Die Richtigkeit der Angaben der Betreiber wird nicht standardmäßig vor Ort geprüft
Die
in Deutschland festgelegten Grenzwerte für Mobilfunk sind
Frequenz abhängig und basieren auf den Empfehlungen der
Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender
Strahlung (ICNIRP).
Die Bundesnetzagentur (BnetzA) wacht darüber, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Sie erstellt eine Standortbescheinigung für jede Mobilfunkanlage nach den Angaben der Betreiber unter Berücksichtigung der 26.BimSchV. Die Richtigkeit der Angaben der Betreiber wird nicht standardmäßig vor Ort geprüft.
Die Empfehlung der ICNIRP ist hier nachzulesen.
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Nachricht von Heidrun Schall