| Nach Angaben von Andreas Reisen, Referatsleiter Pass- und
| Ausweiswesen beim Bundesinnenministerium, [...] Er wies darauf hin,
| dass der Bürger die Sorgfaltspflicht wie bei einer Bankkarte auch
| abseits des Online-Verkehrs beachten müsse. Dazu gehört, dass der
| Ausweis in deutschen Hotels oder Fitness-Studios beziehungsweise bei
| Besuchen in Firmen nicht deponiert werden darf und dass es wie beim
| alten Ausweis ein Fotokopierverbot für den Ausweis gibt, das nur in
| besonders genehmigten Ausnahmefällen wie bei einer Kontoeröffnung
| aufgehoben ist.
Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Höre zum 1. Mal davon.
TIA
Und was macht man, wenn ein Laden (z.B. im Versandhandel) auf einer
Kopie des Ausweises besteht?
Ich mußte bei einem US-Versandhandel beim Erstellen meines Accounts
eine Kopie meines Ausweises zumailen. Das galt auch beim Beantragen
eines vServers bei einer deutschen Firma.
Shade and sweet water!
Stephan
--
| Stephan Seitz E-Mail: st...@fsing.rootsland.net |
| PGP Public Keys: http://fsing.rootsland.net/~stse/pgp.html |
Das PersAuswG auch
(http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/BJNR008070950.html)
Nun gibts natürlich auch noch andere Rechtsnormen, auf welche bezieht
sich denn der Referatsleiter? Frag halt mal nach. Mich würds auch mal
interessieren, warum ich den zB in einem Hotel(safe) nicht deponieren
dürfte, wenn mir die Aufbewahrung sicherer erscheint, als im
Picknickkorb am Strand oder eingeklemmt in einer Badehose.
Entweder, da hat jemand falsch "angegeben", oder da faselt jemand. Mein
nicht juristisches Schwafelbarometer tendiert zu letztem.
Peter
Grüsse
Roman
oh oh, unsere "oberen" :-)
>>Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Höre zum 1. Mal davon.
>>
> Im Personalausweisgesetz steht davon nichts drin.
> Da steht nur drin, das der Personalausweis nicht zum Abruf/Speicherung
> von personenbezogenen Daten verwendet werden darf.
Hast du schonmal bei der Schufa nach einer Auskunft gefragt?
Überschrift auf deren Seite "Wir schaffen Vertrauen"
1. kannst du dir den Antrag für die Auskunft von deren Seite runterladen
... dann haben sie deine Email-Adresse auch "noch" :-)
über meineschufa.de kannst du dich "registrieren" :-)
2. kannst du dir den Antrag zuschicken lassen, hab ich gemacht
... dann musst du ne Kopie deines Perso beilegen, damit die Schufa bei
der Auskunft "sicher" ist, dass du es bist, der die Auskunft beantragt hat
Auskunft über dich, d.h. über die über dich gespeicherten Daten, geben
die nur gegen Ausweiskopie raus.
Seltsam nur, dass die über dich alles sammeln dürfen, auch ohne
Ausweiskopie :-(
Und sie dürfen über dich Boni-Info verbreiten ohne Ausweiskopie, obwohl
sie garnicht wissen, ob du das wirklich bist, zu dem sie sammeln.
Ich hab meinen Auskunftswunsch erstmal bleiben lassen, erstmal werde ich
meinen MdB befragen, was die da oben beschlossen haben und was das ganze
soll "Auskunft nur gegen Perso-Kopie".
Jürgen
> Hast du schonmal bei der Schufa nach einer Auskunft gefragt?
> (...)
> Seltsam nur, dass die über dich alles sammeln dürfen, auch ohne
> Ausweiskopie :-(
Natürlich. Sie haben doch dein Einverständnis dazu.
Die Daten, die dich betreffen und dort landen, werden von deinen
Vertragsparntern dorthin gemeldet.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
> Auskunft über dich, d.h. über die über dich gespeicherten Daten, geben
> die nur gegen Ausweiskopie raus.
Du willst damit doch wohl nicht ausdrücken, daß es dir lieber wäre, würde
die Auskunft ohne Identitätsnachweis erteilt?! Soll denn wirklich dein
Nachbar so ganz ohne weiteres sämtliche Informationen über dich abfragen
können?
> Seltsam nur, dass die über dich alles sammeln dürfen, auch ohne
> Ausweiskopie :-(
Wieso seltsam? Du hast dem sammeln doch selber zugestimmt!
MfG
Rupert
> Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Höre zum 1. Mal davon.
Ja, ab 1. Nov 2010
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind
verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und
der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen,
sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen
einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom
Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu
hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt
nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den
Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161496.htm
oder
Gruß Carsten
--
ID = 0x2BFBF5D8 FP = 53CA 1609 B00A D2DB A066 314C 6493 69AB 2BFB F5D8
http://www.realname-diskussion.info - Realnames sind keine Pflicht
http://www.spamgourmet.com/ + http://mailcatch.com/ - Antispam
cakruege (at) gmail (dot) com
Das ist beim neuen allerdings ein Problem, da dort eine sechsstellige
Zugangsnummer aufgedruckt ist, die bestätigen soll, dass der Ausweis
vorliegt. Diese sollte man nicht aus der Hand geben.
Claus
> Lars Gebauer:
>
>> Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Höre zum 1. Mal davon.
>
> Ja, ab 1. Nov 2010
> § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht [...]
>
> http://www.buzer.de/gesetz/8806/a161496.htm
>
> oder
>
> https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Themen/Personalausweis/Sicherheitstipps/Sicherheitstipps_node.html
Inwiefern soll sich daraus ein Fotokopierverbot ergeben?
Du meintest am 29.10.10:
> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesinnenminister-Personalau
> sweis-fuer-die-Online-Welt-ist-sicher-1127489.html
> | Nach Angaben von Andreas Reisen, Referatsleiter Pass- und
> | Ausweiswesen beim Bundesinnenministerium, [...] Er wies darauf hin,
> | dass der B�rger die Sorgfaltspflicht wie bei einer Bankkarte auch
> | abseits des Online-Verkehrs beachten m�sse. Dazu geh�rt, dass der
> | Ausweis in deutschen Hotels oder Fitness-Studios beziehungsweise
> bei | Besuchen in Firmen nicht deponiert werden darf und dass es wie
> beim | alten Ausweis ein Fotokopierverbot f�r den Ausweis gibt, das
> nur in | besonders genehmigten Ausnahmef�llen wie bei einer
> Kontoer�ffnung | aufgehoben ist.
> Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? H�re zum 1. Mal davon.
Siehe auch
(zwei Fundstellen zur Sorgfaltspflicht)
Viele Gruesse!
Helmut
> Natürlich. Sie haben doch dein Einverständnis dazu.
> Die Daten, die dich betreffen und dort landen, werden von deinen
> Vertragsparntern dorthin gemeldet.
Ich aber schon, wer meine Vertragpartner sind...
Habe schon viel davon gelesen, dass auch beliebige falsche, nicht
bezahlte Rechnungen von Nicht-Vertragspartnern (z.B.
Inkasso-Unternehmen) gemeldet und gespeichert werden dürfen. Auch WISO,
Ratgeber Recht, Markt usw. berichten doch fast wöchentlich darüber :-)
Angeblich soll man bei falschen Rechnungen, so man nix bestellt hat und
möglicherweise nicht mal den "Vertrags"partner kennt, sofort
widersprechen, damit nix bei der Schufa landet... Somit bist du auch auf
diesem Umweg wieder bekannt, obwohl nix Unrechtes getan :-(
Jürgen
Das erstaunt mich jetzt aber, gerade aus deinem Munde.
Wie soll mein Nachbar eine Auskunft über mich bekommen, wenn die Schufa
doch meine wirklichen(tm) Daten hat (haben sollte)? Um Daten über mich
zu sammeln, sollten die sinnhafterweise auch meine echte Adresse haben,
oder? Mein echte Adresse unterscheidet sich vom Nachbarn, auf jeden Fall
via Unterschrift beim echten Einschreiben bzw. mit Rückschein.
Du wirst lachen, aber... das Finanzamt hat keine Perso-Kopie von mir,
obwohl "Vertragspartner". Wenn ich von denen was wissen will, muss ich
zwar meine Steuernummer und meinen Namen angeben, aber anschreiben tun
die mich unter meiner Adresse, die sie selber haben.
Wenn mein Nachbar die jährliche _kostenlose_ "Eigen"-Auskunft bestellt,
müsste die eigentlich adressenmässig über meinen Postboten bei mir
landen, oder? Bei Fremd-Auskünften muss der Nachbar zahlen und ich werde
doch eh nicht informiert, wer über mich Auskünfte eingeholt hat.
>>Seltsam nur, dass die über dich alles sammeln dürfen, auch ohne
>>Ausweiskopie :-(
>
> Wieso seltsam? Du hast dem sammeln doch selber zugestimmt!
siehe u.a. meine Antwort zu Călin Rus' Posting.
Auch in diesem Fall hat sich unsere "Regierung" von der Industrie (hier
Sammel-Industrie) übers Ohr hauen lassen.
Vor einiger Zeit noch konnte man mit dem Datenschutzbeauftragten
"drohen", um eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten
Daten zu "kriegen". Das ist nun alles Abwasch von vorgesten :-(
Ich hatte vor Jahren mal von einem grossen Werbeversender tatsächlich
die Auskunft bekommen, woher sie meine Adresse hatten. Von einem
Apotheken-Verlag, dem ich den Datenschutzbeauftragten geschickt habe.
Danach war tatsächlich Ruhe.
Jürgen
> Das erstaunt mich jetzt aber, gerade aus deinem Munde.
> Wie soll mein Nachbar eine Auskunft über mich bekommen, wenn die Schufa
> doch meine wirklichen(tm) Daten hat (haben sollte)? Um Daten über mich
> zu sammeln, sollten die sinnhafterweise auch meine echte Adresse haben,
> oder? Mein echte Adresse unterscheidet sich vom Nachbarn, auf jeden Fall
> via Unterschrift beim echten Einschreiben bzw. mit Rückschein.
Du hast natürlich völlig recht. Es wäre ja wohl in der Tat der allererste
Fall, wo jemand, der im selben Haus wohnt, den Briefkasten des Nachbarn
geleert hätte...
> Auch in diesem Fall hat sich unsere "Regierung" von der Industrie (hier
> Sammel-Industrie) übers Ohr hauen lassen.
In welchem Gesetz hat sich denn das manifestiert?
> Vor einiger Zeit noch konnte man mit dem Datenschutzbeauftragten
> "drohen", um eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten
> Daten zu "kriegen". Das ist nun alles Abwasch von vorgesten :-(
Da Datenschutzbeauftragte keine Kampfhunde oder dergl. sind, welche man auf
jemanden loslassen könnte, war diese "Drohung" wohl schon immer nur bei
denjenigen wirksam, die das Gesetz nicht kennen. Man kann die Auskunft aber
natürlich einklagen, schon immer, seit es das BDSG gibt - und natürlich auch
heute noch
MfG
Rupert
> Juergen Kuehne schrieb:
>
>> Das erstaunt mich jetzt aber, gerade aus deinem Munde.
>> Wie soll mein Nachbar eine Auskunft über mich bekommen, wenn die Schufa
>> doch meine wirklichen(tm) Daten hat (haben sollte)? Um Daten über mich
>> zu sammeln, sollten die sinnhafterweise auch meine echte Adresse haben,
>> oder? Mein echte Adresse unterscheidet sich vom Nachbarn, auf jeden Fall
>> via Unterschrift beim echten Einschreiben bzw. mit Rückschein.
>
> Du hast natürlich völlig recht. Es wäre ja wohl in der Tat der allererste
> Fall, wo jemand, der im selben Haus wohnt, den Briefkasten des Nachbarn
> geleert hätte...
erstaunlicher gedankengang...
warum kann eine PZU dann 'durch Einlegen in den Hausbriefkasten' wirksam
zugestellt werden, obwohl doch im prinzip eh jeder nachbar das teil
rausklauben koennte, und das deiner ansicht nach wohl auch regelmaessig
so passiert?
die Schufa koennte ja in der masse der faelle auch schlicht anhand
existierender oeffentlicher telefonverzeichnisse eine ueberpruefung
durchfuehren, ob der anfragende wirklich identisch mit dem inhaber der
adresse ist. das wuerde das risiko minimieren, dass da ein wirklich
grosser haufen kopien von personalausweisen bei der Schufa existiert,
die sich besonders leicht missbrauchen lassen.
(man sollte das nicht unterschaetzen, mit einer kopie des PA lassen sich
existenzbedrohende missbraeuche veranstalten, gegen die das abfischen
der Schufa-daten wirklich extrem albern ist)
--
frobnicate foo
> [Lars Gebauer:]
>
>> http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesinnenminister-Personalausweis-fuer-die-Online-Welt-ist-sicher-1127489.html
>>
>> | Andreas Reisen, Referatsleiter Pass- und Ausweiswesen beim
>> | Bundesinnenministerium, [...] wies darauf hin, dass [...] es wie
>> | beim alten Ausweis ein Fotokopierverbot für den Ausweis gibt, das
>> | nur in besonders genehmigten Ausnahmefällen wie bei einer
>> | Kontoeröffnung aufgehoben ist.
>>
>> Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Höre zum 1. Mal davon.
>
> Siehe auch
>
> <http://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-beraten-sich-ueber-neuen-Personalausweis-1128054.html>
>
> (zwei Fundstellen zur Sorgfaltspflicht)
Dort lese ich:
| Quiring-Kock machte auch auf das Fotokopierverbot beim neuen
| Personalausweis aufmerksam, weil so die aufgedruckte CAN verbreitet
| werden könnte, die bei der Freischaltung einer QES benötigt wird.
Einerseits soll Herr Reisen (vom Bundesinnenministerium) auf ein
Fotokopierverbot hingewiesen haben, das für den alten wie für den neuen
Ausweis *gleichermaßen* gelte. Für Frau Quirin-Kock (Mitarbeiterin des
hessischen Datenschutzbeauftragten) sei dagegen das Fotokopierverbot
speziell deswegen wichtig, damit die Zugangsnummer (CAN), die *nur* der
*neue* Ausweis hat, nicht verbreitet werde.
An keiner Stelle finde ich hier eine Rechtsgrundlage, aus der sich ein
spezielles Fotokopierverbot für Personalausweise ergeben soll.
Man könnte wohl mit dem Urheberrecht argumentieren, aber das scheint mir
in diesem Zusammenhang etwas schwach. Schließlich geht es ja
typischerweise um einfache Schwarzweißkopien, die jedenfalls nicht als
Ersatz für den Originalausweis verwendet werden.
> Inwiefern soll sich daraus ein Fotokopierverbot ergeben?
Wenn der Hotelinhaber den Perso nicht in die Hand bekommt, wie will er den
dann kopieren?
Au�erdem w�rde man mit der Kopie die CAN weiterverbreiten -> dumm.
Gru� Carsten
Du meintest am 31.10.10:
>> Inwiefern soll sich daraus ein Fotokopierverbot ergeben?
> Wenn der Hotelinhaber den Perso nicht in die Hand bekommt, wie will
> er den dann kopieren?
> Au�erdem w�rde man mit der Kopie die CAN weiterverbreiten -> dumm.
Eben - ist der Bereich Dummheit o.�., aber kein (evtl. strafbewehrtes)
Verbot.
Viele Gruesse!
Helmut
> Frank Kozuschnik:
>
>> Inwiefern soll sich daraus ein Fotokopierverbot ergeben?
>
> Wenn der Hotelinhaber den Perso nicht in die Hand bekommt, wie will er den
> dann kopieren?
Es ist aber ja nicht verboten, den Ausweis dem Hotelinhaber oder sonst
irgendjemandem in die Hand zu geben.
> Außerdem würde man mit der Kopie die CAN weiterverbreiten -> dumm.
Mag schon sein. Die Frage war aber, ob das Fotokopieren *verboten* ist,
und nicht, was jeweils klug oder dumm ist.
Ich würde auch eher an das BDSG denken; aber auch das greift nicht, da
eine Fotokopie i. d. R. eben keine elektronische Verarbeitung o. ä. im
Sinn des BDSG darstellt.
Wolfgang
--
> Ich aber schon, wer meine Vertragpartner sind...
?
> Habe schon viel davon gelesen, dass auch beliebige falsche, nicht
> bezahlte Rechnungen von Nicht-Vertragspartnern (z.B.
> Inkasso-Unternehmen) gemeldet und gespeichert werden dürfen.
Streiche "dürfen", dann stimmts. :-)
> Angeblich soll man bei falschen Rechnungen, so man nix bestellt hat und
> möglicherweise nicht mal den "Vertrags"partner kennt, sofort
> widersprechen, damit nix bei der Schufa landet...
Halte ich für wenig sinnvoll, nicht nur...
> Somit bist du auch auf
> diesem Umweg wieder bekannt, obwohl nix Unrechtes getan :-(
...aus diesem Grunde.
Sinnvoller ist es IMHO, sich im eigenen Interesse bei Schufa Online
anzumelden und regelmäßig seine eigenen Daten zu checken und sauber zu
halten.
Unzutreffende Daten kann man dort fast per Knopfdruck entfernen
(lassen). Ob man dann zusätzlich gegen womöglich willkürliche oder
bewusste Falscheintragungen vorgeht, kann man sich dann ja immer noch
überlegen, je nach Fall und persönlicher "Gemütslage".
>> Inwiefern soll sich daraus ein Fotokopierverbot ergeben?
>
> Wenn der Hotelinhaber den Perso nicht in die Hand bekommt, wie will er den
> dann kopieren?
In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
auszuhändigen.
> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Wieso seltsam? Du hast dem sammeln doch selber zugestimmt!
>
> siehe u.a. meine Antwort zu Călin Rus' Posting.
Es dürfen nur unstrittige Forderungen eingetragen werden, und auch nur,
wenn ein Vertrag mit Dir als Betroffener besteht, in dem vereinbart
wurde, wann welche Dinge eingetragen werden. Sprich, Deine Zustimmung
ist nötig. Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, kannst Du den
Eintrag entfernen lassen.
> Auch in diesem Fall hat sich unsere "Regierung" von der Industrie
> (hier Sammel-Industrie) übers Ohr hauen lassen.
Warum denn das?
> Vor einiger Zeit noch konnte man mit dem Datenschutzbeauftragten
> "drohen", um eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten
> Daten zu "kriegen". Das ist nun alles Abwasch von vorgesten :-(
Wieso :-( ? Heute gibt es eine klare Rechtsgrundlage, wonach Du 1 Mal im
Jahr kostenlos Auskunft über Deine Daten verlangen kannst.
> Ich hatte vor Jahren mal von einem grossen Werbeversender
> tatsächlich die Auskunft bekommen, woher sie meine Adresse hatten.
Ich dachte, wir seien bei der Schufa?
Auch bzgl. der üblichen Privatwirtschaft hast Du mit § 34 BDSG eine
klare Rechtsgrundlage für Dein Auskunftsersuchen.
> Von einem Apotheken-Verlag, dem ich den Datenschutzbeauftragten
> geschickt habe. Danach war tatsächlich Ruhe.
Welchen Datenschutzbeauftragten? Den des Apotheken-Verlags oder den von
der Aufsichtsbehörde?
> In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
> auszuh�ndigen.
Bei Mi�brauch der Perso hast du dann aber pech wegen Fahrl�ssigkeit.
Oh ja. Seitdem diese Möglichkeit besteht kommen die SCHUFA-Leute vor
Lachen nicht mehr in den Schlaf.
Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert. Eine Art
SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die SCHUFA kaum.
> Unzutreffende Daten kann man dort fast per Knopfdruck entfernen
> (lassen). Ob man dann zusätzlich gegen womöglich willkürliche oder
> bewusste Falscheintragungen vorgeht, kann man sich dann ja immer noch
> überlegen, je nach Fall und persönlicher "Gemütslage".
Je mehr Müll in der SCHUFA-Datenbank steht, desto wertloser ist die
Datenbank insgesamt.
Verstehst Du jetzt, warum mir diese "Datenschützer" insgesamt äußerst
suspekt sind?
> In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
> auszuh�ndigen.
Bei Mi�brauch des Perso hast du dann aber Pech wegen Fahrl�ssigkeit.
> Călin Rus:
>
>> Sinnvoller ist es IMHO, sich im eigenen Interesse bei Schufa Online
>> anzumelden und regelmäßig seine eigenen Daten zu checken und sauber
>> zu halten.
>
> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert. Eine Art
> SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die SCHUFA kaum.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Schufa besonders
kostengünstig ist, Fehlerhinweise von Betroffenen zu bearbeiten.
> Am Sun, 31 Oct 2010 20:09:55 +0100 schrieb Thomas Hochstein:
>> In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
>> auszuhändigen.
>
> Bei Mißbrauch des Perso hast du dann aber Pech wegen Fahrlässigkeit.
Inwiefern siehst du darin "Fahrlässigkeit"? Warum und wie soll sich diese
"Fahrlässigkeit" denn auswirken?
BTW: Ein Supersede nach 12 Stunden ist eher überflüssig
MfG
Rupert
Dann mangelt es Dir an Vorstellungsvermögen.
Die Alternative für die SCHUFA wäre nämlich, auf einer weitgehend
vergifteten und damit quasi wertlosen Datenbank zu sitzen und/oder die
Fehlerbereinigungen & Aktualisierungen ohne Mithilfe der Betroffenen
durchzuführen.
> Frank Kozuschnik:
>
>> Lars Gebauer:
>>
>>> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
>>> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert. Eine Art
>>> SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die SCHUFA kaum.
>>
>> Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für die Schufa besonders
>> kostengünstig ist, Fehlerhinweise von Betroffenen zu bearbeiten.
>
> Dann mangelt es Dir an Vorstellungsvermögen.
Es wäre umgekehrt auch denkbar, dass dein Vorstellungsvermögen etwas
realitätsferne Ergebnisse liefert.
> Die Alternative für die SCHUFA wäre nämlich, auf einer weitgehend
> vergifteten und damit quasi wertlosen Datenbank zu sitzen und/oder die
> Fehlerbereinigungen& Aktualisierungen ohne Mithilfe der Betroffenen
> durchzuführen.
In welchem Umfang liefern denn Betroffene überhaupt Fehlerhinweise, und
wie stark tragen diese Hinweise zur Wertsteigerung der Schufa-Datenbank bei?
> Thomas Hochstein:
>
>> In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
>> auszuhändigen.
>
> Bei Mißbrauch des Perso hast du dann aber Pech wegen Fahrlässigkeit.
Das lässt die Ausgangsfrage weiter unbeantwortet: Woraus ergibt sich ein
(von dir bejahtes) generelles Fotokopierverbot?
> Oh ja. Seitdem diese Möglichkeit besteht kommen die SCHUFA-Leute vor
> Lachen nicht mehr in den Schlaf.
Ich finde diesen Gedanken an dieser Stelle ziemlich merkwürdig. Als ob
es irgendwen bei der Schufa persönlich interessieren würde, dass Hein
Blöd aus Mückenwinkling noch einen Konsumkredit eingetragen hat, der in
Wirklichkeit längst getilgt ist. Derjenige, den es *wirklich*
interessiert, ist Hein Blöd selbst. Und das insbesondere dann, wenn er
den nächsten Kredit aufnehmen möchte und diesen neuen wegen des
vermeintlich bereits bestehenden entweder gar nicht oder nur zu
ungünstigeren Konditionen bekommt.
> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert.
Ja! Wie ich bereits schrub: Der Betroffene handelt im eigenen Interesse.
> Eine Art SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die SCHUFA
> kaum.
IMHO der völlig falsche Denkansatz. Das Ziel des Betroffenen ist es
nicht, bei der Schufa möglichst hohe Kosten zu erzeugen, ihm geht es nur
um seine eigenen Interessen. Eine möglichst weiße Veste *ist* in seinem
Interesse.
> Je mehr Müll in der SCHUFA-Datenbank steht, desto wertloser ist die
> Datenbank insgesamt.
Nein, nicht nur wertlos, sondern sogar schädlich für den Betroffenen!
> Verstehst Du jetzt, warum mir diese "Datenschützer" insgesamt
> äußerst suspekt sind?
Nein. Was haben "diese Datenschützer" (welche?) damit zu tun?
Durchaus möglich. Aber im konkreten Fall eher unwahrscheinlich.
>> Die Alternative für die SCHUFA wäre nämlich, auf einer weitgehend
>> vergifteten und damit quasi wertlosen Datenbank zu sitzen und/oder
>> die Fehlerbereinigungen & Aktualisierungen ohne Mithilfe der
>> Betroffenen durchzuführen.
>
> In welchem Umfang liefern denn Betroffene überhaupt Fehlerhinweise,
Das ist mal eine gute Frage. Ich weiß es nicht.
Aber nach der Propaganda vor ein paar Monaten, in denen die kostenlose
Selbstauskunft inkl. der Korrekturmöglichkeiten als "Erfolg", "sollte
man unbedingt tun" usw. usf. beworben wurde gehe ich davon aus, das es
schon "einige" sein werden.
Bezeichnenderweise wird die SCHUFA-Propaganda ja sogar hier in der
Gruppe verbreitet. Von jemandem, der sich noch wenige Wochen zuvor als
"Datenschützer" geriert hat.
> und wie stark tragen diese Hinweise zur Wertsteigerung der
> Schufa-Datenbank bei?
Das ist dann mal wieder eine dumme Frage. *Jede* Fehlerkorrektur
steigert den Wert der Datenbank.
Das glaube ich Dir sogar.
> Als ob es irgendwen bei der Schufa persönlich interessieren würde,
> dass Hein Blöd aus Mückenwinkling noch einen Konsumkredit eingetragen
> hat, der in Wirklichkeit längst getilgt ist.
Richtig.
> Derjenige, den es *wirklich* interessiert, ist Hein Blöd selbst.
Falsch!
Es interessiert die Partner der SCHUFA.
> Und das insbesondere dann, wenn er den nächsten Kredit aufnehmen
> möchte und diesen neuen wegen des vermeintlich bereits bestehenden
> entweder gar nicht oder nur zu ungünstigeren Konditionen bekommt.
Zugegeben: Kurzfristig mag es zu unangenehmen Seiteneffekten für einige
Betroffene kommen. Aber *insgesamt* wäre es besser, für *alle* wenn
SCHUFA & Co. ihre Geschäftsgrundlage verlieren würden.
>> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
>> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert.
>
> Ja! Wie ich bereits schrub: Der Betroffene handelt im eigenen
> Interesse.
Völlig falsch. Er handelt im Interesse der Unternehmen, die ihn nun
besser durchleuchten können und im Interesse der SCHUFA, die damit Geld
macht.
Das er im eigenen Interesse handelt hat man ihm erfolgreich eingeredet.
Tatsächlich interessiert er persönlich weder die SCHUFA (wie Du völlig
richtig selbst erkannt hast) noch irgendeinen anderen SCHUFA-Partner.
>> Eine Art SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die
>> SCHUFA kaum.
>
> IMHO der völlig falsche Denkansatz. Das Ziel des Betroffenen ist es
> nicht, bei der Schufa möglichst hohe Kosten zu erzeugen,
Er *spart* der SCHUFA Kosten. Durch seine eigene freiwillige Mitarbeit.
> ihm geht es nur um seine eigenen Interessen. Eine möglichst weiße
> Veste *ist* in seinem Interesse.
Und dazu braucht er die SCHUFA?
>> Je mehr Müll in der SCHUFA-Datenbank steht, desto wertloser ist die
>> Datenbank insgesamt.
>
> Nein, nicht nur wertlos, sondern sogar schädlich für den
> Betroffenen!
Schädlich für die SCHUFA. Ihr Geschäftsmodell wäre in Gefahr.
>> Verstehst Du jetzt, warum mir diese "Datenschützer" insgesamt
>> äußerst suspekt sind?
>
> Nein. Was haben "diese Datenschützer" (welche?) damit zu tun?
Argumentierst *Du* nicht gerne mit "Datenschutz"?
> Das ist dann mal wieder eine dumme Frage. *Jede* Fehlerkorrektur
> steigert den Wert der Datenbank.
Das mag ja sein aber was hast Du dagegen wenn die Schufa-Datenbank
wertvoller wird?
--
Günther
Ich? *Mir* ist das völlig egal.
Aber mir gehen "Datenschützer" auf den Keks, die am liebsten Alles und
Jedes verbieten würden, die hauptsächlich nur im Weg herumstehen & die
Arbeit behindern und die *gleichzeitig* die Mitmach-SCHUFA 2.0 promoten.
> * C?lin Rus:
>> On 01.11.2010 10:09, Lars Gebauer wrote:
> Zugegeben: Kurzfristig mag es zu unangenehmen Seiteneffekten für einige
> Betroffene kommen. Aber *insgesamt* wäre es besser, für *alle* wenn
> SCHUFA & Co. ihre Geschäftsgrundlage verlieren würden.
Für mich persönlich ist die Schufa von Vorteil.
Aufgrund der Schufa-Daten kann ich ohne Vorkasse beim Versandhandel
einkaufen.
Ohne Schufa wäre das teurer, vielleicht sogar unmöglich weil die
Verkäufer das erhöhte Risiko auf den Preis aufschlagen würden.
>>> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
>>> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert.
>>
>> Ja! Wie ich bereits schrub: Der Betroffene handelt im eigenen
>> Interesse.
>
> Völlig falsch. Er handelt im Interesse der Unternehmen, die ihn nun
> besser durchleuchten können und im Interesse der SCHUFA, die damit Geld
> macht.
Er handelt sehr wohl im eigenen Interesse wenn er falsche
negative Einträge löschen lässt.
Damit bekommt er nämlich auch kostengünstigere Kredite ...
Dass er gleichzeitig im Interesse der Schufa handelt ist ein
Nebeneffekt, der möglicherweise unerwünscht ist.
>>> Eine Art SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die
>>> SCHUFA kaum.
>>
>> IMHO der völlig falsche Denkansatz. Das Ziel des Betroffenen ist es
>> nicht, bei der Schufa möglichst hohe Kosten zu erzeugen,
>
> Er *spart* der SCHUFA Kosten. Durch seine eigene freiwillige Mitarbeit.
Wäre es für die Schufa nicht billiger wenn ihre Vertragspartner die
Daten selber korrigieren würden?
Wie prüft die Schufa ob meine Korrekturhinweise richtig sind und
wie hoch ist der Aufwand für diese Prüfung?
--
Günther
> Aufgrund der Schufa-Daten kann ich ohne Vorkasse beim Versandhandel
> einkaufen.
> Ohne Schufa w�re das teurer, vielleicht sogar unm�glich weil die
> Verk�ufer das erh�hte Risiko auf den Preis aufschlagen w�rden.
Das allerdings w�re mir neu!
Die meisten verlangen ja gerade Vorkasse, Nachnahme oder
Sofort�berweisung/Kreditkarte/Paypal. Per Rechnung geht meiner Erfahrung
nach nur bei den aller wenigsten sofort, sondern erst wenn man �fters
bestellt hat (wenn �berhaupt) und sich als vertrauensw�rdig heraus gestellt
hat.
Von daher halte ich einmal die Abfrage von Versandh�ndlern bei der Schufa
f�r ein Ger�cht.
--
Airbrush FAQ: http://www.r-wahl.de/airbrush/faq.php
Baubericht ME-109 RC-Flugmodell:
http://www.r-wahl.de/modellbau/me-109/me-109.php
Ehm, nein. Das SCHUFA-Rating ist nur ein Kriterium, welches in die
Beurteilung Deiner Kreditwᅵrdigkeit einflieᅵt. Dein Verhalten in der
Vergangenheit gegenᅵber dem (konkreten) Versender ist weit wichtiger.
Auch Deine Bank wird Dir nur wegen Deiner sauberen SCHUFA noch lange
keinen Kredit gewᅵhren...
> Ohne Schufa wᅵre das teurer, vielleicht sogar unmᅵglich weil die
> Verkᅵufer das erhᅵhte Risiko auf den Preis aufschlagen wᅵrden.
Das ist unwahrscheinlich.
>> Vᅵllig falsch. Er handelt im Interesse der Unternehmen, die ihn
>> nun besser durchleuchten kᅵnnen und im Interesse der SCHUFA, die
>> damit Geld macht.
>
> Er handelt sehr wohl im eigenen Interesse wenn er falsche negative
> Eintrᅵge lᅵschen lᅵsst.
Kurzfristig sieht das in der Tat so aus. Langfristig liefert er damit
der SCHUFA eine Datenbasis, wegen der sich die Stasi alle Finger geleckt
hᅵtte... (Gut, es hᅵtte nch einen positiven Effekt: Man kᅵnnte den
Volkszᅵhlungsmumpitz sparen.)
>>> IMHO der vᅵllig falsche Denkansatz. Das Ziel des Betroffenen ist
>>> es nicht, bei der Schufa mᅵglichst hohe Kosten zu erzeugen,
>>
>> Er *spart* der SCHUFA Kosten. Durch seine eigene freiwillige
>> Mitarbeit.
>
> Wᅵre es fᅵr die Schufa nicht billiger wenn ihre Vertragspartner die
> Daten selber korrigieren wᅵrden?
Vermutlich nicht. Wenn man in der Vergangenheit z. Bsp. ein Konto
erᅵffnen wollte, dann wurden hᅵufig Daten ᅵber etliche Jahre zurᅵck
abgefragt. IMHO genau deswegen, um die Daten zu aktualisieren. Aber das
brachte irgendwie nicht den gewᅵnschten Erfolg.
> * Guenther Moeller-Schoen:
> Ehm, nein. Das SCHUFA-Rating ist nur ein Kriterium, welches in die
> Beurteilung Deiner Kreditwürdigkeit einfließt. Dein Verhalten in der
> Vergangenheit gegenüber dem (konkreten) Versender ist weit wichtiger.
Damit lag ich wohl falsch.
> Auch Deine Bank wird Dir nur wegen Deiner sauberen SCHUFA noch lange
> keinen Kredit gewähren...
Wenn doch, dann aber einen günstigen...
>> Er handelt sehr wohl im eigenen Interesse wenn er falsche negative
>> Einträge löschen lässt.
>
> Kurzfristig sieht das in der Tat so aus. Langfristig liefert er damit
> der SCHUFA eine Datenbasis, wegen der sich die Stasi alle Finger geleckt
> hätte... (Gut, es hätte nch einen positiven Effekt: Man könnte den
> Volkszählungsmumpitz sparen.)
Ich denke, die Stasi hatte andere Daten.
Oder weiss die Schufa, von meiner Geliebten und dass ich einen Opel fahre?
>> Wäre es für die Schufa nicht billiger wenn ihre Vertragspartner die
>> Daten selber korrigieren würden?
>
> Vermutlich nicht. Wenn man in der Vergangenheit z. Bsp. ein Konto
> eröffnen wollte, dann wurden häufig Daten über etliche Jahre zurück
> abgefragt. IMHO genau deswegen, um die Daten zu aktualisieren. Aber das
> brachte irgendwie nicht den gewünschten Erfolg.
Es ist mir aber immer noch unklar wieviel Aufwand meine Korrekturhinweise
bei der Schufa verursachen.
Ich vermute, dass das nicht vernachlässigbar ist weil sie jeden Hinweis
erst einmal (manuell) prüfen müssen.
--
Günther
Halte ich für einen Irrtum.
Banken sind bekanntlich ziemlich profitorientiert. Sie werden Dir also
einen Kredit so teuer als möglich verkaufen.
Das SCHUFA-Zeugs ist für bankeninterne Risikoanalysen etc. interessant.
Bei'm Einzelkunden zählt das /soviel/ nicht. (Bei'm Einzelkunden wird
man eher auf eine anständige Besicherung des Kredites Wert legen. Wenn
die stimmt, dann läßt man Dir auch bestimmt ein Prozentchen bei'm Zins
nach.)
>>> Er handelt sehr wohl im eigenen Interesse wenn er falsche
>>> negative Einträge löschen lässt.
>>
>> Kurzfristig sieht das in der Tat so aus. Langfristig liefert er
>> damit der SCHUFA eine Datenbasis, wegen der sich die Stasi alle
>> Finger geleckt hätte... (Gut, es hätte nch einen positiven Effekt:
>> Man könnte den Volkszählungsmumpitz sparen.)
>
> Ich denke, die Stasi hatte andere Daten.
Die Stasi hat sich für sprichwörtlich *alles* interessiert.
> Oder weiss die Schufa, von meiner Geliebten
Eventuell könnte man aus Kreditkartenkonten Rückschlüsse ziehen.
> und dass ich einen Opel fahre?
Wenn das Auto bei der Opel-Bank finanziert ist liegt das nahe.
Ist doch aber egal. Ich überlege mir gerade, was wohl für ein Aufschrei
durch die Massen gehen würde, wenn die "böse Datenkrake" Google die
SCHUFA kaufen würde. :) Von dem dann anhebenden Geheule würden
vermutlich die Astronauten auf der ISS Gehörschäden bekommen.
>>> Wäre es für die Schufa nicht billiger wenn ihre Vertragspartner
>>> die Daten selber korrigieren würden?
>>
>> Vermutlich nicht. Wenn man in der Vergangenheit z. Bsp. ein Konto
>> eröffnen wollte, dann wurden häufig Daten über etliche Jahre
>> zurück abgefragt. IMHO genau deswegen, um die Daten zu
>> aktualisieren. Aber das brachte irgendwie nicht den gewünschten
>> Erfolg.
>
> Es ist mir aber immer noch unklar wieviel Aufwand meine
> Korrekturhinweise bei der Schufa verursachen.
Es dürfte auf alle Fälle billiger sein, als wenn die es mit/aus eigenen
Mitteln tun würden.
Es ist doch ein Trend, der schon seit langem zu beobachten ist:
Unternehmen lassen Kunden "mitarbeiten". Angefangen von der
Selbstbedienung im Supermarkt, weiter über die IKEA-Möbel, die Du selbst
zusammenschrauben darfst, Banken, die möchten das Du Deine Geschäfte
online oder per Telefon erledigst.
Die Beispiele sind Legion; und irgendwie hat jetzt auch die SCHUFA ihren
Platz in diesem Trend gefunden.
> Ich vermute, dass das nicht vernachlässigbar ist weil sie jeden
> Hinweis erst einmal (manuell) prüfen müssen.
Vernachlässigbar ist das bestimmt nicht.
Aber die Alternativen "selbst machen" oder "vergiftete Datenbank" sind
für die SCHUFA noch viel weniger vernachlässigbar.
Ja. Zumal ja die Abfrage nicht kostenlos ist.
Und das ist so ein weiterer Punkt: Die Daten der SCHUFA stehen nicht
Jedem zu Verfügung sondern nur einem entsprechend zahlungsbereiten und
-fähigen Nutzerkreis. Dieser Nutzerkreis wiederum weiß die sehr gut zum
eigenen Vorteil einzusetzen.
>> Er handelt sehr wohl im eigenen Interesse wenn er falsche
>> negative Einträge löschen lässt.
>> Damit bekommt er nämlich auch kostengünstigere Kredite ...
>
> Wenn er solche benötigt, gut; was ist mit Regressforderungen gegenüber
> der Schufa, falls diese die Aufnahme eines Kredits durch falsche
> Angaben verhindert und man dies 'erfährt'?
Wen wolltest Du in Regress nehmen, wenn es keine Schufa gäbe, und sich
jedes Kreditinstitut auf eigene (geheime) Quellen beruft?
Dann immer noch besser eine zentrale und kooperative Auskunftsstelle,
bei der eine einmalige Korrektur solche Probleme beseitigt. Wer nicht
beim erstbesten Kredithai landen will, der muß sowieso erst mehrere
Angebote einholen, da stellt eine Überprüfung der eigenen Schufa-Daten
keinen nennenswerten Mehraufwand dar.
DoDi
> Das lässt die Ausgangsfrage weiter unbeantwortet: Woraus ergibt sich ein
> (von dir bejahtes) generelles Fotokopierverbot?
Schwache Vermutung: Der Ausweis ist urheberrechtlich geschützt und darf
daher nicht unerlaubt kopiert werden.
Dann wäre allerdings zu prüfen, wie §53 UrhG hier zu handhaben wäre -
Abs. 2 schließt IMO Kopien für den Eigenbedarf (des Inhabers, Nr. 2)
ein, während Dritte mangels eines eigenen Werkstücks ausgeschlossen wären.
Das Problem mit der Nummer hätte bereits im Vorfeld vermieden werden
können, wenn die auf der Rückseite aufgedruckt wäre - wie das bei der
Unterschrift auf EC-Karten schon lange gehandhabt wurde.
DoDi
> Es dürfen nur unstrittige Forderungen eingetragen werden, und auch nur,
> wenn ein Vertrag mit Dir als Betroffener besteht, in dem vereinbart
> wurde, wann welche Dinge eingetragen werden. Sprich, Deine Zustimmung
> ist nötig. Wenn eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, kannst Du den
> Eintrag entfernen lassen.
Liest sich ein wenig widersprüchlich.
Wer sagt der Schufa, dass mit ein Vertrag besteht? Vielleicht weiss ich
doch von dem "Vertrag" garnichts.
Wer entscheidet, was "unstrittig" ist? Dann müsste ich doch bei _jedem_
Eintrag bei der Schufa eben von denen um "Zustimmung" _gebeten_ werden ;-)
>>Auch in diesem Fall hat sich unsere "Regierung" von der Industrie
>>(hier Sammel-Industrie) übers Ohr hauen lassen.
>
> Warum denn das?
Genau aus vorstehendem Hinweis. Was nützt mir ein BDSG, wenn ich selber
nur _im_Nachhinein_ alle möglichen Schufa-Einträge (nur die, die mir
gestattet werden zu sehen) prüfen muss und _ich_ belegen muss, was
unstrittig ist oder nicht? _Ich_ soll dann die Fakten liefern und
möglichweise prozessieren, damit die Schufa falsche Einträge _wirklich_
löscht. Und für die Kontrolle der Löschung uss ich dann löhnen, weil...
sonst nur 1mal im Jahr "kostenlos", aber gegen Perso-Kopie :-(
Den uns mal vorgegaukelten Anspruch auf Nennung _aller_ gespeicherten
Daten über meine Person (eigentlich ja auchm, von wem diese Daten
stammen), den... gibt es bei der Schufa für uns Normal doch garnicht.
>>Vor einiger Zeit noch konnte man mit dem Datenschutzbeauftragten
>>"drohen", um eine Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten
>>Daten zu "kriegen". Das ist nun alles Abwasch von vorgesten :-(
>
> Wieso :-( ? Heute gibt es eine klare Rechtsgrundlage, wonach Du 1 Mal im
> Jahr kostenlos Auskunft über Deine Daten verlangen kannst.
siehe vorstehend und... gegen Ausweiskopie... wozu???
Die "Rechts"grundlage ist ein Hohn für mich, weil im Falle des Falles
ich gegen die Schufa klagen muss, die jedoch sammeln dürfen, was sie
wollen und _ohne_ mich zu fragen, ob die Daten sauber sind.
>>Ich hatte vor Jahren mal von einem grossen Werbeversender
>>tatsächlich die Auskunft bekommen, woher sie meine Adresse hatten.
>
> Ich dachte, wir seien bei der Schufa.
Hmm, ist das keine _übliche_ Privatwirtschaft? Ist die Schufa eine
Behörde mit behördlichen Befugnissen? Wäre mir neu.
> Auch bzgl. der üblichen Privatwirtschaft hast Du mit § 34 BDSG eine
> klare Rechtsgrundlage für Dein Auskunftsersuchen.
Tja, so stellte ich mir das mit der Schufa auch vor.
>>Von einem Apotheken-Verlag, dem ich den Datenschutzbeauftragten
>>geschickt habe. Danach war tatsächlich Ruhe.
>
> Welchen Datenschutzbeauftragten? Den des Apotheken-Verlags oder den von
> der Aufsichtsbehörde?
der Aufsichtsbehörde :-)
Jürgen
I'll bite: Nachweis?
Ralph
--
You'll have to wait til yesterday is here
Nicht schreiben können: http://lestighaniker.de/
> Das lässt die Ausgangsfrage weiter unbeantwortet: Woraus ergibt sich ein
> (von dir bejahtes) generelles Fotokopierverbot?
Das ergibt sich nur für Fremde. Ich selbst darf den kopieren.
Wenn ich dann aber die CAN auf der Kopie weitergebe muss ich mit den Folgen
leben.
Gruß Carsten
> Inwiefern siehst du darin "Fahrlässigkeit"? Warum und wie soll sich diese
> "Fahrlässigkeit" denn auswirken?
Wenn jemand die CAN hat kann er dir aus der "Ferne" z.B. die eID-Funktion
sperren.
> BTW: Ein Supersede nach 12 Stunden ist eher überflüssig
Kann man so und so sehen :-)
Gruß Carsten
> Frank Kozuschnik:
>
>> Woraus ergibt sich ein [...] generelles Fotokopierverbot?
>
> Das ergibt sich nur für Fremde.
Und *woraus* ergibt es sich da?
> Am Mon, 01 Nov 2010 11:30:01 +0100 schrieb Rupert Haselbeck:
>
>> Inwiefern siehst du darin "Fahrlässigkeit"? Warum und wie soll sich diese
>> "Fahrlässigkeit" denn auswirken?
>
> Wenn jemand die CAN hat kann er dir aus der "Ferne" z.B. die eID-Funktion
> sperren.
Hmm. Und nachts ist es kälter als draußen!
Im Ernst: Da dies hier eine juristische Fachgruppe ist, darf meine Frage
durchaus so verstanden werden, wie ich sie geschrieben habe, auch wenn
irgendwelche abwegigen Gedankengänge durchaus denkbar sein mögen. Das Thema
war die behauptete "Fahrlässigkeit"
MfG
Rupert
> Eines der Hauptprobleme der SCHUFA, die Aktualität und Qualität der
> Daten, wird durch tätige Mitarbeit der Betroffenen verbessert. Eine Art
> SCHUFA 2.0 sozusagen. /Noch/ billiger geht's für die SCHUFA kaum.
Ja, eine Win-Win-Situation:
Der Nutzer kann seine Daten prüfen und berichtigen, jederzeit,
aufwandslos, und ist auch über Abfragen informiert.
Die SCHUFA hat einen besseren Datenbestand.
Die Mitgliedsunternehmen können auf einen besseren Datenbestand
zugreifen und daher informierte Entscheidungen treffen, haben somit
ein geringeres Verlustrisiko, das sich in günstigeren Preisen
niederschlägt.
Insofern: optimal.
Ich habe allerdings den Eindruck, daß Du die SCHUFA im Gegensatz zu
mir eher nicht für gesamtgesellschaftlich nützlich hältst ...
-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
> Am Sun, 31 Oct 2010 20:09:55 +0100 schrieb Thomas Hochstein:
>> In der Norm steht kein Verbot, den Personalausweis an Dritte
>> auszuhändigen.
>
> Bei Mißbrauch des Perso hast du dann aber Pech wegen Fahrlässigkeit.
Möglich. Das ändert aber nichts daran, daß das behauptete Verbot
ebenso wenig erkennbar ist wie das behauptete Fotokopierverbot.
-thh
Kann ich derzeit natürlich nicht führen, aber... wer meinen Perso haben
will, obwohl er meine Adresse doch hat, will Arbeit von sich abwenden
und hat (in meiner Denke) etwas zu verbergen.
Zitat:
| Der UpdateService informiert Sie über
| ausgewählte Änderungen Ihrer SCHUFA-Daten
| und ermöglicht Ihnen damit, auch im Falle eines
| Identitätsmissbrauchs, schnell zu reagieren.
Wie kanns denn Missbrauch geben, wenn doch nur von meinen
"Vertragspartnern" Daten über mich übermittelt werden. Wer prüft also
die Daten der "Vertragspartner", ob sie überhaupt mich betreffen :-(
Zitat2:
| Ihr Auskunftsportal im Internet
| meineSCHUFA.de
| Die SCHUFA ist Vorreiter in Sachen Transparenz: Mit einer einfachen
| Registrierung auf meineSCHUFA.de haben Sie die relevanten zu Ihrer
| Person gespeicherten Daten dauerhaft und aktuell im Blick. Das sind
| neben persönlichen Angaben wie Name, Geburtsdatum und Adresse
| in der Regel Informationen, die von einem unserer 4.500 Vertrags-
| partner gemeldet wurden.
Wenn die es mit Transparenz ehrlich meinen würden, bräuchten sie nur die
Datenfelder aufführen, die auf meine Person referenzieren. Dann
entfielen viele Diskussionen, _was_ gespeichert wird. Es wird viel von
Transparenz gelabert, nur keiner praktiziert die Transparent z.B. im
Internet.
Zitat3
| Sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung und schützen Sie sich vor
| bösen Überraschungen. Der SCHUFA-UpdateService informiert Sie bei
| Änderungen Ihrer Daten und wenn ein Dritter unberechtigt Ihre Iden-
^^^
| tität verwendet, um Geschäfte abzuschließen
Wie stellen die fest, dass ein Dritter _unberechtigt_ meine Identität
nutzt und wollen mich dann _informieren_? Mir würde ja völlig reichen,
wenn die mich informieren, _wenn_ ein Dritter meine Identiät nutzt :-)
Aber wie das rauskriegen? ddddas würde mich interessieren ;-)
Ach ja, Transparenz: in Hannover gabs mal eine Filiale von denen
(scheint es immer noch zu geben), nur kein Firmenschild mehr, keine
Auskunftschance vor Ort... das nenne ich Transparenz.
Jürgen
Ich will nur den Nachweis, dass du bei der Selbstauskunft nicht alle
Daten bekommst, die über dich gespeichert sind. Dein Ablenkungsmanöver
ist nicht notwendig.
Also?
>
> Gibt es dieses Fotokopierverbot wirklich? Hᅵre zum 1. Mal davon.
Wenn der Name stimmt, und nicht nur passend zum angebl. Referat
hinzuerfunden wurde...
Du verwechselst 'dᅵrfen' mit 'kᅵnnen'.
>Wer prᅵft also
> die Daten der "Vertragspartner", ob sie ᅵberhaupt mich betreffen :-(
AFAIK muss jeder, der einen Eintrag bei der Schufa vornehmen will, sich
der Schufa gegenᅵber vertraglich verpflichten, nur wahrheitsgemᅵᅵe
Angaben zu machen. Sprich der "Vertragspartner" verpflichtet sich,
selber die Daten zu prᅵfen; und genau dieses Vertrauen auf die
Ehrlichkeit des Eintragenden ist auch der Haken an der Geschichte.
Wolfgang
--
Dein Eindruck täuscht Dich nicht. Er ist vollkommen richtig.
> In der Norm steht kein Verbot, den
> Personalausweis an Dritte auszuh�ndigen.
| Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden,
| den Personalausweis zu hinterlegen oder in
| sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Interessante Interpretation. Aber so gesehen steht dort
auch nicht, da� man keinen Nachteilen ausgesetzt werden
darf, wenn man den Gewahrsam nicht "freiwillig" aufgibt.
"W�rden Sie bitte mal freiwillig den Gewahrsam an Ihrem
Personalausweis aufgeben, damit ich eine Kopie f�r unsere
Vertragsunterlagen machen kann? Nein? Oh, wie ich gerade
sehe, ist unser Angebot ohnehin nicht mehr g�ltig. Auf
Wiedersehen!"
Unsere Legislative ist �berbezahlt.
> Thomas Hochstein schrieb:
>
>> In der Norm steht kein Verbot, den
>> Personalausweis an Dritte auszuhändigen.
>
> | Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden,
> | den Personalausweis zu hinterlegen oder in
> | sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
>
> Interessante Interpretation. Aber so gesehen steht dort
> auch nicht, daß man keinen Nachteilen ausgesetzt werden
> darf, wenn man den Gewahrsam nicht "freiwillig" aufgibt.
Das bloße Verlangen war ursprünglich eine Ordnungswidrigkeit. Sie
wurde aus dem beschlossenen Gesetz entfernt, womit vielleicht
Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch durchsetzen könnten.
> Thomas Hochstein schrieb:
>> In der Norm steht kein Verbot, den
>> Personalausweis an Dritte auszuhändigen.
>
> | Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden,
> | den Personalausweis zu hinterlegen oder in
> | sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
>
> Interessante Interpretation. Aber so gesehen steht dort
> auch nicht, daß man keinen Nachteilen ausgesetzt werden
> darf, wenn man den Gewahrsam nicht "freiwillig" aufgibt.
>
> "Würden Sie bitte mal freiwillig den Gewahrsam an Ihrem
> Personalausweis aufgeben, damit ich eine Kopie für unsere
> Vertragsunterlagen machen kann? Nein? Oh, wie ich gerade
> sehe, ist unser Angebot ohnehin nicht mehr gültig. Auf
> Wiedersehen!"
Es besteht schon ein recht deutlicher Unterschied zwischen dem Begehren auf
Anfertigung einer Kopie des Ausweises und dem auf Herausgabe desselben
zwecks Hinterlegung (oder sonstiger Gewahrsamsaufgabe).
Durch das kurzzeitige Aushändigen (z.B. an der Hotelrezeption) zum Kopieren
wird der Gewahrsam nicht aufgehoben und auch kein neuer Gewahrsam begründet.
> Unsere Legislative ist überbezahlt.
Das nun sicherlich nicht - eher trifft das Gegenteil zu
MfG
Rupert
> Thomas Hochstein schrieb:
>
>> In der Norm steht kein Verbot, den
>> Personalausweis an Dritte auszuhändigen.
>
>| Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden,
>| den Personalausweis zu hinterlegen oder in
>| sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
>
> Interessante Interpretation.
Die Aushändigung des Personalausweises, bspw. zur Einsichtnahme oder
auch zur Anfertigung einer Kopie, ist keine Aufgabe des Gewahrsams.
-thh
> Die Aushändigung des Personalausweises, bspw. zur
> Einsichtnahme oder auch zur Anfertigung einer
> Kopie, ist keine Aufgabe des Gewahrsams.
Anderer Ansicht: der deutsche Bundestag.
Denn was weiß der Inhaber schon, was mit seinem Ausweis
unter dem Tresen oder im Hinterzimmer passiert.
Einfach mal die zugehörige Bundestagsdrucksache
zum beabsichtigten Regelungszweck durchlesen.
Siehe auch <URL:news:59549...@message-id.pfm-mainz.de>.
> Es besteht schon ein recht deutlicher Unterschied
> zwischen dem Begehren auf Anfertigung einer Kopie des
> Ausweises und dem auf Herausgabe desselben zwecks
> Hinterlegung (oder sonstiger Gewahrsamsaufgabe).
Das liest sich in der zugehörigen
Bundestagsdrucksache ein _klein_ wenig anders:
| [...] dass vom Inhaber eines Personalausweises
| nicht verlangt werden darf, diesen [...] aus der
| Hand zu geben. Auch eine freiwillige Abgabe des
| Personalausweises an Dritte sollte nicht erfolgen.
> Durch das kurzzeitige Aushändigen (z.B. an der
> Hotelrezeption) zum Kopieren wird der Gewahrsam nicht
> aufgehoben und auch kein neuer Gewahrsam begründet.
Kopieren soll laut unserem Bundesinnenministerium ja
ohnehin schon immer verboten gewesen sein. Gesetzliche
Grundlage kann zwar keiner nennen, aber drauf gepfiffen.
> Ralph Babel zitierte:
>
>> | Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden,
>> | den Personalausweis zu hinterlegen oder in
>> | sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
>
> Das bloße Verlangen war ursprünglich
> eine Ordnungswidrigkeit.
Ja, das hat der Bundesrat verhindert. Weicheier.
> Thomas Hochstein (Mon, 01 Nov 2010 21:37:03 +0100) wrote:
>> Ja, eine Win-Win-Situation:
>>
>> Der Nutzer kann seine Daten prüfen und berichtigen, jederzeit,
>> aufwandslos, und ist auch über Abfragen informiert.
>>
>> Die SCHUFA hat einen besseren Datenbestand.
>
> Diese Diskussion erinnert mich an die Tipps, die in Bezug auf Facebook
> und Co. so verbreitet wurden/werden: Man möchte doch bitte überall ein
> Profil über sich anlegen, mit realen und möglichst vollständigen
> Daten, damit einem niemand, der zufällig namensgleich ist, den Ruf
> ruinieren kann.
Das ist hinreichend unsinnig - denn ich habe nichts davon, wenn
Facebook etwas über mich weiß. Alle positiven Effekte kann ich auch
erzielen, wenn ich selbst eine Website erstellen, über die ich dann
auch die vollständige Kontrolle habe.
> Der nächste Schritt ist dann vermutlich die "freiwillige" Abgabe der
> DNA, [...]
>
> Die Leute, die den Datenbestand der SCHUFA hier so unkritisch und
> sogar vorteilhaft sehen, können ja gerne mit gutem Beispiel vorangehen
> und ihren SCHUFA-Auszug online auf ihre Webseite stellen oder hier in
> der NG posten.
"Ich muß alles verbergen" ist eine genauso unsinnige Haltung wie "ich
habe nichts zu verbergen". Entscheidend ist, daß ich selbst
entscheiden kann, was ich wem gegenüber preisgebe.
Insofern halte ich es für mich für sinnvoll, daß eine Institution, die
_ohenhin_ Daten über meine Kreditwürdigkeit sammelt, diese Daten dann
auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch im Hinblick auf
Positivmerkmale, speichert, und ich finde es sehr praktisch und
benutzerfreundlich, über alle Änderungen informiert zu werden und sie
einsehen zu können. Das ist eine Transparenz, die ich für vorbildlich
halte - daher ist mir die Kritik daran schlicht unverständlich.
Hallo Ralph, schön Dich wieder zu lesen.
> Thomas Hochstein schrieb:
>> Die Aushändigung des Personalausweises, bspw. zur
>> Einsichtnahme oder auch zur Anfertigung einer
>> Kopie, ist keine Aufgabe des Gewahrsams.
>
> Anderer Ansicht: der deutsche Bundestag.
Yep. Ich habe gestern die Bundestagsverwaltung angeschrieben und um
Aufklärung gebeten, wie aktuell die Betretensreglung für geladene Gäste der
parlamentarischen Ausschüsse aussieht. Letzte Woche wurde der Ausweis noch
einbehalten.
> "Ich muß alles verbergen" ist eine genauso unsinnige Haltung wie "ich
> habe nichts zu verbergen". Entscheidend ist, daß ich selbst
> entscheiden kann, was ich wem gegenüber preisgebe.
>
> Insofern halte ich es für mich für sinnvoll, daß eine Institution, die
> _ohenhin_ Daten über meine Kreditwürdigkeit sammelt, diese Daten dann
> auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch im Hinblick auf
> Positivmerkmale, speichert, und ich finde es sehr praktisch und
> benutzerfreundlich, über alle Änderungen informiert zu werden und sie
> einsehen zu können. Das ist eine Transparenz, die ich für vorbildlich
> halte - daher ist mir die Kritik daran schlicht unverständlich.
es ist ja nicht damit getan, dass durch deine manuelle pflege der daten
bei der Schufa dafuer sorgst, dass deren geschaeftsmodell funktioniert:
es gibt noch viele weitere auskunfteien, die mit oder ohne deine
einwilligung daten ueber dich speichern, und die gegebenenfalls falsche
informationen ueber dich an dritte weitergeben.
willst du wirklich einmal im jahr mindestens bei den grossen zehn deine
daten nachpflegen, damit *die* damit mehr geld verdienen?
das erscheint mir oekonomisch grob unsinnig, vor allem, wenn man die
extreme wackelige rechtliche grundlage der datenspeicherung bei den
sonstigen auskunfteien im hinterkopf behaelt.
--
frobnicate foo
Heute Antwort vom BMI bekommen:
| vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium des Innern vom
| 31. Oktober 2010. Sie erkundigen sich nach dem Kopierverbot für
| Personalausweise und Reisepässe.
|
| Grundsätzlich dürfen Personalausweise und Reisepässe nicht kopiert
| werden.
|
| Dieses Vervielfältigungsverbot ergibt sich aus dem Eigentum des
| Bundes an Pass (§1 Abs. 4 Passgesetz) und Personalausweis (§ 1 Abs. 7
| Personalausweisgesetz), Damit dürfen die Dokumente auch nur innerhalb
| der vom Bund eingeräumten Benutzungsbefugnisse verwendet werden.
|
| Ausnahmen vom Vervielfältigungsverbot kommen nur dann in Betracht,
| wenn diese entweder in anderen Gesetzen ausdrücklich zugelassen sind
| (z.B. in § 8 Abs. 1 des Geldwäschegesetzes) oder der Bund dieser
| Nutzung im Einzelfall zugestimmt hat.
|
| Von einer durch den Bund (stillschweigend) erteilten generellen
| Befugnis zur Vervielfältigung von Pässen und Personalausweisen kann
| nicht ausgegangen werden. Dem stehen insbesondere für den
| nichtöffentlichen, d.h. privatrechtlichen Bereich erhebliche
| sicherheitsrechtliche, sicherheitspolitische und
| datenschutzrechtliche Bedenken entgegen stehen.
|
| Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Allerdings wird in den genannten Normen nur die Eigentums- und
Besitzverhältnisse definiert, aber keine sonstigen Rechte oder gar
Verbote. Insbesonder wird dort kein Kopierverbot o. ä. erwähnt.
Wenn überhaupt, lässt sich so etwas IMHO auch höchstens in Verbindung
mit dem UrhG o. ä. konstruieren.
Und den erwähnten § 1 Abs. 7 PAuswG kann ich überhaupt nicht finden
(außer in einer seit kurzen veralteten Version des Gesetzes).
Ich werde mal nachhaken, wo man die erwähnten 'vom Bund eingeräumten
Benutzungsbefugnisse' nachlesen kann.
Wolfgang
--
Du schon - andere müssten sich den Pagerank für ihre Webseite noch
erarbeiten.
> Ich habe gestern die Bundestagsverwaltung
> angeschrieben und um Aufklärung gebeten,
> wie aktuell die Betretensreglung für geladene
> Gäste der parlamentarischen Ausschüsse aussieht.
> Letzte Woche wurde der Ausweis noch einbehalten.
Ich habe nicht den Hauch eines Zweifels daran, daß man dort
die Sonderrechte nach Satz 4 für sich beanspruchen wird.
Hätte ich jetzt der Firma in den USA oder dem vServer-Betreiber in
Deutschland keine Kopie meines (alten) Ausweises schicken dürfen? Und
wie hätte ich notfalls trotzdessen eine Geschäftsbeziehung aufbauen
können, wenn die sagen würden, wir machen nicht ohne?
Shade and sweet water!
Stephan
--
| Stephan Seitz E-Mail: st...@fsing.rootsland.net |
| PGP Public Keys: http://fsing.rootsland.net/~stse/pgp.html |
> Thomas Hochstein schrieb:
>> Das ist hinreichend unsinnig - denn ich habe nichts davon, wenn
>> Facebook etwas über mich weiß. Alle positiven Effekte kann ich auch
>> erzielen, wenn ich selbst eine Website erstellen, über die ich dann
>> auch die vollständige Kontrolle habe.
>
> Du schon - andere müssten sich den Pagerank für ihre Webseite noch
> erarbeiten.
Das gilt für ihre Facebook-Seite dann aller Wahrscheinlichkeit nach
auch, insbesondere, nachdem diese ja idR ohne Anmeldung gar nicht
öffentlich zugänglich ist.
> Das ist hinreichend unsinnig - denn ich habe nichts davon, wenn
> Facebook etwas über mich weiß. Alle positiven Effekte kann ich auch
> erzielen, wenn ich selbst eine Website erstellen, über die ich dann
> auch die vollständige Kontrolle habe.
> (...)
> "Ich muß alles verbergen" ist eine genauso unsinnige Haltung wie "ich
> habe nichts zu verbergen". Entscheidend ist, daß ich selbst
> entscheiden kann, was ich wem gegenüber preisgebe.
>
> Insofern halte ich es für mich für sinnvoll, daß eine Institution, die
> _ohenhin_ Daten über meine Kreditwürdigkeit sammelt, diese Daten dann
> auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch im Hinblick auf
> Positivmerkmale, speichert, und ich finde es sehr praktisch und
> benutzerfreundlich, über alle Änderungen informiert zu werden und sie
> einsehen zu können. Das ist eine Transparenz, die ich für vorbildlich
> halte - daher ist mir die Kritik daran schlicht unverständlich.
Danke. Ich hätte es nicht besser ausdrücken können.
Gruß,
Calin
--
Kampagne gegen pseudo-intellektuelle Verwendung von Fremdwörtern, Teil 1:
"Die Olympioniken haben bei der Olympiade versagt."
> Heute Antwort vom BMI bekommen:
>
> | (...)
> | Grundsätzlich dürfen Personalausweise und Reisepässe nicht kopiert
> | werden.
War das jetzt das umgangssprachliche oder das juristische "Grundsätzlich"?
> Thomas Hochstein schrieb:
>
>> Die Aushändigung des Personalausweises, bspw. zur
>> Einsichtnahme oder auch zur Anfertigung einer
>> Kopie, ist keine Aufgabe des Gewahrsams.
>
> Anderer Ansicht: der deutsche Bundestag.
Woher nimmst Du das?
Aus DRs 16/10489 (S. 32):
| Beide Funktionen setzten den alleinigen Besitz des Ausweisinhabers
| als Sicherungsmittel voraus. Dieser Umstand wurde in Satz 3
| dahingehend berücksichtigt, dass vom Inhaber eines Personalausweises
| nicht verlangt werden darf, diesen für andere als die in Satz 4
| aufgeführten Zwecke aus der Hand zu geben. Auch eine freiwillige
| Abgabe des Personalausweises an Dritte sollte nicht erfolgen.
kann man das IMHO nicht schließen, denn die Formulierung "aus der Hand
zu geben" ist bloß umgangssprachlich und jedenfalls nicht geeignet,
die feststehende Interpretation des Begriffs "Gewahrsam" zu ändern.
(Es wäre m.E. grundsätzlich der Diskussion dienlich, wenn Du zu
apodiktischen Statements wie dem obigen auch die Quelle dazuliefern
würdest, statt die anderen Diskussionsteilnehmer zum Suchen und Raten
zu animieren ... Wobei sich die Stelle mit Deinen Hinweisen schon
finden läßt, keine Frage.)
> Denn was weiß der Inhaber schon, was mit seinem Ausweis
> unter dem Tresen oder im Hinterzimmer passiert.
Das alleine ist m.E. kein Grund, die bloße Aushändigung (!) des
Ausweises zu untersagen. Eine solche kann auch zu Ausweiszwecken
(Kontrolle des Lichtbilds, Abschreiben der Personalien, ...) nötig
sein. Soll (bspw.) bei der Abholung von Sendungen bei der Post oder
bei PostIdent oder bei sonstigen Vertragsschlüssen, wo man sich
ausweisen muß, der Ausweisinhaber seinen Ausweis dem Gegenüber vor die
Nase halten müssen, während der die Daten abschreibt? Das kann wohl
kaum ernsthaft so gemeint sein.
Unabhängig davon: "Gewahrsam" ist - wie "Besitz" - ein definierter
Begriff, und wer seinen Ausweis einem anderen aushändigt, gibt damit
noch nicht den Gewahrsam - oder den Besitz - an dem Ausweis auf.
Vielmehr handelt es sich um eine bloße Gewahrsamslockerung. Das kann
anders aussehen, wenn der andere sich dann aus dem entsprechenden Raum
entfernt oder den Ausweis einsteckt, und es sieht sicherlich anders
aus, wenn der Ausweis bspw. einbehalten wird, während sich der
Ausweisinhaber dann anderswo in einem Gebäude aufhält.
Die genaue Abgrenzung des Gewahrsamsbegriffs kann tauglich in erster
Linie der Rechtsprechung zu § 242 StGB entnommen werden, denn da ist
der Gewahrsamsbruch mit der Begründung neuen Gewahrsams
Tatbestandsmerkmal (und daher regelmäßig Gegenstand der Diskussion und
Rechtsprechung).
> Einfach mal die zugehörige Bundestagsdrucksache
> zum beabsichtigten Regelungszweck durchlesen.
War das die oben zitierte Stelle oder habe ich noch etwas übersehen?
Grüße,
-thh
>>| Grundsätzlich dürfen Personalausweise und Reisepässe nicht kopiert
>>| werden.
>
> War das jetzt das umgangssprachliche oder das juristische "Grundsätzlich"?
Das juristische, die nach Auffassung des BMI bestehenden Ausnahmen
wurden ja danach genannt.
>| Grundsätzlich dürfen Personalausweise und Reisepässe nicht kopiert
>| werden.
>|
>| Dieses Vervielfältigungsverbot ergibt sich aus dem Eigentum des
>| Bundes an Pass (§1 Abs. 4 Passgesetz) und Personalausweis (§ 1 Abs. 7
>| Personalausweisgesetz), Damit dürfen die Dokumente auch nur innerhalb
>| der vom Bund eingeräumten Benutzungsbefugnisse verwendet werden.
Diese Interpretation halte ich zunächst für ziemlich eigenartig. Seit
wann bedarf es der Erlaubnis des Eigentümers einer Sache, um von
dieser Sache Kopien anzufertigen?!
>| Von einer durch den Bund (stillschweigend) erteilten generellen
>| Befugnis zur Vervielfältigung von Pässen und Personalausweisen kann
>| nicht ausgegangen werden.
Erstmal bedürfte es ja einer Notwendigkeit, eine solche Erlaubnis
einzuholen.
> Dem stehen insbesondere für den
>| nichtöffentlichen, d.h. privatrechtlichen Bereich erhebliche
>| sicherheitsrechtliche, sicherheitspolitische und
>| datenschutzrechtliche Bedenken entgegen stehen.
Die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und das Verlangen
danach dürften eher weit verbreitet sein. *kopfschüttel*
> Rupert Haselbeck schrieb:
>
>> Es besteht schon ein recht deutlicher Unterschied
>> zwischen dem Begehren auf Anfertigung einer Kopie des
>> Ausweises und dem auf Herausgabe desselben zwecks
>> Hinterlegung (oder sonstiger Gewahrsamsaufgabe).
>
> Das liest sich in der zugehörigen
> Bundestagsdrucksache ein _klein_ wenig anders:
>
>| [...] dass vom Inhaber eines Personalausweises
>| nicht verlangt werden darf, diesen [...] aus der
>| Hand zu geben. Auch eine freiwillige Abgabe des
>| Personalausweises an Dritte sollte nicht erfolgen.
Ich nehme nicht an, daß man damit wörtlich "aus der Hand geben"
meinte; vielmehr scheint es sich um eine umgangssprachliche
Formulierung zu handeln. Ansonsten dürfte das nach dem Fiasko mit dem
"Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" das nächste Waterloo
ungeeigneter gesetzlicher Formulierungen werden ...
>> Durch das kurzzeitige Aushändigen (z.B. an der
>> Hotelrezeption) zum Kopieren wird der Gewahrsam nicht
>> aufgehoben und auch kein neuer Gewahrsam begründet.
>
> Kopieren soll laut unserem Bundesinnenministerium ja
> ohnehin schon immer verboten gewesen sein. Gesetzliche
> Grundlage kann zwar keiner nennen, aber drauf gepfiffen.
In <ias3dk...@ID-4636.user.dfncis.de> steht ja jetzt die angebliche
Herleitung dieses "Kopierverbots", die mich allerdings nicht
überzeugt.
> Ralph Babel zitierte:
>
>> | [...] dass vom Inhaber eines Personalausweises
>> | nicht verlangt werden darf, diesen [...] aus der
>> | Hand zu geben. Auch eine freiwillige Abgabe des
>> | Personalausweises an Dritte sollte nicht erfolgen.
>
> Ich nehme nicht an, daß man damit
> wörtlich "aus der Hand geben" meinte;
Ich schon; siehe <URL:news:59554...@message-id.pfm-mainz.de>.
> Ansonsten dürfte das nach dem Fiasko mit dem "Gesetz zur
> Beschleunigung fälliger Zahlungen" das nächste Waterloo
> ungeeigneter gesetzlicher Formulierungen werden ...
Ein Waterloo mehr oder weniger ...
> die Formulierung "aus der Hand zu geben" ist bloß
> umgangssprachlich und jedenfalls nicht geeignet,
> die feststehende Interpretation des Begriffs
> "Gewahrsam" zu ändern.
Es steht Dir natürlich frei, den eindeutigen Wortlaut
der Begründung zu ignorieren, aus dem klar hervorgeht,
daß hier nicht derselbe Gewahrsamsbegriff gemeint sein kann,
wie er beispielsweise bei dauerhaften Aneignungen (oder
deren Versuchen) wie etwa beim Diebstahl gemeint ist, denn
schließlich geht es um Funktionen des Ausweises, für die die
ultrakurzzeitige Verfügungsgewalt völlig ausreichend ist.
> Soll (bspw.) bei der Abholung von Sendungen bei der Post
> oder bei PostIdent oder bei sonstigen Vertragsschlüssen,
> wo man sich ausweisen muß, der Ausweisinhaber seinen
> Ausweis dem Gegenüber vor die Nase halten müssen,
> während der die Daten abschreibt?
Ja, so sieht es das Gesetz offensichtlich vor.
> "Gewahrsam" ist - wie "Besitz" - ein definierter Begriff,
> und wer seinen Ausweis einem anderen aushändigt, gibt
> damit noch nicht den Gewahrsam - oder den Besitz - an
> dem Ausweis auf.
Siehe oben.
> Vielmehr handelt es sich um
> eine bloße Gewahrsamslockerung.
Der Unterschied liegt in den elektronischen Funktionen
des Ausweises, die zudem berührungslos erreichbar sind.
Der berührungslose Diebstahl nach 242 StGB dürfte
dagegen eher die Ausnahme sein.
> Die genaue Abgrenzung des Gewahrsamsbegriffs kann tauglich
> in erster Linie der Rechtsprechung zu § 242 StGB entnommen
> werden, [...]
Alleine schon das "zuzueignen" dort sollte
klarmachen, daß der Vergleich nichts taugt.
AOL; aber für noch eigenartiger halte ich, daß mindestens einer der
genannten Normen (§ 1 Abs. 7 PAuswG) überhaupt nicht existiert: § 1
PAuswG (in der aktuellen Fassung) besteht überhaupt nur aus 4 Absätzen.
>Seit
> wann bedarf es der Erlaubnis des Eigentümers einer Sache, um von
> dieser Sache Kopien anzufertigen?!
IBTD. Eigentümer ist die Bundesrepublik Deutschland; aber der Besitzer
ist der jeweilige Bürger. Von daher könnte dieser Aspekt durchaus von
Bedeutung sein. Allerdings sehe ich da eher das UrhG winken, als das
PassG oder das PAuswG.
>>| Von einer durch den Bund (stillschweigend) erteilten generellen
>>| Befugnis zur Vervielfältigung von Pässen und Personalausweisen kann
>>| nicht ausgegangen werden.
>
> Erstmal bedürfte es ja einer Notwendigkeit, eine solche Erlaubnis
> einzuholen.
<zweifelnd> Vielleicht will das BMI ja mit dahingehenden Anfragen
überschwemmt werden? </zweifelnd>
>> Dem stehen insbesondere für den
>>| nichtöffentlichen, d.h. privatrechtlichen Bereich erhebliche
>>| sicherheitsrechtliche, sicherheitspolitische und
>>| datenschutzrechtliche Bedenken entgegen stehen.
>
> Die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und das Verlangen
> danach dürften eher weit verbreitet sein.
AOL. Wobei ich zugeben muss, daß das mit den *Bedenken* in vielen Fällen
sicherlich richtig ist; allerdings ergibt sich aus reinen /Bedenken/
noch lange kein /Verbotstatbestand/.
> *kopfschüttel*
AOL.
Wolfgang, auf die nächste Antwort vom BMI gespannt seiend
--
ACK
>> Insofern halte ich es für mich für sinnvoll, daß eine Institution,
>> die _ohenhin_ Daten über meine Kreditwürdigkeit sammelt,
>
> Gilt das generell für alle Institutionen, die ohnehin Daten über
> Deine $Eigenschaften sammelt?
:)
>> diese Daten dann auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch
>> im Hinblick auf Positivmerkmale,
>
> Das ist etwas schwierig zu beurteilen, da die SCHUFA ja nicht sagt,
> was ein Positivmerkmal ist und was nicht.
Eben.
Frage: Gibt es überhaupt Positivmerkmale? Wenn ja, was könnte ein
solches sein?
Das ich in der Vergangenheit mal einen Kredit vertragsgemäß
zurückgezahlt habe sagt nichts über mein gegenwärtiges Zahlungsverhalten
aus.
Das ich einen gegenwärtigen Kredit pünktlich bediene sagt auch nichts
aus. Außer, das ich gegenwärtig weniger Geld zur freien Verwendung habe.
Wenn ich in einer teuren Gegend wohne, sagt das auch nicht veil über
meine finanziellen Möglichkeiten aus. Vielleicht bin ich ja genau
deswegen knapp bei Kasse.
Negativmerkmale sind simpel: Wenn schon 3 Haftbefehle laufen, dann müßte
man verrückt sein, dem noch was zu liefern.
Aber Positivmerkmale?
UrhG?
Siehst Du den PA als Werk im Sinne des UrhG? Wenn ja, was für eins?
Ich sagte 'eher als das PassG oder das PAuswG'; ich sagte nicht, daß
überhaupt.
Wolfgang
--
> Thomas Hochstein schrieb:
>
>> die Formulierung "aus der Hand zu geben" ist blo�
>> umgangssprachlich und jedenfalls nicht geeignet,
>> die feststehende Interpretation des Begriffs
>> "Gewahrsam" zu �ndern.
>
> Es steht Dir nat�rlich frei, den eindeutigen Wortlaut
> der Begr�ndung zu ignorieren, aus dem klar hervorgeht,
> da� hier nicht derselbe Gewahrsamsbegriff gemeint sein kann,
Aus dem geht allenfalls hervor, da� der Gesetzgeber m�glicherweise
etwas anderes regeln wollte, als er geregelt hat ... was nicht das
erste Mal w�re.
> wie er beispielsweise bei dauerhaften Aneignungen (oder
> deren Versuchen) wie etwa beim Diebstahl gemeint ist,
Gewahrsamsbruch und Gewahrsbegr�ndung habe mit der Frage nach der
Aneignung nichts zu ntun.
>> Vielmehr handelt es sich um
>> eine blo�e Gewahrsamslockerung.
>
> Der Unterschied liegt in den elektronischen Funktionen
> des Ausweises, die zudem ber�hrungslos erreichbar sind.
> Der ber�hrungslose Diebstahl nach 242 StGB d�rfte
> dagegen eher die Ausnahme sein.
Das �ndert allerdings f�r die Auslegung des Begriffs "Gewahrsam"
wenig.
>> Die genaue Abgrenzung des Gewahrsamsbegriffs kann tauglich
>> in erster Linie der Rechtsprechung zu � 242 StGB entnommen
>> werden, [...]
>
> Alleine schon das "zuzueignen" dort sollte
> klarmachen, da� der Vergleich nichts taugt.
Die Zueignungsabsicht ist ein anderes Tatbestandsmerkmal als der
Gewahrsamsbruch.
> Thomas Hochstein <t...@inter.net> writes:
>> Insofern halte ich es für mich für sinnvoll, daß eine Institution, die
>> _ohenhin_ Daten über meine Kreditwürdigkeit sammelt, diese Daten dann
>> auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch im Hinblick auf
>> Positivmerkmale, speichert, und ich finde es sehr praktisch und
>> benutzerfreundlich, über alle Änderungen informiert zu werden und sie
>> einsehen zu können. Das ist eine Transparenz, die ich für vorbildlich
>> halte - daher ist mir die Kritik daran schlicht unverständlich.
>
> es ist ja nicht damit getan, dass durch deine manuelle pflege der daten
> bei der Schufa dafuer sorgst, dass deren geschaeftsmodell funktioniert:
> es gibt noch viele weitere auskunfteien, die mit oder ohne deine
> einwilligung daten ueber dich speichern, und die gegebenenfalls falsche
> informationen ueber dich an dritte weitergeben.
Mag sein. Das ändert aber nichts daran, daß ich die Möglichkeit als
vorteilhaft empfinde, bei einer - oder allen - Auskunftei(en) meine
Daten online einzusehen, über Veränderungen informiert zu werden und
Änderungen auf diesem Weg zu kommunizieren. Das ist jedenfalls
vorteilhaft.
> willst du wirklich einmal im jahr mindestens bei den grossen zehn deine
> daten nachpflegen, damit *die* damit mehr geld verdienen?
Nein. Aber ich würde lieber einmal meine Daten dort bequem
zusammengestellt einsehen und dann über Änderungen informiert werden,
als mich jährlich bei 10 Anbietern umständlich per Ausweis zu
identifizieren und dann nur eine Momentaufnahme der gespeicherten
Daten zu erhalten.
> Am 04.11.2010 08:43, schrieb Thomas Hochstein:
>> Diese Interpretation halte ich zun�chst f�r ziemlich eigenartig.
>
> AOL; aber f�r noch eigenartiger halte ich, da� mindestens einer der
> genannten Normen (� 1 Abs. 7 PAuswG) �berhaupt nicht existiert: � 1
> PAuswG (in der aktuellen Fassung) besteht �berhaupt nur aus 4 Abs�tzen.
Das wird sich auf die vorherige (oder neue, je nachdem) Fassung
beziehen.
>> Seit
>> wann bedarf es der Erlaubnis des Eigent�mers einer Sache, um von
>> dieser Sache Kopien anzufertigen?!
>
> IBTD. Eigent�mer ist die Bundesrepublik Deutschland; aber der Besitzer
> ist der jeweilige B�rger.
Ja, und? Seit wann bedarf es der Erlaubnis des Eigent�mers einer
Sache, um von dieser Sache Kopien anzufertigen? Darf ich als Mieter
keine Fotos mehr in der von mir gemieteten Wohnung machen? Darf ich
als Mieter eines Kraftfahrzeugs dieses nicht fotografieren? Oder als
Passant? Darf ich - Urheberrecht ausdr�cklich au�en vor! - aus einer
Bibliothek entliehene B�cher nicht mehr kopieren?
> Von daher k�nnte dieser Aspekt durchaus von
> Bedeutung sein.
Von welcher Bedeutung denn?
> Allerdings sehe ich da eher das UrhG winken, als das
> PassG oder das PAuswG.
Inwiefern ist es urheberrechtlich von Bedeutung, wer Eigent�mer einer
Sache - oder eines Werkst�cks - ist?
>> Die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und das Verlangen
>> danach d�rften eher weit verbreitet sein.
>
> AOL. Wobei ich zugeben muss, da� das mit den *Bedenken* in vielen F�llen
> sicherlich richtig ist; allerdings ergibt sich aus reinen /Bedenken/
> noch lange kein /Verbotstatbestand/.
Ob das Kopieren des Personalausweises - oder dieses zuzulassen -
besonders klug ist, ist ja eine ganz andere Frage.
> Thomas Hochstein (Wed, 03 Nov 2010 08:06:00 +0100) wrote:
>> Alle positiven Effekte kann ich auch
>> erzielen, wenn ich selbst eine Website erstellen,
>
> Nein, denn die Anzahl der Leute, die Facebook kennen, dürften einige
> Größenordnungen größer sein als die Anzahl der Leute, die Deine
> Webseite kennen und besuchen.
Ich bin recht sicher, daß die Anzahl der Leute, die meine Webseite
kennen und besuchen größer ist als die Anzahl der Leute, die einen
Facebook-Account von mir kennen oder besuchen würden. Es geht ja nicht
um die Bekanntheit von Facebook (oder meinethalben T-Online oder 1&1
oder wo auch immer man seine Webseite hostet), sondern um den
Bekanntheitsgrad der dort eingestellten Daten.
>> diese Daten dann
>> auch möglichst vollständig und korrekt, v.a. auch im Hinblick auf
>> Positivmerkmale,
>
> Das ist etwas schwierig zu beurteilen, da die SCHUFA ja nicht sagt,
> was ein Positivmerkmal ist und was nicht.
Doch, das tut sie.
>> speichert, und ich finde es sehr praktisch und
>> benutzerfreundlich, über alle Änderungen informiert zu werden und sie
>> einsehen zu können. Das ist eine Transparenz, die ich für vorbildlich
>> halte - daher ist mir die Kritik daran schlicht unverständlich.
>
> Nicht der Umstand, dass man einsehen kann, was wer über einen
> einträgt, ist das, was (ich) kritisiere, sondern der Umstand, dass
> *ich* für die Fehler von anderen bezahlen soll.
Verstehe ich nicht. Was wäre anders, wenn die SCHUFA den Onlinezugriff
nicht anbieten würde? - Du wüßtest gar nicht, welche Daten über Dich
gespeichert sind oder müßtest sie regelmäßig abfordern, würdest über
Änderungen nicht informiert und müßtest Einwände schriftlich geltend
machen. Den Vorteil daran vermag ich nicht zu ersehen.
Ich nicht. Wo ist die Sch�pfungsh�he? Handwerklich gut gemacht reicht
nicht. Schau' Dir mal zum Vergleich Aktien aus dem 19. Jh. an. Da gibt
es Exemplare, wo ich eine Sch�pfungsh�he bejahen w�rde.
> Ich wei� nicht in wie weit das �hnlich dem Geld und der Bilder darauf
> ist, die Werke sind doch IIRC sozusagen lizensiert vom Bund f�r die
> Bedruckung DM und die Designs auch gesch�tzt worden.
Ein Musterschutz hat nichts mit dem UrhG zu tun.
Die da wären?
> Verstehe ich nicht. Was wäre anders, wenn die SCHUFA den
> Onlinezugriff nicht anbieten würde?
Die Datenbank würde mehr falsche Datensätze beinhalten und damit
insgesamt wertloser sein. Die Partner der SCHUFA würden sich von dieser
abwenden.
> - Du wüßtest gar nicht, welche Daten über Dich gespeichert sind oder
> müßtest sie regelmäßig abfordern,
Im Gegenteil. Man könnte sie komplett ignorieren weil jedes Kleinkind
wüßte, das da sowieso nur Unsinn drinne stünde.
> würdest über Änderungen nicht informiert und müßtest Einwände
> schriftlich geltend machen. Den Vorteil daran vermag ich nicht zu
> ersehen.
Kein Wunder. Du akzeptierst ja auch die Sammelwut von SCHUFA & Co. :)
Mᅵglicherweise; Ich erwarte aber von einem Ministerium(!) eine Antwort,
die sich auf die /heutige/ Gesetzeslage bezieht, und nicht auf die nicht
auf die von anno dunnemals.
>>> Seit
>>> wann bedarf es der Erlaubnis des Eigentᅵmers einer Sache, um von
>>> dieser Sache Kopien anzufertigen?!
>>
>> IBTD. Eigentᅵmer ist die Bundesrepublik Deutschland; aber der Besitzer
>> ist der jeweilige Bᅵrger.
>
> Ja, und? Seit wann bedarf es der Erlaubnis des Eigentᅵmers einer
> Sache, um von dieser Sache Kopien anzufertigen? Darf ich als Mieter
> keine Fotos mehr in der von mir gemieteten Wohnung machen?
Das kommt darauf an, zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen Dir
die Sache ᅵberlassen wurde. Das Fotografieren der 'eigenen' Wohnung ist
sicherlich eine ᅵbliche Handlung im Rahmen des normalen Gebrauchs. Aber
stell Dir mal z. B. ein Leasing-Gerᅵt vor, z. B. ein Auto oder einen
Fotokopierer. Da darfst Du auch nicht alles, was Du bei Deinem
/Eigentum/ dᅵrftest.
Ich kᅵnnte mir durchaus vorstellen, daᅵ /besondere/ Rᅵume auch nur unter
besonderen, vertraglich festgelegten Bedingungen angemietet werden
kᅵnnen. Ich stelle mir da jetzt mal ein SChloss odereine Burg vor, bei
dem Der Vermieter dem Mieter z. B. durchaus untersagen kᅵnnte, die
mitgemietete Einrichtung (Bilder usw.) zu fotografieren und zu
verᅵffentlichen.
>Darf ich
> als Mieter eines Kraftfahrzeugs dieses nicht fotografieren? Oder als
> Passant? Darf ich - Urheberrecht ausdrᅵcklich auᅵen vor! - aus einer
> Bibliothek entliehene Bᅵcher nicht mehr kopieren?
Du bringst jetzt lauter /normale/ Alltagssituationen; aber wenn Du die
mit einer /besonderen/ Situation vergleichen willst, dann hinkt das
zwangsweise.
Passender wᅵre z. B. eine Situation, daᅵ jemand sich ein wertvolles
Gemᅵlde least o. ᅵ. (falls so etwas ᅵberhaupt mᅵglich ist), um damit z.
B. sein Bᅵro zu schmᅵcken. In so einem Fall kᅵnnte ich mir durchaus
vorstellen, daᅵ der Eigentᅵmer aus Sicherheitsgrᅵnden das Fotografieren
verboten haben kᅵnnte.
>> Von daher kᅵnnte dieser Aspekt durchaus von
>> Bedeutung sein.
>
> Von welcher Bedeutung denn?
S. o.
>> Allerdings sehe ich da eher das UrhG winken, als das
>> PassG oder das PAuswG.
>
> Inwiefern ist es urheberrechtlich von Bedeutung, wer Eigentᅵmer einer
> Sache - oder eines Werkstᅵcks - ist?
Man Urheberrechte.
>>> Die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und das Verlangen
>>> danach dᅵrften eher weit verbreitet sein.
>>
>> AOL. Wobei ich zugeben muss, daᅵ das mit den *Bedenken* in vielen Fᅵllen
>> sicherlich richtig ist; allerdings ergibt sich aus reinen /Bedenken/
>> noch lange kein /Verbotstatbestand/.
>
> Ob das Kopieren des Personalausweises - oder dieses zuzulassen -
> besonders klug ist, ist ja eine ganz andere Frage.
Eben; 'unklug' != 'Verbot'
Wolfgang
--
Allerdings ist Geld nicht (oder zumindest nicht nur) durch das UrhG
geschützt, sondern vor allem durch ein explizites Gesetz (mit deutlich
drakonischeren Strafen, als das UrhG bietet).
Wolfgang
--
> Die Anfertigung von Kopien von Personalausweisen und das Verlangen
> danach dürften eher weit verbreitet sein. *kopfschüttel*
Vermutlich ist es so. Ich habe gerade im Zuge einer GmbH-Gründung bei
diverse Banken Konten eröffnet. Alle wollten sich eine Kopie des
Personalausweises ziehen. Auf meine Antwort hin (auch in Reminiszens
dieses Threads), dass ein Vorzeigen ausreichen muss, kam sinngemäß immer
die Antwort: "Ohne Kopie des Personalausweises kein Konto!"