Newsletter 1/2012
der Kanzlei LeistikowSchreyeck
- Anwᅵlte fᅵr Mobilfunkopfer -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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die Arbeit fᅵr Mobilfunkopfer ist von vielen Niederlagen, aber auch manchen Erfolgen gezeichnet. Ein Erfolg der ganz besonderen Art wurde nun vor dem Finanzgericht Kᅵln errungen. Die Entscheidung haben wir diesem Newsletter angehᅵngt.
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Das Finanzgericht
Kᅵln hᅵlt fest, dass Abschirmkosten fᅵr Mobilfunkgeschᅵdigte von
der Steuer absetzbar sind. Das Besondere an der Entscheidung ist
unseres Erachtens, dass alle Mobilfunkgeschᅵdigten, die
Abschirmkosten haben, diese auf ihrer Steuererklᅵrung absetzen
kᅵnnen. Der Verweis auf das finanzgerichtliche Urteil kᅵnnte die
Basis fᅵr das sich anschlieᅵende Verfahren sein.Bedingung ist ein
privatᅵrztliches Attest, welches die Erkrankung und die Linderung
durch die Maᅵnahmen bestᅵtigt.
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Wir mᅵchten alle Betroffenen darauf hinweisen, dass auch unsere Kanzlei entsprechende finanzgerichtliche Verfahren zu fᅵhren bereit ist.
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Die Entscheidung ist
ein wichtiger erster Schritt aktiv und direkt das Problem der
gefᅵhrlichen Mobilfunkstrahlung in Deutschland zu bekᅵmpfen. Die
durch das deutsche Steuersystem geschaffenen Absatzmᅵglichkeiten
fᅵhren im Rᅵckschluss zu Einnahmeverlusten des Staates. Wir
vertreten seit je her die Auffassung, dass die entscheidenen
Schritte zum Durchbruch die Verteilung der finanziellen Lasten der
Geschᅵdigten auf Dritte sein werden. Erst dann werden sich Dritte
bemᅵhen die finanziellen Lasten von sich zu weisen und nach
Lᅵsungen bei den Ursachen suchen. Dies ist ein erster Schritt.
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Seit Jahren verfolgen wir den Weg abseits des traditionellen baurechtlichen Verfahrens gegen Mobilfunkmasten mit Verfahren, die sich direkt mit dem Problem der Mobilfunkstrahlung auseinandersetzen. Das Problem dabei ist unser Auffassung nach nicht der Grenzwert fᅵr Strahlung sondern die Strahlung an sich.ᅵ
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Aktuell fᅵhren wir ein Verfahren zum Schutz von Kindern im Wege von Feststellungsklagen gegen die Mobilfunkindustrie. In diesem Verfahren verzichten wir auf eine Grenzwertdebatte und damit auch auf wissenschaftliche Gutachten, sondern beziehen uns rein auf den Vorsorgegedanken. ᅵber den Fort- und Ausgang dieses Verfahrens werden wir Sie auch ᅵber diesen Newsletterservice auf dem Laufenden halten.
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Im Weiteren fᅵhren wir ein Groᅵverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die Telekom zur Durchsetzung eines Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruches, ᅵber dessen Ausgang wir Sie ebenfalls in Kenntnis setzen werden.
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Ziel unserer
Arbeit ist es, die erfolgreichen Angriffsmᅵglichkeiten gegen die
Verbreitung von elektromagnetischer Strahlung in einem fᅵr den
Menschen gesundheitsschᅵdlichen Umfang mᅵglichst vielen Menschen
bekannt zu machen und insbesondere unsere Kollegen auf die
erfolgreichen Urteile hinzuweisen. Nur so kann es gelingen das
deutschlandweit Verfahren gewonnen werden. Derzeit geschieht es
immer wieder, dass auch uns im Prozess entgegengehalten wird, dass
wir das "erste Schadenersatzverfahren" gegen die
Mobilfunkindustrie fᅵhren wᅵrden. Die Gegenseite weiᅵ es besser.
Jedoch fehlt uns noch die Vernetzung, um auf Augenhᅵhe mitsprechen
zu kᅵnnen. Das wollen wir ᅵndern. Unter anderem mit diesem
newsletter.
Wir wᅵnschen Ihnen viel Gesundheit!
Sven Leistikow
Roland Schreyeck
www.mobilfunkopfer-anwalt.info