> Eingangssteuersatz
Ab 2004 wird der einkommensteuerliche Eingangssteuersatz von derzeit
19,9 % auf 16 % gesenkt (in 2005 auf 15 %), der Hoechststeuersatz
von derzeit 48,5 % auf 45 % (in 2005 auf 42 %) gesenkt.
> Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird auf 7.664 EUR angehoben.
> Haushaltsfreibetrag
Der Haushaltsfreibetrag entfaellt. Er wird stattdessen durch einen
Entlastungsbetrag fuer i.H.v. 1.308 EUR ersetzt. Der Entlastungs-
betrag ist anzusetzten bei einer Haushaltsgemeinschaft von Allein-
erziehenden mit minderjaehrigen Kindern.
> Steuerfreie Zuschlaege
Die steuerfreien Zuschlaege fuer Sonntags-, Feiertags- oder
Nachtarbeit wird auf max. 50 EUR pro Stunde begrenzt.
> Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1 044 EUR auf 920 EUR gekuerzt.
> Doppelten Haushaltsfuehrung
Bereits ab 2003 (bzw. fuer nicht bestandskraeftige Vorjahre)
entfaellt die 2-Jahresfrist fuer die steuerliche Anerkennung einer
beruflich veranlassten doppelten Haushaltsfuehrung.
> Sparerfreibetrag
Der Sparerfreibetrag wird von 1.550 EUR fuer Ledige und 3.100 EUR
fuer Verheiratete auf 1.370 EUR bzw. 2.740 EUR abgesenkt.
> Kapitalertraege
Die Kreditinstitute werden verpflichtet, jaehrlich eine
zusammenfassende Bescheinigung ueber saemtliche Kapitalertraege und
private Veraeusserungsgeschaefte ueber alle bei Ihnen gefuehrten
Konten, auszustellen.
> Wohnungsbaupraemie
Die Wohnungsbaupraemie wird von 10 % auf 8,8 % vermindert.
> Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Arbeitnehmer-Sparzulage fuer Bausparen wird von 10 % auf 9 % und
der beguenstigte Hoechstbetrag von 480 EUR auf 470 EUR reduziert.
Die Zulage fuer Beteiligungssparen sinkt von 20 % auf 18 % und der
beguenstigte Hoechstbetrag von 408 EUR auf 400 EUR, in den neuen
Bundeslaendern fuer 2004 von 25 % auf 22 %.
> Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale fuer die Wege zur Arbeit wird von 0,36 bzw.
0,40 EUR auf 0,30 EUR und der abzugsfaehige Hoechstbetrag von 5.112
EUR auf 4.500 EUR verringert.
> Abfindungen
Die Freibetraege fuer Abfindungen sinken von 8.181 EUR / 10.226 EUR
/ 12.271 EUR auf 7.200 EUR / 9.000 EUR / 11.000 EUR.
> Uebergangsgelder
Der Freibetrag fuer Uebergangsgelder im oeffentlichen Dienst wird
von 12.271 EUR auf 10.800 EUR gekuerzt.
> Heirats- und Geburtsbeihilfen
Der Freibetrag fuer Heirats- und Geburtsbeihilfen vermindert sich
von 358 EUR auf 315 EUR.
> Personalrabatt
Der Freibetrag fuer Personalrabatte wird von 1 224 EUR auf 1 080 EUR
reduziert.
> Sachbezugsfreigrenze
Die kleine Sachbezugsfreigrenze wird von 50 EUR auf 44 EUR
abgesenkt.
> Vermoegensbeteiligungen
Der Freibetrag fuer Vermoegensbeteiligungen sinkt von 154 EUR auf
135 EUR.
> Sachpraemien
Der Freibetrag fuer Sachpraemien aus Kundenbindungsprogrammen,
verringert sich von 1.224 EUR auf 1.080 EUR.
> Bewirtungen
Aufwendungen fuer Bewirtungen sind statt zu 80 % nur noch zu 70 %
absetzbar.
> Geschenke
Aufwendungen fuer Geschenke sind statt bis 40 EUR pro Person und
Jahr nur noch bis 35 EUR absetzbar.
> Lebensversicherungen
Beitraege zu Lebensversicherungen und Rentenversicherungen mit
Kapitalwahlrecht sind nur noch zu 88 % als Sonderausgaben absetzbar.
> Betriebliche Veraeusserungsgewinne
Der halbe Steuersatz fuer betriebliche Veraeusserungsgewinne
betraegt nicht mehr 50 %, sondern 56 %. Der Freibetrag fuer
betriebliche Veraeusserungsgewinne wird von 51 200 EUR auf 45 000
EUR abgesenkt.
> Vermietung an Angehoerige
Bei verbilligter Vermietung darf - um den vollen Werbungskostenabzug
zu erreichen - die vereinbarte Miete nicht mehr 50 % der
ortsueblichen Marktmiete betragen, sondern muss mindestens 56 %
erreichen.
> Abschreibungen Baudenkmaeler
Die erhoehte Abschreibung fuer Baumassnahmen an vermieteten
Baudenkmaelern und Sanierungsgebaeuden ist nicht mehr ueber 10 Jahre
mit jeweils 10 % der Kosten absetzbar, sondern ueber 8 Jahre mit 9 %
und ueber weitere 4 Jahre mit 7 %.
> Sonderausgaben Baudenkmaeler
Der Sonderausgabenabzug fuer Baumassnahmen an selbst genutzten
Baudenkmaelern und Sanierungsgebaeuden ist nicht mehr ueber 10 Jahre
mit jeweils 10 % der Kosten moeglich, sondern ueber 10 Jahre mit
jeweils 9 %.
> Degressive Gebaeude-Abschreibung
Die degressive Abschreibung fuer selbst hergestellte oder im Jahr
der Fertigstellung angeschaffte Mietobjekte zu Wohnzwecken betraegt
nicht mehr in den ersten 8 Jahren jeweils 5 %, sondern in den ersten
10 Jahren jeweils 4 %. Der daran anschliessende Zeitraum mit einem
AfA-Satz von 2,5 % verlaengert sich von bisher 6 Jahren auf 8 Jahre.
> Halbjahresregelung AfA
Die bisher anwendbare Halbjahresregelung fuer Absetzungen fuer
Abnutzungen (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsguetern des
Anlagevermoegens wird ab 2004 abgeschafft. Die AfA ist „pro rata
temporis“ (Monatsgenau) vorzunehmen.
> Arbeitgeberzuschuesse Fahrten Wohnung-Arbeitsstaette
Die Steuerbefreiung fuer Arbeitgeberzuschuesse zu Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstaette mit oeffentlichen Verkehrsmitteln
(Job-Ticket) wird aufgehoben. Der Arbeitgeber kann jedoch eine
Lohnsteuerpauschalierung vornehmen.
> Verlustausgleich
Ein unbegrenzter Verlustausgleich einer Einkunftsart mit positiven
Einkuenften aus anderen Einkunftsarten ist wieder moeglich.
> Verlustnutzung
Einfuehrung einer „Mindeststeuer“ in Gestalt einer der Hoehe nach
nur begrenzt moeglichen Nutzung (Sockelbetrag 1 Mio. EUR) von
steuerlichen Verlustvortraege. Ueber den Sockelbetrag hinausgehende
Verluste koennen nur zu 60 % beim Gesamtbetrag der Einkuenfte
abgezogen werden.
> Betriebsausgaben bei steuerfreien Dividenden
Im Zusammenhang mit steuerfreien Dividenden bzw. Veraeusserungs-
gewinne inlaendischer und auslaendischer Beteiligungen gelten 5 %
der Dividenden bzw. Veraeusserungsgewinne als nicht abziehbare
Aufwendungen.
> Pflichtangaben auf Rechnungen
Ergaenzung der Pflichtangaben in Rechnungen (Angabe der Steuernummer
oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, fortlaufende und luecken-
lose Durchnummerierung) als Voraussetzung fuer den Vorsteuerabzug.
> Vorsteuer
Das bisherige gesetzliche Vorsteuerabzugverbots bei Reisekosten
soweit der Unternehmer Leistungsempfaenger ist wird aufgehoben
ebenfalls die bisherige Vorsteuerabzugsbeschraenkung von 50% bei
privater Mitbenutzung eines betrieblichen Pkw. Die Vorsteuer-
aufteilung bei gemischt genutzten Gebaeuden ist vorrangig nach dem
Flaechenschluessel vorzunehmen.
> Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird beibehalten. Auch weiterhin unterliegen
Freiberufler nicht der Gewerbesteuer. Es wird ein Mindesthebesatz
von 200% eingefuehrt.
> Eigenheimzulage
Neu- und Altbauwohnungen werden einheitlich gefoerdert. Der
Foerdergrundbetrag betraegt einheitlich 1 % der Bemessungsgrundlage,
hoechstens 1.250 EUR pro Jahr. Der Foerderhoechstbetrag wird somit
bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mind. 125.000 EUR
erreicht. Die Kinderzulage betraegt nun 800 EUR anstatt bisher 767
EUR. Es gibt keine Eigenheimzulage mehr fuer Ausbauten und
Erweiterungen. Die massgebende Zweijahres-Einkommensgrenze im Erst-
und Vorjahr der Foerderung betraegt 70.000 EUR bei Alleinerziehenden
und 140.000 EUR bei Verheirateten (bisher 81.807 EUR / 163.614 EUR).
Fuer jedes Kind erhoeht sich diese Grenze um 30.000 EUR (bisher
30.678 EUR). Es werden nur noch positive Einkuenfte beruecksichtigt.
Massgebend ist somit die "Summe der positiven Einkuenfte" dieser
zwei Jahre.
Hab ich was vergessen?
Stanley
>
> Hab ich was vergessen?
>
Danke für die Fleißarbeit.
Vergleiche hier:
http://www.olufs.com/neu_2004.shtml
Uwe