Wenn der Alleinverdienende Ehepartner aus der Kirche ausgeschieden ist,
nicht aber seine Frau. Muß dann der Ehemann die Kirchensteuer der Ehefrau
von seinem Einkommen bezahlen?
Meines Wissens ist oder war hier ein Verfahren anhängig.
Kennt jemand das Verfahren?
Danke
Sepp