Abschirmkosten für Mobilfunkgeschädigte von der Steuer absetzbar

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Apr 10, 2012, 11:20:17 AM4/10/12
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Newsletter 1/2012

der Kanzlei LeistikowSchreyeck

- Anwᅵlte fᅵr Mobilfunkopfer -

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Sehr geehrte Damen und Herren,

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die Arbeit fᅵr Mobilfunkopfer ist von vielen Niederlagen, aber auch manchen Erfolgen gezeichnet. Ein Erfolg der ganz besonderen Art wurde nun vor dem Finanzgericht Kᅵln errungen. Die Entscheidung haben wir diesem Newsletter angehᅵngt.

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Das Finanzgericht Kᅵln hᅵlt fest, dass Abschirmkosten fᅵr Mobilfunkgeschᅵdigte von der Steuer absetzbar sind. Das Besondere an der Entscheidung ist unseres Erachtens, dass alle Mobilfunkgeschᅵdigten, die Abschirmkosten haben, diese auf ihrer Steuererklᅵrung absetzen kᅵnnen. Der Verweis auf das finanzgerichtliche Urteil kᅵnnte die Basis fᅵr das sich anschlieᅵende Verfahren sein.Bedingung ist ein privatᅵrztliches Attest, welches die Erkrankung und die Linderung durch die Maᅵnahmen bestᅵtigt.

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Wir mᅵchten alle Betroffenen darauf hinweisen, dass auch unsere Kanzlei entsprechende finanzgerichtliche Verfahren zu fᅵhren bereit ist.

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Die Entscheidung ist ein wichtiger erster Schritt aktiv und direkt das Problem der gefᅵhrlichen Mobilfunkstrahlung in Deutschland zu bekᅵmpfen. Die durch das deutsche Steuersystem geschaffenen Absatzmᅵglichkeiten fᅵhren im Rᅵckschluss zu Einnahmeverlusten des Staates. Wir vertreten seit je her die Auffassung, dass die entscheidenen Schritte zum Durchbruch die Verteilung der finanziellen Lasten der Geschᅵdigten auf Dritte sein werden. Erst dann werden sich Dritte bemᅵhen die finanziellen Lasten von sich zu weisen und nach Lᅵsungen bei den Ursachen suchen. Dies ist ein erster Schritt.

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Seit Jahren verfolgen wir den Weg abseits des traditionellen baurechtlichen Verfahrens gegen Mobilfunkmasten mit Verfahren, die sich direkt mit dem Problem der Mobilfunkstrahlung auseinandersetzen. Das Problem dabei ist unser Auffassung nach nicht der Grenzwert fᅵr Strahlung sondern die Strahlung an sich.ᅵ

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Aktuell fᅵhren wir ein Verfahren zum Schutz von Kindern im Wege von Feststellungsklagen gegen die Mobilfunkindustrie. In diesem Verfahren verzichten wir auf eine Grenzwertdebatte und damit auch auf wissenschaftliche Gutachten, sondern beziehen uns rein auf den Vorsorgegedanken. ᅵber den Fort- und Ausgang dieses Verfahrens werden wir Sie auch ᅵber diesen Newsletterservice auf dem Laufenden halten.

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Im Weiteren fᅵhren wir ein Groᅵverfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die Telekom zur Durchsetzung eines Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruches, ᅵber dessen Ausgang wir Sie ebenfalls in Kenntnis setzen werden.

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Ziel unserer Arbeit ist es, die erfolgreichen Angriffsmᅵglichkeiten gegen die Verbreitung von elektromagnetischer Strahlung in einem fᅵr den Menschen gesundheitsschᅵdlichen Umfang mᅵglichst vielen Menschen bekannt zu machen und insbesondere unsere Kollegen auf die erfolgreichen Urteile hinzuweisen. Nur so kann es gelingen das deutschlandweit Verfahren gewonnen werden. Derzeit geschieht es immer wieder, dass auch uns im Prozess entgegengehalten wird, dass wir das "erste Schadenersatzverfahren" gegen die Mobilfunkindustrie fᅵhren wᅵrden. Die Gegenseite weiᅵ es besser. Jedoch fehlt uns noch die Vernetzung, um auf Augenhᅵhe mitsprechen zu kᅵnnen. Das wollen wir ᅵndern. Unter anderem mit diesem newsletter.


Wir wᅵnschen Ihnen viel Gesundheit!


Sven Leistikow
Roland Schreyeck


www.mobilfunkopfer-anwalt.info







10_K_290_11_Urteil_20120308.html
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