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Steuerrecht in der Ehe

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Buerofritz

unread,
Mar 8, 2004, 3:00:10 PM3/8/04
to
Bitte um Mithilfe!
Habe ich während der Ehe einen Anspruch auf 50 % des
Lohnsteuerjahresausgleiches, auch wenn ich die Geringerverdienende bin?
Kann mir jemand ein rechtsgültiges Urteil zusenden oder mir mitteilen, unter
welchem Paragraphen ich eine eindeutig verständliche Erklärung finde?

Vielen Dank im Voraus

Tim Borgmann ---

unread,
Mar 9, 2004, 1:46:32 PM3/9/04
to
Eheleute sind in diesem Fall Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB. Der Ausgleich
findet statt, indem die Jahreseinkommensteuer berechnet wird, die sich bei
getrennter Veranlagung für jeden Ehegatten einzeln jeweils ergeben hätte und
dann die tatsächliche Jahreseinkommensteuer beider Ehegatten in dem
Verhältnis aufgeteilt wird, das demjenigen der einzelnen Steuerlasten bei
getrennter Veranlagung entspricht.

Gruß

Ass. Tim Borgmann


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