http://img156.imageshack.us/img156/2917/img1915ka6.jpg
http://img504.imageshack.us/img504/5573/img1916xe2.jpg
http://img504.imageshack.us/img504/3635/img1917bt7.jpg
http://img156.imageshack.us/img156/5030/img1918ij7.jpg
http://img151.imageshack.us/img151/2689/img1919eo0.jpg
http://img151.imageshack.us/img151/6443/img1920bl1.jpg
Hab es selbst noch nicht genauer gelesen. Aber neuerdings bin ich nach
Ansicht der Beklagten also "Sportrennfahrer" ...
Das wird von der hiesigen Verwaltungsspitze idR als Einstieg in
"Wenn Sie [nur aus Spass] trainieren wollen, muessen Sie halt
ausserhalb der Stadt fahren, dass man in der Innenstadt nicht
Radrennen trainieren kann, muss Ihnen doch klar sein" verwendet.
--
MfG/Best regards
helmut springer panta rhei
> Hab es selbst noch nicht genauer gelesen. Aber neuerdings bin ich nach
> Ansicht der Beklagten also "Sportrennfahrer" ...
Zu 1)
Viele Unterstellungen. Dir wird unterstellt auf der Strasse zu fahren
weil Du da schnell fahren kannst, aber es soll Dir verboten werden auf
der Strasse zu fahren, damit man da schnell fahren kann?!?!
Zur Widerspruchsfrist ab erster Betroffenheit gibt es ja genug Urteile
(siehe auch Kettler, Recht für Radfahrer).
Zu 2)
VG Berlin: "Der Leichtigkeit des (motorisierten) Verkehrs darf gegenüber
der Sicherheit von Radfahrern kein Vorrang eingeräumt werden." (aus dem
Urteil des VG Berlin vom 12.11.2003 - VG 11 A 606.03, VRS 106, 153; NZV
2004, 486 mit Anm. Kettler S. 488 - rechtskräftig)“.
"Die Verkehrsfrequentierung auf der begleitenden Strasse kann kein
alleiniger Grund für die Verkehrsbeschränkung zu Lasten der Radfahrer
sein" (siehe auch VG Berlin, NZV 2004, 486).
2 a & b) sprechen für Tempo 30. Bestätigen ja selber, das das befahren
der Strasse aufgrund der Breite nur mit mäßiger Geschwindigkeit möglich
ist - speziell wenn sich breite Kfz / Lkw begegnen.
2b) Extra Bereich für Radfahrer und Fußgänger: Können sie ja bauen, ist
auch o.k., aber das "Ausweisen durch Z241" ist unsinnig. Damit geht ein
einseitiges Verkehrsverbot zu Lasten des Radverkehrs einher. Ohne Z241
anderer Radweg. Strassenbenutzung ist dann freigestellt. Argumentation
der Behörde geht an der Gesetzteslage und den Fakten vorbei.
Die Argumentation der Behörde verzerrt die rechtlichen Grundlagen
unterstellt unsachlich und verkehrt die erste Betroffenheit. Das die
Behörde sogar soweit gegangen ist, über die Einwohnermeldebehörde deinen
Zuzug zu ermitteln, spricht Bände. Wenn die sich so sicher mit dem einem
Jahr ab aufstellen währen.. dann hätten die das nicht gemacht... die
mauern schon mal vor.
Gruß,
Hans
> Zur Widerspruchsfrist ab erster Betroffenheit gibt es ja genug Urteile
> (siehe auch Kettler, Recht für Radfahrer).
Genaugenommen den neuen Beschluß des Hess. VGH und die bei IIRC Dederer
et al. erwähnten Urteile. Lag alles schon der Klageschrift bei.
(Wohingegen die sich erdreisten, Urteile zu zitieren, die es nur
kostenpflichtig bei Juris gibt - meines Erachtens eine Unverschämtheit).
>
> Die Argumentation der Behörde verzerrt die rechtlichen Grundlagen
> unterstellt unsachlich und verkehrt die erste Betroffenheit. Das die
> Behörde sogar soweit gegangen ist, über die Einwohnermeldebehörde deinen
> Zuzug zu ermitteln, spricht Bände.
IMO ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Diese Daten hätte man
zuerst bei mir selbst erheben müssen.
>> Zur Widerspruchsfrist ab erster Betroffenheit gibt es ja genug Urteile
>> (siehe auch Kettler, Recht für Radfahrer).
>
> Genaugenommen den neuen Beschluß des Hess. VGH und die bei IIRC Dederer
> et al. erwähnten Urteile. Lag alles schon der Klageschrift bei.
> (Wohingegen die sich erdreisten, Urteile zu zitieren, die es nur
> kostenpflichtig bei Juris gibt - meines Erachtens eine Unverschämtheit).
Ich denke bei so viel "Professionalität" der Behörde wollen die mit
allem Nachdruck nicht nachgeben. Sowas habe ich leider auch vor Ort -
Die haben mir doch auch glatt geschrieben, das man ständig auf dem
Radweg parkende Kfz doch "problemlos umfahren kann". Z241 soll natürlich
bleiben, da die Strasse viel zu gefährlich ist... und mit dem Umfahren
meinen die das Ausweichen auf den Fußweg... Irrsinn im Quadrat.
>> Behörde sogar soweit gegangen ist, über die Einwohnermeldebehörde
>> deinen Zuzug zu ermitteln, spricht Bände.
>
> IMO ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Diese Daten hätte man
> zuerst bei mir selbst erheben müssen.
Da die Argumentation in dem negativen Bescheid sich nicht einmal auf die
üblichen Verkehrsflussmessungen und die erreichten Mindestbreiten
berufen, gehe ich mal zudem davon aus, das der 241'er dort wirklich
richtig mies ist. Bringt da ggf. eine Fachaufsichtsbeschwerde etwas?
Gruß,
Hans
Widerspruch wurde wegen Verfristung abgelehnt, FA-Beschwerde wurde
parallel zur Klage erhoben, wird aber während des laufenden
Klageverfahrens nicht bearbeitet.
Wenn Du in dieser NG etwas zurückblätterst, findest Du den Widerspruch,
Fotos, und meine Klageschrift, außerdem Widerspruchsbescheid etc.
> Wenn Du in dieser NG etwas zurückblätterst, findest Du den Widerspruch,
> Fotos, und meine Klageschrift, außerdem Widerspruchsbescheid etc.
Freilich. Komm bitte bloß nicht auf die Idee, womöglich M-IDs anzugeben. Es
ist viel spannender, im trüben fischen und mehrere hundert oder gar tausend
Postings durchackern zu dürfen... ;o]
Andi
--
"Und damit sind wir beim größten Wunder der Menschen: Woher hatte Kennedy
das Geld, als verheirateter Demokrat die Monroe bummsen und umbringen zu
dürfen, während undser Au0enminister Strauß besoffen im Garten lag, als er
die Atomsilos öffnen ließ?" - <g4bksc$eki$1...@newsreader2.netcologne.de>
http://flickr.com/photos/83837423@N00/sets/72157600192767266/
Habs gefunden
(http://groups.google.com/group/de.rec.fahrrad/browse_thread/thread/17d460c8dbd4dc02).
Was hast Du gegen die Verkehrssituation? Die allgemeine Fahrbahn ist
doch bereits ausschließlich für den Radverkehr freigegeben. Alternativ
ist das Z241 offensichtlich stark rechtswidrig und damit nichtig.
1) Innerörtliche Zweirichtungsfreigabe ist nicht erlaubt ohne das die
andere Strassenseite auch einen benutzungspflichtigen Radweg hat (VwV).
2) Keine bauliche Trennung des Z241 Weges vorhanden (farbliche
Pflastereien ersetzten kein Z295 bzw. eine bauliche Trennung, sagt auch
die ERA, VwV sowieso) - Siehe auch radwege.udoline.de
3) Kein seitlicher Sicherheitsraum von 75 cm zwischen parkendem Verkehr
und dem Radweg (nach ERA)
Auch verstehe ich nicht wo das Problem mit der baulichen Breite der
Strasse ist... da versperren entweder Kfz die Strasse bzw. es wurden
gefährliche Stellplätze für Kfz direkt neben dem Radweg angelegt.
Abstandhalten von 1m zu parkenden Kfz ist nicht möglich, da Du sonst auf
dem Fußweg fahren würdest (mal angenommen Z241 währe zutreffend). Eine
Verbesserung der Verkehrssicherung der Radfahrer ist nicht nachzuvollziehen.
Die ganze Anordnung gleicht einigen bei mir hier.. ich fahre da auf der
Strasse, da das Z241 offensichtlich und stark Rechtswidrig bzw. mit
einer Vielzahl von Rechtsmängeln behaftet ist. Nach Kettler (Recht für
Radfahrer, S.93) stehen deine Chancen da gut.
Gruß,
Hans
Würde es rechtlich überhaupt einen Unterschied machen, welche Sorte
Radfahrer Du bist? Wenn nicht, darf eine Behörde jemanden
diskreditieren?
> > Zu 1)
>
> > Viele Unterstellungen. Dir wird unterstellt auf der Strasse zu fahren
> > weil Du da schnell fahren kannst, aber es soll Dir verboten werden auf
> > der Strasse zu fahren, damit man da schnell fahren kann?!?!
> > Zur Widerspruchsfrist ab erster Betroffenheit gibt es ja genug Urteile
> > (siehe auch Kettler, Recht für Radfahrer).
>
> Genaugenommen den neuen Beschluß des Hess. VGH und die bei IIRC Dederer
> et al. erwähnten Urteile. Lag alles schon der Klageschrift bei.
> (Wohingegen die sich erdreisten, Urteile zu zitieren, die es nur
> kostenpflichtig bei Juris gibt - meines Erachtens eine Unverschämtheit).
Interessant fand ich zudem, dass die Behörde sich auf ein Aufstellung
im Jahre 1991/92 beruft. Hätte sie die Beschilderung seitdem nicht
(regelmässig) überprüfen müssen? Zudem hatte die Aufstellung damals
eine andere Auswirkung als heute.
> > Die Argumentation der Behörde verzerrt die rechtlichen Grundlagen
> > unterstellt unsachlich und verkehrt die erste Betroffenheit. Das die
> > Behörde sogar soweit gegangen ist, über die Einwohnermeldebehörde deinen
> > Zuzug zu ermitteln, spricht Bände.
>
> IMO ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Diese Daten hätte man
> zuerst bei mir selbst erheben müssen.
Hättest Du dann nicht als erstes gefragt, warum diese Daten relevant
sind?
Gruß
Georg
Ich möchte das lieber nicht ausprobieren. Aber die ganzen (sachfremden)
Kapriolen, die dir mir ernsthaft auf Papier mitgeteilt haben sind gutes
Futter für meine Widersprüche.
Ich habs erst im guten - ohne Widerspruch - versucht. Die Behörde,
speziell auch in einem persönlichen Gespräch bestätigt - vertritt aber
ganz klar und sehr einseitig die Interessen den Kfz Verkehrs. Deswegen
kann ich alle Leute hier in d.r.f, bei cycleride.de etc. verstehen, die
gegen diese Behördenwillkür - die Leben gefährdet - vorgehen.
Gruß,
Hans
Gruß
Georg
Ist ja auch 1991 aufgestellt worden ...
Musst halt zum Umfahren kein Fahrrad nehmen, das geht dabei kaputt.
Oder haben die was andres gemeint ;-)
>>Z241 soll natürlich
>>bleiben, da die Strasse viel zu gefährlich ist... und mit dem Umfahren
>>meinen die das Ausweichen auf den Fußweg... Irrsinn im Quadrat.
>
> Wie sieht das eigentlich rechtlich aus ...
> Wenn du dir das von der StVB schriftlich geben lässt und dann beim
> Gehwegfahren einen Unfall hast: Aussichten auf Schadensersatzleistung der
> Behörde, deren Empfehlung du befolgt hast?
Dann könnte ich auch auf dem Radweg einen Fußgänger umfahren. Da wurde
ja sogar geboten...
Hat man die Empfehlung allerdings schriftlich, sollte damit die RWBP
aufgehoben sein.
Gruß
Georg
Güldet dass dann noch? Ich dachte die alten Zeichen seien nicht mehr
verbindlich.
Gruß
Georg
> IMO ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen. Diese Daten hätte man
> zuerst bei mir selbst erheben müssen.
Diese Daten brauchen sie nicht, um zu Deinem Vorwurf Stellung zu beziehen.
Was sind das für Weicheier? Bei Trockenheit lassen sich solche Gleise
mit Dackelschneidern problemlos mit 30 km/h überqueren.
--
Gerald
| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |
> Was sind das für Weicheier? Bei Trockenheit lassen sich solche Gleise
> mit Dackelschneidern problemlos mit 30 km/h überqueren.
Die Straßenführung gibt bereits den perfekten Querungswinkel vor, was
will man mehr?
Gruß
Alex*als Trikefahrer nicht betroffener*ander
Wenn das stimmen würde, könntest Du Ausnahmeregelungen für
Trainingsfahrten beantragen. ;-)
Ansonsten natürlich diese Behauptung strikt zurückweisen. Es sind ja
gerade langsame und übervorsichtige Radfahrer, die besonders oft
radweg-bedingten Unfällen zum Opfer fallen.
--
CU Christoph Maercker.
RADWEGE sind TOD-SICHER!
Natürlich. Die RTF in Rheinstetten war btw eine RTF, kein
"Straßenradrennen". Das dürfte der Beklagten bekannt sein, die dürfte es
nämlich (als übermäßige Straßenbenutzung) genehmigt haben.
Ich bin auch kein Sportradfahrer, Sportrennfahrer oder ähnliches,
sondern benutze das Rad als Verkehrsmittel und zu Freizeitzwecken -
deshalb bin ich damit bei einer Radtour mitgefahren. Es ist ja auch ein
ganz normales Straßenfahrrad, kein Sportgerät.
> Es sind ja
> gerade langsame und übervorsichtige Radfahrer, die besonders oft
> radweg-bedingten Unfällen zum Opfer fallen.
>
Naja, deren Gefahrenprognosen sind ja auch äußerst nebulös. Interessant
ist auch, daß die sich noch an mündliche Begründungen von damals
erinnern, die Akte aber verschwunden ist.
> Das die
> Behörde sogar soweit gegangen ist, über die Einwohnermeldebehörde deinen
> Zuzug zu ermitteln, spricht Bände.
Und auch, daß sie sich nichts dabei dachten. Und es auch einfach so
bekommen haben.
Datenschutz? Nicht für Bürger.
Ingo.
Ja, der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist heute informiert worden.
> http://img156.imageshack.us/img156/2917/img1915ka6.jpg
> http://img504.imageshack.us/img504/5573/img1916xe2.jpg
> http://img504.imageshack.us/img504/3635/img1917bt7.jpg
> http://img156.imageshack.us/img156/5030/img1918ij7.jpg
> http://img151.imageshack.us/img151/2689/img1919eo0.jpg
> http://img151.imageshack.us/img151/6443/img1920bl1.jpg
>
In größer und lesbarer:
http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/23/klageerwiderung-aus-rheinstetten/
Ja, das ist mir auch aufgefallen. Wenn man als Behörde sich schon einen
Anwalt nimmt, warum dann nicht einen, der die StVO schonmal gelesen hat?
Ja, steht doch auf dem Briefbogen. Rechtsanwaltskanzlei "Heil & Heil"
aus Karlsruhe/Rheinstetten.
> Du weißt, daß Du dessen Kosten nicht tragen
> mußt,
Natürlich nicht, denn ich werde ja gewinnen.
> denn Behörden haben ihre eigenen Fachabteilungen und müssen sie
> bei Rechtsstreitigkeiten nutzen.
Das ist interessant. Hast Du dazu Rechtsprechung?
Vielen Dank für die Mühe.
Weil ich eben lese, die Schilder stehen seit 1991/92: Entspricht der
betr. Radweg den Kriterien der seit 1998 geltenden VwV-StVO und wurde er
diesbzgl. überprüft? Wenn nicht, muss die Benutzungspflicht allein schon
deswegen weg, weil der "Bestandsschutz" für Uralt-Pisten abgelaufen ist.
Ja, das hatte ich gestern auch zuerst gefunden ...
> <http://www.vg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?rid=HMdJ_15/VG_Frankfurt_am_Main_Internet/sub/9e9/9e915b00-0972-b11f-3efe-f97ccf4e69f2,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm>
> meint zumindest, daß die Kosten behördlicher Anwälte nicht vom Gegner zu
> tragen sind.
Sagt es meines Erachtens nicht. Da steht doch nur, daß die eigenen
"Kosten" der Behörde nicht erstattungsfähig sind.
Auch die Argumentation des Regierungspräsidiums, ein unterlegener Bürger
müsse auch Anwaltskosten zahlen, wenn die Behörde sich durch einen
Anwalt habe vertreten lassen, vermochte das Verwaltungsgericht Frankfurt
a. M. nicht zu überzeugen. Dazu wird ausgeführt, unabhängig davon, dass
es sich bei Anwaltskosten um den Ausgleich von Forderungen Dritter
handele, trage eine Behörde auch das Risiko, auf entstandenen
Anwaltskosten sitzen zu bleiben, wenn sie im Prozess unterliege.
Allerdings seien üblicherweise Anwaltskosten nicht einkalkuliert, wenn
staatliche Haushaltsgeber über die Kosten der Aufgabenwahrnehmung durch
Behörden nachdächten. Weiter heißt es wörtlich: "Behörden werden daher -
ob budgetiert oder nicht - im Verwaltungsprozess in den seltensten
Fällen Anwälte mandatieren, weil der Haushalt dies nicht zulassen wird".
Zumind. aus 1995/1996 kann ich mit Zahlen dienen:
http://cousin.de/div/rheinstettenverkehr3.png
Wir reden hier über den Straßenzug, der mit 86, 84, 83, 63, ...
beziffert ist, wobei die Einheit 100 Kfz/Tag ist, also 8600 Kfz/Tag
für deren Nordende. Die Stelle mit dem Kreuzen der Schienen liegt
wohl mittig im Bereich 83. An 83/63 kreuzt die erwähnte "Hauptstr.",
warum dort von den 83 nicht mind. 50 über diese zur B36 (die mit 221, ...)
abfließen können, ist mir aber ein Rätsel, vermutlich ist die
Straße trotz der "Enge" immer noch zu großzügig als Schleichweg
dimensioniert oder die Ampel an der B36 unterdimenisoniert...
MfG Heiko Jacobs Z! IRCnet Mueck
--
Douglasstr. 30, D-76133 Karlsruhe fon +49 721 24069 fax 2030542
Geo-Bild Ing.büro geo-bild-KA.de Internet-Service auch-rein.de
Couleurstud. Infos cousin.de VCD, umwelt&verkehr KA umverka.de
"Der überwiegende Teil des Pkw- und Lkw-Verkehrs, insbesondere
aus dem nördlich der Hauptstraße liegenden Hauptteil des Ortsteiles
Forchheim fließt über die Karlsruher Straße/Leichtsandstraße, um dann
in Richtung Karlsruhe auf der B36 weiterzufahren."
Nach den Verkehrszahlen von 95 sieht es eher so aus, als wenn da ein
erklecklicher Anteil Schleichverkehr fließt, der von woanders erst
dort auf die B36 fährt...
"Insbesondere wenn Radfahrer auf der Karlsruher Straße nach Norden
fahren, wären sie bei Nutzung der Straße *hüstel* in hohem Maße
gefährdet, da die Straßenbahnschienen lediglich abgegrenzt durch
einen schmalen Grünstreifen unmittelbar östlich der Karlsruher Straße
verlaufen und somit bei einem Sturz eines Radfahrers die Gefahr besteht,
dass dieser in den Bereich der Straßenbahn gerät."
a) die sollen mal nach Karlsruhe gucken, da fließen z.B. in der
Karlstraße die Radler auf der Fahrbahn mit bei höheren Kfz-Zahlen
mit Schienen in der Fahrbahn selbst.
b) "Insbesondere wenn Radfahrer neben der Karlsruher Straße nach Norden
fahren, wären sie bei der Nutzung des für Gegenverkehr eigentlich
zu schmalen Radwegs in hohem Maße gefährdet, da die Fahrbahn lediglich
durch einen mickrigen Bordstein abgegrenzt unmittelbar östlich des
Radweges verläuft und somit bei einem nicht unwahrscheinlichen Sturz
nach Kontakt mit dem Gegenverkehr die Gefahr besteht, dass dieser
vor einen Sattelschlepper stürzt."
c) an der Einmündung Weinbrennerstraße ist *geschätzt* aus den
Luftbildern auf geodaten.karlsruhe.de der Grünstreifen doppelt
so breit wie der Radweg. Südlich davon gut 200 m lang rund 2,5 m breit.
Danach immer noch rund 1,5 m breit, der Zweirichtungsgeh- und -radweg
dürfte dort befestigt um die 1,7 m haben? Südl. Kastenwörtstr.
1 m Grünstreifen bei getrennten Geh- und Radwegen von je rund 1,5 m?
Zweirichtung wohlgemerkt auf 1,5m... Grünstreifen geht bis 0,5 m runter
kurz vor Jahnstr. Danach erstmal Haltestelle und danach Grünstreifen
breit. Zwischen Hardt- und Albgaustraße Rasengleis, Bordstein-Schiene
rund 1,5 m, ist ein tramfreier Raum von 0,9 m. Auf der anderen Seite
knapp 2 m Zweirichtungsradweg neben der Fahrbahn und 1,5 m Gehweg.
Grob gesagt ist der Grünstreifen ungefähr über die Hälfte der
Strecke nördl. Albgaustr. knapp, ungefähr über dieselbe Streckenlänge
ist der Radweg direkt neben der Fahrbahn.
Pest oder Cholera?
Für Straßenbahnschienen könnte die Formulierung "besondere Gefahrenlage"
aus § 45 sogar zutreffen, die haben heute gewissen Seltenheitswert.
> a) die sollen mal nach Karlsruhe gucken, da fließen z.B. in der
> Karlstraße die Radler auf der Fahrbahn mit bei höheren Kfz-Zahlen
> mit Schienen in der Fahrbahn selbst.
Hat die Karlsruher Straßenbahn einklich Meterspur oder Normalspur? Da
Halle/S. einige alte Wagen aus Karlsruhe übernommen hat, vermute ich
fast Schmalspur. Die finde ich wirklich unangenehm zu befahren. Mit der
Magdeburger Straßenbahn (Normalspur) habe ich keine Probleme. Das deckt
sich mit dem Unfallgeschehen: aus Halle werden wesentlich öfter Unfälle
wegen Straßenbahnschienen gemeldet als aus Magdeburg, z.T. so schwere,
dass sie überregional bekannt wurden.
Nein, die sind in Karlsruhe und Umgebung ganz normal. Und gegen ein
Warnschild hätte ich ja nichts einzuwenden (zumal ich dadurch nicht
beschwert wäre).
>> a) die sollen mal nach Karlsruhe gucken, da fließen z.B. in der
>> Karlstraße die Radler auf der Fahrbahn mit bei höheren Kfz-Zahlen
>> mit Schienen in der Fahrbahn selbst.
>
> Hat die Karlsruher Straßenbahn einklich Meterspur oder Normalspur?
Normalspur.
> Da
> Halle/S. einige alte Wagen aus Karlsruhe übernommen hat, vermute ich
> fast Schmalspur. Die finde ich wirklich unangenehm zu befahren. Mit der
> Magdeburger Straßenbahn (Normalspur) habe ich keine Probleme. Das deckt
> sich mit dem Unfallgeschehen: aus Halle werden wesentlich öfter Unfälle
> wegen Straßenbahnschienen gemeldet als aus Magdeburg, z.T. so schwere,
> dass sie überregional bekannt wurden.
Das hat vermutlich noch keiner zitierbar untersucht, oder?
Ist das pro Richtung 8600Kfz/Tag oder die Summe aus beiden Richtungen?
Und sind das aus dem Maximum hochgerechnte Zahlen oder echt
integriert?
Gruß
Georg
PS: Bei 50km/h und 20m Abstand ist 50000 das Maximum pro Spur. 8600kfz/
tag bedeutet ein Kfz alle 10 Sekunden. Gibt es eine gute Info, was
typische Werte für innerörtliche Wege sind?
Stimmt, das wurde hier vor Jahren auch diskutiert. Demnach wurden die
Triebwagen in Halle umgebaut.
OK, dann sollte das kein Problem sein. Unsere Verwaltung hat allerdings
gelegentlich spezielle Vorschriften erwähnt, z.B. für Kreisverkehre und
bei Fußgänger-Überwegen, die gelten, wenn Straßenbahngleise kreuzen.
[Fahrradunfälle auf Bahngleisen]
> Das hat vermutlich noch keiner zitierbar untersucht, oder?
Mir ist jedenfalls nichts bekannt außer einzelnen Unfallmeldungen, die
ich vom ADFC Halle bekam und einem schweren Unfall in Magdeburg, den
eine Kollegin hatte. Also keine Untersuchungen.
Dass der Anspruch an die Risikominimierung bei Eisenbahn/Straßenbahn
wesentlich höher ist als im Straßenverkehr, ist ja nun nichts neues -
dass das solche Blüten treibt, war mir aber denn doch neu.
MfG, Heiko
Ich werde mal anregen, zumindest die Niederschriften der Verkehrsschauen
beizuziehen.
>
> Widerspruch wurde wegen Verfristung abgelehnt, FA-Beschwerde wurde
> parallel zur Klage erhoben, wird aber während des laufenden
> Klageverfahrens nicht bearbeitet.
>
> Wenn Du in dieser NG etwas zurückblätterst, findest Du den Widerspruch,
> Fotos, und meine Klageschrift, außerdem Widerspruchsbescheid etc.
Wichtig ist nun erst einmal festzuhalten, daß die Behörde ihre
Ermessensausübung vor der Klageerhebung überhaupt nicht begründet hat,
wenn sie nur auf die behauptete Verfristung eingegangen ist. Die
Möglichkeit, es in der Widerspruchsentscheidung zu nachzuholen, haben
sie dann verschenkt. Ergänzungen in dieser Hinsicht muss der Kläger
also nicht akzeptieren. Das könnte ein böse (Kosten-)Falle für die
"Große Kreisstadt" werden. Ätsch!
Aber so sehr haben sich ihre Anwälte ja auch nicht zu Sache
eingelassen. Das ist das übliche "Es kann nicht sich, was nicht sein
darf!".
Nach meiner Erfahrung kommt es trotzdem sehr auf den Richter an. In
"meiner" Einbahnstraßensache hat der Einzelrichter den Sachverhalt -
gegen Kläger und Beklagter (!) - so weit verbogen, bis es für seine
Argumentation passend schien. Und wieviel von der Klagebegründung und
der VwV-StVO er einfach unter den Tisch geschmissen hat (von hat
fallen lassen wollen wir hier gar nicht erst sprechen), um mit festem
Tunnelblick das gewünschte Ergebnis zu erzielen, hat Dietmar Kettler
in der SVR hübsch aufgezeigt.
Gruß
Frank
Nö, muß nicht. In der Kastanienalle in Berlin hat man sogar
Radfahrersymbole zwischen die Schienen gemalt. Klappt prima mit der
kombinierten Rad- und Straßenbahnspur. Schon selbst erprobt.
Gruß
Frank
Wie ich heute erfahren habe (an der ersten Kontrolle haben sie zur
Erbauung daraus vorgelesen), hat sie das tatsächlich (jedenfalls dieses
Jahr).
Heute haben sie noch was nachgeschoben:
http://blog.tessarakt.de/archiv/2008/07/31/erganzung-aus-rheinstetten/
Lese ich da richtig? Wenn die verdonnert werden, die illegale
Beschilderung zu entfernen, "müssen" sie diese illegale Beschilderung
wieder anbringen? Oder lese ich den letzten Absatz auf der vorletzten
Seite falsch.
--
> Mir ist das zu wenig Material, ich trage Helm.
Mir ist das zu dämlich. Ich trage Verstand.
(Wolfgang Strobl zu einem Helmmissionar in de.rec.fahrrad)
Nein. Das bezieht sich auf den entsprechenden Hilfsantrag von mir.
Hmm. Das mit der Neigung ist mir noch nicht aufgefallen. Das mit den
Lkws auch nicht. Auffällig, daß er die exakte Neigung nicht benennt.
Sollte doch aus den Bauunterlagen hervorgehen.
Und es ist ein Parkstreifen angelegt, und Autos stehen dort zumindest
teilweise auf der "Straße". Soso.
Wegen der Schüler müssen also _alle_ auf dem Radweg fahren.
Unverhältnismäßig. Ich werde im übrigen die Beiziehung der
Unfallberichte fordern.
Und heute hat das Gericht
a) Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, 3.9.2008, 11:30 Uhr,
festgesetzt
und
b) den Rechtsstreit der Berichterstatterin als Einzelrichterin zur
Entscheidung übertragen: "Die Sache weist keine besonderen
Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch
keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO)." Dieser Beschluß ist
unanfechtbar (§ 6 Abs. 4 VwGO).
Teil b) befremdet mich etwas: Das Gericht hatte mitgeteilt, daß es das
erwägt und dazu eine zweiwöchige Stellungnahmefrist gesetzt, die NOCH
NICHT abgelaufen ist.
Was ist überhaupt davon zu halten, daß es plötzlich alles so schnell geht?
Interessant. Wirklich Substanz hat das aber auch nicht.
zu 1)
Seitliche Fahrbahnneigung ist nichts ungewöhnliches. Sie ist schlicht
dann anzuwenden, wenn Sattelprofil aus welchen Gründen auch immer nicht
möglich ist.
Wenn der Stadt bekannt ist, dass Radfahrer wegen der Enge der Straße bei
entgegenkommenden LKW durch diese gefährdet werden, ist gegen die LKW
vorzugehen (Verursacherprinzip). Entweder Komplettsperrung oder aber
andere Lösung.
Ganz am Ende schreiben sie, dass dort ein Parkstreifen verläuft, der die
Fahrbahn noch weiter einengt. Also ist ja doch genug Platz! Warum wurde
denn Parken angeordnet, wenn dadurch Fahrbahnbenutzer gefährdet werden?
zu 2)
Die Unfallzahlen können sie bestimmt auch konkret angeben und belegen.
Wiederholung von Z. 254 rechts weil links ein benutzungspflichtiger
Radweg ist (so verstehe ich das) ist nicht zu lässig. Die
Benutzungspflicht enthält ja schon das Fahrbahnverbot. Erinnere sie
nochmal an §45 IX.
Nett dass sie angeben, dass dort ein Altenheim ist. Guck mal in die EFA
02, da steht, meine ich, dass in der Nähe von Altenheimen von
Bordsteinradwegen abgesehen werden soll. Wenigstens von Z. 240 wegen
Gefährdung der alten Leute (kleine Kinder (Schule, Kindergarten) kommen
natürlich auch immer gut). Das kann man auch auf Z. 241 beziehen,
insbesondere wenn keien Sicherheitsräume zwischen Radweg und Gehweg
bestehen.
Eine Benutzungspflicht ist natürlich zu Schulwegsicherung nicht
notwendig. Zum einen regelt die StVO das Gehwegfahren von Kindern, zum
anderen tut es eine Freigabe/anderer Radweg genau so gut.
zu 3)
Zirkelschlüsse können sie also auch...
> Und heute hat das Gericht
>
> a) Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, 3.9.2008, 11:30 Uhr,
> festgesetzt
> b) den Rechtsstreit der Berichterstatterin als Einzelrichterin zur
> Entscheidung übertragen.
>
> Teil b) befremdet mich etwas: Das Gericht hatte mitgeteilt, daß es das
> erwägt und dazu eine zweiwöchige Stellungnahmefrist gesetzt, die NOCH
> NICHT abgelaufen ist.
Naja, sie gehen halt davon aus, dass alle damit einverstanden sind.
Hattest Du vor eine Stellungnahme zu schreiben?
> Was ist überhaupt davon zu halten, daß es plötzlich alles so schnell geht?
Grundsätzlich ist doch gegen eine zügige Abarbeitung nichts einzuwenden,
so lange darunter nicht die Qualität leidet.
Der offenbar schon wieder aufgehoben ist, wie ich dem Aushang im Gericht
entnehmen konnte. Ich selbst habe allerdings noch keine
Benachrichtigung bekommen ...
Ich habe Post (einen gegnerischen Schriftsatz) bekommen: Aktuelle
Ausdrucke von Daten einer Verkehrszählung, die Ende April 2008
stattgefunden hat ...
Mich wundert, warum bisher von der Verkehrszählung in der Akte noch
nichts zu sehen war. Mir scheint, daß die nicht die komplette Akte
eingereicht haben, sondern noch irgendwelche Nebenakten führen.
Bist Du Dir sicher daß es Karlsruhe war, und nicht Stuttgart oder
Mannheim oder was auch immer?
Wenn Züge aus Karsruhe tatsächlich in Halle fahren täten, dann hätte man
die umspuren müssen, denn Karlsruhe fährt auf 1435mm. Dann könnten die
Züge zwar auf Schmalspur stehen, aber noch immer nicht fahren. Denn das
nächste Problem ist, daß auch die Wagewnkästen einer Schmalspurbahn
üblicherweise kleiner sind als die einer Normalspurbahn, will heißen, so
eine umgespurte Bahn paßt a) an keinen Bahnsteig, falls vorhanden, kommt
um keine Kurve rum und es darf ihr auf der Strecke kein anderer Zug
begegnen.
Letzteres Problem hatten wir hier in Mannheim. Obgleich wir auf ’nem
Meter fahren, leisten wir und Züge so groß wie normalspurige solche,
nämlich mit einer Wagenbreite teilweise bis zu 2,5m. Das ergibt 30% mehr
Sitzplätze, denn unsere Züge haben beidseitig doppelte Sitzreihen. Die
alten Züge von früher waren auf der rechten Seite nur einreihig bestuhlt.
Die Folge war, das gesamte Schienennetz mußte hierfür umgebaut werden,
will heißen, die Schienen brauchten einen größeren Abstand zueinander,
damit die Züge aneinander vorbeipassen.
Also guck doch nochmal nach, ob es wirklich Züge aus Karlsruhe waren,
das kommt mir nämlich komisch vor.
Glückauf!
Erika Ciesla (Mannheim/Deutschland)
--
Fährst Du Fahrrad?
Mußt Du gucken: http://www.erika-ciesla.de
Neuer Termin: Mittwoch, 8. Oktober 2008, 9:00 Uhr (wieder Sitzungssaal 3
im 3. OG des Nebengebäudes in der Röntgenstraße).
Wir haben nur Formalsachen besprochen:
1. Ich habe meinen Hilfsantrag zurückgenommen (Neubescheidung), weil ich
den leider im Verwaltungsverfahren vergessen hatte.
2. Wir haben über das Thema "Beginn der Widerspruchsfrist" gesprochen -
das Gericht neigt der Ansicht zu, die Widerspruchsfrist beginne für alle
mit Aufstellung.
3. Thema Widerspruchsgebühr: 25,60 €, weil Ursprungsbescheid
gebührenfrei, oder 60 €, weil ursprünglicher Bescheid quasi 60 €
gekostet hätte? Das Gericht hat hierzu wohl noch nicht so richtig eine
Meinung.
Wenn das Gericht seine Meinung zu 2. nicht ändert, wird wohl demnächst
klageabweisendes Urteil ergehen (das oben sind dafür ja die
entscheidenden Fragen), ergo ab nach Mannheim. Wenn es seine vorläufige
Meinung doch noch ändert, wird es wohl noch einen Ortstermin geben müssen.
Heute kam das Urteil:
Der Widerspruchsbescheid wurde aufgehoben, insoweit die Gebühr mehr als
25,60 € betrug, im übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Ich habe vor, in Berufung zu gehen.
http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/sets/72157608087011996/
Btw, Begründung hier:
http://www.flickr.com/photos/83837423@N00/sets/72157608087011996/
>> Ich habe vor, in Berufung zu gehen.
>
> Ja, das würde ich wohl auch machen. In der nächsten Instanz besteht
> Anwaltspflicht?
Ja.