Hinsichtlich des Revisionsantrages vom 6. Juni 2011 mit Az: 9 AZR 431/11 beim Bundesarbeitsgericht habe ich in Erfahrung gebracht (Tel.0361-26361421), dass mit einer Befassung frühestens im I Quartal 2013 gerechnet werden kann. Da heißt es abwarten und auf Erfurt hoffen."
Vielen Dank
Jürgen Steinfelder
Sehr geehrter Herr Steinfelder,
danke für Ihre Bemühungen.
Ich arbeite bei der Bundeswehr und bin seit 2007 in der Arbeitsphase der ATZ und gehe im Oktober dieses Jahr in die Freistellung.
Ich schätze allein die Bundeswehr hat rund 10000 in der ATZ und das alles schön entsprechend Tarifvertrag, nur dumm, dass dieser sich auch auf die Mindestnettolohntabelle bezieht. Wenn ich mich recht erinnere wurde erst das Gesetz und dann der Tarifvertrag geändert. Verdi hat mit Absicht oder wegen der zeitnahen Änderung das „Streichen der jährlichen Anpassung der Tabellen“ verschlafen oder hingenommen.
Was ich nicht verstehen kann, auch in der gelaufenen Tarifrunde „Bezug raus“ kein Thema.
Ein Lacher ist die Begründung zu hoher Aufwand. Das ist doch nur eine kleine Änderung in den Gehaltsprogrammen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Resenhöft