ebenso wie andere Betroffene habe ich eine langwierige
Auseinandersetzung mit den Offiziellen des BR wegen der weiteren
Verwendung von Filmmaterial über mich hinter mir, das ohne vorherige
Absprache oder Zustimmung für andere Sendungen verwendet wurde. Diese
Auseinandersetzung geht jetzt wahrscheinlich vor Gericht, um
durchzusetzen, dass der BR das Filmmaterial vernichtet.
Mein Schluss ist, dass in Zukunft Betroffene nur dann ihr Ja zu
Filmaufnahmen geben können, wenn die Fernsehanstalt schriftlich
zusichert, das aufgenommene Filmmaterial nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des/der Betroffenen weiter zu verwenden. Diese
Zustimmung sollte nur gegeben werden, wenn dem/der Betroffenen vorher
Einblick über den Aufbau und die Aussagen der jeweiligen Sendung gegeben
wurden. Dass damit die Mitwirkung von Elektrosensiblen bei Filmsendungen
praktisch unmöglich gemacht wird, hat sich der BR selbst zuzuschreiben.
Weiterhin alles Gute,
Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor
Elektrosmog e.V.
Kommissarischer Koordinator Risiko Mobilfunk Bayern für den
Regierungsbezirk Oberbayern
Mit der Bitte um weitere Verteilung