Auszug aus der Ergebnisniederschrift über die 17. Sitzung der VV der KVS am 23.02.2013
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4. KV Connect
Herr Brühl erläutert den Sachstand:
Die Online-Abrechnung ist durch die Richtlinien der KBV seit dem 1. Quartal 2011 verpflichtend
für alle ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten. Im Bereich der KV Saarland wurde durch
Vorstandsbeschluss diese Vorgabe der KBV bisher nicht umgesetzt und auf eine freiwillige
Entscheidung durch Überzeugung von den Vorteilen gesetzt. Im 3. Quartal 2012 haben 60 % aller
niedergelassenen und ermächtigten Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Institute die
Abrechnung online eingereicht. Durch die Abrechnungsbestimmungen der KV Saarland müssen
alle „Neuanfänger sowie bei Änderungen in der Praxiskonstellation seit dem 1. Quartal 2013 auf
die Online-Abrechnung umstellen. Eine weitere Vereinfachung der Abrechnungsbearbeitung kann
nur erreicht werden, wenn nun alle Praxen auf die Online-Abrechnung umstellen. Der Vorstand
der KV Saarland hat daher beschlossen, die Online-Abrechnung ab dem 1. Juli 2013 mit Wirkung
für die Abrechnung des 3. Quartales verbindlich vorzuschreiben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird ab dem 1.7.2013 die Online-Abrechnung über die
1Click-Abrechnung in den Vorgaben für die PVS-Systeme verbindlich – spätestens jedoch ab
dem 1. Januar 2014 – vorschreiben. Die Abrechnungsdaten des 1. Quartales 2014 werden dann
über KV-SafeNet mittels KV-CONNECT und der 1Click-Abrechnung übertragen. Wie einfach das
System funktioniert, ist den Beratungsunterlagen zu entnehmen.
Die zu erwartenden Einsparungen durch die Optimierung der Abläufe in der
Abrechnungsbearbeitung werden an die Mitglieder weiter gegeben, in dem der Umstieg auf KV-
SafeNet gefördert wird.
Der Vorstand beabsichtigt, mit den PVS-Anbietern im Saarland die Voraussetzungen für den
Umstieg auf die 1Click-Abrechnung und die Dienstleistungen für die Auswahl der Provider bzw.
die Installation auf KV-SafeNet zeitnah zu besprechen, um eine für die Praxen so einfache wie
mögliche Umstellung zu erzielen.
Herr Brühl berichtet, das Ende des 4. Quartals 2012 noch 36,4 % per Diskette und 63,6 %
bereits online abrechnen. Prognosen zufolge wird die Anzahl der Online-Abrechner bis zum 3.
Quartal 2013 auf ca. 70 % ansteigen. Er stellt in seinem Vortrag die strategischen Vorteile des KV
Connect für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten dar:
Eigenes Netz: Keine Verknüpfung zur Gematik und eGK
Gesicherte Kommunikation Arzt-Arzt, Arzt-KV-Arzt, Arzt-KH-Arzt
Nutzung von Online-Diensten KVen, KBV, eFA etc.
Ausgabe des HBA durch die ÄKS –eVersandverzeichnis, elektronische Unterschrift im Verwaltungsverfahren, eArztbrief
Im Rahmen der anschließenden umfangreichen Diskussion wird insbesondere der
Sicherheitsfaktor thematisiert. Herr Dr. Walch berichtete, dass er als H-Arzt mit der BG
ausschließlich über KV-SafeNet abrechnen müsse Es ergeht der Wunsch, eine so genannte
„Härtefall-Regelung“ für Sonderfälle zu berücksichtigen. Er schildert im Detail die
Sicherheitsmechanismen der bei ihm eingerichteten GUS-Box.
Herr Dr. Distler stellt den Antrag, ebenfalls ermächtigte Ärzte, nicht aber ermächtigte
Einrichtungen und Institute zu fördern. Hiergegen werden keine Einwände seitens der VV
erhoben.
Beschluss: Die VV beschließt mit 1 Enthaltung folgendes Förderungsprogramm:
1. Praxen, die sich bereits im Jahre 2013 für KV-SafeNet und die 1Click- Abrechnung entscheiden, erhalten ab dem Quartal der ersten Übertragung der Abrechnung über die 1Click-Abrechnung rückwirkend für das Abrechnungsquartal 10,00 € je Monat bis Ende 2015. Praxen, die im 1. Quartal 2014 KV-SafeNet installieren, erhalten diese Förderung von 10,00 € je Monat bis Ende 2015.
2. Die ersten 500 Praxen (mit Ausnahme der Praxen, die bereits die Förderung von 750 € erhalten haben), die sich im Jahre 2013 für den Umstieg auf KV- SafeNet verpflichten und ihre Abrechnung mittels der 1 Click-Abrechnung spätestens mit der Abgabe der Abrechnung für das 4. Quartal 2013 übertragen, erhalten darüber hinaus eine Starthilfe von 200 € für die Erstinstallation und die Kosten für den KV-SafeNet-Router.
3. Praxen im Sinne dieser Förderung sind die Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten incl. der MVZ und Ermächtigte Ärzte.
4. Als Protokollnotiz wird festgehalten, dass der Vorstand in besonderen Fällen (z. B. baldige Praxisaufgabe) eine Sonderfallregelung ermöglicht.
Ergebnisniederschrift über die 17. Sitzung der VV der KVS am 23.02.2013