Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Ortstafel

2 views
Skip to first unread message

Albert

unread,
Nov 29, 2007, 9:46:09 AM11/29/07
to
Hallo NG

Folgender Artikel stand am 28.11. in den OÖ Nachrichten:

http://www.nachrichten.at/regional/salzkammergut/618752

Neuer Zusatz für Salzkammergut-Ortstafeln BAD ISCHL.
"Salzkammergut - Energie für mich" lautet der Werbespruch, mit dem alle
Ortsschilder der Salzkammergut-Tourismusgemeinden passend zur
Landesausstellung 2008
ausgestattet werden.
Das neue Logo der Salzkammergut Tourismus-Marketing GmbH (STMG)
wurde mittlerweile auf den Ortstafeln von Bad Ischl angebracht. Die
Neugestaltung des ersten Schildes wurde von Ischls Altbürgermeister Helmut
Haas, Vizebürgermeister und STMG-Aufsichtsratsvorsitzenden
Johann Panhuber sowie von STMG-Geschäftsführer Ronald Felder durchgeführt.
Für die positive touristische Gesinnung im Salzkammergut sei es
wichtig, dass nicht nur die Tourismusverantwortlichen, sondern auch die
Unternehmer und politisch Verantwortlichen im Salzkammergut das neue Sujet
verwenden, heißt es von seiten der STMG.
Alle Bürgermeister des Salzkammerguts würden nun ersucht, die
Anbringung der neuen Ortstafeln ehestmöglich in die Wege zu leiten, um
bereits vor Beginn der Landesausstellung 2008 den Gästen gegenüber einen
einheitlichen optischen Auftritt hinzulegen. ich

Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe sollen diese Zusatztafeln an den
Ortstafel montiert werden. Bisher war ich der Meinung, dass dies nicht
zulässig ist und dadurch die Ortstafel ungültig wird. Wie ist die
rechtslage?

Viele Grüsse

Albert


Heinrich Moser

unread,
Nov 29, 2007, 10:32:09 AM11/29/07
to
"Albert" <a...@a.at> writes:
> Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe sollen diese Zusatztafeln an den
> Ortstafel montiert werden. Bisher war ich der Meinung, dass dies nicht
> zulässig ist und dadurch die Ortstafel ungültig wird. Wie ist die
> rechtslage?

Ohne jetzt zu wissen, wie das Zusatztaferl konkret ausschaut, könnte
ich mir vorstellen, dass es als "die Gemeinde näher beschreibende
Tafel" gem. §53 (1) StVO, Punkt 17a, durchgeht:

| Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift
| "Erholungsdorf" - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung
| Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher
| beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig, wenn
| dadurch die leichte Erkennbarkeit der Ortstafel nicht beeinträchtigt
| und die Sicherheit des Verkehrs nicht gefährdet wird; [...]

LG,
Heinzi

Message has been deleted

Helmut Wabnig

unread,
Nov 29, 2007, 10:53:28 AM11/29/07
to
On Thu, 29 Nov 2007 16:41:30 +0100, Thomas Koller <tko...@gmx.at>
wrote:

>Albert <a...@a.at> wrote:
>> Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe sollen diese Zusatztafeln an den
>> Ortstafel montiert werden. Bisher war ich der Meinung, dass dies nicht
>> zulässig ist und dadurch die Ortstafel ungültig wird.
>

>Seh ich eigentlich auch so.
>
>Deswegen sind ja afaik ein paar Kärntner zu schnell gefahren, weil
>die Ortstafel ihrer Meinung nach durch eine falsche Beschriftung (in dem
>Fall war zuwenig und nicht zuviel drauf) eigentlich ungültig ist.
>
>Wie man aber auch am Beispiel Kärnten sieht, kann sich ein solcher
>Zustand lange hinziehen, wenn sich die lokalen Politiker dafür
>stark machen.
>
>Wollen die das wirklich auch in Oberösterreich so durchziehen?
>Ausgeschlossen ist es ja nicht, immerhin stammt auch Jörg Haider aus
>Oberösterreich.
>
>Tom
Un wenn sie "Energie für mich" draufpinseln,
dann fühl ich mich nicht geschmeichelt, denn mit "mich"
kann der Bürgermeister wohl nur sich selbst meinen.

Oder können's in Oberösterreich aa ka Deitsch.

w.


#### Heimat ist, wo dein Klo ist ####
Dieses macht den Menschen froh:
Ein eigen Abtritt, ein eigen Klo.
(Lyrik by Wolfram Heinrich)

Clemens Aigner

unread,
Nov 30, 2007, 3:30:43 AM11/30/07
to

> Ohne jetzt zu wissen, wie das Zusatztaferl konkret ausschaut, könnte
> ich mir vorstellen, dass es als "die Gemeinde näher beschreibende
> Tafel" gem. §53 (1) StVO, Punkt 17a, durchgeht:
>
> | Die Anbringung einer grünen Tafel mit der weißen Aufschrift
> | "Erholungsdorf" - bei Orten, die berechtigt sind, die Bezeichnung
> | Erholungsdorf zu führen - oder einer ähnlichen, die Gemeinde näher
> | beschreibenden Tafel unterhalb der Ortstafel ist zulässig,

"Salzkammergut - Energie für mich" - das ist weder das Wort
Erholungsdorf noch eine Beschreibung der Gemeinde Bad Ischl.

Grenzwertig waere "Bad Ischl - Energie für mich", selbst da sehe
ich gefühlsmaessig keine Beschreibung des Ortes mehr.

Jedoch, sehen wir mal nach, was uns Gorbach beschert hat:

§48 Abs 4 StVO:

[...] Die Anbringung sonstiger Beschriftungen, bildlicher
Darstellungen,
Tafeln oder dgl. auf derselben Anbringungsvorrichtung bewirkt -
unbeschadet der §§ 31 Abs. 2 und 53 Abs. 1 Z 17a - nicht die
Unwirksamkeit der Kundmachung einer Verordnung (§ 44 Abs. 1).

Clemens

Hans Bachner

unread,
Nov 30, 2007, 7:31:01 PM11/30/07
to
Clemens Aigner <aig...@sms.at> wrote:

<schnipp>


> Jedoch, sehen wir mal nach, was uns Gorbach beschert hat:
>
> §48 Abs 4 StVO:
>
> [...] Die Anbringung sonstiger Beschriftungen, bildlicher
> Darstellungen,
> Tafeln oder dgl. auf derselben Anbringungsvorrichtung bewirkt -
> unbeschadet der §§ 31 Abs. 2 und 53 Abs. 1 Z 17a - nicht die
> Unwirksamkeit der Kundmachung einer Verordnung (§ 44 Abs. 1).

Das scheint relativ neu zu sein.

Die Gemeinde Pasching bei Linz musste vor ein paar Jahren die Tafeln mit
der Gemeinde-URL von den Ortstafeln abschrauben und auf eigene Halter
montieren, weil sonst die Ortstafel keine Ortstafel im rechtlichen Sinn
mehr gewesen wäre.

Hans.

Michael Suda

unread,
Dec 1, 2007, 3:29:42 AM12/1/07
to

ER hat die Welt eben viel zu groß für uns alle gemacht (und dafür
rächen SIE sich jetzt und verhindern, dasss sein Genie der Welt
leuchten darf - und das wegen ein paar simpler Framatikgehler, pöse)
;-))

--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Clemens Aigner

unread,
Dec 1, 2007, 7:50:35 AM12/1/07
to
> > Gorbach
> >
> > �48 Abs 4 StVO:
> >
> > [...] Die Anbringung sonstiger Beschriftungen [...] nicht die

> > Unwirksamkeit der Kundmachung einer Verordnung (� 44 Abs. 1).
>
> Das scheint relativ neu zu sein.
>
> Die Gemeinde Pasching bei Linz musste vor ein paar Jahren die Tafeln mit
> der Gemeinde-URL von den Ortstafeln abschrauben und auf eigene Halter
> montieren, weil sonst die Ortstafel keine Ortstafel im rechtlichen Sinn
> mehr gewesen w�re.

Moment, es ist auch huete nicht erlaubt, irgendetwas
ausser dem Erwaehnten auf Ortstafeln oder sonstwas
zu schrauben.

Damit muessen illegal montierte Schilder nach wie vor
entfernt werden bzw. duerfen verkehrsfremdeSchilder nicht
aif Verkehrszeichenmasten angebracht werden.

Neu ist nur, dass hier definitiv ein Kundmachungsmangel
ausgeschlossen wird. Das war frueher nicht so,
und die Rechtsprechung tendierte vor Einfuehrung der
Lex Gorbach anscheinend (?) zu Kundmachungsmangel.

Clemens

P.S.:

Interessant vielleicht, ob der Gorbach-Paragraf wirklich
wasserdicht ist. Ich denke mal, dass das nach wie vor
existente Verbot, ein Verkehrszeichen mit
Zusatzschildern am Mast zu schmücken, einen
Schutzzweck erfüllt, und dieser kann doch nach wie
vor durch Verletzung dieses Verbots zerstört werden.

0 new messages