Präsidialverfügung von Refdata gegen ywesee GmbH

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Zeno R.R. Davatz

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Feb 14, 2012, 1:07:10 PM2/14/12
to oddb. org, gene...@oddb.org, oddb. org, softwar...@ywesee.com, oddb. org, spitald...@oddb.org, pharmav...@ywesee.com, sl-error...@googlegroups.com
Sehr geehrte Damen und Herren

Anbei finden Sie die Präsidialverfügung der Refdata gegen die ywesee
GmbH von heute.

http://goo.gl/3mB0y

Unsere Antwort im Entwurf, Version 1.0.:

1. Hintergründe:

Die Beklagte ist der Meinung, dass im Schweizer Gesundheitswesen bezüglich
Medikamenten-Stammdaten ein grosser Missstand herrscht. Der Zusammenhang ist
komplex und nur schwierig zu durchschauen.

Der Hintergrund bildet das Bundesgerichtsurteil ywesee GmbH gegen Documed AG
aus dem Jahre 2008. Auf diesem Urteil und den Folgeurteilen der WEKO (2008),
und dem Bundesverwaltungsgricht vom Juni 2011 basiert unser Schreiben an die
Pharmafirmen der Schweiz vom 12.1.2012 und das darauffolgende Email vom
18.1.2012. Der Anlass am 26.1.2012 hat ywesee GmbH dazu verwendet die Schweizer
Pharmafirmen über die Praxisänderung der Swissmedic bezgl. Publikation von
Fach- und Patienteninformation zu informieren.

2. Aussagen Nutz und Wertlos

Die Aussagen von "Nutz- und wertlos" beziehen sich auf die Verwendbarkeit der
Refdata (swissINDEX) Stammdaten zwecks Nutzung der Daten zur
Medikamentenabrechnung in den Arztpraxis-, Apotheken-, Spital-, Krankenkassen-
und Heimsoftwares. Die Daten sind für die Pharmafirmen aus der Sicht der
Abrechnung nutz- und wertlos. Zur Zeit werden die swissINDEX Daten nicht für
die Abrechnung von Medikamenten verwendet obwohl es einfach wäre die Daten
dafür aufzubereiten. Das ist die Kritik der Beklagten, nichts anderes. Die
Pharmafirma verdient ihr Geld mit dem Verkauf kassenpflichtiger Medikamente.
Gleichzeitig musste die Pharmafirma in der Vergangenheit sehr viel Geld in die
Hand nehmen um die Fach- und Patienteninformationen bei der Documed AG zu
publizieren. Mit dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom Juni 2011 ist das
nicht mehr der Fall. Neu werden Ende 2012 auch diese Daten via XML durch die
Swissmedic zur Verfügung gestellt werden, kostenlos. Die Pharmafirma hätte mit
der Aufnahme von Preise und Mwst.-Code in den Refdata-Stamm die Möglichkeit für
ihre Kunden wie Ärzte, Apotheken, Spitäler, etc. viel Geld zu sparen weil
diesen dadurch ein kostenloser Abrechnungsstamm zur Verfügung gestellt würde.
Zur Zeit wird den Spitälern, Krankenkassen, Ärzten, Apotheken sehr viel Geld
verlangt für die Auflistung ihrer Produkte in einen kommerziellen Artikelstamm
(z.B. e-mediat) und zusätzlich auch im Stamm der Refdata.

Hier bezahlt die Pharmafirma also doppelt.

A. Auflistung im Stamm der Refdata.
B. Auflistung im kommerziellen Stamm.

Dabei werden die Medikamenten-Daten durch die Registration bei der Swissmedic
bereits kostenlos zur Verfügung gestellt. Hier bezahlt die Pharmafirma nochmals
für die Registration vom Produkt bei der Swissmedic (Schweizer Heilmittel
Institut). Dies ist per Gesetz so verlangt.

Die Pharmafirma bezahlt nochmals für die Registration vom Produkt in der
Spezialitätenliste (Bundesamt für Gesundheit).

Sämtliche obigen Datenquellen mit - Aussnahme der Swissmedic - werden von ein
und derselben Firma verwaltet, die gleiche Firma, welche auch den Artikelstamm
für die Refdata verwaltet.

Dies wurde schon ausführlich im Schreiben vom 12.1.2012 und im
Schreiben vom 18.1.2012 dargelegt.

http://www.ywesee.com/pmwiki.php/Main/Refdata

http://groups.google.com/group/sl-errors-schweiz/browse_thread/thread/41e23a1b7bd0658b

Im Schweizer Gesundheitswesen zahlt sich ein sparsamer Umgang mit Ressourcen
aus, weil dies zur Kostensenkung im Gesundheitswesen beiträgt.
Doppelspurigkeiten führen zu mehr Ressourcenverschwendung.

Mit unseren Schreiben haben wir die Pharmaindustrie über einen sehr grossen und
wichtigen Missstand im Schweizer Gesundheitswesen aufgeklärt. Die Refdata-Daten
sind dabei ein wichtiges Glied in der Kette, weil mittels genau diesem Glied
die Schweizer Pharmaindustrie die Listing Gebühren im kommerziellen Datenstamm
stark senken könnte.

3. Der Streitwert liegt unter CHF 30'000 da ywesee GmbH nicht im Wettbewerb mit
der Refdata-Stiftung steht. ywesee GmbH verkauft auch Stammdaten, jedoch nicht
in Konkurrenz zur Refdata, da die Stammdaten der Refdata-Stiftung kostenlos
sind. Die Refdata betreibt wie sie selber erwähnt einen Service-Public.

4. ywesee GmbH steht in Konkurrenz zum Dienstleister der Refdata, der
e-mediat AG, weil die e-mediat AG nicht nur die Daten für die Refdata verwaltet
sondern diese Daten auch an Ärzte, Apotheken, Drogerien, Krankenkassen und
Spitälern zu unterschiedlichen Preisen verkauft. Gleichzeitig verwaltet die
e-mediat AG auch die Spezialitätenliste (SL) vom Bundesamt für Gesundheit. In
der SL sind auch wieder die gleichen Daten vorhanden wie im Refdata-Stamm.

Diesbezüglich läuft bei der Schweizer Wettbewerbskommission seit über einem
Jahr auch eine Vorabklärung (auf Anzeige von unterschiedlichsten Firmen und
Personen). Zuständig bei der WEKO ist Frau Fanca Holzmüller.

ywesee GmbH konkurrenziert mit den Index-Produkten der e-mediat AG. ywesee GmbH
konkurrenziert nicht mit dem swissINDEX der Refdata.

5. Ein wichtiger Bestandteil der Refdata Datenbank ist der Pharmacode, welcher
von der e-mediat AG vergeben wird. Der Pharmacode ist eine Erfindung der
e-mediat AG und basiert auf keiner legalen Grundlage. Der GTIN (ehemals
EAN-Code) basiert auf der Arzneimittelzulassungsverordung (AMZV) der Schweiz,
basierend auf welcher die Pharmafirmen ihre Produkte beim Schweizerischen
Heilmittel-Institut (Swissmedic) registrieren müssen. Der EAN-Code basiert auf
einer legalen, gesetzlichen Grundlage. Refdata publiziert diese zwei Codes
nebeneinander in ihrem kostenlosen Stamm als Service-Public. ywesee GmbH
begrüsst diese Dienstleistung und verwendet sie selber auch.

6. Der Anlass vom 26.1.2012 im Hotel Mariott in Zürich hatte zum Zweck die
Pharmafirmen über die Praxis-Änderung bezgl. BVGER-Urteil vom Juni 2011 bezgl.
Swissmedic zu informieren. Der Titel vom Anlass war "Swissmedic Quo Vadis". An
diesem Anlass haben wir auch nochmals wiederholt, dass alle amtlichen Daten zur
Abrechnung von Medikamenten bereits heute kostenlos vom Staat zur Verfügung
gestellt werden und somit von den Pharmafirmen nicht nochmals bezahlt werden
sollten (Doppelspurigkeit). Wir haben des weiteren die Pharmafirmen darüber
informiert, dass per Ende 2012 die amtlich geforderten Fach- und
Patienteninformationen im maschinenlesbaren XML-Format kostenlos zur Verfügung
gestellt werden und dass die Pharmafirmen die Softwarehäuser auf die
Schnittstelle zum kostenlosen Import von Fach- und Patienteninformation der
Swissmedic ansprechen sollen, weil sie dadurch viel Geld sparen können.

Seit Anfangs 2012 laufen bei der Swissmedic die Vorbereitungen bezüglich der
WTO-Aussschreibung. Die WTO-Ausschreibung zur Publikation von FI und PI wird im
Q2 2012 erwartet.

In diesem Zusammenhang erwähnen wir auch den EAN-Code, welcher ohnehin schon
auf der Medikamenten-Packung per Gesetz aufgedruckt werden muss. Der EAN-Code
auf der Schweizer Medikamenten-Packung bildet auch die legale Grundlage für die
Aufnahme vom Medikament in die Schweizer Spezialitätenliste (SL). Die SL
besagt, wieviel pro Medikament von der Krankenkasse bezahlt werden muss.

7. Die Aussagen bezüglich Aufwand für die Aufnahme von Preis und
Mehrwertsteuer-Code in den Refdata-Artikelstamm stammen vom einem
Stiftungsratsmitglied der Refdata. Somit ist bewiesen, dass die
Pharmaindustrie ein Interesse an einer günstigeren Alternative zu dem
bestehenden kommerziellen Anbebot hat. Der Anlass vom 26.1.2012 der ywesee GbmH
wurde von vielen Pharmafirmen besucht und die Diskussion war sehr angeregt.

8. ywesee GmbH befindet sich in keinem Wettbewerb mit Refdata. ywesee GmbH
befindet sich in einem Wettbewerb mit der Betreiberin der Refdata Datenbank,
der e-mediat AG.

9. Der Refdata-Stamm kann für die Abrechnung von Medikamenten nicht verwendet
werden. Aus diesem Gesichtspunkt sind die Daten nutz- und wertlos. Die Klägerin
reisst die Bezeichnung "nutz und wertlos" aus dem Zusammenhang. ywesee GmbH hat
nie pauschal verkündet, dass die Redata-Stiftung nutz und wertlos ist.

10. Die Pharmafirmen haben einen Einfluss auf den Stiftungszweck der
Refdata-Stiftung weil sie für diese Stiftung bezahlen. Somit können die
Pharmafirmen den Stiftungszweck anpassen wenn sie dies wollen und den Preis und
den Mwst.-Code mitaufnehmen in die Datenbank.

11. ywesee kämpft im Schweizer Gesdunheitsmarkt seit über 10 Jahren für einen
fairen Wettbewerb im Bereich der Artikelstammdaten. Diesbezüglich kann ywesee
GmbH das Bundesgerichtsurteil vom 2008, das WEK0-Urteil vom 2008 und das
Bundesverwaltungsgereichts-Urteil vom 2011 vorweisen. Alle drei Urteile haben
mehr Wettbewerb im Bereich der Artikelstammdaten im Schweizer
Gesundheitswesen geschaffen.

MfG
Zeno Davatz

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