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Bis wann muss ich spaetestens meine Steuererklaerung abgeben????

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Frank

unread,
Aug 31, 2003, 6:55:39 AM8/31/03
to
Hallo,

ich habe die letzten Jahre nie eine Steuererklaerung abgegeben.

Kann mir jemand sagen, ob ich fuer diese abgelaufene Jahre noch eine
Steuererklaerung abegeben kann bzw. sogar verpflichtet bin noch eine
abzugeben? Kann ich beispielsweise fuer 2000 oder 2001 noch eine
Steuererklaerung abgegeben?

Wo bekomme ich die dafuer noch notwendigen Formulare her, kann man die
sich eventuell ueber das Internet besorgen? Sind irgendwelche
Softwaretools sinnvoll um diese Erklaerung zu erstellen?

Vielen Dank fuer die Hilfe.

Frank

Roland Ecke

unread,
Sep 11, 2003, 8:43:31 AM9/11/03
to
> Kann mir jemand sagen, ob ich fuer diese abgelaufene Jahre noch eine
> Steuererklaerung abegeben kann bzw. sogar verpflichtet bin noch eine
> abzugeben?

Meine Glaskugel habe ich leider gerade an einen Arzt verborgt. Bei dem
hat jemand angerufen und gefragt, was er für Medikamente nehmen soll,
denn es tut ihm in der Magengegend weh.


Aber: Ja, das kann dir jemand sagen. Allerdings mußt du dem ein
bißchen mehr erzählen (zB was für eine Steuer, welche möglichen
Zwangsveranlagungsgründe usw). Und Geld will der dann sicher auch
haben.

> Kann ich beispielsweise fuer 2000 oder 2001 noch eine
> Steuererklaerung abgegeben?

Kannst du tun. Der Typ, der den Arzt angerufen hat, hat dann auch
irgendwelche Pillen eingeworfen. Keine Ahnung, was aus dem geworden
ist.


>
> Sind irgendwelche
> Softwaretools sinnvoll um diese Erklaerung zu erstellen?

Ja. Ein Navigationssystem zu einem Steuerberater.

Erwin Dragaschnig

unread,
Sep 18, 2003, 1:58:46 PM9/18/03
to
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man bis zu vier Jahre zurückgehen.
Eine preiswerte Alternative zu dem Navigationsystem ist der Gang zu einem
Lohnsteuerhilfeverein, der sich preiswert und akkurat für die Belange seiner
Klientel einsetzt.
Erwin
"Roland Ecke" <rolan...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:c57c5d0f.03091...@posting.google.com...

Radek

unread,
Mar 14, 2004, 6:52:31 AM3/14/04
to
Am Thu, 18 Sep 2003 19:58:46 +0200 schrieb Erwin Dragaschnig:

> Unter bestimmten Voraussetzungen kann man bis zu vier Jahre zurückgehen.

und die wären z.B. ?


> Eine preiswerte Alternative zu dem Navigationsystem ist der Gang zu einem
> Lohnsteuerhilfeverein, der sich preiswert und akkurat für die Belange seiner
> Klientel einsetzt.
> Erwin
> "Roland Ecke" <rolan...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:c57c5d0f.03091...@posting.google.com...
>>> Kann mir jemand sagen, ob ich fuer diese abgelaufene Jahre noch eine
>>> Steuererklaerung abegeben kann bzw. sogar verpflichtet bin noch eine
>>> abzugeben?

gruss, radek

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