Naja,
auch wenn das aus dem Betrieb des Paketshops erzielte Einkommen (Provision) als „Einkünfte aus selbstständiger Arbeit“ in Anlage S der Einkommenssteuer aufgenommen wird, ist die Frage, wie Du das über’s Jahr errechnest.
Du kannst wahrscheinlich einfach die 12 Monatsabrechnungen von DHL summieren und dort eintragen. Nur als was?
Ob Du aber um eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen“ für diese 2. Selbstständigkeit (die 1. Selbstständigkeit ist der Betrieb eines Ladens, richtig?) drumrumkommst, ist die Frage. Schließlich handelt es sich nicht um „Freiberuflichkeit“, sondern Selbstständigkeit im Sinne von „Gewerbe“.
LG
Philip
---------------
Philip Zerweck
zer...@heikoundphilippa.de
0151 61817798
Pastoriusstr. 27
D - 90480 Nürnberg
---------------
> --
> Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie in Google Groups E-Mails von der Gruppe "Jes - Die Java-EÜR" abonniert haben.
> Wenn Sie sich von dieser Gruppe abmelden und keine E-Mails mehr von dieser Gruppe erhalten möchten, senden Sie eine E-Mail an
jes-eur+u...@googlegroups.com.
> Diese Diskussion finden Sie unter
https://groups.google.com/d/msgid/jes-eur/3c403a78-54ec-4f7f-8522-67203d8fbe75n%40googlegroups.com.