Petition für Dorf- und Weltläden und leichteres gemeinsames Wirtschaften im Verein

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Fritz Letsch

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Nov 30, 2010, 2:29:35 PM11/30/10
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Petition: Juristische Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches - Wirtschaftlicher Verein als sichere Rechtsform für Dorf- und Weltläden vom 22.09.2010

Liebe FreundInnen der Solidarischen Ökonomie!

Bitte unterstützt die Petition des Zentralverbands Deutscher Konsumgenossenschaften, des Weltladen-Dachverbands, der BAG der Lebensmittelkooperativen und des Landfrauenverbands zur Öffnung des Wirtschaftlichen Vereins als "kleine Genossenschaft".

Die Petition für die Entbürokratisierung und faire Behandlung des wirtschaftlichen Verein:
http://www.facebook.com/l/620f1qu3qLBc39sL4l0Gac9JeQQ;https%3A%2F%2Fepetitionen.bundestag.de%2Findex.php%3Faction%3Dpetition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D14070

Text der Petition

Der Bundestag wird gebeten, den wirtschaftlichen Verein in § 22 BGB als Rechtsform für Kleinstunternehmen wie Dorfläden und Weltläden zugänglich zu machen und das Genehmigungsverfahren abzuschaffen oder so zu gestalten, dass es für ehrenamtlich tätige Initiativen handhabbar wird.

Begründung

Es gibt zahlreiche Ortschaften, aus denen sich der Einzelhandel zurückgezogen hat. Vor allem Ältere sind häufig nicht in der Lage, große Strecken zurück zu legen und sind aber dennoch auf die Versorgung mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs angewiesen. Aus diesem Grund entstehen bundesweit Initiativen für neue „Dorfläden“. Diese Läden werden zum Teil von der Gemeinde initiiert und von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, die sich ehrenamtlich engagieren.
Diese Dorfläden erwirtschaften Umsätze, die in der Regel nur eine Führung durch unbezahlte ehrenamtliche Tätigkeit gestatten. Für derartige Unternehmen wird allerdings in unserem Rechtssystem keine geeignete Rechtsform zur Verfügung gestellt, obwohl es diese Rechtsform gibt, nämlich den wirtschaftlichen Verein, wie er in § 22 BGB geregelt ist.
Ein solcher wirtschaftlicher Verein bedarf der behördlichen Genehmigung, die leider in den meisten Fällen versagt wird. Hier werden ohne plausible Erklärung im öffentlichen Interesse stehende Projekte blockiert. Denn andere Rechtsformen kommen dafür leider nicht in Frage. Der e.V. darf für wirtschaftliche Zwecke nicht genutzt werden und setzt beim Verstoß die jeweiligen Projekte dem Risiko aus, dass ihnen jederzeit die Rechtsfähigkeit entzogen werden kann. Die GbR ist wegen des hohen Haftungsrisikos und wegen der steuerlichen Vermengung mit den Privatangelegenheiten nicht brauchbar. Die GmbH und die Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) kommen einerseits wegen des hohen Mindestkapitals und anderseits wegen des bürokratischen Aufwandes und der beträchtlichen Notarkosten bei der Aufnahme neuer Mitglieder nicht in Frage. Die eingetragene Genossenschaft hat durch die Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband und durch die hohen Prüfungskosten und Kosten für die Steuerberatung noch höhere Rechtsformkosten als die GmbH.
Nicht zu akzeptieren ist die Ungleichbehandlung, die darin liegt, dass für Zusammenschlüsse privater Unternehmen in fast allen Bundesländern in großer Zahl wirtschaftliche Vereine genehmigt werden. Darüber hinaus ist nicht nachzuvollziehen, wieso die Praxis in den einzelnen Bundesländern so unterschiedlich ist, denn in Rheinland-Pfalz werden bereits seit langem erfolgreich Dorfgemeinschaftsläden in der Rechtsform des wirtschaftlichen Vereins betrieben (seit Kurzem auch in Niedersachsen), während sich andere Bundesländer strikt verweigern.
Um die Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu gewährleisten und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement und die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern, sei es in einem Dorf- oder Weltladen, sollten auf Bundes- wie auf Länderebene Maßnahmen ergriffen werden.
Dazu gehört, solange die Genehmigungspflicht besteht, die Aufstellung transparenter Kriterien für die Verleihung bzw. Verweigerung der Rechtsfähigkeit.

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mit herzlichem Gruß,

    Fritz Letsch

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