ich vermiete eineWohnung und möchte etwas über ebay vesteigern. Muss ich
jetzt die MWSt für die Provision an ebay an ebay Zahlen oder an das
Finanzamt?
Als Vermieter bin ich Unternehmer im Sinne des § 13b UStG. Ebay ist ein
ausländisches Unternehmen (Schweiz) und der Ort der sonstigen Leistung von
ebay ist in Deutschland. Also sind alle Vorraussetzungen erfüllt?
Wenn ja, was passiert, wenn ich ebay nicht sage, dass ich "Unternehmer" bin.
Muss ich dann trotzdem die Steuer zahlen?
Außerdem müssten dass ja unmengen von ebayer sein, die auch "Unternehmer"
sind. Wenn alle "Unternehmer" dann eine USt-Erklärung abgeben würden, sind
die Finanzämter diesen Ansturm überhaubt gewappnet?
Gruß
Michael
1. Du bist und bleibst zunächst mal eine natürliche Person (aka "Mensch").
2. Du kannst hinsichtlich bestimmter Tätigkeiten als "Unternehmer" gelten (bzw.
umsatzsteuerpflichtig sein).
3. Punkt 2 betrifft nicht Dein restliches Leben.
4. Mehr Präzision in der Beschreibung und weniger Newsgroups wären gut.
KH
F'up gesetzt.