Zeile "106 P"?

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eM eL

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Dec 22, 2025, 5:19:38 AM12/22/25
to Jes - Die Java-EÜR
Seit Version 2.6.54 (glaube ich) gibt es plötzlich in der EÜR (Zahnrad) am Ende die Zeile "Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen" ("106 P"). Das verwirrt mich. Ich habe als Kleinunternehmer (es werden keine Ausgaben geltend gemacht) kein Geschäftskonto, sondern nur ein Privatkonto. Entnahmen im Sinne von Transfers vom Geschäftskonto zum Privatkonto gibt es also nicht. Jes trägt dort noch einmal die Summe aus der Zeile "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust" (Zeile 97) ein. Sollte aber dort nicht Null stehen? Noch besser wäre es wohl in meinem Fall, wenn diese Zeile, wie früher, gar nicht geben würde. Oder? Ich weiß auch nicht, ob das in der Steuererklärung bei Elster ein Pflichtfeld ist.

Uwe Mock

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Dec 22, 2025, 7:57:57 AM12/22/25
to Jes - Die Java-EÜR
Die Zeile ist tatsächlich Pflicht. In der Anleitung zur Anlage EÜR steht zu den Zeilen 106 und 107:

"Hier sind die Entnahmen und Einlagen einzutragen, die nach § 4 Abs. 4a EStG gesondert aufzuzeichnen sind. Entnahmen und Einlagen sind unabhängig vom Vorliegen von Schuldzinsen einzutragen. Dazu zählen nicht nur die durch die private Nutzung betrieblicher Wirtschaftsgüter oder Leistungen entstandenen Entnahmen, sondern auch die Geldentnahmen und -einlagen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse). Sofern kein gesondertes betriebliches Konto besteht, stellen sämtliche Betriebseinnahmen auch Entnahmen und sämtliche Betriebsausgaben auch Einlagen dar. Entnahmen und Einlagen, die nicht in Geld bestehen, sind grundsätzlich mit dem Teilwert – ggf. zuzüglich Umsatzsteuer – anzusetzen (vgl. Ausführungen zu Zeile 19)."

Es gibt hier eine Diskussion zu diesem Thema.

eM eL

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Dec 23, 2025, 2:15:58 PM12/23/25
to Jes - Die Java-EÜR
Danke für Deine Antwort!

In der von Dir verlinkten Diskussion schreibst Du selber:
"Ich gebe in beiden Feldern immer 0 an. Das wurde noch nie beanstandet."
Aber Jes bildet auf der Position "106 P" noch einmal die Summer aller Einnahmen - und nicht "0".

Vorher schreibst Du auch:
"Sie sind Pflichtfelder, d.h. man muss etwas eintragen, aber sie sind nur relevant, wenn man Schuldzinsen geltend machen möchte."
Ich habe wirklich nicht viel Ahnung von der Materie. Aber wie passt der Begriff jetzt hierher? Das ist sicherlich auch etwas, womit ich nichts zu tun habe.

Es wundert mich auch, dass diese Zeile ("106 P") jetzt plötzlich auftaucht. Sie gab es meiner Meinung nach vor der Version 2.6.54 noch nicht.

Uwe Mock

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Dec 24, 2025, 2:48:06 AM12/24/25
to Jes - Die Java-EÜR
Es lohnt sich, die verlinkte Diskussion bis zu Ende zu lesen.

Die Zeilen 106 und 107 gibt es noch nicht so lange. Als sie plötzlich in der Anlage EÜR auftauchten und Elster dort verpflichtend eine Eingabe haben wollte, gab es dazu auch Diskussionen im Elster-Forum. Dort wurde empfohlen, einfach in beiden Feldern 0 einzutragen, damit Elster zufrieden ist. Es war auch recht schnell klar, daß damit die Absetzbarkeit von Schuldzinsen begründet werden soll.

Angeregt durch die Diskussion im anderen Thread habe ich dann mal beim BMF nachgefragt. Letztlich war ja unklar, ob dieser Gedanke, einfach 0 einzutragen, eine Empfehlung des (eines) Finanzamts war - oder ob sich da ein Elster-Nutzer selbst einen Workaround ausgedacht hat.

Das BMF hat in seiner Antwort deutlich gemacht, daß die Angabe einerseits gesetzlich vorgeschrieben ist (inklusive der Aufzeichnung der Entnahmen und Einlagen auf dem Geschäftskonto). Andererseits können die Angaben in einem späteren Geschäftsjahr von Bedeutung sein. Und deshalb hat Jes mit Version 2.6.54 den relativ großen Umbau mit den neutralen Buchungskonten bekommen, und in der EÜR-Auswertung sind nun zweimal die Zeilen 106 und 107 enthalten - einmal für Nutzer mit Geschäftskonto und einmal für diejenigen, die alles über ihr Privatkonto abwickeln.

eM eL

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Dec 24, 2025, 6:43:05 AM12/24/25
to Jes - Die Java-EÜR
Danke für die ausführlichen Erklärungen. Viel schlauer bin ich aber leider immer noch nicht.

In der Jes-Auswertung (EÜR) ist nur die "106 P" relevant, da ich alles mit dem Wert "0" ausblenden lasse. Bei mir ist die Sache ziemlich einfach: Ich bin freiberuflich selbstständiger Kleinunternehmer. Ich mache keine Ausgaben geltend und führe keine Umsatzsteuer ab. Die Einnahmen gehen alle auf mein privates Girokonto. Es gibt also bei mir nicht das, was man bei einem Geschäftskonto Entnahme nennen würde. Deshalb verwirrt mich die Sache so. Die ganze EÜR in Jes besteht eigentlich nur aus 4 Zeilen: 12, 23, 76 und 97 - und nun noch diese mysteriöse "106 P".

Das "P" und "G" hinter den Zahlen soll wohl Privatkonto und Geschäftskonto heißen? Das gibt es anscheinend nur bei Jes und nicht bei Elster. "106 G" ( wie auch die ganze 107, für mich nicht relevant) wird bei mir als "0" ausgegeben. Und "106 P" summiert, wie schon gesagt, noch einmal alle Einnahmen - wie sie bereits in "Zeile 97" stehen. Ich würde es eigentlich umgedreht erwarten (106 P = 0). Ändern lässt sich der Wert in Jes leider auch nicht.

Es tut mir leid, dass mein buchhalterisches Verständnis nicht allzu hoch ist. Aber ich hatte Jes eigentlich gewählt, weil ich eben nichts mehr mit diesen ganzen Kram zu tun haben wollte. Und nun gibt es diese 106 und 107, die kein Mensch versteht.

Nach Deinen Erklärungen, wird es das Beste sein, ich ignoriere den Jes-Wert in "106 P" und trage, falls es wirklich ein Pflichtfeld sein sollte, in Elster einfach eine "0" ein - und hoffe, dass das so korrekt ist. Es ist nur unschön, dass es dann eine Diskrepanz zwischen Elster und der Jes-Auswertung gibt.

Uwe Mock

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Dec 24, 2025, 9:14:35 AM12/24/25
to Jes - Die Java-EÜR
Tatsächlich steht "G" für "Geschäftskonto" (also: falls man ein Geschäftskonto hat und die dortigen Entnahmen und Einlagen auf die passenden Konten gebucht hat) und "P" für "Privatkonto" (also: alles läuft über das Privatkonto).

Für die Gewinnermittlung sind beide Zeilen irrelevant. Bisher hat es offenbar auch kein Finanzamt beanstandet, wenn dort 0 eingetragen wurde.

Hier in der Gruppe gab es eben den Bedarf, die gesetzliche Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 4a EStG in Jes abbilden zu können. Ob man das tut oder nicht, bleibt natürlich jedem Nutzer überlassen.
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