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Zusatzzeichen allein stehend zulässig?

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Laufi [Marco Laufenberg]

ungelesen,
07.06.2012, 16:04:5707.06.12
an
Hi:

ich möchte gerne wissen, ob und in welchen Situationen alleinstehende
Zusatzzeichen für die Regelung des Radverkehrs zulässig sind.

Konkret:

Kann Zeichen 1000-31 (Doppelpfeil) alleine stehen?
Kann Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) alleine stehen?
Kann Zeichen 1000-31 (Doppelpfeil) in Verbindung mit dem Zeichen 325
(verkehrsberuhigter Bereich) stehen?

Es handelt sich konkret um einen neu gebauten nicht
benutzungspflichtigen "Radweg", den die StVB wohl beidseitig benutzen
lassen will.

Schonmal danke für Eure Antworten,

Laufi

--
http://www.radfahren-in-koeln.de

Raphael Haugwitz

ungelesen,
07.06.2012, 16:18:2507.06.12
an
Am 07.06.2012 22:04, schrieb Laufi [Marco Laufenberg]:
> Kann Zeichen 1022-10 (Radfahrer frei) alleine stehen?
Das ist die empfohlene Markierung laut ERA2010 für Zweirichtungsradwege
linksseitig ohne Nutzungspflicht.

Raphael Haugwitz

ungelesen,
07.06.2012, 16:36:5907.06.12
an
Nachtrag: Steht auch so in der vwv-stvo:

34 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung
die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit
Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das
Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.

Laufi [Marco Laufenberg]

ungelesen,
07.06.2012, 16:38:2207.06.12
an
Moin:

Am 07.06.2012 22:18, schrieb Raphael Haugwitz:
vielen Dank! Ebenda hab ich's eben auch selbst gefunden ;-)

lg,

Laufi

--
http://www.radfahren-in-koeln.de

Patrick Kaster

ungelesen,
07.06.2012, 17:52:4607.06.12
an
Laufi [Marco Laufenberg] schrieb:

> vielen Dank! Ebenda hab ich's eben auch selbst gefunden ;-)
[PK] Beachte auch: Das gilt nach V46 StVO, nach der auch ein Parkverbot
auf Angebotsstreifen gilt.

Laufi [Marco Laufenberg]

ungelesen,
07.06.2012, 18:23:0007.06.12
an
Hi:

Am 07.06.2012 23:52, schrieb Patrick Kaster:

> [PK] Beachte auch: Das gilt nach V46 StVO, nach der auch ein Parkverbot
> auf Angebotsstreifen gilt.

weißt Du, ob diese Beschilderungen auch nach V 45 gelten?

Wie sieht es mit VZ35 und Zusatz 1000-31 aus?

Raphael Haugwitz

ungelesen,
07.06.2012, 18:41:4807.06.12
an
Am 08.06.2012 00:23, schrieb Laufi [Marco Laufenberg]:
> Hi:
>
> Am 07.06.2012 23:52, schrieb Patrick Kaster:
>
>> [PK] Beachte auch: Das gilt nach V46 StVO, nach der auch ein Parkverbot
>> auf Angebotsstreifen gilt.
>
> weißt Du, ob diese Beschilderungen auch nach V 45 gelten?
>
> Wie sieht es mit VZ35 und Zusatz 1000-31 aus?
>
> lg,
>
> Laufi
>
>
Laut
http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/wirksamkeit-novelle-vwv-stvo.pdf:

"Im Einzelfall des Benutzungsrechts für linke Radwege bezieht sich die
Regelung der VwV auf eine in der alten nicht bestehende
Anordnungsmöglichkeit: Diese Vorschrift geht ins Leere und ist
unwirksam, da die durch die StVO gesetzten Grenzen
überschritten werden. "

HC Ahlmann

ungelesen,
08.06.2012, 02:38:5408.06.12
an
Raphael Haugwitz <nutz...@monstrukt.de> wrote:

> Am 08.06.2012 00:23, schrieb Laufi [Marco Laufenberg]:
> > Hi:
> >
> > Am 07.06.2012 23:52, schrieb Patrick Kaster:
> >
> >> [PK] Beachte auch: Das gilt nach V46 StVO, nach der auch ein Parkverbot
> >> auf Angebotsstreifen gilt.
> >
> > weißt Du, ob diese Beschilderungen auch nach V 45 gelten?
> >
> > Wie sieht es mit VZ35 und Zusatz 1000-31 aus?
> >
> > lg,
> >
> > Laufi
> >
> >
> Laut
> http://www.fahrradakademie.de/stvo-novelle/wirksamkeit-novelle-vwv-stvo.pdf:

Der Aufsatz beginnt mit der Annahme, dass die 46. Änderung der StVO
nichtig sei und folgert dann:

> "Im Einzelfall des Benutzungsrechts für linke Radwege bezieht sich die
> Regelung der VwV auf eine in der alten nicht bestehende
> Anordnungsmöglichkeit: Diese Vorschrift geht ins Leere und ist
> unwirksam, da die durch die StVO gesetzten Grenzen
> überschritten werden. "

Da die Nichtigkeit aber innerhalb der Bunderegierung umstritten ist und
man der Ansicht des BMJ (46. ist gültig) nachgehen kann, geht die
Vorschrift zu alleinstehenden Zusatzzeichen für linksseitige
Nutzungsmöglichkeit ohne Benutzungspflicht nicht ins Leere.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte

Jens Müller

ungelesen,
08.06.2012, 03:22:2308.06.12
an
Nachdem jetzt einer eine unverbindliche Richtlinie und der nächste eine
Verwaltungsvorschrift zitiert hat: Es steht sogar im Gesetz.

§ 2 IV 4 StVO: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen
nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“
allein angezeigt ist."

Gruß Jens

Patrick Kaster

ungelesen,
08.06.2012, 03:23:5408.06.12
an
Laufi [Marco Laufenberg] schrieb:

> Wie sieht es mit VZ35 und Zusatz 1000-31 aus?
[PK] Dürfte mangels Regelungsgehalt unzulässig sein. Denn warum sollte
ein VBB nicht in beide Richtungen befahrbar sein?
Und einen Radweg in einem VBB kann es per Definition nicht geben.

Gruß,
Patrick.

Raphael Haugwitz

ungelesen,
08.06.2012, 03:55:2608.06.12
an
Kann es sein, das da eine Einbahnstraße in ein VBB übergeht, oder so etwas?
Oder soll es anzeigen, dass der Radweg einen VBB kreuzt, der quer zum
Radweg erstreckt? Da müsste doch vor die Kreuzung ein Z 325 und hinter
die Kreuzung ein 326 Möglicherweise wollte man sich ein Zeichen 326 sparen?
Laufi, gibt es ein Bild?


Laufi [Marco Laufenberg]

ungelesen,
08.06.2012, 04:28:0908.06.12
an
Moin:

Am 08.06.2012 09:55, schrieb Raphael Haugwitz:

> Kann es sein, das da eine Einbahnstraße in ein VBB übergeht, oder so etwas?
> Oder soll es anzeigen, dass der Radweg einen VBB kreuzt, der quer zum
> Radweg erstreckt? Da müsste doch vor die Kreuzung ein Z 325 und hinter
> die Kreuzung ein 326 Möglicherweise wollte man sich ein Zeichen 326 sparen?

Ein beidseitig nicht-benutzungspflichtiger Radweg geht in einen VBB über
- parallel zur Fahrbahn, übrigens. VBB hört dann irgendwann auf und wird
wieder zu Gehweg und Radweg. In Gegenrichtung hab ich die Beschilderung
nicht kontrolliert, dürfte aber analog sein.

> Laufi, gibt es ein Bild?

voila:
http://www.radfahren-in-koeln.de/vbb.bmp

Holger Müller

ungelesen,
08.06.2012, 05:01:4508.06.12
an
Jens Müller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:
> Nachdem jetzt einer eine unverbindliche Richtlinie und der nächste eine
> Verwaltungsvorschrift zitiert hat: Es steht sogar im Gesetz.

<klugscheiss>Verordnung</klugscheiss>

> § 2 IV 4 StVO: "Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen
> nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen ???Radverkehr frei???
> allein angezeigt ist."

Das gildet nich! Zumindest nicht in NRW; hier hat sich das
Landesinnenministerium entschieden, die alte StVO zu behalten...

ciao
Holger

--
http://holger.outgesourced.org/blog/

HC Ahlmann

ungelesen,
08.06.2012, 08:48:1508.06.12
an
Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:

> Das gildet nich! Zumindest nicht in NRW; hier hat sich das
> Landesinnenministerium entschieden, die alte StVO zu behalten...

Haben die auch unzweifelhaft gültige VwV-StVO gelesen? Zu § 1
Grundregeln III heißt es sinngemäß: "Nordrhein-Westfälische
Verkehrsregeln nach der alten StVO gelten nicht."

Holger Müller

ungelesen,
08.06.2012, 11:17:1308.06.12
an
HC Ahlmann <hc.ah...@gmx.de> wrote:
> Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
>> Das gildet nich! Zumindest nicht in NRW; hier hat sich das
>> Landesinnenministerium entschieden, die alte StVO zu behalten...
>
> Haben die auch unzweifelhaft gültige VwV-StVO gelesen? Zu § 1
> Grundregeln III heißt es sinngemäß: "Nordrhein-Westfälische
> Verkehrsregeln nach der alten StVO gelten nicht."

Die Antwort des BMVBS, ob sich alle Landesinnenministerien
auf die alte StVO geeinigt haben, steht noch aus....

Martin Glas

ungelesen,
08.06.2012, 15:10:0208.06.12
an
On 8 Jun., 17:17, Holger Müller <use...@kati-und-holger.de> wrote:
> HC Ahlmann <hc.ahlm...@gmx.de> wrote:
> > Haben die auch unzweifelhaft g ltige VwV-StVO gelesen? Zu 1
> > Grundregeln III hei t es sinngem : "Nordrhein-Westf lische
> > Verkehrsregeln nach der alten StVO gelten nicht."
>
> Die Antwort des BMVBS, ob sich alle Landesinnenministerien
> auf die alte StVO geeinigt haben, steht noch aus....
>

Na, da bin ich mal auf die Antwort aus Bayern gespannt...

Jens Müller

ungelesen,
10.06.2012, 12:42:0810.06.12
an
Am 08.06.2012 11:01, schrieb Holger Müller:
> Jens Müller<usenet-...@tessarakt.de> wrote:
>> >Nachdem jetzt einer eine unverbindliche Richtlinie und der nächste eine
>> >Verwaltungsvorschrift zitiert hat: Es steht sogar im Gesetz.
> <klugscheiss>Verordnung</klugscheiss>
>

RECHTSverordnung, also ein Gesetz im materiellen Sinn.

Gruß Jens
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