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Finanzgericht Köln, 10 K 290/11

Datum:
08.03.2012
Gericht:
Finanzgericht Köln
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 290/11
 
Tenor:

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2009 vom 17.11.2010 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27.01.2011 wird dahingehend geändert, dass eine weitere außergewöhnliche Belastung in Höhe von 17.075,- € berücksichtigt wird.

Die Neuberechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten -erstattungsanspruchs der Klägerin vorläufig vollstreckbar.

 
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