Schutz vor nichtionisierender Strahlung

Bericht zur Anhörung zur Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in der Schweiz
Noch bis Ende Februar läuft die Anhörung für die Revision der Verordnung, welche die Mobilfunkstrahlung festlegt.
http://www.handelszeitung.ch Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz in der Schweiz haben dagegen in einer Medienmitteilung vom 26. Februar 2009 schärfere Vorschriften gefordert: http://www.aefu.ch

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung (NISG)
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 5. Februar 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien verschickt. Mit dem Gesetz, das inhaltlich die im Rahmen des Umweltgesetzbuches erarbeiteten Regelungen des UGB IV aufgreift, sollen in Deutschland bestehende Regelungslücken geschlossen werden. Im Bereich der elektromagnetischen Felder soll der europaweit anerkannte Schutzstandard für alle Frequenzbereiche verbindlich vorgegeben werden und die EU-Ratsempfehlung aus dem Jahr 1999 auch für hoheitlich und privat betriebene Funkanlagen umgesetzt werden. Die derzeit geltende Beschränkung auf den gewerblichen Bereich sei nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut werde. Die Neuregelungen solle insgesamt eine verbesserte Grundlage schaffen, um vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei der Nutzung einer aus dem modernen gesellschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenkenden Technik zu schützen.
Entwurf und Begründung unter: http://www.bmu.de



Aus: FGF-Infoline vom 26.02.2009

Der Forschungsgemeinschaft Funk e.V. (FGF), gehören alle deutschen Mobilfunkbetreiber an.



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