Paketshop Einnahmen wie verbuchen

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Td

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Dec 19, 2025, 11:00:44 AM12/19/25
to Jes - Die Java-EÜR
ich habe vor einen paket shop in meinen Laden zu intergrieren. allerding ist soweit ich sehe, hat dhl nur ein handscaner angebotet zu abbuchung der pakete und briefmarken.

wie muss ich den umsatz in JES verbuchen?
welcher steuersatz wird angewendet? 19%? oder O%? Wenn 0%, warum wie mache ich das?
in JES wird nur 19%/7% oder 5% MwSt als auswahl angeboten.

hat jemand erfahrungen?



gof...@gmail.com

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Dec 19, 2025, 11:26:27 AM12/19/25
to Jes - Die Java-EÜR
Die DHL stellt die benötigte Kassensoftware und Hardware zur Verfügung. Für Paketannahme und -ausgabe, sowie für Verkaug von Postwertzeichen und Paketmarken erhält man Provision nach unterschiedlichen Sätzen, ja nach Leistung. 
Man erhält dann eine monatliche Provisionsabrechnung von der DHL und bekommt die Provision auf seinem Geschäftskonto überwiesen. Den Gesamtbetrag der Provision bucht man dann unter Einnahmen in JES. Jetzt aber aufgepasst. Unterliegt man nicht der Kleinunternehmerregelung, so ist diese Einnahme mit 19% Umsatzsteuer zu verbuchen. 
Schöne Grüße
Gottfried

Werner Holtfreter

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Dec 20, 2025, 5:59:32 AM12/20/25
to Jes - Die Java-EÜR
Es ist zulässig, dass die Rechnung vom Leistungsempfänger erstellt wird. Bodyleasing-Firmen wie Hays machen das auch. Aber die Umsatzsteuer steht mit auf der Rechnung. DHL muss wissen, ob sie - stellvertretend für dich - deine Rechnung mit oder ohne USt. ausstellen soll. Falls mit USt., ist der gezahlte Betrag um 19% höher. Aus Sicht beider Unternehmen läuft die USt. Ergebnis-neutral nur durch, weil sie DHL vom Finanzamt erstattet wird und auf deiner Seite ans Finanzamt abgeführt werden muss.

In Jes kann man übrigens weitere Steuersätze hinzufügen.

Td

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Dec 29, 2025, 8:47:23 AM12/29/25
to Jes - Die Java-EÜR
ok danke nun wird mir etwas klarer. dann kann man theorisch diese vergütung einfach als 2. te verdienst in die Einkommensteuererklärung aufnehmen und man mass es nicht in die eüR aufnhemen oder? meine Rechnung wird keine 19% beinhalten.

Philip Zerweck

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Dec 29, 2025, 9:03:58 AM12/29/25
to jes...@googlegroups.com
Naja,
auch wenn das aus dem Betrieb des Paketshops erzielte Einkommen (Provision) als „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ in Anlage S der Einkommenssteuer aufgenommen wird, ist die Frage, wie Du das über’s Jahr errechnest.
Du kannst wahrscheinlich einfach die 12 Monatsabrechnungen von DHL summieren und dort eintragen. Nur als was?

Ob Du aber um eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ für diese 2. Selbstständigkeit (die 1. Selbstständigkeit ist der Betrieb eines Ladens, richtig?) drumrumkommst, ist die Frage. Schließlich handelt es sich nicht um „Freiberuflichkeit“, sondern Selbstständigkeit im Sinne von „Gewerbe“.

LG
Philip

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Philip Zerweck
zer...@heikoundphilippa.de
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