Ich habe heute von meiner Bank einen Newsletter bekommen, worin darauf
aufmerksam gemacht wurde, dass Handwerkerrechnungen in einer selbstgenutzten
Immobilie ab 2003 bis zu 3000? das heißt bis zu 600? (Abzug von der Steuer
direkt) geltend gemacht werden dürfen, sofern es sich um einfache Arbeiten
handelt wir Dachrinnen säubern, Malerarbeiten usw.
http://www.immowelt.de/finanzieren/Steuern/handwerker_fiskus.aspNun wäre meine Frage ob z.B. in einem Mehrfamilienhaus damit auch einfache
Hausmeistertätigkeiten oder das Säubern des Hausflurs in betracht kommen
würden. Dies wird in meinem Fall ja von der Hausverwaltung beauftragt. Ich
habe keine Möglichkeit dies selbst durchzuführen.
Gruß aus Berlin
Matthias