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Stundung von Gehalt und anschließende Insolvenz

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Jochen Schniepp

ungelesen,
14.12.2009, 16:50:1214.12.09
an
Hallo,
angenommen der AG vereinbart mit seinen Mitarbeitern formlos eine
Stundung eines gewissen Anteil des Gehalts. Mitten während der
planmäßigen Rückzahlung ereilt den AG doch die Insolvenz.
In die ersten 2 Monate der 3 Monate Insolvenzgeld fallen noch die zwei
letzten Rückzahlungsraten aus der Stundung.
Der Insolvenzverwalter bezweifelt aufgrund des Fehlens schriftlicher
Stundungsabreden das Vorhandensein einer Stundung und ist der Meinung,
dass aufgrund der Entstehungszeit weit vor dem Insolvenzfall dies eine
normale Insolvenzforderung ist ("Gehaltkürzung und keine Stundung"),
die nicht vom Insolvenzgeld abgedeckt ist.
Meine Meinung ist aber, dass aufgrund des bisherigen Rückzahlungsplans
die beiden gestundeten Gehaltsanteile erst in den beiden ersten
Monaten der Zahlung des Insolvenzgelds fällig wurden und somit sehr
wohl vom Insolvenzgeld abdeckt sind.
Welche Sichtweise ist korrekt?

Jochen

Manuel Rodriguez

ungelesen,
14.12.2009, 17:21:1314.12.09
an


Der Insolvenzverwalter hat Recht! "Ausgefallenes Arbeitsentgelt
außerhalb des Insolvenz-Zeitraums wird nicht geschützt. Einen längeren
Zeitraum sieht das Gesetz nicht vor, um Missbrauch durch
Stundungsvereinbarungen zu Lasten der Insolvenz-Ordnung zu
vermeiden." [1]
Allgemeines zu Insolvenzgeld gibt es bei [2].

[1] Urteil vom 26.03.2009, Aktenzeichen: L 9 AL 425/03,
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=119411
[2] Paragraph 183 ff SGB III

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