- "KV-Safenet macht ökonomisch keinen Sinn": Zunächst stehen Investitionkosten pro Praxis an, preiswert müssen (konkretes Beispiel meiner Praxis) 393,50 € Investitionskosten und laufende Kosten von 9,90 € pro Monat eingerechnet werden. (Voraussetzungen: DSL-Anschluß [möglichst mit Flaterate], Malwareschutz aller Rechner in der Praxis (Virenscanner einschl. Trojaner etc. & Firewall; diese Voraussetzung sind für den grünen Stick übrigens identisch). Diese primären Kosten werden selbst durch die, ebenfalls umstrittene KV-Förderung, nicht vollständig gedeckt. Es entstehen definitiv primär Kosten, die zum heutigen Zeitpunkt ökonomisch keine Amortisation erwarten lassen.
- "Datenschutzrechtliche Bedenken": Im Merkblatt KV-Safenet-Router der KBV (KBV_SNK_MBEX_KV-SafeNet-Router) sowie der Richtlinie KV-SafeNet (KBV_SNK_RLEX_KV-SafeNet) ist geregelt, dass durch die vom Provider einzuhaltenden und durch die KBV zertifizierten Maßnahmen der Richtlinie ein Zugriff vom Internet auf den KV-SafeNet-Router und somit auf das dahinterliegende Praxisnetzwerk zu verhindern ist. Die KV-SafeNet-Router ignorieren alle Protokollanfragen auf TCP/IP Ebene aus dem Internet. Ein potentieller Angreifer erhält somit keine Information, die er für einen Angriff nutzen könnte.
Der KV-SafeNet-Router muss entsprechend der Maßgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) so konfiguriert werden, das ungenutzte Ports des Routers undd damit nicht benutzte Dienste des Routers deaktiviert sind (siehe BSI-Maßnahmen M 4.201und M 4.202).
Bezüglich des angesprochenen Fremdzugriffs durch die Provider bzw. Servicefirmen ist im gleichen Dokument folgende Regelung vorgegeben: Bezüglich der Wartungszugänge des KV-SafeNet-Routers hat der Teilnehmer immer die Möglichkeit dem Wartungszugang grundsätzlich zu widersprechen bzw. den Zeitpunkt der Wartung zu steuern und zu autorisieren. Des Weiteren hat der Teilnehmer ein Informationsrecht über alle durchgeführten Wartungs- und Administrationszugriffe auf den KV-SafeNet-Router. Ebenso wird durch die KBV geprüft, ob der Provider seine Mitarbeiter zur Einhaltung des Datenschutzes und der Verschwiegenheit verpflichtet (Verpflichtung bezogen auf § 5 Bundesdatenschutzgesetzsowie § 88 Telekommunikationsgesetz).
Der Anbieter hat des Weiteren die Pflicht, alle Wartungsaktivitäten umfassend zu protokollieren und die Protokolle den Teilnehmern auf Anforderung zur Einsicht zu überlassen. Auf Wunsch des Teilnehmers sind auch von ihm beauftragte Personen berechtigt, diese Protokolle zu prüfen.
- "Freiwilligkeit geht vor!" Prinzipiell korrekt, wenn jedoch nicht alle Mitglieder auf dem gleichen Weg abrechnen (z.B. 100% Online-Abrechnung [unabhängig ob KV-Safenet oder USB-Stick] so können auf der Seite der KVS keine Einsparungen erzielt werden. Eine Weitergabe der Einsparungen in Form der Umlage wäre damit auch nicht möglich. Eine schnellere Erstellung der Abrechnung und damit auch Auszahlung der Restzahlungen ist unter Beibehaltung verschiedener paralleler Abrechnungswege ebenfalls kaum umzusetzen.
- "Praxisrechner sollten überhaupt nicht vernetzt sein": Auch dieses stellt ein Sicherheitsrisiko dar, welches jeder Kollege / Kollegin selbst abwägen muss. Wenn Computer betrieben werden, gehört es zu den Sicherheitsstandards dass ein aktueller Malwareschutz installiert ist, hier sind heute Update 2-stdl. üblich, sowie regelmässig relevante Sicherheitsupdates des Betriebssystems installiert werden. In jedem Praxissystem werden auch fremde Datenträger eingesetzt (CD-ROM, USB-Sticks, etc.) sei es um Updates der Praxissoftware zu installieren, neue Hardware, etc. Dieses ist ohne "Vernetzung" kaum wirksam zu realisieren.
- "Widersprüchliche Infos zum Beginn der verpflichtenden Onlineabrechnung": Aktuelle Beschlusslage ist die verpflichtende Einführung der Online-Abrechnunng zum 01.07.2013 (Quartal 03/13) allerdings ist sowohl die Onlineabrechnung über KV-Flexnet (grüner USB-Stick zum Onlineportal der KVS) als auch über KV-Safenet zugelassen. Zum 01.01.2014 (Quartal 01/14) tritt nach aktueller Beschlusslage die nächste Stufe in Kraft, dann sind nur noch Abrechnung über KV-Safenet erlaubt.
- "Angeblich leichtes "1-Click-Verfahren"": Die 1-Click-Abrechnung über KVConnect und das KV-Safenet bezieht sich ausschließlich auf die Übertragung der Abrechnung. Die Abrechnung bis zur Verschlüsselung bleibt identisch, im Anschluß wird dann jedoch mit einem Knopfdruck die Datei aus der Praxisverwaltung direkt an die KVS übertragen (statt die Datei über das Onlineportal zu KV hochzuladen / zu kopieren). Wo / Wie hier neue Fehleristen entstehen soll erschliesst sich mir aktuell nicht,
- "KV-Safenet und E-Card-Projekte": KV-Safenet hat aktuell nichts den Projekten zur eGK bzw eHBA zu tun. Es handelt sich hierbei um zwei getrennte Projekte auch wenn beides unter Oberbegriff der "Telematik" läuft (Der Oberbegriff "Internet" umfasst heute auch mehr als nur "Surfen"). Entsprechend sind in einigen Gremien auch die gleichen Personen Ansprechpartner bzw. Koordinator für beide Projekte auf KBV-Seite. Das KV-SafeNet ist ein rein ärztliches Netz im Besitz der KVen, andere Bereiche wie Krankenkassen u.ä. nehmen hieran nicht teil ("Bei einem zertifizierten KV-SafeNet-Provider darf nun ein Vertragsarzt, -psychotherapeut oder ein anderer nach den Richtlinien der KBV zugelassener Teilnehmer einen Vertrag abschließen.").