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Privatparkplatz

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Thomas Mayer

unread,
Nov 15, 2011, 4:15:12 AM11/15/11
to
Hallo,

auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
dass hier nicht geparkt werden darf!!

Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.

Wo sind die Fallen bei dieser Aktion??

Uns ist schon klar, dass die Abschleppkosten erst einmal von uns
bezahlt werden müssen - wie kommen wir dann wieder an unser Geld?


Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen??


Danke
TOM

PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
stehen einige auf dem Gelände!

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Peter Liedermann

unread,
Nov 15, 2011, 5:27:01 AM11/15/11
to
On Tue, 15 Nov 2011 10:15:12 +0100, Thomas Mayer <Maye...@gmx.de> wrote:

> Hallo,
>
> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
> dass hier nicht geparkt werden darf!!

Davon wirst Du bereits einige auf dem Asphalt gefunden haben.

>
> Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
> ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.
>
> Wo sind die Fallen bei dieser Aktion??
>
> Uns ist schon klar, dass die Abschleppkosten erst einmal von uns
> bezahlt werden müssen - wie kommen wir dann wieder an unser Geld?

In einem anderen Posting wurde vom Abschleppen eher abgeraten, da stimme
ich zu. Auf jeden Fall solltest Du aber deutlich damit drohen, siehe
unten.

Absperrung kann sinnvoll sein, wie genau und wie teuer, hängt von der
Lokalität ab.
Sinnvoller ist eine Anzeige (ohne Abschleppen), wenn die Beweislage
gesichert werden kann, insbesondere wenn Einzelne beharrlich delinquieren.

Eine installationsfreie aber umständliche und unvollständige Methode, wenn
es Du nebeneinanderliegende Plätze handelt: Wenn möglich, einen Wagen
querstellen.


> PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
> stehen einige auf dem Gelände!

Ich hoffe, auch (mindestens) ein richtiges Halteverbotsschild mit Warnung,
dass rund um die Uhr abgeschleppt wird.

Gruss,
Peter

Jens Müller

unread,
Nov 15, 2011, 5:32:26 AM11/15/11
to
Am 15.11.2011 11:27, schrieb Peter Liedermann:
>> PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
>> > stehen einige auf dem Gelände!
> Ich hoffe, auch (mindestens) ein richtiges Halteverbotsschild mit Warnung,
> dass rund um die Uhr abgeschleppt wird.

Wie kriegt man die zuständige StVB dazu, das anzuordnen?

Gruß Jens
Message has been deleted

Jens Fittig

unread,
Nov 15, 2011, 6:54:40 AM11/15/11
to

Martin ?rautmann schrieb:

> On Tue, 15 Nov 2011 10:15:12 +0100, Thomas Mayer wrote:
> > Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
> > ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.
> >
> > Wo sind die Fallen bei dieser Aktion??
>
> 1) dass du selbst auf den Abschleppkosten sitzenbleibst

kann passieren - ist aber eher selten

> 2) dass du verklagt wirst

kann passieren - ist aber eher selten

> 3) dass du den Prozess verlierst

kann passieren - ist aber eher selten

> > Uns ist schon klar, dass die Abschleppkosten erst einmal von uns
> > bezahlt werden müssen - wie kommen wir dann wieder an unser Geld?

> Vom Abschleppunternehmer, der vom PKW-Halter bei Abholung bezahlt wurde.

Erzähle keinen Quatsch!

> > Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen??

> die Presse, die Gerichte - Urteile, wo der Parkplatzeigentümer verlor,
> da nach Verhältnismässigkeit angemessener erschien zu warten, Taxi oder
> Bus zu nehmen.

> Wirklich helfen kann am ehesten eine Absperrung - die unkomfortabel ist,
> wo Vandalismus droht, teuer usw. Ketten, Poller, Gitter... Händisch,
> motorisch, fernbedienbar.
>
> Mach' deinen Zettel mit Tapetenkleister auf der Scheibe fest.

Blödsinn! Das kann als Sachbeschädigung ausgelegt werden!

> Wenn der
> Fremdparker schnell kommt kann er das problemlos abziehen. Wenn er den
> ganzen Tag da steht ist sein Reinigungsaufwand größer als der Nachteil,
> sich anderswo einen Parkplatz zu suchen. Und man kann dir vermutlich (?)
> nicht wegen Sachbeschädigung ans Bein pinklen, da der Zettel
> rückstandslos entfernt werden kann - im Unterschied zur Selbsthilfte mit
> zerkratzten Türen, eingetretenen Scheinwerfern usw.

> Im Gegenteil drohen dir solche Racheakte, wenn du so vorgehst.

Ack - die einzige sinnvolle Aussdage von dir!

> Von daher vergiss alles, was ich oben geschrieben habe. Fahr Rad oder
> Bus/Bahn/Tram.

Ein saublödes Statement!

> Schönen Gruß
> Martin

Dummschwätzer!

--
Wegen Mailbombing Emailadresse ab sofort ungültig!

Jens Fittig

unread,
Nov 15, 2011, 6:56:09 AM11/15/11
to

Jens Müller schrieb:
Auf Privatgelände gar nicht!
Message has been deleted

Henning Haida

unread,
Nov 15, 2011, 8:09:15 AM11/15/11
to
Am 15.11.2011 11:27, schrieb Peter Liedermann:
> Sinnvoller ist eine Anzeige (ohne Abschleppen), wenn die Beweislage
> gesichert werden kann,

Um welche Tatbestände geht's dabei eigentlich?

Klaus Kreider

unread,
Nov 15, 2011, 8:10:55 AM11/15/11
to

"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> wrote in message
news:j9taj1$to2$1...@NEWS1.dtag.de...
> Hallo,
>
> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
> dass hier nicht geparkt werden darf!!

Am besten helfen da Sperren - am besten bringt man die an, wenn ein
Dauerfalschparker gerade da steht ;-)
Gruß
Klaus


Peter Liedermann

unread,
Nov 15, 2011, 8:12:46 AM11/15/11
to
On Tue, 15 Nov 2011 12:56:09 +0100, Jens Fittig <inv...@invalid.invalid>
wrote:

> Jens Müller schrieb:
>
>> Am 15.11.2011 11:27, schrieb Peter Liedermann:
>> >> PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
>> >> > stehen einige auf dem Gelände!
>> > Ich hoffe, auch (mindestens) ein richtiges Halteverbotsschild mit
>> Warnung,
>> > dass rund um die Uhr abgeschleppt wird.
>>
>> Wie kriegt man die zuständige StVB dazu, das anzuordnen?
>
> Auf Privatgelände gar nicht!


Was genau anzuordnen? Ein Verkehrsschild auf Privatgrund bedarf wohl
keiner behördlichen Anordnung. Es darf nur in keiner Weise auf den
öffentlichen Verkehr einwirken, auch nicht missverständlich.

Oder: das Abschleppen anordnen? Gar nicht! Wie kriege ich die anderen
Pokerspieler dazu, zu glauben dass ich ein Set habe obwohl es 7-2 offsuit
ist? Sogenannter Bluff!

Gruss,
Peter

Thomas Mayer

unread,
Nov 15, 2011, 8:23:22 AM11/15/11
to

"Klaus Kreider" <Klaus....@gmx.de> schrieb
>
> Am besten helfen da Sperren - am besten bringt man die an, wenn ein Dauerfalschparker gerade da steht ;-)
> Gruß
> Klaus
>

Der ruft dann einen Schlüsseldienst oder Schlosser und läßt das Ding
auf Deine Kosten entfernen - zeigt Dich auch noch wegen Nötigung an!!!

Frank Hucklenbroich

unread,
Nov 15, 2011, 8:47:36 AM11/15/11
to
Am Tue, 15 Nov 2011 14:23:22 +0100 schrieb Thomas Mayer:

> "Klaus Kreider" <Klaus....@gmx.de> schrieb
>>
>> Am besten helfen da Sperren - am besten bringt man die an, wenn ein Dauerfalschparker gerade da steht ;-)
>> Gruß
>> Klaus
>>
>
> Der ruft dann einen Schlüsseldienst oder Schlosser und läßt das Ding
> auf Deine Kosten entfernen

Erst mal auf seine eigenen Kosten. Wenn er das Schloß dabei zerstört, ist
er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann er ja, wenn er will, vor
Gericht ausfechten.

> - zeigt Dich auch noch wegen Nötigung an!!!

...und Du ihn wegen Sachbeschädigung.

Das wäre es mir im Zweifel wert.

Realistischerweise klemmt man ihm einen Zettel hinter die Scheibe, daß man
bereit ist, ihm den Bügel gegen 10 EUR Gebühr aufzuschließen. Entweder er
zahlt, man läßt ihn fahren und hört zu 99% nie wieder was von der Sache.
Oder er zieht das Ding mit dem Schlüsseldienst durch (da muß er erst mal
einen finden, der ihm ein fremdes Schloß öffnet), was ihn viel Zeit, Ärger
und Geld kostet.

BtW, macht es rechtlich gesehen eigentlich einen Unterschied, ob das ein
Privatparkplatz mit Bügel oder eine private Garage ist? Wenn sich jemand in
meine Garage stellt, die zufällig offen steht, und ich schließe die später
ab, wäre das etwa auch Nötigung?

Grüße,

Frank

Frank Hucklenbroich

unread,
Nov 15, 2011, 8:49:34 AM11/15/11
to
Am Tue, 15 Nov 2011 13:45:59 +0100 schrieb Juergen Roesener:

> "Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> wrote:
>
>>Hallo,
>>
>>auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
>>und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
>>wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
>>dass hier nicht geparkt werden darf!!
>
> Mit der Message ID <eg44mk$4ud$00$1...@news.t-online.com> beginnt ein 158
> Beiträge umfassender thread "Privatparkplaetze staendig belegt" in
> d.s.r.m zu demselben Thema. Der ist allerdings von 2006 und eventuell
> nicht mehr über jeden Server abrufbar.
>
> Die Probleme, die ich damals hatte, bestehen trotz der vielen
> Vorschläge im thread weiterhin. :-(
>
>>PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
>>stehen einige auf dem Gelände!
>
> Hier hat jeder einzelne Parkplatz ein entsprechendes Schild. Nützt
> nach wie vor nichts. Ebenfalls untauglich waren:
>
> Sperrpfähle (mit und ohne zusätzliche Ketten), die einfach umgefahren
> wurden; länger als ein halbes Jahr waren die nicht funktionstüchtig.

Die Leute fahren sich dann aber doch das Auto kaputt?!

> Triangeln als Sperre: führten zu Beschädigungen des Unterbodens an den
> Fahrzeugen der Falschparker, die dann den Vermieter der Parkplätze
> verklagt haben.

Auf das Urteil wäre ich aber mal sehr gespannt. Wer sich an einer
marktüblichen Sperre den Wagen beschädigt, dürfte imho selbst schuld sein,
er muß da ja nicht rüberfahren.

> Wie Urteile ausgefallen sind, weiß ich leider nicht.

Schade.

> Wegen des Kostenrisikos haben weder die anderen Parkplatzmieter noch
> ich selbst jemals abschleppen lassen.

Das ist nachvollziehbar.

Grüße,

Frank

Jens Fittig

unread,
Nov 15, 2011, 9:13:57 AM11/15/11
to

Peter Liedermann schrieb:

> On Tue, 15 Nov 2011 12:56:09 +0100, Jens Fittig <inv...@invalid.invalid>
> wrote:
>
> > Jens Müller schrieb:
> >
> >> Am 15.11.2011 11:27, schrieb Peter Liedermann:
> >> >> PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
> >> >> > stehen einige auf dem Gelände!

> >> > Ich hoffe, auch (mindestens) ein richtiges Halteverbotsschild mit
1: ------------------------------------- ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
> >> Warnung,
> >> > dass rund um die Uhr abgeschleppt wird.

> >> Wie kriegt man die zuständige StVB dazu, das anzuordnen?

> > Auf Privatgelände gar nicht!
2: ---- ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

> Was genau anzuordnen? ^

s.o. (1)

> Ein Verkehrsschild auf Privatgrund bedarf wohl
> keiner behördlichen Anordnung.

das sagte ich indirekt! s.o. (2)

> Es darf nur in keiner Weise auf den
> öffentlichen Verkehr einwirken, auch nicht missverständlich.

Das stand nicht zur Frage

> Oder: das Abschleppen anordnen?

Wo steht das?

> Gar nicht!

Blödsinn! Klar kann das angeordnet werden! KOmmt nur drauf an warum,
wie und durch wen.

> Wie kriege ich die anderen
> Pokerspieler dazu, zu glauben dass ich ein Set habe obwohl es 7-2 offsuit
> ist? Sogenannter Bluff!

Dummes Gesabbel!

(Vollquoting, damit man sieht, was du für dummes Zeugs plapperst!
Völlig sinnlos und aus dem Zusammenhang gerissen!)

Jens Fittig

unread,
Nov 15, 2011, 9:14:42 AM11/15/11
to

Henning Haida schrieb:
Hausfriedensbruch, Besitzstörung, Behinderung?
Message has been deleted

Bernhard Wohlgemuth

unread,
Nov 15, 2011, 11:28:52 AM11/15/11
to
Frank Hucklenbroich schrieb:

> Oder er zieht das Ding mit dem Schlüsseldienst durch (da muß er erst mal
> einen finden, der ihm ein fremdes Schloß öffnet)

Äähmm: Gerade darüber ging neulich ein Bericht durch die Marktmagazine
der Dritten TV-Programme - da hat die Mehrzahl der Schlüsseldienste
diverse Wohnungen und sogar ein Ladengschäft aufgesperrt, ohne sich zu
vergewissern, ob der Auftraggeber auch wirklich dazu berechtigt ist...

Gruß Bernhard

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 15, 2011, 3:47:38 PM11/15/11
to
Hallo,

Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich an meinem Privatparkplatz
folgendes Schild (sinngemäss) anbringe:

"Dies ist ein Spendenparkplatz und er gehört $mir.
Wenn Sie ihr Auto hier abstellen, erklären Sie sich damit einverstanden,
dass Ihr Auto durch das Abstellen auf diesem Platz dem $Verein gespendet
wird. Der $Verein wird den Erlös aus Verkauf oder Verschrottung für
$wohltätige Zwecke verwenden. Eine Spendenquittung kann auf Wunsch unter
$Adresse angefordert werden. Hinweis: Sie erleichtern unsere Arbeit,
wenn sie Fahrzeugpapiere und Fahrzeugschlüssel im gespendeten Fahrzeug
belassen"


Wäre es rechtens, ein dann dort abgestelltes fremdes Fahrzeug
tatsächlich zu verschrotten/zu verkaufen und den Gewinn wie angegeben zu
spenden?



--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 15, 2011, 3:54:29 PM11/15/11
to
Hi,

"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> schrieb:


> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
> dass hier nicht geparkt werden darf!!

Probier doch mal http://www.parkplatzdieb.de/ Da hast du zwar erstmal
nix davon, das Auto verschwindet auch nicht sofort, aber ggf. werden die
Falschparker dennoch weniger ;-)

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 15, 2011, 3:55:39 PM11/15/11
to
Hi,

"Peter Liedermann" <peter...@hispeed.ch> schrieb:

> Eine installationsfreie aber umständliche und unvollständige Methode
> , wenn es Du nebeneinanderliegende Plätze handelt: Wenn möglich,
> einen Wag en querstellen.

und sich damit dem Straftatbestand(!) der Nötigung schuldig machen.
Schlechte Idee!

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 15, 2011, 4:01:32 PM11/15/11
to
Hi,

Frank Hucklenbroich <Hucklen...@aol.com> schrieb:

> Erst mal auf seine eigenen Kosten. Wenn er das Schloß dabei
> zerstört, ist er Dir gegenüber schadenersatzpflichtig. Das kann er
> ja, wenn er will, vor Gericht ausfechten.
>
> > - zeigt Dich auch noch wegen Nötigung an!!!
>
> ...und Du ihn wegen Sachbeschädigung.
>
> Das wäre es mir im Zweifel wert.

Na dann mal viel Spass. Sachwert von 5-10EUR (Schloss) gegen Eingriff in
die persönliche Freiheit (Nötigung). Rate (oder probier) mal, wer da die
besseren Chancen hat...

> BtW, macht es rechtlich gesehen eigentlich einen Unterschied, ob das
> ein Privatparkplatz mit Bügel oder eine private Garage ist? Wenn
> sich jemand in meine Garage stellt, die zufällig offen steht, und
> ich schließe die später ab, wäre das etwa auch Nötigung?

Wenn du in deiner Garage Gegenstände lagerst, die einen (hohen?) Wert
haben (z.B. teure Alufelgen), dann wohl kaum.... Wobei - unseren
Gerichten würde ich auch zutrauen, dass du deine 3000EUR-Breitschlapp-
Reifen anderweitig sichern musst um den unschuldigen Bürger nicht zu
nötigen, indem du sein Auto wegsperrst...

Volker Hahn

unread,
Nov 15, 2011, 4:13:44 PM11/15/11
to
In article <j9ujkb$hdp$1...@news.m-online.net>, Erich Kirchmayer wrote:
> > Eine installationsfreie aber umständliche und unvollständige Methode
> > , wenn es Du nebeneinanderliegende Plätze handelt: Wenn möglich,
> > einen Wag en querstellen.
>
> und sich damit dem Straftatbestand(!) der Nötigung schuldig machen.
> Schlechte Idee!

Ich schätze, da handelt es sich um ein Missverständnis. Wen sollte ich
nötigen, wenn ich einen Wagen quer auf zwei nebeneinanderliegenden mir
vermieteten Plätzen abstelle?

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 15, 2011, 5:04:51 PM11/15/11
to
Hi,

Volker Hahn <z4...@gmx.de> schrieb:

> > und sich damit dem Straftatbestand(!) der Nötigung schuldig machen.
> > Schlechte Idee!
>
> Ich schätze, da handelt es sich um ein Missverständnis. Wen sollte
> ich nötigen, wenn ich einen Wagen quer auf zwei
> nebeneinanderliegenden mir vermieteten Plätzen abstelle?

Den, der dort (unerlaubt) parkt und deshalb (querparken) nicht mehr
wegfahren kann. DER wird nun genötigt, Unanemhlichkeiten aufsich zu
nehmen (Suche nach dem Querparker, Zeitverlust etc.)

Ist übrigens gängige Rechtssprechung und kein Hirngespinst, individuelle
Rechtsauslegung usw. - auch wenn man es als Parkplatzbesitzer nur schwer
verstehen kann...

Ich würde ja auch sagen "mein Parkplatz, damit kann ich machen, was ich
will" (also mich auch quer davorstellen) - ist eben nur nicht so....

Handhabt auch die Polizei hier so. Will man in seine
Einfahrt/Parkplatz/Garage REIN und kann nicht, tun die nix. Will man
aber RAUS und kann nicht, dann greifen die richtig ein (Abschleppen
usw.)

Beispiel 1 der Polizei- (und wohl auch rechtlichen Logik):
Ich will auf ein Grundstück einfahren. Geht nicht, da Falschparker
davor. Polizei sagt "rein? da machen wir nix, raus - da würden wir tätig
werden". Polizei wieder weg, ich bin "illegal" (über Grünfläche, Gehweg
etc.) dorthin gefahren, wo ich hin wollte. Ich will wieder raus, falsch
parkendes Auto immer noch da. Wieder Polizei geholt. "Sie wollen raus?
kein Problem" und nach 20 Minuten war der Falschparker am Haken des
Abschleppwagens....

Beispiel 2:
Freund will mit seinem Auto in den Hof seiner Wohnanlage (dort Garagen)
Polizei sagt "rein? is nicht, es ist zumutbar, einen anderen Parkplatz
zu suchen!" Freund fragt "und wenn ich raus wollte?" Polizei "dann kein
Problem!" Freund nicht dumm, geht zu Garage seines Vaters, fährt dessen
Auto raus und sagt "so, jetzt will ich raus!" Polizei (gleiche Streife)
"na, dann ist das was Anderes - Abschleppwagen kommt...."

Verstehen muss man das nicht. Der Parkplatzbesitzer darf genötigt
werden, sich einen anderen Parkplatz zu suchen, der Falschparker _darf
nicht_ genötigt werden, den rechtmässigen Nutzer/Besitzer eines
widerrechtlich benutzten Parkplatzes zu suchen, wenn der Nutzer/Besitzer
sein Auto vor diesem Parkplatz parkt...

Michael Schlücker

unread,
Nov 15, 2011, 5:08:49 PM11/15/11
to
Am 15.11.2011 11:43, schrieb Kathinka Wenz:

>> Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
>> ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.

> Und Abschleppen beinhaltet immer das Kostenrisiko.

Kostenrisiko?
Nur mal so'ne blöde Idee...
Diverse Geschäfte- z.B. "jeden Tag etwas besser" besonders gern-
beauftragen spezielle Abschleppunternehmen(mit zugegebenermaßen etwas
dubiosem Geschäftsgebahren). Diese arbeiten nicht auf Vorkasse, sondern
holen die Fahrzeuge ab und geben diese erst nach Zahlung der- gegenüber
den sonst ortsüblichen Abschleppkosten sogar arg überhöhten- Forderung
heraus. Wurde auch schon diverse Male in 'Markt'-Sendungen und diversen
Anderen durchgekaut. Dieses Geschäftsmodell wurde erst vor Kurzem durch
ein Urteil(sorry AZs merk ich mir nicht- aber _hier_ hat das bestimmt
jemand zur Hand) bestärkt.
Also Schild aufstellen mit 'Privatparkplatz- Unberechtigt parkende
Fahrzeuge werden abgeschleppt'. Und einen dieser Abschlepphaie suchen?


Micha

Michael Schlücker

unread,
Nov 15, 2011, 5:22:14 PM11/15/11
to
Am 15.11.2011 23:04, schrieb Erich Kirchmayer:

>> Ich schätze, da handelt es sich um ein Missverständnis. Wen sollte
>> ich nötigen, wenn ich einen Wagen quer auf zwei
>> nebeneinanderliegenden mir vermieteten Plätzen abstelle?
>
> Den, der dort (unerlaubt) parkt und deshalb (querparken) nicht mehr
> wegfahren kann. DER wird nun genötigt, Unanemhlichkeiten aufsich zu
> nehmen (Suche nach dem Querparker, Zeitverlust etc.)

Ich glaube, Du missverstehst die ursprüngliche Ideee von Peter noch immer.
Ich verstand das

> Eine installationsfreie aber umständliche und unvollständige Methode,
> wenn es Du nebeneinanderliegende Plätze handelt: Wenn möglich, einen
> Wagen querstellen.

von Peter folgendermaßen:
Zwei nebeneinanderliegende Parkplätze. Beide mit berechtigten Fahrzeugen
belegt. Bei Abfahrt eines Fahrzeugs wird das Verbleibende quer über
beide Plätze gestellt, sodaß erst gar kein Unberechtigter dort Platz
findet. Somit findet auch keine Nötigung statt. Unvollständig deshalb,
weil ja auch evtl. beide Fahrzeuge im Gebrauch sein könnten.
Hab ich's richtig verstanden Peter?

Micha
Message has been deleted

Norbert Huettisch

unread,
Nov 15, 2011, 6:11:45 PM11/15/11
to
Thomas Mayer:

> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
> dass hier nicht geparkt werden darf!!

Hier im Haus praktiziert eine Zahnärztin, die für ihre Praxis 7
Parkplätze nachweisen musste und die hier im Hof angemietet hat. Da wird
auch gerne von anderen Leuten drauf geparkt. Beim ersten Mal gibts einen
Brief an die Windschutzscheibe (der wohl von einem Anwalt formuliert
wurde), im Wiederholungsfall gibts eine kostenpflichtige Abmahnung vom
Anwalt im Wert von knapp 400 EUR. Hat eine Weile gedauert, seitdem aber
wohl kaum noch Fremdparker.

N.

Peter Liedermann

unread,
Nov 16, 2011, 1:22:46 AM11/16/11
to
On Tue, 15 Nov 2011 15:14:42 +0100, Jens Fittig <inv...@invalid.invalid>
wrote:

> Henning Haida schrieb:
>
>> Am 15.11.2011 11:27, schrieb Peter Liedermann:
>> > Sinnvoller ist eine Anzeige (ohne Abschleppen), wenn die Beweislage
>> > gesichert werden kann,
>>
>> Um welche Tatbestände geht's dabei eigentlich?
>
> Hausfriedensbruch, Besitzstörung, Behinderung?
>

nicht Anzeige, Abmahnung, sorry.

Theodor.Hellwald

unread,
Nov 16, 2011, 1:44:19 AM11/16/11
to
Lass deinen Parkplatz von einer 'Bewirtschaftungsfirma' kontrollieren.
Du hast keine Kosten und die Falschparker kriegen das Knochenkotzen! MfG
theo

Gunther D.

unread,
Nov 16, 2011, 2:36:08 AM11/16/11
to
Am 15.11.2011 10:15, schrieb Thomas Mayer:
> Hallo,
>

>
> Danke
> TOM

Probiers doch mal mit

www.Parkplatzdieb.de

Obs funktioniert wird sich ja dann rausstellen.

Gruß
Gunther

Volker Hahn

unread,
Nov 16, 2011, 2:50:28 AM11/16/11
to
In article <j9unm3$p0n$1...@news.m-online.net>, Erich Kirchmayer wrote:
> > Ich schätze, da handelt es sich um ein Missverständnis. Wen sollte
> > ich nötigen, wenn ich einen Wagen quer auf zwei
> > nebeneinanderliegenden mir vermieteten Plätzen abstelle?
>
> Den, der dort (unerlaubt) parkt und deshalb (querparken) nicht mehr
> wegfahren kann. DER wird nun genötigt, Unanemhlichkeiten aufsich zu
> nehmen (Suche nach dem Querparker, Zeitverlust etc.)

<seufz>

Was an *auf* zwei ... Plätzen hast du denn bitteschön immer noch nicht
verstanden?

Andreas Portz

unread,
Nov 16, 2011, 2:55:51 AM11/16/11
to
Volker Hahn wrote:

> Was an *auf* zwei ... Plätzen hast du denn bitteschön immer noch nicht
> verstanden?

Man könnte auch ein ordentlich schweres, abgeschlossenes Kraftrad *auf*
den beiden Plätzen behindernd hinter den Falschparker stellen wollen. ;-)
[/nitpick]


-Andreas

--
Disclaimer - These opiini^H^H damn! ^H^H ^Q ^[ .. :w :q :wq :wq! ^d X^?
exit X Q ^C ^c ^? :quitbye CtrlAltDel ~~q :~q logout save/quit :!QUIT
^[zz ^[ZZZZZZ ^H man vi ^@ ^L ^[c ^# ^E ^X ^I ^T ? help helpquit ^D ^d
man help ^C exit ?Quit ?q CtrlShftDel "Hey, what does this button d..."

Jens Fittig

unread,
Nov 16, 2011, 3:45:59 AM11/16/11
to

Peter Liedermann schrieb:
Kannst du auch in ganzen verständlichen Sätzen schreiben? Diese
hingeworfenen Brocken sind sinnlos!
Message has been deleted

Achim Peters

unread,
Nov 16, 2011, 5:24:01 AM11/16/11
to
Am 16.11.2011 08:36, schrieb Gunther D.:
> Probiers doch mal mit
>
> www.Parkplatzdieb.de
>
> Obs funktioniert wird sich ja dann rausstellen.

Kann ich mir nicht vorstellen, wenn der Falschparker schlau ist. Das
Abmahnschreiben geht ja an den Halter, da man im allgemeinen den Fahrer
ja nicht finden konnte, sonst würde man ihn ja direkt zum wegfahren
auffordern. Abmahnbar ist aber nur der Fahrer/Parker selbst. Wenn man
den Parker/Fahrer nicht vor Ort festgestellt hat, sagt der Halter "War
ich nicht." Da es hier um Zivilrecht geht, kann wann anders als bei
Knöllchen auch dem Halter kein Fahrtenbuch androhen oder zur Übernahme
der "Kosten des Verfahrens" zwingen.

Bye
Achim

Peter Liedermann

unread,
Nov 16, 2011, 6:38:26 AM11/16/11
to
On Wed, 16 Nov 2011 11:24:01 +0100, Achim Peters <Achim...@gmx.de>
wrote:

> (...) Abmahnbar ist aber nur der Fahrer/Parker selbst. (...)

Das ist interessant, aber wieso ist das so sicher?

Gruss,
Peter
Message has been deleted

Siegfried Schmidt

unread,
Nov 16, 2011, 7:49:11 AM11/16/11
to
Ralf . K u s m i e r z schrieb:

> Da es in der Tat nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht geht,
> trägt die Argumentation nicht: Die Besitzstörung geht vom Fahrzeug und
> nicht vom Fahrer aus, und für das Fahrzeug ist der Halter
> verantwortlich, auch für die Auswahl der Fahrer.

Der Halter hat den Fahrer weder angewiesen, das Auto dort zu parken noch
hat er Verfügungsgewalt über dessen Tun.

> Entsprechend wenn ein Haufen Sand in meiner Einfahrt abgekippt wird:
> Da suche ich auch nicht nach dem Arbeiter, der das gemacht hat,
> sondern halte mich an die zuständige und verantwortliche Baufirma.

Weil im Gegensatz der Arbeiter auf direkte Anweisung handelt und während
seiner Arbeitszeit aus eigenem Antrieb den Haufen auch nicht wegschaufeln
darf.


Siegfried

Andreas Portz

unread,
Nov 16, 2011, 7:56:13 AM11/16/11
to
Siegfried Schmidt wrote:

> Der Halter hat den Fahrer weder angewiesen, das Auto dort zu parken noch
> hat er Verfügungsgewalt über dessen Tun.

Und? Ist dir der Begriff "Halterhaftung" bekannt? Oder willst du
sämtliche Parktickets, die mit deinen Fahrzeugen verursacht werden,
unbezahlt in die Tonne treten, weil du nicht gefahren bist?

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 16, 2011, 9:17:10 AM11/16/11
to
"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> schrieb im Newsbeitrag
news:j9taj1$to2$1...@NEWS1.dtag.de...
> Hallo,
>
> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
> dass hier nicht geparkt werden darf!!
>
> Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
> ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.

Kein gute Idee, da du gehst erstmal in Vorlage

>
> Wo sind die Fallen bei dieser Aktion??
>
> Uns ist schon klar, dass die Abschleppkosten erst einmal von uns
> bezahlt werden müssen - wie kommen wir dann wieder an unser Geld?
>
>
> Wer hat Erfahrung mit solchen Sachen??

Ich zum Beispiel. Ein wirkungsvolles Mittel ist, das falsch parkende Auto
tieferzulegen, sprich, Reifen entlüften. Ist keine Sachbeschädigung, aber
sorgt für viel Ärger und Mühe beim Falschparker, wenn er nicht zufällig eine
Reifenpumpe im Auto hat.

Gruß
Tobi


Ronald Becker

unread,
Nov 16, 2011, 9:46:53 AM11/16/11
to
"Tobias Hüberlin" schrieb

> Ich zum Beispiel. Ein wirkungsvolles Mittel ist, das falsch parkende Auto
> tieferzulegen, sprich, Reifen entlüften. Ist keine Sachbeschädigung,

Diese urban legend solltest Du schnell wieder vergessen.

--
R.B.

Siegfried Schmidt

unread,
Nov 16, 2011, 10:32:19 AM11/16/11
to
Andreas Portz schrieb:

> Und? Ist dir der Begriff "Halterhaftung" bekannt?

Ich hatte extra die erste Zeile des zitierten Textes stehen lassen.


Siegfried


Tobias H�berlin

unread,
Nov 16, 2011, 10:38:30 AM11/16/11
to
"Ronald Becker" <rob...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ja0icr$2i5$1...@speranza.aioe.org...
> "Tobias H�berlin" schrieb
>
>> Ich zum Beispiel. Ein wirkungsvolles Mittel ist, das falsch parkende Auto
>> tieferzulegen, sprich, Reifen entl�ften. Ist keine Sachbesch�digung,
>
> Diese urban legend solltest Du schnell wieder vergessen.

Ach ja? Das Entl�ften ist ohne gr��eren materiellen und finanziellen Aufwand
reversibel, somit keine Sachbesch�digung. Kr�henf��e oder N�gel vor die
Reifen w�re Sachbesch�digung.

Tobi


Stefan Reuther

unread,
Nov 16, 2011, 11:10:58 AM11/16/11
to
Tobias Hüberlin wrote:
> "Ronald Becker" <rob...@arcor.de> schrieb im Newsbeitrag
>>"Tobias Hüberlin" schrieb
>>>Ich zum Beispiel. Ein wirkungsvolles Mittel ist, das falsch parkende Auto
>>>tieferzulegen, sprich, Reifen entlüften. Ist keine Sachbeschädigung,
>>
>>Diese urban legend solltest Du schnell wieder vergessen.
>
> Ach ja? Das Entlüften ist ohne größeren materiellen und finanziellen Aufwand
> reversibel,

Na dann zeig mal. Es ist zumindest nicht vorgeschrieben, einen batterie-
oder muskelkraftbetriebenen Kompressor oder einen Satz Ersatzräder
mitzuführen, und selbst, wenn du dies hast, verursacht es Zeitaufwand
und somit Kosten.

> somit keine Sachbeschädigung.

Wikipedia meint "Das Ablassen der Luft aus einem Auto- oder Fahrrad-
reifen erfüllt in der Regel den Tatbestand der Sachbeschädigung" und
verlinkt dazu auf
<http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/bgh/3603> und
<http://vrpmuse2006.makrolog.de/idrsptest2009/ShowDocument?key=DRSPENTSCHEIDUNGEN_IMUSE0806_0000000_0006199&Doctype=e&url=x&urlquery=&anzeigeformat=Volltext>.


Stefan

Ronald Becker

unread,
Nov 16, 2011, 11:23:55 AM11/16/11
to
"Tobias Hüberlin" schrieb

> > Diese urban legend solltest Du schnell wieder vergessen.
>
> Ach ja?

Ach ja.

> Das Entlüften ist ohne größeren materiellen und finanziellen Aufwand
> reversibel, somit keine Sachbeschädigung.

Und wer's anders sieht, ist doof, ich weiß. Tatsache ist jedenfalls, dass
die von Dir angesprochene Erheblichkeit des Eingriffs stets eine Frage des
Einzelfalls ist. Generelle Aussagen verbieten sich folglich. Legt man die
Rechtsprechung zugrunde, dann ist Unerheblichkeit bspw. denkbar, wenn das
Luftablassen bei allen Reifen neben einer Tankstelle geschähe und das
Aufpumpen kostenlos, kurzfristig und ohne größere Mühe möglich wäre. Von
einem solchen Situationsbild ist jedenfalls im OP keine Rede.

--
R.B.

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 16, 2011, 11:38:11 AM11/16/11
to
Also schön, ihr habt ja recht.

Wirkungsvoll ist es aber trotzdem.
Alternativ könnte man auch "versehentlich" den Falschparker zuparken, sodaß
er dann nicht mehr rauskommt.
"Oh, Verzeihung, daß ich soo dicht aufgefahren bin, hab ich gar nicht
gemerkt...."

Machen wir uns nichts vor, 100% legale Mittel gegen Falschparker auf
privaten Parkplätzen sind mit viel Kosten und Aufwand verbunden, und es
besteht die Gefahr, daß man auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Gruß
Tobi


Erich Kirchmayer

unread,
Nov 16, 2011, 4:07:08 PM11/16/11
to
Hi,

Achim Peters <Achim...@gmx.de> schrieb:

> Abmahnbar ist aber nur der Fahrer/Parker
> selbst.

Abmahnbar und in Konsequenz verklagbar ist der "Störer", also
letztendlich der Halter des Fahrzeugs, mit dem eine Tat begangen wurde.

Abgesehen davon wird ein Anwalt, der mit Abmahnungen sein Geld verdient,
alleine zur Verbesserung seines eigenen Standings einige werbeträchtigen
Präzedenzfälle erstellen, bei denen er mit höchstem Einsatz
(Privatermittler etc.) nachweist, dass der Halter auch der Fahrer war
(bzw. den Fahrer kannte). Ein derartiges Vorgehen ist aus der
Filesharing-Abmahnszene bekannt. Auch da haben "die üblichen Anwälte" 2-
3 in ihrem Sinne ausgegangenen Urteile zur Hand, um ihrem Forderungen
Nachdruck zu verleihen. ("Schau mal, da haben wir gewonnen, das werden
wir bei dir auch...")

Erich Kirchmayer

unread,
Nov 16, 2011, 4:29:45 PM11/16/11
to
Hi,

"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb:

> Machen wir uns nichts vor, 100% legale Mittel gegen Falschparker auf
> privaten Parkplätzen sind mit viel Kosten und Aufwand verbunden, und
> es besteht die Gefahr, daß man auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Man kann das "Parkplatzmanagement" auch einem Dienstleister übertragen -
dann bleibt der ggf. auf seinen Kosten sitzen ;-)

Fakt ist, dass man als Besitzer/Mieter eines Parkplatzes kaum Rechte
hat, die man einfach und unkompliziert durchsetzen kann, wenn man diesen
Parkplatz selbst nutzen möchte. Mit "praktischen Massnahmen" wie
Luftablassen, Zuparken etc. begibt man sich selbst in den Bereich der
strafrechtlichen Relevanz (Sachbeschädigung, Nötigung usw.), entfernt
man den Falschparker "fachgerecht" durch ein Abschleppunternehmen ist
nicht sicher, ob man auf den Kosten dafür sitzenbleibt. Komisch auch der
Tenor, es wäre als Parkplatzeigentümer/Mieter "zumutbar", sich einen
anderen Parkplatz zu suchen (vorallem in Anwohnerparkzonen, wofür man
keinen Parkausweis etc. hat, weil man je eigentlich selbst einen eigenen
Parkplatz besitzt) - für den Falschparker war das dann offensichtlich
nicht "zumutbar".....

Ich bin daher eher für "praktische Methoden" ;-) Erfolge? Kenne ich
einige aus meinem Bekanntenkreis, die Beste kommt hier:

TG mit Waschplatz. Alle Mieter/Eigentümer zahlen einen Anteil daran,
damit sie ihr Fahrzeug dort waschen können. $Falschparker interessiert
das nicht und er parkt ständig dort. Hinweiszettel usw. interessieren
ihn nicht. Eines Tages gelangt der Wasserschlauch des Waschplatzes
"zufällig" in das einen Spalt breit geöffnete Fenster des Falschparker-
PKW. Dieses Fahrzeug parkte nie wieder dort...

Gerald Gruner

unread,
Nov 16, 2011, 5:47:34 PM11/16/11
to
Tobias Hüberlin schrieb am 16.11.11:

>> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
>> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
>> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
>> dass hier nicht geparkt werden darf!!
>>
>> Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
>> ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.
>
> Kein gute Idee, da du gehst erstmal in Vorlage

Richtig, aber vielleicht die einzige Möglichkeit, die wirkt.
Wenn es immer die gleichen Falschparker sind, spricht sich das rum.

Plan B wären solche hochklappbaren "Poller" auf dem Parkplatz. Man muss
dann halt selbst jedesmal aus- und einsteigen, um seinen hoch bzw. runter
zu klappen.

MfG
Gerald

--
No trees were killed in the sending of this message. However
a large number of electrons were terribly inconvenienced.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 16, 2011, 5:46:09 PM11/16/11
to
Tobias Hüberlin schrieb:

> Ein wirkungsvolles Mittel ist, das falsch parkende Auto
> tieferzulegen, sprich, Reifen entlüften. Ist keine Sachbeschädigung,

Anderer Ansicht: der BGH.

-thh
--
<dsrs.07072...@windlord.akallabeth.de> =
<http://groups.google.com/group/de.soc.recht.strafrecht/msg/c537cd76da4c1daa>

Gerald Gruner

unread,
Nov 16, 2011, 6:50:14 PM11/16/11
to
Erich Kirchmayer schrieb am 16.11.11:

> Hi,
>
> "Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb:
>
>> Machen wir uns nichts vor, 100% legale Mittel gegen Falschparker auf
>> privaten Parkplätzen sind mit viel Kosten und Aufwand verbunden, und
>> es besteht die Gefahr, daß man auf seinen Kosten sitzenbleibt.
>
> Man kann das "Parkplatzmanagement" auch einem Dienstleister übertragen -
> dann bleibt der ggf. auf seinen Kosten sitzen ;-)
>
> Fakt ist, dass man als Besitzer/Mieter eines Parkplatzes kaum Rechte
> hat, die man einfach und unkompliziert durchsetzen kann, wenn man diesen
> Parkplatz selbst nutzen möchte. Mit "praktischen Massnahmen" wie
> Luftablassen, Zuparken etc. begibt man sich selbst in den Bereich der
> strafrechtlichen Relevanz (Sachbeschädigung, Nötigung usw.),

Was ich beim Zuparken nicht so ganz verstehen kann.

> entfernt
> man den Falschparker "fachgerecht" durch ein Abschleppunternehmen ist
> nicht sicher, ob man auf den Kosten dafür sitzenbleibt. Komisch auch der
> Tenor, es wäre als Parkplatzeigentümer/Mieter "zumutbar", sich einen
> anderen Parkplatz zu suchen (vorallem in Anwohnerparkzonen, wofür man
> keinen Parkausweis etc. hat, weil man je eigentlich selbst einen eigenen
> Parkplatz besitzt) - für den Falschparker war das dann offensichtlich
> nicht "zumutbar".....

Und noch "komischer" finde ich, dass Gerichte bei Firmen da weitaus
großzügiger sind und Abschleppen bei teils erstaunlich hohen Kosten einfach
durchwinken, so dass solche "Parkraumbewirtschaftung" fast lukrativer wird
als ganz gewöhnlich Parkscheinautomaten und Schranken aufzubauen.

Irgendwie erinnert mich das auch an die gängigen Abmahnpraktiken im Bereich
Internet, was auch zu einem lukrativen Erwerbszweig geworden und von
Gerichten sehr wohlwollend behandelt wird.

> Ich bin daher eher für "praktische Methoden" ;-) Erfolge? Kenne ich
> einige aus meinem Bekanntenkreis, die Beste kommt hier:
>
> TG mit Waschplatz. Alle Mieter/Eigentümer zahlen einen Anteil daran,
> damit sie ihr Fahrzeug dort waschen können. $Falschparker interessiert
> das nicht und er parkt ständig dort. Hinweiszettel usw. interessieren
> ihn nicht. Eines Tages gelangt der Wasserschlauch des Waschplatzes
> "zufällig" in das einen Spalt breit geöffnete Fenster des Falschparker-
> PKW. Dieses Fahrzeug parkte nie wieder dort...

Und keiner hat gesehen, wie das "passieren" konnte... ;-)

Story aus Studententagen:
Es gab da einen, der ein ziemlicher Egoist war und geparkt hat Motto "nach
mir die Sintflut". Hauptsache er stand möglichst bequem da. Ob andere dann
rausfahren konnten oder übehaupt noch in ihr Auto kamen (Tür eng
zugeparkt), hat ihn nicht gejuckt. Seltsam, ansonsten war er eigentlich ein
ruhiger umgänglicher Mensch, aber in dem Punkt vollkommen asozial und ohne
jedes Bewußtsein.
Nunja, man kann einen Kleinwagen mit mehreren Personen erstaunlich leicht
ein paar Meter verschieben. Und der Wagen war genau so kurz, dass er quer
in den Platz vor den Mülltonnen zwischen Mauer und einem stabilen Zaun
passte, vorne und hinten ~10 cm Platz. Es hat sich am nächsten Morgen auch
jeder "gewundert", wie sowas über Nacht passieren konnte... ;-)
Aber es hat gewirkt.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 2:15:47 AM11/17/11
to
Gerald Gruner schrieb:

> Erich Kirchmayer schrieb am 16.11.11:
>> Fakt ist, dass man als Besitzer/Mieter eines Parkplatzes kaum Rechte
>> hat, die man einfach und unkompliziert durchsetzen kann, wenn man diesen
>> Parkplatz selbst nutzen möchte. Mit "praktischen Massnahmen" wie
>> Luftablassen, Zuparken etc. begibt man sich selbst in den Bereich der
>> strafrechtlichen Relevanz (Sachbeschädigung, Nötigung usw.),
>
> Was ich beim Zuparken nicht so ganz verstehen kann.

Was daran verstehst Du nicht?

Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.

-thh

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 6:57:10 AM11/17/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 08:15:47 +0100, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:


> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.
>

Ich gehe davon aus, dass sich obige Ausführungen auf den Tatbestand einer
Nötigung beziehen. Notabene sprechen wir hier nicht vom "Zuparken" eines
Fahrzeugs, das berechtigt auf seinem Standort abgestellt wurde. Die
Gewaltanwendung betrachten wir als gegeben. Zusätzlich muss aber diese
Gewaltanwendung zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein. Es
erhebt sich die Frage, welches hier der angestrebte Zweck des "Zuparkens"
gewesen sein könnte. Der angestrebte Zweck könnte u.U. die blosse
Feststellung und formlose Massregelung einer für das falsch geparkte
Fahrzeug zuständigen Person sein bzw. die direkte Übermittlung einer
formellen Mahnung an diese. Daran kann ich aber nichts Verwerfliches
finden, zumindest dann nicht, wenn der Benutzungsberechtigte des
Parkplatzes an Ort und Stelle leicht identifizierbar und erreichbar ist.
Dieser wehrt sich ja nur angemesssen gegen einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Eingriff. Natürlich darf er das unberechtigt parkende
Fahrzeug nicht willkürlich über einen beliebig langen Zeitraum blockieren.

Gehen wir wie schon oben weiter davon aus, dass es sich bei der Blockade
um Gewaltanwendung handelt. Eine solche Blockade wird aber umgekehrt auch
vom Falschparker selbst durchgeführt, denn er verhindert ja die
Parkplatzbenutzung durch den Berechtigten. Hier könnte es sich tatsächlich
um Nötigung handeln, wenn die anderen Tatbestandsmerkmale gegeben wären,
was aber in der diskutierten Fallgruppe praktisch eher selten sein dürfte.

Gruss,
Peter

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 17, 2011, 7:41:34 AM11/17/11
to
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrs.11111...@landroval.ancalagon.de...
Was schwer bzw. garnicht zu beweisen wäre. Mir ist ähnliches schon selbst
passiert: vor der Klausur in Eile etwas zu dicht am Nebenmann geparkt, sodaß
dieser weniger Platz als gewöhnlich zum Öffnen seiner Tür hatte. Nötigung?
Wohl kaum! War von mir definitiv nicht beabsichtigt.
Aber sowas passiert eben hin und wieder ;-)

Tobi



Tobias Hüberlin

unread,
Nov 17, 2011, 7:51:47 AM11/17/11
to
"Gerald Gruner" <gera...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:fis6adakvemo$.dlg@10235314.user.individual.de...
> Tobias Hüberlin schrieb am 16.11.11:
>
>>> auf unserem Privatparkplatz stehen immer wieder fremde Fahrzeuge
>>> und wir würde dies gerne unterbinden. Den betreffende Fahrzeugen
>>> wird immer ein Zettel unter den Wischer geklemmt mit dem Hinweis,
>>> dass hier nicht geparkt werden darf!!
>>>
>>> Nun wird es aber eng mit den Parkplätzen und wir würden gerne mal
>>> ein, oder auch mehrere, Fahrzeuge abschleppen lassen.
>>
>> Kein gute Idee, da du gehst erstmal in Vorlage
>
> Richtig, aber vielleicht die einzige Möglichkeit, die wirkt.

Was ist, wenn der Fahrer nicht der Halter ist, und der Halter, der die
Anzeige bekäme, entweder sich im Ausland aufhält oder Hartz4-Empfänger ist?
Im günstigsten Fall bezahlst du nur deine eigenen Anwaltskosten, im
ungünstigsten Fall bleibst du auf allen Kosten sitzen. Was bitteschön wirkt
da??

Was wirkt ist:
versehentliche Kratzer
Luft aus dem Reifen
Buttersäure auf den Türgriff
ein paar Stückchen Thunfisch auf die Motorhaube: Nachbars Katzen freuen sich
(dies soll keineswegs ein Anstiftung zu gesetzeswidrigem Verhalten sein!)

> Wenn es immer die gleichen Falschparker sind, spricht sich das rum.

Wenn es überhaupt jemanden interessiert. "Solange mein Parkplatz nicht
blockiert wird...."

Tobi


Andreas Portz

unread,
Nov 17, 2011, 8:04:44 AM11/17/11
to
Tobias Hüberlin wrote:

> versehentliche Kratzer
> Luft aus dem Reifen
> Buttersäure auf den Türgriff
> ein paar Stückchen Thunfisch auf die Motorhaube: Nachbars Katzen freuen sich

Kratzer und Thunfisch wird er erst später bemerken und somit kaum mit
seinem verbotenen Tun in Verbindung bringen. Es sei denn, die Kratzer
sind _richtig_ heftig und mit Nachbars Katzen waren die des
'enteigneten' Parkplatzbesitzers gemeint. ;-)
Buttersäure erkennt er möglicherweise und verlorener Luftdruck
sicherlich als 'hier und jetzt passiert'.

Und bei insbesondere den nicht bemerkbaren Dingen müsste man dem Täter
also noch eine Art 'Geständnis' unter den Scheibenwischer klemmen, damit
er wirklich weiß 'um was es geht. Buttersäure und Luftdruck könnten
analog zu den Kratzern auch parkplatzunabhängiger Vandalismus sein.

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 8:16:35 AM11/17/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 14:04:44 +0100, Andreas Portz <Andrea...@gmx.de>
wrote:

> Tobias Hüberlin wrote:
>
>> versehentliche Kratzer
>> Luft aus dem Reifen
>> Buttersäure auf den Türgriff
>> ein paar Stückchen Thunfisch auf die Motorhaube: Nachbars Katzen freuen
>> sich
>
> Kratzer und Thunfisch wird er erst später bemerken und somit kaum mit
> seinem verbotenen Tun in Verbindung bringen. Es sei denn, die Kratzer
> sind _richtig_ heftig und mit Nachbars Katzen waren die des
> 'enteigneten' Parkplatzbesitzers gemeint. ;-)
> Buttersäure erkennt er möglicherweise und verlorener Luftdruck
> sicherlich als 'hier und jetzt passiert'.
>

Den Thunfisch wird er nicht mehr bemerken, wenn dies vorher durch die
Katzen geschieht. Wenn einer Katze etwas schmeckt, lässt sie nichts davon
übrig. Autolack, der sich durch eine Katze zerkratzen lässt?
Billigreparatur oder (Fern-)Ost?

Thomas Mayer

unread,
Nov 17, 2011, 8:56:38 AM11/17/11
to

"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> schrieb
>
> PS: Schilder, dass hier ein Privatgelände mit Privatplatz ist,
> stehen einige auf dem Gelände!

Ein Bekannter sagt mir dies:

Falschparker fotgrafieren - also das Auto auf dem Privatgelände - und
dann zur Polizei. Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" erstatten.
Der Falschparker befährt nicht nur das Privatgelände, er parkt sogar!!

Wenn die Beschilderung "eindeutig" ist, würde dies funktionieren.


Kann das sein???


Danke
TOM

Thomas Mayer

unread,
Nov 17, 2011, 8:58:37 AM11/17/11
to

"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb im Newsbeitrag news:ja0otk$fct$1...@online.de...
> Also schön, ihr habt ja recht.
>
> Wirkungsvoll ist es aber trotzdem.
> Alternativ könnte man auch "versehentlich" den Falschparker zuparken, sodaß er dann nicht mehr rauskommt.
> "Oh, Verzeihung, daß ich soo dicht aufgefahren bin, hab ich gar nicht gemerkt...."
>

GUT, aber wenn ich als Grundstücksbesitzer davor parke??
Mein Grundstück - mein Auto - mein Verständnis!!



Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 9:02:20 AM11/17/11
to
Wikipedia ("Hausfriedensbruch") würde eher dagegen sprechen, wenn ein
Fahrzeug nur geparkt wird und nicht etwa (wie ein Wohnmobil) bewohnt.

Gruss,
Peter

Thomas Mayer

unread,
Nov 17, 2011, 9:17:40 AM11/17/11
to

"Peter Liedermann" <peter...@hispeed.ch> schrieb


>Wikipedia ("Hausfriedensbruch") würde eher dagegen sprechen, wenn ein Fahrzeug nur geparkt wird und nicht etwa (wie ein Wohnmobil)
>bewohnt.


Welcher Tatbestand ist dann "Parken auf fremden Gelände" ??

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 9:23:08 AM11/17/11
to
Das Thema wurde ja schon kurz angerissen. Zu meiner Verwunderung scheint
das in Deutschland i.d.R. keine Straftat zu sein(?) Man kann
zivilrechtlich im Wege einer Abmahnung vorgehen, dazu gibt es
Möglichkeiten ohne Kostenrisiko für den Abmahnenden, die hier auch schon
angedeutet wurden.

Gruss,
Peter

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 17, 2011, 9:41:28 AM11/17/11
to
"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ja33ue$1r1q$1...@NEWS1.dtag.de...
Wir reden hier eher von Mietwohnungen mit Mieterparkplätzen. Du kannst auf
deinem Grundstück natürlich parken, wo du willst

Tobi


Henning Haida

unread,
Nov 17, 2011, 9:44:17 AM11/17/11
to
Am 17.11.2011 08:15, schrieb Thomas Hochstein:
> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.

Mit der gleichen Logik macht sich der Falschparker der Nötigung schuldig.

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 9:47:30 AM11/17/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 15:41:28 +0100, Tobias Hüberlin <del...@onlinehome.de>
wrote:


>
> Wir reden hier eher von Mietwohnungen mit Mieterparkplätzen. Du kannst
> auf
> deinem Grundstück natürlich parken, wo du willst
>

Ob Miete oder Eigentum dürfte hier weniger relevant sein. Bei der
Vermietung z.B. von Wohneigentum mit angeschlossenen Parkplätzen überträgt
der Vermieter eine Vielzahl von Rechten vorübergehend auf den Mieter. Es
könnte vielleicht (!) eine gewissse Relevanz haben, ob die einzelnen
Parklätze einzelnen Mietern zugeteilt sind oder kollektiv allen Mietern.

Gruss
Peter


Andreas Portz

unread,
Nov 17, 2011, 10:39:09 AM11/17/11
to
Thomas Mayer wrote:

> Welcher Tatbestand ist dann "Parken auf fremden Gelände" ??

IANAL Besitzstörung.

Thomas Mayer

unread,
Nov 17, 2011, 11:01:04 AM11/17/11
to

"Tobias Hüberlin" <del...@onlinehome.de> schrieb
>
> Wir reden hier eher von Mietwohnungen mit Mieterparkplätzen. Du kannst auf deinem Grundstück natürlich parken, wo du willst
>

ALSO: Ich parke in der Zufahrt zu den Parkplätzen und verhindere dadurch
dass der Falschparker von seinem Parkplatz fahren kann. Verschwinde
auch für mehrere Stunde - der Typ soll ja was lernen!! :-))))

Thomas Mayer

unread,
Nov 17, 2011, 11:02:31 AM11/17/11
to

"Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> schrieb
>
> IANAL Besitzstörung.
>

OK, dann eben eine Anzeige wegen "Besitzstörung" - bringt das was??

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 11:03:37 AM11/17/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 16:39:09 +0100, Andreas Portz <Andrea...@gmx.de>
wrote:

> Thomas Mayer wrote:
>
>> Welcher Tatbestand ist dann "Parken auf fremden Gelände" ??
>
> IANAL Besitzstörung.
>

Das habe ich ja auch gedacht. Letzlich ist das aber nur ein zahnloser
Tiger, nein, ein zahnlose Maus aus dem Zivilrecht, §862 BGB. Du kannst vom
Falschparker also die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Na so etwas!
Evtl. kannst Du dem einzelnen Delinquenten (aber nicht dem Kollektiv aller
etwaigen zukünftigen Delinquenten) auch ein Zwangsgeld androhen lassen.
Im Zivilrecht musst Du aber immer die Möglichkeit berücksichtigen, auf der
ganzen Linie Recht zu bekommen und trotzdem wirtschaftlich als der Dumme
dazustehen. Dies wurde ja schon in Verbindung mit dem Abschleppen
ausführlich diskutiert.

Gruss,
Peter

Peter Liedermann

unread,
Nov 17, 2011, 11:09:34 AM11/17/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 17:01:04 +0100, Thomas Mayer <Maye...@gmx.de> wrote:


>
> ALSO: Ich parke in der Zufahrt zu den Parkplätzen und verhindere dadurch
> dass der Falschparker von seinem Parkplatz fahren kann. Verschwinde
> auch für mehrere Stunde - der Typ soll ja was lernen!! :-))))


Unbeteiligte dürfen natürlich nicht in Mitleidenschaft gezogen werden,
sonst gibt es eine Tortenschlacht wie bei Laurel and Hardy. Oder gar eine
Thunfisch- und Buttersäureschlacht? ;-)

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 17, 2011, 12:28:15 PM11/17/11
to
"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> schrieb im Newsbeitrag
news:ja3b40$1uog$1...@NEWS1.dtag.de...
Ich meinte nicht, irgendwelche Zufahrten zu blockieren, sodaß auch andere in
Mitleidenschaft geogen werden, sondern "Einklemmen": in der Parklücke davor
oder hinter dem Falschparker so dicht auffahren, daß er nicht mehr
rauskommt. Natürlich nur versehentlich, wir wollen uns ja keinen Vorsatz
nachweisen lassen!

Tobi


Johann Mayerwieser

unread,
Nov 17, 2011, 3:07:19 PM11/17/11
to
Achim Peters schrieb:

> Kann ich mir nicht vorstellen, wenn der Falschparker schlau ist. Das
> Abmahnschreiben geht ja an den Halter, da man im allgemeinen den Fahrer
> ja nicht finden konnte, sonst würde man ihn ja direkt zum wegfahren
> auffordern. Abmahnbar ist aber nur der Fahrer/Parker selbst. Wenn man
> den Parker/Fahrer nicht vor Ort festgestellt hat, sagt der Halter "War
> ich nicht."

Was ist wenn man den Halter abmahnt oder ihm eine Unterlassungserklärung
abverlangt:
"Das Fahrzeug nicht dort abzustellen und das Fahrzeug auch niemanden zu
überlassen, der es dort abstellt"....

Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 5:58:24 PM11/17/11
to
Henning Haida schrieb:
Nein, denn der parkt sein Fahrzeug ja nicht deswegen dort, um jemand
anderen zu behindern, sondern schlicht, weil er einen Parkplatz sucht.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 6:04:48 PM11/17/11
to
Peter Liedermann schrieb:

> On Thu, 17 Nov 2011 08:15:47 +0100, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
>> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
>> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
>> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
>> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.
>
> Ich gehe davon aus, dass sich obige Ausführungen auf den Tatbestand einer
> Nötigung beziehen.

Natürlich.

> Notabene sprechen wir hier nicht vom "Zuparken" eines
> Fahrzeugs, das berechtigt auf seinem Standort abgestellt wurde. Die
> Gewaltanwendung betrachten wir als gegeben. Zusätzlich muss aber diese
> Gewaltanwendung zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen sein.

Sicher.

> Es
> erhebt sich die Frage, welches hier der angestrebte Zweck des "Zuparkens"
> gewesen sein könnte. Der angestrebte Zweck könnte u.U. die blosse
> Feststellung und formlose Massregelung einer für das falsch geparkte
> Fahrzeug zuständigen Person sein bzw. die direkte Übermittlung einer
> formellen Mahnung an diese.

So ist es. Es handelt sich um ein verkehrswidriges Verhalten, das
zudem den grundsätzlichen Vorrang staatlicher Zwangsmittel mißachtet,
so daß bereits das Mittel verwerflich ist; zudem ist auch der
abgenötigte Zweck, nämlich das Verbleiben des Falschparkers am Ort,
ein Verhalten, auf das der Nötigende keinen Anspruch hat, so daß auch
der Zweck verwerflich ist.

> Daran kann ich aber nichts Verwerfliches finden,

Das ist glücklicherweise auch keine Voraussetzung. :)

> Dieser wehrt sich ja nur angemesssen gegen einen gegenwärtigen
> rechtswidrigen Eingriff.

Gerade das tut er nicht, denn mit seinem Verhalten wehrt er den
Eingriff ja nicht ab - im Gegenteil, er perpetuiert ihn.

> Gehen wir wie schon oben weiter davon aus, dass es sich bei der Blockade
> um Gewaltanwendung handelt. Eine solche Blockade wird aber umgekehrt auch
> vom Falschparker selbst durchgeführt, denn er verhindert ja die
> Parkplatzbenutzung durch den Berechtigten.

Richtig - aber er parkt doch (idR) nicht gezielt deshalb, damit der
Berechtigte dort nicht parken kann. Deshalb handelt es sich dabei
nicht um Nötigung.

-thh

Andreas Portz

unread,
Nov 18, 2011, 12:53:25 AM11/18/11
to
Thomas Hochstein wrote:

>> Mit der gleichen Logik macht sich der Falschparker der Nötigung schuldig.
>
> Nein, denn der parkt sein Fahrzeug ja nicht deswegen dort, um jemand
> anderen zu behindern, sondern schlicht, weil er einen Parkplatz sucht.

Wenn das rechtwidrige Verhindern der Nutzung eines Privatparkplatzes
keine Nötigung darstellt, weil man ja nicht dort parkt, um den anderen
an der Nutzung seines Eigentums zu hindern, sondern weil man selbst ganz
dringend den Parkplatz benötigt, statt eine Querstraße weiter zu suchen ...
ist dann (Achtung, jetzt hinkt's ;-)) ein Diebstahl/Bank-/Raubüberfall
ebenfalls nicht strafbar, weil man ja nicht klaut, um den anderen zu
schädigen, sondern weil man dringend Kohle für Miete, Essen und
Schulgeld der Kinder benötigt, aber keine Zeit mehr hat, sich einen Job
zu suchen?

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 17, 2011, 6:45:22 PM11/17/11
to
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrs.11111...@landroval.ancalagon.de...
Du bist ja ein Komiker! Wenn ich also im Supermarkt ne Salami klaue, ist es
kein Diebstahl, weil ich halt Hunger hab und was zu essen brauche?!

Tobi


Martin Schoenbeck

unread,
Nov 18, 2011, 3:18:47 AM11/18/11
to
Hallo Tobias,

Tobias Hüberlin schrieb:

> "Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
>> Nein, denn der parkt sein Fahrzeug ja nicht deswegen dort, um jemand
>> anderen zu behindern, sondern schlicht, weil er einen Parkplatz sucht.
>
> Du bist ja ein Komiker! Wenn ich also im Supermarkt ne Salami klaue, ist es
> kein Diebstahl, weil ich halt Hunger hab und was zu essen brauche?!

Der Komiker bist Du, wenn Du glaubst, mit den fehlenden Tatmerkmalen einer
Nötigung einen Diebstahl ausschließen zu können.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

Markus Imhof

unread,
Nov 18, 2011, 4:07:33 AM11/18/11
to
Einspruch. Wenn es sich um ver-/gemietete Parkplätze handelt, ist die
Lage nach meinem Verständnis für den Mieter eine andere als für den
Eigentümer. Dann landen wir aber beim Mietrecht und nicht mehr beim
Strassenverkehrsrecht: wenn ich einen Parkplatz gemietet habe, dann
steht der zu meiner Verfügung. Wenn ich diesen Platz aus irgend einem
nicht selbst verschuldeten Grund nicht nutzen kann (sei es, weil da
unbefugt drauf geparkt wird oder sei es, weil sein Handwerker zu blöd
ist, ein Gerüst richtig aufzustellen), dann kriegt mein Vermieter
einen Brief mit dem Hinweis, daß ich die Miete entsprechend kürzen
werde. Wie der dann den Parkplatz für mich freihält/-macht, ist sein
Problem.

Gruß
Markus



Klaus Kreider

unread,
Nov 18, 2011, 4:36:48 AM11/18/11
to

"Thomas Mayer" <Maye...@GMX.de> wrote in message
news:j9tp4b$18as$1...@NEWS1.dtag.de...
>
> "Klaus Kreider" <Klaus....@gmx.de> schrieb
>>
>> Am besten helfen da Sperren - am besten bringt man die an, wenn ein
>> Dauerfalschparker gerade da steht ;-)
>> Gruß
>> Klaus
>>
>
> Der ruft dann einen Schlüsseldienst oder Schlosser und läßt das Ding
> auf Deine Kosten entfernen - zeigt Dich auch noch wegen Nötigung an!!!


Frei nach dem Motto:
Ab 5:30 Uhr wird zugückgenötigt

Warum soll der, der mit der Nötigung begonnen hat,ungestraft davon kommen
und der, der reagiert hat nicht? - Da würde ich gerne ein Urteil dazu lesen.
Klaus


Andreas Portz

unread,
Nov 18, 2011, 4:53:35 AM11/18/11
to
Klaus Kreider wrote:

> Warum soll der, der mit der Nötigung begonnen hat,ungestraft davon kommen
> und der, der reagiert hat nicht? - Da würde ich gerne ein Urteil dazu lesen.
> Klaus

Reicht dir statt einem Urteil auch ein Grundgesetz? Dann kannst du dich
über Inhalt und Sinn eines Gewaltmonopols schlau machen.

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 18, 2011, 4:54:04 AM11/18/11
to
"Martin Schoenbeck" <ms.usene...@schoenbeck.de> schrieb im Newsbeitrag
news:4jx4w8cqazju$.dlg@usenet.schoenbeck.de...
> Hallo Tobias,
>
> Tobias Hüberlin schrieb:
>
>> "Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
>>> Nein, denn der parkt sein Fahrzeug ja nicht deswegen dort, um jemand
>>> anderen zu behindern, sondern schlicht, weil er einen Parkplatz sucht.
>>
>> Du bist ja ein Komiker! Wenn ich also im Supermarkt ne Salami klaue, ist
>> es
>> kein Diebstahl, weil ich halt Hunger hab und was zu essen brauche?!
>
> Der Komiker bist Du, wenn Du glaubst, mit den fehlenden Tatmerkmalen einer
> Nötigung einen Diebstahl ausschließen zu können.

Nein, aber beides ist eine Straftat, auch wenn unser Hobby-Jurist das
Parkplatzblockieren hier herunterspielt, welches eindeutig eine Nötigung
ist. Jemand zwingt mich mit Gewalt (durch Blockieren meines Parkplatzes mit
seinem Auto, differenziert zu betrachten, wenn eine Person für kurze Zeit
einen Parkplatz freihält, siehe OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 23.11.2010 - 2
Ss 274/10) zur Duldung, daß mein nach Art. 13 GG geschützter Wohnraum, wozu
auch angemietete Parkplätze gehören, belegt wird.

HTH
Tobi


Peter Liedermann

unread,
Nov 18, 2011, 5:09:04 AM11/18/11
to
On Fri, 18 Nov 2011 00:04:48 +0100, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:

> Peter Liedermann schrieb:
>
>> On Thu, 17 Nov 2011 08:15:47 +0100, Thomas Hochstein <t...@inter.net>
>> wrote:

(...)

>
>> Es
>> erhebt sich die Frage, welches hier der angestrebte Zweck des
>> "Zuparkens"
>> gewesen sein könnte. Der angestrebte Zweck könnte u.U. die blosse
>> Feststellung und formlose Massregelung einer für das falsch geparkte
>> Fahrzeug zuständigen Person sein bzw. die direkte Übermittlung einer
>> formellen Mahnung an diese.
>
> So ist es. Es handelt sich um ein verkehrswidriges Verhalten, das
> zudem den grundsätzlichen Vorrang staatlicher Zwangsmittel mißachtet,
> so daß bereits das Mittel verwerflich ist; zudem ist auch der
> abgenötigte Zweck, nämlich das Verbleiben des Falschparkers am Ort,
> ein Verhalten, auf das der Nötigende keinen Anspruch hat, so daß auch
> der Zweck verwerflich ist.

Diese Diskussion befasst sich hauptsächlich mit der Fehlbenutzung von
Parkplätzen auf Privatgrundstücken, die erkennbar nicht für den
öffentlichen Verkehr bestimmt sind. Könntest Du bitte klarstellen, was Du
diesem Fall als "verkehrwidriges Verhalten" ansiehst?

Der grundsätzliche Vorrang staatlicher Zwangsmittel ist unbestritten.
Unbestritten dürfte auch das Interesse des Benutzungsberechtigten des
Parkplatzes sein, dort jederzeit von Unbefugten ungehindert parken zu
dürfen. Welche geeigneten staatlichen Zwangsmittel stehen ihm hier zur
Verfügung?

(...)
>
>> Daran kann ich aber nichts Verwerfliches finden,
>
> Das ist glücklicherweise auch keine Voraussetzung. :)

Im Strafprozess hat der Angeklagte das Recht, seine Postition darzulegen,
sonst bräuchte man keine Angeklagten und dann eigentlich auch keine
Strafgerichte mehr ;-)

>
>> Dieser wehrt sich ja nur angemesssen gegen einen gegenwärtigen
>> rechtswidrigen Eingriff.
>
> Gerade das tut er nicht, denn mit seinem Verhalten wehrt er den
> Eingriff ja nicht ab - im Gegenteil, er perpetuiert ihn.
>
>> Gehen wir wie schon oben weiter davon aus, dass es sich bei der Blockade
>> um Gewaltanwendung handelt. Eine solche Blockade wird aber umgekehrt
>> auch
>> vom Falschparker selbst durchgeführt, denn er verhindert ja die
>> Parkplatzbenutzung durch den Berechtigten.

Wenn das das einzige Ziel seiner Blockade wäre, könnte es sich tatsächlich
um Nötigung handeln.
Die Feststellung einer für das Fahrzeug zuständigen Person und die
persönliche Übermittlung einer Mahnung sind aber völlig berechtigte
Anliegen, da die diesbezügliche Inanspruchnahme des Rechts- und
Behördenweges mit Aufwand verbunden sein kann, der unnötig Zeit
beansprucht u.U. de facto nicht ersetzt wird. Natürlich darf das Fahrzeug
nicht länger blockiert werden, als für die genannten
Feststellungsmassnahmen unbedingt notwendig.

(.....)

>
> Richtig - aber er parkt doch (idR) nicht gezielt deshalb, damit der
> Berechtigte dort nicht parken kann. Deshalb handelt es sich dabei
> nicht um Nötigung.

Dies widerspricht nicht meinen vorherigen diesbezüglichen Ausführungen. Um
zu beurteilen, ob der Tatbestand einer Nötigung vorliegt, müssen die
Absichten des Beschuldigten bzw. Angeklagten erforscht werden.

Gruss,
Peter

Peter Liedermann

unread,
Nov 18, 2011, 5:30:27 AM11/18/11
to
On Thu, 17 Nov 2011 14:16:35 +0100, Peter Liedermann
<peter...@hispeed.ch> wrote:


> Den Thunfisch wird er nicht mehr bemerken, wenn dies vorher durch die
> Katzen geschieht. Wenn einer Katze etwas schmeckt, lässt sie nichts
> davon übrig. Autolack, der sich durch eine Katze zerkratzen lässt?
> Billigreparatur oder (Fern-)Ost?


Oder etwa eine spezielle gentechnisch manipulierte Kampfkatze? ;-)

Klaus Kreider

unread,
Nov 18, 2011, 7:22:17 AM11/18/11
to

"Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> wrote in message
news:4ec62b22$0$6642$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...
> Klaus Kreider wrote:
>
>> Warum soll der, der mit der Nötigung begonnen hat,ungestraft davon kommen
>> und der, der reagiert hat nicht? - Da würde ich gerne ein Urteil dazu
>> lesen.
>> Klaus
>
> Reicht dir statt einem Urteil auch ein Grundgesetz? Dann kannst du dich
> über Inhalt und Sinn eines Gewaltmonopols schlau machen.

Wir reden zwei mal über Nötigung - Da hat das Grundgesetz genau gar nichts
mit zu tun.

Klaus


Andreas Portz

unread,
Nov 18, 2011, 7:28:34 AM11/18/11
to
Klaus Kreider wrote:

> Wir reden zwei mal über Nötigung - Da hat das Grundgesetz genau gar nichts
> mit zu tun.

Ich stelle fest, dass du dich NICHT über das Gewaltmonopol informiert
hast, wie sonst kommst du auf die Idee, dass eine Privatperson eine
andere bestrafen darf? Ob diese Strafe durch eine in der Bevölkerung zu
99% falsch 'erkannte' Nötigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung
erfolgt, ist völlig egal.

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 18, 2011, 7:38:38 AM11/18/11
to
Ich entschuldige mich für den "Hobby-Jurist"

Gruß
Tobi


Sebastian Suchanek

unread,
Nov 18, 2011, 7:50:03 AM11/18/11
to
IANAL, aber IMO ist diese Argumentation grundlegend falsch, weil der
Parkplatz i.a.R. nicht zu Deiner Wohnung im juristischen Sinn zählt. Der
andernorts schon erwähnte Hausfriedensbruch greift ja auch nicht, weil
es in §123 StGB heißt:

| (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete
| Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum
| öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich
| eindringt [...]

Ein Parkplatz ist weder Wohnung, noch Geschäftsraum, noch ist er
normalerweise befriedet oder abgeschlossen. Evtl. könnten die
vorgeschlagenen Poller oder Sperrbügel als Befriedung oder Sperre
durchgehen, aber ohne die fehlt's einfach an den notwendigen
Voraussetzungen für einen Hausfriedensbruch.


Tschüs,

Sebastian

Klaus Kreider

unread,
Nov 18, 2011, 10:55:23 AM11/18/11
to

"Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> wrote in message
news:4ec64f75$0$6581$9b4e...@newsspool3.arcor-online.net...
> Klaus Kreider wrote:
>
>> Wir reden zwei mal über Nötigung - Da hat das Grundgesetz genau gar
>> nichts
>> mit zu tun.
>
> Ich stelle fest, dass du dich NICHT über das Gewaltmonopol informiert
> hast, wie sonst kommst du auf die Idee, dass eine Privatperson eine
> andere bestrafen darf? Ob diese Strafe durch eine in der Bevölkerung zu
> 99% falsch 'erkannte' Nötigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung
> erfolgt, ist völlig egal.

Ich habe NICHT über das Gewaltmonopol des States gesprochen, wenn dir das
aufgefallen sein sollte - ich habe nur über zwei Fälle von Nötigung
geschrieben, wie du eben nicht festgestellt hast.

Ich habe auch nicht über die landläufige Rechtsauffassung geschrieben
sondern, dass ich da gerne wissen würde, wie ein Richter entscheiden würde.

Schönes Wochenende
Klaus


Klaus Kreider

unread,
Nov 18, 2011, 11:06:56 AM11/18/11
to

"Sebastian Suchanek" <seba...@suchanek.de> wrote in message
news:ja5k9u$boi$1...@msgid.suchanek.de...
> Evtl. könnten die vorgeschlagenen Poller oder Sperrbügel als Befriedung
> oder Sperre durchgehen, aber ohne die fehlt's einfach an den notwendigen
> Voraussetzungen für einen Hausfriedensbruch.

Ack - die Frage ist, ob schon ein nicht hochgestellter Sperrbügel reicht?

Gruß
Klaus


Andreas Portz

unread,
Nov 18, 2011, 11:09:33 AM11/18/11
to
Klaus Kreider wrote:

> Ich habe NICHT über das Gewaltmonopol des States gesprochen,

Stimmt, das war ich

> wenn dir das
> aufgefallen sein sollte - ich habe nur über zwei Fälle von Nötigung
> geschrieben, wie du eben nicht festgestellt hast.

Du wolltest wissen, warum man eine Nötigung nicht durch eine andere
Nötigung 'bestrafen' darf. Daraufhin habe ich dir das oben erwähnte
Stichwort gegeben, welches deine Frage vollumfänglich beantwortet.


> Ich habe auch nicht über die landläufige Rechtsauffassung geschrieben
> sondern, dass ich da gerne wissen würde, wie ein Richter entscheiden würde.

Er würde dich für deinen Rechtsbruch verurteilen.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 7:00:19 PM11/17/11
to
Peter Liedermann schrieb:

> Das Thema wurde ja schon kurz angerissen. Zu meiner Verwunderung scheint
> das in Deutschland i.d.R. keine Straftat zu sein(?)

Natürlich nicht.

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 7:00:19 PM11/17/11
to
Thomas Mayer schrieb:

> "Andreas Portz" <Andrea...@gmx.de> schrieb
>> IANAL Besitzstörung.
>
> OK, dann eben eine Anzeige wegen "Besitzstörung" - bringt das was??

Besitzstörung ist kein Straftatbestand, sondern ein Begriff aus dem
Zivilrecht - der dazu berechtigt, die Besitzstörung zu beseitigen.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 7:00:19 PM11/17/11
to
Thomas Mayer schrieb:

> Falschparker fotgrafieren - also das Auto auf dem Privatgelände - und
> dann zur Polizei. Anzeige wegen "Hausfriedensbruch" erstatten.
> Der Falschparker befährt nicht nur das Privatgelände, er parkt sogar!!
>
> Wenn die Beschilderung "eindeutig" ist, würde dies funktionieren.

Das setzt voraus, daß es sich um ein befriedetes Besitztum im Sinne
des § 123 StGB handelt, und das zudem ein "Eindringen" gegeben ist.
Daran kann man je nach örtlicher Lage zweifeln.

Abgesehen davon dürfte regelmäßig das öffentliche Interesse an der
Strafverfolgung fehlen (§§ 374 Abs. 1 Nr. 1, 376 StPO).

Nein, es bleibt schon dabei: wer sich durch das Verhalten eines
anderen beeinträchtigt sieht, kann - und muß - zivilrechtlich dagegen
vorgehen. Nach allem, was man immer über Abmahnungen pp. hört, muß das
ja auch völlig einfach und risikolos machbar sein. :-D

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Nov 17, 2011, 7:00:19 PM11/17/11
to
Tobias Hüberlin schrieb:

> "Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
> news:dsrs.11111...@landroval.ancalagon.de...
>> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
>> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
>> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
>> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.
>
> Was schwer bzw. garnicht zu beweisen wäre.

Du irrst. Das ist gerade in den hier diskutierten Fällen geradezu
trivial beweisbar.

> Mir ist ähnliches schon selbst
> passiert: vor der Klausur in Eile etwas zu dicht am Nebenmann geparkt, sodaß
> dieser weniger Platz als gewöhnlich zum Öffnen seiner Tür hatte. Nötigung?
> Wohl kaum! War von mir definitiv nicht beabsichtigt.
> Aber sowas passiert eben hin und wieder ;-)

Ja, und das kann man dann glauben oder auch nicht. Im konkreten Fall
wird das idR auf "oder auch nicht" herauslaufen.

-thh

Tobias Hüberlin

unread,
Nov 18, 2011, 4:31:09 PM11/18/11
to
"Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
news:dsrs.11111...@landroval.ancalagon.de...
> Tobias Hüberlin schrieb:
>
>> "Thomas Hochstein" <t...@inter.net> schrieb im Newsbeitrag
>> news:dsrs.11111...@landroval.ancalagon.de...
>>> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
>>> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
>>> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
>>> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.
>>
>> Was schwer bzw. garnicht zu beweisen wäre.
>
> Du irrst. Das ist gerade in den hier diskutierten Fällen geradezu
> trivial beweisbar.

So? Na dann lass mal hören! Mir ist gesteckt worden, daß du Staatsanwalt
bist. Wie willst du sowas beweisen? Gegeben sei: du hast _keine_ Zeugen,
weder Augen- noch Ohrenzeugen. Alles, was du hast, ist ein Beschuldigter,
der nachvollziehbar versichert, nicht bemerkt zu haben wie dicht er beim
Einparken aufgefahren ist.
Jetzt mach was draus!

Gruß
Tobi


Thomas Hochstein

unread,
Nov 18, 2011, 6:12:03 PM11/18/11
to
Tobias Hüberlin schrieb:

> Nein, aber beides ist eine Straftat, auch wenn unser Hobby-Jurist das
> Parkplatzblockieren hier herunterspielt, welches eindeutig eine Nötigung
> ist.

Wenn das so eindeutig ist, dann subsumiere doch mal das Parken auf
einem fremden Privatparkplatz, um - bspw. - ein Geschäft oder einen
Bekannten in der Nähe zu besuchen, unter den Tatbestand der Nötigung.

> Jemand zwingt mich mit Gewalt (durch Blockieren meines Parkplatzes mit
> seinem Auto, differenziert zu betrachten, wenn eine Person für kurze Zeit
> einen Parkplatz freihält, siehe OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 23.11.2010 - 2
> Ss 274/10)

Da ist überhaupt nichts differenziert zu betrachten; wer sich als
Person einem Kraftfahrzeug in den Weg stellt, übt keine Gewalt aus.
Das hat das BVerfG in seinen Entscheidungen zum Gewaltbegriff bei der
Nötigung (im Zusammenhang mit Sitzblockaden) bereits länger
entschieden.

> zur Duldung, daß mein nach Art. 13 GG geschützter Wohnraum, wozu
> auch angemietete Parkplätze gehören, belegt wird.

Selbstverständlich gehören Parkplätze nicht zum Schutzbereich des Art.
13 GG. Davon abgesehen genügt es nicht, daß eine Handlung den
objektiven Tatbestand eines Strafgesetzes erfüllt; es muß auch der
subjektive gegeben sein.

-thh

Thomas Hochstein

unread,
Nov 18, 2011, 6:34:23 PM11/18/11
to
Andreas Portz schrieb:

> Wenn das rechtwidrige Verhindern der Nutzung eines Privatparkplatzes
> keine Nötigung darstellt, weil man ja nicht dort parkt, um den anderen
> an der Nutzung seines Eigentums zu hindern, sondern weil man selbst ganz
> dringend den Parkplatz benötigt, statt eine Querstraße weiter zu suchen ...
> ist dann (Achtung, jetzt hinkt's ;-)) ein Diebstahl/Bank-/Raubüberfall
> ebenfalls nicht strafbar, weil man ja nicht klaut, um den anderen zu
> schädigen, sondern weil man dringend Kohle für Miete, Essen und
> Schulgeld der Kinder benötigt, aber keine Zeit mehr hat, sich einen Job
> zu suchen?

Das Beispiel würde passen, wenn es als Nötigung strafbar wäre, auf
einem fremden Parkplatz zu parken, wie es als Diebstahl strafbar ist,
eine Sache einem anderen wegzunehmen, um sie für sich zu verwerten.

So ist es aber nicht; Nötigung liegt nicht vor, wenn man einen anderen
behindert, sondern nur dann, wenn man einen anderen (unter Einsatz
bestimmter Mittel) zwingt, etwas zu tun (oder zu dulden oder zu
unterlassen).

Wer auf einem fremden Privatparkplatz parkt, tut dies aber regelmäßig
nicht deshalb, um den rechtmäßigen Nutzer zu zwingen, woanders zu
parken, sondern weil er sein eigenes Auto abstellen möchte (und keinen
anderen nahegelegenen Parkplatz gefunden hat).

-thh

Stefan Schmitz

unread,
Nov 18, 2011, 5:30:19 PM11/18/11
to
On 18 Nov., 11:09, "Peter Liedermann" <peter09...@hispeed.ch> wrote:
> On Fri, 18 Nov 2011 00:04:48 +0100, Thomas Hochstein <t...@inter.net> wrote:
> > Peter Liedermann schrieb:
> >> Dieser wehrt sich ja nur angemesssen gegen einen gegenwärtigen
> >> rechtswidrigen Eingriff.
>
> > Gerade das tut er nicht, denn mit seinem Verhalten wehrt er den
> > Eingriff ja nicht ab - im Gegenteil, er perpetuiert ihn.
>
> >> Gehen wir wie schon oben weiter davon aus, dass es sich bei der Blockade
> >> um Gewaltanwendung handelt.  Eine solche Blockade wird aber umgekehrt
> >> auch
> >> vom Falschparker selbst durchgeführt, denn er verhindert ja die
> >> Parkplatzbenutzung durch den Berechtigten.
>
> Wenn das das einzige Ziel seiner Blockade wäre, könnte es sich tatsächlich
> um Nötigung handeln.
> Die Feststellung einer für das Fahrzeug zuständigen Person und die
> persönliche Übermittlung einer Mahnung sind aber völlig berechtigte
> Anliegen, da die diesbezügliche Inanspruchnahme des Rechts- und
> Behördenweges mit Aufwand verbunden sein kann, der unnötig Zeit
> beansprucht u.U. de facto nicht ersetzt wird. Natürlich darf das Fahrzeug
> nicht länger blockiert werden, als für die genannten
> Feststellungsmassnahmen unbedingt notwendig.

Interessanter Ansatz.
Du möchtest das Zuparken also als vorläufige Festnahme im Sinne des §
229 BGB interpretieren. § 127 StVO funktioniert ja mangels Straftat
nicht.
Voraussetzung wäre aber, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig
zu erlangen ist [wenn der so lange da steht, ist er auch noch nicht
weg, wenn die Polizei da ist] und dass ohne sofortiges Eingreifen die
Feststellung des Fahrers wesentlich erschwert wird [über den Halter
kommt man idR an den Fahrer].
Also nein, so geht das auch nicht.


Sofern du mit diesen Ausführungen nur darstellen wolltest, dass der
Zweck des Zuparkens nicht verwerflich ist, taugt das nicht als
Argument gegen Nötigung. Dafür muss nur der Einsatz des Mittels zu
diesem Zweck verwerflich sein, Mittel und Zweck können für sich ruhig
ganz in Ordnung sein.

Gerald Gruner

unread,
Nov 18, 2011, 7:21:26 PM11/18/11
to
Thomas Hochstein schrieb am 17.11.11:

> Gerald Gruner schrieb:
>
>> Erich Kirchmayer schrieb am 16.11.11:
>>> Fakt ist, dass man als Besitzer/Mieter eines Parkplatzes kaum Rechte
>>> hat, die man einfach und unkompliziert durchsetzen kann, wenn man diesen
>>> Parkplatz selbst nutzen möchte. Mit "praktischen Massnahmen" wie
>>> Luftablassen, Zuparken etc. begibt man sich selbst in den Bereich der
>>> strafrechtlichen Relevanz (Sachbeschädigung, Nötigung usw.),
>>
>> Was ich beim Zuparken nicht so ganz verstehen kann.
>
> Was daran verstehst Du nicht?

Irgendwie ist das ungleiche Wertung IMHO ähnlicher Handlungen. Das eine ist
Nötigung, das andere nicht.

> Wer ein Fahrzeug zuparkt, verhindert durch Einsatz von physischen
> Mitteln - mithin durch Anwendung von Gewalt -, dass das Fahrzeug vom
> Abstellplatz entfernt werden kann. Weil das keine zufällige Folge ist,
> sondern gerade beabsichtigt, liegt auch der nötige Vorsatz vor.

Warum ist das so viel anders zu werten als das durch einen gleichartigen
"Einsatz physischer Mittel" von dem anderen verhinderte Nutzen meines
Parkplatzes durch mich?

Andere Interpretation: Ich parke ich ihn nicht zu, um ihn zu nötigen,
sondern stelle mein Auto nur so gut wie in dieser Situation noch möglich
auf meinem Eigentum ab. Dass er dann schwerer bis gar nicht raus kommt, ist
dann nicht meine Intention, sondern nur dir von ihm selbst verschuldete
Nebenwirkung.

MfG
Gerald

--
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