An den Vorsitzenden
der Kassenärztlichen Vereinigung des Saarlandes
Herrn Dr. G. Hauptmann
Europaallee 7 - 9
66016 Saarbrücken Merzig, den 02.04.2013
Offener Brief an die Mitglieder der VV der KVS
Sehr geehrter Herr Dr. Hauptmann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
Wie aus der Ärztezeitung vom 6. 3. 2013 und KVS-Fax vom 19.3.2013 zu erfahren war haben Sie beschlossen, dass die niedergelassenen Ärzte des Saarlandes ihre erbrachten Leistungen nur noch online und ab ab 1.1. 2014 nur noch unter Verwendung des KV-SafeNet mit der KVS abrechnen dürfen.
Das konventionelle Abrechnungsverfahren per Datenträger hat einige hervorragende Vorteile es ist
- einfach
- kostengünstig
- sicher und
- durch die abrechnenden Ärzte kontrollierbar.
Das seit 2009 angebotene Abrechnungsverfahren per VPN weist im Wesentlichen die gleichen Eigenschaften auf und hat sich offensichtlich in den letzten Jahren bewährt.
Wie sieht es mit dem KV SafeNet aus?
- Es muss zunächst eine technische Infrastruktur geschaffen und von Providern unterhalten werden.
- Die Kosten für Installation und Unterhalt des Routers sind erheblich angesichts der Tatsache, dass hiermit vier Mal im Jahr eine kleine Datei versendet werden soll. Die ersten Praxen die die Installation vornehmen lassen sollen finanziell unterstützt werden, aber auf welcher rechtlichen Grundlage werden hier einzelne Mitglieder bevorzugt? Dass eine über SafeNet übertragene Abrechnungsdatei gegenüber der VPN-Variante nennenswerte Einsparungen auf Seite der KV bewirken soll, möchten wir hiermit in das Reich der Märchen und Sagen verweisen. Was weiterreichende „Serviceleistungen“ via SafeNet angeht, sollte man die Mitglieder doch einmal befragen welcher Bedarf hier überhaupt besteht.
- Die Einbindung eines vorkonfigurierten und ferngewarteten Routers in das Praxisnetzwerk, auf die der Praxisinhaber keinen Zugriff erhält, hat nichts mit Datensicherheit zu tun sondern stellt einedatentechnische Bedrohung für die Praxis dar.
Da die vorgegebenen Vorteile für die niedergelassenen Ärzte offensichtlich an den Haaren herbei gezogen sind, stellt sich die Frage welche tatsächlichen Interessen die KVS leiten.
Es ist zu befürchten, dass die dauerhafte Online-Schaltung unserer Praxen durch die Installation eines Hardware-Trojaners - v.a. nach einem möglichen Regierungswechsel - Begehrlichkeiten auf Seiten der Gesundheitspolitiker und der Krankenkassen wecken wird und wir mit weiteren Prüforgien und der Übernahme zusätzlicher Verwaltungsarbeiten (Versichertenstammdatenabgleich) rechnen dürfen.
Daher fordern wir die Vertreterversammlung der KV Saar auf, den gefassten Beschluss umgehend zu revidieren und die zwangsweise Online-Anbindung zum 01.01.2014 mittels KV SafeNet nicht zur Bedingung für die kassenärztliche Abrechnung zu machen.
Zum Vergleich möchten wir auf den Beschluss der Vertreterversammlung eines fortschrittlicheren KV-Bezirks (Hamburg) zu diesem Thema verweisen:
Beschluss der Vertreterversammlung der KVHH vom 8. April 2010 im Wortlaut
- Im Jahr 2011 soll die Online-Anbindung für alle Vertragspraxen vorgeschrieben werden. Die Vertreterversammlung fordert den KV Vorstand auf, folgende Mindeststandards einzuhalten.
- Der Datenschutz muss allerhöchste Priorität haben. Bei allen technischen Varianten muss gesichert sein, dass keine Patienten-bezogenen oder Arzt-bezogenen Daten außerhalb der KV zentral gespeichert werden können.
- Keinesfalls dürfen mit der Online-Anbindung den Kassen neue Möglichkeiten der Überwachung von Patienten und Ärzten gegeben werden.
- Keine Kassenarztpraxis darf gezwungen werden, kostenpflichtige Dienste von IT- Anbietern in Anspruch nehmen zu müssen, nur um weiter mit der KVH abrechnen zu können. Es muss dann eine kostenfreie Möglichkeit per Internet/Verschlüsselung möglich sein.
- Die Online-Anbindung darf nicht zu einer erneuten Ausweitung administrativer Arbeiten in den Arztpraxen führen. Die bisherige Menge an Bürokratie hat das erträgliche Maß bereits überschritten.
- Die Anbindung darf nicht als Vorentscheidung für die teure und für die Versorgung überflüssige Einführung der E- Card benutzt werden.
Ebenfalls fordern wir Sie auf, sich an die Entschließung des 115. Deutschen Ärztetages in Nürnberg zur eGK vom 25.05.2012 gebunden zu fühlen, in der es u.a. wie folgt heißt:
... „Die Verwandlung von Arztpraxen und Klinikambulanzen in Online-Außenstellen der Kassen für das verpflichtende Versicherten Stammdatenmanagement (VSDM) in Arztpraxen und Kliniken wird von der Ärzteschaft bundesweit abgelehnt.
...
Grundsätzlich abzulehnen ist jede Form des Sammelns medizinischer Daten einer großen Anzahl von Menschen in zentralen Serverstrukturen. Dieses dient wie das ganze Projekt insgesamt nur der Kontrollfähigkeit aller medizinischen Prozesse im Sinne einer möglichst renditebringenden "Krankenbehandlung" im Interesse von Gesundheitskonzernen. Niemand kann solche Daten auf Dauer schützen“.
In Erwartung einer positiven Antwort verbleiben wir mit freundlichen kollegialen Grüßen
Kirsch Abel