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Stefan Raab gestern abend

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Aik Richter

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Möglicherweise hat ja der eine oder ander gestern Stefan Raab gesehen.
Da kam am Anfang ein Mitschnitt der Pressekonferenz von Uli Hoeness.
Die, wo er sagte, wer noch mal behauptet, er hätte gesagt, C. Daum nimmt
Drogen, der wird verklagt.
Prompt ist Stefan was "rausgerutscht". Er ist wohl mit nem Pickup durch
ne Stadt gefahren und hat via Megaphon gebrüllt" Ulli Hoeness hat
gesagt, C. Daum nimmt Drogen"

In wie weit kann Ulli H. den nun drankriegen? Immerhin ist er Komiker
und, andere machen härtere witze. Das Publikum war jedenfalls
begeistert. Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den
wirklich anzeigt?

AiK Richter

Andreas Loch

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Tue, 17 Oct 2000 11:37:39 +0100, Aik Richter:

> Prompt ist Stefan was "rausgerutscht". Er ist wohl mit nem Pickup durch
> ne Stadt gefahren und hat via Megaphon gebrüllt" Ulli Hoeness hat
> gesagt, C. Daum nimmt Drogen"

[...]


> Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den wirklich anzeigt?

Vermutlich höhere Einschaltquoten.

Andreas
--
http://gigaschatten.de/

Chris"Brauni"Brauns

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to

Aik Richter <aric...@fonts.de> schrieb in im Newsbeitrag:
39EC2BF3...@fonts.de...
-schnipp-

>
> In wie weit kann Ulli H. den nun drankriegen? Immerhin ist er Komiker
> und, andere machen härtere witze. Das Publikum war jedenfalls

> begeistert. Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den
> wirklich anzeigt?

lebenslanges stadionverbot in münchen !

--
TuS Koblenz - Alles über den Traditonsverein
www.tus-koblenz.de
05ér und die tus
you never drink alone


Kai Kindereit

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Aik Richter ließ verlauten:

> In wie weit kann Ulli H. den nun drankriegen? Immerhin ist er Komiker
> und, andere machen härtere witze. Das Publikum war jedenfalls
> begeistert. Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den
> wirklich anzeigt?

Wenn wir davon ausgehen, daß Uli H. es wirklich nie gesagt hat, und
Stefan das auch ganz genau wußte: öffentliche Verleumdung, Geldstrafe
oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre.

Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
Interessen berufen. Und insbesondere gehe ich davon aus, daß er sich
ausführlichst schlau gemacht hat vor dieser Aktion.

Cheerio
Kai

Sascha Bunzel

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
On Tue, 17 Oct 2000 13:20:29 +0200, Kai Kindereit
<Kai.Ki...@gmx.de> wrote:

>Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
>Interessen berufen. Und insbesondere gehe ich davon aus, daß er sich
>ausführlichst schlau gemacht hat vor dieser Aktion.

Nicht unbedingt. Das hat er z.B. beim Schröder-Song nicht gemacht.
Deshalb auch der Stress mit dem Spiegel, dem das Material gehörte. In
der SZ gab es dazu einen schönen Artikel, der das Bild vermittelte,
Brainpool müsste hinter Raab immer drei Anwälte herrennen lassen, um
zu löschen, was der gerade wieder angesteckt hat.

http://www.szarchiv.de/REGIS_A11222221

Das muss also keineswegs wasserdicht sein...
--
http://www.schandmaennchen.de

Der Autor dieser Mitteilung behält es sich vor, bei ironischen
Bemerkungen auf entsprechende Emoticons zu verzichten!

Stefan Rauter

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Am 17 Okt 2000 schrieb Kai Kindereit:

>> Was würde denn Stefan Raab dafür blühen,
>> wenn H. den wirklich anzeigt?
>
> Wenn wir davon ausgehen, daß Uli H. es wirklich nie gesagt hat, und
> Stefan das auch ganz genau wußte: öffentliche Verleumdung,
> Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre.

Wobei es eigentlich unerheblich ist, was er bekommt. Im Augenblick des
Strafurteils oder-befehls dürften die Hoeneß-Anwälte bereits eine
Zivilklage im Schreibtisch haben. Schmerzensgeld und Schadenersatz
dürften einen lapidaren Betrag wohl übersteigen.

> Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
> Interessen berufen.

Die Einschaltquote dürfte kein berechtigtes Interesse sein. :-)

> Und insbesondere gehe ich davon aus, daß er sich ausführlichst
> schlau gemacht hat vor dieser Aktion.

Das dürfte wohl die Redaktion im Hintergrund gemacht haben. Ansonsten
ist Stefan Raab naiver als er erscheint.

Tschüss,
Stefan
--
You never get a second chance to make the first impression.

Kai Kindereit

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Stefan Rauter ließ verlauten:

> Am 17 Okt 2000 schrieb Kai Kindereit:

>> Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
>> Interessen berufen.
>
> Die Einschaltquote dürfte kein berechtigtes Interesse sein. :-)

Nein, aber womöglich die Kunstfreiheit. Möchte ich für Raab zwar auch
abstreiten...

Cheerio
Kai

Klaus Hoeppner

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Kai Kindereit <Kai.Ki...@gmx.de> wrote:
> Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
> Interessen berufen. Und insbesondere gehe ich davon aus, daß er sich

> ausführlichst schlau gemacht hat vor dieser Aktion.

Berechtigte Interessen sehe ich nicht.
Entweder, Stefan Raab beruft sich darauf, dass seine Behauptung
offensichtlich satirischen Charakters war (so wie Titanic ja auch die
Tatsachenbehauptung aufstellte, dass Helmut Kohl zum Zeitpunkt der
Einheit gedopt war), oder er hofft, dass Hoeness klar ist, dass eine
Klage die ganze Daum-Hoeness-Geschichte ins Unendliche zieht,
waehrend Hoeness mutmasslich daran interessiert sein duerfte, dass das
Ganze moeglichst bald in Vergessenheit geraet.

Gruss
Klaus

Peter Bruells

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Kai Kindereit <Kai.Ki...@gmx.de> writes:

> Stefan Rauter ließ verlauten:

>> Am 17 Okt 2000 schrieb Kai Kindereit:

>>> Eventuell kann Raab sich noch auf die Wahrnehmung berechtigter
>>> Interessen berufen.

>> Die Einschaltquote dürfte kein berechtigtes Interesse sein. :-)

> Nein, aber womöglich die Kunstfreiheit. Möchte ich für Raab zwar
> auch abstreiten...

Kollidieren da nicht zwei Rechte von Verfassungsrang? Ich bezweifle,
daß "Das ist Kunst" jedwede persönliche Diffamierung legitimiert.


Cornell Binder

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Aik Richter <aric...@fonts.de> tat schreiben tun:

>
> In wie weit kann Ulli H. den nun drankriegen? Immerhin ist er Komiker
> und, andere machen härtere witze. Das Publikum war jedenfalls
> begeistert. Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den
> wirklich anzeigt?

Gar nichts. Die Aktion war als Satire erkennbar, und fällt
somit und die Satirefreiheit.


CoBi
--
Keine Parallelwelt gleicht der Nächsten. Schwerkraft, Atmosphäre, Licht ...
Nichts worauf man sich verlassen kann. Aber überall gibt es Bier.
Die einzige universelle Konstante. (Stone)

Cornell Binder

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> tat schreiben tun:

>
>> Nein, aber womöglich die Kunstfreiheit. Möchte ich für Raab zwar
>> auch abstreiten...
>
> Kollidieren da nicht zwei Rechte von Verfassungsrang? Ich bezweifle,
> daß "Das ist Kunst" jedwede persönliche Diffamierung legitimiert.

Richtig. In hiesigen Falle handelt es sich bei U. Hoeneß um
eine Person des öffentlichen Lebens, die somit in ihren
Persönlichkeitsrechten eingeschränkt ist. (z.B. Recht am
eigenen Bild). Raabs Aktion ist eindeutig als Satire auszu-
fassen. Ergo liegt auch keine strafbare Beschuldigung vor.


CoBi
--
"Stehen zwei Lemminge am Abgrund"
(Rattelschneck)

lutz feustel

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
On Tue, 17 Oct 2000 11:43:20 GMT, weltaus...@yahoo.de (Sascha
Bunzel) wrote:


>Nicht unbedingt. Das hat er z.B. beim Schröder-Song nicht gemacht.
>Deshalb auch der Stress mit dem Spiegel, dem das Material gehörte. In

den stress verstehe ich nicht, immerhin gibt es die 30sek. regel, oder
entfaellt die, wenn mit dem material kommerzieller erfolg gemacht
wird?

Felix Brossmann

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to

> den stress verstehe ich nicht, immerhin gibt es die 30sek. regel, oder
> entfaellt die, wenn mit dem material kommerzieller erfolg gemacht
> wird?

meiones Wissens schon

Felix

Felix Brossmann

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
> Ist also eine juristisch sehr klever formulierte Aussage, schließlich hat
> Hoeness garnicht behaupt, er hätte das mit den Drogen nicht gesagt,
> sondern er hätte nur nicht gesagt, daß Daum kein Bundestrainer werden
> dürfe. :)

Das stimmt nicht ganz. Uli H. hat ziemlich wortwörtlich gtesagt:

Ich werde jeden, de behauptet, ich hätte gesagt, Christof Daum konsumiere
Drogen, verklagen.

Aber Stefan Raab hat doch gesagt:

Uli H. hat gesagt, Christof Daum NIMMT Drogen. von konsumieren war niocht
die Rede...

Felix

Thilo Machotta

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
Kai Kindereit schrieb am Tue, 17 Oct 2000 13:20:29 +0200:
[Strafe für Raab?]

> Wenn wir davon ausgehen, daß Uli H. es wirklich nie gesagt hat, und
> Stefan das auch ganz genau wußte: öffentliche Verleumdung, Geldstrafe
> oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre.

Ich glaube, Raab hätte gute Chancen, sich auf "Kunst" oder
"Satire" zu berufen. Die Aktion mit Hoeneß war überzogen genug, um
notfalls vor Gericht eine satirische Absicht nachweisen zu können.

th¡lo
--
Jeopardy!
> Wie heißt das Spiel, bei dem die Antwort vor der Frage kommt?

Sascha Bunzel

unread,
Oct 17, 2000, 3:00:00 AM10/17/00
to
On Tue, 17 Oct 2000 23:20:21 +0200, "Thilo Machotta"
<einweisungs...@thilo-machotta.de> wrote:

>Ich glaube, Raab hätte gute Chancen, sich auf "Kunst" oder
>"Satire" zu berufen. Die Aktion mit Hoeneß war überzogen genug, um
>notfalls vor Gericht eine satirische Absicht nachweisen zu können.

Und um die Diskussion (vorläufig) auszubremsen: Uli Hoeness denkt gar
nicht daran, darauf zu reagieren:

http://www.bild.de/service/archiv/2000/oct/18/sport/raab/raab.html

Mal sehen, ob Raab nachlegt. Mit Megaphon in München vor dem
Vereinsheim kommt das ja gleich ganz anders....

Martin Hoefs

unread,
Oct 18, 2000, 12:55:59 AM10/18/00
to
Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> wrote:
>Kollidieren da nicht zwei Rechte von Verfassungsrang? Ich bezweifle,
>daß "Das ist Kunst" jedwede persönliche Diffamierung legitimiert.


Wer sich als Person des Zeitgeschehens so weit aus dem Fenster lehnt,
darf sich nicht wundern, wenn ihm der Wind ins Gesicht weht...


Gruss, Martin

--
_____________________________________________________________
NewsGroups Suchen, lesen, schreiben mit http://netnews.web.de

Aik Richter

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
Cornell Binder wrote:
>
> Aik Richter <aric...@fonts.de> tat schreiben tun:
> >
> > In wie weit kann Ulli H. den nun drankriegen? Immerhin ist er Komiker
> > und, andere machen härtere witze. Das Publikum war jedenfalls
> > begeistert. Was würde denn Stefan Raab dafür blühen, wenn H. den
> > wirklich anzeigt?
>
> Gar nichts. Die Aktion war als Satire erkennbar, und fällt
> somit und die Satirefreiheit.
>
das hab ich bei Kalkofe auch gedacht, bei dem wars sogar noch lustiger,
aber hin und wieder hat der auch so offizielle Zettelchen bekommen, von
welchen, die keinen Spass verstehen.

Aik Richter

Kai Garlipp

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to

Aik Richter wrote:
>
> > Gar nichts. Die Aktion war als Satire erkennbar, und fällt
> > somit und die Satirefreiheit.
> das hab ich bei Kalkofe auch gedacht, bei dem wars sogar noch lustiger,
> aber hin und wieder hat der auch so offizielle Zettelchen bekommen, von
> welchen, die keinen Spass verstehen.

Und hatte "Freund Speckboulette" damit Erfolg vor Gericht? Nein.

Bye Kai

Peter Bruells

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
"Martin Hoefs" <ho...@web.de> writes:

> Peter Bruells <p...@ecce-terram.de> wrote:
> >Kollidieren da nicht zwei Rechte von Verfassungsrang? Ich bezweifle,
> >daß "Das ist Kunst" jedwede persönliche Diffamierung legitimiert.


> Wer sich als Person des Zeitgeschehens so weit aus dem Fenster lehnt,

Ach stimmt. AlsFußballmuffel vergesse ich immer, wie sehr sowas das
Interesse der Bevölkerung findet. :-)

> darf sich nicht wundern, wenn ihm der Wind ins Gesicht weht...

Jo. Schade nur, daß es bei Raab fast nur noch seine typischen
Verbalfürze sind.


Johannes Moeckel

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
Cornell Binder <co...@dafhs.org> wrote:
> Gar nichts. Die Aktion war als Satire erkennbar, und fällt
> somit und die Satirefreiheit.

Ack.
Aber dazu TV-Tip: in der Wiederholung des Late Lounge Clubs vom
Montag auf HR3, Sa. auf So. 2.55h, berichtet Wiglaf Droste
(Titanic), dass man auch mit dem (sinnlosen) Wort "Waschbrettkopf"
nach Meinung so mancher Richter die Satirefreiheit überschreiten
kann. Je nach Borniertheitsgrad.

Joe
--
Johannes Möckel * j...@hrz.tu-darmstadt.de
------------------------------------------------------------------------
Hackers think Halloween=Christmas: OCT 31=DEC 25

Sascha Bunzel

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
On Wed, 18 Oct 2000 11:52:56 +0200, Johannes Moeckel <j...@nachsatz.de>
wrote:

>Aber dazu TV-Tip: in der Wiederholung des Late Lounge Clubs vom
>Montag auf HR3, Sa. auf So. 2.55h, berichtet Wiglaf Droste
>(Titanic), dass man auch mit dem (sinnlosen) Wort "Waschbrettkopf"
>nach Meinung so mancher Richter die Satirefreiheit überschreiten
>kann. Je nach Borniertheitsgrad.

Das hat die taz aber auch richtig ausgekostet. Für die, die es nicht
mitbekommen haben: Droste hatte Soldaten in einem Artikel als
"Waschbrettköpfe" bezeichnet, wurde dafür zu einer Geldstrafe
verdonnert, weil ein Major geklagt hatte. Schlagzeile in der taz
daraufhin: "Mörder wollen nicht Waschbrettköpfe genannt werden".

Herrlich.

Oliver Rauter

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
On 18 Okt 2000, Peter Bruells wrote in de.rec.tv.misc:

> Jo. Schade nur, daß es bei Raab fast nur noch seine typischen
> Verbalfürze sind.

Tja, nur damit stehst Du (und ich und vielleicht sogar noch zwei
andere) allein auf weiter Flur.

Wie man an den Verkaufszahlen seiner "Kunst" erkennen kann, will der
Konsument das so.

Stefan Raab ist nun leider ein Gefangener seiner eigenen Entwicklung.
Und Brainpool wird wohl ohne Grund die Geldmaschine Raab sich nicht so
ohne weiteres ändern lassen.

Medienpräsenz rulez! ;-((

So long,
Oliver
--
This space is for rent

Aik Richter

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
Sascha Bunzel wrote:
>
> On Wed, 18 Oct 2000 11:52:56 +0200, Johannes Moeckel <j...@nachsatz.de>
> wrote:
>
> >Aber dazu TV-Tip: in der Wiederholung des Late Lounge Clubs vom
> >Montag auf HR3, Sa. auf So. 2.55h, berichtet Wiglaf Droste
> >(Titanic), ..snip
> Das hat die taz aber auch richtig ausgekostet...snip..

jaja, das war wohl klar, was wäre die letzte seite der taz ohne den
Wiglaf Droste?

Aik Richter

Aik Richter

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
Kai Garlipp wrote:

>
> Aik Richter wrote:
> >
> > > Gar nichts. Die Aktion war als Satire erkennbar, und fällt
> > > somit und die Satirefreiheit.
> > das hab ich bei Kalkofe auch gedacht, bei dem wars sogar noch lustiger,
> > aber hin und wieder hat der auch so offizielle Zettelchen bekommen, von
> > welchen, die keinen Spass verstehen.
>
> Und hatte "Freund Speckboulette" damit Erfolg vor Gericht? Nein.

Ach gugge! Siehste, das wusste ich wieder nicht. :-)
Kann ja nicht jeder so'n Humor haben wie Achim :-)))

AiK Richter

Freddy Leitner

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
lutz feustel schrieb in de.rec.tv.misc:

>On Tue, 17 Oct 2000 11:43:20 GMT, weltaus...@yahoo.de (Sascha
>Bunzel) wrote:
>
>
>>Nicht unbedingt. Das hat er z.B. beim Schröder-Song nicht gemacht.
>>Deshalb auch der Stress mit dem Spiegel, dem das Material gehörte. In
>

>den stress verstehe ich nicht, immerhin gibt es die 30sek. regel,

^^^^^^^^^^^^^^^^
Quatsch. [1]

- Freddy

[1]: Die oft gern zitierte "30-Sekunden-Regel" (manchmal auch als "3-"
oder "7-Sekunden-Regel" variiert) ist genauso wie die ebenfalls beliebte
"2-Taktlaengen-Regel" eine juristische Legende. Die Verletzung von
Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten ist nicht von der Laenge des
gesampelten Materials abhaengig.

--
Freddy Leitner, Ankylometai, dre...@dreamer.net

Cornell Binder

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
Sascha Bunzel <weltaus...@yahoo.de> tat schreiben tun:

>
> Und um die Diskussion (vorläufig) auszubremsen: Uli Hoeness denkt gar
> nicht daran, darauf zu reagieren:

Warum auch. Der kann ja froh sein wenn sich die Wellen
wieder legen.

> http://www.bild.de/service/archiv/2000/oct/18/sport/raab/raab.html
>
> Mal sehen, ob Raab nachlegt. Mit Megaphon in München vor dem
> Vereinsheim kommt das ja gleich ganz anders....

Das wäre auf jeden Fall öffentliche Ruhestörung, oder
Erregung öffentlichen Ärgernisses, oder so :)


CoBi
--
Siamesische Zwillinge sind auch nur eine Form von Redundanz!
(Sven Schoradt)

Flups Baumann

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
weltaus...@yahoo.de schrieb am 17.10.00:

> Mal sehen, ob Raab nachlegt.

Bestimmt... Ich vermute, dass es bald das T-Shirt überall zu kaufen
gibt.

Flups

--
Die 296. Erwerbsregel: Keine gute Tat bleibt ungesühnt.

lutz feustel

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
On Wed, 18 Oct 2000 18:44:29 +0200, Freddy Leitner
<dre...@dreamer.net> wrote:

>[1]: Die oft gern zitierte "30-Sekunden-Regel" (manchmal auch als "3-"
>oder "7-Sekunden-Regel" variiert) ist genauso wie die ebenfalls beliebte
>"2-Taktlaengen-Regel" eine juristische Legende. Die Verletzung von
>Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten ist nicht von der Laenge des
>gesampelten Materials abhaengig.

bist du dir da gaaaanz sicher? imho ist das "zitieren" keine
verletzung der urheberrechte. desweiteren glaube ich nicht, das
schnipselsendungen wie zapping, kalkofe oder raab fuer jedes
5sekundentake die genehmigung des senders haben.
die gema selbst hat uns (einem kleinen lokalsender) darauf
hingewiesen, dass verwendete musikstuecke ueber 30sek gemapflichtig
waeren (so sie nicht gemafrei sind)

Freddy Leitner

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
lutz feustel schrieb in de.rec.tv.misc:

>>[1]: Die oft gern zitierte "30-Sekunden-Regel" (manchmal auch als "3-"


>>oder "7-Sekunden-Regel" variiert) ist genauso wie die ebenfalls beliebte
>>"2-Taktlaengen-Regel" eine juristische Legende. Die Verletzung von
>>Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten ist nicht von der Laenge des
>>gesampelten Materials abhaengig.
>
>bist du dir da gaaaanz sicher?

Ja.

>imho ist das "zitieren" keine
>verletzung der urheberrechte.

Richtig, allerdings muss man unterscheiden, wovon man redet. Das Zitat
ist im UrhG als rechtens gesichert, jedoch erfordert das Zitat (§ 51
UrhG) eine deutliche Quellenangabe, eine eindeutig erkennbare Abgrenzung
zum Restinhalt und darf nicht zum Hauptbestandteil des endgueltigen
Produktes werden.

Allerdings handelt es sich beim Sampling um Punkte, die im
Verwertungsrecht (4. Abschnitt, 3.) im UrhG geregelt sind: Das
Urheberrecht des Kuenstlers (bzw. der Autoren) wird immer dann verletzt,
wenn erkennbar ein Teil der Komposition/des Textes wiedergegeben wird
und dieser Teil fuer sich alleine diesen urheberrechtlichen Schutz
beanspruchen kann.

>desweiteren glaube ich nicht, das
>schnipselsendungen wie zapping, kalkofe oder raab fuer jedes
>5sekundentake die genehmigung des senders haben.

Hier handelt es sich eindeutig um Zitate nach § 51 UrhG (und deshalb ist
auch immer schoen brav eine Abgrenzung und eine Quellenangabe),
allerdings auch schon wieder sehr am Rande der Legalitaet, da ein
Gesamtwerk nicht ausschliesslich aus Zitaten bestehen darf. Hierbei
duerfte die Kulanz der Sender untereinander wohl eine grosse Rolle
spielen.

>die gema selbst hat uns (einem kleinen lokalsender) darauf
>hingewiesen, dass verwendete musikstuecke ueber 30sek gemapflichtig
>waeren (so sie nicht gemafrei sind)

Wenn die GEMA dies entscheidet, so wird das wohl eine Kulanz zugunsten
des Verwaltungsaufwandes sein. Das Urheberrecht beruehrt diese
Entscheidung des "Vereins GEMA" allerdings nicht, der Verein ist zwar
zur "Wahrung der Rechte" gegruendet, aber keine judikative Instanz.

- Freddy
(Alle Aussagen ohne Gewaehr, also bitte ueberall "AFAIK" dazudenken.)

Flups Baumann

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
nobbi...@iname.com schrieb am 18.10.00:

> die gema selbst hat uns (einem kleinen lokalsender) darauf
> hingewiesen, dass verwendete musikstuecke ueber 30sek gemapflichtig
> waeren (so sie nicht gemafrei sind)

Die GEMA ist allerdings ein ganz anderer Verein. Die juckt es überhaupt
nicht, ob Ihr das Stück verwenden dürft oder nicht, die sagt nur: Wenn
Ihr es benutzt, dann müsst Ihr an uns zahlen. Damit sind aber evtl.
Forderungen des Künstlers gegenüber Euch nicht beglichen.

Flups

--
Die 393. Erwerbsregel: Jeder Psychopath hat einen Akkuschrauber!
(Reinhard Mey)

Kai Kindereit

unread,
Oct 18, 2000, 3:00:00 AM10/18/00
to
lutz feustel ließ verlauten:

> On Wed, 18 Oct 2000 18:44:29 +0200, Freddy Leitner
> <dre...@dreamer.net> wrote:
>

>> [1]: Die oft gern zitierte "30-Sekunden-Regel" (manchmal auch als "3-"
>> oder "7-Sekunden-Regel" variiert) ist genauso wie die ebenfalls beliebte
>> "2-Taktlaengen-Regel" eine juristische Legende. Die Verletzung von
>> Urheber- bzw. Leistungsschutzrechten ist nicht von der Laenge des
>> gesampelten Materials abhaengig.
>

> bist du dir da gaaaanz sicher? imho ist das "zitieren" keine
> verletzung der urheberrechte. desweiteren glaube ich nicht, das


> schnipselsendungen wie zapping, kalkofe oder raab fuer jedes
> 5sekundentake die genehmigung des senders haben.

Ja, das Zitieren (unter Nennung der Quelle) ist möglich. Die Frage ist
aber natürlich, was ein Zitat ist. Eventuell wurde hier einmal
entschieden, daß ein Schnippsel von 30 Sek. Länge noch Zitat sei, und
das hat sich in den Köpfen festgefressen. Wie immer in der Juristerei
ist dieses jedoch eine Frage des Einzelfalls, es können noch 5 Minuten
ein Zitat sein, oder schon 20 Sek. keines mehr.

Cheerio
Kai

Lukas Metzger

unread,
Oct 19, 2000, 3:00:00 AM10/19/00
to
Kai Kindereit schrieb am 17 Oct 2000 in de.rec.tv.misc

>Wenn wir davon ausgehen, daß Uli H. es wirklich nie gesagt hat, und
>Stefan das auch ganz genau wußte: öffentliche Verleumdung, Geldstrafe
>oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre.

Gibts da nicht sowas wie Gegendarstellung? Oder hat das mit TV nix zu
tun?

Das wäre ja dann der Hammer für Raab, wenn der eine Gegendarstellung
von Uli bekäme...

Lukas

Stefan Rauter

unread,
Oct 19, 2000, 3:00:00 AM10/19/00
to
Am 19 Okt 2000 schrieb Lukas Metzger:

> Gibts da nicht sowas wie Gegendarstellung? Oder hat das mit TV nix zu
> tun?

'türlich, wie fast jede Monitor-Sendung beweist.

> Das wäre ja dann der Hammer für Raab, wenn der eine Gegendarstellung
> von Uli bekäme...

Wieso? Steht der Typ oberhalb / außerhalb des Gesetzes? Der würde doch
die Gegendarstellung auf CD pressen und der Pöbel würde auch das
kaufen.

Tschüss,
Stefan
--
Life's a bitch and then you die!

Juergen Schiffmann

unread,
Oct 19, 2000, 3:00:00 AM10/19/00
to
On Wed, 18 Oct 2000 22:28:54 +0200, Freddy Leitner
<dre...@dreamer.net> wrote:

>Allerdings handelt es sich beim Sampling um Punkte, die im
>Verwertungsrecht (4. Abschnitt, 3.) im UrhG geregelt sind: Das
>Urheberrecht des Kuenstlers (bzw. der Autoren) wird immer dann verletzt,
>wenn erkennbar ein Teil der Komposition/des Textes wiedergegeben wird
>und dieser Teil fuer sich alleine diesen urheberrechtlichen Schutz
>beanspruchen kann.

Nur, wer hat denn überhaupt einen "urheberrechtlichen Schutz" an dem
Satz? Der, der es sagt (Kanzler) oder der, der es ausstrahlt (Spiegel
TV)?

MfG.


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www.Juergen-Schiffmann.de
Trust no one!

Freddy Leitner

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Oct 19, 2000, 3:00:00 AM10/19/00
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Juergen Schiffmann schrieb in de.rec.tv.misc:

>> [Urheberrecht / Verwertungsrecht an Schroeder's "Flasche Bier"-Satz]


>
>Nur, wer hat denn überhaupt einen "urheberrechtlichen Schutz" an dem
>Satz? Der, der es sagt (Kanzler) oder der, der es ausstrahlt (Spiegel
>TV)?

Die Frage kann ich Dir nicht beantworten. Da ich kein Jurist, und erst
recht kein auf Medien spezialisierter bin, endet meine allgemeine
Rechtskenntnis, sobald es an spezielle Faelle geht. In diesem Fall genau
hier.

Aber das ist auch nicht weiter schlimm, denn die Diskussion gehoert
spaetestens hier ja auch nicht mehr in diese Gruppe. Deswegen:

X-Post & F'up nach de.soc.recht.misc

- Freddy

--
Freddy Leitner, Ankylometai, dre...@dreamer.net

"You know what they say. If you see a light at the end of the wormhole,
it's propably a photon torpedo." [Chell, ST:VOY Elite Force]

Cornell Binder

unread,
Oct 19, 2000, 3:00:00 AM10/19/00
to
Juergen Schiffmann <j...@x-faq.de> tat schreiben tun:

>
> Nur, wer hat denn überhaupt einen "urheberrechtlichen Schutz" an dem
> Satz? Der, der es sagt (Kanzler) oder der, der es ausstrahlt (Spiegel
> TV)?

Der Kanzler für die Worte, SpiegelTV für das Bild.


CoBi
--
Chemisch gesehen ist romantische Liebe nur eine Irritation des Hormonhaushalts
und kaum von einer schweren psychischen Störung zu unterscheiden.
(Marazziti D, Akiskal HS, Rossi A, Cassano GB)

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