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Absender:
Thomas Homilius, Heusteig 1, 09114 Chemnitz
E-Mail:
Thomas....@gmail.com
An:
Amtsgericht Chemnitz,
- Abteilung für Personenstandssachen -,
Gerichtsstrasse 2, 09112 Chemnitz
E-Mail:
verwa...@agc.justiz.sachsen.de
Cc:
stand...@stadt-chemnitz.de
Betreff: Antrag auf Anweisung durch das Gericht: Beglaubigung einer
DDR-Geburtsurkunde mit Personenkennzahl durch das Standesamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Homilius, geboren am 19 September 1972 in
'Karl-Marx-Stadt jetzt Chemnitz'.
Ich stelle hiermit den Antrag an das Amtsgericht Chemnitz, dass das
Amtsgericht Chemnitz das Standesamt der Stadt Chemnitz anweist, mir eine
beglaubigte Kopie meiner DDR-Geburtsurkunde auszustellen. Diese
Geburtsurkunde vom 21 September 1972 beinhaltet auch meine
Personenkennzahl der DDR: 190972-4-2821-7. Neuere Geburtsurkunden der
BRD enthalten dieses Merkmal nicht.
Meine Geburtsurkunde vom 21 September 1972 enthaelt, wie bereits
erwahnt, meine Personenkennzahl der DDR. Die Personenkennzahl der DDR
wird z.B. auch fuer den identification tag der NVA (siehe Datei:
identification-tag_PKZ.jpg) verwendet und identifiziert mich als Person
eindeutig ganz ohne Name und Wohnanschrift, sie ist eine sprechende
Universalnummer. Die DDR-Geburtsurkunde hat somit einen hoehere
Beweiskraft als die jetzigen Geburtsurkunden der BRD. Ich bin somit mit
der Entscheidung des Standesamtes, mir keine beglaubigte Kopie meiner
DDR-Geburtsurkunde auszustellen, auch beschwert.
Die Aussage des Standesamtes, dass meine DDR-Geburtsurkunde keine
Beweiskraft mehr hat, ist m.E. unsinnig. Ich habe meine originale
Geburtsurkunde der DDR bereits erfolgreich als Beweismittel verwendet:
Nachdem mein Personalausweis am 16 Juni 2018 gestohlen wurde, habe ich
am 18 Juni 2018 einen neuen Personalausweis unter Vorlage meiner
DDR-Geburtsurkunde vom 21 September 1972 einen neuen Personalausweis
erfolgreich beantragt. Meine DDR-Geburtsurkunde wurde von der
Meldebehoerde der Stadt Chemnitz bei Antragstellung auch eingescannt.
Ich bitte Sie, mich vorher anzuhoeren, falls Sie meinen Antrag ablehen
wollen. Ich bin unter meine E-Mail-Adresse zu erreichen, nutzen Sie
diese bitte!
Mit freundlichen Gruessen
Thomas Homilius Chemnitz, den 2019-08-25 (Sonntag)
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Die "Widerspruchsentscheidung" des Standesamt Chemnitz habe ich als
PDF-Datei mitgeschickt neben der DDR-Geburtsurkunde und dem
identification tag der NVA:
> "Stadt Chemnitz
> Dienstgebäude: Bahnhofsstraße 53, 09111 Chemnitz
> Datum: 27.05.2008
> Unser(e) Zeichen/Az: wa
> Durchwahl: 0371/4883320
> Auskunft erteilt: Frau Waszk
> Zimmer: 209
> Datum & Zeichen Ihres Schreibens: 20.05.2008
>
> Sehr geehrter Herr Homilius,
>
> ihr Widerspruch vom 20. Mai 2008 ist dem Standesmt am 22. Mai 2008
> zugegangen.
> Der Widerspruch ist nicht zulässig.
> Das Personenstandsgesetz (PStG) sieht ein Widerspruchsverfahren nicht vor.
> Ist ein Betroffener mit einer Entscheidung eines Standesbeamten nicht
> einverstanden, hat der Betroffene jederzeit, ohne Einhaltung einer
> Frist, die Möglichkeit sich an das zuständige Amtsgericht zu wenden (§
> 45 PStG).
> In diesem Fall ist das Amtsgericht Chemnitz zuständig.
> Der Widerspruch ist aber auch unbegründet.
>
> Wie Ihnen im persönlichen Gespräch sowie in dem Schreiben vom 06. August
> 2007 durch das Standesamt mitgeteilt wurde, kann die Geburtsurkunde vom
> 21. September 1972 nicht beglaubigt werden.
> Die Beglaubigung dieser Urkunde ist durch den Standesbeamten nicht
> möglich, da diese keine Beweiskraft zum jetzigen Zeitpunkt hat.
> Personenstandsurkunden dürfen vom Standesbeamten grundsätzlich nicht
> beglaubigt werden.
>
> Alle Personenstandsbücher werden ordnungsgemäß weiter fortgeführt und
> sämtliche Änderungen werden vermerkt und beweisen somit die Angaben zur
> Geburt.
> In ihrem Geburtenbuch hat sich eine Änderung ergeben. Ihr Geburtsort
> "Karl-Marx-Stadt" ist am 01. Juni 1990 in "Chemnitz" geändert.
> Ebenfalls hat sich die Bezeichnung des Standesamtes "Karl-Marx-Stadt
> West" in "Chemnitz" geändert.
>
> Am 10. August 2007 haben Sie durch das Standesamt eine neue
> Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde sowie eine beglaubigte Ablichtung aus
> dem Geburtenbuch erhalten.
>
> Das Standesamt ist gerne bereit neue Urkunden für Sie auszustellen.
>
>
> Rechtsmittelbelehrung:
>
> Gemäß § 45 Abs. 1 PStG besteht die Möglichkeit unbefristet bei dem
> Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Personenstandswesen, Straße der
> Nationen 2-4, den Antrag zu stellen, den Standesbeamten zur Vornahme der
> Amtshandlung anweisen zu lassen.
>
>
> Der Standesbeamte
>
> Waszk"
--
Thomas Homilius
E-Mail:
Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F