Dr. Silke Lüder
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Onlineabrechnung mit der KV ab 1.1.2011 nicht nötig!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie auch Post von Ihrem Softwarehaus bekommen, wurden Sie aufgefordert, sich jetzt endlich um die dauerhafte Onlineanbindung Ihrer Praxisdaten an die KV zu kümmern, da doch ab 1.1.2011 die Onlineabrechnung gesetzlich vorgeschrieben sei?
Wie ist die Realität?
Im Sozialgesetzbuch steht davon nichts. Dort steht:
(4) Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die für die Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Das Nähere regelt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.(SGBV §295)
Es gibt eine Richtlinie der KBV. Aber „ Gesetz“ ist es nicht. Nach Gesetz könnten wir eben auch weiter maschinell verwertbar mit Datenträgern ( Diskette, CD et al) abrechnen!
Und genau so ist es in Hamburg auch geregelt worden. Nach Protesten von Mitgliedern der Vertreterversammlung ist in Hamburg die größtmögliche Wahlfreiheit eingeführt worden.
Die Alternative: Ich will keine Online-Verbindung zur KV. Was tun?
„Sie können Ihrer Pflicht zur Onlineabrechnung auch nachkommen, indem Sie ihre Abrechnung wie bisher auf einem Datenträger in die KV bringen. Wir stellen für Sie einen PC bereit, mit dem Sie die Daten einlesen können. Diese Variante ist völlig kostenfrei“. (Internetseite KVHH ) weitere Varianten bitte dort nachlesen.KV „Safenet“ oder „ Unsafenet“?
Die seit Jahren von der KV bundesweit beworbene Daueranbindung der Praxisdaten ans „KV Safenet“ ist vor Kurzem massiv in die Kritik geraten. Der Informatiker Lew Palm hat in einer von Datenspezialisten bestätigten Darstellung Sicherheit und Kosten für das „KV- Safenet“ kritisiert. Seine Kritikpunkte:
„Administratoren der Unternehmen haben ständigen Zugriff“„Kernvorwurf von Palm: Die Arztpraxen müssen ihre Computer mit dem KV- SafeNet mittels einer „black box“ verbinden. Doch deren Programmierung und Möglichkeiten kennen die Ärzte nicht, dürfen sogar laut Vertrag auch keinerlei Einstellungen an der Box verändern. Palm zeigte, dass die „black box“- Router mehrere offene Eingänge haben, über die ein Zugriff aus dem Netzwerk auf den Arzt- PC möglich ist – ohne Wissen des Arztes....“
„Kosten für Geräte und Wartung sind unangemessen hoch“Zu den Kosten von 190 bis 500 Euro, die den Ärzten für die black box in Rechnung gestellt werden plus jährlich mehr als 200 Euro für Wartung sagt Datenschutzexperte Professor Meuser: „Das scheint mir bei den geringen übertragenen Datenmengen sehr hoch zu sein – das hat schon fast Monopol-Charakter.“ ( alle Zitate aus „Westdeutsche Zeitung“ 4.10.10 )
Wir empfehlen Ihnen in Zeiten von Wikileaks und Datenskandalen:
Schützen Sie Ihre vertraulichen Patientendaten und Ihre Praxiskosten, rechnen Sie weiterhin mit Datenträger ab .
Dr. Silke Lüder
"Lieber Thomas,
ich habe nach unserem Gespräch betreffend das überflüssige KVSafeNet den beigefügten Brief an die KV geschrieben und meine Meinung auch in unserem Arztnetz VK plus verbreitet.
Ich habe einige zustimmende Telefonate bekommen und bei der KV wohl in ein Wespennest gestochen. Kollege Jessinghaus, den ich durchaus als Arzt schätze, hat mir .... verkaufen wollen, die KVS könne für alles nichts. Sie wären einer gesetzlichen Auflage zuvor gekommen (Anm.:S. dazu "Onlineabrechnung gesetzlich nicht vorgeschrieben") und hätten (in vorauseilendem Gehorsam) das eigene Netz gewählt, um ein Fremdnetz zu verhindern.
....... es gab keine Info an die Kollegen, keine Ausschreibung an andere Anbieter, um die Kosten zu minimieren etc. Es gab keinerlei Probleme mit der bisherigen Abrechnung per Stick. Mir ist kein massenhafter Datenklau unserer Abrechnung bekannt geworden.
Im übrigen solle ich still sein, es gäbe wichtigere Themen für die Ärzte.
Es hört sich alles nach schlechtem Gewissen der KV und guter Lobby Arbeit der Compugroup an.
Viele Grüße
Ralf
1. 1Die Abrechnung vertragsärztlicher oder -psychotherapeutischer Leistungen erfolgt gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mittels EDV. 2Die Übermittlung derAbrechnungsdaten, der abrechnungsbegründenden Daten, einschließlich Dokumentationen und Qualitätsindikatoren, sowie der zu übermittelnden Statistikdaten hat auf maschinenlesbaren elektronischen Wege zu erfolgen. 3Die Übermittlung der in Satz 2 genannten Daten hat seit dem 1. Januar 2011 leitungsgebunden elektronisch zu erfolgen. 4Der Arzt, Psychologische Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut hat für die Abrechnung der Leistungen und die Übertragung der Daten eine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis der jeweiligen Anforderungskataloge zertifizierte Software zu verwenden. 5Jede zertifizierte Software bzw. jedes zertifizierte Softwaremodul erhält eine Prüfnummer. 6Die Software verliert ihr Zertifikat, wenn eine quartalsweise Wartung nicht mehr gewährleistet werden kann. 7Die Zertifizierung der Software ist nach jeweils drei Jahren zu wiederholen (Rezertifizierung).
Der grüne Stick ist leitungsgebunden elektronisch !!!!
§ 295 Abrechnung ärztlicher Leistungen