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VGT: Entkriminalisierung von Verkehrsdelikten

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David Mertens

ungelesen,
26.01.2012, 14:36:2926.01.12
an

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10200370/artid/15601099

"Die Bremsen quietschen - zu spät. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
kommt wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank.
[...]
Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
Verkehrsdelikten diskutiert."


Erfreulicherweise gibt es offenbar prominente Opposition.

Jens Müller

ungelesen,
26.01.2012, 15:25:0126.01.12
an
Am 26.01.2012 20:36, schrieb David Mertens:
>
> "Die Bremsen quietschen - zu spät. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
> verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
> kommt wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank.
> [...]
> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
> Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
> Verkehrsdelikten diskutiert."

Das "deshalb" verstehe ich nicht.

Gruß Jens

Arno Welzel

ungelesen,
27.01.2012, 02:44:1227.01.12
an
Jens Mï¿œller, 2012-01-26 21:25:

> Am 26.01.2012 20:36, schrieb David Mertens:
>>
>> "Die Bremsen quietschen - zu spï¿œt. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
>> verletzter Radfahrer, der spï¿œter im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
>> kommt wegen fahrlï¿œssiger Tï¿œtung auf die Anklagebank.
>> [...]
>> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
>> Woche deshalb ï¿œber eine mï¿œgliche Entkriminalisierung von
>> Verkehrsdelikten diskutiert."
>
> Das "deshalb" verstehe ich nicht.

Im Zusammenhang zitiert:

"Dieses Szenario gibt es immer wieder: Es regnet und es ist dunkel - das
Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge spiegelt sich auf der
nassen Straï¿œe. Auf der Rï¿œckbank quengelt ein Kind. Der Fahrer dreht sich
kurz nach hinten. Als er wieder nach vorne sieht, taucht unvermittelt
ein Schatten vor ihm auf. Es kracht. Die Bremsen quietschen - zu spï¿œt.
Auf der Fahrbahn liegt ein schwer verletzter Radfahrer, der spï¿œter im
Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer kommt wegen fahrlï¿œssiger Tï¿œtung auf
die Anklagebank.

Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) wurden im Jahr 2010 bundesweit
714 Autofahrer wegen fahrlï¿œssiger Tï¿œtung und rund 13.500 wegen
fahrlï¿œssiger Kï¿œrperverletzung im Straï¿œenverkehr verurteilt. Dabei hï¿œngt
es nach Ansicht von Experten hï¿œufig allein vom Zufall ab, ob ein zuvor
unbescholtener Autofahrer zum Kriminalstraftï¿œter wird.

Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
Woche deshalb ï¿œber eine mï¿œgliche Entkriminalisierung von
Verkehrsdelikten diskutiert."

(Zitat Ende)

Meine Meinung dazu: Warum sollte man Autofahrern das Privileg einrï¿œumen,
straffrei andere Menschen schwer zu verletzen, solange dies mit einem
Auto geschieht? Fahrlï¿œssige Kï¿œrperverletzung drï¿œckt es ja schon
hinreichend aus: Jemand hat *fahrlï¿œssig* gehandelt - und das im Artikel
auch genannte Beispiel vom Fahrer mit dem quengelnden Kind *ist*
fahrlï¿œssig. Das ist weder unvermeidlich, noch ein "Zufall". Bei
schlechten Sichtverhï¿œltnissen hat man sich gefï¿œlligst auf den Verkehr zu
konzentrieren.


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Volker Bartheld

ungelesen,
27.01.2012, 03:53:2927.01.12
an
Moin!

>> http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10200370/artid/15601099
>> [Sinngemäßes Zitat]
>> "Dieses Szenario gibt es immer wieder: Es ist Herbst/Winter und die
>> Witterungsbedingungen entsprechend. Der Autofahrer ist unaufmerksam,
>> unkonzentriert, hält nicht den notwendigen Sicherheitsabstand bzw. das
>> Sichtfahrgebot ein und läßt auch sonst nicht die notwendige
>> Sorgfaltspflicht in einem Fahrzeug mit erheblichem Gefährdungspotential
>> walten. Durch die überhöhte Geschwindigkeit für ihn überraschend taucht
>> ein ordnungsgemäß beleuchteter Radfahrer vor ihm auf, die verlängerte
>> Schrecksekunde verstreicht ungenutzt, ein zu zaghafter Bremsvorgang
>> erfolgt erst, als es schon gekracht hat. Womöglich hat der Kraftfahrer
>> den Verkehrsteilnehmer vor ihm aus Gedankenlosigkeit auch gar nicht
>> wahrgenommen. Das Resultat: Auf der Fahrbahn liegt ein unnötigerweise
>> schwer verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt und
>> dessen Angehörige von der Haftpflichtversichunge des Unfallverursachers
>> eine Entschädigung erstreiten müssen, weil diese wegen der
>> Entkriminalisierungsmaßnahmen eine Unvermeidbarkeit der Kollision
>> unterstellt. Dem Autofahrer wird nicht die gravierende Tragweite seiner
>> Verfehlung vor Augen geführt, er kommt mit der Zahlung eines
>> zweistelligen Eurobetrags in die Staatskasse und einer
>> Ordnungswidrigkeitenanzeige davon."

> Meine Meinung dazu: Warum sollte man Autofahrern das Privileg einräumen,
> straffrei andere Menschen schwer zu verletzen, solange dies mit einem
> Auto geschieht?

Die Autofahrer übrigens, denen man anderswann auch bei unverschuldeten
Unfällen ein Gefährdungspotential ("Betriebsgefahr") zum Schutz der
schwächeren Verkehrsteilnehmer andichten möchte. Jeder dreht und wendet die
Sachlage also wie es ihm in den Kram paßt.

> Fahrlässige Körperverletzung drückt es ja schon
> hinreichend aus: Jemand hat *fahrlässig* gehandelt - und das im Artikel
> auch genannte Beispiel vom Fahrer mit dem quengelnden Kind *ist*
> fahrlässig. Das ist weder unvermeidlich, noch ein "Zufall". Bei
> schlechten Sichtverhältnissen hat man sich gefälligst auf den Verkehr zu
> konzentrieren.

Ganz genau. Ich hoffe auf ein Produkt der sauren Gurkenzeit.

Ciao,
Volker

--
@: I N F O at B A R T H E L D dot N E T
3W: www.bartheld.net

Johann Mayerwieser

ungelesen,
27.01.2012, 04:12:2427.01.12
an
Arno Welzel schrieb:

> Im Zusammenhang zitiert:
>
> "Dieses Szenario gibt es immer wieder: Es regnet und es ist dunkel - das
> Scheinwerferlicht entgegenkommender Fahrzeuge spiegelt sich auf der
> nassen Straße. Auf der Rückbank quengelt ein Kind. Der Fahrer dreht sich
> kurz nach hinten. Als er wieder nach vorne sieht, taucht unvermittelt
> ein Schatten vor ihm auf. Es kracht. Die Bremsen quietschen - zu spät.
> Auf der Fahrbahn liegt ein schwer verletzter Radfahrer, der später im
> Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer kommt wegen fahrlässiger Tötung auf
> die Anklagebank.

>
> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
> Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
> Verkehrsdelikten diskutiert."

Heißt das jetzt, dass die Autofahrer dann entkriminalisiert werden
sollen, wenn sie einen Radfahrer umnieten oder gehören dunkel gekleidete
Fußgänger dann auch zum Freiwild?

Hannes


--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Johann Mayerwieser

ungelesen,
27.01.2012, 04:14:3127.01.12
an
David Mertens schrieb:

> http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10200370/artid/15601099
>
> "Die Bremsen quietschen - zu spät. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
> verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
> kommt wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank. [...]
> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
> Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
> Verkehrsdelikten diskutiert."
>

In .at ist es seit Kurzem so (oder wird in Kürze beschlossen), dass
Verletzungen bei Verkehrsunfällen mit bis zu 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit
nicht mehr geahndet werden.

Henning Haida

ungelesen,
27.01.2012, 04:22:1427.01.12
an
Zitat: „Dabei hängt es nach Ansicht von Experten häufig allein vom
Zufall ab, ob ein zuvor unbescholtener Autofahrer zum Kriminalstraftäter
wird.“

Ich denke, das "deshalb" bezieht sich auf diesen Umstand (der Autofahrer
konnte ja gar nichts dafür, also warum soll man ihn bestrafen?). Und
korrekt ist, umgekehrt betrachtet, jahrelanges unfallfreies Fahren hat
auch viel mit "Glück gehabt" zu tun! Nun gibt es offenbar Leute, die die
Fälle, in denen jemand "Pech hatte" nicht mehr bestrafen wollen.
Bisschen Schwund ist eben immer und das ist der Preis der Motorisierung.

IMHO wäre das aber eine sehr gefährliche Entwicklung. Das Risiko fährt
immer mit und das beinhaltet auch das Risiko, zum Straftäter zu werden.
Wer das nicht eingehen will, muss halt noch vorsichtiger oder gar nicht
mehr [KFZ] fahren. Aber einen Freibrief würde ich nicht verteilen!

Holger Müller

ungelesen,
27.01.2012, 04:28:4627.01.12
an
David Mertens <dw.d...@gmail.com> wrote:
> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
> Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
> Verkehrsdelikten diskutiert."
> Erfreulicherweise gibt es offenbar prominente Opposition.

Was ich nicht verstehe sind folgende Zitate:

"""
Jan Backmann aus dem schleswig-holsteinischen Justizministerium tritt als
Referent beim Verkehrsgerichtstag dafür ein, Fahrfehler nur zu bestrafen, wenn
der Täter leichtfertig gehandelt oder das Opfer schwere Körperverletzungen oder
sogar den Tod erlitten hat.

Für den ADAC stehe der Opferschutz im Vordergrund, sagte der Jurist Michael
Nissen. Eine Beschränkung der Strafbarkeit auf Fälle, in denen Leichtfertigkeit
zu schweren Unfallfolgen führe, könne man allerdings diskutieren.
"""

Soll dass heissen, dass dann Beleherungen durch absichtliches Schneiden
und ausbremsen straffrei bleiben sollen?

ciao
Holger
--
http://holger.outgesourced.org/blog/

Thomas Sçhlueter

ungelesen,
27.01.2012, 05:12:4327.01.12
an
Am 27 Jan 2012 hat Johann Mayerwieser geschrieben:
>
> Heißt das jetzt, dass die Autofahrer dann
> entkriminalisiert werden sollen, wenn sie einen Radfahrer
> umnieten oder gehören dunkel gekleidete
> Fußgänger dann auch zum Freiwild?

Eher letzteres. Radfahrer sind ja jetzt schon vogelfrei,
wenn es um die Anwendung des StGB-§ 315c auf das Überholen
von Radfahrern mit einem KFZ geht.

Ansonsten würde man nicht unausgesetzt neue Radwege bauen
müssen bzw. so hartnäckig auf der Benutzung der bestehenden
bestehen können. Die (zwecks Benutzungspflicht
antizipierten) Taten werden dabei ganz offensichtlich ja
durchaus sehenden Auges, also "vorsätzlich" begangen, denn
ansonsten gibt es keinen logischen Grund für die Annahme,
dass Fahrräder stärker von der Überholgefahr betroffen sein
sollten, als beispielsweise Mofas und Kleinkrafträder.

Das Beispiel mit dem umgenieteten Radfahrer ist von den
Initiatoren der Entkriminalisierungskampagne dennoch genial
gewählt. Gerade _weil_ das gesunde Volksempfinden das
Übermangeln von Radfahrern mittlerweile nur noch als
besseres Kavaliersdelikt wahrnimmt, weckt dieses Szenario
ganz besonders die Entrüstung der Kraftfahrerschaft.

Tom


Frank Wuest

ungelesen,
27.01.2012, 05:48:5227.01.12
an
Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
>
> Soll dass heissen, dass dann Beleherungen durch absichtliches Schneiden
> und ausbremsen straffrei bleiben sollen?

Nö, wieso, das sollte dann doch unter Vorsatz fallen?

Christoph Maercker

ungelesen,
27.01.2012, 07:13:5527.01.12
an
Henning Haida wrote:
> Zitat: „Dabei hängt es nach Ansicht von Experten häufig allein vom
> Zufall ab, ob ein zuvor unbescholtener Autofahrer zum Kriminalstraftäter
> wird.“
>
> Ich denke, das "deshalb" bezieht sich auf diesen Umstand (der Autofahrer
> konnte ja gar nichts dafür, also warum soll man ihn bestrafen?). Und
> korrekt ist, umgekehrt betrachtet, jahrelanges unfallfreies Fahren hat
> auch viel mit "Glück gehabt" zu tun! Nun gibt es offenbar Leute, die die
> Fälle, in denen jemand "Pech hatte" nicht mehr bestrafen wollen.
> Bisschen Schwund ist eben immer und das ist der Preis der Motorisierung.

ACK, und zwar nicht nur im Straßenverkehr. Ähnlich gelagerte Fälle gibt
es ebenso in der Arbeitswelt. Und ich habe ehrlich gesagt nie
eingesehen, wieso Fahrlässigkeit mit Mord, Raub und Diebstahl
gleichgestellt wird.

> IMHO wäre das aber eine sehr gefährliche Entwicklung. Das Risiko fährt
> immer mit und das beinhaltet auch das Risiko, zum Straftäter zu werden.
> Wer das nicht eingehen will, muss halt noch vorsichtiger oder gar nicht
> mehr [KFZ] fahren. Aber einen Freibrief würde ich nicht verteilen!

Kraftverkehr, Luftfahrt, Elektrizität, Atomenergie u.v.a. sind mit der
vom Gesetzgeber quasi geforderten absoluten Unfallfreiheit unvereinbar.
Spätestens oberhalb 30 km/h ist kein Fahrzeug mehr in *jeder* Situation
absolut sicher beherrschbar.
Unabhängig davon bin ich auch der Meinung, Entkriminalisierung von
fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr ist der falsche Weg. Wenn
schon, dann steht der massenhafte Kraftverkehr zur Disposition. Genau
das scheinen die Herrschaften, die da in Goslar palavern, zu ahnen.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TOD-SICHER!

Christoph Strauch

ungelesen,
27.01.2012, 07:40:4027.01.12
an
On 27 Jan., 13:13, Christoph Maercker wrote:
> Henning Haida wrote:
> > Zitat: „Dabei hängt es nach Ansicht von Experten häufig allein vom
> > Zufall ab, ob ein zuvor unbescholtener Autofahrer zum Kriminalstraftäter
> > wird.“
>
> > Ich denke, das "deshalb" bezieht sich auf diesen Umstand (der Autofahrer
> > konnte ja gar nichts dafür, also warum soll man ihn bestrafen?). Und
> > korrekt ist, umgekehrt betrachtet, jahrelanges unfallfreies Fahren hat
> > auch viel mit "Glück gehabt" zu tun! Nun gibt es offenbar Leute, die die
> > Fälle, in denen jemand "Pech hatte" nicht mehr bestrafen wollen.
> > Bisschen Schwund ist eben immer und das ist der Preis der Motorisierung.
>
> ACK, und zwar nicht nur im Straßenverkehr. Ähnlich gelagerte Fälle gibt
> es ebenso in der Arbeitswelt. Und ich habe ehrlich gesagt nie
> eingesehen, wieso Fahrlässigkeit mit Mord, Raub und Diebstahl
> gleichgestellt wird.

Wird es ja nicht. Der Straftatbestand heisst fahrlässige Tötung und
eben nicht Mord. Die Strafen, die dann teilweise verhängt werden sind
dementsprechend niedrig.

Bernhard Kraft

ungelesen,
27.01.2012, 07:55:4927.01.12
an
On 26.01.2012 20:36, David Mertens wrote:
>
> http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/10200370/artid/15601099
>
> "Die Bremsen quietschen - zu spät. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
> verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
> kommt wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank.
> [...]
> Beim 50. deutschen Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar wird in dieser
> Woche deshalb über eine mögliche Entkriminalisierung von
> Verkehrsdelikten diskutiert."
>

Das ganz Beispiel ist propagandistisch geschickt gewählt. Am Anfang
steht: "Auf der Rückbank quengelt ein Kind ..."

Warum soll jemand bestraft werden, der sich um seine Kinder sorgt? Die
armen Kinder sind doch darauf angewiesen, dass sie Papa zur Schule
fährt, oder?

Andreas Cammin

ungelesen,
27.01.2012, 08:48:1627.01.12
an
Am 27.01.2012 13:40, schrieb Christoph Strauch:

>> ACK, und zwar nicht nur im Straßenverkehr. Ähnlich gelagerte Fälle gibt
>> es ebenso in der Arbeitswelt. Und ich habe ehrlich gesagt nie
>> eingesehen, wieso Fahrlässigkeit mit Mord, Raub und Diebstahl
>> gleichgestellt wird.
>
> Wird es ja nicht. Der Straftatbestand heisst fahrlässige Tötung und
> eben nicht Mord. Die Strafen, die dann teilweise verhängt werden sind
> dementsprechend niedrig.

Und trotzdem geht hier und anderswo ständig die Legende um, dass
Autofahrer von der Justiz für diese Tötungen wenn überhaupt milder
bestraft werden als andere Mörder...

Andreas

Christoph Strauch

ungelesen,
27.01.2012, 09:07:3227.01.12
an

Uwe Hercksen

ungelesen,
27.01.2012, 09:15:1227.01.12
an


Arno Welzel schrieb:

> Meine Meinung dazu: Warum sollte man Autofahrern das Privileg einräumen,
> straffrei andere Menschen schwer zu verletzen, solange dies mit einem
> Auto geschieht? Fahrlässige Körperverletzung drückt es ja schon
> hinreichend aus: Jemand hat *fahrlässig* gehandelt - und das im Artikel
> auch genannte Beispiel vom Fahrer mit dem quengelnden Kind *ist*
> fahrlässig. Das ist weder unvermeidlich, noch ein "Zufall". Bei
> schlechten Sichtverhältnissen hat man sich gefälligst auf den Verkehr zu
> konzentrieren.

Hallo,

auch bei guten Sichtverhältnissen muß man sich auf den Verkehr
konzentrieren....

Bye

Gerald E:scher

ungelesen,
27.01.2012, 09:15:5827.01.12
an
Am 27.01.12 13:40 schrieb Christoph Strauch:
Die Strafen für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sind lächerlich
niedrig.
Ein bekannter österr. Schauspieler bekam für das Töten eines
entgegenkommenden Motorradfahrers vier Monate bedingt und eine
Geldstrafe. Ein derart geringes Strafausmaß halte ich für eine
Verhöhnung der Angehörigen des Unfallopfers.
Zum Vergleich: Kürzlich fasste einer für einen Banküberfall aus einer
Notlage heraus mit nur geringer Beute, die er übrigens zurückgezahlt
hat, vier Jahre Freiheitsstrafe aus.

--
Gerald

| FAQ zu de.rec.fahrrad: http://0x1a.de/rec/fahrrad/ |
| Wiki von de.rec.fahrrad: http://de-rec-fahrrad.de |

Christoph Strauch

ungelesen,
27.01.2012, 09:10:0527.01.12
an
Darum geht es hier nicht.

Holger Müller

ungelesen,
27.01.2012, 09:58:0027.01.12
an
Ja, und? Der erstzietierte fordert doch Strafe "nur bei Leichtfertigkeit".
So lange man bei so 'ner Aktion nicht schwer verletzt oder getötet wird,
spielt Vorsatz ja keine Rolle mehr...

Andreas Cammin

ungelesen,
27.01.2012, 10:01:2827.01.12
an
Am 27.01.2012 15:15, schrieb Gerald E:scher:

> Die Strafen für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sind lächerlich
> niedrig.

Bisher hat aber noch niemand nachweisen können dass sie niedriger sind
als für fahrlässige Tötung im allgemeinen.

Andreas

Christoph Maercker

ungelesen,
27.01.2012, 10:29:4327.01.12
an
Gerald E:scher wrote:
> Die Strafen für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sind lächerlich
> niedrig.

Heutzutage mag das so sein. In der DDR wurde das z.T. deutlich härter
bestraft. Aus dieser Zeit stammt auch meine Aversion gegen solcherart
"Gleichbstellung". Beim heutigen Strafrecht gehe ich sowieso davon aus,
dass der härtere Teil die Schadenersatzforderungen werden können. Wenn
außerdem Versicherungen bei jedem Wert > Null Promille die Zahlung
verweigern, finde ich das OK.

> Ein bekannter österr. Schauspieler bekam für das Töten eines
> entgegenkommenden Motorradfahrers vier Monate bedingt und eine
> Geldstrafe. Ein derart geringes Strafausmaß halte ich für eine
> Verhöhnung der Angehörigen des Unfallopfers.

Für wichtiger als Knast halte ich deutlich schnelleren und längeren
Führerscheinentzug als heute üblich. Das ist ähnlich wie
Sicherungsverwahrung: Schutz der Gesellschaft vor Gefahren. Mit
demokratischen Grundrechten wäre es also vereinbar.

> Zum Vergleich: Kürzlich fasste einer für einen Banküberfall aus einer
> Notlage heraus mit nur geringer Beute, die er übrigens zurückgezahlt
> hat, vier Jahre Freiheitsstrafe aus.

Dass in kapitalistischen Systemen Eigentumsvergehen härter bestraft
werden als Angriffe auf das Leben, liegt in der Natur der Sache.

Christoph Maercker

ungelesen,
27.01.2012, 10:31:3427.01.12
an
Bernhard Kraft wrote:
> Warum soll jemand bestraft werden, der sich um seine Kinder sorgt? Die
> armen Kinder sind doch darauf angewiesen, dass sie Papa zur Schule
> fährt, oder?

Papa? Ich vermute fast, die Zielgruppe sind Mamas.

Andreas Cammin

ungelesen,
27.01.2012, 13:12:1427.01.12
an
Am 27.01.2012 16:29, schrieb Christoph Maercker:

> Dass in kapitalistischen Systemen Eigentumsvergehen härter bestraft
> werden als Angriffe auf das Leben, liegt in der Natur der Sache.

Davon werden wir uns ein Bild machen können wenn Kim Schmitz in die USA
ausgeliefert wird. Da steht ein Strafmaß von 50 Jahren im Raume, während
Vergewaltiger und Mörder tlw. schon nach 20 Jahren wieder auf freiem Fuß
sind...

Andreas

Christian Peters

ungelesen,
27.01.2012, 14:52:2827.01.12
an
Am Fri, 27 Jan 2012 19:12:14 +0100 schrieb Andreas Cammin:

> Am 27.01.2012 16:29, schrieb Christoph Maercker:
>
>> Dass in kapitalistischen Systemen Eigentumsvergehen härter bestraft
>> werden als Angriffe auf das Leben, liegt in der Natur der Sache.

In unserem System liegt die Ursache aber nicht im Kapitalismus, sondern in
den ur-alten Gesetzen. Viele Gesetze haben ihren Ursprung in einer Zeit,
in der Sachbeschädigung für die Betroffenen weit aus folgenreicher war als
Körperverletzung.

> Davon werden wir uns ein Bild machen können wenn Kim Schmitz in die USA
> ausgeliefert wird. Da steht ein Strafmaß von 50 Jahren im Raume, während
> Vergewaltiger und Mörder tlw. schon nach 20 Jahren wieder auf freiem Fuß
> sind...

Im (Justiz-)Raum steht in den USA ziemlich oft etwas, was im Urteil nicht
wiederzufinden ist oder was im Vollzug nicht zur Gänze umgesetzt wird. Da
die Gefängnisse dort voll sind, wird der Herr Schmitz wohl kaum 50 Jahre
brummen.

C.



Martin Wohlauer

ungelesen,
27.01.2012, 15:41:2727.01.12
an
Hast auch das "tolle" Bild gesehen, ne? Wo haben die denn die 50 Jahre
her? Momentan ist er ja wieder auf freiem Fuß. (ich weiß, ich weiß, OT).

Grüßle,

Martin.

Chrístoph Șpecht

ungelesen,
27.01.2012, 16:28:4627.01.12
an
Die tatsächlichen Empfehlungen vom 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
lauten anders:

<http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/images/stories/pdf/empfehlungen_50_vgt.pdf>

> EMPFEHLUNG
> Arbeitskreis II
> *(Mit) Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung*
> 1a) Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung sollten Fahrradfahrer zum Selbstschutz im Straßenverkehr einen Helm tragen. Dies gilt insbesondere für Kinder.
> 1b) Führt das Nichttragen des Helms nachweislich zur Entstehung schwererer Verletzungen, kann das zur Minderung der Ersatzansprüche des Fahrradfahrers führen.


Gruß,
Christoph

Frank $tudt

ungelesen,
27.01.2012, 17:13:3227.01.12
an
Was ist eigentlich mit Ersatzansprüchen von Kfz-Insassen oder
Fußgängern, die als Unfallopfer keinen Helm tragen? Warum sollte man
davon ausgehen, dass die Sorgfaltspflicht hier nicht vernachlässigt wurde?

Frank

Dirk Wagner

ungelesen,
27.01.2012, 17:16:4627.01.12
an
Chrístoph ?pecht <spamk...@freenet.de> wrote:

> > 1b) Fu?hrt das Nichttragen des Helms nachweislich zur Entstehung schwererer
> > Verletzungen, kann das zur Minderung der Ersatzanspru?che des Fahrradfahrers
> > fu?hren.

Und was ist, wenn Verletzungen TROTZ (oder wegen) des Helms entstehen.
Ist der Helmträger dann auch selbst schuld, weil er einen *Helm*
getragen hat und keinen HELM?

Ciao

dirk

Markus Luft

ungelesen,
27.01.2012, 20:38:4727.01.12
an
On Fri, 27 Jan 2012 22:28:46 +0100, Chrístoph Șpecht wrote:

> Die tatsächlichen Empfehlungen vom 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
> lauten anders:
>
> <http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/images/stories/pdf/empfehlungen_50_vgt.pdf>
>
>> EMPFEHLUNG
>> Arbeitskreis II
>> *(Mit) Haftung des Unfallopfers bei eigener Sorgfaltspflichtverletzung*
>> 1a) Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung sollten
>> Fahrradfahrer zum Selbstschutz im Straßenverkehr einen Helm tragen.
>> Dies gilt insbesondere für Kinder.
<< 1b) Führt das Nichttragen des
>> Helms nachweislich zur Entstehung schwererer Verletzungen, kann das zur
^^^^^^^^^^^^
>> Minderung der Ersatzansprüche des Fahrradfahrers führen.
>
Das ist eine gute Idee, denn nach meiner Überzeugung werden wir dann so
durch die Hintertür erfahren, daß Helmchen bereit beim bloßen Umkippen
mit dem Rad aus dem Stand an ihre Grenzen stoßen und das die Dinger
nicht in der Lage sind schwere Verletzungen zu vermeiden.
Dann müssen die Helme entweder einen Meter dick werden oder
man besinnt sich auf Unfallprävention...

Die Nachricht wurde gelöscht

Gregor Frowein

ungelesen,
28.01.2012, 01:38:5328.01.12
an
Christoph Maercker schrieb:

>Gerald E:scher wrote:

>> Zum Vergleich: Kürzlich fasste einer für einen Banküberfall aus einer
>> Notlage heraus mit nur geringer Beute, die er übrigens zurückgezahlt
>> hat, vier Jahre Freiheitsstrafe aus.
>
>Dass in kapitalistischen Systemen Eigentumsvergehen härter bestraft
>werden als Angriffe auf das Leben, liegt in der Natur der Sache.

Szenario:

Ein Bankräuber "aus einer Notlage heraus" steht in der Bank, bedroht
Kunden und Angestellte und sagt ihnen "Keine Sorge, ich bin in einer
Notlage, meine Waffe ist nicht echt und ich bitte dennoch freundlichst
um die Herausgabe des Bargeldbestands".

Vielleicht versucht er auch, die Bankmitarbeiter mit dem Hammersatz
von Brecht gefügig zu machen.

Und wenn ihr es jetzt noch nicht verstanden habt: Ein Banküberfall ist
eine Straftat, die zu recht mit harten Sanktionen belegt ist, da er
auch im günstigsten Fall traumatisierte Opfer hinterläßt, die oft ihr
Leben lang an dieser Sache zu knabbern haben. Es ist während des
ganzen Überfalls offen, was der Bankräuber tun wird, um seinen
Forderungen Nachdruck zu verleihen und vor allem, wie geht ein
möglicher Kampf mit ihm aus, wenn er sich in die Enge getrieben fühlt.

Gruß
Gregor

Chrístoph Șpecht

ungelesen,
28.01.2012, 02:40:2028.01.12
an
Am 28.01.12 04:42, schrieb Kaí ŧeranskí:
> Chrístoph Șpecht schrieb:
>
>>> Empfehlungen vom 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
>>> 1b) Führt das Nichttragen des Helms nachweislich zur Entstehung schwererer Verletzungen, kann das zur Minderung der Ersatzansprüche des Fahrradfahrers führen.
> Das "nachweislich" passt aber nicht zusammen mit der auf dem selben
> Verkehrsgerichtstag getroffenen Aussage, dass Helme nur tauglich bis 20
> km/h sind.
Für einen gerichtlichen "Nachweis" reichen ein paar von einem
Auftragsgutachter aus der medline zusammengeklaubte prospektive Studien,
die er dann in einem Gutachten mit "...aufgrund der wissenschaftlichen
Datenlage kann von einem Schutzpotential von XY%-85% ausgegeangen werden.
Ich erwarte nicht, dass sauber empirische Daten erhoben werden. Eine
Risikobewertung im Vergleich mit anderen Tätigkeiten muß bei einem
solchen "Nachweis" sogar unterbleiben.
>
> <http://www.e-bikeinfo.de/e-bike-news/keine-helmpflicht-fuer-pedelecs>
>
> | Da gängige Fahrradhelme allerdings nur für einen Aufprall mit Geschwindigkeiten
> | unter 20 km/h ausgelegt und Motorradhelme u.a. aufgrund der fehlenden Belüftung
> | ungeeignet sind, hat der Verkehrsgerichtstag die Industrie aufgefordert zeitnah
> | geeignete Helme zu entwickeln.

"geeignet" bedeutet "Prüfnorm-konform". Wir werden uns also auf eine
Erweiterterung der EN DIN 1078 freuen dürfen. Damit gibt es dann
"nachweislich sicherere" Helme. @8-<

Gruß
Christoph

Frank Wuest

ungelesen,
28.01.2012, 03:11:4928.01.12
an
Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
>
> Ja, und? Der erstzietierte fordert doch Strafe "nur bei Leichtfertigkeit".
> So lange man bei so 'ner Aktion nicht schwer verletzt oder getötet wird,
> spielt Vorsatz ja keine Rolle mehr...

Wie kommst du auf dieses dünne Brett?

Volker Borchert

ungelesen,
28.01.2012, 03:57:0128.01.12
an
Christoph Maercker wrote:
> Wenn
> außerdem Versicherungen bei jedem Wert > Null Promille die Zahlung
> verweigern, finde ich das OK.

Besser ist es, sie zahlen und holen sich das Geld weitestmöglich wieder.

--

"I'm a doctor, not a mechanic." Dr Leonard McCoy <mc...@ncc1701.starfleet.fed>
"I'm a mechanic, not a doctor." Volker Borchert <v_bor...@despammed.com>

Dirk Wagner

ungelesen,
28.01.2012, 04:32:2828.01.12
an
Chrístoph ?pecht <spamk...@freenet.de> wrote:

> > 1b) Fu?hrt das Nichttragen des Helms nachweislich zur Entstehung
> > schwererer Verletzungen, kann das zur Minderung der
> > Ersatzanspru?che des Fahrradfahrers fu?hren.

Wenn die an anderer Stelle festgestellt haben, dass Fahrradhelme bei
Geschwindigkeiten über 20 km/h nicht wirken, führt das dann zu einer
"Richtgeschwindigkeit" für Radfahrer - analog zu den 130km/h für Autos
auf der Autobahn. Da wird ja auch von einer Teilschuld ausgegangen, wenn
man mit höherer Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt wird...

Und der nächste Schritt ist dann das Tempolimit - wie hier in einem
anderen Faden schon diskutiert.

Ciao

dirk

Arno Welzel

ungelesen,
28.01.2012, 04:40:1928.01.12
an
Uwe Hercksen, 2012-01-27 15:15:
Ja - ich wollte damit auch nicht ausdrücken, dass man bei einem sonnigen
Tag eher mal woanders hinschauen kann, wenn man ein Auto fährt. Aber bei
beschriebenen Verhältnissen mit Regen und Dunkelheit ist es erst recht
angezeigt, sich *ausschliesslich* auf den Verkehr zu konzentrieren. Wenn
ein Unfall passiert, weil jemand am Steuer "nur" mal bei voller Fahrt
nach hinten zu seinem quengelnden Kind schaut, ist das kaum als
"unvermeidbarer Zufall" einzustufen.


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Arno Welzel

ungelesen,
28.01.2012, 04:47:1828.01.12
an
Christoph Maercker, 2012-01-27 13:13:

> Henning Haida wrote:
>> Zitat: „Dabei hängt es nach Ansicht von Experten häufig allein vom
>> Zufall ab, ob ein zuvor unbescholtener Autofahrer zum Kriminalstraftäter
>> wird.“
>>
>> Ich denke, das "deshalb" bezieht sich auf diesen Umstand (der Autofahrer
>> konnte ja gar nichts dafür, also warum soll man ihn bestrafen?). Und
>> korrekt ist, umgekehrt betrachtet, jahrelanges unfallfreies Fahren hat
>> auch viel mit "Glück gehabt" zu tun! Nun gibt es offenbar Leute, die die
>> Fälle, in denen jemand "Pech hatte" nicht mehr bestrafen wollen.
>> Bisschen Schwund ist eben immer und das ist der Preis der Motorisierung.
>
> ACK, und zwar nicht nur im Straßenverkehr. Ähnlich gelagerte Fälle gibt
> es ebenso in der Arbeitswelt. Und ich habe ehrlich gesagt nie
> eingesehen, wieso Fahrlässigkeit mit Mord, Raub und Diebstahl
> gleichgestellt wird.

Wird es das? Also sind die Strafen für fahrlässige Körperverletzung
genauso hoch wie für Mord?

Oder spielst Du auf den Umstand an, dass jemand vorbestraft ist, wenn er
wegen mangelnder Aufmerksamkeit andere Menschen schwer verletzt oder tötet?

Und wenn jemand z.B. die korrekte Sicherung einer Maschine vergisst oder
stromführende Teile auf einer Baustelle nicht ausreichend sichert und
deshalb jemand stirbt - wieso sollte der, für die Sicherung
Verantwortliche nicht strafrechtlich dafür haften müssen?

>> IMHO wäre das aber eine sehr gefährliche Entwicklung. Das Risiko fährt
>> immer mit und das beinhaltet auch das Risiko, zum Straftäter zu werden.
>> Wer das nicht eingehen will, muss halt noch vorsichtiger oder gar nicht
>> mehr [KFZ] fahren. Aber einen Freibrief würde ich nicht verteilen!
>
> Kraftverkehr, Luftfahrt, Elektrizität, Atomenergie u.v.a. sind mit der
> vom Gesetzgeber quasi geforderten absoluten Unfallfreiheit unvereinbar.
> Spätestens oberhalb 30 km/h ist kein Fahrzeug mehr in *jeder* Situation
> absolut sicher beherrschbar.
> Unabhängig davon bin ich auch der Meinung, Entkriminalisierung von
> fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr ist der falsche Weg. Wenn
> schon, dann steht der massenhafte Kraftverkehr zur Disposition. Genau
> das scheinen die Herrschaften, die da in Goslar palavern, zu ahnen.

Wie denn nun? Erst verstehst Du nicht, warum fahrlässige
Körperverletzung oder Tötung bestraft wird und jetzt ist die
Entkriminalisierung doch der falsche Weg?
Die Nachricht wurde gelöscht

Jens Müller

ungelesen,
28.01.2012, 16:17:2628.01.12
an
Am 27.01.2012 10:28, schrieb Holger Müller:
> """
> Jan Backmann aus dem schleswig-holsteinischen Justizministerium tritt als
> Referent beim Verkehrsgerichtstag dafür ein, Fahrfehler nur zu bestrafen, wenn
> der Täter leichtfertig gehandelt oder das Opfer schwere Körperverletzungen oder
> sogar den Tod erlitten hat.
>

"oder"


> Für den ADAC stehe der Opferschutz im Vordergrund, sagte der Jurist Michael
> Nissen. Eine Beschränkung der Strafbarkeit auf Fälle, in denen Leichtfertigkeit
> zu schweren Unfallfolgen führe, könne man allerdings diskutieren.
> """

Und hier ist es dem "oder" schon ein "und" geworden ...


> Soll dass heissen, dass dann Beleherungen durch absichtliches Schneiden
> und ausbremsen straffrei bleiben sollen?

Das ist leichtfertig. Und im Übrigen auch ohne Unfall als Gefährdung des
Straßenverkehrs strafbar.

Gruß Jens
Die Nachricht wurde gelöscht

Klaus-Georg Adams

ungelesen,
30.01.2012, 04:10:1030.01.12
an
Das wird aber so ausgehen, dass hier von einem offensichtlichen Schutz
ausgegangen wird (80 %!1!!) und du dann nachweisen musst, dass das nicht
gelten soll. Wofür der Gutachter teurer wird, als das was du sparst.

Mein Optimismus hält sich also in Grenzen.

--
Gruß, kga

Martin Wohlauer

ungelesen,
30.01.2012, 05:15:2430.01.12
an
On 28.01.2012 17:11, Kaí ŧeranskí wrote:
> Dirk Wagner schrieb:
> Die können mich mal.

+1

Wenn ich rechne dass ich auf bestimmten Strecken hier in A 45 Min. mit
den öffentlichen brauche, mit dem Rad aber nur 25, dann weiß ich wieder
warum ich gerne so schnell fahre wie es für mich angenehm ist. Aber
schnelle Radler passen nicht ins Bild, die bremsen doch den Verkehr dann
gar nicht mehr aus. Und das geht ja wohl mal gar nicht! Wie soll man
denn dann noch die ganzen Blauschilder rechtfertigen? Etwa mit den nicht
vorhandenen Gefahrenlagen?

Grüßle,

Martin.

Christoph Maercker

ungelesen,
30.01.2012, 06:58:3630.01.12
an
Arno Welzel wrote:
> Oder spielst Du auf den Umstand an, dass jemand vorbestraft ist, wenn er
> wegen mangelnder Aufmerksamkeit andere Menschen schwer verletzt oder tötet?

Ja.

> Und wenn jemand z.B. die korrekte Sicherung einer Maschine vergisst oder
> stromführende Teile auf einer Baustelle nicht ausreichend sichert und
> deshalb jemand stirbt - wieso sollte der, für die Sicherung
> Verantwortliche nicht strafrechtlich dafür haften müssen?

Haften muss er dafür auf jeden Fall, das ist u.U. schon Strafen genug.
Außerdem ist problematisch daran, dass zig Leute, die das Gleiche tun,
straffrei ausgehen, nur weil sie das Glück hatten, dass zufällig niemand
zu Schaden gekommen ist.

>> Kraftverkehr, Luftfahrt, Elektrizität, Atomenergie u.v.a. sind mit der
>> vom Gesetzgeber quasi geforderten absoluten Unfallfreiheit unvereinbar.
>> Spätestens oberhalb 30 km/h ist kein Fahrzeug mehr in *jeder* Situation
>> absolut sicher beherrschbar.
>> Unabhängig davon bin ich auch der Meinung, Entkriminalisierung von
>> fahrlässigem Verhalten im Straßenverkehr ist der falsche Weg. Wenn
>> schon, dann steht der massenhafte Kraftverkehr zur Disposition. Genau
>> das scheinen die Herrschaften, die da in Goslar palavern, zu ahnen.

> Wie denn nun? Erst verstehst Du nicht, warum fahrlässige
> Körperverletzung oder Tötung bestraft wird und jetzt ist die
> Entkriminalisierung doch der falsche Weg?

Die Alternative habe ich genannt. Die möchte man zu Goslar natürlich mit
allen Mitteln verweigern. Sie wäre aus deren Sicht ein Zurück in die
Steinzeit.
Die Nachricht wurde gelöscht

Henning Haida

ungelesen,
30.01.2012, 11:10:1730.01.12
an
Am 30.01.2012 12:58, schrieb Christoph Maercker:
> Arno Welzel wrote:
>> Oder spielst Du auf den Umstand an, dass jemand vorbestraft ist, wenn er
>> wegen mangelnder Aufmerksamkeit andere Menschen schwer verletzt oder tötet?
> Ja.
>> Und wenn jemand z.B. die korrekte Sicherung einer Maschine vergisst oder
>> stromführende Teile auf einer Baustelle nicht ausreichend sichert und
>> deshalb jemand stirbt - wieso sollte der, für die Sicherung
>> Verantwortliche nicht strafrechtlich dafür haften müssen?
> Haften muss er dafür auf jeden Fall, das ist u.U. schon Strafen genug.

Das muss das Opfer bzw. die Hinterbliebenen dann erstmal einklagen.
Nein, ich finde, hier sollte immer auch strafrechtlich ermittelt und
angeklagt werden.

> Außerdem ist problematisch daran, dass zig Leute, die das Gleiche tun,
> straffrei ausgehen, nur weil sie das Glück hatten, dass zufällig niemand
> zu Schaden gekommen ist.

Das ist genau die Argumentation für den Verkehrsgerichtstag, aber die
Leute kommen eben nicht nur *zufällig* zu Schaden, sondern letztlich
weil etwas getan (oder unterlassen) wurde. Und der Verursacher muss sich
dem dann stellen.

Georg Anton

ungelesen,
30.01.2012, 12:00:3930.01.12
an
Chrístoph Șpecht schrieb:
> Am 28.01.12 04:42, schrieb Kaí ŧeranskí:
>> Chrístoph Șpecht schrieb:

>>>> Empfehlungen vom 50. Deutschen Verkehrsgerichtstag
>>>> 1b) Führt das Nichttragen des Helms nachweislich zur Entstehung schwererer Verletzungen, kann das zur Minderung der Ersatzansprüche des Fahrradfahrers führen.
>> Das "nachweislich" passt aber nicht zusammen mit der auf dem selben
>> Verkehrsgerichtstag getroffenen Aussage, dass Helme nur tauglich bis 20
>> km/h sind.
> Für einen gerichtlichen "Nachweis" reichen ein paar von einem
> Auftragsgutachter aus der medline zusammengeklaubte prospektive Studien,

Wir haben doch letztens erleben dürfen, dass ein Anscheinsbeweis völlig
ausreicht. Man muss Dir nachweisen, dass Du keinen Helm getragen hast,
dann bekommst Du weniger Schadensersatz. Hast Du trotz Helm eine
Kopfverletzung must Du nachweisen, dass Du ihn richtig aufgesetzt hast ;-)

Selbst 85% Schutz ist gerade mal soviel wie keine 6 zu würfeln...

Gruß,
Georg

Jens Müller

ungelesen,
02.02.2012, 06:28:2002.02.12
an
Am 26.01.2012 20:36, schrieb David Mertens:
> "Die Bremsen quietschen - zu spät. Auf der Fahrbahn liegt ein schwer
> verletzter Radfahrer, der später im Krankenhaus stirbt. Der Autofahrer
> kommt wegen fahrlässiger Tötung auf die Anklagebank.

Aus dem Aufsatz von Bönke in der aktuellen NZV:

"Auch wenn der 50. VGT laut Programm die Strafbarkeit der fahrlässigen
Tötung im Straßenverkehr (mit)behandeln will, dürfte er sich damit
voraussichtlich – angesichts des hohen Rangs des Rechtsguts Leben und
wegen der durch Art. GG Artikel 2 GG Artikel 2 Absatz II i.V.m.Art. GG
Artikel 1 GG garantierten Schutzpflicht des Staates, aus der zum Teil
verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Beschränkung der Strafbarkeit
abgeleitet werden zur Fussnote 24 – erheblich schwerer tun. Die
fahrlässige Tötung (§ STGB § 222 StGB) unterscheidet sich zwar vom
Aufbau nicht vom Straftatbestand des § STGB § 229 StGB, wenn man von der
Strafantragsregelung einmal absieht, bietet aber kaum (verkehrs-)
politisch realisierbare Ansatzpunkte für eine Einschränkung der
Strafbarkeit. Auch frühere Verkehrsgerichtstage haben um diese Frage
einen großen Bogen gemacht (Fussnote 25). Dies wohl vor allem, wie
Janiszewski zutreffend ausführt (Fussnote 26), weil ein solcher Schritt
das allgemeine Rechtsbewusstsein erschüttern, in der Öffentlichkeit
unverstanden bleiben und das Pflichtbewusstsein im Straßenverkehr
erheblich beeinträchtigen würde."

Gruß Jens

Thorsten Günther

ungelesen,
02.02.2012, 06:32:2702.02.12
an
Ich finde, viel elegant-juristischer kann man "die haben wohl Lack
gesoffen beim Verkehrsgerichtstag" nicht formulieren. Dafür ein
herzlicher Dank an Herrn Bönke.

Thorsten

Christoph Maercker

ungelesen,
03.02.2012, 01:56:5503.02.12
an
Jens Müller quotete:
> "Auch wenn der 50. VGT laut Programm die Strafbarkeit der fahrlässigen
> Tötung im Straßenverkehr (mit)behandeln will, dürfte er sich damit
> voraussichtlich – angesichts des hohen Rangs des Rechtsguts Leben und
> wegen der durch Art. GG Artikel 2 GG Artikel 2 Absatz II i.V.m.Art. GG
> Artikel 1 GG garantierten Schutzpflicht des Staates, aus der zum Teil
> verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Beschränkung der Strafbarkeit
> abgeleitet werden zur Fussnote 24 – erheblich schwerer tun. Die
> fahrlässige Tötung (§ STGB § 222 StGB) unterscheidet sich zwar vom
> Aufbau nicht vom Straftatbestand des § STGB § 229 StGB, wenn man von der
> Strafantragsregelung einmal absieht, bietet aber kaum (verkehrs-)
> politisch realisierbare Ansatzpunkte für eine Einschränkung der
> Strafbarkeit. Auch frühere Verkehrsgerichtstage haben um diese Frage
> einen großen Bogen gemacht (Fussnote 25). Dies wohl vor allem, wie
> Janiszewski zutreffend ausführt (Fussnote 26), weil ein solcher Schritt
> das allgemeine Rechtsbewusstsein erschüttern, in der Öffentlichkeit
> unverstanden bleiben und das Pflichtbewusstsein im Straßenverkehr
> erheblich beeinträchtigen würde."

Trotz Advokaten-Kauderwelsch eine nachvollziehbare Begründung, warum
fahrlässige Tötung als Straftat angesehen wird.

Torben Frank von Rad-in-RD.de

ungelesen,
03.02.2012, 06:53:4003.02.12
an
Ich halte es für eine Frage der Rechtstaatlichkeit. Wenn jemand wegen
Unaufmerksamkeit mit dem Automobil einen Unfall verursacht, kann das
nicht anders gewertet werden, als wenn ein Handwerker eine lange
Leiter trägt und sich auf Zuruf umdreht, dabei mit der Leiter jemanden
umhaut. "Fahrlässigkeit" beinhaltet schon, daß das nicht willentlich
und mit Vorsatz geschah. Das wird auch im Strafmaß berücksiichtigt.
Außerdem müssen die Staatsanwaltschaften nur im öffentlichen Interesse
oder auf Antrag des Opfers ermitteln und ggf. anklagen. Ich sehe
keinen Grund, da eine Extrawurst für Autofahrer zu machen. Viel mehr
sollte wegen der allgemein bekannten Betriebsgefahr, die vom Automobil
ausgeht, viel härter gegen die Unfallverursacher vorgegangen werden.
Das würde vioelleicht auch zu mehr Disziplin im Straßenverkehr führen.

Arno Welzel

ungelesen,
04.02.2012, 03:33:4104.02.12
an
Christoph Maercker, 2012-01-30 12:58:

> Arno Welzel wrote:
>> Oder spielst Du auf den Umstand an, dass jemand vorbestraft ist, wenn er
>> wegen mangelnder Aufmerksamkeit andere Menschen schwer verletzt oder
>> tötet?
>
> Ja.
>
>> Und wenn jemand z.B. die korrekte Sicherung einer Maschine vergisst oder
>> stromführende Teile auf einer Baustelle nicht ausreichend sichert und
>> deshalb jemand stirbt - wieso sollte der, für die Sicherung
>> Verantwortliche nicht strafrechtlich dafür haften müssen?
>
> Haften muss er dafür auf jeden Fall, das ist u.U. schon Strafen genug.
> Außerdem ist problematisch daran, dass zig Leute, die das Gleiche tun,
> straffrei ausgehen, nur weil sie das Glück hatten, dass zufällig niemand
> zu Schaden gekommen ist.

Das ergibt sich halt aus dem Umstand, dass wir keine Totalüberwachung
haben und das Handeln jedes Menschen zu jeder Zeit genau kennen. Dadurch
kann es eben passieren, dass zwar 100 Menschen im Straßenverkehr
unaufmerksam sind, aber nur einer davon einen Unfall verursacht und
dafür zur Verantwortung gezogen wird, während die anderen 99 nicht dafür
bestraft werden, dass sie durch ihr Fehlverhalten *möglicherweise* einen
Unfall verursacht hätten.

Das ändert aber nichts daran, dass der Unfallverursacher eben für seine
Handlungen verantwortlich ist. Wem das zu riskant ist, möge sich andere
Verkehrsmittel suchen.

Markus Luft

ungelesen,
04.02.2012, 09:56:2904.02.12
an
Von welcher allgemeinen Lebenserfahrung soll man denn für so einen
Anscheinsbeweis ausgehen? Ich brauche keinen Gutachter um nachzuweisen,
daß der Anschein trügt und dazu muß ich auch keine Uralt-Studien von
jenseits des Atlantiks bemühen. Zudem scheint es mir doch ziemlich
offensichtlich, daß solche Helmchen bestenfalls leichte Kopfverletzungen
verhindern können.
Ich sehe das also optimistischer.

Jens Müller

ungelesen,
04.02.2012, 14:02:2004.02.12
an
Am 04.02.2012 15:56, schrieb Markus Luft:
> Von welcher allgemeinen Lebenserfahrung soll man denn für so einen
> Anscheinsbeweis ausgehen?

Ob man das Revisionsgericht (oder im Zweifel das BVerfG) tatsächlich von
einem Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze überzeugt, wenn die
Existenz eines Erfahrungssatzes einfach behauptet wird? Immerhin haben
wir es hier mit Juristen zu tun. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass
dort eine übermäßige Vertrautheit mit Wissenschaftlichkeit oder
allgemein Erkenntnistheorie vorliegt. Ich rechne eher damit, dass selbst
das BVerfG dann schreibt, dass die Annahme eines solchen
Erfahrungssatzes doch naheliegend, zumindest aber nicht offensichtlich
willkürlich ist. Immerhin habe das auch der im verfassungsrechtlichen
Verfahren zur Stellungnahme aufgeforderte Bundesverband der
Neurochirurgen bestätigt ...

Gruß Jens

Johann Mayerwieser

ungelesen,
07.02.2012, 04:31:1507.02.12
an
Torben Frank von Rad-in-RD.de schrieb:

> Wenn jemand wegen
> Unaufmerksamkeit mit dem Automobil einen Unfall verursacht, kann das
> nicht anders gewertet werden, als wenn ein Handwerker eine lange Leiter
> trägt


In diesem Fall triffts immer den Richtigen - den Dieter Bohlen.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Clemens Zauner

ungelesen,
07.02.2012, 19:03:2507.02.12
an
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>
> In .at ist es seit Kurzem so (oder wird in Kürze beschlossen), dass
> Verletzungen bei Verkehrsunfällen mit bis zu 2 Wochen Arbeitsunfähigkeit
> nicht mehr geahndet werden.
>

Hör ich das erste Mal. Quelle?

cu
Clemens.
--
/"\ http://czauner.onlineloop.com/
\ / ASCII RIBBON CAMPAIGN
X AGAINST HTML MAIL
/ \ AND POSTINGS

Johann Mayerwieser

ungelesen,
07.02.2012, 20:59:3107.02.12
an
Clemens Zauner schrieb:

> Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>>
>> In .at ist es seit Kurzem so (oder wird in Kürze beschlossen), dass
>> Verletzungen bei Verkehrsunfällen mit bis zu 2 Wochen
>> Arbeitsunfähigkeit nicht mehr geahndet werden.
>>
>>
> Hör ich das erste Mal. Quelle

War im STandard zu lesen im Zusammenhang mit Änderungen im Strafgesetz.
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