jochen...@gmail.com schrieb:
>
> Im ZUGFeRD Infopaket finden sich in EN16931\EN16931_1_Teilrechnung immerhin schonmal erhaltene Anzahlungen (TotalPrepaidAmount),
Da hat mir schon mal ein Handwerker gesagt, dass dieses Feld
ungeeignet ist - weil das einfach nur ein "Betrag" ist (ohne
Umsatzsteuer etc.).
Der will in der Schlussrechnung sowas haben:
Schlussrechnung am 30.08. netto USt brutto
Bauleistungen gesamt 100.000,00 19.000,00 119.000,00
- 1. Abschlagszahlung 27.000,00 5.130,00 32.130,00
- 2. Abschlagszahlung 47.000,00 8.930,00 35.930,00
= verbleibende Restzahlung 26.000,00 4.940,00 30.940,00
Gehe ich recht in der Annahme, dass man sowas in einer E-Rechnung
(derzeit) nicht abbilden kann?
Im BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html
steht denn auch in Abschnitt 3.4 (Rz 48):
"Derzeit sind die Anforderungen an eine Endrechnung noch nicht im
strukturierten Teil einer E-Rechnung darstellbar. Es bietet sich
in den fraglichen Fällen daher an, stattdessen eine Restrechnung
zu stellen."
und
"Es wird aber vor dem Hintergrund der noch bestehenden technischen
Einschränkungen nicht beanstandet, wenn in einer bis zum 31. Dezember
2027 als E-Rechnung ausgestellten Endrechnung ein Anhang im Sinne von
Abschnitt 14.8 Absatz 8 Nummer 2 UStAE als unstrukturierte Datei in
der E-Rechnung enthalten ist. Der gesonderte Versand einer besonderen
Zusammenstellung im Sinne von Abschnitt 14.8 Absatz 8 Nummer 3 UStAE
ist bei einer E-Rechnung hingegen nicht möglich (siehe auch Rn. 35)."
Wobei ich unstrukturierte Anhänge eigentlich etwas doof finde. Was
spräche denn dagegen, die beiden Abschläge als negative LineItems
unterzubringen? Steuerlich würde ja das richtige Ergebnis rauskommen.
Gruß Matthias.