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Zinserträge und Zinsabschlag

67 Aufrufe
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Jensen

ungelesen,
12.11.2003, 02:58:4012.11.03
an
GUten Tag,

ich habe auf meinem Geschäftskonto einen Zinsertrag gutgeschrieben
bekommen. Zast. und Solibeitrag wurden dannach gleich abgezogen.

Bis jetzt habe ich die Zinserträge immer losgelöst von der Buchführung in
der Anlage KAP aufgeführt und bekam dann auch die entsprechenden
Freibeträge. Ich musste auch vorher nicht bilanzieren.

Wenn ich die Zinserträge jetzt auf 7100 einbuche, werden diese gleich voll
zu den Einnahmen gerechnet. Wie kann ich den Sparerfreibetrag
berücksichtgen? Und wo werden Zast. und Soli. im SKR4 verbucht? Im SKR4
von LexBuchhalter scheint es keine Konten dazu zu geben.

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Jensen

Friedrich Butzmühlen

ungelesen,
12.11.2003, 07:36:1712.11.03
an
Sehr geehrter Herr Jensen Unbekannt,

wenn es sich bei den Zinseinnahmen nicht um Betriebseinnahmen handelt,
buchen Sie die Zinsen ebenso wie die Zinsabschlagsteuer auf Privat.

Wenn sich die Geldanlage entgegen meiner Annahme doch im Betriebsvermögen
befindet, bitte noch einmal melden.

Bitte nennen Sie dann auch Ihren Familiennamen - ich fühle mich dann
einfach wohler und persönlich angesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus einem bitterkalten Düsseldorf mit eigenem
Familiennamen

Dirk Jensen

ungelesen,
12.11.2003, 11:04:3312.11.03
an
Kein Problem, ich bin Dirk Jensen.

auf das Konto laufen alle meine Firmeneinnahmen. Somit geht das Buchen auf
privat wohl nicht. Bis jetzt brauchte ich noch keine Bücher zu führen und
in der Steuererklärung ging einfach alles auf die Anlage KAP.

Vielen Dank schonmal. (das mit dem Namen, bitte nicht übelnehmen)
Grüsse
Dirk Jensen

Friedrich Butzmühlen

ungelesen,
12.11.2003, 11:45:3812.11.03
an
Hallo und guten Abend Herr Jensen,

so wie ich Sie verstehe, buchen Sie das Bankkonto, auf das - in der Regel
- alle Ihre Firmeneinnahmen fließen.

Für die steuerliche Behandlung der Zinsen kommt es nicht darauf an, auf
welches Konto diese Zinsen fließen, sondern woher die Zinsen stammen. Hier
gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Zinsen werden Ihnen von einem privaten Sparkonto oder aus einer
privaten Vermögensanlage gezahlt. Diesen Sachverhalt vermute ich konkret
bei Ihnen, da Sie von einer früheren Anlage KAP gesprochen haben. In
diesem Fall bleibt alles so wie im Vorjahr. Sie buchen die Beträge auf Ihr
Privatkonto, und erklären am Jahresende Einkünfte aus Kapitalvermögen.

2. Die Zinsen werden Ihnen gezahlt, weil Sie im Betriebsvermögen ein
Guthaben oder Wertpapiere haben. In diesem Fall ist der Zinszufluss
tatsächlich eine Betriebseinnahme, die Sie mit dem Bruttobetrag auf
Zinsertrag buchen müssen. Die einbehaltenen Steuerabzüge buchen Sie wie
eine Einkommensteuervorauszahlung. Dieser Betrag wird Ihnen bei Ihrer
Einkommensteuerveranlagung entsprechend angerechnet.

Ich bin stillschweigen davon ausgegangen, dass Ihr Unternehmen nicht in
der Rechtsform einer GmbH geführt wird.

Wenn sich weitere Fragen ergeben, bitte noch einmal melden - auch dann,
wenn Sie unsicher sind, ob es sich bei der Geldanlage um Betriebsvermögen
handelt oder nicht. In diesem Fall wären weitere Einzelheiten über den
Umstand der Anlage wichtig.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus einem bereits umfangreich dunklen Düsseldorf am
Rhein

Dirk Jensen

ungelesen,
13.11.2003, 02:43:1213.11.03
an
Guten Morgen Herr Butzmühlen,

es freut mich, so schnell eine Antwort zubekommen.
Die Zinsen sind Tagesgeldzinsen meiner Betriebseinnahmen. Sie gehören
somit zum Betriebsvermögen. Ich führe keine GmbH (Ein-Mann-Betrieb).

Ich buche die Zinsen auf 7100 (SKR4). Die Einkommensteuervorauszahlungen
habe ich immer an 2150 Privatsteuern (oder an 2100) gebucht. Da diese
Steuern nichts mit der Betriebsführung zu tun haben.

Zast. und Soli. buche ich also auch an 2150. Die Zinsen erhöhen somit
sofort meine Betriebseinnahmen um den vollen Wert (Zast. und Soli. mindern
die Betriebseinnahmen vorerst nicht). Wie komme ich dann aber zu meinem
Freibetrag?

Ich muss erst seit 1.1.2003 bilanzieren. Das erklärt vielleicht diese
Fragen.

Viele Grüsse
Dirk Jensen aus dem kalten Norden.

Friedrich Butzmühlen

ungelesen,
13.11.2003, 05:34:1413.11.03
an
Guten Morgen Herr Jensen,

in diesem Fall bekommen Sie den Freibetrag nicht, weil Sie sich in einer
anderen Einkunftsart bewegen.

Abhilfe: Geld privat entnehmen und dann anlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus dem mittleren Düsseldorf

Rainer Sommer

ungelesen,
13.11.2003, 05:46:0113.11.03
an
Die Zinsen buchen Sie auf 7100 oder 7110, die ZASt auf 7635 und den Soli auf
7638. (Bank, ZASt und Soli an Zinserträge) Die Anl. KAP füllen Sie wie
gehabt aus. Dort werden alle Zinseinkünfte (egal woher) zusammengeführt und
Steuern erstattet oder nacherhoben. Ist der Steuerabzug zu Unrecht erfolgt,
erhalten Sie die Steuern zurück, müssen Sie Steuern nachzahlen, werden ZASt
und Soli als Vorauszahlung verrechnet. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
MfG
R. Sommer

"Jensen" <dn...@uni.de> schrieb im Newsbeitrag
news:HRvFJLP...@star.lexware.de...

Dirk Jensen

ungelesen,
13.11.2003, 07:07:0413.11.03
an
Welche Buchungen muss ich ausführen?

Bank an 7100 mit Bruttozinsertrag
Zast.?
Soli?


Das ist für Sie Wahrscheinlich einfach, aber ich verdiene mein Geld zum
Glück nicht mit Buchhaltung.

Viele Grüsse
Dirk Jensen

Dirk Jensen

ungelesen,
13.11.2003, 07:40:1013.11.03
an
die Buchungskonten 7635 und 7638 existieren bei dem Mitgelieferten
Kontenplan skr4 im Buchhalter nicht? Beim Neuanlegen habe ich so meine
Probleme mit den Verknüpfungen.

Vielen Dank
Dirk Jensen

Friedrich Butzmühlen

ungelesen,
13.11.2003, 14:40:1313.11.03
an
Sehr geehrter Herr Jensen,

buchen Sie bitte wie folgt:

per 1800 Bank - die Netto-Gutschrift,

per 2150 Private Steuern - die einbehaltene Zinsabschlagsteuer sowie den
einbehaltenen Solidaritätszuschlag,

an 7100 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge - die Brutto-Zinsen.

Die auf Konto 2150 gebuchte Zinsabschlagsteuer sowie der
Solidaritätszuschlag wird Ihnen bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung wie
eine tatsächlich gezahlte Einkommensteuervorauszahlung angerechnet. Fügen
Sie dem Finanzamt bitte die entsprechende Steuerbescheinigung bei.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus einem beinahe vorweihnachtlichen Düsseldorf mit
Tanne und so...

Dirk Jensen

ungelesen,
14.11.2003, 02:41:3514.11.03
an
Guten Morgen Herr Butzmühlen,
leider kann ich das Thema immer noch nicht schliessen. Ich beherrsche
leider nur die Grundlagen der Buchführung und kann mit
"per"-Buchungssätzen nichts anfangen. Aber mit xxxx an yyyy mit zzz,-€.

Ich sollte ev. noch sagen, dass es 3 KOntobewegungen zu diesem Vorfall
gibt.

Eingang Bruttozinsen
Ausgang Zinsabschlag
Ausgang Soli.

Mit freundlichen Grüssen
Dirk Jensen

Friedrich Butzmühlen

ungelesen,
14.11.2003, 03:58:5314.11.03
an
Guten Morgen Herr Jensen,

stimmt. Auf die Idee, dass diese Bezeichnungen unbekannt sein könnten, bin
ich nicht gekommen. Mit Rechnungslegung beschäftige ich mich von Geburt
an, hätte ich beinnahe geschrieben, aber doch schon sehr lange - und da
bin ich das eine oder andere mal vielleicht "betriebsblind".

Also: Die Bezeichnung "per" bedeutet "Soll", die Bezeichnung "an" bedeutet
"Haben".

Den gesamten Buchungssatz einschließlich der zu buchenden Beträge nenne
ich Ihnen gerne, wenn Sie mir die konkreten Beträge mitteilen. Vielleicht
kommen Sie aber auch klar, wenn Sie die Begriffe in meine bisherigen
Beiträge einsetzen.

Ich drücke Ihnen die Daumen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich Butzmühlen aus einem morgenlichen Düsseldorf kurz nach dem
zweiten Frühstück mit Krümeln im Mund rechts außen auf zwei Uhr

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