Mobilfunk = Asbest

Die Zeit befragte in einem Interview Jean-Luc Besson, warum Versicherer keine Mobilfunkbetreiber gegen Regressansprüche aus der Gefährdung durch Mobilfunk versichern.

Jean-Luc Besson, der “Chief Risk Office” des französischen Rückversicherers SCOR, berichtet dazu über die Gefahren der Handystrahlung:

Chief Risk Officer” des französischen Rückversicherers SCOR, über die Gefahren von Handystrahlung und welche Studien und Forschungsergebnisse für die Entscheidung berücksichtigt wurde.

Zum Beispiel erklärt er, dass für die Errechnung des Risikos, die “die Beziehung zwischen der Zahl der Menschen, die dem Risiko ausgesetzt sind, und der Zahl der Menschen, die eine Krankheit entwickeln” bekannt sein muss. Wichtig ist auch die zahl der durchschnittlichen Schadensfälle, die vor Gericht gelangen und die entsprechenden Urteile etc. Bevor der Versicherer dieses Riskio versichern kann, muss er abwarten, bis Recht und Rechtssprechung die Art des benötigten Beweises spezifizieren.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Hersteller und Versicherer mit einer solchen Situation konfrontiert sind, wie zum Beispiel im Fall von Asbest. Wie kommen Sie vom Ausschluss zur Nicht-Versicherbarkeit? (Quelle: Zeit-Online, Link)



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