Google Groups unterstützt keine neuen Usenet-Beiträge oder ‑Abos mehr. Bisherige Inhalte sind weiterhin sichtbar.

Rahmen finden

4 Aufrufe
Direkt zur ersten ungelesenen Nachricht

Thomas Bensler

ungelesen,
05.03.2008, 04:00:3905.03.08
an
Liebe Gemeinde,

ich bin mir sicher, hier schon mal was entsprechendes gelesen zu haben,
kann es aber nicht ergoogeln:

Ein mit der Zeit von sämtlichen Anbauteilen befreiter Rahmen ist mit
einem lächerlichen Schloß an einem öffentlichen Fahrradständer
(B-Kreuzberg) angeschlossen. Offensichtlich fühlt sich der Eigentümer
nicht mehr als solcher.

Mir gefällt der Rahmen und ich könnte mir (nach sehr genauer
Betrachtung) vorstellen, daraus ein Fahrrad aufzubauen. Wie geht man
vor, dass man nicht als gemeiner Dieb dasteht? Sich vorher beim Fundbüro
melden? Ordnungsamt? Bullerei?

Vielen Dank schon mal.

Thomas.

Michael Wilch

ungelesen,
05.03.2008, 05:15:3205.03.08
an
Thomas Bensler schrieb:

> Mir gefällt der Rahmen und ich könnte mir (nach sehr genauer
> Betrachtung) vorstellen, daraus ein Fahrrad aufzubauen. Wie geht man
> vor, dass man nicht als gemeiner Dieb dasteht? Sich vorher beim Fundbüro
> melden? Ordnungsamt? Bullerei?

Zumindest hier beim Fundbüro melden. Rahmen beschreiben, insbesondere
Auffälligkeiten. Eigenverwahrung anmelden, das freut das Amt. Spätestens
dann kann man den Rahmen "abholen". Man ist verpflichtet, ein halbes
Jahr zu warten, danach bekommt man einen netten Brief vom Amt, dass der
rechtmäßige Besitzer nicht ermittelt werden konnte und das Rad in den
Eigentum des Finders übergeht.
Aufgrund der Eigenverwahrung sind keine Kosten entstanden, man muss also
auch nichts bezahlen.

Michael

Jürgen Schlottke

ungelesen,
05.03.2008, 05:28:2405.03.08
an
Hallo Thomas!

> Ein mit der Zeit von sämtlichen Anbauteilen befreiter
> Rahmen ist mit einem lächerlichen Schloß an einem
> öffentlichen Fahrradständer (B-Kreuzberg)
> angeschlossen. Offensichtlich fühlt sich der
> Eigentümer nicht mehr als solcher.
>
> Mir gefällt der Rahmen und ich könnte mir (nach
> sehr genauer Betrachtung) vorstellen, daraus ein
> Fahrrad aufzubauen. Wie geht man vor, dass man
> nicht als gemeiner Dieb dasteht? Sich vorher
> beim Fundbüro melden? Ordnungsamt? Bullerei?

Bei diesem Sachverhalt sieht es so aus, als wenn möglicherweise eine
Straftat vorliegt (z.B. "Sachbeschädigung"). Also bei der Polizei
melden. Möglicherweise ist das Fahrrad ja als gestohlen bei der Polizei
gemeldet. Falls die Polizei keinen Anlaß zu Ermittlungen sieht, weil das
Fahrrad keiner vorliegenden Strafanzeige zugeordnet werden kann und auch
kein Geschädigter eine Strafanzeige stellt (weil er unbekannt ist oder
kein Interesse hat) und aufgrund des geringen Wertes auch kein
besonderes öffentliches Interesse besteht, ist das dann kein Fall für
die Polizei.

Dann wird es ggf. zu einem Fall fürs Fundbüro: Wenn die Fundsache einen
Wert von mehr als 10 Euro hat, mußt Du sie beim Fundamt anmelden. Wenn
sich dann sechs Monate lang kein Finder meldet, geht die gefundene Sache
in das Eigentum des Finders über.
http://dejure.org/gesetze/BGB/973.html

Fundsachen mit einem Wert unter 10 Euro kannst Du an Dich nehmen ohne
sie amtlich anmelden zu müssen. In dem Fall mußt Du nur auf Nachfrage
Auskunft geben und ggf. die Fundsache herausgeben.

Abgrenzung: Keine Fundsachen sind hinterlegte, abgestellte oder
entsorgte Dinge, also herrenlose Sachen, auf die der Besitzer als sein
Eigentum freiwillig verzichtet hat. In dem Fall greift §958 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/958.html
Bei einem tatsächlich geklauten Fahrrad, kann man allerdings nicht
annehmen, daß der Eigentümer freiwillig darauf verzichtet hat.

Von Deiner Beschreibung her ist das Ding unter 10 EUR wert, jedenfalls
bringen Rahmenreste-Fahrräder hier am Ort in Fundfahrradversteigerungen
weniger als 10 EUR Versteigerungserlös ein.

Der offizielle Weg wäre also wohl, dieses verdächtige Fahrrad (Verdacht
auf Diebstahl, Sachbeschädigung) erstmal der Polizei zu melden und
nachzufragen, ob es Einwendungen dagegen gäbe, wenn Du das Fahrrad als
"Fundsache unter 10 EUR Wert" bzw. als "Herrenlose Sache gemäß BGB §958"
an Dich nehmen würdest. Und wenn die Polizei dagegen keine Einwendungen
hat, z.B. daß das Teil als wichtiges Beweisstück in einer Strafsache
beschlagnahmt werden muß, oder daß der geschätzte Wert über 10 EUR liegt
und es daher als Fundsache angemeldet werden muß, kannst Du das Ding
dann mitnehmen.

Viele dürften da aber wohl nach der Devise verfahren: Wer viel fragt,
bekommt viele dumme Antworten, und würden das Teil einfach ohne viel
Nachfragen mitnehmen.

Wie gesagt: Es kann legal sein, eine gefundene Sache mit unter 10 EUR
Wert einfach mitzunehmen (§973 BGB) oder dasselbe mit einer herrenlosen
Sache (§958 BGB) zu machen und Du kannst dadurch sogar der rechtmäßige
Eigentümer werden, aber wenn die tatsächlichen rechtlichen Verhältnis
anders sind als Du sie bei der Inbesitznahme annimmst, begehst Du
rechtlich einen Diebstahl.

Jürgen

Harald Meyer

ungelesen,
05.03.2008, 05:43:4605.03.08
an
Thomas Bensler <gu...@bensler.com> schrieb:

>Liebe Gemeinde,

Hallo, Herr Pfarrer!


>
>Ein mit der Zeit von sämtlichen Anbauteilen befreiter Rahmen ist mit
>einem lächerlichen Schloß an einem öffentlichen Fahrradständer
>(B-Kreuzberg) angeschlossen. Offensichtlich fühlt sich der Eigentümer
>nicht mehr als solcher.

s/offensichtlich/vermutlich

Oder der Eigentümer ist für längere Zeit (auf Dauer?) nicht in der Stadt.


>
>Mir gefällt der Rahmen und ich könnte mir (nach sehr genauer
>Betrachtung) vorstellen, daraus ein Fahrrad aufzubauen. Wie geht man
>vor, dass man nicht als gemeiner Dieb dasteht?

Orangene Arbeitskleidung, Sicherheizweste, Arbeitshandschuhe,
Bolzenschneider oder Akku-Trennschleifer. That's all.
Die Kür: Abtransport auf orangenem Pritschenwagen. ;o))

>Sich vorher beim Fundbüro melden? Ordnungsamt? Bullerei?

Wenn du dir unbedingt Umstände machen und dummes Gelaber anhören
möchtest, dann sind das latürnich auch noch mögliche Varianten.

Beste Grüße -Harald-

--
Dieser Beitrag kann Ironie und Sarkasmus in gesundheitsschädlicher
Konzentration enthalten. Das Lesen geschieht auf eigene Gefahr. Bei
Verdauungsproblemen fragen Sie bitte ihren Arzt oder Apotheker.

0 neue Nachrichten