Zeile 106/107 Entnahmen/Einlagen sind Pflichtfelder in der Anlage EÜR.
Jetzt meine Frage:Gibt es eine Möglichkeit bestimmte Konten von den Auswertungen Saldenliste und Monatsübersicht auszuschließen?
Kann man diese Auswertungen also ähnlich bearbeiten wie das EÜR Plugin?
Also ... ich trage da immer Werte ungleich 0 ein , die ich zuvor in
einer gesonderten Liste - außerhalb von JES - erfaßt habe .
nur die , die privaten Charakter haben .
Eine Überweisung vom Geschäfts- aufs Privatkonto ist bei mir kein
Geschäftsvorfall , der in diese Kategorie paßt .
Für mich zählen nur Eingänge von fremden Unternehmen bzw. an fremde
Unternehmen .
Entnahmen und Einlagen
Diese müssen Sie dann gesondert aufzeichnen, wenn bei Ihnen "übrige Schuldzinsen" für betriebliche Darlehen angefallen sind. Andernfalls wird der Schuldzinsenabzug begrenzt auf die Zinsen zur Finanzierung von Anlagegütern sowie auf weitere Zinsen bis lediglich 2.050 Euro (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG).
[2]
Ich habe nun noch einmal beim zuständigen Finanzamt nachgefragt. Der Sacharbeiter riet mir, bei meinen geringen Einkünften in beide Fällen 0 einzutragen.
Entnahmen und Einlagen
Diese müssen Sie dann gesondert aufzeichnen, wenn bei Ihnen "übrige Schuldzinsen" für betriebliche Darlehen angefallen sind. Andernfalls wird der Schuldzinsenabzug begrenzt auf die Zinsen zur Finanzierung von Anlagegütern sowie auf weitere Zinsen bis lediglich 2.050 Euro (§ 4 Abs. 4a Satz 6 EStG).
[1] und [3] scheinen voneinander oder von derselben Quelle abgeschrieben zu haben. Woher diese "wenn... dann..."-Formulierung kommt, konnte ich leider nicht ermitteln.
Wenn man diese Buchungen besser von der Gewinnermittlung trennen möchte, als sie nur aus der Berechnung rauszuschmeisen, wäre die sauberste Lösung vielleicht, neben den Ausgaben und Einnahmen Konten eine Dritte Kategorie der Neutralen Konten einzuführen, auf die dann solche Transaktionen wie Entnahme, Einlage und Geldtransit gebucht werden können.
Ich vermute dies wäre aber ein größerer Aufwand in der Programmierung.
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG taucht in Zeile 106 der Anlage EÜR der Begriff “Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen” auf. Diese Begriffe bezeichnen Entnahmen durch den Unternehmer für private Zwecke, die nicht in Geld, sondern in anderer Form erfolgen. Sie gelten als Betriebseinnahmen, obwohl kein Geld fließt.
Das sind Waren oder Gegenstände, die aus dem Betriebsvermögen privat entnommen werden.
Beispiele:
Bäcker nimmt Brot für die Familie mit.
Einzelhändler nimmt einen Fernseher aus dem Laden für sich mit.
📌 Bewertung: mit dem Teilwert (in der Regel der Einkaufspreis oder Wiederbeschaffungspreis).
Hierbei handelt es sich um vom Betrieb erbrachte Leistungen, die privat genutzt werden.
Beispiele:
Friseur schneidet seiner Familie kostenlos die Haare.
Kfz-Werkstatt repariert das private Auto des Unternehmers.
📌 Bewertung: mit dem Marktpreis der Leistung (wie bei einem externen Kunden).
Dabei nutzt der Unternehmer betriebliches Vermögen (z. B. ein Fahrzeug) privat.
Beispiele:
Privatfahrten mit dem Firmenwagen.
Private Nutzung eines betrieblichen Telefons.
📌 Bewertung: häufig pauschal, z. B. 1-%-Regel bei Kfz.
Alle diese nicht-monetären Entnahmen müssen in Zeile 106 eingetragen werden, weil sie steuerlich wie Betriebseinnahmen behandelt werden. Sie erhöhen den Gewinn, obwohl kein Geld fließt – denn der Unternehmer hat sich selbst “bedient”.
“Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen”
Einlagen sind Zuführungen von Wirtschaftsgütern oder Leistungen aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen. Sie sind das Gegenteil von Entnahmen.
Hier werden Einlagen aller Art eingetragen, z. B.:
Privater Gegenstand wird für den Betrieb genutzt:
Du bringst deinen privaten Laptop in den Betrieb ein.
Du überträgst dein privates Auto ins Betriebsvermögen.
📌 Wertansatz: mit dem Teilwert (aktueller Marktwert zum Zeitpunkt der Einlage)
Du bringst eigene Arbeitsleistung ohne Gegenleistung in den Betrieb ein:
Du erstellst privat eine Webseite für dein eigenes Unternehmen.
Du baust Möbel für deine Betriebsräume selbst.
📌 Wertansatz: mit dem fiktiven Marktwert der Leistung (was ein Dritter verlangen würde)
Du nutzt ein privates Wirtschaftsgut unentgeltlich betrieblich:
Du nutzt deine private Garage für das Betriebsfahrzeug.
Du nutzt private Software oder Telefonanschluss für den Betrieb.
📌 Wertansatz: mit dem üblichen Nutzungsentgelt oder anteiligem Kostenersatz
Einlagen sind keine Betriebseinnahmen, aber sie vergrößern das Betriebsvermögen – und sind daher in der EÜR in Zeile 107 aufzuführen, um den tatsächlichen Mittelzufluss sichtbar zu machen.
Zeile 106: Entnahmen aus dem Betrieb in den privaten Bereich (z. B. Ware, Leistung, Nutzung) → gewinnerhöhend
Zeile 107: Einlagen vom privaten Bereich in den Betrieb (z. B. Gegenstände, unentgeltliche Leistungen oder Nutzungen) → nicht gewinnerhöhend, aber bilanziell erfasst
Die EÜR erfasst nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben, die den steuerlichen Gewinn beeinflussen.
Private Geldentnahmen oder -einlagen sind rein vermögenswirksame Vorgänge, keine betrieblichen Erträge oder Aufwendungen.
Aber, bei einer GbR z.B. macht es Sinn, diese Vorgänge separat zu erfassen z.B. in einer Tabelle, oder einem Gesellschafter-Verrechnungskonto.
Am 22.07.25 um 21:22 schrieb Uwe Mock:
Würde da nicht ein einziges "Konto" für Einlagen und ein weiteres "Konto" für Entnahmen genügen? Wenn ich es recht verstehe gibt es jeweils nur die eine Möglichkeit: Geld von Privat an Geschäft bzw. umgekehrt. Und diejenigen, die das in Jes für sich umgesetzt haben, verwenden zwei zusätzliche Konten.
Ein Klassiker, der hier ausbricht wären zB Einkommensteuer(voraus)zahlungen an das Finanzamt, die direkt vom Geschäftskonto abgebucht werden. Steuerlich sind es natürlich Privatentnahmen, praktisch kann man es aber als "Geschäftsausgabe" (Steuer auf "Unternehmensgewinn") sehen und möchte es daher vielleicht einem extra Konto zuweisen.
Folglich wäre die vorgeschlagene Kategorie der "neutralen Konten" hier eine mögliche Idee.
Grundsätzlich bin ich aber ebenso der Meinung, dass man hier Gefahr läuft, den slippery slope in Richtung Buchhaltung herunter zu stolpern.