Und jetzt meine Frage: gibt es eine derartige Anweisung?
In der Folge verließ meine Frau den Saftladen, und benützte das direkt
neben dem Eingang gelegene Blumenbeet für die Entlastung unserer
Tochter. Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
Ciao, Georg
[dringendes Beduerfnis]
>In der Folge verließ meine Frau den Saftladen, und benützte das direkt
>neben dem Eingang gelegene Blumenbeet für die Entlastung unserer
>Tochter. Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
>Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
Berichte mal, ob (und eventuell welche) Reaktion du bekommst.
Henning
--
FAQ und Links, Aldi-Filialen und -Erzählungen:
http://www.aldibaran.de
FAQ (Text-Version):
http://www.netcologne.de/~nc-sponbihe/dtbtv/faq/aldi-faq.txt
"Oben" = Ladencheffe?
> Und jetzt meine Frage: gibt es eine derartige Anweisung?
Mal 'ne andere Frage: Gibt's nicht eine Art Gesetz, daß man die Toilette
jedem öffenen muß (Ausnahmen)?
Roland
Hello Georg,
>Und jetzt meine Frage: gibt es eine derartige Anweisung?
selbst wenn es sie gibt, ist sie ungültig.
Nach deutschem Recht darf Dir ein Toilettengang nicht verwehrt werden.
Dirk
> Nach deutschem Recht darf Dir ein Toilettengang nicht verwehrt werden.
So ein Mumpitz... wohl bei Barbara Salesch gelernt?
Es ist keine Vorschrift, eine oeffentliche Toilette zu haben, und wen ich
auf mein privates Klo lasse ist meine Sache. Ausnahme: Gastronomie (nicht
alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
--
****************************Thomas Reich*******************************
thre...@stud.uni-sb.de Standard-disclaim-lall:
thr...@jurix.jura.uni-sb.de Alles Meins!! Auch die Meinung!
http://jurix.jura.uni-sb.de/~threich irc: tomtulpe
***********************************************************************
> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
mittlerweile schon beim Regionalleiter?
--
| Thomas Nagel | "Das beste Werkzeug wird zum Tand |
| 70569 Stuttgart | in eines tumben Toren Hand" |
| w3...@gmx.net | Daniel Duesentrieb |
Hello Roland,
>Mal 'ne andere Frage: Gibt's nicht eine Art Gesetz, daß man die Toilette
>jedem öffenen muß (Ausnahmen)?
ja, gibt es. Dazu kommt noch, daß Du auch ein Glas Wasser bekommst,
wenn Du danach fragst!
Dirk
> ...
> Es ist keine Vorschrift, eine oeffentliche Toilette zu haben, und wen ich
> auf mein privates Klo lasse ist meine Sache. Ausnahme: Gastronomie (nicht
> alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
Gastronomie, sobald man dort am Tisch sitzen kann. Deshalb haben die
Minipizzerien in meiner Heimatstadt auch nur Barhocker oder komische
Sitzstangen und Stehtische ;-)
Tschüss, Dirk
[Regionaleiter] snipped
>Berichte mal, ob (und eventuell welche) Reaktion du bekommst.
Heute früh angerufen. Er war zuvorkommend und freundlich und was muss
ich hören: "Mit dieser Filiale haben wir einige, auch andere, Probleme
und das von Ihnen geschilderte gehört mit dazu. Aber leider lässt sich
das nicht auf die Schnelle abstellen."
Im weiteren Gespräch stellt sich dann heraus, dass er natürlich bei
solch einem Fall (kleines Kind muss auf's Klo) von seinen Mitarbeitern
erwartet, dass sie unkompliziert und helfend reagieren. O-Ton: "Wir
sind zwar ein Discounter und haben nicht allzuviel Zeit für den
einzelnen Kunden, aber schließlich leben wir von den Kunden -- aber
das scheint bei einigen noch nicht ganz angekommen zu sein."
Er wollte noch eine Personenbeschreibung haben, was zur Erkenntnis
führte, dass es sich wohl um die Filialleiterin gehandelt haben muss
und er wird das auf jeden Fall zur Sprache bringen.
Nach einer Entschuldigung seinerseits für das Verhalten seiner MA's
komme ich zum Fazit: offensichtlich ein Einzelfall. Wir haben bei
einem anderen Aldi hier in der Gegend schon ganz anderes erfahren
(Meine damals noch schwanger Frau fühlte sich übel und wurde vom
Filialleiter gebeten sich im Aufenthaltsraum des Personals hinzulegen,
falls sie wolle. Das habe ich dem Regionalleiter gleichfalls
mitgeteilt und eben meine Verwunderung darüber, das krasse Gegenteil
ebenfalls erfahren zu haben.
ciao, Georg
Hello Thomas Reich,
>Es ist keine Vorschrift, eine oeffentliche Toilette zu haben, und wen ich
>auf mein privates Klo lasse ist meine Sache. Ausnahme: Gastronomie (nicht
>alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
erst schlau machen, dann schreiben ...
Dirk
>Dirk Deimeke <dei...@gmx.de> wrote:
>
>> Nach deutschem Recht darf Dir ein Toilettengang nicht verwehrt werden.
>
>So ein Mumpitz... wohl bei Barbara Salesch gelernt?
>Es ist keine Vorschrift, eine oeffentliche Toilette zu haben, und wen ich
>auf mein privates Klo lasse ist meine Sache. Ausnahme: Gastronomie (nicht
>alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
Tag,
Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
auch dazu.
Gruß
Olaf
>> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
>> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
>Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
>mittlerweile schon beim Regionalleiter?
Findest du nicht, dass du da etwas überzogen reagierst? Meines Wissens besteht
wirklich kein Anrecht auf einen Toilettengang, da es sich eben nicht um eine
Gaststätte handelt.
Kleine Überlegung zur Kindererziehung: wenn Kinder lernen, nicht immer sofort
zur Toilette zu gehen, sondern auch mal zurückzuhalten.....
(ich gebe jetzt hier keine Antwort/ Lösung, da diese nur ziemlich platt
formuliert werden könnte und ich möchte keine Kloweisheiten verbreiten, denk
aber mal drüber nach ob das nicht sinnvoll sein könnte)
Udo.
>In article <01HW.B47E79460...@news.seicom.net> Thomas Nagel <usenet...@gmx.net> writes:
>
>>> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
>>> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
>
>>Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
>>mittlerweile schon beim Regionalleiter?
Oh doch... wenn jemand vor Deiner Tuere steht und aufs Klo will und
ein Glas Wasser und Du verweigerst das, dann kann er Dir "an den
Karren fahren" ...
Carlos
--
And if I ever be king and I get a crown,
then it would surely _not_ be made of Maschendrahtzaoun...
Virtueller Tierfriedhof: http://come.to/degus-gedenkseite
Hello Udo,
>Findest du nicht, dass du da etwas überzogen reagierst? Meines Wissens besteht
>wirklich kein Anrecht auf einen Toilettengang, da es sich eben nicht um eine
>Gaststätte handelt.
die Argumentation ist genau andersherum.
Wenn eine Toilette vorhanden ist, darf diese auch benutzt werden.
Dirk
Hello Olaf,
>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
>auch dazu.
ich habe gerade noch einmal nachgeschaut:
StGB § 323c
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe
leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Dirk
>On Wed, 15 Dec 1999 20:13:30 +0100, Georg Lohrer wrote
>(in message <3858e47e...@news.cis.dfn.de>):
>
>> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
>> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
>
>Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
>mittlerweile schon beim Regionalleiter?
Siehe meine Antwort an Henning Sponbiel.
Ciao, Georg
>In article <01HW.B47E79460...@news.seicom.net> Thomas Nagel <usenet...@gmx.net> writes:
>
>>> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
>>> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
>
>>Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
>>mittlerweile schon beim Regionalleiter?
>
>Findest du nicht, dass du da etwas überzogen reagierst? Meines Wissens besteht
>wirklich kein Anrecht auf einen Toilettengang, da es sich eben nicht um eine
>Gaststätte handelt.
>
Zur Frage: nein! Es geht, wie von mir geschrieben, auch nicht um ein
mögliches Gesetz oder ähnliches, sondern schlicht um "der Ton macht
die Musik". Und da hat sich die Verkäuferin wirklich einiges geleistet
(siehe auch meine Antwort an Henning Sponbiel)
>Kleine Überlegung zur Kindererziehung: wenn Kinder lernen, nicht immer sofort
>zur Toilette zu gehen, sondern auch mal zurückzuhalten.....
Fragt sich nur wie lange das sein soll. Erstens wird jeder Urologe
bestätigen, dass zu langes "Verdrücken" des Wasserlassens zu
Blaseninkontinenz führen kann. Und zweitens, vielleicht waren wir ja
alle einmal im Alter von ca. vier bis sechs Jahre und können uns noch
daran erinnern, wie der Harn- oder Stuhldrang plötzlich über uns
hereinbrach und es nichts schlimmeres gab als nicht auf's Klo zu
können.
ciao, Georg
Irgendwie gibts auch ne Regelung: wenn Alkohol, dann Toilette.
Gruß
Bernd
>On Wed, 15 Dec 1999 20:51:46 +0100, Henning Sponbiel
><Hen...@aldibaran.de> wrote:
>
>[Regionaleiter] snipped
>
>>Berichte mal, ob (und eventuell welche) Reaktion du bekommst.
[positive Reaktion]
Hey, prima.
Es tut sich doch was in D.
Statt dessen ergehen sich die Diskutanten in rechtlichen Argumentationen,
inwieweit das Recht auf Verrichtung der Notdurft durch Paragraph sowieso
insbesondere... und ob überhaupt gewährleistet ist. Allein der Umstand, daß
derartige Unklarheiten (gerade in Deutschland) aufkommen können ruft doch
sofort nach einer Gesetztesvorlage die den Sachverhalt eindeutig und in
aller Breite regelt - wobei es natürlich kein Gesetz ohne Ausnahmetatbestand
geben kann.... ;-)
Gruß Timo
> Heute früh angerufen.
Nebenfrage: Wie kommt man an die Telefonnummer eines Regionalleiters
von Aldi? Hast Du die in einer Filiale bekommen?
--
Thomas Nagel | Lerne, nichts zu besitzen,
w3...@gmx.net | und dir wird alles gehoeren.
Mag ja alles richtig sein, aber wenn so eine Notlage wirklich besteht: Brief
mit Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Tenor - unterlassene
Hilfeleistung bzw. Körperverletzung, begangen durch das beschriebene
Verhalten, "Ich stelle Strafantrag" nicht vergessen - und selbst wenn
hinterher nichts bei rumkommt, war der/die Verantwortliche erst mal zur
Vernehmung und überlegt sich das Ganze beim nächsten Mal besser.
--
Man liest sich.
Arno Gropp, Duisburg
Germany
OB>>Es ist keine Vorschrift, eine oeffentliche Toilette zu haben, und wen ich
OB>>auf mein privates Klo lasse ist meine Sache. Ausnahme: Gastronomie (nicht
OB>>alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
OB>
OB>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
OB>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
OB>auch dazu.
Da verschluck ich mich doch glatt an meinen ALDI-Cornflakes.
<klugscheiss> Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. </klugscheiss>
__
Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
B. Brecht
c>>>> Eins ist sicher, dieser Aldi sieht uns nicht mehr wieder.
c>>>> Ausserdem werde ich dem Regionalleiter deswegen noch etwas erzählen.
c>>
c>>>Vergiss nicht, uns zu erzählen, wie's denn weitergegangen ist. Warst Du
c>>>mittlerweile schon beim Regionalleiter?
c>
c>Oh doch... wenn jemand vor Deiner Tuere steht und aufs Klo will und
c>ein Glas Wasser und Du verweigerst das, dann kann er Dir "an den
c>Karren fahren" ...
nein, nein, nein! Kann er nicht, denn du hast lediglich von deinem
Hausrecht gebrauch gemacht.
Hello T. Ringel,
>Interessant wie hier diskutiert wird. Auf die Idee, daß sich hier vielleicht
>einfach nur eine Verkäuferin grob unhöflich verhalten hat kommen die
>wenigsten....
stimmt.
>Statt dessen ergehen sich die Diskutanten in rechtlichen Argumentationen,
>inwieweit das Recht auf Verrichtung der Notdurft durch Paragraph sowieso
>insbesondere... und ob überhaupt gewährleistet ist. Allein der Umstand, daß
>derartige Unklarheiten (gerade in Deutschland) aufkommen können ruft doch
>sofort nach einer Gesetztesvorlage die den Sachverhalt eindeutig und in
>aller Breite regelt - wobei es natürlich kein Gesetz ohne Ausnahmetatbestand
>geben kann.... ;-)
Manche Menschen brauchen Gesetze um sich halbwegs menschlich zu
verhalten ...
Dirk
Hello Roland,
Dirk
kannst du mir mal bitte den § oder das entsprechende Geasetzbuch nennen ?
--
--
bis denne
Lutz
Dirk Deimeke <dei...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
83b6rv.3...@deimeke.user.cis.dfn.de...
On Thu, 16 Dec 1999 15:12:32 GMT, Udo Schmidt wrote:
Hello Udo,
>Findest du nicht, dass du da etwas überzogen reagierst? Meines Wissens
besteht
>wirklich kein Anrecht auf einen Toilettengang, da es sich eben nicht um
eine
>Gaststätte handelt.
die Argumentation ist genau andersherum.
Wenn eine Toilette vorhanden ist, darf diese auch benutzt werden.
Dirk
Und wenn du ein Auto hast , darf ich es auch benutzen . Klasse .
Grossartiger Einfall deinerseits .
ROTFL !!!
Hello Lutz,
>Wenn eine Toilette vorhanden ist, darf diese auch benutzt werden.
>Und wenn du ein Auto hast , darf ich es auch benutzen . Klasse .
>Grossartiger Einfall deinerseits .
>ROTFL !!!
ich glaube, Du hast das nicht begriffen.
Wenn eine Toilette vorhanden ist, kann _niemand_ einen Toilettengang
verwehren.
BTW: Würdest Du bitte Deine Quote-Einstellungen überprüfen.
Dirk
Hello Lutz,
>kannst du mir mal bitte den § oder das entsprechende Geasetzbuch nennen ?
StGB § 323c
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe
leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Es gibt Urteile, auf die ich leider keinen Zugriff habe, in denen
erwähnt wird, daß der Toilettengang ein "Not"-Bedürfnis ist.
Dirk
>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
>auch dazu.
Duuu, ich brauch mal gaaanz dringend dein auto, darf ich? ;-)
--
Marc F. Zimmermann
m...@gmx.de
>ich glaube, Du hast das nicht begriffen.
>
>Wenn eine Toilette vorhanden ist, kann _niemand_ einen Toilettengang
>verwehren.
Das versuchste mal bei mir zu Hause, ohne eingeladen zu sein. :-)
Es geht doch dabei um Toiletten, die dem allgemeinen Kundenverkehr gewidmet
sind.
Eine Personaltoilette ist keine Toilette, sondern eine Personaltoilette....
:-)
Übrigens: in Fällen gemeiner Not darf der Kunde natürlich in den Laden
pinkeln ........ :-) Oder?
Gruss
Bernd
>On Fri, 17 Dec 1999 15:12:48 +0100, Lutz Andersen wrote:
>Es gibt Urteile, auf die ich leider keinen Zugriff habe, in denen
>erwähnt wird, daß der Toilettengang ein "Not"-Bedürfnis ist.
Es wäre schön, wenn Du diesen Zugriff hättest. Denn die Mindermeinung eines
Amtsrichters, der mittlerweile von einem Obergericht kassiert wurde, wäre
nicht hilfreich.
Im übrigen zitierst Du das Gesetz und darin sind ja auch
Ausnahmetatbestände genannt. Und Lebesmittelrecht verbietet halt den
Kundenbesuch auf der Personaltoilette unter bestimmtem Umständen.
Gruss
Bernd
Thomas Reich wrote:
>
[öffentliche Toiletten]
> Ausnahme: Gastronomie (nicht
> alle: schon mal ne Frittenbude "mit" gesehen?)
selbstverständlich. Du nicht?
Cheatah
--
Bitte keine Antworten per eMail.
Zumindest nicht, ohne http://cheatah.net besucht zu haben :-)
>Olaf Bormann <use...@bormann.net> schrieb:
>
>>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
>>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
>>auch dazu.
>
>Duuu, ich brauch mal gaaanz dringend dein auto, darf ich? ;-)
Ach nö, aber ich ruf Dir gern ein Taxi. :)
Gruß
Ol"hilfe leistend"af
>>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
>>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
>>auch dazu.
>
>Duuu, ich brauch mal gaaanz dringend dein auto, darf ich? ;-)
Wenn ich allein auf weiter Flur bin, du beispielsweise jemanden
dringend zum Arzt bringen muesstest und ich fahruntuechtig waere, ja,
ich glaube, dann haettest du sogar das Anrecht darauf.
Hello bernd,
>Das versuchste mal bei mir zu Hause, ohne eingeladen zu sein. :-)
wird wahrscheinlich nicht funktionieren, versuch Du dann mal
unbeschadet aus dem Gerichtsverfahren zu kommen (rein spekulativ). <g>
>Übrigens: in Fällen gemeiner Not darf der Kunde natürlich in den Laden
>pinkeln ........ :-) Oder?
;-)
Dirk
Hello bernd,
>Es wäre schön, wenn Du diesen Zugriff hättest. Denn die Mindermeinung eines
>Amtsrichters, der mittlerweile von einem Obergericht kassiert wurde, wäre
>nicht hilfreich.
keine Frage, vielleicht hat jemand ja Zugriff auf einen Juristen ...
>Im übrigen zitierst Du das Gesetz und darin sind ja auch
>Ausnahmetatbestände genannt. Und Lebesmittelrecht verbietet halt den
>Kundenbesuch auf der Personaltoilette unter bestimmtem Umständen.
Quelle?
Dirk
>On Fri, 17 Dec 1999 15:12:48 +0100, Lutz Andersen wrote:
>Es gibt Urteile, auf die ich leider keinen Zugriff habe, in denen
>erwähnt wird, daß der Toilettengang ein "Not"-Bedürfnis ist.
Es ist so sehr Not, dass man damit sogar eine
"Geschwindigkeitsueberschreitung bis zur naechsten Toilette"
rechtfertigen kann, da "wildes urinieren" ja verboten ist...
Wenn Du nun einen Zeugen hast, der bestaetigt, dass da quasi an der
naechsten Moeglichkeit nach dem Blitz ganz ganz schnell aufs Klo
gerannt bist, bist Du fein raus :)
>On Thu, 16 Dec 1999 13:15:18 +0100, Georg Lohrer wrote
>(in message <3858d645...@news.cis.dfn.de>):
>
>> Heute früh angerufen.
>
>Nebenfrage: Wie kommt man an die Telefonnummer eines Regionalleiters
>von Aldi? Hast Du die in einer Filiale bekommen?
>
Nein.
Da Bewerbungen auf Stellenausschreibungen normalerweise bei Aldi in
ein Regionallager oder einen Regionalstandort gesendet werden (z.B.
für Regionalleiterstellen, :-)) habe ich mir die
Stellenausschreibungen auf der Aldi-Sued-Webseite angeschaut und habe
mir das von uns aus am nächsten gelegene ausgesucht. Die Telefonnummer
gibt's dann unter www.telefonbuch.de oder ähnlichen. Die freundliche
Telefonistin hat mich dann direkt verbunden.
Ciao, Georg
Hello Sidschei,
>Wenn Du nun einen Zeugen hast, der bestaetigt, dass da quasi an der
>naechsten Moeglichkeit nach dem Blitz ganz ganz schnell aufs Klo
>gerannt bist, bist Du fein raus :)
;-)) nächste Möglichkeit müßten wir noch einmal definieren.
Dirk
Also dazu kann ich nur sagen, dass das irgendwie der falsche
Gesetzestext ist. Hierbei geht es mehr um Unfälle im eigentlichen
Sinne, d.h. Verkehrsunfälle etc.
Ausserdem wird selten bei Missachtung bestraft, d.h. man kann sich
leicht rausreden, wenn man bspw. auf der Autobahn an einem Unfall
vorbeifährt ohne zu helfen, indem man sagt man hätte es nicht gesehen,
es hätte zu gefährlich ausgesehen, du wärst in Eile gewesen etc. etc.
Laura
-----------------------------------
(__) Also known as Larf at #weltenhaus, #quiz.de
(°°) http://britguit.virtualave.net
/\/\ http://jjsiegen.notrix.de
Ach der Arme, hoffentlich hat er es noch geschafft.
Gruss
Doris
"Ja, Herr Wachtmeister. Ich weiß, daß ich für den Elbtunnel zu schnell
gefahren bin. Aber ich wußte ganz genau: `Wenn's bis zur KölnMesse nicht
in die Hose gehen soll, mußt Du Dich beeilen, Jung'"
SCNR
Roland
DD>><klugscheiss> Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. </klugscheiss>
DD>
DD>Was denn?
Wenn Leib und Leben gefaehrdet sind. Entweder durch Unfall, Krankheit oder
Vergiftung. Und ich gehe mal davon aus, dass bei dem kleinen Kind keiner
dieser drei Punkte zutraf, oder?
Hoert sich jetzt zwar hart an, aber kleine Kinder muessen nun mal alle
Nase lang. Und da ist es doch bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn die
Eltern sich etwas darauf einstellen, indem sie das Kind _vor_ dem Einkauf
auf die Toilette lassen (vor allem wenn die Muttis und Pappis bei ALDI dem
Kaufrausch verfallen und sich der Einkauf hinzieht) und nicht die
Schwaechen des Kindes einfach ignorieren.
DD>>Du weißt was unterlassene Hilfeleistung ist? Die Verweigerung jemanden
DD>>auf die Toilette zu lassen, wenn er/sie darum bittet zählt übrigens
DD>>auch dazu.
DD>
DD>ich habe gerade noch einmal nachgeschaut:
DD>
DD>StGB § 323c
DD>
DD>Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe
DD>leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
DD>zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
DD>ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
DD>Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Jetzt musst du uns nur noch erklaeren, wie Ungluecksfaelle oder gemeine
Gefahren zu deffinieren sind.
...und was ist zumutbar? Fuer den Inhaber und fuer die anderen Kunden.
Wie sieht es mit erheblichen eigenen Gefahren aus, wenn man jetzt mal
seiner Fantasie freien Lauf lassen wuerde?
Und da steht unter § 323c auch gleich schon was von "ohne Verletzung
anderer wichtiger Pflichten" hierzu siehe Hygienebestimmungen in
Lebensmittelgeschaeften.
Toiletten in Lebensmittelgeschaeften sind _NICHT_ fuer die Oeffentlichkeit
gedacht! Man stelle sich nur vor, wenn JA...IGITT!
Was denkst du warum benoetigen die Angestellten eines Lebensmittelladens
ein Gesundheitszeugnis? Ich weiss ja nicht, wie eng manche Ladeninhaber
und Kunden das sehen, aber unwichtig ist es nicht.
Also nichts desto trotz ist der Ladeninhaber nicht verpflichtet, jemanden
auf seine Toilette zu lassen, es waere halt nur unhoeflich, wenn er es
verweigert. Koennen wir uns da einigen?
TR>Interessant wie hier diskutiert wird. Auf die Idee, daß sich hier
TR>vielleicht einfach nur eine Verkäuferin grob unhöflich verhalten hat kommen
TR>die wenigsten....
klar unhoeflich war es, aber auch _NUR_ unhoeflich ;-)
TR>Statt dessen ergehen sich die Diskutanten in rechtlichen Argumentationen,
TR>inwieweit das Recht auf Verrichtung der Notdurft durch Paragraph sowieso
TR>insbesondere... und ob überhaupt gewährleistet ist. Allein der Umstand, daß
TR>derartige Unklarheiten (gerade in Deutschland) aufkommen können ruft doch
TR>sofort nach einer Gesetztesvorlage die den Sachverhalt eindeutig und in
TR>aller Breite regelt - wobei es natürlich kein Gesetz ohne
TR>Ausnahmetatbestand geben kann.... ;-)
dafuer kann es keine klare Regelung gaben, da es schlicht weg Tinnef ist,
und zudem in der Beziehung zich ander gesetzliche Regelungen vorrangieger
sind. Siehe Gesetzliche Regelungen fuer Gastronomie, Lebensmittelhandel,
Hygienebestimmungen, Gesundheitsamt u.s.w.
AG>Mag ja alles richtig sein, aber wenn so eine Notlage wirklich besteht:
AG>Brief mit Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Tenor -
AG>unterlassene Hilfeleistung bzw. Körperverletzung, begangen durch das
AG>beschriebene Verhalten, "Ich stelle Strafantrag" nicht vergessen - und
AG>selbst wenn hinterher nichts bei rumkommt, war der/die Verantwortliche erst
AG>mal zur Vernehmung und überlegt sich das Ganze beim nächsten Mal besser.
is jetzt ein Witz ...oder?
Hello Anette,
><klugscheiss> Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. </klugscheiss>
Was denn?
Dirk
Hello Laura,
>Also dazu kann ich nur sagen, dass das irgendwie der falsche
>Gesetzestext ist. Hierbei geht es mehr um Unfälle im eigentlichen
>Sinne, d.h. Verkehrsunfälle etc.
nein. Es geht auch um Verkehrsunfälle, aber nicht nur. Da steht noch
etwas von "Not".
>Ausserdem wird selten bei Missachtung bestraft, d.h. man kann sich
>leicht rausreden, wenn man bspw. auf der Autobahn an einem Unfall
>vorbeifährt ohne zu helfen, indem man sagt man hätte es nicht gesehen,
>es hätte zu gefährlich ausgesehen, du wärst in Eile gewesen etc. etc.
Da gilt die Verhältnismäßigkeit der Mittel, ganz so einfach ist es
nicht.
Dirk
>On Sat, 18 Dec 1999 15:04:26 GMT, Sidschei wrote:
>
>Hello Sidschei,
>
>>Wenn Du nun einen Zeugen hast, der bestaetigt, dass da quasi an der
>>naechsten Moeglichkeit nach dem Blitz ganz ganz schnell aufs Klo
>>gerannt bist, bist Du fein raus :)
>
>;-)) nächste Möglichkeit müßten wir noch einmal definieren.
Kneipe, Privathaushalt, Bekannter ? ... *lach* So weit hab ich mich
damit noch nie bescaeftigt, weil ich es noch nie gemacht hab...
Aber de facto ist das ein Gerichtsurteil !
>Dirk Deimeke <dei...@gmx.de> wrote:
>
>> Nach deutschem Recht darf Dir ein Toilettengang nicht verwehrt werden.
>
>und wen ich
>auf mein privates Klo lasse ist meine Sache.
Falsch... vorausgesetzt du _hast_ eine Toilette.
>Sidschei wrote:
>
>c>Oh doch... wenn jemand vor Deiner Tuere steht und aufs Klo will und
>c>ein Glas Wasser und Du verweigerst das, dann kann er Dir "an den
>c>Karren fahren" ...
>
>nein, nein, nein! Kann er nicht, denn du hast lediglich von deinem
>Hausrecht gebrauch gemacht.
Ich hasse diese "Quotes" mit Buchstaben davor!
Ich glaube, ein weiterdiskutieren ist nihct sinnvoll, da mir der
erforderliche "Gesetztestext" fehlt...
Ich wuerde zur Beendigung dieser Diskussion mal wieder vorschlagen:
Jeder hat recht und jeder seine Ruhe ;)
>
>On Fri, 17 Dec 1999 15:14:56 +0100, Lutz Andersen wrote:
>
>Hello Lutz,
>
>>Wenn eine Toilette vorhanden ist, darf diese auch benutzt werden.
>>Und wenn du ein Auto hast , darf ich es auch benutzen . Klasse .
>>Grossartiger Einfall deinerseits .
>>ROTFL !!!
>
>ich glaube, Du hast das nicht begriffen.
>
>Wenn eine Toilette vorhanden ist, kann _niemand_ einen Toilettengang
>verwehren.
Doch, und zwar die Lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen. Demnach
duerfen in einem Geschaeft, in dem Lebensmittel gehandelt werden, niemals die
gleichen Toiletten von Kunden benutzt werden wie vom Personal.
Gruss, Stefan
--
f...@stpauli-netpirates.de fa...@faletty.nshift.de 04043189253 (ISDN)
stadi...@kiezkicker.de 24h Voicehotline: 040-431 89 254 (evtl. AB)
http://www.kiezkicker.de Viva St.Pauli! 040-431 89 252 (Modem)
>
>On Fri, 17 Dec 1999 15:12:48 +0100, Lutz Andersen wrote:
>
>Hello Lutz,
>
>>kannst du mir mal bitte den § oder das entsprechende Geasetzbuch =
>nennen ?
>
>StGB § 323c
>
>Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe
>leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach
>zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und
>ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit
>Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
>
>Es gibt Urteile, auf die ich leider keinen Zugriff habe, in denen
>erwähnt wird, daß der Toilettengang ein "Not"-Bedürfnis ist.
Wie Du schon selbst schreibst: "und ohne Verletzung anderer wichtiger
Pflichten".
Ich wuerde sagen, die Lebensmittelhygieneverordnung ist so ziehmlich das
wichtigste Gesetz im Lebensmittelbereich.
Wenn also jemand bei Aldi oder wo auch immer jemanden aus dem Kundenbereich
auf die Toieltte laesst (und da es bei Aldi keine Kundentoiletten gibt, muss
es die Personaltoilette sein), dann tut er das nicht, weil er es per Gesetz
muss (selten so einen Unfug gelesen!), sondern er tut es trotz einer
Verordnung, die genau dieses ausdruecklich verbietet.
Gruss, Stefan
(Fachkraft für Lebensmitteltechnik)
>Hoert sich jetzt zwar hart an, aber kleine Kinder muessen nun mal alle
>Nase lang. Und da ist es doch bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn die
>Eltern sich etwas darauf einstellen, indem sie das Kind _vor_ dem Einkauf
>auf die Toilette lassen (vor allem wenn die Muttis und Pappis bei ALDI dem
>Kaufrausch verfallen und sich der Einkauf hinzieht) und nicht die
>Schwaechen des Kindes einfach ignorieren.
Ich wette, du hast kein Kind.
HS>>Hoert sich jetzt zwar hart an, aber kleine Kinder muessen nun mal alle
HS>>Nase lang. Und da ist es doch bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn die
HS>>Eltern sich etwas darauf einstellen, indem sie das Kind _vor_ dem Einkauf
HS>>auf die Toilette lassen (vor allem wenn die Muttis und Pappis bei ALDI dem
HS>>Kaufrausch verfallen und sich der Einkauf hinzieht) und nicht die
HS>>Schwaechen des Kindes einfach ignorieren.
HS>
HS>Ich wette, du hast kein Kind.
Gott behuete ;-))
c>>Sidschei wrote:
c>>
c>>c>Oh doch... wenn jemand vor Deiner Tuere steht und aufs Klo will und
c>>c>ein Glas Wasser und Du verweigerst das, dann kann er Dir "an den
c>>c>Karren fahren" ...
c>>
c>>nein, nein, nein! Kann er nicht, denn du hast lediglich von deinem
c>>Hausrecht gebrauch gemacht.
c>
c>Ich hasse diese "Quotes" mit Buchstaben davor!
ich war's nicht ;]
c>Ich glaube, ein weiterdiskutieren ist nihct sinnvoll, da mir der
c>erforderliche "Gesetztestext" fehlt...
mir fehlen sie auch (grins), hab jetzt auch nur mit dem gesunden
Menschenverstand argumentiert.
c>Ich wuerde zur Beendigung dieser Diskussion mal wieder vorschlagen:
c>
c>Jeder hat recht und jeder seine Ruhe ;)
yeah, also gibtst du mir recht ;))
Hello Henning,
>Ich wette, du hast kein Kind.
Du meinst sicher nicht mich, oder?
Dirk
>>Ich wette, du hast kein Kind.
>
>Du meinst sicher nicht mich, oder?
???
Ich habe doch ziemlich deutlich auf MA...@ACCESS.owl.de (Anette Dedy)
geantwortet.
Hen "Erstaunt" ning
Sind etwas schwer zu lesen, ähnlich wie obendrüberpostings a la
"Robsel", von Leuten mit eigenartigen Lautäusserungen als Namen einmal
ganz abgesehen. :-)
Gruß
Bernd
>>Ich hasse diese "Quotes" mit Buchstaben davor!
>
>Sind etwas schwer zu lesen, ähnlich wie obendrüberpostings a la
>"Robsel", von Leuten mit eigenartigen Lautäusserungen als Namen einmal
>ganz abgesehen. :-)
Vor allem macht der FA die gequoteten Zeilen nicht blau :(
Und das ist in meinem Alter dann echt anstrengend *fg*
Hello Anette,
>Wenn Leib und Leben gefaehrdet sind. Entweder durch Unfall, Krankheit oder
>Vergiftung. Und ich gehe mal davon aus, dass bei dem kleinen Kind keiner
>dieser drei Punkte zutraf, oder?
Du hast den Gesetzestext gelesen, oder?
>Hoert sich jetzt zwar hart an, aber kleine Kinder muessen nun mal alle
>Nase lang. Und da ist es doch bestimmt nicht zuviel verlangt, wenn die
>Eltern sich etwas darauf einstellen, indem sie das Kind _vor_ dem Einkauf
>auf die Toilette lassen (vor allem wenn die Muttis und Pappis bei ALDI dem
>Kaufrausch verfallen und sich der Einkauf hinzieht) und nicht die
>Schwaechen des Kindes einfach ignorieren.
Das man mit den Kindern vorher auf die Toilette geht, ist meines
Erachtens nach Pflicht! Allerdings sind Kinder unberechenbar, da
kannst Du im Vorfeld so viel auf Toilette gehen, wie Du möchtest!
Dirk
Hello Anette,
>Jetzt musst du uns nur noch erklaeren, wie Ungluecksfaelle oder gemeine
>Gefahren zu deffinieren sind.
vorab: Ich bin kein Jurist! Um Unglücksfälle und um allgemeine
Gefahren geht es hier nicht, wohl aber um einen "Notfall".
>...und was ist zumutbar? Fuer den Inhaber und fuer die anderen Kunden.
Zumutbar wird oft im Zusammenhang mit einer Gefahr für Leib und Leben
gebraucht. Die liegt hier aber sicherlich auch nicht vor.
>Wie sieht es mit erheblichen eigenen Gefahren aus, wenn man jetzt mal
>seiner Fantasie freien Lauf lassen wuerde?
Siehst Du eine Gefahr darin, ein vierjähriges Kind auf Deine Toilette
zu lassen?
>Und da steht unter § 323c auch gleich schon was von "ohne Verletzung
>anderer wichtiger Pflichten" hierzu siehe Hygienebestimmungen in
>Lebensmittelgeschaeften.
Das ist allerdings ein Argument, da ich aber die Hygienevorschriften
nicht kenne, möchte ich gerne von Dir eine Quelle wissen.
>Toiletten in Lebensmittelgeschaeften sind _NICHT_ fuer die Oeffentlichkeit
>gedacht! Man stelle sich nur vor, wenn JA...IGITT!
>Was denkst du warum benoetigen die Angestellten eines Lebensmittelladens
>ein Gesundheitszeugnis? Ich weiss ja nicht, wie eng manche Ladeninhaber
>und Kunden das sehen, aber unwichtig ist es nicht.
Aufgrund der schwarzen Schafe, sicherlich.
>Also nichts desto trotz ist der Ladeninhaber nicht verpflichtet, jemanden
>auf seine Toilette zu lassen, es waere halt nur unhoeflich, wenn er es
>verweigert. Koennen wir uns da einigen?
Nein. (Sorry, aber es ist vielfach von Gerichten schon anders
entschieden worden!).
Dirk
SR>Wenn also jemand bei Aldi oder wo auch immer jemanden aus dem Kundenbereich
SR>auf die Toieltte laesst (und da es bei Aldi keine Kundentoiletten gibt,
SR>muss es die Personaltoilette sein), dann tut er das nicht, weil er es per
SR>Gesetz muss (selten so einen Unfug gelesen!), sondern er tut es trotz einer
SR>Verordnung, die genau dieses ausdruecklich verbietet.
SR>
SR>Gruss, Stefan
SR>(Fachkraft für Lebensmitteltechnik)
aaahh...endlich melden sich die Experten fuer Lebenmittel hier zu Wort,
dann brauch ich mir den Mund ja nicht mehr fusselig zu schreiben ;)
SR>>Wenn eine Toilette vorhanden ist, kann _niemand_ einen Toilettengang
SR>>verwehren.
SR>
SR>Doch, und zwar die Lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen. Demnach
SR>duerfen in einem Geschaeft, in dem Lebensmittel gehandelt werden, niemals
SR>die gleichen Toiletten von Kunden benutzt werden wie vom Personal.
Benoetigen die Aldi-Verkaeuferinnen nun eigentlich ein Gesundheitszeugnis?
DD>Siehst Du eine Gefahr darin, ein vierjähriges Kind auf Deine Toilette
DD>zu lassen?
Nein, ganz und gar nicht, ich hab ja auch keinen Lebensmittelladen und
muss mich auch nicht an diese Hygieneverordnung halten.
DD>>Und da steht unter § 323c auch gleich schon was von "ohne Verletzung
DD>>anderer wichtiger Pflichten" hierzu siehe Hygienebestimmungen in
DD>>Lebensmittelgeschaeften.
DD>
DD>Das ist allerdings ein Argument, da ich aber die Hygienevorschriften
DD>nicht kenne, möchte ich gerne von Dir eine Quelle wissen.
Wir habe hier auch einen Lebensmittelexperten, der sich auch schon geoutet
hat, um die Sache mit der Hygieneverordnung in Lebensmittellaeden zu
erklaeren. Siehe DejaNews
DD>>Toiletten in Lebensmittelgeschaeften sind _NICHT_ fuer die Oeffentlichkeit
DD>>gedacht! Man stelle sich nur vor, wenn JA...IGITT!
DD>>Was denkst du warum benoetigen die Angestellten eines Lebensmittelladens
DD>>ein Gesundheitszeugnis? Ich weiss ja nicht, wie eng manche Ladeninhaber
DD>>und Kunden das sehen, aber unwichtig ist es nicht.
DD>
DD>Aufgrund der schwarzen Schafe, sicherlich.
Ja leider, die vom Gesundheitsamt koennen da aus dem Naehkaestchen
plaudern.
DD>>Also nichts desto trotz ist der Ladeninhaber nicht verpflichtet, jemanden
DD>>auf seine Toilette zu lassen, es waere halt nur unhoeflich, wenn er es
DD>>verweigert. Koennen wir uns da einigen?
DD>
DD>Nein. (Sorry, aber es ist vielfach von Gerichten schon anders
DD>entschieden worden!).
Ja, kann sein, also ich kenne zwar auch nicht diese ominoese
Lebensmittelhygieneverodnung, aber mir waere einfach IGITTIGITT zumute,
wenn ich wuesste, dass meinem Lieblingsaldi als oeffentliche
Beduerfnisanstallt missbraucht wuerde, a la George Michael oder
Christiane F. ....Bah-Pfui.
Wobei ich ja nicht mehr an das kleines Kind denke, sondern schon ein
Stueckchen weiter (alp)traeume.
Hello Sidschei,
>Vor allem macht der FA die gequoteten Zeilen nicht blau :(
>Und das ist in meinem Alter dann echt anstrengend *fg*
das kann man einstellen ...
Dirk
Hello Henning,
>Ich habe doch ziemlich deutlich auf MA...@ACCESS.owl.de (Anette Dedy)
>geantwortet.
sorry, mein Agent hatte einen Sortierfehler!
Dirk
>On Mon, 20 Dec 1999 21:12:35 GMT, Sidschei wrote:
Ja, koennte man... ich bevorzuge aber die "herkoemmliche"
Quote-Weise... das mit den Buchstaben davor nervt zumindest mich und
wird ausgefiltert...
>>HS>Ich wette, du hast kein Kind.
>>
>>Gott behuete ;-))
>
>Du meinst wohl: Gott verhüte.
Hey! Das war _mein_ Text!
Henning
Ich möchte doch leise Bedenken anmelden. Nach Dreher/Tröndle §323c Rn.5
ist das Tatbestandsmerkmal "gemeine Not" dann erfüllt, wenn eine die
Allgemeinheit betreffende Notlage vorliegt.
Eine "gemeine Gefahr" soll nur vorliegen, wenn eine konkrete Gefahr
für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von
insgesamt hohem Wert gegeben ist.
Ich finde es ja sehr löblich, auch Unternehmen einzureden, sie müßten
ihre leidenden Kunden aufs Klo lassen, aber eine überzeugende
Begründung sehe ich vorerst nicht.
mfG Werner Michaelis
Hallo Ina,
wenn Du Dich darauf verläßt: Sag Deiner Oma, sie soll schon mal anfangen
zu häkeln.
Marion
>Eine "gemeine Gefahr" soll nur vorliegen, wenn eine konkrete Gefahr
>für eine unbestimmte Zahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von
>insgesamt hohem Wert gegeben ist.
Nun, der Kunde könnte explodieren und dann schaust blöd, gell? :-))
Gruss
Bernd
[Der folgende Absatz ist rot13 encoded, damit Leser mit leicht
verletzbarem religiösem Empfinden die Gelegenheit haben, ihn zu
ignorieren.]
Jvrfb? Tbgg ung qbpu rvar mvrzyvpur resbytervpur Ireuüghatffgngvfgvx.
Fbjrvg orxnaag vfg, vfg mhyrgmg ibe 2000 Wnuera(!) rvar Senh iba vuz
fpujnatre trjbeqra.
--
Da kann Mann nicht dem Manne helfen vom Muspilli.
Wenn der breite Wasen all verbrennet
Wenn Feuer und Luft alles hinfegt
Wo bleibt dann der Feldrand drum wer stritt mit seinen Vettern?
>>Wir habe hier auch einen Lebensmittelexperten, der sich auch schon geoutet
>>hat, um die Sache mit der Hygieneverordnung in Lebensmittellaeden zu
>>erklaeren. Siehe DejaNews
>
>der hat aber auch noch nichts wirklich fundiertes von sich gegeben.
doch, hat er, siehe DjN.
>>Ja, kann sein, also ich kenne zwar auch nicht diese ominoese
>>Lebensmittelhygieneverodnung, aber mir waere einfach IGITTIGITT zumute,
>>wenn ich wuesste, dass meinem Lieblingsaldi als oeffentliche
>>Beduerfnisanstallt missbraucht wuerde, a la George Michael oder
>>Christiane F. ....Bah-Pfui.
>
>Keine Frage, wobei sich allerdings die Verkäufer(innen) durchaus auch
>Igittigitt verhalten können.
klar, einen kleinen Kind haette ich den Toilettengang nicht abschlagen
koennen, und ich bin sicher, die Verkaeufer(innen) auch nicht, also muss
ese wohl einen anderen wichtigen Grund gegeben haben, der dagegen spricht.
>>Wobei ich ja nicht mehr an das kleines Kind denke, sondern schon ein
>>Stueckchen weiter (alp)traeume.
>
>Daran darf man einfach nicht denken. ;-)
Die Welt ist ja so schlecht....traue niemandem!
Hello Anette,
>Wir habe hier auch einen Lebensmittelexperten, der sich auch schon geoutet
>hat, um die Sache mit der Hygieneverordnung in Lebensmittellaeden zu
>erklaeren. Siehe DejaNews
der hat aber auch noch nichts wirklich fundiertes von sich gegeben.
>Ja, kann sein, also ich kenne zwar auch nicht diese ominoese
>Lebensmittelhygieneverodnung, aber mir waere einfach IGITTIGITT zumute,
>wenn ich wuesste, dass meinem Lieblingsaldi als oeffentliche
>Beduerfnisanstallt missbraucht wuerde, a la George Michael oder
>Christiane F. ....Bah-Pfui.
Keine Frage, wobei sich allerdings die Verkäufer(innen) durchaus auch
Igittigitt verhalten können.
>Wobei ich ja nicht mehr an das kleines Kind denke, sondern schon ein
>Stueckchen weiter (alp)traeume.
Daran darf man einfach nicht denken. ;-)
Dirk
>
>der hat aber auch noch nichts wirklich fundiertes von sich gegeben.
Weil er Deine, wirklich interessante, aber falsche, Meinung nicht getroffen
hat? ;-)
>
>Keine Frage, wobei sich allerdings die Verkäufer(innen) durchaus auch
>Igittigitt verhalten können.
Man kann sich auch beim Nasebohren den Finger in der Nase abbrechen ......
Gruss
Bernd
>>F'up2 de.soc.recht.misc.
>
>Damit lese ich wieder einen Thread weniger ;)
Der war nur etwas desorientiert...einfach ignorieren...
>Sorry, OT, aber ich will nicht noch ne NG abonnieren:
musst du ja nicht, wenn du nicht auf den antwortest
Hello Jürgen,
>>>Und das ist in meinem Alter dann echt anstrengend *fg*
>>das kann man einstellen ...
>Das Alter?
yip ;-)
Dirk
Hello bernd,
>>der hat aber auch noch nichts wirklich fundiertes von sich gegeben.
>Weil er Deine, wirklich interessante, aber falsche, Meinung nicht getroffen
>hat? ;-)
nein, weil noch kein Quellenhinweis oder Gesetzesauszug den Weg in
diese Gruppe geposted wurde.
>Man kann sich auch beim Nasebohren den Finger in der Nase abbrechen ......
Der Vergleich hinkt.
Dirk
>F'up2 de.soc.recht.misc.
Damit lese ich wieder einen Thread weniger ;)
Carlos
--
Sorry, OT, aber ich will nicht noch ne NG abonnieren:
Koennte mir bitte mal jemand eine "freien Proxy" nennen ?
Danke...
>> > Du meinst wohl: Gott verhüte.
>> wenn Du Dich darauf verläßt: Sag Deiner Oma, sie soll schon mal anfangen
>> zu häkeln.
>[Der folgende Absatz ist rot13 encoded, damit Leser mit leicht
>verletzbarem religiösem Empfinden die Gelegenheit haben, ihn zu
>ignorieren.]
jo
> Jvrfb? Tbgg ung qbpu rvar mvrzyvpur resbytervpur Ireuüghatffgngvfgvx.
>Fbjrvg orxnaag vfg, vfg mhyrgmg ibe 2000 Wnuera(!) rvar Senh iba vuz
>fpujnatre trjbeqra.
Qnmh zhrffgr zna nore jvffra jvr bsg re rf qraa irefhpug ung
--
bye, rowi
>Oh doch... wenn jemand vor Deiner Tuere steht und aufs Klo will und
>ein Glas Wasser und Du verweigerst das, dann kann er Dir "an den
>Karren fahren" ...
Du mußt die Tür ja nicht öffnen und kannst so tun, als ob Du nicht da
wärst. Sonst könnte ja jeder kommen von wegen ich muß mal. Und nachher
überfällt er Dich...
Gruß von Uta
--
Ich bin die Signatur, aber putzen tu' ich hier nich'.
>>Wenn eine Toilette vorhanden ist, kann _niemand_ einen Toilettengang
>>verwehren.
>
>Das versuchste mal bei mir zu Hause, ohne eingeladen zu sein. :-)
Wenn er nicht eingeladen ist, dann ist er doch nicht bei Dir zu Hause.
Wenn Du ihn aber in Deine Wohnung lässt, dann wirst Du ihm wohl den
Gang zum WC nicht verwehren, oder?
>Das man mit den Kindern vorher auf die Toilette geht, ist meines
>Erachtens nach Pflicht! Allerdings sind Kinder unberechenbar, da
>kannst Du im Vorfeld so viel auf Toilette gehen, wie Du möchtest!
Auch als Erwachsener kann man mal das Pech haben, daß man trotz
"vorher auf To. gehen" dann plötzlich ein dringendes Bedürfnis
verspürt. Das nasskalte Wetter und ein bis zwei Tassen Kaffee zum
Frühstück können schon mal dazu beitragen.
Uta, die vor Kurzem sehr dankbar war, das AN-Personal-WC benutzen zu
dürfen.
>On Mon, 20 Dec 1999 21:12:35 GMT, Sidschei wrote:
>>Vor allem macht der FA die gequoteten Zeilen nicht blau :(
>das kann man einstellen ...
Blödsinn. Kann man nicht, wenn Buchstaben und evtl. ein Leerzeichen vor
dem ">" stehen. Auf Basis welcher Regel soll das denn erkannt werden?
Irgendwo in der Zeile kommt ein ">" vor?
>Dirk
Aldios aus AN
von Wilfried
--
Mist, Mittwoch, und ich habe schon wieder keine Signatur erwischt.
Aber dafür hole ich mir im Januar den MP3-Player!
>>Das versuchste mal bei mir zu Hause, ohne eingeladen zu sein. :-)
>
>Wenn er nicht eingeladen ist, dann ist er doch nicht bei Dir zu Hause.
>Wenn Du ihn aber in Deine Wohnung lässt, dann wirst Du ihm wohl den
>Gang zum WC nicht verwehren, oder?
Tja, liebste Uta, da hättest Du völlig recht. :-)
Aber ich ging von einem Fall aus, der auch möglich ist, nicht von einem
unmöglichen.
Es klingelt an der Tür, ich mache auf und es verlangt jemand, meine
Toilette benutzen zu wollen.
Der ist bei mir zu Hause. Was sachste nu? :-)
Gruss
Bernd
>>doch, hat er, siehe DjN.
>
>ich denke mal, Du meinst Deja. Wenn Du mir jetzt noch ein Zitat aus
>der vielgerühmten Lebensmittelverordnung zeigst (Message-ID reicht),
>glaube ich Dir!
Kann ich leider nicht mit dienen. Da ich in meinem Newsreader eine
Haltezeit von 7 Tagen eingestellt habe, hab ich diese Mehl leider nicht
mehr, in der sich hier mal irgend jemand (Name: K.Ahnung) sich als
Lebensmitteltechniker geoutet hatte. Haette ich da schon geahnt, dass der
sich danach nicht mehr melden wuerde und seine Mehl mal solch
schwergewichtige Beweislast darstellen wuerde, haette ich sie archiviert.
Hello Anette,
>doch, hat er, siehe DjN.
ich denke mal, Du meinst Deja. Wenn Du mir jetzt noch ein Zitat aus
der vielgerühmten Lebensmittelverordnung zeigst (Message-ID reicht),
glaube ich Dir!
>Die Welt ist ja so schlecht....traue niemandem!
;-)))
Dirk
>Kann ich leider nicht mit dienen. Da ich in meinem Newsreader eine
>Haltezeit von 7 Tagen eingestellt habe, hab ich diese Mehl leider nicht
>mehr, in der sich hier mal irgend jemand (Name: K.Ahnung) sich als
>Lebensmitteltechniker geoutet hatte.
Stefan Rosskopf meine ich war das, er liest hier nur gelegentlich.
Farvel Klaus
--
http://klaus-rasmussen.de/ Die dänische Insel Møn.
http://www.stpauliamateure.de/
de.rec.sport.fussball: http://www.drsf.de/
>U...@Aldibaran.de (Uta Kramer) wrote in <38781268...@Uta.aldibaran.de>:
Selbst schuld, man macht doch fremden Leuten nicht die Tür auf... ;-))
>>Kann ich leider nicht mit dienen. Da ich in meinem Newsreader eine
>>Haltezeit von 7 Tagen eingestellt habe, hab ich diese Mehl leider nicht
>>mehr, in der sich hier mal irgend jemand (Name: K.Ahnung) sich als
>>Lebensmitteltechniker geoutet hatte.
>
>Stefan Rosskopf meine ich war das, er liest hier nur gelegentlich.
>Farvel Klaus
Also falls du ihn mal wieder triffst, gruess ihn von uns und bitte ihn
doch mal, hier nochmal Stellung zu beziehen wegen unserer ueberaus
wichtigen Grundsatzfrage: "Muessen Personaltoiletten in Lebensmittellaeden
der Oeffentlichkeit zugaenglich sein?"
Danke! ;-)
>>Kann ich leider nicht mit dienen. Da ich in meinem Newsreader eine
>>Haltezeit von 7 Tagen eingestellt habe, hab ich diese Mehl leider nicht
>>mehr, in der sich hier mal irgend jemand (Name: K.Ahnung) sich als
>>Lebensmitteltechniker geoutet hatte. Haette ich da schon geahnt, dass der
>>sich danach nicht mehr melden wuerde und seine Mehl mal solch
>>schwergewichtige Beweislast darstellen wuerde, haette ich sie archiviert.
>
>Das artet langsam in einen Thread der Marke: "Ich kenne einen, der hat
>einmal gehört, daß ..." aus.
>
>Vielleicht bekommen wir ja wirklich die "Schriftstücke" zusammen, die
>wir brauchen.
Wir koennten ja ersatzweise eine Umfrage starten:
Also wer ist dafuer, dass im Tempel nach Herzenslust uriniert werden darf?
Hello Anette,
>Kann ich leider nicht mit dienen. Da ich in meinem Newsreader eine
>Haltezeit von 7 Tagen eingestellt habe, hab ich diese Mehl leider nicht
>mehr, in der sich hier mal irgend jemand (Name: K.Ahnung) sich als
>Lebensmitteltechniker geoutet hatte. Haette ich da schon geahnt, dass der
>sich danach nicht mehr melden wuerde und seine Mehl mal solch
>schwergewichtige Beweislast darstellen wuerde, haette ich sie archiviert.
;-)))
Das artet langsam in einen Thread der Marke: "Ich kenne einen, der hat
einmal gehört, daß ..." aus.
Vielleicht bekommen wir ja wirklich die "Schriftstücke" zusammen, die
wir brauchen.
Dirk
Ihr braucht Message-ID: <187463...@faletty.nshift.de>, von Stefan
Rosskopf.
>Dirk
HTH
>>Das artet langsam in einen Thread der Marke: "Ich kenne einen, der hat
>>einmal gehört, daß ..." aus.
>>
>>Vielleicht bekommen wir ja wirklich die "Schriftstücke" zusammen, die
>>wir brauchen.
>>
>Ihr braucht Message-ID: <187463...@faletty.nshift.de>, von Stefan
>Rosskopf.
jow, danke Wilfried, was waeren wir ohne dich.
MfG
Annie _vormaldikopfueberinmuelltonnesteckbeineinluftragnachaltermailkarm_
--
> Ihr braucht Message-ID: <187463...@faletty.nshift.de>, von Stefan
> Rosskopf.
>
Oder vielleicht http://www.lfe.bayern.de/lebensmittel/lmhygvo_anlag.htm
--
| | | | | Harm Van Houten voice:+49 89 636 40659 fax:46002 |
| +--+\ /+--+ mailto:harm.va...@mchp.siemens.de |
| | | V | | |
Hello Wilfried,
>Ihr braucht Message-ID: <187463...@faletty.nshift.de>, von Stefan
>Rosskopf.
habe ich gelesen. Ist allerdings ohne Zitat aus dem Gesetz auch nicht
mehr als ein modernes Märchen.
Dirk
Hello Harm,
>http://www.lfe.bayern.de/lebensmittel/lmhygvo_anlag.htm
das war die gesuchte Quelle und interessanterweise steht dort nichts
darüber, daß der Toilettengang verweigert werden muß!
Danke!
Dirk
>_Klaus Rasmussen schrieb:
>>Stefan Rosskopf meine ich war das, er liest hier nur gelegentlich.
>Also falls du ihn mal wieder triffst, gruess ihn von uns und bitte ihn
>doch mal, hier nochmal Stellung zu beziehen wegen unserer ueberaus
>wichtigen Grundsatzfrage: "Muessen Personaltoiletten in Lebensmittellaeden
>der Oeffentlichkeit zugaenglich sein?"
>Danke! ;-)
Möchtest Du seine E-Mail Adresse?
Grot Klaus
Fup2 poster
--
http://klaus-rasmussen.de/ Die dänische Insel Møn.
http://www.stpauliamateure.de/
de.rec.sport.fussball: http://www.drsf.de/