ich habe ein Ust-Problem.
Die Fakten:
1999 leaste ich ein Fahrzeug in meiner Einzelfirma.
2001 kaufte meine GmbH das Fahrzeug aus dem Leasing heraus (Finanzierung)
- voller Vorsteuerabzug
zwischen Einzelfirma und GmbH besteht lt. FA ein Organschaft bez. der
Ust/Vst
2002 mußte die GmbH Insolvenz anmelden
Da Fahrzeug wurde durch die Bank in 2003 veräußert - es wurde nach Abzug
des Darlehens kein Erlös erzielt.
Problem
Das FA und auch mein Steuerberater wollen mir weißmachen, das ich nach
§15a UstG den vollen Vorsteuerabzug berichtigen (also zurückestatten muß).
Ich kann dies nicht wirklich glauben.
Kann mir jemand helfen?