Hi,
Volker Hahn <
z4...@gmx.de> schrieb:
> > und sich damit dem Straftatbestand(!) der Nötigung schuldig machen.
> > Schlechte Idee!
>
> Ich schätze, da handelt es sich um ein Missverständnis. Wen sollte
> ich nötigen, wenn ich einen Wagen quer auf zwei
> nebeneinanderliegenden mir vermieteten Plätzen abstelle?
Den, der dort (unerlaubt) parkt und deshalb (querparken) nicht mehr
wegfahren kann. DER wird nun genötigt, Unanemhlichkeiten aufsich zu
nehmen (Suche nach dem Querparker, Zeitverlust etc.)
Ist übrigens gängige Rechtssprechung und kein Hirngespinst, individuelle
Rechtsauslegung usw. - auch wenn man es als Parkplatzbesitzer nur schwer
verstehen kann...
Ich würde ja auch sagen "mein Parkplatz, damit kann ich machen, was ich
will" (also mich auch quer davorstellen) - ist eben nur nicht so....
Handhabt auch die Polizei hier so. Will man in seine
Einfahrt/Parkplatz/Garage REIN und kann nicht, tun die nix. Will man
aber RAUS und kann nicht, dann greifen die richtig ein (Abschleppen
usw.)
Beispiel 1 der Polizei- (und wohl auch rechtlichen Logik):
Ich will auf ein Grundstück einfahren. Geht nicht, da Falschparker
davor. Polizei sagt "rein? da machen wir nix, raus - da würden wir tätig
werden". Polizei wieder weg, ich bin "illegal" (über Grünfläche, Gehweg
etc.) dorthin gefahren, wo ich hin wollte. Ich will wieder raus, falsch
parkendes Auto immer noch da. Wieder Polizei geholt. "Sie wollen raus?
kein Problem" und nach 20 Minuten war der Falschparker am Haken des
Abschleppwagens....
Beispiel 2:
Freund will mit seinem Auto in den Hof seiner Wohnanlage (dort Garagen)
Polizei sagt "rein? is nicht, es ist zumutbar, einen anderen Parkplatz
zu suchen!" Freund fragt "und wenn ich raus wollte?" Polizei "dann kein
Problem!" Freund nicht dumm, geht zu Garage seines Vaters, fährt dessen
Auto raus und sagt "so, jetzt will ich raus!" Polizei (gleiche Streife)
"na, dann ist das was Anderes - Abschleppwagen kommt...."
Verstehen muss man das nicht. Der Parkplatzbesitzer darf genötigt
werden, sich einen anderen Parkplatz zu suchen, der Falschparker _darf
nicht_ genötigt werden, den rechtmässigen Nutzer/Besitzer eines
widerrechtlich benutzten Parkplatzes zu suchen, wenn der Nutzer/Besitzer
sein Auto vor diesem Parkplatz parkt...