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GeOb-Kollektiv/Besitzstörung?/Diebstahl?

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Ronny Wytek

ungelesen,
01.08.1999, 03:00:0001.08.99
an
Liebe Leute,

ich habe vorigen Herbst das GeOb-Kollektiv gegründet. "GeOb" steht für
Gemüse und Obst, "Kollektiv" für selbstverwaltet und sammeln
(collectere).
Das GeOb-Kollektiv sammelt Obst und Gemüse (mittlerweile fast alles
eßbare) von Wien's Bioläden, Obst- und Gemüsemärkten und Supermärkten,
welches nicht mehr verkauft werden kann.
Wir arbeiten teils karitativ und vorwiegend einfach zur "Selbstversorgung
in der Stadt". So schaffe ich es im Schnitt nur etwa 17 ös pro Tag für
Lebensmittel auszugeben (Tendenz fallend), was mich sehr freut, denn
Geldflüsse (v.A. Richtung Produktionssektor) im großen und ganzen selten
Gutes bewirken.

Meine Frage:
Wenn ich Lebensmittel von Obst- und Gemüsemärkten sammle, so sortiere ich
oft die Biotonnen aus. D.h. ich fahre (mit meinem Fahrrad) zur
Müllsammelstelle am Markt und durchsuche die Biotonnen nach Eßbarem
(unglaublich was da alles weggeworfen wird!).
Bei den Supermärkten gehe ich noch einen Schritt weiter. Da die Container
oft in Müllräumen (meistens gemeinsam genutzt mit den Wohnparteien im
gleichen Haus) stehen, muß ich, um Zugang zu haben eine unversperrte
Müllraumtüre öffnen, und wenn es einen Parkplatz gibt so sind die
Müllkontainer oft ebenda.

Handelt es sich in diesen Fällen um Besitzstörung?

Kann das "Entwenden von Müll" als Diebstahl geahndet werden?

Wenn obiges zutrifft, in welchem Rahmen ist das Strafausmaß?


Vielen Dank im Voraus,
Ronny

PS: Wenn sich jemand für das GeOb-Kollektiv-Konzept (mit vielen guten
GeOb-Adressen, Tips, usw.) interessiert, einfach ein mail an
ronny...@biosys.net mit dem Subject "GeOb" mailen!

Wohin mensch schaut - Überfluß ohne Ende,
das GeOb-Kollektiv nimmt's in die Hände!

Andreas Blume

ungelesen,
02.08.1999, 03:00:0002.08.99
an

Ronny Wytek schrieb in Nachricht ...

Lieber Ronny!

Um die Frage zu klären, ob eine Besitzstörung oder ein Diebstahl an dem
Obst und Gemüse vorliegt, ist zu erörtern wer Eigentümer bzw. Besitzer an
diesen Sachen ist.

Bevor diese Sachen in die jeweiligen Müllkontainer geworfen werden, befinden
sie sich im Eigentum der Obst und Gemüsehändler bzw. des Supermarktes.

Das Wegwerfen ist juristisch als sog. Dereliktion zu qualifizieren. Das
heißt, daß der bisherige Besitzer (und auch Eigentümer) freiwillig den
Besitz aufgibt. (§ 349 ABGB)

In derselben juristischen Sekunde gelangt die weggeworfene Sache jedoch in
einen Müllkontainer, der im Eigentum der Gemeinde steht. Dies bedeutet, daß
die derilinquierten Sachen in die Innehabung (Müllkontainer) der Gemeinde
übergehen.
Für den Besitzerwerb ist neben der Innehabung (Gewhrsame) auch der Willen
des Inhabers, die Sache für sich zu haben, Voraussetzung. Diesen Willen der
Gemeinde kann man voraussetzen, da sie ja an der Beseitigung des Mülls bzw.
der Umwandlung des Mülls in Energie durch Verbrennung ein Interesse hat. Die
Gemeinde erwirbt daher an den weggeworfenen Sachen originären Besitz (da
diese Sachen nach der Dereliktion herrenlos sind) und Eigentum gem. § 381
ABGB. (der Eigentumserwerb der Zueignung besteht in der Besitzergreifung
einer Sache mit dem Willen, daran Eigentum zu erwerben).

Wenn Du daher das Obst bzw. das Gemüse aus den Kontainern nimmst, entwendest
Du Gemeindeeigentum.
Bei jeglicher Entwendung von Eigentum steht dem Eigentümer die
Besitzstörungsklage offen.

Ob es sich um einen Diebstahl (§ 127 StGB) oder eine Entwendung (§ 141 StGB)
handelt ist fraglich.
Die §§ kannst Du im Internet unter der Adresse abfragen:
http://www.ris.bka.gv.at/

Rubrik Bundesrecht - Suchworte: Diebstahl, Entwendung

Viele Grüße,
Andi

Alfred

ungelesen,
02.08.1999, 03:00:0002.08.99
an

Andreas Blume schrieb in Nachricht <7o2hrf$1kck$1...@www.univie.ac.at>...

Wenn die Sachen derelinquiert sind, können sie wohl schlecht gleichzeitig in
die Innehabung der Gemeinde übergehen.

|
|Wenn Du daher das Obst bzw. das Gemüse aus den Kontainern nimmst,
entwendest
|Du Gemeindeeigentum.
|Bei jeglicher Entwendung von Eigentum steht dem Eigentümer die
|Besitzstörungsklage offen.

so ein Unsinn, hat doch das Eine mit dem Anderen nichts zu tun


|
|Ob es sich um einen Diebstahl (§ 127 StGB) oder eine Entwendung (§ 141
StGB)
|handelt ist fraglich.

Du meinst, die Gemeinde wird ihres Mülls bestohlen.

Das Problem liegt m.E. im rechtswidrigen Zugang zu den Biotonnen. Die stehen
ja nicht für jedermann frei zugänglich herum.

Andreas Blume

ungelesen,
02.08.1999, 03:00:0002.08.99
an

Alfred schrieb in Nachricht <7o46jt$8l7$1...@leech.telecom.at>...
>|Wir sind hier nicht beim mittelbaren zweiseitigen Besitzerwerb, sondern
beim einseitigen unmittelbaren Besitzerwerb (§§ 314 ABGB f.)- Da hab ich
mich wohl etwas unscharf ausgedrückt - indem ich das Wort "übergehen"
benutzt habe - ich meine natürlich, daß die Sachen in die Innehabung der
Gemeinde gelangen. - arg. "in Verwahrung gebracht" in § 315 ABGB

>|Wenn Du daher das Obst bzw. das Gemüse aus den Kontainern nimmst,
>entwendest
>|Du Gemeindeeigentum.
>|Bei jeglicher Entwendung von Eigentum steht dem Eigentümer die
>|Besitzstörungsklage offen.
>
>so ein Unsinn, hat doch das Eine mit dem Anderen nichts zu tun
>

| Was ist das Eine ? Was das Andere? Zum Unsinn - Begründung fehlt !

>|Ob es sich um einen Diebstahl (§ 127 StGB) oder eine Entwendung (§ 141
>StGB)
>|handelt ist fraglich.
>Du meinst, die Gemeinde wird ihres Mülls bestohlen.
>
>Das Problem liegt m.E. im rechtswidrigen Zugang zu den Biotonnen. Die
stehen
>ja nicht für jedermann frei zugänglich herum.
>

>Inwiefern soll der Zugang zu Biotonnen auf einem Markt oder Parkplatz
rechtswidrig sein?

Gibt es etwa eine Rechtsvorschrift, die den Zugang zu Biotonnen auf einen
bestimmten Personenkreis einschränkt?
>
>

Andreas Blume

ungelesen,
02.08.1999, 03:00:0002.08.99
an
>|Hier liegt ein unmittelbarer einseitiger Besitzerwerb vor - Hier geht kein
Besitz über, sondern Besitz wird unmittelbar an einer herrenlosen Sache
erworben. Durch die Handlung des Derelinquierenden gelangt die Sache in die
Gewahrsame der Gemeinde. (Verwahrung in § 315 ABGB). Können etwa
derelinquierte Sachen nicht in jemandes Innehabung gelangen? Begründung
bitte !

>|Wenn Du daher das Obst bzw. das Gemüse aus den Kontainern nimmst,
>entwendest
>|Du Gemeindeeigentum.
>|Bei jeglicher Entwendung von Eigentum steht dem Eigentümer die
>|Besitzstörungsklage offen.
>
>so ein Unsinn, hat doch das Eine mit dem Anderen nichts zu tun
>|

Was ist das Eine? Was das Andere? Was ist an meiner Meinung unsinnig ?
Begründung bitte!

>|Ob es sich um einen Diebstahl (§ 127 StGB) oder eine Entwendung (§ 141
>StGB)
>|handelt ist fraglich.
>Du meinst, die Gemeinde wird ihres Mülls bestohlen.
>
>Das Problem liegt m.E. im rechtswidrigen Zugang zu den Biotonnen. Die
stehen
>ja nicht für jedermann frei zugänglich herum.
>

>Welche Norm regelt die Rechtswidrigkeit des Zuganges zu Biotonnen auf
Markt- und Parkplätzen?

Ist die Zugänglichkeit zu Mülltonnen auf einen bestimmten Personenkreis
beschränkt?
Wo siehst Du hier ein Problem?
>
>

Robert Bihlmeyer

ungelesen,
04.08.1999, 03:00:0004.08.99
an
Hi,

[bitte die Zitate des Vorpostings auf das nötigste beschränken - so
scrollt man sich ja auf einen Deppen]

>>>>> Am Mon, 2 Aug 1999 21:01:28 +0200
>>>>> schrieb "Andreas Blume" <a910...@unet.univie.ac.at>:

Andreas> Inwiefern soll der Zugang zu Biotonnen auf einem Markt oder
Andreas> Parkplatz rechtswidrig sein?

Ronny schrieb doch, daß er teilweise in Müllräume oder Parkplätze
(unversperrte) eindringt, um an die Tonnen zu kommen.

Ich nehme an, die Waren einfach offiziell dem Supermarkt abzuschnorren
geht wegen LebensmittelVO nicht?

Robbe

--
Robert Bihlmeyer reads: Deutsch, English, MIME, Latin-1, NO SPAM!
<ro...@orcus.priv.at> <http://stud2.tuwien.ac.at/~e9426626/sig.html>

Ronny Wytek

ungelesen,
05.08.1999, 03:00:0005.08.99
an
In article <lfzp07s...@mars.zserv.tuwien.ac.at>,
e942...@stud2.tuwien.ac.at says...

>
> Ich nehme an, die Waren einfach offiziell dem Supermarkt abzuschnorren
> geht wegen LebensmittelVO nicht?

Ja, stimmt. Meines Wissens nach dürfen "abgelaufene" Lebensmittel nicht
weitergegeben werden.
Angeblich (laut Billa-Filialleiter) ist es sogar so, daß Müll- und
Biocontainer der Supermärkte nicht zugänglich (also versperrt) sein
dürfen.

In Staaten in denen die Lebensmittelgesetze nicht so streng sind, gibt es
Initiativen die solche Lebensmittel sammeln (von Märkten, Hotels,
Partiservices, Fluglinien, Mensen,...) und dann caritativ an bedürftige
weitergeben...
...wenn ihr wüßtet, was in unserer Gesellschaft alles weggeworfen
wird...GeOb-Neulinge sind oft richtig schockiert...

Vielen Dank jedenfalls für die bisherige Info...daß es bezüglich meiner
Anfrage kein Klarheit gibt, ist ein gutes Zeichen...

Sonnige Grüße,
Ronny

Die GeOb nimmt den Rest,
was der Wahnsinn übrig laßt!

Andreas Blume

ungelesen,
06.08.1999, 03:00:0006.08.99
an

>
>Diese Begründung, daß dem Wegwerfer durch das Wegwerfen der Wille
beigemessen wird, den Müll der Gemeinde zur Verwertung zu übergeben,
leuchtet ein. (Gute Begründung) Liegt also doch keine Dereliktion vor, wie
ich vermutet habe.
Andere Frage: Liegt dann eine Schenkung durch Übergabe kurzer Hand vor?

Grüße Andi
>--
>
>
>

Andreas Blume

ungelesen,
18.09.1999, 03:00:0018.09.99
an

>>--
>>Falls es noch irgendwen interessiert:

§ 9 (1) Wiener Abfallwirtschaftsgesetz. Abfälle (§ 4 Abs 1) gehen mit der
Übernahme durch die vom Magistrat dafür beazftragten Organe in das Eigentum
der Gemeinde über.
(2) Der Eigentumsübergang gemäß Abs. 1 tritt bei Gegenständen von Wert, die
offensichtlich irrtümlich oder gegen den Willen des Eigentümers als Abfall
entsorgt wurden, nicht ein.>>
>>
>Grüße, Andi
>

Ronny Wytek

ungelesen,
01.10.1999, 03:00:0001.10.99
an
In article <7rvodh$4aua$1...@www.univie.ac.at>, a910...@unet.univie.ac.at
says...

>
>
> >>--
> >>Falls es noch irgendwen interessiert:
>
> § 9 (1) Wiener Abfallwirtschaftsgesetz. Abfälle (§ 4 Abs 1) gehen mit der
> Übernahme durch die vom Magistrat dafür beazftragten Organe in das Eigentum
> der Gemeinde über.
Wer sind die beauftragten Organe...die Müllabfuhr?
Wann ist nun genau der Zeitpunkt der Übergabe?

Liebe Grüße,
Ronny

Clemens Haupt

ungelesen,
02.10.1999, 03:00:0002.10.99
an
Einen wunderschoenen Tag wuensch ich, Ronny!

am Freitag, 01 Oktober 1999 schrieb Ronny Wytek an All:

>> Uebernahme durch die vom Magistrat dafuer beazftragten Organe in das
Eigentum
>> der Gemeinde ueber.
RW> Wer sind die beauftragten Organe...die Muellabfuhr?

Im Haus noch der Hausmeister, etc.etc., der schob dereinst
Die Kuebel auf die Strasse, mit Billigung der Gemeinde.

RW> Wann ist nun genau der Zeitpunkt der Uebergabe?

Wahrscheinlich bei Deponierung auf oeffentliche Gut.
Aber was interessiert das, wird das eine Diss?

Mit den besten
Empfehlungen
Clemens Haupt

... And just how would you like to get screwed-over today?

Ronny Wytek

ungelesen,
04.10.1999, 03:00:0004.10.99
an
Lieber Clemens,
vielen Dank für Deinen input!


> Wahrscheinlich bei Deponierung auf oeffentliche Gut.
> Aber was interessiert das, wird das eine Diss?

...ich vermute Du hast nicht den ganzen Thread gelesen, darum meine
Einleitung zu diesem Thema (vom 1.8.99) nochmal:

Bernhard Steiner

ungelesen,
04.10.1999, 03:00:0004.10.99
an
Hallo Clemens!

Am Sa, den 02. Okt 1999 (13:21) schrieb Clemens Haupt an Ronny Wytek:

RW>> Wann ist nun genau der Zeitpunkt der Uebergabe?

CH> Aber was interessiert das, wird das eine Diss?

Er sammelt Rohstoffe aus den Mistkuebeln.
Schrieb er doch hier.

mfg BeST

Clemens Haupt

ungelesen,
05.10.1999, 03:00:0005.10.99
an
Einen wunderschoenen Tag wuensch ich, Bernhard!

am Montag, 04 Oktober 1999 schrieb Bernhard Steiner an Clemens Haupt:

RW>>> Wann ist nun genau der Zeitpunkt der Uebergabe?
CH>> Aber was interessiert das, wird das eine Diss?

BS> Er sammelt Rohstoffe aus den Mistkuebeln.
BS> Schrieb er doch hier.

Pardon, da will ich ihn nicht stoeren ;-)))))
Aber ich fuercht, ich werd ihm nie was abkaufen >:-|


Mit den besten
Empfehlungen
Clemens Haupt

... Ehi,guarda,hoaggiustatolabarraspaziatrice...maporc..

Clemens Haupt

ungelesen,
05.10.1999, 03:00:0005.10.99
an
Einen wunderschoenen Tag wuensch ich, Ronny!

am Montag, 04 Oktober 1999 schrieb Ronny Wytek an All:

RW> Lieber Clemens,
RW> vielen Dank fuer Deinen input!

Jessas, was hab ich blos getan! ;-)

>> Wahrscheinlich bei Deponierung auf oeffentliche Gut.

>> Aber was interessiert das, wird das eine Diss?

RW> ...ich vermute Du hast nicht den ganzen Thread gelesen, darum meine
RW> Einleitung zu diesem Thema (vom 1.8.99) nochmal:

Ich bin ja schon still:-)

Mit den besten
Empfehlungen
Clemens Haupt

... I wues goa ned wissn, ned so genao...(Prof.Dr.oenol.Kurt Ostbahn)

Ingmar Greil

ungelesen,
06.10.1999, 03:00:0006.10.99
an
Thus spake Bernhard Steiner <Bernhard...@voice.itc.or.at>:

>Er sammelt Rohstoffe aus den Mistkuebeln.

>Schrieb er doch hier.

das ist rechtlich ziemlich haarig. auch wenn nämlich die gemeinde noch
nicht eigentum erworben hat, könnte man ja argumentieren daß der
usrprüngliche eigentümer es jdf aufgeben = derilnquieren wollte.

dazu gibt es aber (altpapier, iirc) ein OGH erkenntnis, wonach es
nicht derelinquiert sondern dem sammler übergeben werden sollte. das
eigentum besteht also bis zur abholung fort.

ingmar

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