Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

wir haben uns offensichtlich missverstanden: Es ging uns beim Thema Haftungsausschluss zunächst um die vom Freistaat angebotenen Liegenschaften, konkret im Fall Wolfratshausen:

O2 hat den von der Stadt vorgeschlagenen Konzentrationsstandort zwischen Waldram und Gelting abgelehnt u.a. mit dem Hinweis auf die von der Stadt geforderte umfassende Haftungsfreistellung. O2 hat daraufhin als Standort den Sendemast auf dem Gelände der Straßenmeisterei, also Freistaatsbesitz, vorgezogen, bei dem eben diese Haftungsfreistellung nicht Bestandteil des Mietvertrags zwischen dem Freistaat und den Mobilfunkbetreibern ist.

Sie schreiben: „Dass es Mobilfunkbetreiber gibt, die bereit sind, dem Vermieter von Liegenschaften einen Haftungsausschluss zuzugestehen, ist auch der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Dies wird bei entsprechenden Vertragsabschlüssen – so weit erforderlich – auch berücksichtigt. Eine parlamentarische Initiative ist deshalb nicht erforderlich.“
a) Können Sie uns sagen, warum der Freistaat nicht auf dieser umfassenden Haftungsfreistellung für den Standort Straßenmeisterei besteht (siehe unsere ursprüngliche Frage 4 vom 8. September 2009)?
b) Können Sie uns sagen, bei welchen Sendermietverträgen des Freistaates ein umfassender Haftungsausschluss (für Definition siehe nächste Frage) vereinbart wurde?
c) Können Sie uns sagen, weshalb der Freistaat gerade bei diesen Sendermietverträgen einen umfassenden Haftungsausschluss „für erforderlich“ hielt?
d) Können Sie uns sagen, warum der Freistaat nicht grundsätzlich diese umfassende Haftungsfreistellungsklausel in die Mietverträge für seine Liegenschaften hineinschreibt, wie es die Stadt Wolfratshausen getan hat, um ihre Bürger zu schützen?

  1. Sie schreiben: „Wie Sie sicher besser wissen als ich, gibt es durchaus Mobilfunkbetreiber, die zu einem vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss bereit sind.“ Wir wissen von keinem Mobilfunkbetreiber, der bereit wäre, einen umfassenden Haftungsausschluss, also auch gegen potenzielle zukünftige Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlung, in die Mietverträge mit aufzunehmen, und der dies auch durch einen Rückversicherer in entsprechender Höhe nachweisen kann.
    Können Sie uns diese vorbildlichen Mobilfunkbetreiber nennen?

  2. Sie schreiben: „Sollte der Staat und somit die Politik hier (bei privatrechtlichen Mietverträgen für Senderstandorte) Vorgaben machen, würde dies einen unbotmäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten.“ Der Staat greift doch in vielen Bereichen teilweise drastisch in die „Vertragsfreiheit“ ein, um übergeordnete Ziele zu gewährleisten.
    a) Halten Sie das Ziel, die Bevölkerung vor gesundheitlicher Gefährdung durch Mobilfunk und den Steuerzahler und Bürger vor potenziellen finanziellen Belastungen durch Schadensersatzforderungen und hohen Kosten im Gesundheitswesen zu schützen, für nachrangig gegenüber dem abstrakten Begriff der „Vertragsfreiheit“?
    b) Wir wiederholen deshalb die ursprüngliche Frage 5: Müsste die Staatsregierung auf der Basis des Vorsorge- und Fürsorgeprinzips und auch aufgrund ihrer Vorbildfunktion nicht die Netzbetreiber dazu bewegen, in alle Mietverträge diesen umfassenden Haftungsausschluss für den Vermieter einzufügen?
    c) Warum empfiehlt der Freistaat den Kommunen und privaten Immobileinbesitzern nicht, diese umfassende Haftungsausschlussklausel unbedingt in den Mietverträgen zu fordern, um potenziellen zukünftigen finanziellen Schaden zu verhindern?

  3. Das von Ihnen angeführte Beispiel Penzberg ist noch nicht entschieden – es ist bis heute nicht klar, ob alle in Frage kommenden Betreiber auf den neuen, günstigeren Standort gehen oder ob einige doch ihre bisherigen, von der Strahlenbelastung der Wohnbevölkerung sehr ungünstigen Standorte beibehalten.
    Sie schreiben in diesem Zusammenhang: „
    Ich bin deshalb der festen Überzeugung, dass Strategien wie diese bestens dazu geeignet sind, um einvernehmliche Lösungen im Hinblick auf die höchst sensible Thematik der Strahlenbelastung zu erzielen. Staatlicher Dirigismus ist angesichts unserer verantwortungsvollen handelnden und weitblickenden Kommunen nicht von nöten.“
    Können Sie uns die Passagen des Mobilfunkpaktes II benennen, die „unseren verantwortungsvoll handelnden und weitblickenden Kommunen“ eine Verhandlungsposition auf Augenhöhe mit den Mobilfunkbetreibern gewährleistet, die auch mit einschließt, dass diese Kommunen Senderstandorte in für sie sensiblen Bereichen wie Nähe zu Kindergärten, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern, Wohngebieten, etc. verhindern, auch wenn die Grenzwerte eingehalten sind?



Wir bedanken uns für eine baldige Antwort und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Dr.-Ing. Hans Schmidt

1. Vorsitzender der Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Sprecher des Netzwerkes der mobilfunkkritischen Initiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung

cc: wie beim ersten Schreiben




Von: Martin Bachhuber [mailto:martin.bachhuber@t-online.de]
Gesendet: Montag, 30. November 2009 08:18
An: 'Lucia und Hans Schmidt'
Betreff: AW: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen: Ich bin durchaus in der Lage, eine eigene Meinung zum Thema „Mobilfunk“ zu artikulieren. Angesichts der Komplexität Ihrer per E-Mail vom 8. September 2009 übermittelten Fragen bitte ich aber schon um etwas mehr Verständnis für die zeitliche Verzögerung, zumal die dadurch aufgeworfene Problemstellung einer juristischen Klärung bedurfte.

Bei dem von Ihnen thematisierten Haftungsausschluss sind dem Freistaat Bayern wie auch anderen Bundesländern die Hände gebunden. Denn bei den Verträgen zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die ein Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter zur Überlassung einer Sache oder eines Grundstücks beinhalten. Die von Ihnen zitierten möglichen Gefahren für Dritte gehen aber nicht unmittelbar von der überlassenen Sache, also den Grundstücken, aus, sondern von den dort angebrachten Sendeanlagen. Sollte der Staat und somit die Politik hier Vorgaben machen, würde dies einen unbotmäßigen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten.

Gleichwohl kann ich – und das ist nun meine persönliche Meinung – nur alle Kommunen dazu ermuntern, bei der Ausweisung von Mobilfunkstandorten in sensiblen Gebieten auf einen Haftungsausschluss zu drängen oder gemeinsam mit den Mobilfunkbetreibern konsensfähige Standorte zu suchen. Wie Sie sicher besser wissen als ich, gibt es durchaus Mobilfunkbetreiber, die zu einem vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss bereit sind. Grundsätzlich ist es aber dennoch Sache der Vertragsparteien, ihr geschäftliches Miteinander ihren Vorstellungen entsprechend zu regeln. Mit anderen Worten: Es ist jeder Kommune frei gestellt, auf derartige vertragliche Regelungen zu drängen oder zu verzichten.

Dass es Mobilfunkbetreiber gibt, die bereit sind, dem Vermieter von Liegenschaften einen Haftungsausschluss zuzugestehen, ist auch der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Dies wird bei entsprechenden Vertragsabschlüssen – so weit erforderlich – auch berücksichtigt. Eine parlamentarische Initiative ist deshalb nicht erforderlich.

Ihre in dem Mail vom 18. September ebenfalls aufgeworfene Frage nach meiner persönlichen Beurteilung des vermeintlichen Umstands, dass nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung bevorzugt staatliche Liegenschaften als Senderstandorte zur Verfügung gestellt werden sollten, kann im Übrigen nicht beantwortet werden. Und zwar deshalb nicht, weil Sie mit der Fragestellung und Ihrem Verweis auf den Mobilfunkpakt II ein falsches Bild der tatsächlichen Gegebenheiten zeichnen.

Im Mobilfunkpakt II heißt es dazu wörtlich: „In Anbetracht der wirtschaftlichen Bedeutung der Mobilfunkinfrastruktur – auch für die Kommunen – erscheint die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zur Installation neuer Sendeanlagen folgerichtig. Der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Landkreistag empfehlen daher, die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zu prüfen.“ Und weiter heißt es: „Der Netzausbau wird durch die Bereitstellung von staatlichen Liegenschaften in geeigneten Fällen unterstützt.“

Die Behauptung, dass die Bayerische Staatsregierung bevorzugt staatliche Liegenschaften als Senderstandorte zur Verfügung stellen wolle, ist also eine Verdrehung der Tatsachen. Der Staat hat lediglich eine entsprechende Unterstützung zugesagt, die Hauptrolle bei der Erschließung neuer Standorte weist der Mobilfunkpakt II aber eindeutig den Kommunen zu. Und schließlich handelt es sich ja auch bei dem von Ihnen explizit angeführten Beispiel eines Areals zwischen Waldram und Gelting um ein Grundstück, das sich in kommunalem Besitz, in diesem Falle im Besitz der Stadt Wolfratshausen, befindet.

Wie oben bereits aufgezeigt, liegt es alleine in der Entscheidungshoheit der Stadt Wolfratshausen, hier eine Entscheidung zu treffen. Ein Eingreifen des Staates in einem Punkt wie diesem würde das Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich in Frage stellen und ist deshalb abzulehnen. Ich bin überzeugt davon, dass die Stadt Wolfratshausen zusammen mit den entsprechenden Mobilfunkbetreibern eine Lösung finden wird, welche die Interessen beider Seiten berücksichtigt.

Dass die Kommunen durchaus in der Lage sind, im Zusammenspiel mit Bürgerinitiativen und Mobilfunkbetreibern einvernehmliche Lösungen auch ohne vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss zu erzielen, verdeutlicht das aktuelle Beispiel der Stadt Penzberg. Dort wird am Rande eines Gewerbegebietes derzeit ein mehr als 30 Meter hoher Mast errichtet, der mittelfristig aller Voraussicht nach von allen vier führenden deutschen Mobilfunkbetreibern gemeinsam genutzt wird. Dies hat zur Folge, dass einige bisher in sensiblen Gebieten errichtete Antennen still gelegt werden können. Ein vorschnelles Eingreifen des Staates hätte sich hier höchstens kontraproduktiv ausgewirkt.

Ich bin deshalb der festen Überzeugung, dass Strategien wie diese bestens dazu geeignet sind, um einvernehmliche Lösungen im Hinblick auf die höchst sensible Thematik der Strahlenbelastung zu erzielen. Staatlicher Dirigismus ist angesichts unserer verantwortungsvollen handelnden und weitblickenden Kommunen nicht von nöten.



Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber, MdL



landtag

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Bad Tölz-Wolfratshausen / Garmisch-Partenkirchen



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83670 Bad Heilbrunn



Telefon: 08046 / 18 67 27

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Mobil: 0170 / 96 65 990

e-Mail: stimmkreisbuero.bachhuber@t-online.de





Von: Lucia und Hans Schmidt [mailto:luciaundhansschmidt@gmx.de]
Gesendet: Samstag, 28. November 2009 12:33
An: 'Martin Bachhuber'
Betreff: AW: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

wie stehen Sie jetzt, Ende November, zu dieser Thematik?



Vielen Dank im Voraus für eine baldige Antwort,

Hans Schmidt






Von: Martin Bachhuber [mailto:martin.bachhuber@t-online.de]
Gesendet: Dienstag, 20. Oktober 2009 07:22
An: luciaundhansschmidt@gmx.de
Betreff: AW: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe wegen der Beantwortung Ihres Schreibens vom 8. September 2009 in Verbindung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Ich bitte um Geduld.



Mit freundlichen Grüßen



Martin Bachhuber, MdL



landtag

Stimmkreisbüro für den Stimmkreis

Bad Tölz-Wolfratshausen / Garmisch-Partenkirchen



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83670 Bad Heilbrunn



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e-Mail: stimmkreisbuero.bachhuber@t-online.de





Von: Stimmkreisbuero.bachhuber [mailto:stimmkreisbuero.bachhuber@t-online.de]
Gesendet: Montag, 19. Oktober 2009 07:59
An: 'Martin Bachhuber'
Betreff: WG: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?



Von: Lucia und Hans Schmidt [mailto:luciaundhansschmidt@gmx.de]
Gesendet: Sonntag, 18. Oktober 2009 14:26
An: MdL BY Bachhuber
Betreff: WG: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Erinnerung






Von: Hans Schmidt [mailto:hansdieterschmidt@gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 8. September 2009 22:00
An: MdL BY Bachhuber
Cc: Presse Isar Loisach Bote Münchner Merkur; Presse Radio Alpenwelle; Presse SZ Bad Tölz; Presse SZ WOR; Presse Tölzer Kurier; Presse Kreisbote; info@wolfratshausen.de; stadtverwaltung@geretsried.de; 'BI BN Kreis Belloni '; 'BI Eurasburg Reichert Birgit'; 'Grüne Carola Lössl'; 'Grüne Huss Andrea'; 'Grüne Koch Klaus'; 'Grüne Sailer Franz'; 'Grüne Wildenauer Paul '; 'Kommune Bad Heilbrunn'; 'Kommune Bad Heimlbrunn - BM'; 'kommune bad toelz'; 'kommune bad toelz - BM Janker'; 'kommune benediktbeuern'; 'kommune benediktbeuern BM Rauchenberger'; Kommune Berg ; 'kommune bichl'; 'kommune bichl BM Poessenbacher'; 'Kommune dietramszell'; 'Kommune egling'; 'Kommune eurasburg BM'; 'Kommune Gaissach'; 'kommune icking'; 'kommune jachenau'; 'kommune kochel'; 'kommune königsdorf'; 'kommune königsdorf BM Demmel'; 'kommune lenggries BM'; 'kommune münsing'; 'kommune reichersbeuern'; 'kommune sachsenkam BM Schneil'; 'kommune schäftlarn'; 'Kommune Schäftlarn BM Ruhdorfer'; 'kommune schlehdorf'; 'kommune wackersberg'; 'kommune wackersberg BM Bauer'; 'Kreistag TÖL SPD'; 'LRA Tölz - Landrat'; 'LRA Tölz'; 'LRA Tölz Hartmann'; 'MdL BY Streibl'; 'Melf Umweltamt'; 'Reith Gabi '; 'Stadt GER BM Irmer'; 'stadt penzberg'; 'Stadt WOR - Helmut Forster'


Betreff: Netzbetreiber weist Mietvertrag mit umfassendem Haftungsausschluss für Vermieter zurück - was bedeutet das für zukünftige Standortsuchen und den Mobilfunkpakt II?

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

gerne greifen wir Ihre Bereitschaft auf, weiter in Kontakt zu bleiben und das Thema Mobilfunk weiter zu diskutieren.

Wie Sie aus der Zeitung und dem Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Wolfratshauser Stadtrates vom 23.06.09 wissen, hat der Netzbetreiber O2 den von der Stadt geänderten Mietvertrag für das von der Stadt als Konzentrationsfläche für Mobilfunksendeanlagen vorgeschlagene stadteigene Grundstück zwischen Waldram und Gelting nicht unterschrieben, weil er einen höheren Mietzins und umfassende Gesundheits- und Haftungsregeln nicht akzeptieren wollte. Dies könnte bedeuten, dass im Zweifelsfall der Vermieter, also der Immobilieneigentümer, für eventuelle zukünftige Schadensersatzansprüche bei Gesundheitsschäden durch die Sendeanlage haften müsste.

Die Rückversicherer weigern sich, solche Schäden zu versichern. Aus gutem Grund: gerade hat die österreichische AUVA-Versicherung eine groß angelegte Studie abgeschlossen, in der nachgewiesen wurde, dass es sehr wohl biologische Wirkungen dieser Strahlung weit unter den deutschen Grenzwerten gibt. Diese Studie bestätigt viele der von den Kritikern vorgebrachten Befunde. Die Zusammenfassung dieses umfangreichen Reports (pdf-Datei siehe Link) ist auf Seite 169 zu finden.

Hier der Link zum Kurzbericht der Diagnose Funk zu diesem Reports:

http://www.diagnose-funk.org/aktuell/brennpunkt/auva-report-athermische-wirkungen-bestaetigt.html



Dazu unsere Fragen:

1)

Warum sollte die Allgemeinheit für Folgekosten oder Schäden der Strahlung von Mobilfunk-Sendeanlagen einstehen? In Frankreich musste der Netzbetreiber Orange schon Schmerzensgelder in der Größenordnung von Zehntausend Euro pro Person zahlen, weil gesundheitliche Konsequenzen der Bestrahlung nicht ausgeschlossen werden können.

2)

Wie beurteilen Sie, Herr Bachhuber, dass die Netzbetreiber zwar gerne die Gebühren einstreichen, aber nicht für potenzielle Gesundheitsschäden durch die Strahlung ihrer Sender gerade stehen wollen? Wo doch auch das Bundesamt für Strahlenschutz noch offene Fragen bei langjähriger Handynutzung sieht und Ärzteinitiativen im Nahbereich vieler Mobilfunksender nach mehr als fünfjähriger Dauerbestrahlung typische Beschwerden und Krankheitsbilder findet, bis hin zu vermehrtem Auftreten von Krebs und einer kürzeren Lebensdauer.

3)

Wie beurteilen Sie, Herr Bachhuber, die Haltung der Staatsregierung, dass staatliche Liegenschaften bevorzugt als Senderstandorte zur Verfügung gestellt werden (siehe Mobilfunkpakt II) vor diesem Hintergrund, dass die Netzbetreiber eine Haftung für mögliche Gesundheitsschäden ausschließen und deshalb der Steuerzahler für Schadensersatz gerade stehen soll?

4)

Sehen Sie, Herr Bachhuber, Handlungsbedarf im Landtag, um die Staatsregierung dazu zu bringen, diesen umfassenden Haftungsauschluss auch für staatseigene Liegenschaften durchzusetzen?

5)

Müsste die Staatregierung auf der Basis des Vorsorge- und Fürsorgeprinzips nicht die Netzbetreiber dazu bewegen, in alle Mietverträge diesen umfassenden Haftungsausschluss für den Vermieter einzufügen?

6)

Müsste die Staatsregierung auf der Basis des Vorsorge- und Fürsorgeprinzips für die bayerischen Kommunen, Städte und die Bürger nicht den Mobilfunkpakt II überdenken, wenn die Netzbetreiber offensichtlich nur ihren finanziellen Vorteil wahrnehmen, aber die Folgekosten der Allgemeinheit aufbürden wollen?



Wir sind gespannt auf Ihre Antworten und verbleiben

mit freundlichen Grüßen



Dr.-Ing. Hans Schmidt

1. Vorsitzender der Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Sprecher des Netzwerkes der mobilfunkkritischen Initiativen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und Umgebung



P.S.:

Da dieses Thema für alle Kommunen von großem Interesse ist, erlauben wir uns, diese Nachricht allen Kommunen im Landkreis und weitere Landkreis-Kommunalpolitiker zukommen zu lassen und auch die Lokalpresse zu informieren.