni 2020 17:58:40 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> 2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem
> Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl
> (PKZ) der DDR enthält. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn
> einen Zettel; wo die PKZ abgeschnitten wurde. Kurz darauf folgte eine
> Hausdurchsuchung bei mir, natürlich ohne Ergebnis.

Und warum gab es damals diese Hausdurchsuchung?

Ein Racheakt für eine ergebnislose Maßnahme sähe anders aus als die gleiche
Maßnahme erneut 13 Jahre später.

Marc Haber

unread,
Jun 19, 2020, 6:05:01 AM6/19/20
to
Thomas Homilius <Thomas....@gmail.com> wrote:
>Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war vom 24 Februar 2020,
>beglaubigte Abschrift vom 02 Maerz 2020, Richterin am Amtsgericht
>Chemnitz Teschner. Die Hausdurchsuchung wurde am 28 Mai 2020 bei mir
>durchgefuehrt.
>
>Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
>mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
>
>Gut, ich habe meine IT-Sachen heute am Donnerstag, den 18 Mai 2020
>wieder bekommen. Das sind dann zumindest keine "Tatwerkzeuge".
>
>
>Mal abgesehen davon, dass ich die Tat nicht begangen habe, die Polizei
>keine Beweise haben kann und hier ins Blaue hinein ermittelt, gehe ich
>davon aus, dass es sich bei der Hausdurchsuchung um eine Racheaktion
>handelt. Das will ich wie folgt begründen:

Wäre es eine Racheaktion, hättest Du Dein Zeug noch nicht wieder.

Drei Wochen bis zur Rückgabe ist geradezu ATEMBERAUBEND schnell.

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 8:09:48 AM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 12:05 schrieb Marc Haber:
> Wäre es eine Racheaktion, hättest Du Dein Zeug noch nicht wieder.

Bei meiner ersten Hausdurchsuchung 2007, habe ich nur rumgesessen und
gewartet, und nach einer ganzen Weile meinen Computer kaputt wiederbekommen.

> Drei Wochen bis zur Rückgabe ist geradezu ATEMBERAUBEND schnell.

Ich habe natuerlich formell Beschwerde eingelegt, die Beiordnung eines
Rechtsanwaltes verlangt und mich auch bei der Beschwerdestelle der
Saechsischen Polizei beschwert. Man muss schon was tun. Der Offizielle
Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit
Beleidigung", ist sicherlich auch nicht so der Hit.

Ich hab mal nach "Fälschung beweiserheblicher Daten" gegoogelt, da geht
es hauptsaechlich um Phishing-E-Mails, was koennte das mit Beleidigung
zu tun haben?

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 8:33:57 AM6/19/20
to
Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
> 2007 habe ich beim Standesamt Chemnitz eine beglaubigte Kopie aus dem
> Geburtenbuch zu meiner Person beantragt, die auch meine Personenkennzahl
> (PKZ) der DDR enthält. Bekommen habe ich von der Standesbeamten Finn
> einen Zettel; wo die PKZ abgeschnitten wurde. Kurz darauf folgte eine
> Hausdurchsuchung bei mir, natürlich ohne Ergebnis.

2007-08-10: Beglaubigter Geburteneintrag von Thomas Homilius vom
Standesamt Chemnitz
<https://imgur.com/gallery/ligLGpB>

Ich habe eine Geburtsurkunde vom 21. September 1972, die unter der
Unterschrift des Standesbeamten meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR
190972428217 enthält <https://imgur.com/a/0qEQqvO>. In meinem
beglaubigten Geburteneintrag sollte unter "i.V. Netwall" ebenfalls meine
PKZ stehen, der Teil wurde aber am 10. August 2007 von der Frau Finn vom
Standesamt Chemnitz abgeschnitten. Da dann darunter aber für die
Beglaubigung kein Platz mehr war, hat die Frau Finn die Beglaubigung auf
der Rückseite des Zettels gemacht.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 19, 2020, 8:59:14 AM6/19/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 14:33:57 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> Ich habe eine Geburtsurkunde vom 21. September 1972, die unter der
> Unterschrift des Standesbeamten meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR
> 190972428217 enthält <https://imgur.com/a/0qEQqvO>. In meinem
> beglaubigten Geburteneintrag sollte unter "i.V. Netwall" ebenfalls meine
> PKZ stehen, der Teil wurde aber am 10. August 2007 von der Frau Finn vom
> Standesamt Chemnitz abgeschnitten. Da dann darunter aber für die
> Beglaubigung kein Platz mehr war, hat die Frau Finn die Beglaubigung auf
> der Rückseite des Zettels gemacht.

Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
bestimmte Nummer verpasst hat.

Du wirst dir auch keinen Ariernachweis beglaubigen lassen können. Oder eine
US-Sozialversicherungsnummer.

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 9:51:56 AM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 14:59 schrieb Stefan Schmitz:
> Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
> bestimmte Nummer verpasst hat.

Doch, das schreibt die Frau Finn vom Standesamt Chemnitz selbst. Ich
haette angeblich ein amtliches Dokument mit meiner PKZ drauf vom
Standesamt schon erhalten, schreibt sie dem Amtsgericht Chemnitz.

Schau dir mal das an:
<https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
<http://xup.in/dl,20933092>

In dem Schreiben von Frau Finn mit Datum "11.09.2019" schreibt sie:
"Herrn Homilius wurden mehrere Personenstandsurkunden ausgestellt, wie
zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus seinem Geburtseintrag. Diese
Ablichtung ist mit der damaligen Personenkennzahl versehen."

Die 'beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch' habe ich noch, da steht
meine Personenkennzahl ueberhaupt nicht mit drauf, gar nicht! Datei:
2007-08-10_Geburtenbuch.pdf

Oder besser die Fotos vom beglaubigten Geburteneintrag:
<https://imgur.com/gallery/ligLGpB>

Tante Finn luegt das Amtsgericht Chemnitz an. Sie hat Teile meines
Geburteneintrags in 2007, naemlich die PKZ, einfach abgeschnitten und
musste deshalb die Beglaubigung auf der Rueckseite vornehmen.

Warum macht Tante Finn das? Wahrscheinlich stehe ich mit einer falschen
PKZ im Geburtenbuch!

Stefan Schmitz

unread,
Jun 19, 2020, 10:18:06 AM6/19/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 15:51:56 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 14:59 schrieb Stefan Schmitz:
> > Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
> > bestimmte Nummer verpasst hat.
>
> Doch, das schreibt die Frau Finn vom Standesamt Chemnitz selbst. Ich
> haette angeblich ein amtliches Dokument mit meiner PKZ drauf vom
> Standesamt schon erhalten, schreibt sie dem Amtsgericht Chemnitz.
>
> Schau dir mal das an:
> <https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
> <http://xup.in/dl,20933092>

Ich lade mir kein ganzes Archiv runter.

> In dem Schreiben von Frau Finn mit Datum "11.09.2019" schreibt sie:
> "Herrn Homilius wurden mehrere Personenstandsurkunden ausgestellt, wie
> zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus seinem Geburtseintrag. Diese
> Ablichtung ist mit der damaligen Personenkennzahl versehen."

Die beglaubigte Abschrift hast du ja hochgeladen. Eine Ablichtung ist nur eine
Fotokopie, weder eine Abschrift noch beglaubigt.


Warum verrätst du eigentlich nicht, wozu die Hausdurchsuchung 2007 diente?

Stefan Schmitz

unread,
Jun 19, 2020, 10:39:59 AM6/19/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 16:18:06 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
> Am Freitag, 19. Juni 2020 15:51:56 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> > Am 2020-06-19 um 14:59 schrieb Stefan Schmitz:
> > > Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
> > > bestimmte Nummer verpasst hat.
> >
> > Doch, das schreibt die Frau Finn vom Standesamt Chemnitz selbst. Ich
> > haette angeblich ein amtliches Dokument mit meiner PKZ drauf vom
> > Standesamt schon erhalten, schreibt sie dem Amtsgericht Chemnitz.
> >
> > Schau dir mal das an:
> > <https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
> > <http://xup.in/dl,20933092>
>
> Ich lade mir kein ganzes Archiv runter.

Habe ich jetzt doch mal getan. Und jetzt ist mir auch klar, worin die Fälschung
beweiserheblicher Daten und die Beleidigung besteht.

Die Beleidigung ergibt sich aus dem Namen der zip-Datei.

Und die Fälschung ist die Veröffentlichung https://imgur.com/gallery/ligLGpB
Dort behauptest du, die Kopie sei abgeschnitten worden und die Beglaubigung
auf der Rückseite. Im Geburtenbuch-PDF ist das gleiche Dokument aber eine
vollständige Seite.
Ob das PDF oder das jpg-Bild gefälscht sind, kann ich nicht sagen. Vielleicht
sind es auch beide, denn die PKZ fehlt ja auf beiden, obwohl sie auf der Kopie
des Geburtseintrags drauf sein müsste.

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 10:59:25 AM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 15:51 schrieb Thomas Homilius:

> Warum macht Tante Finn das? Wahrscheinlich stehe ich mit einer falschen
> PKZ im Geburtenbuch!
>
Wahrscheinlich bist du gar nicht du, sondern ein anderer. Diese
Vermutung hattest du ja auch schon mal.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 11:07:25 AM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 16:39 schrieb Stefan Schmitz:
> Habe ich jetzt doch mal getan. Und jetzt ist mir auch klar, worin die Fälschung
> beweiserheblicher Daten und die Beleidigung besteht.
>
> Die Beleidigung ergibt sich aus dem Namen der zip-Datei.

Nein. Ich kann derzeit nichts Genaueres ueber den Fall sagen, da der
Fall noch nicht abgeschlossen ist, gerne nach der Einstellungsverfuegung
(oder meiner Verurteilung).

Offiziell ging es um einen Strafantrag 2018 gegen mich, bei dem ich
Anfang 2019 schon angehoert wurde. Alles an den Haaren herbeigezogen,
m.E. diente dieser Strafantrag 2018 nur als dumme Begruendung, um meine
IT-Geraete 2020 zu beschlagnahmen. Waere es nicht dieser Strafantrag
gewesen, haetten die sich irgendetwas anderes gesucht. Meine Meinung!

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 11:09:48 AM6/19/20
to
Ja, mich hat der Klapperstorch aus Afrika gebracht.

Andreas Bockelmann

unread,
Jun 19, 2020, 11:14:02 AM6/19/20
to
Stefan Schmitz schrieb:
> Am Freitag, 19. Juni 2020 15:51:56 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
>> Am 2020-06-19 um 14:59 schrieb Stefan Schmitz:
>>> Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
>>> bestimmte Nummer verpasst hat.
>>
>> Doch, das schreibt die Frau Finn vom Standesamt Chemnitz selbst. Ich
>> haette angeblich ein amtliches Dokument mit meiner PKZ drauf vom
>> Standesamt schon erhalten, schreibt sie dem Amtsgericht Chemnitz.
>>
>> Schau dir mal das an:
>> <https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
>> <http://xup.in/dl,20933092>
>
> Ich lade mir kein ganzes Archiv runter.

Und ich schalte deswegen nicht meinen Adblocker aus :-)

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 11:36:55 AM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 17:07 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 16:39 schrieb Stefan Schmitz:
>> Habe ich jetzt doch mal getan. Und jetzt ist mir auch klar, worin die Fälschung
>> beweiserheblicher Daten und die Beleidigung besteht.
>>
>> Die Beleidigung ergibt sich aus dem Namen der zip-Datei.
>
> Nein. Ich kann derzeit nichts Genaueres ueber den Fall sagen, da der
> Fall noch nicht abgeschlossen ist, gerne nach der Einstellungsverfuegung
> (oder meiner Verurteilung).
>
> Offiziell ging es um einen Strafantrag 2018 gegen mich, bei dem ich
> Anfang 2019 schon angehoert wurde. Alles an den Haaren herbeigezogen,
> m.E. diente dieser Strafantrag 2018 nur als dumme Begruendung, um meine
> IT-Geraete 2020 zu beschlagnahmen.

Und warum sollte jemand deine IT-Geräte beschlagnahmen wollen?

> Waere es nicht dieser Strafantrag
> gewesen, haetten die sich irgendetwas anderes gesucht. Meine Meinung!

Dein Fernsehgerät?

Detlef


Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 11:37:53 AM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 17:09 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 16:59 schrieb Detlef Meißner:
>> Am 19.06.2020 um 15:51 schrieb Thomas Homilius:
>>
>>> Warum macht Tante Finn das? Wahrscheinlich stehe ich mit einer falschen
>>> PKZ im Geburtenbuch!
>>>
>> Wahrscheinlich bist du gar nicht du, sondern ein anderer. Diese
>> Vermutung hattest du ja auch schon mal.
>
> Ja, mich hat der Klapperstorch aus Afrika gebracht.
>
Dich dann aber wohl vertauscht.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 12:18:17 PM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 16:18 schrieb Stefan Schmitz:
> Warum verrätst du eigentlich nicht, wozu die Hausdurchsuchung 2007 diente?

Dazu habe ich schon 2007 etwas geschrieben:
From: Thomas Homilius <Thomas....@googlemail.com>
Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
Subject: Unrechtmaessige Beschlagnahme eines Computers in meiner Wohnung
Date: Mon, 12 Nov 2007 19:37:39 -0000
Message-ID: <1194896259.5...@d55g2000hsg.googlegroups.com>
NNTP-Posting-Host: 217.246.159.151
Cc: Thomas....@kostnixemail.de
<https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/szk06uLLYy4/KwpvpI8i73QJ>


Beschluss des Amtsgericht Chemnitz, Richterin Teschner, vom 24 Oktober 2007:
Geschaeftsnummer: 11 Gs 200/07
Staatsanwaltschaft Chemnitz 430 Js 36546/07

"Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der
beschuldigte bereits in der Vergangenheit über seine Homepage
www.thomas-homilius.de entsprechend seinem angegebenen Suchprofil
tatsächlich Kontakte zu Personen unter 14 Jahren geknüpft und an ihnen
sexuelle Handlungen vorgenommen hat bzw. als Person über 18 jahre mit
einem Kind den Beischlaf vollzogen hat
strafbar als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern"
(Wenn du willst, kann ich dir den Beschluss von 2007 per E-Mail schicken)

Bei der Sache ist natuerlich nichts herausgekommen, es gab auch keinen
Strafbefehl oder aehnliches. Am 10 August 2007 habe ich meinen
beglaubigten Geburteneintrag ohne PKZ vom Standesamt Chemnitz bekommen,
am 24 Oktober 2007 wurde der Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen, was
fuer ein Zufall.

Achtung Verschwoerungstheorie: Ich habe den Verdacht, dass die Polizei
mir strafbares Material auf meinen beschlagnahmten Computer drauf machen
wollten. Dafuer spricht auch, dass die Polizei damals "vergessen" hat,
meine CDs/DVDs mitzunehmen, weil man die nicht so schoen manipulieren
kann. Als sie das versucht haben, da ist wohl der Blitz in den Rechner
eingeschlagen, danke an den lieben Gott. Ich habe dann meinen Computer
mit kaputter Festplatte zurueckbekommen. Wer schuetzt mich vor dieser
Polizei?

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 12:31:04 PM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 18:18 schrieb Thomas Homilius:

> Achtung Verschwoerungstheorie: Ich habe den Verdacht, dass die Polizei
> mir strafbares Material auf meinen beschlagnahmten Computer drauf machen
> wollten. Dafuer spricht auch, dass die Polizei damals "vergessen" hat,
> meine CDs/DVDs mitzunehmen, weil man die nicht so schoen manipulieren
> kann.

Kann man nicht?

> Als sie das versucht haben, da ist wohl der Blitz in den Rechner
> eingeschlagen,

Dann wäre der gesamte Rechner hin, zuallererst das Board.

Üblicherweise wird eine Kopie von der Festplatte gezogen.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 12:44:20 PM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 18:31 schrieb Detlef Meißner:
> Üblicherweise wird eine Kopie von der Festplatte gezogen.

Man muesste beim Manipulieren erst das Systemdatum aendern, dann den
strafbaren Inhalt draufspielen und dann erst die Kopie von der
Festplatte ziehen.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 19, 2020, 1:05:01 PM6/19/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 18:18:17 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> <https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/szk06uLLYy4/KwpvpI8i73QJ>

Unter diesem Link ist der Beitrag nicht zu finden.

> "Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der
> beschuldigte bereits in der Vergangenheit über seine Homepage
> www.thomas-homilius.de entsprechend seinem angegebenen Suchprofil
> tatsächlich Kontakte zu Personen unter 14 Jahren geknüpft und an ihnen
> sexuelle Handlungen vorgenommen hat bzw. als Person über 18 jahre mit
> einem Kind den Beischlaf vollzogen hat
> strafbar als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern"
> (Wenn du willst, kann ich dir den Beschluss von 2007 per E-Mail schicken)
>
> Bei der Sache ist natuerlich nichts herausgekommen, es gab auch keinen
> Strafbefehl oder aehnliches. Am 10 August 2007 habe ich meinen
> beglaubigten Geburteneintrag ohne PKZ vom Standesamt Chemnitz bekommen,
> am 24 Oktober 2007 wurde der Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen, was
> fuer ein Zufall.

2,5 Monate nach einer Auseinandersetzung um einen Geburteneintrag gibt es
eine Hausdurchsuchung wegen einer völlig anderen Sache. Natürlich ist das nichts
anderes als Zufall.
Wie hätte das Standesamt (!) denn die Ermittlungen in Sachen Kindesmissbrauch
beeinflussen sollen?

Und solche Zufälle sind bei deinem Verhalten alles andere als unwahrscheinlich.
Zu Beginn dieses Threads wurde ja angenommen, dass die aktuelle Durchsuchung
Folge von Beleidigungen im Usenet sei.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 19, 2020, 1:15:02 PM6/19/20
to
Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:

> Ich habe natuerlich formell Beschwerde eingelegt, die Beiordnung eines
> Rechtsanwaltes verlangt und mich auch bei der Beschwerdestelle der
> Saechsischen Polizei beschwert. Man muss schon was tun.

Na dann.

> Der Offizielle
> Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit
> Beleidigung", ist sicherlich auch nicht so der Hit.

Es gibt eine Hitliste von Tatvorwürfen?

> Ich hab mal nach "Fälschung beweiserheblicher Daten" gegoogelt, da
> geht es hauptsaechlich um Phishing-E-Mails, was koennte das mit
> Beleidigung zu tun haben?

Das steht im Durchsuchungsbeschluss.

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 1:37:06 PM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 19:12 schrieb Thomas Hochstein:
> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>
>> Ich habe natuerlich formell Beschwerde eingelegt, die Beiordnung eines
>> Rechtsanwaltes verlangt und mich auch bei der Beschwerdestelle der
>> Saechsischen Polizei beschwert. Man muss schon was tun.
>
> Na dann.

>> Der Offizielle
>> Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit
>> Beleidigung", ist sicherlich auch nicht so der Hit.
>
> Es gibt eine Hitliste von Tatvorwürfen?

Seine persönliche.:-)

>> Ich hab mal nach "Fälschung beweiserheblicher Daten" gegoogelt, da
>> geht es hauptsaechlich um Phishing-E-Mails, was koennte das mit
>> Beleidigung zu tun haben?
>
> Das steht im Durchsuchungsbeschluss.

Hat er den etwa noch nicht online gestellt?

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 1:38:08 PM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 18:44 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 18:31 schrieb Detlef Meißner:
>> Üblicherweise wird eine Kopie von der Festplatte gezogen.
>
> Man muesste beim Manipulieren erst das Systemdatum aendern, dann den
> strafbaren Inhalt draufspielen und dann erst die Kopie von der
> Festplatte ziehen.
>
Aha, du weißt gut bescheid!

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 1:46:09 PM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 19:12 schrieb Thomas Hochstein:
>> Ich hab mal nach "Fälschung beweiserheblicher Daten" gegoogelt, da
>> geht es hauptsaechlich um Phishing-E-Mails, was koennte das mit
>> Beleidigung zu tun haben?
> Das steht im Durchsuchungsbeschluss.

Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
einfach so veroeffentlichen. Oder vielleicht doch? Was meinst du?

Ich habe mir mal sagen lassen, das ist schon eine Weile her, dass es
"Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung" nicht
gibt. (Wenn das mal nicht der Prof. Dr. Ludwig Gramlich war, der kann
sich bestimmt nicht mehr daran erinnern, ich aber.)

Stefan Schmitz

unread,
Jun 19, 2020, 1:53:24 PM6/19/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 19:46:09 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> Ich habe mir mal sagen lassen, das ist schon eine Weile her, dass es
> "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung" nicht
> gibt. (Wenn das mal nicht der Prof. Dr. Ludwig Gramlich war, der kann
> sich bestimmt nicht mehr daran erinnern, ich aber.)

Spontan hätte ich gedacht, dass vielleicht eigentlich Tatmehrheit gemeint ist.

Aber wenn ich es mir recht überlege, kann auch die gefälschte Datei schon
eine Beleidigung sein, weil sie die fehlerhafte Erstellung des Originals durch
die Standesbeamtin suggeriert.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 19, 2020, 2:15:01 PM6/19/20
to
Stefan Schmitz schrieb am 19.06.2020:

> Wie hätte das Standesamt (!) denn die Ermittlungen in Sachen
> Kindesmissbrauch beeinflussen sollen?

Die stecken bekanntlich alle unter einer Decke.

D'oh!

Thomas Hochstein

unread,
Jun 19, 2020, 2:15:01 PM6/19/20
to
Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:

> Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
> einfach so veroeffentlichen.

Du _kannst_ schon. Ist dann eben eine Straftat ...

> Ich habe mir mal sagen lassen, das ist schon eine Weile her, dass es
> "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Beleidigung"
> nicht gibt.

Mir erschließt sich jetzt nicht, warum diese Delikte nicht in
Tateinheit begangen werden können sollten.

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 2:33:43 PM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>
>> Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
>> einfach so veroeffentlichen.
>
> Du _kannst_ schon. Ist dann eben eine Straftat ...

Danke. Gut zu wissen, dass es sich bei einer derartigen
Veroeffentlichung um eine Straftat handeln koennte.

Ich waere jetzt vielleicht doch so naiv gewesen und haette den
Durchsuchungsbeschluss vom 24 Februar 2020 eingescannt und ins Internet
gestellt. Das lass ich dann mal lieber.

Detlef Meißner

unread,
Jun 19, 2020, 2:43:35 PM6/19/20
to
Am 19.06.2020 um 20:33 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
>> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>>
>>> Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
>>> einfach so veroeffentlichen.
>>
>> Du _kannst_ schon. Ist dann eben eine Straftat ...
>
> Danke. Gut zu wissen, dass es sich bei einer derartigen
> Veroeffentlichung um eine Straftat handeln koennte.

Gibt es da nicht einen Hinweis im Schreiben?
>
> Ich waere jetzt vielleicht doch so naiv gewesen und haette den
> Durchsuchungsbeschluss vom 24 Februar 2020 eingescannt und ins Internet
> gestellt. Das lass ich dann mal lieber.

Och, darauf kommt es doch jetzt auch nicht mehr an.
Du hast hoffentlich auch ein Video von der Hausdurchsuchung gedreht -
als Dokument zur Zeitgeschichte!
https://www.rechtsanwalt-hausdurchsuchung.de/der-durchsuchungsbeschluss/veroeffentlichung-von-durchsuchungsbeschluss/

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 19, 2020, 6:26:10 PM6/19/20
to
Am 2020-06-19 um 18:18 schrieb Thomas Homilius:
> Beschluss des Amtsgericht Chemnitz, Richterin Teschner, vom 24 Oktober 2007:
> Geschaeftsnummer: 11 Gs 200/07
> Staatsanwaltschaft Chemnitz 430 Js 36546/07

Der Beschluss aus 2007:
<https://www.xup.in/dl,13891997/2007-10-24_AG_Beschluss-Beschlagnahme.pdf/>
<http://xup.in/dl,13891997>
Die Unterschrift von der Frau Teschner fehlt tatsaechlich auch im Original.

Staatsanwaltschaft Chemnitz: 430 Js 36546/07

Das Verfahren wurde mit Schreiben vom 11 Februar 2008 eingestellt:
<https://www.xup.in/dl,62546681/2008-02-11_Einstellungsverfuegung_Sexueller-Missbrauch-von-Kindern.pdf/>
<http://xup.in/dl,62546681>

Einer Veroeffentlichung steht somit nichts mehr im Wege, alles erlaubt!

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 2:05:31 AM6/20/20
to
Am Donnerstag, 18. Juni 2020 17:58:40 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> Die Hausdurchsuchung wurde am 28 Mai 2020 bei mir
> durchgefuehrt.
>
> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
>
> Gut, ich habe meine IT-Sachen heute am Donnerstag, den 18 Mai 2020
> wieder bekommen.

Rückwirkend. Ist doch auch etwas Schönes.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 2:10:51 AM6/20/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 14:59:14 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
> Am Freitag, 19. Juni 2020 14:33:57 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
>
> > Ich habe eine Geburtsurkunde vom 21. September 1972, die unter der
> > Unterschrift des Standesbeamten meine Personenkennzahl (PKZ) der DDR
> > 190972428217 enthält <https://imgur.com/a/0qEQqvO>. In meinem
> > beglaubigten Geburteneintrag sollte unter "i.V. Netwall" ebenfalls meine
> > PKZ stehen, der Teil wurde aber am 10. August 2007 von der Frau Finn vom
> > Standesamt Chemnitz abgeschnitten. Da dann darunter aber für die
> > Beglaubigung kein Platz mehr war, hat die Frau Finn die Beglaubigung auf
> > der Rückseite des Zettels gemacht.
>
> Eine bundesdeutsche Behörde kann schlecht beglaubigen, dass dir die DDR eine
> bestimmte Nummer verpasst hat.

Was machen dann Leute, die in der DDR geheiratet
haben? Abschneiden eines Urkundenabschriftteils
vor Anbringung des Beglaubigungsvermerks riecht
erst einmal nach nicht mittelbarer Falschbeurkundung.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 2:13:31 AM6/20/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 16:18:06 UTC+2 schrieb Stefan Schmitz:
Doch, Ablichtungen gelten als Abschriften. Da braucht
es keinen Schreiber, der den Text wortgleich erneut
aufsetzt.

> noch beglaubigt.

Kommt darauf an, ob sie einen Beglaubigungsvermerk trägt.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 2:20:37 AM6/20/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 19:15:02 UTC+2 schrieb Thomas Hochstein:
> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>
> > Ich habe natuerlich formell Beschwerde eingelegt, die Beiordnung eines
> > Rechtsanwaltes verlangt und mich auch bei der Beschwerdestelle der
> > Saechsischen Polizei beschwert. Man muss schon was tun.
>
> Na dann.
>
> > Der Offizielle
> > Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit
> > Beleidigung", ist sicherlich auch nicht so der Hit.
>
> Es gibt eine Hitliste von Tatvorwürfen?

Man könnte nach Tatfolgen sortieren...

Außerdem beruhen Katalogtaten auf,
wenn auch nicht so bezeichneten,
gesetzesförmigen Hitlisten.

> > Ich hab mal nach "Fälschung beweiserheblicher Daten" gegoogelt, da
> > geht es hauptsaechlich um Phishing-E-Mails, was koennte das mit
> > Beleidigung zu tun haben?
>
> Das steht im Durchsuchungsbeschluss.

Sind die insoweit nicht mal gerne derart knapp formuliert,
daß der Beschuldigte daraus nicht schlau wird?

Thomas Homilius

unread,
Jun 20, 2020, 3:48:44 AM6/20/20
to
Da habe ich wieder mal Mist geschrieben. Meine IT-Sachen habe ich
natuerlich am 18 Juni 2020 wieder bekommen.

Thomas Homilius

unread,
Jun 20, 2020, 3:52:11 AM6/20/20
to
Im Durchsuchungsbeschluss steht natuerlich etwas mehr. Thomas Hochstein
meinte aber, die Veroeffentlichung des Beschlusses zum jetzigen
Zeitpunkt waere eine Straftat. Da hat er wahrscheinlich Recht.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 20, 2020, 5:15:02 AM6/20/20
to
Thomas Homilius schrieb am 20.06.2020:

> Die Unterschrift von der Frau Teschner fehlt tatsaechlich auch im
> Original.

Unwahrscheinlich, dass das Original keine Unterschrift trägt. Die von
Dir veröffentlichte Ausfertigung ist hingegen natürlich nicht
unterschrieben, sondern ausgefertigt.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 5:42:06 AM6/20/20
to
Am Freitag, 19. Juni 2020 18:18:17 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-19 um 16:18 schrieb Stefan Schmitz:

> > Warum verrätst du eigentlich nicht, wozu die Hausdurchsuchung 2007 diente?
>
> Dazu habe ich schon 2007 etwas geschrieben:

<https://groups.google.com/d/msg/de.soc.recht.strafrecht/szk06uLLYy4/KwpvpI8i73QJ>
>
>
> Beschluss des Amtsgericht Chemnitz, Richterin Teschner, vom 24 Oktober 2007:
> Geschaeftsnummer: 11 Gs 200/07
> Staatsanwaltschaft Chemnitz 430 Js 36546/07
>
> "Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass der
> beschuldigte bereits in der Vergangenheit über seine Homepage
> www.thomas-homilius.de entsprechend seinem angegebenen Suchprofil
> tatsächlich Kontakte zu Personen unter 14 Jahren geknüpft und an ihnen
> sexuelle Handlungen vorgenommen hat bzw. als Person über 18 jahre mit
> einem Kind den Beischlaf vollzogen hat
> strafbar als schwerer sexueller Missbrauch von Kindern"
> (Wenn du willst, kann ich dir den Beschluss von 2007 per E-Mail schicken)
>
> Bei der Sache ist natuerlich nichts herausgekommen, es gab auch keinen
> Strafbefehl oder aehnliches. Am 10 August 2007 habe ich meinen
> beglaubigten Geburteneintrag ohne PKZ vom Standesamt Chemnitz bekommen,
> am 24 Oktober 2007 wurde der Hausdurchsuchungsbeschluss erlassen, was
> fuer ein Zufall.
>
> Achtung Verschwoerungstheorie: Ich habe den Verdacht, dass die Polizei
> mir strafbares Material auf meinen beschlagnahmten Computer drauf machen
> wollten. Dafuer spricht auch, dass die Polizei damals "vergessen" hat,
> meine CDs/DVDs mitzunehmen, weil man die nicht so schoen manipulieren
> kann. Als sie das versucht haben, da ist wohl der Blitz in den Rechner
> eingeschlagen, danke an den lieben Gott. Ich habe dann meinen Computer
> mit kaputter Festplatte zurueckbekommen.

Hattest Du im Nachgang versäumt, Sachschädigung
und Computersabotage zu beanzeigen?

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 20, 2020, 5:43:22 AM6/20/20
to
Dazu gehört gerne auch mal einer urkundsbeamtliche,
nicht richterliche, Unterschrift.

Thomas Hochstein

unread,
Jun 20, 2020, 6:00:03 AM6/20/20
to
So auch hier.

Sebastian Wolf

unread,
Jun 20, 2020, 8:45:13 AM6/20/20
to
Ah. Ulfilein zeigt, dass er auch was weiss. Wofür ist er auch Rechtsanwalt!

Marc Haber

unread,
Jun 20, 2020, 4:01:29 PM6/20/20
to
Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>Am 19.06.2020 um 17:07 schrieb Thomas Homilius:
>> Offiziell ging es um einen Strafantrag 2018 gegen mich, bei dem ich
>> Anfang 2019 schon angehoert wurde. Alles an den Haaren herbeigezogen,
>> m.E. diente dieser Strafantrag 2018 nur als dumme Begruendung, um meine
>> IT-Geraete 2020 zu beschlagnahmen.
>
>Und warum sollte jemand deine IT-Geräte beschlagnahmen wollen?

Wenn sie das gewollt hätten, hätte er das Zeug nicht nach nur drei
Wochen zurückbekommen.

--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Detlef Meißner

unread,
Jun 20, 2020, 5:21:14 PM6/20/20
to
Am 20.06.2020 um 22:01 schrieb Marc Haber:
> Detlef Meißner <unge...@mailinator.com> wrote:
>> Am 19.06.2020 um 17:07 schrieb Thomas Homilius:
>>> Offiziell ging es um einen Strafantrag 2018 gegen mich, bei dem ich
>>> Anfang 2019 schon angehoert wurde. Alles an den Haaren herbeigezogen,
>>> m.E. diente dieser Strafantrag 2018 nur als dumme Begruendung, um meine
>>> IT-Geraete 2020 zu beschlagnahmen.
>>
>> Und warum sollte jemand deine IT-Geräte beschlagnahmen wollen?
>
> Wenn sie das gewollt hätten, hätte er das Zeug nicht nach nur drei
> Wochen zurückbekommen.
>
Ja, eindeutig zu kurz. ;-)

Detlef

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 20, 2020, 5:30:09 PM6/20/20
to
Marc Haber schrieb:

> Detlef Meißner wrote:
>> Thomas Homilius:
>>> Offiziell ging es um einen Strafantrag 2018 gegen mich, bei dem ich
>>> Anfang 2019 schon angehoert wurde. Alles an den Haaren herbeigezogen,
>>> m.E. diente dieser Strafantrag 2018 nur als dumme Begruendung, um meine
>>> IT-Geraete 2020 zu beschlagnahmen.
>>
>>Und warum sollte jemand deine IT-Geräte beschlagnahmen wollen?
>
> Wenn sie das gewollt hätten, hätte er das Zeug nicht nach nur drei
> Wochen zurückbekommen.

Doch, doch, das gibts es recht häufig. Zumindest dann, wenn keine Einziehung
der Geräte (als Tatwerkzeug) im Raum steht und sie deshalb nicht
zurückgegeben werden dürfen. Ansonsten werden einfach nur Kopien (Images)
der Datenträger angefertigt und das Zeug dann zurückgegeben, weil der Platz
in den Asservatenräumen neuralgisch knapp ist

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Jun 21, 2020, 5:57:10 AM6/21/20
to
Platz ist in der kleinsten Hütte, wenn man Schaden anrichten möchte.
Und das unterstellt Thomas ja nicht nur angedeutet.

Grüße
Marc

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 21, 2020, 7:10:10 AM6/21/20
to
Marc Haber schrieb:

> Platz ist in der kleinsten Hütte, wenn man Schaden anrichten möchte.
> Und das unterstellt Thomas ja nicht nur angedeutet.

Das stimmt natürlich. Aber ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus,
dass das Handeln des guten Thomas eher wenig rational beeinflusst ist. Und
er ist nicht der Einzigste, der für seine selber verursachten Probleme die
Schuld stets bei anderen sucht. Allerdings, und das spricht doch wieder für
einen gewissen Realitätssinn, teilt er auch ganz treuherzig mit, dass man
ihn bereits bei der Bundeswehr für etwas "unterbelichtet" hielt.
So hat er es ja immer noch nicht übers Herz gebracht, seine verleumderischen
und beleidigenden Blog-Einträge endlich vom Netz zu nehmen. Die erbosten
Kommentare von Betroffenen zu diesen Behauptungen hat er dagegen gelöscht.
Interessant wäre auch, was der Blödsinn soll, eine Geburtsurkunde mit
unzulässigem Inhalt (der Personenkennziffer aus DDR-Zeiten) haben zu wollen
und dazu sogar Gerichte zu bemühen.
Und wenn man ansonsten seine Artikel so liest, so sieht man recht deutlich,
dass er mit großem Eifer, auch wenn er dies selbst wohl nicht so wahrnimmt,
nach Schwierigkeiten sucht, gerade auch nach solchen strafrechtlicher Art.
Irgendwie hat man zwar den Ehrgeiz, zu helfen, also zumindest mit geeigneten
Ratschlägen, aber er nimmt sowas ja ohnehin nicht zur Kenntnis und wandert
weiter seinen Weg von einem Schlamassel zum anderen.

MfG
Rupert

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 21, 2020, 7:20:42 AM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 13:10:10 UTC+2 schrieb Rupert Haselbeck:
> Marc Haber schrieb:
>
> > Platz ist in der kleinsten Hütte, wenn man Schaden anrichten möchte.
> > Und das unterstellt Thomas ja nicht nur angedeutet.
>
> Das stimmt natürlich. Aber ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus,
> dass das Handeln des guten Thomas eher wenig rational beeinflusst ist. Und
> er ist nicht der Einzigste, der für seine selber verursachten Probleme die
> Schuld stets bei anderen sucht. Allerdings, und das spricht doch wieder für
> einen gewissen Realitätssinn, teilt er auch ganz treuherzig mit, dass man
> ihn bereits bei der Bundeswehr für etwas "unterbelichtet" hielt.

Hast Du es vielleicht zu höheren akademischen Weihen gebracht als er?



> was der Blödsinn soll, eine Geburtsurkunde mit
> unzulässigem Inhalt (der Personenkennziffer aus DDR-Zeiten)
> haben zu wollen

Ist das Deiner Meinung nach ident mit einer Geburtsurkunde?

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 7:25:23 AM6/21/20
to
Am 2020-06-21 um 13:10 schrieb Rupert Haselbeck:
> So hat er es ja immer noch nicht übers Herz gebracht, seine verleumderischen
> und beleidigenden Blog-Einträge endlich vom Netz zu nehmen.

Du beziehst dich wahrscheinlich wieder einmal auf folgenden Blogeintrag:
<https://thomashomilius.blogspot.com/2019/12/thomas-homilius-zufaellige.html>

Ich kann versichern, mein Blogeintrag ""Thomas Homilius" - Zufaellige
Namensgleichheit oder Fakes?" hat mit dem Durchsuchungsbeschluss mit
Datum 24 Februar 2020 zumindest offiziell nichts zu tun.

Ich wuerde je gerne mitteilen, worum es in dem Beschluss konkret geht,
aber das scheint so einfach nicht zu sein, wenn man Thomas Hochstein
glauben mag.

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 7:35:47 AM6/21/20
to
Am 2020-06-21 um 13:20 schrieb Ulf.K...@web.de:
>> was der Blödsinn soll, eine Geburtsurkunde mit
>> unzulässigem Inhalt (der Personenkennziffer aus DDR-Zeiten)
>> haben zu wollen
>
> Ist das Deiner Meinung nach ident mit einer Geburtsurkunde?

Ich schrieb bereits an anderer Stelle:
In dem Schreiben von Frau Finn mit Datum "11.09.2019" schreibt sie:
"Herrn Homilius wurden mehrere Personenstandsurkunden ausgestellt, wie
zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus seinem Geburtseintrag. Diese
Ablichtung ist mit der damaligen Personenkennzahl versehen."

Waere meine PKZ in meiner beglaubigten Abschrift aus dem Geburtseintrag
ein "unzulaessiger Inhalt", dann haette Tante Finn vom Standesamt
Chemnitz das dem Amtsgericht Chemnitz doch so mitgeteilt?

Dass Tante Finn meine PKZ von der Kopie meines Geburteneintrags
abgeschnitten haben muss, habe ich auch schon erwaehnt. Das hat sie
gemacht, weil die PKZ auf dem Geburteneintrag unzulaessig ist?

Die Schreiben des Standesamtes an das Amtsgericht Chemnitz:
<https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
<http://xup.in/dl,20933092>

Die Fotos vom beglaubigten Geburteneintrag:
<https://imgur.com/gallery/ligLGpB>

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2020, 8:47:55 AM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 13:25:23 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-21 um 13:10 schrieb Rupert Haselbeck:
> > So hat er es ja immer noch nicht übers Herz gebracht, seine verleumderischen
> > und beleidigenden Blog-Einträge endlich vom Netz zu nehmen.
>
> Du beziehst dich wahrscheinlich wieder einmal auf folgenden Blogeintrag:
> <https://thomashomilius.blogspot.com/2019/12/thomas-homilius-zufaellige.html>
>
> Ich kann versichern, mein Blogeintrag ""Thomas Homilius" - Zufaellige
> Namensgleichheit oder Fakes?" hat mit dem Durchsuchungsbeschluss mit
> Datum 24 Februar 2020 zumindest offiziell nichts zu tun.
>
> Ich wuerde je gerne mitteilen, worum es in dem Beschluss konkret geht,
> aber das scheint so einfach nicht zu sein, wenn man Thomas Hochstein
> glauben mag.

Geht es etwa nicht um deine Auseinandersetzung mit dem Standesamt?
Dann verstehe ich allerdings nicht, warum du darin den Anlass für diesen
Beschluss siehst.

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2020, 8:53:24 AM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 13:35:47 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> Die Schreiben des Standesamtes an das Amtsgericht Chemnitz:
> <https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
> <http://xup.in/dl,20933092>

Wie erklärst du den Unterschied des darin enthaltenen beglaubigten
Geburtseintrags 2007-08-10_Geburtenbuch.pdf mit folgenden Fotos?

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 9:24:20 AM6/21/20
to
Es gibt keinen Unterschied, der Beglaubigungsstempel ist nur hinten
drauf. Deshalb habe ich die Fotos gemacht.

In dem Schreiben von Frau Finn mit Datum "11.09.2019" schreibt sie:
"Herrn Homilius wurden mehrere Personenstandsurkunden ausgestellt, wie
zum Beispiel eine beglaubigte Abschrift aus seinem Geburtseintrag. Diese
Ablichtung ist mit der damaligen Personenkennzahl versehen."

Da ist aber nix, keine PKZ drauf! Waere da eine PKZ drauf, haette ich
mir den Gang zum Amtsgericht Chemnitz sparen koennen.

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 9:29:49 AM6/21/20
to
Am 2020-06-21 um 14:47 schrieb Stefan Schmitz:
> Geht es etwa nicht um deine Auseinandersetzung mit dem Standesamt?
> Dann verstehe ich allerdings nicht, warum du darin den Anlass für diesen
> Beschluss siehst.

2007: Beglaubigte Kopie Geburteneintrag --> Hausi
2019: Amtsgericht Chemnitz wegen der Sache --> 2020: Hausi

Zwischen diesen Jahren hatte ich keine Hausi.

Fuer mich ist das kein Zufall, zumal es Ungereimtheiten mit meinem
Geburteneintrag (PKZ von Standesamt abgeschnitten) gibt.

Wenn du so willst, dann stecken die alle unter einer Decke.

Detlef Meißner

unread,
Jun 21, 2020, 9:36:59 AM6/21/20
to
Er sieht das doch nur als Schikane bzw. als Racheaktion.
MID <rcg2vf$ic6$1...@thomashomilius.eternal-september.org>
gegen einen unbescholtenen Bürger.

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Jun 21, 2020, 9:41:23 AM6/21/20
to
Am 21.06.2020 um 15:29 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-21 um 14:47 schrieb Stefan Schmitz:
>> Geht es etwa nicht um deine Auseinandersetzung mit dem Standesamt?
>> Dann verstehe ich allerdings nicht, warum du darin den Anlass für diesen
>> Beschluss siehst.
>
> 2007: Beglaubigte Kopie Geburteneintrag --> Hausi
> 2019: Amtsgericht Chemnitz wegen der Sache --> 2020: Hausi
>
> Zwischen diesen Jahren hatte ich keine Hausi.
>
> Fuer mich ist das kein Zufall, zumal es Ungereimtheiten mit meinem
> Geburteneintrag (PKZ von Standesamt abgeschnitten) gibt.

Was willst du eigentlich ständig mit diesem Geburtseintrag.
Bis du immer noch nicht sicher, dass du du bist?
>
> Wenn du so willst, dann stecken die alle unter einer Decke.
>
Tja, wenn SIE einen erst mal auf dem Kieker haben ...

Bei uns gab's auch mal einen, zu dem kamen sie regelmäßig, wenn mal
irgendwo eingebrochen wurde. Warum wohl?

Detlef

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2020, 10:18:34 AM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 15:29:49 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-21 um 14:47 schrieb Stefan Schmitz:
> > Geht es etwa nicht um deine Auseinandersetzung mit dem Standesamt?
> > Dann verstehe ich allerdings nicht, warum du darin den Anlass für diesen
> > Beschluss siehst.
>
> 2007: Beglaubigte Kopie Geburteneintrag --> Hausi
> 2019: Amtsgericht Chemnitz wegen der Sache --> 2020: Hausi
>
> Zwischen diesen Jahren hatte ich keine Hausi.
>
> Fuer mich ist das kein Zufall, zumal es Ungereimtheiten mit meinem
> Geburteneintrag (PKZ von Standesamt abgeschnitten) gibt.

Und mit wem hattest du 2007 bzw. 2019 sonst noch Ärger? Da gibt es sicher
unzählige Kandidaten, die Anzeige erstattet haben können.
Es sollte sich doch auch der Ermittlungsakte entnehmen lassen, woher der
damals unbestätigte Verdacht kam. Die Website muss ja existiert und
entsprechende Inhalte gehabt haben. Wer hat die denn betrieben?

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2020, 10:23:29 AM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 15:24:20 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-21 um 14:53 schrieb Stefan Schmitz:
> > Am Sonntag, 21. Juni 2020 13:35:47 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> >
> >> Die Schreiben des Standesamtes an das Amtsgericht Chemnitz:
> >> <https://www.xup.in/dl,20933092/2019-10-07_Standesamt-luegt-vorm-AG-Chemnitz.zip/>
> >> <http://xup.in/dl,20933092>
> >
> > Wie erklärst du den Unterschied des darin enthaltenen beglaubigten
> > Geburtseintrags 2007-08-10_Geburtenbuch.pdf mit folgenden Fotos?
> >
> >> Die Fotos vom beglaubigten Geburteneintrag:
> >> <https://imgur.com/gallery/ligLGpB>
>
> Es gibt keinen Unterschied, der Beglaubigungsstempel ist nur hinten
> drauf. Deshalb habe ich die Fotos gemacht.

Wie kommt dann vorne und hinten auf eine einzige PDF-Seite, ohne dass der
angebliche Schnitt zu erkennen ist?

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 10:47:07 AM6/21/20
to
Am 2020-06-21 um 16:23 schrieb Stefan Schmitz:
> Wie kommt dann vorne und hinten auf eine einzige PDF-Seite, ohne dass der
> angebliche Schnitt zu erkennen ist?

2007 hatte ich noch ISDN, ich habe die beglaubigte Abschrift vom
Geburteneintrag als A4 eingescannt und dann wie immer eine
Schwarz-Weiss-Grafik daraus gemacht, dann bei http://imageshack.com/
veroeffentlicht. Die Datei ist dann als PNG besonders klein.

Ein Beglaubigungsvermerk ohne beglaubigten Inhalt macht keinen Sinn,
darum habe ich alles auf eine A4-Seite geklatscht.

Ich gebe zu, dass das nicht optimal ist, deswegen habe ich ja noch die
Fotos gemacht.

<https://imgur.com/gallery/ligLGpB>

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 11:13:01 AM6/21/20
to
(Ich habe dir mal eine nicht-oeffentliche E-Mail geschickt.)

Ich war auch zwischen 2007 und 2019 schon mehrmals Beschuldigter,
allerdings ohne Hausi.

So sollte ich in Bayern Kameras gekauft und nicht bezahlt haben, mein
Name wurde dabei benutzt. Eine Hausi gab es aber nicht.

Ich sollte irgendwelche Leistung im Internet bestellt haben und dabei
die Kontonummer eines Vereins namens Bautzner Tresen angegeben haben.
Die haben ihre Kontonummer wohl wegen Spenden auf ihrer Webseite
veroeffentlicht. Mein Name wurde benutzt, eine Hausi gab es aber nicht.

Meinen Namen koennen diese Kriminellen aus dem Telefonbuch haben.
<https://www.dastelefonbuch.de/Personen/Thomas%20Homilius/Chemnitz>

Juxpakete habe ich allerdings noch keine bekommen, hoechstens mal einen
Anruf auf meinen AB von Mr. Invalid.

Detlef Meißner

unread,
Jun 21, 2020, 11:23:50 AM6/21/20
to
Es ist immer wieder seltsam, dass diese Kriminellen ausrechnet dich
ausgewählt haben.
Marlene zog die Männer an wie das Licht die Motten.
Irgendwas musst auch du an dir haben.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 12:47:04 PM6/21/20
to
Am 2020-06-21 um 16:18 schrieb Stefan Schmitz:
> Es sollte sich doch auch der Ermittlungsakte entnehmen lassen, woher der
> damals unbestätigte Verdacht kam. Die Website muss ja existiert und
> entsprechende Inhalte gehabt haben. Wer hat die denn betrieben?

Die Rede ist vom Beschlagnahmebeschluss 2007.

Die Webseite www.thomas-homilius.de gehoerte mir. Die hatte aber keinen
eigenen Webspace sondern fuehrte auf www.thomas-homilius.dk mit eigenem
Webspace, die ebenfalls mir gehoerte.

Ein Teil dieser Website ist archiviert:
<http://web.archive.org/web/20070912113658/http://www.thomas-homilius.dk/GPS/2007/index.html>

Ich hatte mehrer Profile bei anderen Webseiten, da habe ich nur einen
Link auf www.thomas-homilius.dk gesetzt. Das waren schon recht viele
Profile. Auf einem dieser Profile, also nicht direkt auf
www.thomas-homilius.dk, stand auf einmal, dass ich Kinder zum Sex
suchte. Man haette mir auch eine E-Mail senden koennen, dasss ich das
aendern solle und mein Passwort aendern soll. Aber naja, es kam eben zur
Hausi. Akteneinsicht habe ich nicht gemacht, das Verfahren wurde ja
eingestellt.

Der Beschluss aus 2007:
<https://www.xup.in/dl,13891997/2007-10-24_AG_Beschluss-Beschlagnahme.pdf/>
<http://xup.in/dl,13891997>

Staatsanwaltschaft Chemnitz: 430 Js 36546/07

Das Verfahren wurde mit Schreiben vom 11 Februar 2008 eingestellt:
<https://www.xup.in/dl,62546681/2008-02-11_Einstellungsverfuegung_Sexueller-Missbrauch-von-Kindern.pdf/>
<http://xup.in/dl,62546681>

Stefan Schmitz

unread,
Jun 21, 2020, 1:10:47 PM6/21/20
to
Am Sonntag, 21. Juni 2020 18:47:04 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-21 um 16:18 schrieb Stefan Schmitz:
> > Es sollte sich doch auch der Ermittlungsakte entnehmen lassen, woher der
> > damals unbestätigte Verdacht kam. Die Website muss ja existiert und
> > entsprechende Inhalte gehabt haben. Wer hat die denn betrieben?
>
> Die Rede ist vom Beschlagnahmebeschluss 2007.
>
> Die Webseite www.thomas-homilius.de gehoerte mir. Die hatte aber keinen
> eigenen Webspace sondern fuehrte auf www.thomas-homilius.dk mit eigenem
> Webspace, die ebenfalls mir gehoerte.
>
> Ein Teil dieser Website ist archiviert:
> <http://web.archive.org/web/20070912113658/http://www.thomas-homilius.dk/GPS/2007/index.html>
>
> Ich hatte mehrer Profile bei anderen Webseiten, da habe ich nur einen
> Link auf www.thomas-homilius.dk gesetzt. Das waren schon recht viele
> Profile. Auf einem dieser Profile, also nicht direkt auf
> www.thomas-homilius.dk, stand auf einmal, dass ich Kinder zum Sex
> suchte. Man haette mir auch eine E-Mail senden koennen, dasss ich das
> aendern solle und mein Passwort aendern soll. Aber naja, es kam eben zur
> Hausi. Akteneinsicht habe ich nicht gemacht, das Verfahren wurde ja
> eingestellt.

Also auch ein Fall, wo sehr offensichtlich ist, wie es zu dem Verfahren kam.
Da ist ein Nutzer auf das Profil gestoßen und hat Anzeige erstattet. Und da
die Website mit den Profilen der Kontaktbörsen verküpft war, lag der Verdacht
nahe, dass da schon früher solche Gesuche liefen. Also Durchsuchung zwecks
Beweissicherung.

Ein Zusammenhang mit dem Standesamt ist völlig abwegig.

Rupert Haselbeck

unread,
Jun 21, 2020, 2:00:09 PM6/21/20
to
Thomas Homilius schrieb:

> Ich war auch zwischen 2007 und 2019 schon mehrmals Beschuldigter,
> allerdings ohne Hausi.
>
> So sollte ich in Bayern Kameras gekauft und nicht bezahlt haben, mein
> Name wurde dabei benutzt. Eine Hausi gab es aber nicht.

Mit deinem Exhibitionismus machst du es Kriminellen ja auch extrem leicht,
deine Identität zu verwenden. Wer dumm genug ist, selbst seine
persönlichsten Daten, seine Ausweispapiere, seine Geburtsurkunde u.v.m. im
Internet zu veröffentlichen, der sollte sich nicht ernsthaft wundern, wenn
sowas passiert. Die Welt ist nunmal schlecht...

> Ich sollte irgendwelche Leistung im Internet bestellt haben und dabei
> die Kontonummer eines Vereins namens Bautzner Tresen angegeben haben.
> Die haben ihre Kontonummer wohl wegen Spenden auf ihrer Webseite
> veroeffentlicht. Mein Name wurde benutzt, eine Hausi gab es aber nicht.
>
> Meinen Namen koennen diese Kriminellen aus dem Telefonbuch haben.
> <https://www.dastelefonbuch.de/Personen/Thomas%20Homilius/Chemnitz>

Wozu das Telefonbuch verwenden, wenn sämtliche Daten des Opfers von diesem
selbst freimütig veröffentlicht werden?!

MfG
Rupert

Thomas Homilius

unread,
Jun 21, 2020, 3:43:42 PM6/21/20
to
Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
> Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war vom 24 Februar 2020,
> beglaubigte Abschrift vom 02 Maerz 2020, Richterin am Amtsgericht
> Chemnitz Teschner. Die Hausdurchsuchung wurde am 28 Mai 2020 bei mir
> durchgefuehrt.
>
> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"

Ich hatte wieder ein Telefongespraech mit diesem investigativ taetigen
Journalisten, der mich vor der Hausi am 28 Mai 2020 gewarnt hat. Diese
nette Person meinte, dass diese Hausi eine Falle ist.

Ich bin eine Person, die gerne mal amtliche und nicht-amtliche Schreiben
ueber sich im Internet veroeffentlicht. Das missfaellt einigen
Amtsleuten, also macht man eine Hausi bei mir in der Hoffnung, dass ich
auch diesen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss mit Datum 24
Februar 2020 im Internet veroeffentliche. Es besteht aber derzeit ein
Veroeffentlichungsverbot. Deswegen habe ich meine IT-Sachen schon nach 3
Wochen zurueck bekommen, in 2007 waren es 3 Monate und dann auch noch
kaputt. Und was soll das ueberhaupt sein, "Fälschung beweiserheblicher
Daten in Tateinheit mit Beleidigung"? Gibt es doch gar nicht!

Ich werde erstmal nichts dergleichen einscannen und schon gar nicht
veroeffentlichen.

Die "normalen" Leute unter euch werden das jetzt sicher als
Verschwoerungstheorie abtun.

Thomas Homilius

unread,
Jun 22, 2020, 2:15:44 PM6/22/20
to
Am 2020-06-21 um 18:47 schrieb Thomas Homilius:
> Die Webseite www.thomas-homilius.de gehoerte mir. Die hatte aber keinen
> eigenen Webspace sondern fuehrte auf www.thomas-homilius.dk mit eigenem
> Webspace, die ebenfalls mir gehoerte.
>
> Ein Teil dieser Website ist archiviert:
> <http://web.archive.org/web/20070912113658/http://www.thomas-homilius.dk/GPS/2007/index.html>

In 2006 habe ich thomas-homilius.dk fuer 5 Jahre beim daenischen DK
Hostmaster registriert. Ich musste mich direkt beim Verwalter der
Top-Level-Domain *.dk registrieren und habe auch von dort die Rechnung
bekommen:

<https://www.xup.in/dl,26220468/2006-10-02_DK-Hostmaster_Rechnung_5Jahre_180DKK.pdf/>
<http://xup.in/dl,26220468>

Horst Nietowski

unread,
Jun 23, 2020, 11:07:00 AM6/23/20
to
Am 19.06.20 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>
>> Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
>> einfach so veroeffentlichen.
>
> Du _kannst_ schon. Ist dann eben eine Straftat ...

Na ja:
https://www.rechtsanwalt-hausdurchsuchung.de/der-durchsuchungsbeschluss/veroeffentlichung-von-durchsuchungsbeschluss/


Detlef Meißner

unread,
Jun 23, 2020, 11:25:21 AM6/23/20
to
Auch schon aufgewacht?
MID <hl4fam...@mid.individual.net>

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jun 23, 2020, 1:11:01 PM6/23/20
to
Ob ich mit einem "Formalverstoss" rechnen kann?

Detlef Meißner

unread,
Jun 23, 2020, 1:21:39 PM6/23/20
to
Am 23.06.2020 um 19:10 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-23 um 17:06 schrieb Horst Nietowski:
>> Am 19.06.20 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
>>> Thomas Homilius schrieb am 19.06.2020:
>>>
>>>> Den Durchsuchungsbeschluss kann ich hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht
>>>> einfach so veroeffentlichen.
>>>
>>> Du _kannst_ schon. Ist dann eben eine Straftat ...
>>
>> Na ja:
>> https://www.rechtsanwalt-hausdurchsuchung.de/der-durchsuchungsbeschluss/veroeffentlichung-von-durchsuchungsbeschluss/
>
> Ob ich mit einem "Formalverstoss" rechnen kann?

Da du ja bisher völlig unbescholten und unbestraft bist, ganz sicher.

Detlef

Thomas Hochstein

unread,
Jun 23, 2020, 2:15:01 PM6/23/20
to
Horst Nietowski schrieb am 23.06.2020:

> Am 19.06.20 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
> > Du kannst schon. Ist dann eben eine Straftat ...
>
> Na ja:

Genau, da steht dann noch einmal ausführlicher, dass und warum das eine
Straftat ist, und dass auch das BVerfG (zum zweiten Mal) zu keiner
anderen Auffassung gelangt ist.

Die Geschichte rund um Tom S. und seine ... wie sagt man das am besten?
Aktivitäten auf dem Kunstmarkt war ja auch im Usenet in verschiedenen
Gruppen Thema, auch unter seiner Beteiligung.

Neu - und einigermaßen witzig - daran ist nur, dass er seit April 2020
als Rechtsanwalt zugelassen ist. Immerhin kann man ihm nicht vorwerfen,
dass er vom Strafrecht keine Ahnung hat.

Thomas Homilius

unread,
Jun 23, 2020, 2:29:17 PM6/23/20
to
Ich musste erst suchen, wen du meintest.
<https://de.wikipedia.org/wiki/Tom_Sack>

Detlef Meißner

unread,
Jun 23, 2020, 3:08:12 PM6/23/20
to
Am 23.06.2020 um 20:29 schrieb Thomas Homilius:

> Ich musste erst suchen, wen du meintest.
> <https://de.wikipedia.org/wiki/Tom_Sack>
>
Wie ändern man einen Betreff?
http://userpage.fu-berlin.de/~ram/pub/pub_jf47ht81Ht/usenet_subjectwechsel_de

Detlef

Horst Nietowski

unread,
Jun 23, 2020, 5:09:58 PM6/23/20
to
Am 23.06.20 um 20:10 schrieb Thomas Hochstein:
> Horst Nietowski schrieb am 23.06.2020:
>
>> Am 19.06.20 um 20:06 schrieb Thomas Hochstein:
>>> Du kannst schon. Ist dann eben eine Straftat ...
>>
>> Na ja:
>
> Genau, da steht dann noch einmal ausführlicher, dass und warum das eine
> Straftat ist, und dass auch das BVerfG (zum zweiten Mal) zu keiner
> anderen Auffassung gelangt ist.

"Allerdings hat das Gericht bei der Strafzumessung klar gestellt, dass
es sich hierbei um einen reinen Formalverstoß handelt"

Thomas Hochstein

unread,
Jun 23, 2020, 5:45:02 PM6/23/20
to
Horst Nietowski schrieb am 23.06.2020:

> "Allerdings hat das Gericht bei der Strafzumessung klar gestellt,
> dass es sich hierbei um einen reinen Formalverstoß handelt"

Das ist die Auffassung des dort erkennenden Richters gewesen, die man
nicht teilen muss - und auch "Formalverstöße" müssen nicht zum Absehen
von Strafe führen.

Ulf.K...@web.de

unread,
Jun 24, 2020, 9:13:07 AM6/24/20
to
Am Dienstag, 23. Juni 2020 20:15:01 UTC+2 schrieb Thomas Hochstein:

> Die Geschichte rund um Tom S. und seine ... wie sagt man das am besten?
> Aktivitäten auf dem Kunstmarkt

Man wollte ihn für sein Bildnis eines Staatsanwalts drankriegen.

Die anderen Verfahren gingen nicht so gut für ihn aus.

Horst Nietowski

unread,
Jun 24, 2020, 3:21:49 PM6/24/20
to
Am 23.06.20 um 23:38 schrieb Thomas Hochstein:
Ich finde, T.S. war gut, der hat den Bildersammlern mal gezeigt, wie
bloede sie sind.


Thomas Homilius

unread,
Jul 23, 2020, 9:35:41 AM7/23/20
to
Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"

Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 1820/20
Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18

Beschluss Amtsgericht Chemnitz vom 21 Juli 2020:

"Dem Beschuldigten wird Herr Rechtsanwalt Steffen Danek, An der
Markthalle 6, 09111 Chemnitz als Pflichtverteidiger gem. §§ 140 Abs. 2,
141 StPO beigeordnet."

Den Rechtsanwalt Steffen Danek habe ich mir selbst nicht ausgesucht, den
hat der Ermittlungsrichter ausgesucht. Dieser Pflichtverteidiger hat
einen Auftritt im Internet:
<https://rechtsanwalt-in-chemnitz.de/team/steffen-danek/>
und bei Facebook:
<https://www.facebook.com/steffen.danek>

Er steht auch im "Pflichtverteidigerverzeichnis der Rechtsanwaltskammer
Sachsen":
<https://www.rak-sachsen.de/documents/2015/05/pflichtverteidigerverzeichnis-sachsen.pdf/>

Detlef Meißner

unread,
Jul 23, 2020, 10:36:29 AM7/23/20
to
Am 23.07.2020 um 15:35 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
>> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
>> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
>
> Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 1820/20
> Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18
>
> Beschluss Amtsgericht Chemnitz vom 21 Juli 2020:
>
> "Dem Beschuldigten wird Herr Rechtsanwalt Steffen Danek, An der
> Markthalle 6, 09111 Chemnitz als Pflichtverteidiger gem. §§ 140 Abs. 2,
> 141 StPO beigeordnet."
>
> Den Rechtsanwalt Steffen Danek habe ich mir selbst nicht ausgesucht, den
> hat der Ermittlungsrichter ausgesucht.

So ist das Vorgehen, wenn du dir nicht selbst einen aussuchst.

Haste wohl nicht gemacht, du Rechtsspezialist.

Detlef

Thomas Homilius

unread,
Jul 23, 2020, 11:54:41 AM7/23/20
to
Am 2020-07-23 um 16:36 schrieb Detlef Meißner:
> So ist das Vorgehen, wenn du dir nicht selbst einen aussuchst.

Nein, du bekommst als Beschuldigter nicht in jedem Fall einen
Pflichtverteidiger, schon gar nicht bei Bagatellsachen, wie Beleidigung.

Prozesskostenhilfe gibt es Strafsachen auch keine, entweder bekommst du
einen Pflichtverteidiger oder eben keinen. Wenn du Geld hast, kannst du
dir noch einen Anwalt nehmen.

Stefan Schmitz

unread,
Jul 23, 2020, 12:10:28 PM7/23/20
to
Am Donnerstag, 23. Juli 2020 15:35:41 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
> > Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> > mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
>
> Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 1820/20
> Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18
>
> Beschluss Amtsgericht Chemnitz vom 21 Juli 2020:
>
> "Dem Beschuldigten wird Herr Rechtsanwalt Steffen Danek, An der
> Markthalle 6, 09111 Chemnitz als Pflichtverteidiger gem. §§ 140 Abs. 2,
> 141 StPO beigeordnet."

Dann ist die Sache so ernst, dass du mit einer Anklage rechnen musst.

Immerhin Absatz 2 von § 140 StGB. Dann ist es nicht ganz so
gravierend wie bei den üblichen Fällen, wo ein Pflichtverteidiger beigeordnet
wird.

Aber welche Alternative des Absatz 2 liegt hier wohl vor?
Schwere der Tat
-> passt nicht zu dir
Schwere der Rechtsfolge
-> dann wäre wohl Absatz 1 einschlägig
Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
-> denkbar
wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann
-> kann man aus dem Verhalten im Netz durchaus annehmen

Thomas Homilius

unread,
Jul 23, 2020, 12:22:42 PM7/23/20
to
Stefan, die Alternativen hast du gut herausgearbeitet.

Wahrscheinlich wollen die mich wirklich anklagen, sonst haette ich (auf
meine Anregung hin) keinen Anwalt bekommen. Ich habe noch keine
Klageschrift, es gibt also noch kein Aktenzeichen des Gerichts, nur das
Geschaeftszeichen vom Beschlagnahmebeschluss.

Detlef Meißner

unread,
Jul 23, 2020, 2:16:05 PM7/23/20
to
Am 23.07.2020 um 17:54 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-07-23 um 16:36 schrieb Detlef Meißner:
>> So ist das Vorgehen, wenn du dir nicht selbst einen aussuchst.
>
> Nein, du bekommst als Beschuldigter nicht in jedem Fall einen
> Pflichtverteidiger, schon gar nicht bei Bagatellsachen, wie Beleidigung.

Richtig. Aber da du einen bekommen hast, scheint es sich nicht um eine
Bagatellsache zu handeln, für die man keinen Anwalt benötigt.

> Prozesskostenhilfe gibt es Strafsachen auch keine, entweder bekommst du
> einen Pflichtverteidiger oder eben keinen. Wenn du Geld hast, kannst du
> dir noch einen Anwalt nehmen.

Man kann sich seinen Pflichtverteidiger aussuchen.

Detlef


Thomas Homilius

unread,
Jul 29, 2020, 8:25:10 AM7/29/20
to
Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"

Wegen der Art und Weise wie bei mir die Hausi am 28 Mai 2020
durchgefuehrt wurde, habe ich mich bei der Beschwerdestelle der Polizei
beschwert.

Heute bekam ich Antwort per E-Mail mit einer PDF-Deiei vom 28 Juli 2020:
"Die PD Chemnitz legte dar, dass die Polizei am 28. Mai 2020 aufgrund
einer Anordnung durch das Amtsgericht Chemnitz (Az.: 11 GS 146/20 vom
24. Februar 2020) eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung durchgeführte.
Grundlage der Durchsuchungsanordnung ist ein gegen Ihre Person
gerichtetes Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges gemäß § 263
StGB."

Jetzt ist der tatvorwurf auf einmal Betrug?

Vielleicht wurde wieder was verwechselt, das in der Antwoort angegebene
Geschaeftszeichen 11 GS 146/20 scheint auch nicht zu stimmen, richtig:
Geschaeftszeichen: 11 Gs 1820/20, Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js
39701/18.

Thomas Homilius

unread,
Jul 29, 2020, 10:08:50 AM7/29/20
to
From: Thomas Homilius <thomas....@gmail.com>
Cc: "Beschwerdestelle, Polizei - SK"
<Beschwerdest...@sk.sachsen.de>, Thomas....@gmail.com
References:
<C48A9325C01D66428281...@sk-exmr-01.sk.sachsen.de>
To: udo-micha...@sk.sachsen.de
Subject: SK.UVBP-0361/10/150; Grobe Fehler in Ihrer Antwort
Message-ID: <c6bf65d2-5efa-2b92...@gmail.com>
Date: Wed, 29 Jul 2020 14:40:31 +0200

Sehr geehrter Herr Udo-Michael Schmidt,

mein Name ist Thomas Homilius, geboren am 19 September 1972 in
'Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz' (siehe: 2016-06-18_PA-ThomasHomilius.jpg)

Ich bitte Sie, Ihre Akten auf grobe Fehler zu ueberpruefen!

Heute bekam ich Ihre Antwort per E-Mail mit einer PDF-Deiei vom 28 Juli
2020:
"Die PD Chemnitz legte dar, dass die Polizei am 28. Mai 2020 aufgrund
einer Anordnung durch das Amtsgericht Chemnitz (Az.: 11 GS 146/20 vom
24. Februar 2020) eine Durchsuchung in Ihrer Wohnung durchgeführte.
Grundlage der Durchsuchungsanordnung ist ein gegen Ihre Person
gerichtetes Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges gemäß § 263
StGB."

Jetzt ist der Tatvorwurf auf einmal Betrug? Bei der Hausdurchsuchung
hiess es noch "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit
Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"

Vielleicht wurde wieder was verwechselt, das in Ihrer Antwort angegebene
Geschaeftszeichen 11 GS 146/20 scheint auch nicht zu stimmen, richtig:
Geschaeftszeichen: 11 Gs 1820/20, Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js
39701/18.

Mit freundlichen Gruessen


Thomas Homilius

Thomas Homilius

unread,
Aug 14, 2020, 8:50:00 AM8/14/20
to
Am 2020-07-29 um 14:25 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2020-06-18 um 17:58 schrieb Thomas Homilius:
>> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
>> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
>
> Wegen der Art und Weise wie bei mir die Hausi am 28 Mai 2020
> durchgefuehrt wurde, habe ich mich bei der Beschwerdestelle der Polizei
> beschwert.

Man hat gegen mich wegen Betrugs ermittelt, allerdings ist das bei der
Staatsanwaltschaft Chemnitz irgendwie untergegangen. Bei der Polizei
wird immer noch wegen Betrugs gegen mich ermittelt, so ich das
verstanden habe.

Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 146/20 (Hausdurchsuchung)
Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 1820/20 (Pflichtverteidiger)
Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18

Schreiben Beschwerdestelle der Polizei vom 14 August 2020:
"Bei der PD Chemnitz wird das Verfahren wegen Betrugs gemäß § 263 StGB
(sonstige Betrugsarten, u. a. Computerbetrug) in Tateinheit mit
Verleumdung gem. § 187 StGB geführt. Dies wurde im Zuge der weiteren
Ermittlungen und der damit verbundenen neu gewonnenen Informationen in
den durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz im Hauptbetreff Verleumdung
gemäß § 187 StGB umgeschrieben."

Was ist es denn nun, Verleumdung oder Beleidigung?

Ulf.K...@web.de

unread,
Aug 14, 2020, 2:50:54 PM8/14/20
to
Am Freitag, 14. August 2020 14:50:00 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:

> >> Offizieller Tatvorwurf: "Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit
> >> mit Beleidigung. §§ 269, 185, 52 StGB"
> >
> > Wegen der Art und Weise wie bei mir die Hausi am 28 Mai 2020
> > durchgefuehrt wurde, habe ich mich bei der Beschwerdestelle der Polizei
> > beschwert.
>
> Man hat gegen mich wegen Betrugs ermittelt, allerdings ist das bei der
> Staatsanwaltschaft Chemnitz irgendwie untergegangen. Bei der Polizei
> wird immer noch wegen Betrugs gegen mich ermittelt, so ich das
> verstanden habe.
>
> Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 146/20 (Hausdurchsuchung)
> Amtsgericht Chemnitz: 11 Gs 1820/20 (Pflichtverteidiger)
> Staatsanwaltschaft Chemnitz: 840 Js 39701/18
>
> Schreiben Beschwerdestelle der Polizei vom 14 August 2020:
> "Bei der PD Chemnitz wird das Verfahren wegen Betrugs gemäß § 263 StGB
> (sonstige Betrugsarten, u. a. Computerbetrug) in Tateinheit mit
> Verleumdung gem. § 187 StGB geführt. Dies wurde im Zuge der weiteren
> Ermittlungen und der damit verbundenen neu gewonnenen Informationen in
> den durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz im Hauptbetreff Verleumdung
> gemäß § 187 StGB umgeschrieben."
>
> Was ist es denn nun, Verleumdung oder Beleidigung?

Nicht zuletzt für den Überblick hast Du ja nun den Pflichtverteidiger.
Kann dauern, gerne auch bis zum Abschluß der Ermittlungen, es sei denn,
eine Ermittlungsmaßnahme würde Dich vorher derart stark belasten, daß
nicht zugewartet werden kann. Allgemeine Verunsicherung dürfte nicht
ausreichen.

Thomas Homilius

unread,
Feb 10, 2021, 9:09:28 AM2/10/21
to
Offiziell durch einen Strafantrag von Andreaß Post gab es bei mir eine
Hausdurchsuchung am 28 Mai 2020. Das Verfahren wurde nun durch die
Staatsanwaltschft Chemnitz eingestellt.

Vorladung als Beschuldigter bei der Polizei zum 28 Januar 2019:
<http://xup.in/dl,13392001>

"Sehr geehrter Herr Thomas Homilius,
Ihnen wird folgende Rechtsverletzung vorgeworfen:
Verbreitung von Unwahrheiten und Informationen im Namen von Andreaß Post
im Internet und Usenet ohne dessen vorherige Erlaubnis."

Der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss war noch etwas konkreter,
den habe ich aber derzeit nicht mehr. Ich soll die Person sein, die u.a.
als "Andreaß Post, AfD Frankfurt <pestilenz.prominenz[at]gmail.com>" in
de.soc.arbeitslos postet.

Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft Chemnitz vom 28 Januar 2021:
<http://xup.in/dl,33631985>

Nun ist das Verfahren abgeschlossen und ich darf die entsprechende
Dokumente veroeffentlichen! Vielleicht verklagt mich Andreaß Post noch
zivilrechtlich, wer weiss?

--
Thomas Homilius
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