Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Gebrauchtwagen kein steuerlicher Restwert?

2 views
Skip to first unread message

Roland Schmidt

unread,
Mar 27, 2004, 10:24:59 AM3/27/04
to
Hi,

ein Bekannter hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Totalschaden
mit seinem PKW (fremdverschuldet, Faherflucht).

Nun kann dies ja als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
ABER: Das Finanzamt sagt, da der Pkw, Baujahr 1993,
Erwerb aber im Jahr 2001, steuerlich keinen Restwert hat(te),
kann das nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Das halte ich für ein bißchen Nonsens, da jeder Selbständige
bzw. Firma in den Grundmittelbestand den Einstandspreis
bucht und nicht einen eventuellen Restwert den die Sache
zum Zeitpunkt des Erwerbs hat. Warum wird hier bei Privaten also so
verfahren?

Wenn ich als Selbständiger mir einen PKW zulege und dann
verscherbele, dann geht das FA auch nicht vom Restwert,
also inkl. Abschreibungen vor dem Kaufdatum aus. Nein,
da muß alles als Einnahme verbucht werden...

Weiß jemand also genaueres, ob das korrekt ist, daß steuerlich
ein Fahrzeug, bevor man es erwirbt, keinen (steuerlich) Wert mehr hat,
obwohl man viel Penunse dafür hingeblättert hat?

Danke.


0 new messages