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Lohnausfall bei schlechtem Wetter?

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Torsten Zimmermann

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Dec 19, 2010, 6:52:00 PM12/19/10
to
Hallo nochmal alle zusammen!

Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an meinen Bericht
wegen meines Arbeitgebers erinnern <8ilkj5...@mid.individual.net>

Momentan sammel ich so etwas Sachen gegen ihn. :-)

Vergangenen Donnerstag sind viele Fahren wegen des Wetters und der
unendlich scheinden Staus auf den Autobahnen ausgefallen -
wahrscheinlich nicht nur bei uns. Ich wurde zu Hause angerufen und es
hieß, ich könne zu Hause bleiben, weil es keinen Sinn macht, Leute jetzt
auf die Autobahnen zu schicken. Laut Ansicht meines Arbeitgebers bekomme
ich die Stunden nicht bezahlt - ich bin ja auch nicht gefahren.
Argumente für diese Ansicht gibt es durchaus: Ich bin Aushilfskraft "auf
Zuruf". Wenn ich nicht eingeteilt werde, bekomme ich auch keine Arbeit
und kein Geld.

Ich habe mir die Stunden für die Fahrt aber einfach trotzdem
aufgeschrieben, weil schlechtes Wetter und Stau meiner Meinung nach das
Risiko des Unternehmers sind und nicht das der Angestellten. Wie seht
Ihr das denn so?

--
Torsten

Masko Müller, Hamburg

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Dec 20, 2010, 12:20:21 AM12/20/10
to
Torsten Zimmermann <tor...@tlink.de> wrote:

> Ich habe mir die Stunden für die Fahrt aber einfach trotzdem
> aufgeschrieben, weil schlechtes Wetter und Stau meiner Meinung nach das
> Risiko des Unternehmers sind und nicht das der Angestellten. Wie seht
> Ihr das denn so?

"Schlechtwettergeld" gibt (gab?) es nur im Bauhauptgewerbe. Als Fahrer
gehörst du nicht dazu.

> Ich bin Aushilfskraft "auf
> Zuruf". Wenn ich nicht eingeteilt werde, bekomme ich auch keine Arbeit
> und kein Geld.

Da steht doch schon die Lösung. Warum dann noch die Frage? Falls dein
Einkommen deswegen nicht reicht, dann bitte bei Harz IV anstellen.

--
Mit freundlichen Grüßen
Masko
Nur mit gesundem Humor ansehen:
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/t/19886/Grosse-Haufen

Matthias Frank

unread,
Dec 20, 2010, 4:56:46 AM12/20/10
to
Am 20.12.2010 00:52, schrieb Torsten Zimmermann:
> Hallo nochmal alle zusammen!
>
> Der eine oder andere erinnert sich vielleicht noch an meinen Bericht
> wegen meines Arbeitgebers erinnern<8ilkj5...@mid.individual.net>
>
> Momentan sammel ich so etwas Sachen gegen ihn. :-)
>
> Vergangenen Donnerstag sind viele Fahren wegen des Wetters und der
> unendlich scheinden Staus auf den Autobahnen ausgefallen -
> wahrscheinlich nicht nur bei uns. Ich wurde zu Hause angerufen und es
> hieß, ich könne zu Hause bleiben, weil es keinen Sinn macht, Leute jetzt
> auf die Autobahnen zu schicken. Laut Ansicht meines Arbeitgebers bekomme
> ich die Stunden nicht bezahlt - ich bin ja auch nicht gefahren.

Na ja das ist etwas schwierig, grundsätzlich wenn der AN nicht auf
der Arbeit erscheinen kann wg. der Wetterlage hat er keine Entgelt-
anspruch.
Nur in deinem Fall war es ja anders. Der AG hat gesagt du sollst
zu Hause bleiben, also hat er auf deine Arbeitsleistung verzichtet,
das wäre Annahmeverzug.

U.u. kommt es aber auch darauf an was ihr genau geredet hat.
Hat der AG z.g. gesagt: Das Wetter sieht schlecht aus willst du
nicht lieber daheim bleiben und du hast gesagt: Wäre wohl besser,
sieht das anders aus als wenn der AG sagt: Hier gibt es wg. dem
Wetter eh keine Arbeit, bleib daheim.

> Argumente für diese Ansicht gibt es durchaus: Ich bin Aushilfskraft "auf
> Zuruf". Wenn ich nicht eingeteilt werde, bekomme ich auch keine Arbeit
> und kein Geld.

Lies mal das:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

Die Ankündigungsfrist ist 4 Tage.

>
> Ich habe mir die Stunden für die Fahrt aber einfach trotzdem
> aufgeschrieben, weil schlechtes Wetter und Stau meiner Meinung nach das
> Risiko des Unternehmers sind und nicht das der Angestellten. Wie seht
> Ihr das denn so?

So pauschal wie gesagt auch falsch. Wenn du nicht auf der Arbeit
erscheinen kannst ist es dein Problem, wenn der AG keine Arbeit anbieten
kann wg. dem Wetter, weil du wg. mit Kurierfahrer bist ist es sein
Problem.

MfG
Matthias


Stephan Behrendt

unread,
Dec 20, 2010, 9:22:44 AM12/20/10
to
On 20 Dez., 10:56, Matthias Frank <ciba-frank-n...@web.de> wrote:


> So pauschal wie gesagt auch falsch. Wenn du nicht auf der Arbeit
> erscheinen kannst ist es dein Problem, wenn der AG keine Arbeit anbieten
> kann wg. dem Wetter, weil du wg. mit Kurierfahrer bist ist es sein
> Problem.

Du hast die zugrunde liegende Vertragsbeschreibung gelesen?
"Ich bin Aushilfskraft auf Zuruf. Wenn ich nicht eingeteilt werde,


bekomme ich auch keine Arbeit
und kein Geld."

Stephan

Monika Gutbrodt

unread,
Dec 20, 2010, 8:17:23 PM12/20/10
to
Hallo,

Stephan Behrendt schrieb:


> Du hast die zugrunde liegende Vertragsbeschreibung gelesen? "Ich bin
> Aushilfskraft auf Zuruf. Wenn ich nicht eingeteilt werde, bekomme ich
> auch keine Arbeit und kein Geld."

die Frage ist, wieweit das wirksam ist. Im verlinkten Paragrafen lese ich:

> Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und
> täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen
> Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn
> Stunden als vereinbart.

und:

> Durch Tarifvertrag kann von den Absätzen 1 und 2 auch zuungunsten des
> Arbeitnehmers abgewichen werden [...]

--
Gruß Monika

Message has been deleted

Matthias Frank

unread,
Dec 21, 2010, 3:58:38 AM12/21/10
to
Am 21.12.2010 09:06, schrieb Kathinka Wenz:

> Stephan Behrendt <stephan....@gmx.de> wrote:
>
>> Du hast die zugrunde liegende Vertragsbeschreibung gelesen?
>> "Ich bin Aushilfskraft auf Zuruf. Wenn ich nicht eingeteilt werde,
>> bekomme ich auch keine Arbeit und kein Geld."
>
> Das ändert nichts daran, das Gesetze gelten und das TzBfG klare Regeln
> für Arbeit auf Abruf kennt.
>
> http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html
>
> Die Verpflichtung, die Arbeitszeit vier Tage vorher festzulegen, gilt
> natürlich auch für Absagen.

Ebend.

MfG
Matthias

Stephan Behrendt

unread,
Dec 21, 2010, 5:26:37 AM12/21/10
to
On 21 Dez., 09:58, Matthias Frank <ciba-frank-n...@web.de> wrote:

> >http://dejure.org/gesetze/TzBfG/12.html
>
> > Die Verpflichtung, die Arbeitszeit vier Tage vorher festzulegen, gilt

> > nat rlich auch f r Absagen.
>
> Ebend.

Nö:

"(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn
der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens
vier Tage im Voraus mitteilt."

Das besagt lediglich, dass der AN nicht arbeiten muss, wenn die Ansage
zu spät kommt.

Stephan

Stephan Behrendt

unread,
Dec 21, 2010, 6:05:03 AM12/21/10
to
On 21 Dez., 09:06, Kathinka Wenz <kathi...@rrr.de> wrote:

> Die Verpflichtung, die Arbeitszeit vier Tage vorher festzulegen, gilt
> nat rlich auch f r Absagen.

Wurd denn hier überhaupt 4 Tage vorher eine Arbeitszeit vereinbart?
Wer trägt das Risiko bei höherer Gewalt? Ich vermute der AG.

Stephan

Matthias Frank

unread,
Dec 21, 2010, 6:37:06 AM12/21/10
to

Wenn der AG absagt, dann war ja wohl vorher die Arbeit geplant.

Und wie gesagt wenn der AG absagt weil er sagt: "Ich hab an dem
Tag keine Arbeit für dich", dann gerät der AG in Annahmeverzug und hat
die Zeit natürlich zu zahlen und er trägt dann auch das Risiko
der höheren Gewalt.

MfG
Matthias

Matthias Frank

unread,
Dec 21, 2010, 6:39:56 AM12/21/10
to


Gut im Grunde gilt hier:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__615.html

§12 TzBfG hat damit aber auch was zu tun, nämlich wann der AG eine
Arbeit noch absagen kann ohne in Annahmeverzug zu geraten.

Wobei insbesondere AN VErtreter davon ausgehen, dass ein
"veröffentlicher" Dienstplan bindend ist und nicht mehr einseitig
änderbar. Auch nicht 4 Tage vorher. Der AG geriete also immer wenn
er die Arbeit absagt und der AN sie aber annehmen würde, in
Annahmeverzug.

MfG
Matthias


MfG
Matthias

Matthias Frank

unread,
Dec 21, 2010, 6:40:51 AM12/21/10
to
Am 21.12.2010 11:26, schrieb Stephan Behrendt:

Gut im Grunde gilt hier:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__615.html

§12 TzBfG hat damit aber auch was zu tun, nämlich wann der AG eine
Arbeit noch absagen kann ohne in Annahmeverzug zu geraten.

Wobei insbesondere AN VErtreter davon ausgehen, dass ein
"veröffentlicher" Dienstplan bindend ist und nicht mehr einseitig
änderbar. Auch nicht 4 Tage vorher. Der AG geriete also immer wenn
er die Arbeit absagt und der AN sie aber annehmen würde, in

Annahmeverzug (wenn ein Dienstplan existiert).

MfG
Matthias


MfG
Matthias

Jens Müller

unread,
Dec 21, 2010, 9:41:35 AM12/21/10
to
Am 21.12.2010 12:37, schrieb Matthias Frank:
> Und wie gesagt wenn der AG absagt weil er sagt: "Ich hab an dem
> Tag keine Arbeit für dich", dann gerät der AG in Annahmeverzug und hat
> die Zeit natürlich zu zahlen und er trägt dann auch das Risiko
> der höheren Gewalt.
>

Schön, dass da so ungefähr dasselbe rauskommt, wie einem auch der
gesunde Menschenverstand sagt :-)

Gruß Jens

Message has been deleted

Matthias Frank

unread,
Dec 22, 2010, 3:53:07 AM12/22/10
to

Ist eigentlich meistens so in der Juristerei, entgegen aller
anderslautender Meinungen ;-)

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