Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Telefongebühren Abzocke im Internet

49 views
Skip to first unread message

Bruno Münch

unread,
Nov 19, 2004, 9:00:34 AM11/19/04
to
Hallo,
ich klicke aus Prinzip keine Internetseite an, die gebührenpflichtig
ist. Der Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit muss bekanntlich beim
Aufruf der Seite problemlos erkennbar sein, so dass der User
entscheiden kann.

Mit der Telekom Rechnung wurden mir 20,84 Euro berechnet. Ich soll am
15.06.4 um 11:32:36 4:08 Minuten und um 11:37:08 1:03 Minuten mit der
Rufnummer 11875(?) verbunden gewesen sein. Die Nummer ist mir völlig
unbekannt. Wenn ich sie tatsächlich angewählt habe, dann kann das nur
unbeabsichtigt erfolgt sein, weil mit Sicherheit kein Hinweis auf die
Gebühren zu erkennen war.

Ich habe bei der Telekom Widerspruch eingelegt. Die Telekom hat den
Betrag erstattet und mir die Anschrift ihres "Kunden" genannt. -Yellow
Access Operating Services AG, c/o Lützuwufer 27 D 10787 Berlin- (man
beachte bitte das c/o), an die ich mich auch am 09.07.04 gewandt- und
Widerspruch eingelegt habe. Diese Firma hat es jedoch vorgezogen zu
schweigen.

Am 16.11.04, also über 4 Monate später, erhielt ich eine Mahnung mit
Datum 04.11.04 über diesen Betrag mit der Aufforderung innerhalb von 2
Wochen zu zahlen. Auch dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt.

Meine Fragen:
Wer kennt diese dubiose Firma?
Hat schon jemand ähnliche Probleme mit denen gehabt.
Welche Möglichkeit habe ich, zunächst ohne RA dagegen anzugehen?

Für Tipps und Hilfestellungen bedanke ich mich schon jetzt.


--
Gruß vom Rhein
Bruno Münch
Mit zunehmendem Alter wird man nicht klug-
man weiß nur besser, dass es die anderen auch nicht sind.
Gabriel Laub

Christoph von Nathusius

unread,
Nov 19, 2004, 9:16:13 AM11/19/04
to
Bruno Münch <muen...@t-online.de> wrote:
> Mit der Telekom Rechnung wurden mir 20,84 Euro berechnet. Ich soll am
> 15.06.4 um 11:32:36 4:08 Minuten und um 11:37:08 1:03 Minuten mit der
> Rufnummer 11875(?) verbunden gewesen sein. Die Nummer ist mir völlig
> unbekannt.

Google hilft ...

Nur mal ein Beispiel:

http://www.anhaltweb.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1644

(Suche war: >>11875 Auskunft<<)

CvN
--
_,,,,,,_ Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf. Genauer
\| o|o|/ gesagt: auf der schmalen Linie zw. Wahnsin und Panik,
W| _|_|W gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von
|__|_| Irrwitz und Idiotie ... Also nur falls Sie mich suchen.

Message has been deleted

Stefan Keller

unread,
Nov 19, 2004, 1:59:49 PM11/19/04
to
Hi!

Bruno Münch wrote:

> -Yellow Access Operating Services AG,

> Wer kennt diese dubiose Firma?

Handelsregister Zürich
Firmennummer : CH-400.3.008.103-9/

Yellow Access Operating Services AG
Mürtschenstrasse 25
8048 Zürich
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der
Vermarktung und Verwertung von Produkten
und immateriellen Gütern des Technologie-,
Medien- + Telecombereichs.

Frühere Fassungen dieser Firma:

Jon Kjartansson AG
Island Tours Jon Kjartansson AG
Jon Kjartansson AG

Frühere Sitze (seit 1.1.2000):
Widen, Kanton Aargau

3.9.2004: Dr. Hans-Uwe Gebhardt, deutscher
Staatsangehöriger. in Baar, Mitglied, mit
Einzelunterschrift [bisher: Direktor]
(Tagebuch Nr. 25302 v. 3.9.2004 SHAB)

Handelsregister des Kantons Zug
Firmennummer: CH-170.3.023.542-2

Yellow Access AG
Poststrasse 3
6340 Baar
Erbringung und Vermittlung von
Telekommunikationsdienstleistungen aller
Art
Handelsregisterauszug:
http://www.hrazg.ch/pdfhra/137558dh.pdf

Hans-Uwe Gebhardt war ehemaliger Geschäfts-
führer der
First Early Bird GmbH,
Poststraße 1
6340 Baar
Erbringung von Dienstleistungen im Internet-
und Telekommunikationsbereich
Handelsregisterauszug:
http://www.hrazg.ch/pdfhra/144464dh.pdf

> Rufnummer 11875

Diese Rufnummer gehörte im Juli 2004
der "First Early Bird GmbH"

| Die Deutsche Bahn warnt vor einer Firma, die
| versucht, Bahnkunden zu schröpfen. (...)
| Inhaber der Rufnummer 11875 ... ist die
| Firma First Early Bird aus dem schweizerischen
| Baar.

http://www.teltarif.de/forum/s14388/6-1.html

Dr. Hans-Uwe Gebhardt ist auch Geschäftsführer der

Genki GmbH, Poststraße 1, Baar
http://www.hrazg.ch/pdfhra/145312dh.pdf

und der 2002 in Konkurs gegangenen
CH-020.3.020.010-9/
Catel Carrier und Telekommunikation (Schweiz) AG
Mürtschenstrasse 25
8048 Zürich

Möglicherweise besteht da auch eine Beziehung
zur 2002 gelöschten Dependance
Catel Communications AG, Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Geroldswil
c/o FINEST Consult GmbH
Buebenaustrasse 16
8954 Geroldswil

bzw. zur

Catel Communications AG i.I.
50968 Köln

Ob der Jurist Dr. Gebhardt Partner der Offenbacher
Kanzlei Winkler - Sauer Kollegen ist (steuerberater,
Wirtschaftsprüfer)?
http://www.wsdz.de/

> c/o Lützuwufer 27 D 10787 Berlin

Am "Lützowufer 27, Berlin" gibt es mehrere
Firmen.

z.B. seit dem 12.3. 2003 die

HRB 81226
"Morton-Towers" Technology GmbH, Berlin

Gegenstand des Unternehmens: Die Betreibung
von Webseiten im Internet und damit verbundene
Servicedienstleistungen sowie Unternehmensberatung.
Stammkapital 25.000 EUR.
(neuer) Geschäftsführer:
Norbert Neef, *6.6.1967 Berlin
http://www.berlinonline.de/berliner-handelsregister/.bin/detail.php?hr=81226&type=B

--
Stefan

Bruno Münch

unread,
Nov 20, 2004, 5:22:52 AM11/20/04
to
Hallo Stefan,
Danke für die wirklich interessante und umfangreiche Recherche. Damit
kann man im Bedarfsfall "vielleicht" etwas anfangen. Zunächst lasse ich
es einmal darauf ankommen. Bin gespannt, ob die es wagen vor einem
deutschen Gericht zu klagen.

Gruß vom Rhein
Bruno Münch
Mit zunehmendem Alter wird man nicht klug-
man weiß nur besser, dass es die anderen auch nicht sind.
Gabriel Laub

"Stefan Keller" <del...@directbox.com> schrieb im Newsbeitrag
news:cnlfr5$to0$1...@news2.rz.uni-karlsruhe.de...

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2004, 7:06:50 AM11/20/04
to
Bruno Münch schrieb:

> Zunächst lasse ich es einmal darauf ankommen. Bin gespannt, ob
> die es wagen vor einem deutschen Gericht zu klagen.

Warum sollten sie nicht klagen?
Über die Telekom lässt sich nachweisen, dass die Gespräche stattgefunden
haben und bei den 11xxx Nummern ist eine Gebührenansage nicht
vorgeschrieben.
Damit bist du dran.
Vielleicht solltest du noch einmal darüber nachdenken wie es zu den
Verbindungen gekommen sein kann, vielleicht ein Freund der zu Besuch war und
sich eine Rufnummernauskunft hat geben lassen, oder warst du es selbst?
Wenn du einen Einzelverbindungsnachweis hast, schau nach welche Nummer kurz
danach gewählt wurde, das könnte die Nummer sein die du oder anderer von der
Auskunft erhalten hat.

Harald


Stefan Keller

unread,
Nov 20, 2004, 9:59:47 AM11/20/04
to
Hi!

Harald Hengel wrote:

> Bruno Münch schrieb:
>
>> Zunächst lasse ich es einmal darauf ankommen. Bin gespannt, ob
>> die es wagen vor einem deutschen Gericht zu klagen.
>
> Warum sollten sie nicht klagen?
> Über die Telekom lässt sich nachweisen, dass die Gespräche
> stattgefunden haben

Nein - es läßt sich nur die Tatsache einer Nummernanwahl,
Anrufentgegennahme durch die "Auskunft" und daraus re-
sultierender Verbindungsherstellung und - aufrechter-
haltung belegen.

> und bei den 11xxx Nummern ist eine Gebührenansage nicht
> vorgeschrieben.

Das erhöht die Hürde doch nochmals, bereits aus der simplen
Tatsache einer (nachgewiesenen) Verbindung der Erwiesenheit
der Tatsache einer "bewußten und gewollten Auskunftsbeauftragung"
den Anschein der Richtigkeit zuerkennen zu wollen.

> Damit bist du dran.

Ich würde sagen - die Auskunft muß unter den gegebenen Umständen
weiterhin die (Tatsachen für das Entstehen von Brunos angeblicher)
Vergütungspflicht darlegen und beweisen.

--
Stefan

Harald Hengel

unread,
Nov 20, 2004, 12:13:46 PM11/20/04
to
Stefan Keller schrieb:

>> Warum sollten sie nicht klagen?
>> Über die Telekom lässt sich nachweisen, dass die Gespräche
>> stattgefunden haben
>
> Nein - es läßt sich nur die Tatsache einer Nummernanwahl,
> Anrufentgegennahme durch die "Auskunft" und daraus re-
> sultierender Verbindungsherstellung und - aufrechter-
> haltung belegen.

Du sagst nichts anderes als ich, nur du drückst es etwas komplizierter aus.
:-)

[..]


> Ich würde sagen - die Auskunft muß unter den gegebenen Umständen
> weiterhin die (Tatsachen für das Entstehen von Brunos angeblicher)
> Vergütungspflicht darlegen und beweisen.

Ja und?
Das dürfte anhand der Telekomprotokolle kein Problem darstellen.

Harald

Stefan Keller

unread,
Nov 22, 2004, 5:36:38 AM11/22/04
to
Hi!

Harald Hengel wrote:

>>> Warum sollten sie nicht klagen?
>>> Über die Telekom lässt sich nachweisen, dass die Gespräche
>>> stattgefunden haben
>>
>> Nein - es läßt sich nur die Tatsache einer Nummernanwahl,
>> Anrufentgegennahme durch die "Auskunft" und daraus re-
>> sultierender Verbindungsherstellung und - aufrechter-
>> haltung belegen.
>
> Du sagst nichts anderes als ich,

Doch; Du erkennst bloß nicht den Unterschied:

"Nachgewiesen" sind nämlich keine Gespräche, erst
recht keine Auskunftsdienstleistungs-Erbringung, vor allem
aber (was entscheidend ist) keine bewußte/gewollte Auskunfts-
dienst-Beauftragung.

>> Ich würde sagen - die Auskunft muß unter den gegebenen Umständen
>> weiterhin die (Tatsachen für das Entstehen von Brunos angeblicher)
>> Vergütungspflicht darlegen und beweisen.
>
> Ja und?
> Das dürfte anhand der Telekomprotokolle kein Problem darstellen.

Nein!

"Unproblematisch" wäre dieser Nachweis nur/erst dann als erbracht
anzusehen, wenn es hier die Umstände rechtfertigen würden, die
Beweisregeln des ersten Anscheins für anwendbar halten zu dürfen:

(Nur) Dann dürfte aus bewiesener
Anwahl/Verbindungsherstellung/Verbindungsaufrechterhaltung dem
Anschein nach auf eine der Auskunftsdiensteerbingung zugrundliegende
bewußte und gewollte Auftragserteilung rückgeschlossen werden.

--
Stefan

0 new messages