Wenn du mir jetzt noch freundlicherweise verraten könntest, warum ich dich
überhaupt beachten und dir eine üble Nachrede zukommen lassen solle? Nicht,
daß ich das vorhätte, aber warum meinst du so wichtig zu sein, daß man sowas
machen müsste?
Aber, um auf deine ursprüngliche Mitteilung einzugehen:
> Lerne lesen. "Der Wendelin ist kriminell aber wir können ihnen nichts
> nachweisen" wird vor /jedem/ Gericht als üble Nachrede durchgehen.
was an meiner Ausführung
> Eine Verdächtigung kann zwar, muß aber keineswegs üble Nachrede oder
> gar Volksverhetzung sein.
ist jetzt unzutreffend?
Selbstverständlich kann es Umstände geben, die einen Verdacht zwar nicht
beweisen, aber plausibel erscheinen lassen. In Polizeiberichten z.B. wird
das dann z.B. so formuliert: "Der Verdächtige wurde nach kurzer Flucht
gefaßt." Das ist, im Gegensatz zu deiner Auffassung, dann weder üble
Nachrede noch Volksverhetzung und wird in dieser Form auch fast täglich so
publiziert.
Daß du ein formell abweichendes Beispiel, bei dem ich dir sogar zustimme,
anführen kannst widerlegt ja nicht meinen obigen Einwand.
Oder kürzer: Nicht alles, was richtig ist, ist das allein Richtige.