jochen...@gmail.com schrieb:
>
> O gibt es in Deutschland nicht, statt dessen wird Z verwendet, übrigens für 0%-fälle relativ häufig.
Hallo,
ich wurde gerade mit der Frage konfrontiert, wie man Mahnkosten/
Zinsen in einer E-Rechnung darstellt. Nach einiger Recherche bin
ich für diesen Fall auf ebendieses "O" gekommen. Denn da kein
Leistungsaustausch stattfindet (das ist ja Schadensersatz), ist
das ein "nicht steuerbarer" Posten in der E-Rechnung, so dass
weder S noch Z noch E zutreffen (S = Standard > 0%, Z = Standard
= 0%, E = steuerfrei nach § 4 UStG - alles falsch an dieser Stelle).
Was meint die Fachwelt dazu?
Allerdings sagt Mustang bei der Validierung von sowas:
[BR-O-02]-An Invoice that contains an Invoice line (BG-25) where
the Invoiced item VAT category code (BT-151) is "Not subject to VAT"
shall not contain the Seller VAT identifier (BT-31), the Seller tax
representative VAT identifier (BT-63) or the Buyer VAT identifier
(BT-48).
und
[BR-O-05]-An Invoice line (BG-25) where the VAT category code (BT-151)
is "Not subject to VAT" shall not contain an Invoiced item VAT rate
(BT-152).
Ok, letzteres kann man ja einfach beheben (dann funktioniert's an
der Stelle); aber die erste Bedingung finde ich etwas seltsam: Nur weil
*ein* Posten in der Rechnung nicht steuerbar ist, dürfen keine USt-IDs
in der E-Rechnung enthalten sein? Klar sind die überflüssig, aber
stören doch auch nicht? Außerdem können da ja auch noch andere
(steuerbare) Posten drinstehen, also etwa
Büroklammern 19% 100,00 + 19%
Verzugspauschale für letzte Rechnung 40,00 nicht steuerbar
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Nettosumme 140,00
19% Mwst. aus 100,00 19,00
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Zu zahlen 159,00
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und dann muss doch auch die USt-ID drin sein. Oder muss man dann
wirklich zwei separate E-Rechnungen erstellen? Oder ist "O" doch
falsch? Aber was sonst für "nicht steuerbare Umsätze" (mangels
Leistungsaustausch)?
Gruß Matthias.