Die Richtigkeit der Angaben der Betreiber wird nicht standardmäßig vor Ort geprüft


Grenzwerte

grenzwerteDie in Deutschland festgelegten Grenzwerte für Mobilfunk sind Frequenz abhängig und basieren auf den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP).


Die Bundesnetzagentur (BnetzA) wacht darüber, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Sie erstellt eine Standortbescheinigung für jede Mobilfunkanlage nach den Angaben der Betreiber unter Berücksichtigung der 26.BimSchV. Die Richtigkeit der Angaben der Betreiber wird nicht standardmäßig vor Ort geprüft.

Die Empfehlung der ICNIRP ist hier nachzulesen.

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Nachricht von Heidrun Schall