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> An alle
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> wir sprachen ja am Dienstag über schlecht schnee-u. eisgeräumte geräumte Fuß-und Radwege. Ich habe mal geschaut, wie sich das mit der Reinigungspflicht in Ahrensburg verhält. Geregelt ist das in der Satzung über die Straßenreinigung. Da hat die Stadt die Reinigungspflicht an die Grundstückseigentümer übertragen. Für Radwege ist da ja dann der § 2 Abs. 1 c sowie § 3 Abs. 3 bis 5 sowie 7 relevant. Um da etwas zu erreichen müsste man wohl eine Ordnungswidrigkeit bei der Stadt anzeigen, am besten mit Datum, Foto und Hausnr.
> Erstaunlicherweise reinigt die Stadt ja selber die Radwege nicht, für die sie zuständig. Vermute das trifft z.B. auf den Straßenzug Lübecker Str/Am Alten Markt, parallel zum Schloss zu.
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> Detlef, sehe ich das so richtig mit der Reinigungspflicht? Du hast ja am Dienstag empfohlen deswegen in der BPA zu gehen, was ja nur bei öffentlichen Flächen etwas bewirken könnte, oder? Die Wegewarte scheinen sich ja um das Thema nicht zu kümmern.
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> Viele Grüsse
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> Matthias
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https://www.ahrensburg.de/Politik/Ortsrecht/index.php?La=1&object=tx,2603.10210.1&kat=&kuo=2&sub=0