Reverse Charge Leistungen und EÜR Auswertung

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Hans Hisselver

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Jan 8, 2021, 1:27:19 PM1/8/21
to Jes - Die Java-EÜR
Lieber Uwe, liebe Liste,

TL;DR: EÜR Auswertung zeigt Reverse Charge Leistungen (§13b UStG) unter Zeile 14 an, frage ich mich aber, ob sie nicht zu Zeile 15 gehören?

Bei der EÜR Auswertung habe ich eine Schwierigkeit: Die EU Reverse Charge Buchungen werden bei "Zeile 14 - Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen" angezeigt, während die Drittland-Buchungen richtig bei "Zeile 15 - Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet" gezeigt.

Sehe ich das richtig, dass die EU-Reverse Charge Umsätze fälschlicherweise unter Zeile 14 statt unter Zeile 15 angezeigt werden? Oder buche ich einfach falsch, und bekomme deswegen die falsche Ergebnisse bei der Auswertung?

Hintergründe

Die meisten meiner Buchungen sind für sonstige Leistungen, die ich ins EU-Ausland und Drittland verbringe bzw einkaufe, daher: Reverse Charge /  Leistungsempfänger als Steuerschuldner.

Die Umsätze für Leistungen ins EU-Ausland buche ich wie auf http://www.jes-eur.de/?Wie-buche-ich.../EU-Ausland/Leistungsempfaenger-als-Steuerschuldner gezeigt, nämlich USt-Konto "610 Leistungsempfänger schuldet USt" und "Betrag inkl USt."

Leistungen ins Drittland (zB den USA) werden unter USt-Konto "520 Umsatzsteuerfrei" und "Betrag inkl USt." gebucht.

Bei der Zusammenfassende Meldung und der Umsatzsteuer-Auswertung wird alles richtig angezeigt (außer, dass ich die Bemessungsgrundlagen manuell ausrechnen muss, weil in der Auswertung nur die Steuer angezeigt wird, USt-VA und USt-Erklärung jedoch beide Zahlen brauchen).

Freue mich auf Feedback - danke!

Hanse

PS sonstige Erfahrungen mit den Auswertungen:
  • Das Zusammenfassende Meldung Formular bei ELSTER nimmt nicht mehr den CSV-Export an - da sind noch ein paar Felder dazu gekommen - muss ich also per Hand in ELSTER eintragen.
  • Die Anzeige der Erklärungen bei der EÜR Auswertung ist klasse! Würde so was gerne auch bei der USt Auswertung sehen.
  • Bei der USt Auswertung werden EU und nicht-EU Netto-Ausgaben (nach §13b UStG - Reverse Charge) gar nicht angezeigt, und die Steuer dafür zusammen angezeigt - die muss ich dann für die USt-VA und die USt-Erklärung (z.99 und z.101) selber ausrechnen per Export und Spreadsheet.

Uwe Mock

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Jan 8, 2021, 2:03:23 PM1/8/21
to Jes - Die Java-EÜR
Die Einnahmen mit USt-Konto 610 sollten bei Zeile 14 raus- und in Zeile 15 reingerechnet werden. Ich hab das Plugin korrigiert und lege es heute abend noch auf den Server.

Die Zusammenfassende Meldung habe ich erst heute mit Elster gemacht. Es gab keine Probleme.

Die Felder 99 und 101 finde ich gar nicht in der USt-Erklärung...

Uwe Mock

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Jan 8, 2021, 3:35:44 PM1/8/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe gerade mal die Dokumentation des CSV-Formats für die ZM angeschaut. Offenbar soll man in der ersten Zeile die Version des Formats angeben. Funtkionieren tut es aber auch ohne. Die geforderten Spalten werden alle von Jes erzeugt.

Morgen werde ich die Versionsnummer mal einbauen.

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 3:20:41 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Danke Uwe,

Habe Version 2.04.15 installiert (Linux, .deb) und ausprobiert, EÜR Auswertung sieht aber genauso aus wie gestern (die Einnahmen nach §13b werden noch unter z14 angegeben).

Bei der USt-Erklärung geht es um die Zeilen 99 u. 101, also die  Felder 846-878. Screenshot angehängt.

Danke, und mit freundlichen Grüßen,

Hanse

USt-Er2020.png

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 3:26:29 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Du mußt natürlich auch das Plugin aktualisieren (also löschen und neu hinzufügen).

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 3:29:07 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hmmm...

2021-01-09_winston.png

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 3:33:34 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Plugin aktualisiert (hatte angenommen, das erledige ich von selbst wenn ich die ganze JES update) - und jetzt ist alles bei der EÜR richtig. Danke!

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 3:35:23 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ist der Unterschied EU-Ausland vs. Nicht-EU-Ausland?

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 3:37:08 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Du hast einen Screenshot von der USt-VA, ich von der Ust-Erklärung - aber gleicher Sinn, trotz unterschiedlichen Feldnummerierung.

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 3:39:41 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
46-47 bzw 846-847 sind Leistungen ins EU-Ausland
84-85 bzw 877-878 sind Leistungen ins Drittland (nicht-EU-Länder)

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 3:50:18 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ist es nicht das Gegenteil? Also im EU-Ausland bzw. im Drittland in Anspruch genommene Leistungen?

Es heißt ja "Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiets ansässigen Unternehmers". D.h. ich nehme eine Leistung in Anspruch, der leistende Unternehmer stellt eine Rechnung ohne USt und ich muß die USt in Deutschland abführen.

Leistung ins (EU)-Ausland wäre: Ich erbringe für jemanden im EU-Ausland eine Leistung und erstelle eine Rechnung ohne USt. Die USt muß dann der Empfänger meiner Leistung in seinem Land abführen. Das müßte Feld Nr. 60 in der USt-VA sein.

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 3:54:08 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Entschuldigung, ja andersrum - das sind Leistungen, die ich bezogen habe.

Uwe Mock

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Jan 9, 2021, 4:54:26 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Da bräuchte es wohl ein weiteres USt-Konto, um zwischen EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland zu unterscheiden. 600 Wäre dann z.B. für EU-Ausland und man könnte 700 für Nicht-EU-Ausland einrichten.

Für die Vorsteuer ist wohl kein weiteres Konto notwendig. Das wird dann in der VA alles in Feld 67 eingetragen, oder?

Hans Hisselver

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Jan 9, 2021, 6:00:32 AM1/9/21
to Jes - Die Java-EÜR
Ja, alle Ausländische Leistungen --> Zeile 56 /Feld 67,
aber die EU Erwerbe von Gegenstände werden getrennt erfasst, und zwar --> Zeile 54 / Feld 61
(nicht-EU Erwerbe von Gegenstände unterliegen ja die EUSt, das sieht so aus, als ob sie unter z55/F62 gehören?)

Also vllt noch ein neues Konto, um zwischen Waren und Dienstleistungen Einkäufe zu unterscheiden?

Uwe Mock

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Mar 18, 2021, 9:58:51 AM3/18/21
to Jes - Die Java-EÜR
Es ist Zeit, diesen Thread mal wieder nach oben zu holen.

Soweit ich verstanden habe, brauchen wir noch Umsatzsteuer- und Vorsteuer-Konten für Umsätze im Nicht-EU-Ausland.

Was genau brauchen wir? Je ein Konto mit 19%? Oder muß das weiter aufgeschlüsselt werden?

Hans Hisselver

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Mar 31, 2021, 5:42:04 AM3/31/21
to Jes - Die Java-EÜR
Hier sind die Posten die, so weit ich sehe, für kleine FreiberuflerInnen relevant sind:

USt Inland
jeweils Umsatz (Bemessungsgrundlage) und Steuer (im Moment zeigt Jes nur das Umsatz an)
Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19%
Lieferungen und sonstige Leistungen zu  7%

Erwerbe aus dem Ausland jeweils Umsatz und Steuer
Steuerfrei
zu 19%
zu 7%
zu anderen Steuersätze

Leistungen von Unternehmer aus dem Ausland jeweils Umsatz und Steuer
Sonstige Leistungen (EU)
Sonst. Leistungen (Nicht-EU)

Ergänzende Angaben nur Umsatz
Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG (Leistungen an EU-Länder)
Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (Leistungen an Länder außerhalb der EU)

Vorsteuernur Umsatz
Vorsteuerbeträge (Inland)
Vorsteuerbeträge (EU)
Entstandene Einfuhrumsatzsteuer
Vorsteuerbeträge sonst. Leistungen (EU und nicht EU)

Franz Holzinger

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Jan 13, 2023, 3:24:26 AM1/13/23
to Jes - Die Java-EÜR
Genau das fehlt jetzt noch.
Ich muss die Leistungen/Lieferungen in die Schweiz und in die USA und andere wie neuerdings auch England durch den EU Austritt Großbritanniens (GB).
Für Länder außerhalb der EU sollte man in 2 möglichen Konten buchen können:
  1. Mit 19% USt
  2. Ohne 19% USt als Steuer-Schuldner
Manche Kunden zahlen die deutsche USt, um sie später bei deren Finanzamt wieder geltend zu machen, und andere aber wollen es ohne die USt geliefert bekommen. Die USt zahlen sie ggf. später selber an ihr eigenes Finanzamt (Privatpersonen). 

siehe https://www.pierretunger.com/cms/betriebseinnahmen-euer/ 
Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen

Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Ist das bereits möglich oder muss ich auf ein Update von Jes warten?

Philip Zerweck

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Jan 13, 2023, 8:37:05 AM1/13/23
to jes...@googlegroups.com
also ich habe in den letzten Jahren zwei oder dreimal eine umsatzsteuerbefreite Einnahme wegen Ausfuhr mit JES gebucht
war kein Problem.

Du kannst bei jeder Einnahme doch das USt-Konto frei wählen und da gibt es das 520 = 0%
Als Einnahmekonto habe ich mir diverse ab 511 aufwärts angelegt, für unterschiedliche Zwecke. Eines davon heisst „515 – Einahmen §4, USt-befreit, Export“.

LG
Philip

20 ist wieder eine frohe Zahl
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Philip Zerweck
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Franz Holzinger

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Mar 16, 2023, 5:20:06 PM3/16/23
to Jes - Die Java-EÜR
Wenn ich zu einer USt von 0% in die Schweiz verkaufe, dann müsste es jedoch über das Konto 610 gebucht werden: Leistungsempfänger schuldet die USt. Der Schweizer Unternehmer muss dann die USt selber an sein Finanzamt entrichten.

Ich benötige auch ein Konto wenn ich in die Schweiz zu 19% USt exportiere.
Sollte ich hierfür vielleicht 501 Allgemeiner Steuersatz Export für 19% festlegen? Ich brauche ja später eine Auswertung, welche Leistungen an das Ausland verkauft worden sind.

Franz Holzinger

unread,
Mar 24, 2023, 5:37:41 AM3/24/23
to Jes - Die Java-EÜR
Wie kann dieser Punkt in Jes umgesetzt werden?


>> Ergänzende Angaben nur Umsatz
>> Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG (Leistungen an EU-Länder)
>> Übrige nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland) (Leistungen an Länder außerhalb der EU)

Ich habe versucht, einen neuen Kontenrahmen anzulegen.
500 - allgemeines Einnahmenkonto   USt-Konto 500  ...   bereits vorhanden 
501 - Einnahmen Ausland EU             USt-Konto 520    .... neu
502 - Einnahmen Ausland                   USt-Konto 500    .... neu
503 - Einnahmen Ausland USt-frei     USt-Konto 520    .... neu

Ist das der richtige Ansatz? 
Oder müsste das über ein neues Steuerkonto gelöst werden?

Steuerkonten:

500 Allgemeiner Steuersatz                     19%
520 Umsatzsteuerfrei                                  0%

600 USt nach §13b UStG                             19%
610 Leistungsempfänger schuldet die USt 0%




- Franz

Franz Holzinger

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Mar 24, 2023, 5:56:01 AM3/24/23
to Jes - Die Java-EÜR
Ich habe es nochmals überarbeitet:


500 - allgemeines Einnahmenkonto   USt-Konto 500  ...   bereits vorhanden 
501 - Einnahmen Ausland EU             USt-Konto 520    .... neu
502 - Einnahmen Ausland                   USt-Konto 600    .... neu
503 - Einnahmen Ausland USt-frei     USt-Konto 610    .... neu

Bin ich hier auf dem richtigen Weg?

Myriam Boos

unread,
Dec 29, 2023, 6:04:53 AM12/29/23
to Jes - Die Java-EÜR
Liebe community,

ich steh auf dem Schlauch. 
Ich habe eine Rechnung aus den USA ohne USt-Angaben erhalten. Wie buche ich dies nun in Jes? EU-Auland hatte ich schon öfter,  jedoch noch kein Drittland. Es geht also um die richtige Verbuchung der Vorsteuer und wenn möglich auch noch das weitere Vorgehen. Muss ich die Vorsteuer an das FA abführen und mir dann über BOP-BZSt wieder zurückholen? Gibt es hierfür eine ähnliche Anleitung wie für den "Wareneinkauf im EU-Ausland"?
Bin schon am Überlegen, den Beleg einfach wieder zu löschen (habe ihn schon ohne die Steuerberücksichtigung gebucht) und gar nicht zu buchen sondern einfach privat zu bezahlen. Der gelöschte Beleg knnte aber auch wieder Probleme bei einer Prüfung mit sich bringen. Und das Finanzamt prüft bei uns eh schon sehr genau :-(.

Lieben Dank für Eure Unterstützung

Philip Zerweck

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Dec 29, 2023, 7:33:44 AM12/29/23
to jes...@googlegroups.com
meine 5ct:
Rechnung aus Drittland, ohne USt / MwSt, die so bezahlt wurde, einfach als brutto=netto bedeutet 0% USt buchen.
Wenn bei der Wareneinfuhr Einfuhr-USt bezahlt wurde, die entweder drauf rechnen (also brutto=netto + Einfuhr-USt -> USt angeben und es landet dann auf dem richtigen USt-Konto), oder aber separat buchen (als Ausgabe USt-Konto)
Falls Zoll bezahlt weiss ich nicht, wie man das macht.

LG
Philip
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Philip Zerweck
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Myriam Boos

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Dec 30, 2023, 3:09:25 AM12/30/23
to Jes - Die Java-EÜR
Hallo Philip,
vielen Dank für Deine Antwort. Mich irritiert eben, dass auf der Rechnung steht, dass der Empfänger die Steuer schuldet. Ich dachte ie Bestellung käme aus der EU, die Rechnung weist die Firma nun in den USA aus.
Und früher in diesem Threat ging es auch mal um Buchung von Steuern aus Drittländern. Dies wurde aber wenn ich alles richtig lese nicht endgültig aufgelöst?

Philip Zerweck

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Dec 30, 2023, 4:45:41 AM12/30/23
to jes...@googlegroups.com
Moin,
ich denke, damit will der Verkäufer das Problem, wer denn nun der Importeur ist umgehen und sich rechtlich freistellen.

Es kann also sein, dass Du rechtlich verpflichtet bist, die Einfuhr-USt zu melden und abzuführen.

Aber da bin ich dann raus, da kann ich nicht helfen.

Klar scheint, dass der Verkäufer keine USt / VAT abgeführt hat, weder im Herkunftsland noch hier und Du damit definitiv keine USt anrechnen kannst. Einfach die Rechnung brutto=netto buchen und von der Seite her bist Du save.

Gutes 2024

Philip

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Philip Zerweck
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Myriam Boos

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Dec 30, 2023, 5:10:44 AM12/30/23
to jes...@googlegroups.com
Danke schön, so mach ich das 😊

Allen ein schönes 2024

Sie erhalten diese Nachricht, weil Sie Mitglied der Google Groups-Gruppe "Jes - Die Java-EÜR" sind.

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Axel

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Jan 1, 2024, 5:03:28 PM1/1/24
to Jes - Die Java-EÜR
Gesundes Neues!

Weil es zum Thema passt möchte ich mich hier auch einmal einklinken, denn ich habe im Dezember bei AliExpress, genauer gesagt bei bei verschiedenen Händlern dort, spezielle Werkzeuge und Kleinteile eingekauft und hinsichtlich der Buchungen bereue ich es schon...

Die Rechnungen sind entgegen dem wie wir das in Deutschland brauchen nicht vollständig, weiterhin steht da niederländische USt. drauf. Geliefert wird aus China.

Zu meinen Fragen:
1. Auf welche Konten/Steuerkonten würdet Ihr solche Rechnungen buchen?
2. Muss ich nochmal Einfuhr-USt. bezahlen oder entfällt das, weil bereits NL-Umsatzsteuer abgeführt wurde?



Screenshot 2024-01-01 225503.png


Beste Grüße
Axel

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