Jochen
Der Insolvenzverwalter hat Recht! "Ausgefallenes Arbeitsentgelt
außerhalb des Insolvenz-Zeitraums wird nicht geschützt. Einen längeren
Zeitraum sieht das Gesetz nicht vor, um Missbrauch durch
Stundungsvereinbarungen zu Lasten der Insolvenz-Ordnung zu
vermeiden." [1]
Allgemeines zu Insolvenzgeld gibt es bei [2].
[1] Urteil vom 26.03.2009, Aktenzeichen: L 9 AL 425/03,
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=119411
[2] Paragraph 183 ff SGB III