folgende Frage habe ich:
Grundsätzlich sind Leistungen aus Lebensversicherungen
erbschaftsteuerpflichtig, wenn ein bezugsberechtigter Dritter sie bei
Tod des Erblassers erhält.
Erfolgt die Auszahlung aus einer Direktversicherugn an Hinterbliebene,
kann sie im Einzelfall von der ErbSt befreit werden, wenn der Betrag
nicht unangemessen hoch ist und dem Verstorbenen die
Hinterbliebenenbezüge aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zugesagt
wurden (BFH 1981, R 8 ErbStR 2003).
Meine Frage ist: Gilt das nur für Rentenbezüge aus der
Direktversicherung oder auch bei Einmalauszahlung? Und wie würde sich
denn da die Angemessenheit errechnen lassen?
Viele Grüße und danke im voraus,
Peter
> folgende Frage habe ich:
Sorry, falsches Brett!!!